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![]() Zuverlässigkeitsüberprüfungsbekanntmachung
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| Autor | Thema: Zuverlässigkeitsüberprüfungsbekanntmachung |
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safelife Experienced Board Captain |
Informationen für Inhaber einer Fluglizenz Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Daher müssen sich auch alle Piloten, die bereits eine Lizenz des Luftfahrt-Bundesamtes besitzen, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG unterziehen. Die Erteilung oder Verlängerung einer Lizenz ist [U]ab sofort[/U] nur nach einer positiv abgeschlossenen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder zumindest nach deren Beantragung möglich. Wir bitten Sie daher, uns Wir weisen darauf hin, dass die Aufrechterhaltung Ihrer Lizenz von der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung abhängig ist. Sollten Sie diese nicht beantragen, werden wir gezwungen sein, Ihre Lizenz zu widerrufen. Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte schriftlich an die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde. Dabei handelt es sich um die hierzu in Ihrem Bundesland oder Regierungsbezirk bestimmte Behörde. Soweit Sie einen neuen Wohnsitz nur verübergehend begründet haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren letzten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde. Leider ist es uns an dieser Stelle nicht möglich, Ihnen die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde mitzuteilen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass das Luftfahrt-Bundesamt weder Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung entgegennehmen kann noch etwa über solche entscheiden darf. Sofern für Sie bereits eine solche Überprüfung durchgeführt oder beantragt wurde, ist keine neue Überprüfung erforderlich. In diesem Fall senden Sie uns bitte einen Nachweis über deren Durchführung oder Beantragung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (www.lba.de).
Petersen |
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safelife Experienced Board Captain |
...hatten heute alle LBA-Lizenzinhaber so in ihrem Briefkasten. Sind wir jetzt alle Terroristen? |
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Arrowadmiral Experienced Board Captain |
Also ich hab das auch bekommen. Jetzt muß ich noch herausfinden wo meine Luftsicherheitsbhörde sitzt. Jemand ne Idee wer in Thüringen zuständig ist?Grüsse |
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safelife Experienced Board Captain |
Ich frage mich eher wann ich das nächste mal in Deutschland bin um den Quatsch anzustossen. Ein paar Kollegen führen ihren ATPL jetzt bei der BAZL oder der britischen CAA, ging angeblich ohne Probleme und erspart einem diese Aktion. |
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Marut Experienced Board Captain |
Ich finde wir brauchen in D noch viel mehr Verwaltung/Behörden/Gesetzte/Vorschriften/Anordnungen etc. Wir ham's doch. Nur weiter so. Genau das bringt D nach vorne ![]() |
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FCU Experienced Board Captain |
... und soviel ich weiß gilt diese Anordnung nur für ATPL Inhaber mit gemledetem Wohnsitz in der Bundesrepublik. Der Grund dafür wird wohl der sein, das wenn man keinen Wohnsitz in diesem unseren Lande hat, auch in keinem Bundesland wohnt und genau diese Länder sind ja für diese Überprüfung zuständig und überprüfen auch nur Antragsteller mit Wohnsitz in ihrem Bundeland. Gut nich' und v.a. diese Logik?! Die Damen und Herren in den zuständigen Landesbehörden können einem bei der zu erwartenden Antragsflut nur leid tun. Es wird also recht lange dauern bis man was hört. |
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megatop Experienced Board Captain |
Ist doch ein alter Hut. Ich habe bereits vor Wochen bei der zuständigen Landesbehörde so nen Wisch beantragt. Schade finde ich, wie die meisten Firmen reagieren-die wälzen die Verantwortung auf die Piloten ab. So heist es bei uns, dass die Firma sich nicht leisten könne, auch nur einen Piloten durch eine suspendierte Lizenz auch nur zeitweise zu verlieren, die Verantwortlichkeit liege voll und ganz beim Personal, sich darum zu kümmern, etc...Bis jetzt habe ich noch nichts vom Amt gehört, angeblich dauert das 4-6 Wochen.Ich kann allen Kollegen nur raten sich JETZT um die ZU zu kümmern-bevor der große Ansturm einsetzt. |
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eddw Experienced Board Captain |
Hm, bei uns in der Firma hieß es, es hätten schon einige deutsche Gesellschaften dagegen Einspruch eingelegt. |
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Reisi Experienced Board Captain |
Dazu ein sehr interessantes Schreiben eines Prof. Vogeler zu diesem Thema. Ich bin echt am überlegen, auch sowas zu schreiben. Da vergeht einem echt der Humidor...
Regierungspräsidium Dresden Postfach 10 06 53 Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG / Ihr Schreiben vom 10. 6.2005
Der Verdacht ist Unrecht! Der Widerruf meiner Lizenzen bedeutet für mich als langjährigen, passionierter Privatpiloten ein „empfindliches Übel“ i.S.d. § 240 StGB. Mit dieser Drohung wird von mir über das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige Einverständnis unrechtmäßig erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten. Ein Gesetz dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG. Ich gebe hiermit aktenkundig zu Protokoll, dass ich das nicht freiwillig tue. Ich verweise noch einmal auf § 4a BDSG. Da die Bundesrepublik offiziell ein Rechtsstaat ist, gehe ich davon aus, dass die Bürger nach Art. 103 (2) GG weiterhin das Recht haben, die festgelegten Gesetze, Verordnungen, Regeln und Kriterien zu erfahren, die sie einhalten müssen, wenn sie keine Nachteile erleiden wollen. Mit Bezug auf Art 103(2) GG beantrage ich deshalb mit diesem Schreiben die Antworten auf alle Fragen und die Zustellung der angefragten Unterlagen: In welchen Abständen muss die ZÜP wiederholt werden. Es sind je nach Bundesland Zeiträume von 1, 3 und 5 Jahren in der Diskussion. 1. a) Wie lange ist die ZÜP in Sachsen gültig? b) Wo ist das geregelt? Für die ZÜP sind je nach Bundesland Gebühren zwischen 25 und 150 EURO im Gespräch. Eine Gebührenordnung ist nicht bekannt. 2. a) Wie hoch sind die Gebühren in Sachsen für die ZÜP? b) Wo sind diese Gebührensätze geregelt? 3. Ich beantrage, dass Sie mir schriftlich bestätigen, dass die von mir zwangsweise beantragte ZÜP ausschließlich dazu dient, sicher zu stellen, dass ich keine (Zitat Es geht hier um die Umsetzung von Bundesrecht, die selbstverständlich auch bundeseinheitlich erfolgen muss. In dem Zusammenhang ist es dann schon bemerkenswert, dass einige Länder die Adressen der letzten 5, andere der letzten 10 Jahre wissen möchten. Einige Länder überprüfen nur die Antragsteller für Neulizenzen, andere ausnahmslos alle. 4. a) Warum werden in Sachsen ausnahmslos alle PPL-A Piloten überprüft? Beim RP Münster und in BW werden nur die Antragsteller für Neulizenzen überprüft. Die Luftämter in Bayern haben die ZÜP bis zur Veröffentlichung der entsprechenden DV komplett ausgesetzt! Offensichtlich gibt es immer noch große Spielräume. Wenn man will. In §4 LuftSig wird ausdrücklich gefordert, dass bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden muss. Dieser Teil des Gesetzes verletzt aus den genannten Gründen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach §14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden ( OBG in der Fassung vom 20.4.2004; (GVBl.I/04 S.153)) 5. Wieso hält es Ihre Behörde für verhältnismäßig, Piloten zu überprüfen die sich nachweislich seit vielem Jahre nichts zu Schulden kommen lassen? Andere Bundesländer können das offensichtlich ganz anders regeln, ohne die Sicherheit der BRD zu gefährden.
6. Ich beantrage die schriftliche Bekanntgabe der Rechtsgrundlage, mit deren Hilfe Ihre Behörde mich unter Androhung erheblicher Nachteile (Lizenzverlust) zu diesem Antrag zwingt und §4(1) BDSG außer Kraft setzt.
Damit Sie diese Beurteilung überhaupt durchführen können, muss es einen Kriterienkatalog geben, der Willkür ausschließt. Damit ich überhaupt eine Chance habe, mich in Zukunft danach richten zu können, muss ich diesen „Punktekatalog“ kennen. Art. 103 (2) GG gibt mir das Recht, Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu kennen, deren Verletzung für mich zu Nachteilen führt. 7. Nach welchen Kriterien werde ich gegebenenfalls als so unzuverlässig eingestuft, dass mir die Planung oder Begünstigung von (Zitat Beim RP Düsseldorf ist bereits ein Fall bekannt geworden, in dem alleine ein längerer beruflicher Aufenthalt in einem arabischen Land zu Komplikationen und Nachfragen bei der Beurteilung der ZÜP geführt hat. Ich will das vermeiden. 8. Mit welchen Ausländern darf ich in Zukunft noch Kontakt haben, ohne behördlichen Zweifel an meiner Zuverlässigkeit zu wecken? Ich bekomme regelmäßig Anfragen aus dem arabischen Raum, Nordafrika, Pakistan, Indien, China und Südamerika nach Praktika, Diplom- oder Doktorarbeiten an meinem Lehrstuhl. Ich kann diesen Studenten in der Regel nichts anbieten. Aber wo immer möglich, versuche ich diese jungen Leute weiter zu vermitteln. Ohne eine definitive, schriftliche Positivliste von Ihrer Behörde werde ich nur noch Kontakte zu Personen mit Pässen der EU oder NATO Staaten aufrechterhalten. Im Zweifelsfall werde ich die Frage nach der Nationalität stellen und ich werde die von unserem Staat vorgegebenen sicherheitspolitischen Gründe und die für mich bestehende Rechtsunsicherheit für den Kontaktabbruch schriftlich mitteilen. 9. Wie gehe ich mit Studenten aus Terrorstaaten um? Ohne diese schriftliche Positivliste werde ich keine ausländischen Studenten von außerhalb der EU oder der NATO an meinem Lehrstuhl mehr als Hilfskräfte beschäftigen. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Studenten deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen. 10. Sollten Bürger von NATO Staaten von Ihnen als sicherheitskritisch eingestuft werden (Türken, Iren, Basken), verlange ich, dass Sie mich schriftlich und unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Zur Erinnerung: ich unterrichte Triebwerkstechnologie: 11. Ich beantrage von Ihnen die schriftliche Bestätigung, dass mir die normale Vorlesungs- und Prüfungstätigkeit bei Studenten aus Terrorstaaten an der TU Dresden auf keinen Fall negativ ausgelegt werden kann. Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, ich sei unzuverlässig und bei mir besteht die Gefahr, dass ich (Zitat 12. Ich beantrage schriftliche Auskunft darüber, welche weiteren Folgen die ZÜP für mich haben kann. 13. Ich beantrage, dass unabhängig von dem Ausgang der ZÜP mir alle Anfragen bei allen Diensten und alle sich daraus ergebenden Erkenntnisse über mich zeitnah mitgeteilt werden. Ich beantrage hiermit in jedem einzelnen Fall die vollständige Akteneinsicht.
14. Ich beantrage die Aussetzung der ZÜP, bis Sie für mich Rechtssicherheit hergestellt haben. 15. Ich beantrage eine schriftliche Bestätigung durch Ihre Behörde, dass mein Bestehen auf diesen z.T sogar durch das GG verbrieften Rechten für mich keine Nachteile hat und nicht bereits zu der Beurteilung „Unzuverlässig“ im Sinn von §7 LuftSig führen kann. Zum Schluss mache ich hier ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich ohne die von mir als Minimum geforderte Rechtssicherheit für den Fall von beruflichen Nachteilen wegen meiner Bemühungen, nicht in Terrorverdacht zu geraten, gegen Ihre Behörde wegen dieser mangelnden Rechtssicherheit auf Schadenersatz klagen werde. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es mir mit diesem Brief nicht darum geht, Arbeit bei Ihrer Behörde zu verursachen. Mit der Abgabe des Antrags auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG leiste ich meine Angaben und die Unterschrift nur unter nachhaltigem Protest gegen diese Überprüfung. Ich verweise auf die von der AOPA Germany e.V. als Musterverfahren eingelegte Verfassungsbeschwerde vom 23.02.2005 Az.: 1 BvR 470/05, bzw. weitere von der AOPA noch einzureichende Musterverfahren. Soweit ich einen Kostenbescheid erhalten werde, gilt meine Zahlung unter Vorbehalt, auch soweit dies im Zahlungsbeleg nicht nochmals gekennzeichnet wird. Da für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Privatpiloten alle Unterlagen bei Ihnen vorhanden sein müssen, kann es kein Problem sein, meine Fragen zu beantworten und die beantragten Unterlagen zu beschaffen.
Prof. Dr.-Ing. Konrad Vogeler Kopie z.K.: |
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Reisi Experienced Board Captain |
....daß Doppelpunkt und Klammer-Zu zusammen bei pilots.de einen Smiley verursachen weiß Herr Vogeler nicht. Natürlich ist im Originalschreiben KEIN Smiley drin. Doppelpunkt Groß-D |
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fourstripes Experienced Board Captain |
geiler Konter, dieses Schreiben ...........
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KleinDummi Experienced Board Captain |
Ich hab diese Aufforderung für eine ZÜP nie bekommen, liegts daran dass eh jedes Jahr eine gemacht wird für meinen Flughafenausweis? Wird zwar in nem anderen Bundesland als meinem Wohnsitz angefertigt aber es scheint zu reichen. |
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GalaxyJet Experienced Board Captain |
Vermutlich wird es dann für Prof. Vogeler eine Ausnahmegenehmigung geben. Alle anderen werden weiter genötigt, weil sie nihct die Zeit und das Fachwissen haben sich zu wehren. Armes Deutschland ! |
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Talestrike Experienced Board Captain |
Ist das Schreiben eigentlich urheberrechtlich geschützt? Sonst wäre es ja vielleicht eine ziemlich gute Idee, es den eigenen Gegebenheiten anzupassen und an die zuständige Landesluftfahrtbehörde zu senden. T. |
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Marut Experienced Board Captain |
Formulare für Ba-Wü gibt´s hier: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102359/index.html Willkommen im Polizeistaat. [Diese Nachricht wurde von Marut am 07-14-2005 editiert.] |
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fourstripes Experienced Board Captain |
marut, das klingt so orientalisch, pass mal auf das der Schein nicht gleich konfisziert wird ......... |
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Reisi Experienced Board Captain |
...zum Glück hatta sich nich NABRUT genannt..... |
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fourstripes Experienced Board Captain |
TURBAN rückwärts, aha .........
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Reisi Experienced Board Captain |
Arabische Schnellspeise. |
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Marut Experienced Board Captain |
@fourstripes, der Name kommt wohl aus dem indischen. Nicht zu verwechseln mit ähnlich klingenden Namen Ach ja, hab mir mittlerweile auch das Kleingedruckte auf dem Wisch durchgelesen. Und wie könnte es auch anders sein: Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung wird derzeit eine Verwaltungsgebühr von EUR 30 erhoben |
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nightflight Experienced Board Captain |
Hallo Forumsteilnehmer! Ich bin erstaunt auf die überraschten Reaktionen auf das Rundschreiben des LBA! ein Beweis für das Desinteresse an einem wichtigen Thema, solange man nicht selbst betroffen ist! Bereits vor Monaten wurde hier im forum das Thema "Luftsicherheitsgesetz" angesprochen, mit geringer Resonanz. Vielleicht kan ich nun zu mehr Interesse motivieren: schaut Euch mal die Kommentare und Links unter www.jar-contra.de an. (Bitte insbesondere im Menue auf "Forum AT" klicken) Beteiligt Euch an der Petition zum Luftsicherheitsgesetz! Ladet Euch die Musterschreiben (Schreiben an Schily und an Bundestagsabgeordnete) herunter und schickt sie los! Protestiert gegen diesen blanken Behördenaktionismus! DEUTSCHE PILOTEN SIND KEINE POTENTIELLEN TERRORISTEN! (Ja, ich meine DEUTSCHE Piloten, denn nur die sind betroffen. Jede andere Pilotenlizenz auf dieser Welt wird n i c h t von diesem unsinnigen § 7 des LuftSiG erfasst). Hierzu ein Zitat einer SPD-Bundestagsabgeordneten auf mein Protestschreiben: Die traurigen Ereignisse in London zeigen auf, dass dieser Behördenaktionismus kein Mittel ist, solche Menschen von einer solchen Tat abzuhalten. Hätte man die mutmasslichen Täter durch Massnahmen des LuftSiG stoppen können? Mit Sicherheit nicht! aber eine ganze Bevölkerungsgruppe (Piloten) wird unter Generalverdacht gestellt, terroristische Ziele zu verfolgen. In diesem Zusammenhang bitte ich Euch die Empfehlung der AOPA zu beachten. Leider werden wir ja genötigt, die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu beantragen, daher sollte folgender Text auf den Antrag geschrieben werden: Mustertext: Ich leiste meine Angaben und die Unterschrift unter nachhaltigem Protest gegen diese Überprüfung. Ich verweise auf die von der AOPA Germany e.V. als Musterverfahren eingelegte Verfassungsbeschwerde vom 23.02.2005 Az.: 1 BvR 470/05, bzw. weitere von der AOPA noch einzureichende Musterverfahren. Soweit ich einen Kostenbescheid erhalten werde, gilt meine Zahlung unter Vorbehalt, auch soweit dies im Zahlungsbeleg nicht nochmals gekennzeichnet wird. Unterschrift Hier der Link zu AOPAs "Bisherige Meldungen und Informationen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung": http://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?idcatart=369&lang=1&client=1 Nehmt nicht einfach hin, dass wir von Bürokraten weiter mit unsinnigen Anordnungen, Verordnungen und Formularen überschüttet werden! Gruß Nightflight PS: PS.PS. der Brief ist sogar als Word-Datei zum Download bereitgestellt Übrigens sucht die AOPA Piloten, die das Risiko auf sich nehmen würde, die Lizenz verweigert oder eingezogen zu bekommen, weil die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht beantragt wird, um so einen Musterprozess führen zu können! Weitere Infos zum Thema über folgenden Link (Antwort der Bundestagsparteien auf Anfrage des DAeC): http://www.daec.de/recht/laufend/luftsig.htm Edit wegen "PS" [Diese Nachricht wurde von nightflight am 07-14-2005 editiert.] |
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Tiro Experienced Board Captain |
Wieso finde ich auf der LBA Internetseite nix darüber? |
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nightflight Experienced Board Captain |
quote: weil das LBA sich vornehm zurückhält, nun ca. 4 Monate gebraucht hat, den Text für den Rundbrief zu schreiben, den nun offensichtlich alle LBA-registrierten Piloten erhalten haben und die Verantwortung auf die "Luftsicherheitsbehörden" bei den Regierungspräsidenten weitereschiebt. [Diese Nachricht wurde von nightflight am 07-14-2005 editiert.] |
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fourstripes Experienced Board Captain |
DIESES LAND VERWALTET SICH ZU TODE. |
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LUPO Experienced Board Captain |
Man stelle sich vor, ein 59 Jahre alter Kapitän hat knapp 40 Jahre Luftfahrt hinter sich und muss jetzt nachweisen, dass er "keine Angriffe auf den Luftverkehr, Flugzeugentführung, Sabotageakte oder terroristische Anschläge“ plane. Er muss dann möglicherweise Fragen wie diese beantworten : "Wie häufig waren sie in einem Land mit vorwiegend Muslimischer Bevölkerung ?" oder "Habe sie Bekannte dort ? " (Kenne die Fragen nicht, aber irgendwie so muss es ja anscheinend sein) Jedenfalls, nach London (selbstmordende Pakistani mit britischen Pässen und Wohnsitz England) könnte man auf die Idee kommen, erst einmal Andere "sicherheitszuüberprüfen". Dann würde es den Aufschrei geben, dass wäre Diffamierung weil rassistisch. Da nimmt man lieber den o.a. Selbstverständlich sollten wir zur Überprüfung gehen : Alle Piloten mit Wohnsitz D am gleichen Tag von 8 - 16 Uhr. Direkt beim Bundesinnenminister, Berlin Zimmer 4712... Den Luftverkehr könnten ja diejenigen Piloten aufrecht erhalten, die Wohnsitz Schweiz oder Dubai haben [Diese Nachricht wurde von LUPO am 07-15-2005 editiert.] |
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Flying Fox Experienced Board Captain |
Hi Jungs, schickt eure Papiere in die Schweiz. Beim BAZL/FOCA gibt es so einen Blödsinn nämlich nicht! Gruss, Fox |
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fourstripes Experienced Board Captain |
Terrorabwehr: Angie will dafür demnächst im Inland die Bundeswehr einsetzen. Mit Kanonen auf Spatzen schiessen ? Panzer gegen Selbsmordbomber ? Das tut doch nur noch weh ........... Soll später keiner sagen, er habe nicht gewusst, was er da wählt. |
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megatop Experienced Board Captain |
Hallo Leute, um mir dieses Theater in Zukunft zu ersparen denke ich darüber nach, mir eine ausländisvhe Lizenz zu holen. Frage nun: bei welchem JAR Staat ist dies ohne weiteres möglich? Luxembourg hat leider noch keine eigene Lizenz. Wo kostet das am wenigsten? Wo sind die bürokratischen Verfahren am leichtesten? Danke für die Tipps! m. |
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Flying Fox Experienced Board Captain |
I say again: Schweiz ![]() |
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Hot Air Experienced Board Captain |
...interessant in diesem Zusammenhang auch das BVerwG Urteil vom 15.07.2004, Az.: 3 C 33/03; LuftVZÜV LuftVG. Zusammengefasst (und in meinem laienhaften Verständnis ausgedrückt): Ein Flugzeugmechaniker der früheren Interflug war IM. Nach der Wende war er in seinem Beruf weiterhin tätig, nun für die Lufthansa. Im Rahmen der Überprüfung nach dem §29d LuftVG wurde ihm deswegen (IM) gekündigt und der weitere Zutritt zu Sicherheitsbereichen des Flughafens untersagt. Er verlor sämtliche VerWG-Verfahren, bis auf das beim BVerWG. Dort wurde das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen; den aktuellen Stand kenne ich nicht. Der Knaller ist aber eine Begründung (neben anderen), die seitens der Behörde in allen Verfahren angezogen wurde: Da der Mann 'um nur relativ geringfügige Nachteile zu vermeiden', nämlich den Entzug seiner Lizenz, und in fast 15-jähriger Tätigkeit Zuwendungen des MfS, nämlich ca. 2500 DDR-Mark erhielt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass er zukünftig auch anderen 'Verlockungen' erliegen wird. Details dazu hier: http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1515536516&ID=7588 Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen könnte! [Diese Nachricht wurde von Hot Air am 07-15-2005 editiert.] |
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kamikaze Experienced Board Captain |
das macht ja richtig Spaß zu lesen, wie das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Sächsichen Oberverwaltungsgericht demselbigen um die Ohren gehauen hat. Was ich, mal überspitzt dargestellt, befürchte, dass irgendein Sachbearbeiter feststellt, dass ich einen arabischen Kollegen hatte oder einmal nach Pakistan geflogen bin, um damit meine Zuverlässigkeit anzuzweifeln. Und dann setzt der mühevolle und finanziell ruinierende Gang durch die Instanzen ein. Die Anschläge in London wurden von völlig unauffälligen Leuten durchgeführt, was hätte bei denen (z.B. Dozent an Uni) wohl eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ergeben? Ich wette, dass diese Überprüfung nach § 7 keinen einzigen Terrorverdächtigen unter deutschen ATPL-Inhabern liefern wird. Eine Wette nehme ich an, ich setze eine gute Flasche Schampus. Vorsicht: wer dagegensetzt, macht sich automatisch verdächtig. Gruß |
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ALDI Experienced Board Captain |
quote: Nur wenn man oder Frau einen Wohnsitz in der Schweiz hat!!! P.S. Wie fliegt sich der 4. Streifen?? P.P.S:: DA2EASy fliegt auch gut, wenn sie mal nicht im Hanger steht! Cheers [Diese Nachricht wurde von ALDI am 07-16-2005 editiert.] |
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ALDI Experienced Board Captain |
quote: ...... Du darfst nicht vergessen, daß Du auch als Castor-Demonstrant nicht mehr zuverlässig bist, denn all Deine Pol-Computerinfos gehen jetzt zur Bezirksregierung und dort wird man aus willkür entscheiden ob das den nun zuverlässig ist oder nicht.... Wat is mit Onur-Air Piloten, die nur noch mit einer Hand fliegen, weil sie mit 7 beim Klauen erwischt wurden???? ....Cleared to land 25R ....... Na Danke [Diese Nachricht wurde von ALDI am 07-16-2005 editiert.] |
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Birdstrike Experienced Board Captain |
quote: Sagt mal, was ist denn mit Inhabern einer Segelfluglizenz nach JAR-FCL ? Diese verfallen ja nicht mehr nach den Regeln der JARFCL und müssen somit ja auch nicht mehr verlängert werden. Kommt der "kleine Segelflieger" also somit wenigstens um diesen Schwachsinn herum ? |
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Perter Experienced Board Captain |
Anstatt Euch weiter darüber aufzuregen könnt Ihr Euch ja in der Tat darüber Gedanken machen, was man dagegen tun kann. Ein Kollege oben hat ja bereits geschrieben, daß sich einige Firmen bereits dagegen gewehrt haben. Weiß darüber jemand was? Wie ist da der Stand der Dinge? Macht die VC irgendetwas in der Richtung? |
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