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  Zuverlässigkeitsüberprüfungsbekanntmachung

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Autor Thema:   Zuverlässigkeitsüberprüfungsbekanntmachung
safelife
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 10:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von safelife an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Informationen für Inhaber einer Fluglizenz

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)


Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl. I, S. 78) haben sich seit dem 15. Januar 2005 die Voraussetzungen für die Erteilung und die Verlängerung von Erlaubnissen (Lizenzen) für Luftfahrer geändert.

Daher müssen sich auch alle Piloten, die bereits eine Lizenz des Luftfahrt-Bundesamtes besitzen, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG unterziehen.

Die Erteilung oder Verlängerung einer Lizenz ist [U]ab sofort[/U] nur nach einer positiv abgeschlossenen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder zumindest nach deren Beantragung möglich.

Wir bitten Sie daher, uns

bis spätestens zum 5. September 2005

die Entscheidung der Luftsicherheitsbehörde über Ihre Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG oder den schriftlichen Nachweis Ihrer Antragstellung zu übersenden.

Wir weisen darauf hin, dass die Aufrechterhaltung Ihrer Lizenz von der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung abhängig ist. Sollten Sie diese nicht beantragen, werden wir gezwungen sein, Ihre Lizenz zu widerrufen.

Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte schriftlich an die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde. Dabei handelt es sich um die hierzu in Ihrem Bundesland oder Regierungsbezirk bestimmte Behörde. Soweit Sie einen neuen Wohnsitz nur verübergehend begründet haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren letzten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde. Leider ist es uns an dieser Stelle nicht möglich, Ihnen die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde mitzuteilen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass das Luftfahrt-Bundesamt weder Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung entgegennehmen kann noch etwa über solche entscheiden darf.

Sofern für Sie bereits eine solche Überprüfung durchgeführt oder beantragt wurde, ist keine neue Überprüfung erforderlich. In diesem Fall senden Sie uns bitte einen Nachweis über deren Durchführung oder Beantragung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (www.lba.de).


Im Auftrag

Petersen

safelife
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 10:11 AM     Sehen Sie sich das Profil von safelife an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...hatten heute alle LBA-Lizenzinhaber so in ihrem Briefkasten.

Sind wir jetzt alle Terroristen?

Arrowadmiral
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 10:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von Arrowadmiral an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also ich hab das auch bekommen. Jetzt muß ich noch herausfinden wo meine Luftsicherheitsbhörde sitzt. Jemand ne Idee wer in Thüringen zuständig ist?

Grüsse

safelife
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 10:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von safelife an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich frage mich eher wann ich das nächste mal in Deutschland bin um den Quatsch anzustossen.
Ein paar Kollegen führen ihren ATPL jetzt bei der BAZL oder der britischen CAA, ging angeblich ohne Probleme und erspart einem diese Aktion.

Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 11:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich finde wir brauchen in D noch viel mehr Verwaltung/Behörden/Gesetzte/Vorschriften/Anordnungen etc. Wir ham's doch. Nur weiter so. Genau das bringt D nach vorne

FCU
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 02:45 PM     Sehen Sie sich das Profil von FCU an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
... und soviel ich weiß gilt diese Anordnung nur für ATPL Inhaber mit gemledetem Wohnsitz in der Bundesrepublik.

Der Grund dafür wird wohl der sein, das wenn man keinen Wohnsitz in diesem unseren Lande hat, auch in keinem Bundesland wohnt und genau diese Länder sind ja für diese Überprüfung zuständig und überprüfen auch nur Antragsteller mit Wohnsitz in ihrem Bundeland.

Gut nich' und v.a. diese Logik?!

Die Damen und Herren in den zuständigen Landesbehörden können einem bei der zu erwartenden Antragsflut nur leid tun. Es wird also recht lange dauern bis man was hört.

megatop
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 02:50 PM     Sehen Sie sich das Profil von megatop an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ist doch ein alter Hut. Ich habe bereits vor Wochen bei der zuständigen Landesbehörde so nen Wisch beantragt. Schade finde ich, wie die meisten Firmen reagieren-die wälzen die Verantwortung auf die Piloten ab. So heist es bei uns, dass die Firma sich nicht leisten könne, auch nur einen Piloten durch eine suspendierte Lizenz auch nur zeitweise zu verlieren, die Verantwortlichkeit liege voll und ganz beim Personal, sich darum zu kümmern, etc...Bis jetzt habe ich noch nichts vom Amt gehört, angeblich dauert das 4-6 Wochen.Ich kann allen Kollegen nur raten sich JETZT um die ZU zu kümmern-bevor der große Ansturm einsetzt.

eddw
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 03:13 PM     Sehen Sie sich das Profil von eddw an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hm, bei uns in der Firma hieß es, es hätten schon einige deutsche Gesellschaften dagegen Einspruch eingelegt.

Reisi
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 10:21 PM     Sehen Sie sich das Profil von Reisi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Dazu ein sehr interessantes Schreiben eines Prof. Vogeler zu diesem Thema. Ich bin echt am überlegen, auch sowas zu schreiben. Da vergeht einem echt der Humidor...


Prof. Dr.-Ing. Konrad Vogeler; Zum Marktsteig 4;
01728 Possendorf

Regierungspräsidium Dresden
z.Hdn. Fr. P. Hofmann

Postfach 10 06 53
01076 Dresden
Possendorf, den 16. 6.2005

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG / Ihr Schreiben vom 10. 6.2005


Sehr geehrte Frau Hofmann,


Mit Ihrem Schreiben fordern Sie mich auf, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) meiner Person zu beantragen. Im Resultat geben Sie hinter einer Menge Paragraphen versteckt an, dass überprüft werden muss, ob ich nach 30 Jahren Tätigkeit als Privatpilot für dieses Land ein erträgliches Risiko darstelle oder ein potentieller Terrorist bin, der aus dem Verkehr gezogen werden muss, um (Zitat „den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen“ sicher zu stellen.
Das ist eine ungeheuerliche Unterstellung!
Gleichzeitig drohen Sie mir für den Fall, dass ich diese Überprüfung nicht beantrage, dass meine Privatpilotenlizenzen widerrufen werden können.

Der Verdacht ist Unrecht! Der Widerruf meiner Lizenzen bedeutet für mich als langjährigen, passionierter Privatpiloten ein „empfindliches Übel“ i.S.d. § 240 StGB. Mit dieser Drohung wird von mir über das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige Einverständnis unrechtmäßig erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten. Ein Gesetz dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.
Der geäußerte Verdacht, ich sei ein potentieller Terrorist, ist so unbegründet, dass es die Gesetzeslage niemals hergibt, dass die Behörden selbstständig Nachforschungen anstellen können. Aus dem Grund soll ich diese Nachforschungen selber beantragen! Ein solches Vorgehen macht jeden gesetzlichen Schutz des unschuldigen Bürgers zu einer Farce. Mit §7 LuftSig können über jeden Verdacht erhabene Privatpiloten ohne jede weitere Begründung durch Drohungen der Verwaltung dazu gebracht werden, auf genau diesen Schutz zu verzichten. Für mich erfüllt das den Tatbestand der Nötigung.

Ich gebe hiermit aktenkundig zu Protokoll, dass ich das nicht freiwillig tue. Ich verweise noch einmal auf § 4a BDSG.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass ohne begründeten Verdacht in meinem Leben herumgeschnüffelt wird und ich bin nicht damit einverstanden, dass diese Daten ohne mein Wissen in allen möglichen Ämtern analysiert und bewertet werden.
Die Unterschrift auf dem Formular wird mir von Ihrer Behörde abgepresst. Ehrlicher wäre es, dieser Staat würde die ZÜP ohne dieses erzwungene Einverständnis einfach durchführen. Dummerweise erlaubt das GG diese Überprüfung nur im Einzelfall bei begründetem Verdacht.
Ich werde wahrscheinlich trotzdem alles tun, um meine Fluglizenzen zu behalten. D.h. ich werde die ZÜP gezwungenermaßen beantragen. Dazu muss ich aber die Konsequenzen beurteilen können.

Da die Bundesrepublik offiziell ein Rechtsstaat ist, gehe ich davon aus, dass die Bürger nach Art. 103 (2) GG weiterhin das Recht haben, die festgelegten Gesetze, Verordnungen, Regeln und Kriterien zu erfahren, die sie einhalten müssen, wenn sie keine Nachteile erleiden wollen.

Mit Bezug auf Art 103(2) GG beantrage ich deshalb mit diesem Schreiben die Antworten auf alle Fragen und die Zustellung der angefragten Unterlagen:

In welchen Abständen muss die ZÜP wiederholt werden. Es sind je nach Bundesland Zeiträume von 1, 3 und 5 Jahren in der Diskussion.

1. a) Wie lange ist die ZÜP in Sachsen gültig? b) Wo ist das geregelt?

Für die ZÜP sind je nach Bundesland Gebühren zwischen 25 und 150 EURO im Gespräch. Eine Gebührenordnung ist nicht bekannt.

2. a) Wie hoch sind die Gebühren in Sachsen für die ZÜP? b) Wo sind diese Gebührensätze geregelt?

3. Ich beantrage, dass Sie mir schriftlich bestätigen, dass die von mir zwangsweise beantragte ZÜP ausschließlich dazu dient, sicher zu stellen, dass ich keine (Zitat „Angriffe auf den Luftverkehr, keine Flugzeugentführung, keine Sabotageakte und auch keine terroristischen Anschläge“ plane oder begünstige.
Ich weiß, dass dieser Satz als Hinweis auf dem Antrag steht. Es reicht mir aber nicht aus, dass ich ihn unterschreibe. Ich beantrage, dass Ihre Behörde mir diesen Satz schriftlich bestätigt.

Es geht hier um die Umsetzung von Bundesrecht, die selbstverständlich auch bundeseinheitlich erfolgen muss. In dem Zusammenhang ist es dann schon bemerkenswert, dass einige Länder die Adressen der letzten 5, andere der letzten 10 Jahre wissen möchten. Einige Länder überprüfen nur die Antragsteller für Neulizenzen, andere ausnahmslos alle.

4. a) Warum werden in Sachsen ausnahmslos alle PPL-A Piloten überprüft? Beim RP Münster und in BW werden nur die Antragsteller für Neulizenzen überprüft. Die Luftämter in Bayern haben die ZÜP bis zur Veröffentlichung der entsprechenden DV komplett ausgesetzt!
b) Ist in der BRD und speziell in Sachsen im Zusammenhang mit der regierungsseitig geschürten Terrorhysterie die Gleichheit vor dem Gesetz im Bundesgebiet außer Kraft?
c) Geht von sächsischen Piloten eine größere Gefahr aus als von Piloten in anderen Bundesländern?

Offensichtlich gibt es immer noch große Spielräume. Wenn man will.

In §4 LuftSig wird ausdrücklich gefordert, dass bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden muss.
Für die Sicherheitsüberprüfungen für Privatpiloten nach §7 des neu geschaffenen Luftsicherheitsgesetzes gilt:
- Sie ist völlig ungeeignet den angestrebten Erfolg zu erreichen oder zu fördern;
- Sie ist nicht erforderlich, da sich potentielle Terroristen einer solchen Sicherheits-
überprüfung mit Leichtigkeit entziehen können.
- Sie ist nicht angemessen.
a) Es gibt wesentlich größere Gefahren für die Allgemeinheit, die nicht durch eine
Sicherheitsüberprüfung abgewendet werden sollen.
b) Der Nachteil für die Betroffenen steht in überhaupt keinem Verhältnis zum
angestrebten Ziel und zum öffentlichem Interesse (Erhöhung der Sicherheit).
Zwischen dem Schaden des Einzelnen (Privatpiloten) und dem Nutzen für die
Allgemeinheit besteht ein krasses Missverhältnis.

Dieser Teil des Gesetzes verletzt aus den genannten Gründen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach §14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden ( OBG in der Fassung vom 20.4.2004; (GVBl.I/04 S.153))
Diese Maßnahmen verletzen den aus Art.20 Absatz 3 des GG abgeleiteten Grundsatz des öffentlichen Rechts, wonach jegliches staatliches Handeln in Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sein muss.
Eine staatliche Maßnahme ist unverhältnismäßig wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.

5. Wieso hält es Ihre Behörde für verhältnismäßig, Piloten zu überprüfen die sich nachweislich seit vielem Jahre nichts zu Schulden kommen lassen? Andere Bundesländer können das offensichtlich ganz anders regeln, ohne die Sicherheit der BRD zu gefährden.


Die „Anordnung einer Überprüfung“ sieht das LuftSiG nicht vor. Aus dem Grund muss Ihre Behörde mir erhebliche Nachteile androhen, falls ich diese Überprüfung nicht selber beantrage und der für mich dann weitgehend unkontrollierten Weitergabe meiner Daten nicht „freiwillig“ zustimme. Mit dieser unter Androhung von Nachteilen erpressten Zustimmung werden aus gutem Grund eingeführte Gesetze umgangen und außer Kraft gesetzt.

6. Ich beantrage die schriftliche Bekanntgabe der Rechtsgrundlage, mit deren Hilfe Ihre Behörde mich unter Androhung erheblicher Nachteile (Lizenzverlust) zu diesem Antrag zwingt und §4(1) BDSG außer Kraft setzt.
Zum Verständnis: Bitte nennen sie mir nicht den §7 LuftSig. Ich frage nach der Rechtsgrundlage mit der §7 LuftSig den §4(1) BDSG außer Kraft setzen kann.


Da ich nach über 30 Jahren fliegerischer Tätigkeit alles tun werde, um die Lizenzen zu behalten, sind für mich die Antworten auf die folgenden Fragen besonders wichtig, damit ich das Risiko, als potentieller Terrorist eingestuft zu werden, minimieren kann:

Damit Sie diese Beurteilung überhaupt durchführen können, muss es einen Kriterienkatalog geben, der Willkür ausschließt. Damit ich überhaupt eine Chance habe, mich in Zukunft danach richten zu können, muss ich diesen „Punktekatalog“ kennen.

Art. 103 (2) GG gibt mir das Recht, Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu kennen, deren Verletzung für mich zu Nachteilen führt.

7. Nach welchen Kriterien werde ich gegebenenfalls als so unzuverlässig eingestuft, dass mir die Planung oder Begünstigung von (Zitat „Angriffen auf den Luftverkehr, Flugzeugentführung, Sabotageakte oder terroristische Anschläge“ unterstellt werden können?
Ich beantrage die Bekanntgabe des kompletten Beurteilungskatalogs und die Definition des Begriffs „zuverlässig“ im Sinne von §7 LuftSiG.

Beim RP Düsseldorf ist bereits ein Fall bekannt geworden, in dem alleine ein längerer beruflicher Aufenthalt in einem arabischen Land zu Komplikationen und Nachfragen bei der Beurteilung der ZÜP geführt hat. Ich will das vermeiden.

8. Mit welchen Ausländern darf ich in Zukunft noch Kontakt haben, ohne behördlichen Zweifel an meiner Zuverlässigkeit zu wecken?
Ich haben berufliche Kontakte zu US- amerikanischen Kollegen mit iranischem und pakistanischem Pass. Wenn sie mir nicht schriftlich bestätigen, dass diese Kontakte für mich auch potentiell keine negativen Konsequenzen haben können, werde ich diese abbrechen. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Kollegen deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe schriftlich mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen.

Ich bekomme regelmäßig Anfragen aus dem arabischen Raum, Nordafrika, Pakistan, Indien, China und Südamerika nach Praktika, Diplom- oder Doktorarbeiten an meinem Lehrstuhl. Ich kann diesen Studenten in der Regel nichts anbieten. Aber wo immer möglich, versuche ich diese jungen Leute weiter zu vermitteln.
Bis Sie mir die angeforderte, schriftliche Positivliste gegeben haben, mit welchen Ländern ich weiter Kontakte pflegen darf, ohne meine Fluglizenzen zu gefährden, werde ich jede dieser Anfragen grundsätzlich ablehnen. Ich werde keine Weitervermittlung mehr vornehmen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Terroristen den Weg in die BRD geebnet zu haben. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Studenten deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe schriftlich mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen.

Ohne eine definitive, schriftliche Positivliste von Ihrer Behörde werde ich nur noch Kontakte zu Personen mit Pässen der EU oder NATO Staaten aufrechterhalten. Im Zweifelsfall werde ich die Frage nach der Nationalität stellen und ich werde die von unserem Staat vorgegebenen sicherheitspolitischen Gründe und die für mich bestehende Rechtsunsicherheit für den Kontaktabbruch schriftlich mitteilen.

9. Wie gehe ich mit Studenten aus Terrorstaaten um?
Atta, einer der beiden Terrorpiloten vom 11.9., war ein völlig unauffälliger Student in Hamburg. Er ist durch die Sicherheitskontrollen unserer Behörden nicht erfasst worden. Auf die staatlichen Kontrollen ist offensichtlich kein Verlass.
Ich beantrage schriftlich von Ihrer Behörde die Bekanntgabe einer Liste von Nationalitäten, bei denen ich nicht in Verdacht der Unzuverlässigkeit gerate und mir deshalb zugetraut wird, dass ich (Zitat „Angriffen auf den Luftverkehr, Flugzeugentführung, Sabotageakte oder terroristische Anschläge“ plane oder begünstige, wenn Studenten dieser Länder an meinem Lehrstuhl über längere Zeit als studentische Hilfskraft beschäftigt und von mir betreut werden.
Ich unterrichte Studenten der Luft- und Raumfahrt in Triebwerkstechnologie. Dieses Wissen kann sehr wohl dabei helfen, ein Flugzeug zu führen. Dieses Wissen versetzt sie ganz sicher in die Lage, ein Kleintriebwerk selber auszulegen oder ein problemlos käuflich zu erwerbendes Kleintriebwerk (2000 EURO) richtig auszuwählen, zu modifizieren und zu betreiben. Damit wird jeder Modellbauer in die Lage versetzt, eine schnell fliegende, ferngesteuerte Drohne zu bauen.
Wir werben mit großem Aufwand um Studenten aus dem Ausland, damit sie an der TU Dresden studieren. Aber niemand kann von mir verlangen, dass ich es unter diesen Umständen riskiere, im Rahmen Ihrer Nachforschungen mit unbekannten Kriterien in den Verdacht zu geraten, Terroristen technisch ausgebildet zu haben.

Ohne diese schriftliche Positivliste werde ich keine ausländischen Studenten von außerhalb der EU oder der NATO an meinem Lehrstuhl mehr als Hilfskräfte beschäftigen. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Studenten deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen.

10. Sollten Bürger von NATO Staaten von Ihnen als sicherheitskritisch eingestuft werden (Türken, Iren, Basken), verlange ich, dass Sie mich schriftlich und unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

Zur Erinnerung: ich unterrichte Triebwerkstechnologie:

11. Ich beantrage von Ihnen die schriftliche Bestätigung, dass mir die normale Vorlesungs- und Prüfungstätigkeit bei Studenten aus Terrorstaaten an der TU Dresden auf keinen Fall negativ ausgelegt werden kann.

Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, ich sei unzuverlässig und bei mir besteht die Gefahr, dass ich (Zitat „Angriffe auf den Luftverkehr, Flugzeugentführungen, Sabotageakte oder auch terroristische Anschläge“ plane oder begünstige, welche Auswirkungen hat das auf meine berufliche Stellung? Darf ich weiter Studenten unterrichten oder werde ich aus dem öffentlichen Dienst entfernt?
Es hat Zeiten gegeben, da hat ein Verwandter bei der KPD ausgereicht, um den Hausmeisterposten zu verlieren. Stehe ich mit diesem ungeheuerlichen Verdacht in den Papieren dann unter permanenter Überwachung, um mich an diesen terroristischen Plänen zu hindern? Wird mein Arbeitgeber von diesem Verdacht auf Unzuverlässigkeit und potentieller Terrorabsicht unterrichtet?

12. Ich beantrage schriftliche Auskunft darüber, welche weiteren Folgen die ZÜP für mich haben kann.

13. Ich beantrage, dass unabhängig von dem Ausgang der ZÜP mir alle Anfragen bei allen Diensten und alle sich daraus ergebenden Erkenntnisse über mich zeitnah mitgeteilt werden. Ich beantrage hiermit in jedem einzelnen Fall die vollständige Akteneinsicht.


Sollten Sie mir die Fragen nicht vollständig beantworten können und mir die beantragten Unterlagen (Kriterienkatalog, Positivliste) nicht überlassen können, stelle ich fest, dass es für mich im Zusammenhang mit dem Erhalt meiner Fluglizenzen keine Rechtssicherheit gibt.
Die notwendige Rechtsklarheit ist nicht gegeben: Ich kenne die Regeln nicht, die ich einhalten muss. Ich kenne die Kriterien nicht, nach denen meine Lizenz widerrufen werden kann. Ich weiß nicht, unter welchen Bedingungen mir unterstellt wird, dass ich (Zitat „Angriffe auf den Luftverkehr, Flugzeugentführungen, Sabotageakte oder auch terroristische Anschläge“ planen oder begünstigen könnte. Es gibt nichts, auf das ich mich im Falle eines notwendigen Einspruchs berufen könnte. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz „Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war“ auch dann, wenn der Widerruf meiner Fluglizenz in juristischem Sinn keine Strafe sondern nur ein Verwaltungsakt ist.

14. Ich beantrage die Aussetzung der ZÜP, bis Sie für mich Rechtssicherheit hergestellt haben.

15. Ich beantrage eine schriftliche Bestätigung durch Ihre Behörde, dass mein Bestehen auf diesen z.T sogar durch das GG verbrieften Rechten für mich keine Nachteile hat und nicht bereits zu der Beurteilung „Unzuverlässig“ im Sinn von §7 LuftSig führen kann.

Zum Schluss mache ich hier ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich ohne die von mir als Minimum geforderte Rechtssicherheit für den Fall von beruflichen Nachteilen wegen meiner Bemühungen, nicht in Terrorverdacht zu geraten, gegen Ihre Behörde wegen dieser mangelnden Rechtssicherheit auf Schadenersatz klagen werde.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es mir mit diesem Brief nicht darum geht, Arbeit bei Ihrer Behörde zu verursachen.
Mir ist es mit meinen Fragen, Anträgen und den angekündigten Konsequenzen bitterernst. Ich darf Sie also bitten, meine in klarem Deutsch verständlich gestellten Fragen, Anträge und meine Verunsicherung genauso klar und verständlich mit dem gleichen Ernst in jedem Punkt zu beantworten. Ich erwarte in diesem Fall von Ihrer Behörde deutlich mehr als die übliche Seite mit dem zur Beeindruckung des Publikums und zur Absicherung der Behörde vorgefertigten Textblock mit Paragraphen. Ich erwarte schriftliche Erklärungen mit klaren, verständlichen Aussagen, nach denen ich mich ohne weitere juristische Beratung richten kann.

Mit der Abgabe des Antrags auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG leiste ich meine Angaben und die Unterschrift nur unter nachhaltigem Protest gegen diese Überprüfung. Ich verweise auf die von der AOPA Germany e.V. als Musterverfahren eingelegte Verfassungsbeschwerde vom 23.02.2005 Az.: 1 BvR 470/05, bzw. weitere von der AOPA noch einzureichende Musterverfahren. Soweit ich einen Kostenbescheid erhalten werde, gilt meine Zahlung unter Vorbehalt, auch soweit dies im Zahlungsbeleg nicht nochmals gekennzeichnet wird.

Da für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Privatpiloten alle Unterlagen bei Ihnen vorhanden sein müssen, kann es kein Problem sein, meine Fragen zu beantworten und die beantragten Unterlagen zu beschaffen.
Ich notiere mir deshalb für Ihre Antworten und die von mir angeforderten Unterlagen als Termin den 08.07.2005. Das sind zwei Wochen, bevor ich die Entscheidung treffen muss, ob ich den Antrag auf die ZÜP einreiche. Ich brauche diese Zeit, um die im Moment noch unbekannten aber u.U. schweren persönlichen Konsequenzen abzuwägen und bitte um Ihr Verständnis.


Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr.-Ing. Konrad Vogeler

Kopie z.K.:
an den Dekan der Fakultät Maschinenwesen an der TU Dresden

Reisi
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-13-2005 10:24 PM     Sehen Sie sich das Profil von Reisi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
....daß Doppelpunkt und Klammer-Zu zusammen bei pilots.de einen Smiley verursachen weiß Herr Vogeler nicht. Natürlich ist im Originalschreiben KEIN Smiley drin.

Doppelpunkt Groß-D

fourstripes
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 02:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von fourstripes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
geiler Konter, dieses Schreiben ...........


Da kommt die Behörde bestimmt in Erklärungsnotstand.

KleinDummi
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 03:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von KleinDummi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich hab diese Aufforderung für eine ZÜP nie bekommen, liegts daran dass eh jedes Jahr eine gemacht wird für meinen Flughafenausweis? Wird zwar in nem anderen Bundesland als meinem Wohnsitz angefertigt aber es scheint zu reichen.

GalaxyJet
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 03:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von GalaxyJet an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vermutlich wird es dann für Prof. Vogeler eine Ausnahmegenehmigung geben. Alle anderen werden weiter genötigt, weil sie nihct die Zeit und das Fachwissen haben sich zu wehren.

Armes Deutschland !

Talestrike
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 04:20 AM     Sehen Sie sich das Profil von Talestrike an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ist das Schreiben eigentlich urheberrechtlich geschützt?

Sonst wäre es ja vielleicht eine ziemlich gute Idee, es den eigenen Gegebenheiten anzupassen und an die zuständige Landesluftfahrtbehörde zu senden.
Würde mich massiv interessieren, wie die reagieren.

T.

Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 04:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Formulare für Ba-Wü gibt´s hier:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102359/index.html

Willkommen im Polizeistaat.

[Diese Nachricht wurde von Marut am 07-14-2005 editiert.]

fourstripes
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 04:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von fourstripes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
marut, das klingt so orientalisch,
pass mal auf das der Schein nicht gleich konfisziert wird .........

Reisi
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 06:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reisi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...zum Glück hatta sich nich NABRUT genannt.....

fourstripes
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 06:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von fourstripes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
TURBAN rückwärts, aha .........


aber TURAM ?

Reisi
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 07:03 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reisi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Arabische Schnellspeise.

Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 07:08 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@fourstripes,

der Name kommt wohl aus dem indischen. Nicht zu verwechseln mit ähnlich klingenden Namen

Ach ja, hab mir mittlerweile auch das Kleingedruckte auf dem Wisch durchgelesen. Und wie könnte es auch anders sein: Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung wird derzeit eine Verwaltungsgebühr von EUR 30 erhoben

nightflight
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 08:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von nightflight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Forumsteilnehmer!

Ich bin erstaunt auf die überraschten Reaktionen auf das Rundschreiben des LBA! ein Beweis für das Desinteresse an einem wichtigen Thema, solange man nicht selbst betroffen ist!

Bereits vor Monaten wurde hier im forum das Thema "Luftsicherheitsgesetz" angesprochen, mit geringer Resonanz.

Vielleicht kan ich nun zu mehr Interesse motivieren: schaut Euch mal die Kommentare und Links unter www.jar-contra.de an.

(Bitte insbesondere im Menue auf "Forum AT" klicken)

Beteiligt Euch an der Petition zum Luftsicherheitsgesetz!

Ladet Euch die Musterschreiben (Schreiben an Schily und an Bundestagsabgeordnete) herunter und schickt sie los!

Protestiert gegen diesen blanken Behördenaktionismus!

DEUTSCHE PILOTEN SIND KEINE POTENTIELLEN TERRORISTEN!

(Ja, ich meine DEUTSCHE Piloten, denn nur die sind betroffen. Jede andere Pilotenlizenz auf dieser Welt wird n i c h t von diesem unsinnigen § 7 des LuftSiG erfasst).

Hierzu ein Zitat einer SPD-Bundestagsabgeordneten auf mein Protestschreiben:
Zutreffend ist, dass ausländische Piloten durch § 7 LuftSiG nicht erfasst werden. Dies ergibt sich aber aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Deutschland kann keine Schutzmassnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Der Umstand, dass bestimmte Schutzmassnahmen außerhalb Deutschlands nicht durchgeführt werden, stellt keinen Grund dar, hiervon auch in Deutschland abzusehen.
Dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen, wie im Fall des Frankfurter Motorseglers, von der Sicherheitsüberprüfung nicht erfasst werden, ist evident. Dass es immer wieder unbekannte Straftäter gibt, kann aber nicht als Argument gegen Zuverlässigkeitsüberprüfungen verwendet werden.

Die traurigen Ereignisse in London zeigen auf, dass dieser Behördenaktionismus kein Mittel ist, solche Menschen von einer solchen Tat abzuhalten. Hätte man die mutmasslichen Täter durch Massnahmen des LuftSiG stoppen können? Mit Sicherheit nicht! aber eine ganze Bevölkerungsgruppe (Piloten) wird unter Generalverdacht gestellt, terroristische Ziele zu verfolgen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Euch die Empfehlung der AOPA zu beachten. Leider werden wir ja genötigt, die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu beantragen, daher sollte folgender Text auf den Antrag geschrieben werden: Mustertext:

Ich leiste meine Angaben und die Unterschrift unter nachhaltigem Protest gegen diese Überprüfung. Ich verweise auf die von der AOPA Germany e.V. als Musterverfahren eingelegte Verfassungsbeschwerde vom 23.02.2005 Az.: 1 BvR 470/05, bzw. weitere von der AOPA noch einzureichende Musterverfahren. Soweit ich einen Kostenbescheid erhalten werde, gilt meine Zahlung unter Vorbehalt, auch soweit dies im Zahlungsbeleg nicht nochmals gekennzeichnet wird.

Unterschrift

Hier der Link zu AOPAs "Bisherige Meldungen und Informationen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung": http://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?idcatart=369&lang=1&client=1

Nehmt nicht einfach hin, dass wir von Bürokraten weiter mit unsinnigen Anordnungen, Verordnungen und Formularen überschüttet werden!

Gruß

Nightflight

PS:
ich gehe mal davon aus, dass oben zitierter Dr. Vogler (Nickname "Konrad" im jar-contra-Forum es sogar begrüßt, wenn Teile seines Schreibens verwendet werden, um den Protest der Piloten (Privat- wie Berufs-) deutlich zu machen.

PS.PS. der Brief ist sogar als Word-Datei zum Download bereitgestellt

Übrigens sucht die AOPA Piloten, die das Risiko auf sich nehmen würde, die Lizenz verweigert oder eingezogen zu bekommen, weil die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht beantragt wird, um so einen Musterprozess führen zu können!

Weitere Infos zum Thema über folgenden Link (Antwort der Bundestagsparteien auf Anfrage des DAeC): http://www.daec.de/recht/laufend/luftsig.htm

Edit wegen "PS"

[Diese Nachricht wurde von nightflight am 07-14-2005 editiert.]

Tiro
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 11:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von Tiro an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wieso finde ich auf der LBA Internetseite nix darüber?

nightflight
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 04:26 PM     Sehen Sie sich das Profil von nightflight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Tiro:
Wieso finde ich auf der LBA Internetseite nix darüber?

weil das LBA sich vornehm zurückhält, nun ca. 4 Monate gebraucht hat, den Text für den Rundbrief zu schreiben, den nun offensichtlich alle LBA-registrierten Piloten erhalten haben und die Verantwortung auf die "Luftsicherheitsbehörden" bei den Regierungspräsidenten weitereschiebt.

[Diese Nachricht wurde von nightflight am 07-14-2005 editiert.]

fourstripes
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-14-2005 11:13 PM     Sehen Sie sich das Profil von fourstripes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
DIESES LAND VERWALTET SICH ZU TODE.


LUPO
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erstellt am: 07-15-2005 12:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von LUPO an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Man stelle sich vor, ein 59 Jahre alter Kapitän hat knapp 40 Jahre Luftfahrt hinter sich und muss jetzt nachweisen, dass er

"keine Angriffe auf den Luftverkehr, Flugzeugentführung, Sabotageakte oder terroristische Anschläge“ plane. Er muss dann möglicherweise Fragen wie diese beantworten :

"Wie häufig waren sie in einem Land mit vorwiegend Muslimischer Bevölkerung ?" oder

"Habe sie Bekannte dort ? "

(Kenne die Fragen nicht, aber irgendwie so muss es ja anscheinend sein)

Jedenfalls, nach London (selbstmordende Pakistani mit britischen Pässen und Wohnsitz England) könnte man auf die Idee kommen, erst einmal Andere "sicherheitszuüberprüfen".

Dann würde es den Aufschrei geben, dass wäre Diffamierung weil rassistisch. Da nimmt man lieber den o.a.

Selbstverständlich sollten wir zur Überprüfung gehen :

Alle Piloten mit Wohnsitz D am gleichen Tag von 8 - 16 Uhr.

Direkt beim Bundesinnenminister, Berlin Zimmer 4712...

Den Luftverkehr könnten ja diejenigen Piloten aufrecht erhalten, die Wohnsitz Schweiz oder Dubai haben , denn die müßen ja bekanntlich nicht zur SÜ.


[Diese Nachricht wurde von LUPO am 07-15-2005 editiert.]

Flying Fox
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erstellt am: 07-15-2005 01:16 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flying Fox an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi Jungs,

schickt eure Papiere in die Schweiz. Beim BAZL/FOCA gibt es so einen Blödsinn nämlich nicht!

Gruss, Fox

fourstripes
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-15-2005 01:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von fourstripes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Terrorabwehr:

Angie will dafür demnächst im Inland die Bundeswehr einsetzen.

Mit Kanonen auf Spatzen schiessen ?

Panzer gegen Selbsmordbomber ?

Das tut doch nur noch weh ...........

Soll später keiner sagen, er habe nicht gewusst, was er da wählt.

megatop
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-15-2005 02:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von megatop an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Leute,
um mir dieses Theater in Zukunft zu ersparen denke ich darüber nach, mir eine ausländisvhe Lizenz zu holen. Frage nun: bei welchem JAR Staat ist dies ohne weiteres möglich? Luxembourg hat leider noch keine eigene Lizenz. Wo kostet das am wenigsten? Wo sind die bürokratischen Verfahren am leichtesten?
Danke für die Tipps!
m.

Flying Fox
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-15-2005 03:28 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flying Fox an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
I say again: Schweiz

Hot Air
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-15-2005 07:56 AM     Sehen Sie sich das Profil von Hot Air an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...interessant in diesem Zusammenhang auch das BVerwG Urteil vom 15.07.2004, Az.: 3 C 33/03; LuftVZÜV LuftVG.

Zusammengefasst (und in meinem laienhaften Verständnis ausgedrückt):

Ein Flugzeugmechaniker der früheren Interflug war IM. Nach der Wende war er in seinem Beruf weiterhin tätig, nun für die Lufthansa. Im Rahmen der Überprüfung nach dem §29d LuftVG wurde ihm deswegen (IM) gekündigt und der weitere Zutritt zu Sicherheitsbereichen des Flughafens untersagt. Er verlor sämtliche VerWG-Verfahren, bis auf das beim BVerWG. Dort wurde das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen; den aktuellen Stand kenne ich nicht.

Der Knaller ist aber eine Begründung (neben anderen), die seitens der Behörde in allen Verfahren angezogen wurde:

Da der Mann 'um nur relativ geringfügige Nachteile zu vermeiden', nämlich den Entzug seiner Lizenz, und in fast 15-jähriger Tätigkeit Zuwendungen des MfS, nämlich ca. 2500 DDR-Mark erhielt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass er zukünftig auch anderen 'Verlockungen' erliegen wird.

Details dazu hier: http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1515536516&ID=7588
Zwar etwas trocken zu lesen, aber bezeichnend für unsere Sesselpfurzer und ihre von Ängsten zerfressenen Hirnen.

Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen könnte!

[Diese Nachricht wurde von Hot Air am 07-15-2005 editiert.]

kamikaze
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-15-2005 09:07 AM     Sehen Sie sich das Profil von kamikaze an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
das macht ja richtig Spaß zu lesen, wie das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Sächsichen Oberverwaltungsgericht demselbigen um die Ohren gehauen hat.

Was ich, mal überspitzt dargestellt, befürchte, dass irgendein Sachbearbeiter feststellt, dass ich einen arabischen Kollegen hatte oder einmal nach Pakistan geflogen bin, um damit meine Zuverlässigkeit anzuzweifeln. Und dann setzt der mühevolle und finanziell ruinierende Gang durch die Instanzen ein.

Die Anschläge in London wurden von völlig unauffälligen Leuten durchgeführt, was hätte bei denen (z.B. Dozent an Uni) wohl eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ergeben?

Ich wette, dass diese Überprüfung nach § 7 keinen einzigen Terrorverdächtigen unter deutschen ATPL-Inhabern liefern wird.

Eine Wette nehme ich an, ich setze eine gute Flasche Schampus. Vorsicht: wer dagegensetzt, macht sich automatisch verdächtig.

Gruß
K.

ALDI
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-16-2005 12:53 PM     Sehen Sie sich das Profil von ALDI an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Flying Fox:
I say again: Schweiz

Nur wenn man oder Frau einen Wohnsitz in der Schweiz hat!!!

P.S. Wie fliegt sich der 4. Streifen??

P.P.S:: DA2EASy fliegt auch gut, wenn sie mal nicht im Hanger steht! Cheers

[Diese Nachricht wurde von ALDI am 07-16-2005 editiert.]

ALDI
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-16-2005 01:07 PM     Sehen Sie sich das Profil von ALDI an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von kamikaze:

Ich wette, dass diese Überprüfung nach § 7 keinen einzigen Terrorverdächtigen unter deutschen ATPL-Inhabern liefern wird.


...... Du darfst nicht vergessen, daß Du auch als Castor-Demonstrant nicht mehr zuverlässig bist, denn all Deine Pol-Computerinfos gehen jetzt zur Bezirksregierung und dort wird man aus willkür entscheiden ob das den nun zuverlässig ist oder nicht....
Prost Mahlzeit!
...und € kostet das auch noch....

Wat is mit Onur-Air Piloten, die nur noch mit einer Hand fliegen, weil sie mit 7 beim Klauen erwischt wurden????

....Cleared to land 25R .......

Na Danke

[Diese Nachricht wurde von ALDI am 07-16-2005 editiert.]

Birdstrike
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-16-2005 02:46 PM     Sehen Sie sich das Profil von Birdstrike an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von safelife:
Die Erteilung oder Verlängerung einer Lizenz ist [U]ab sofort[/U] nur nach einer positiv abgeschlossenen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder zumindest nach deren Beantragung möglich.

Sagt mal, was ist denn mit Inhabern einer Segelfluglizenz nach JAR-FCL ? Diese verfallen ja nicht mehr nach den Regeln der JARFCL und müssen somit ja auch nicht mehr verlängert werden. Kommt der "kleine Segelflieger" also somit wenigstens um diesen Schwachsinn herum ?

Perter
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-16-2005 04:05 PM     Sehen Sie sich das Profil von Perter an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Anstatt Euch weiter darüber aufzuregen könnt Ihr Euch ja in der Tat darüber Gedanken machen, was man dagegen tun kann. Ein Kollege oben hat ja bereits geschrieben, daß sich einige Firmen bereits dagegen gewehrt haben. Weiß darüber jemand was? Wie ist da der Stand der Dinge? Macht die VC irgendetwas in der Richtung?

Alle Zeiten sind rein zufällig

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