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  Steuermoral/DBA

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Autor Thema:   Steuermoral/DBA
colonia
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-25-2004 09:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von colonia an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Anbei ein zugegeben recht langer Artikel der die steuerliche Seite des Wohnsitzes im Ausland und deren Konsequenzen beleuchtet:
Verlagerung des Wohnsitzes von
Bordpersonal inländischer Fluggesellschaften
in das Ausland führt
zu jährlichen Steuerausfällen von
mehr als 10 Mio. Euro
(Kapitel 6001 Titel 011 01)
33.0
Das Bordpersonal in Flugzeugen im internationalen Verkehr muss seine
Arbeitslöhne in der Regel in dem Staat
versteuern, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat, ungeachtet
der Wohnsitze der Arbeitnehmer. So legen es
zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen fest.
Deutschland begnügt sich jedoch damit, die Arbeitslöhne
des Bordpersonals, das nicht im Inland wohnt, nur teilweise
zu besteuern: Steuerpflichtig sind danach nur
Löhne für Tätigkeiten im Inland, beispielsweise auf innerdeutschen
Flügen, oder für die Vor- und Nachbereitung
auf einem deutschen Flughafen. Diesen Steuervorteil
nutzt eine wachsende Zahl von Angehörigen des Bordpersonals
durch tatsächliche oder scheinbare Wohnsitzverlegung
ins Ausland. Allein im Jahre 2002 betrugen die
Steuerausfälle mehr als 10 Mio. Euro.
33.1
Nach den internationalen Vereinbarungen – Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) und dem Musterabkommen
der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit
(OECD-MA) – steht das Besteuerungsrecht
an Arbeitslöhnen in der Regel dem Staat zu, in dem
der Steuerpflichtige seine Tätigkeit ausübt (§ 15 Abs. 1
OECD-MA). Eine Sonderregelung gilt für die Besteuerung
der Arbeitslöhne von Bordpersonal grenzüberschreitend
tätiger Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmen (§ 15
Abs. 3 OECD-MA). Da sich der Ort der Ausübung der
Tätigkeit des Bordpersonals bei Luftfahrzeugen und
Schiffen im internationalen Verkehr nicht oder nur unter
Schwierigkeiten bestimmen lässt, ist die Besteuerung des
vollständigen Arbeitslohns dem Staat überlassen, in dem
sich der Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
Diese Regelung hat Deutschland in die meisten seiner
DBA übernommen. Um dieses Recht wahrnehmen zu
können, bedarf es allerdings zusätzlich eines Steueranspruchs
nach innerstaatlichem Recht. Nach dem Einkommensteuergesetz
(EStG) unterliegen Arbeitslöhne der
vollen inländischen Besteuerung jedoch nur, wenn die
Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland haben und sie dadurch unbeschränkt
steuerpflichtig sind (§ 1 Abs. 1 EStG). Wohnen die Steuerpflichtigen
nicht im Inland und haben sie hier auch keinen
gewöhnlichen Aufenthalt, sind sie nur beschränkt
steuerpflichtig. Dies hat nach derzeitiger inländischer
Rechtslage (§ 49 Abs. 1 Nr. 4a EStG in Verbindung mit
§ 1 Abs. 4 EStG) zur Folge, dass solche Arbeitslöhne nur
insoweit steuerpflichtig sind, als die Tätigkeit im Inland
ausgeübt oder verwertet wird (z. B. vor- und nachbereitende
Arbeiten im Inland, Inlandsflüge, Überflüge). Es ist
Aufgabe des Arbeitgebers, den Lohnsteuerabzug für denjenigen
Teil des Arbeitslohns vorzunehmen, der die Tätigkeit
im Inland vergütet.
Um zu vermeiden, dass Einkünfte in keinem der Vertragsstaaten
besteuert werden, enthalten einige DBA Rückfallklauseln.
Danach fällt das Besteuerungsrecht an den
Wohnsitz-/Ansässigkeitsstaat zurück, wenn der andere
Vertragsstaat von seinem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch
macht. Für die Besteuerung von Bordpersonal sehen
die meisten DBA keine Rückfallklauseln vor (u. a.
die DBA mit Thailand oder den Vereinigten Arabischen
Emiraten).

33.2
Der Bundesrechnungshof hatte Kenntnis davon erlangt,
dass sich Pilotinnen und Piloten sowie Flugbegleiterinnen
und Flugbegleiter durch tatsächliche oder scheinbare
Wohnsitzverlegungen ins Ausland der vollen inländischen
Besteuerung ihrer Arbeitslöhne zu entziehen suchen. Deshalb
prüfte er zunächst die Besteuerung des Bordpersonals
in Flugzeugen. Zurzeit prüft der Bundesrechnungshof
die Besteuerung des Bordpersonals auf Schiffen.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass sich die Zahl
der Anträge auf Lohnsteuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige
beim fliegenden Personal nahezu verdoppelt
hatte. Die Zahl stieg allein bei einem Finanzamt in Hamburg
von 232 Anträgen im Jahre 2001 auf 390 Anträge
bis zum Oktober des Jahres 2003 an. Das Personal gab
an, den Wohnsitz ins Ausland, z. B. nach Thailand, in die
Vereinigten Arabischen Emirate oder in die Schweiz, verlegt
zu haben. Antragsteller verwendeten in zahlreichen
Fällen dieselbe ausländische Anschrift. So gaben z. B.
sieben Piloten an, unter derselben Adresse in der Schweiz
zu leben. Das Haus gehörte einem Kollegen. Darüber hinaus
wird im Internet auf ein entsprechendes Steuersparmodell
hingewiesen.
Obwohl in vielen Fällen deutliche Anhaltspunkte für
Scheinwohnsitze im Ausland bestanden, gelang es den
Finanzämtern in der Regel nicht, vermutete Täuschungen
gerichtsfest aufzudecken. Ebenso konnten die Finanzämter
nicht verhindern, dass durch geschickte Gestaltungen
– wie Wohnsitznahmen in Thailand oder den Vereinigten
Arabischen Emiraten – erhebliche Teile der Arbeitslöhne
weder im Inland noch im Ausland versteuert werden.
Der Verwaltungsaufwand der Finanzämter zur Ermittlung
der Sachverhalte ist erheblich. Dabei bereitet die Aufteilung
der Arbeitslöhne des beschränkt steuerpflichtigen
Bordpersonals auf In- und Auslandstätigkeit den Finanzämtern
und den Arbeitgebern gleichermaßen Schwierigkeiten.
Bereits im Jahre 1999 hatte die Finanzbehörde der Freien
und Hansestadt Hamburg beim Bundesministerium der
Finanzen (Bundesministerium) eine Gesetzesänderung
für die Besteuerung von Arbeitslöhnen des Bordpersonals
vorgeschlagen. Deutschland sollte sein nach internationalen
Vereinbarungen zugewiesenes Besteuerungsrecht in
voller Höhe ausschöpfen. Das Bundesministerium berücksichtigte
diesen Vorschlag zunächst in seinem Referentenentwurf
des Steueränderungsgesetzes 2001. Der
Entwurf sah eine Änderung der Besteuerung des Bordpersonals
von Seeschiffen und Luftfahrzeugen entsprechend
den internationalen Regelungen vor. Hinsichtlich der Seeschifffahrt
wurde jedoch eingewandt, dass die Änderung
der Besteuerung dort die Lohnnebenkosten erhöhen und
die Wettbewerbslage von Schiffen unter deutscher Flagge
fühlbar verschlechtern würde. Letztlich unterblieb deshalb
die vorgesehene gesetzliche Änderung insgesamt.
Die Anregung des Landes Schleswig-Holstein im Jahre
2002, die Lücken zumindest bei der Besteuerung des
Bordpersonals von Luftfahrtunternehmen zu schließen,
griff das Bundesministerium nicht auf.

33.3
Der Bundesrechnungshof bewertet die derzeitige Gesetzeslage
zur Besteuerung der Arbeitslöhne des Bordpersonals
von Fluggesellschaften als missbrauchsanfällig. Sie
verleitet dazu, Wohnsitze im Ausland vorzutäuschen, um
der vollen inländischen Besteuerung zu entgehen. Die Finanzbehörden
stehen vor kaum überwindbaren Schwierigkeiten,
die auslands- und personenbezogenen Sachverhalte
aufzuklären.
Die derzeitige Gesetzeslage hat allein im Jahre 2002 zu
einem Ertragsteuerausfall von mehr als 10 Mio. Euro geführt.
Weil immer mehr Beschäftigte erklären, sie wohnten
im Ausland, dürften die Steuerausfälle inzwischen
noch erheblich höher sein.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium aufgefordert,
der Steuerflucht wirkungsvoll zu begegnen. Er
hat empfohlen, dafür vorrangig auf eine Änderung der inländischen
Rechtslage hinzuwirken. Es sollte ein inländischer
Steueranspruch geschaffen werden, der gewährleistet,
dass sämtliche Arbeitslöhne des Bordpersonals
grenzüberschreitend tätiger Luftfahrtunternehmen im Inland
besteuert werden können, soweit das jeweilige DBA
dem deutschen Fiskus das Besteuerungsrecht zuweist.
Der Bundesrechnungshof hat sich gegen Bemühungen
ausgesprochen, der derzeitigen Rechtslage durch vermehrte
Anstrengungen beim Verwaltungsvollzug bessere
Geltung zu verschaffen. Dies würde den Verwaltungsaufwand
noch weiter erhöhen.

33.4
Das Bundesministerium will der Empfehlung des Bundesrechnungshofes
grundsätzlich folgen. Allerdings
sollte der innerstaatliche Steueranspruch auch die Besteuerung
des beschränkt steuerpflichtigen Bordpersonals inländischer
Schifffahrtsunternehmen mit umfassen. Für
diesen Personenkreis gelte die Zuweisung des Besteuerungsrechtes
nach den DBA in gleicher Weise. Eine unterschiedliche
Behandlung des Personals von Schiffen
und Flugzeugen sei nicht zu rechtfertigen.
Im Übrigen ist das Bundesministerium der Auffassung,
dass den Finanzbehörden durch die Mitwirkungspflichten
der Beteiligten ein ausreichendes Instrumentarium an
Ermittlungsmöglichkeiten
(§§ 90 ff. AO) zur Verfügung
stehe, um vorgetäuschte Auslandswohnsitze gerichtsfest
aufzudecken.

33.5
Der Bundesrechnungshof hält weiter an seiner Bewertung
fest, dass die Finanzbehörden nicht imstande sind, den
Missbrauch aus eigener Kraft, allein durch einen verbesserten
Verwaltungsvollzug, wirksam zu bekämpfen. Der
bloße Hinweis des Bundesministeriums auf die Mitwirkungspflichten
der Beteiligten führt in diesem Zusammenhang
nicht weiter. Die Steuerausfälle sind trotz entsprechender
Verwaltungsbefugnisse angestiegen.
Der Bundesrechnungshof sieht es als vordringlich an, einen
innerstaatlichen Anspruch auf Besteuerung der
Löhne von Bordpersonal in Flugzeugen im internationalen
Verkehr zu schaffen. Ein jährlicher Steuerausfall in
Höhe von mehr als 10 Mio. Euro allein beim fliegenden
Personal ist angesichts der derzeitigen Haushaltslage
nicht weiter hinnehmbar.
Im Gegensatz zum Bundesministerium wäre es aus Sicht
des Bundesrechnungshofes auch gerechtfertigt, die Besteuerungslücke
zunächst nur für das Bordpersonal von
Flugzeugen zu schließen und das Bordpersonal auf Schiffen
vorerst nicht einzubeziehen. Die ersten Erhebungsergebnisse
der laufenden Prüfung des Bundesrechnungshofes
deuten nämlich darauf hin, dass eine Rechtsänderung
bei der Besteuerung des Bordpersonals auf Schiffen nicht
zu wesentlichen Steuermehreinnahmen führen würde.
Zum einen werden auf Schiffen überwiegend Niedriglöhne
gezahlt. Zum anderen fahren zahlreiche Seeschiffe
inländischer Schifffahrtsunternehmen unter liberianischer
Flagge und das deutsch-liberianische DBA weist
das Besteuerungsrecht Liberia zu.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt, vorrangig einen innerstaatlichen
Steueranspruch zu schaffen, um sämtliche
Arbeitslöhne von Bordpersonal bei grenzüberschreitend
tätigen Luftfahrtunternehmen im Inland zu besteuern, soweit
das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen dem
deutschen Fiskus das Besteuerungsrecht zuweist. Er regt
an, das dafür notwendige Gesetzgebungsverfahren unverzüglich
einzuleiten.

Memphis
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-25-2004 10:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von Memphis an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Obergenial.
Wg. 10Mio wird droht hier ein riesen Verwaltungskraftakt, dessen interne Kosten wahrscheinlich schon höher als der bezifferte Schaden von 10Mio sein werden.
Warum wird die dahinter stehende Manpower nicht benutzt, um endlich mal Daimler, Vodafone & Co. und deren Machenschaften einen Riegel vorzuschieben?
Mehreinnahmen dadurch schätzungsweise 1Mrd/Jahr?

CH
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-25-2004 03:34 PM     Sehen Sie sich das Profil von CH an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
.

[Diese Nachricht wurde von CH am 11-02-2008 editiert.]

Memphis
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-26-2004 02:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von Memphis an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
CH: Um jetzt mal aus Sicht des Staates zu sprechen, unter Aufgriff Deiner Argumente:

Es ging nicht um die D/CH-Grenzgänger.
Es geht um Kollegen, die Ihre Familie hier haben, hier Eigenheimzulage kassieren, hier Ihre Kinder in den Kindergarten bzw. Schule schicken, also die vollen Leistungen des Landes in Anspruch nehmen, aber meinen, mit der Boris Becker-Regelung (365/2 Tage im Ausland), basierend auf fingierten Dienstplänen sich ihrer Steuerschuld in D zu entziehen.
Klar könnten die Ansprüche des Staates geringer sein, es sollte jedoch daran erinnert werden, dass die Steuerbelastung in D EU-weit im unteren Drittel ist und die meisten von uns aufgrund ihrer Gehaltsstruktur (Beitragsbemessungsgrenze) nicht so stark von den Sozialnebenkosten betroffen sind wie Durchschnittsverdiener.

Max.Thrust
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-26-2004 03:13 AM     Sehen Sie sich das Profil von Max.Thrust an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Gruss in die Runde,

Hat denn jm. schon Zahlen (vielleicht nur ein Beispiel) wieviel Einbußen es denn für uns monatlich bedeuten würde?

Gruss

Micha

CH
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-26-2004 04:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von CH an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
.

[Diese Nachricht wurde von CH am 11-02-2008 editiert.]

Fliegerberger
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-26-2004 04:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von Fliegerberger an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hmmmmm,habe ich das richtig verstanden?

Zum einen werden auf Schiffen überwiegend Niedriglöhne
gezahlt. Zum anderen fahren zahlreiche Seeschiffe
inländischer Schifffahrtsunternehmen unter liberianischer
Flagge und das deutsch-liberianische DBA weist
das Besteuerungsrecht Liberia zu.

Unabhängig davon, ob ich diese Art der Steuerersparnis für vertretbar halte...
Aber heisst dieses Zitat nicht:
Nachdem in der Schiffahrt schon alle UNTERNEHMEN durch die miserablen Voraussetzungen geflohen sind, UND das Personal wie Sklaven gehalten wird...ist hier für den Steuergeier nix mehr zu holen; also wenden wir uns den Verbliebenen zu.
10 Mio euro???? das sind die Zinsen des Mautdesasters für einige TAGE.... Wenn der Bund es lernen würde, mit den vorhandenen Einnahmen wirtschaftlich umzugehen anstatt immer grössere Politikeregos zu polieren, dann sehe ich einen Sinn im Stopfen KLEINER Löcher.
Hugh!

Arrowadmiral
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-26-2004 04:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von Arrowadmiral an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ja, es ist tatsächlich so, das ein Teil der Schiffe einer grossen deutschen Reederei unter liberianischer Flagge fährt.
Man entzog sich der Steuerpflicht mit dem Argument man stelle pro Schiff 3 Deutsche Seeleute ein. (Meist Kapitän, Chief med und Chief Engeneer)
Der Rest sind Philipinos die für weniger Geld arbeiten als das Sozialamt zahlt.
Man merkt an der Stelle aber wieder einmal das es in Deutschland keine Lobby für die Fliegerei gibt. (Siehe auch Flughafenausbau Frankfurt und Finkenwerder)
Ich weiß das ich demnächst auch ins Ausland gehen werde, nicht nur scheinbar, sondern real mit Auflösung aller Wohnsitze in Deutschland. Es ist schon schade das es eine Regierung innerhalb von 6 Jahren schafft einen die Heimat zu verderben.

Speedbrake
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-26-2004 07:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von Speedbrake an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Is ja alles wunderbar und auch richtig, was hier diskutiert wird.
Aber !!!!!!!!! Merkt hier den wirklich keiner, das dieses Thema nicht im geringsten hier was verloren hat ! Jungs und Mädls ! Das gehört alles nur unter 4 Augen. Je mehr hier darüber diskutiert wird, desto mehr regt das die Leute auf, die hier mit Sicherheit auch mal lesen und nix mit der Fliegerei zu tun haben. Gut oder schlecht! Vollkommen egal! Berechtigt oder nicht berechtigt! Auch voll egal! Dieses Thema mit den entsprechenden möglichkeiten muß unter uns bleiben, soweit das noch möglich ist.

HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-26-2004 11:21 PM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,
die Abgaben müssen auf ein Nievau kommen , dass sie akzeptabel sind und nachvollziehbar. Dazu gehört aber auch eine Vorbildfunktion unserer Staatslenker. Ich meine, dort beginnt das Sparen und die Maßhaltung.
Wer Betrügt , sich die Taschen vollstopft und nur Mist baut, braucht sich nicht zu wundern wenn der rest es auch versucht.
CArgolifter, Chipfabrik, Laussitzring, Schönefeld, Eurofighter, LKW-MAut, GEPP, Bestechungsskandal der Müllwirtschaft, LEG Brandenburg, usw usw...

Gruß HME

maxmobil
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-27-2004 01:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von maxmobil an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Speedbrake:
Merkt hier den wirklich keiner, das dieses Thema nicht im geringsten hier was verloren hat ! Jungs und Mädls ! Das gehört alles nur unter 4 Augen....

GENAU!
:-)
Das ist hier PILOTS.DE und nicht Steuerberater.de oder Finanzprüfer.de

Wer sich umfassend informieren will guckt auf www.taxfreepilot.de

CH
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-27-2004 04:09 PM     Sehen Sie sich das Profil von CH an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ist das eine Veräppelung, maxmobil? Der Link funzt ned...

megatop
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-27-2004 06:38 PM     Sehen Sie sich das Profil von megatop an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also, ich zahle keinen cent Steuern in D.-land.Obwohl ich hier wohne. Dank eines "Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung".Falls sich das eines Tages aendern sollte, dann ziehe ich 30 km weiter ueber die Grenze...

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