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A. SQUAWKS, TALKS & NEWS AB Hard Landing - BFU Mitteilung
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Autor | Thema: AB Hard Landing - BFU Mitteilung |
Memphis Experienced Board Captain |
erstellt am: 05-11-2004 07:08 AM
Ist ja immer gut, wenn von offizieller Seite Emittlungen bzw. Untersuchungen aufgenommen werden. Hier schon mal der korrespondierende Auszug aus dem neuesten BFU-Bulletin, das komplette Bulletin gibt´s hier ... Die Seite 5ff des Bulletins ist in diesem PDF-File ab Seite 7 zu finden, dort ist der Vorfall ausführlich geschildert, inclusive FDR-Report. Bitte lest Euch das ausführlich durch Einige Kostproben: Um die Diskussion aus dem vorhergehenden Thread "Hard Landing" hier aufzugreifen: Welcher Kapitän, der von J-E-P-O so charakterisiert wird: "Für alle anderen aufrichtig interessierten Mitleser: Der Kapitän dieses o.g. Flugzeuges verfügt über eine sehr grosse Erfahrung als Pilot und als Kapitän. Er hat eine hervorragende Ausbildung genossen. Ich kenne ihn seit zig Jahren und halte ihn für einen besonnen und überlegten Menschen, der keine Risiken eingeht." landet dann, obwohl die 27R in HAJ nur so auf Traffic wartet und fully servicable war, noch auf der 27L. [Diese Nachricht wurde von Memphis am 05-11-2004 editiert.] |
Cyberbird Experienced Board Captain |
erstellt am: 05-11-2004 05:27 PM
... nur mal so zu Richtigstellung der Termini ... das was Air-Berlin da in Hannover zu vertüteln versucht hat, war keine "Hard-Landing" (wobei nach entsprechender Inspektion das a/c wieder Airworthy gehen kann), sondern definitiv ein "CRASH-LANDING" - einhergehend mit massiver Beschädigung der Struktur; |
superflyboy Experienced Board Captain |
erstellt am: 05-12-2004 05:15 PM
Reingepastet von der BFU-Seite, zu Thema Termidings: Quote:" Begriffe: 1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist es sei denn, daß der Geschädigte sich diese Verletzungen selbst zugeführt hat oder diese ihm von einer anderen Person zugefügt worden sind oder eine andere von den Unfall unabhängige Ursache haben, oder daß es sich um Verletzungen von unbefugt mitfliegenden Personen handelt, die sich außerhalb der den Fluggästen und Besatzungsmitgliedern normalerweise zugänglichen Räumen verborgen hatten, oder 2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und
STÖRUNG:
SCHWERE STÖRUNG: nur knapp vermiedene Bodenberührung mit einem nicht außer Kontrolle geratenen Luftfahrzeug (CFIT); abgebrochener Start auf einer gesperrten oder belegten Startbahn oder Start von einer solchen Bahn mit kritischem Hindernisabstand; Landung oder Landeversuch auf einer gesperrten oder belegten Landebahn; erhebliches Unterschreiten der vorausberechneten Flugleistungen beim Start oder im Anfangssteigflug; Brände oder Rauch in der Fluggastkabine oder im Laderaum und Triebwerksbrände, auch wenn diese Brände mit Hilfe von Löschmitteln gelöscht wurden; Umstände, die die Flugbesatzung zur Benutzung von Sauerstoff zwangen; Strukturversagen an der Luftfahrzeugzelle oder eine Triebwerkszerlegung, die nicht als Unfall eingestuft werden; mehrfaches Versagen eines oder mehrerer Luftfahrzeugsysteme, wodurch der Betrieb des Luftfahrzeugs ernsthaft beeinträchtigt wurde; jeder Ausfall von Flugbesatzungsmitgliedern während des Flugs; jeder Kraftstoffmangel, bei dem der Luftfahrzeugführer eine Notlage erklären mußte; Störungen bei Start oder Landung; Störungen wie zu frühes oder zu spätes Aufsetzen, Überschießen oder seitliches Abkommen von der Start- oder Landebahn; Ausfall von Systemen, meteorologischen Erscheinungen, Betrieb außerhalb des zulässigen Flugbereichs oder sonstige Ereignisse, die Schwierigkeiten bei der Steuerung des Luftfahrzeugs hätten hervorrufen können; Versagen von mehr als einem System in einem redundanten System, das für die Flugführung und -navigation unverzichtbar ist. [Diese Nachricht wurde von superflyboy am 05-12-2004 editiert.] |
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