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  Loss of License und Steuer

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Autor Thema:   Loss of License und Steuer
Arrowadmiral
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2005 04:54 AM     Sehen Sie sich das Profil von Arrowadmiral an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo

ich kämpfe gerade mit den deutschen Steuerbehörden, wegen meiner Steuererklärung letztes Jahr.
Die Beamten weigern sich meine Lol-Versicherung als Werbungskosten anzuerkennen.
Wie ist das bei euch, hat sie irgendjemand als Werbungskosten annerkannt bekommen? Mein Finanzamt will es nur als Vorsorgeaufwendung annerkennen, die jedoch durch Lebensversicherungen bereits ausgeschöpft ist.
Da ich dieses Jahr im Ausland arbeite, bin ich kein VC Mitglied, daher kann ich da nicht nachschauen.
Für Infos bin ich dankbar (auch als Email an arrowadmiral (at) gmx.de

pinokw
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-24-2005 01:53 AM     Sehen Sie sich das Profil von pinokw an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
HI

Bei mir ist es so: die LOL muss aufgeteilt werden in einen beruflichen und privaten Teil (Weil du ja beruflich oder privat fluguntauglich werden kannst, je nachdem wann es passiert).

Der berufliche Teil ist somit natürlich als Werbungkosten zu veranschlagen, der private Teil ist Sonderausgabe.

Nach einer Anweisung des BMF ist die Aufteilung 50/50 zu veranschlagen. Dies müsste auch akzeptiert werden. Du solltest die zugehörige AktZ. Nummer angeben: BFH VU R 40/03...

Viele Grüsse
Pinokw

[Diese Nachricht wurde von pinokw am 10-24-2005 editiert.]

Arrowadmiral
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-24-2005 05:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von Arrowadmiral an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Dankeschön, da verschenke ich ja wenigstens nicht das ganze Geld.

Rigel
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-26-2005 12:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von Rigel an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ pinokw

Das mußt Du mir nochmals erklären.

Die LoL ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in der das Risiko abgesichert wird, aufgrund einer Fluguntauglichkeit kein Einkommen mehr aus der Tätigkeit zu erhalten. Welches Risiko soll denn da privat abgesichert sein, daß hier eine Splittung vorgenommen wird?

Also, ich halte solch eine steuerliche Aufteilung per Ordre de Mufti von dem BMF für rechtlich so absolut fragwürdig, daß ich hier durchaus einmal privat oder mit Unterstützung VC das ganze vor Gericht ziehen würde!

Mmo
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-27-2005 09:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mmo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

kann Versicherungen wie freiwillige Lebens- oder Rentenversicherungen kann man doch nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben absetzen dachte ich!?

Und das ist irgendwie gedeckelt, leider kann ich es aufgrund mangelnder Kompetenz in diesem Bereich jetzt nicht kurz zusammenfassen, jedenfalls hat mir das mein Steuerberater so erklärt, so dass man im Ergebnis dahingehend nichts rausholen kann.

Gibt es jetzt für eine LOL Versicherung eine andere Möglichkeit, z.B. diese als Werbungskosten abzusetzen, wenn auch nur zu 50%?
Und falls ja, geht es nur für eine reine LOL Versicherung?
Was ist, wenn sie mit einer Lebensversicherung kombiniert ist, wie z.B. die Albatross Verträge?

Danke

pinokw
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-29-2005 01:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von pinokw an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Nochmals,

Also erstens hast du recht eine reine Lebensversicherung kannst du nicht als Werbungskosten (WK) absetzten, eine Loss of Licence schon, da es sich hierbei um eine beruflich bedingte Ausgabe handelt (wärest du nicht Pilot, hättest du auch keine Loss of License).

Jetzt ist aber folgendes relevant: Welches Risiko wird denn versichert?
Etwas das Risiko im Haushalt von der Leiter zu fallen und berufsuntauglich zu werden? --> Musst du privat absichern, keine WK.

Allerdings könnte es ja auch sein, dass du im Flieger, beim Fligen oder durch das Fligen (Strahlung etc.) fluguntauglich wirst. Da wirkt die gleiche LOL natürlich auch. Das wären WK im eigentlichen Sinne, da es Ausgaben sind um deine Erwerbstätigkeit zu erhalten.

Die FD Berlin hat, um sich mal aus allen Problemen herauszuhalten, fair (wie ich finde) gesagt, eine LOL ist 50% beruflich und 50% privat veranlasst. Daher können wir (gilt glaube ich) nur für Piloten ist kein anderer klagt, das so machen. Mache ich seit Jahren ohne Beanstandung.

Das gilt auch für die LH Albatross Geschichte. wenn der LOL Fall eintritt bekommst du ja auch keine Rente mehr, daher ist si (im moment) als Absicherung zu sehen. Darf eine gewisse Rendite nicht überschrieten (macht sie nich, iflation gemittelt...etc..) Klappt auf jeden Fall, mache ich auch!


Grüsse
Pinokw

[Diese Nachricht wurde von pinokw am 10-29-2005 editiert.]

Mmo
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-01-2005 12:43 PM     Sehen Sie sich das Profil von Mmo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo pinokw,

Danke für deine Info.

Ich habe noch nicht genau verstanden, was/wieviel ich als Werbungskosten absetzen kann, wenn ich die Albatross Versicherung habe (Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung). 50 % vom Versicherungsbeitrag? Oder 50 % von dem Anteil, der in die LoL geht?

Gruß
Mmo

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