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| Autor | Thema: Aktuelle Erfahrung mit Ausbildungskosten absetzen? |
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DaHumph Experienced Board Captain |
Hi! Habe dieses Jahr im September die Ausbildung abgeschlossen und fang im Januar an zu arbeiten. Jetzt will ich natürlich schön Steuern sparen und da stellt sich mir die Frage ob wohl von euch einer (aktuelle) Erfahrung hat wie das mit absetzen von Ausbildungskosten etc. am besten läuft? Stichwort Werbungskosten, Zweitausbildung oder sowas? Kennt jemand nen Steuerrechtsverdreher der sich vielleicht speziell mit sowas auskennt? Möglichst aus dem Raum Stuttgart bzw. Süddeutschland. Die VC will mir leider keinen empfehlen... Gruß Humph |
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Mustang14 Experienced Board Captain |
Wichtig wäre zu wissen, ob Du vor der Lizenz schon einen Beruf erlernt hast. Grüße |
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Airflow Experienced Board Captain |
Genau! Wenn Du schon vorher eine Ausbildung abgeschlossen hast, kannt Du Deine Kosten für die Pilotenausbildung unbegrenzt absetzen soweit ich weiß. Ansonsten kannst Du Ausbildungskosten ab dem Jahr 2004 nur noch bis 4000€ absetzen, ist ja ein Witz bei uns... Gruß und viel Erfolg |
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Space Cowboy Experienced Board Captain |
also wie die momentane rechtslage ist, kann ich nicht sagen, weil das thema bei mir schon lange durch ist (erfolgreich). google mal nach 'vorab entstandene werbungskosten/antrag auf verlustfeststellung' und 'BFH VI R 33/01 vom 27.5.03' |
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flyingBOB Experienced Board Captain |
Bis zum 31.12.2004 war das kein Problem. Inwiefern es für Ausgaben ab 2005 betrifft - sieht es denke ich leider nicht mehr so gut aus. http://cm.jahr-tsv.de/aero-intern/internet/links/ausbildung/AusbildungskostenPiloten.pdf |
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DaHumph Experienced Board Captain |
So, also ich hab bereits eine Ausbildung hinter mir, der ATPL war die zweite Ausbildung. Am besten ich überlasse das wohl einem Steuerfachmann dass das auch wirklich funktioniert. Kann ich da zu jedem X beliebigen Steuerberater gehen oder brauch ich da jemanden der sich gesondert mit Luftfahrtpersonal oder Ausbildungskosten beaschäftigt? Mal ne ganz andere Frage: Mein Gehalt setzt sich aus einem Grundgehalt und einer Flugzulage 1 und 2 zusammen. Wird das gesammte Einkommen versteuert oder sind die Flugzulagen Steuerlich begünstigt? Bis dahin schonmal vielen Dank und nen schönen Abend! Gruß Humph |
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Mustang14 Experienced Board Captain |
Also im Falle der Zweitausbildung brauchst du eigentlich keinen Steuerfachmann. Der Fall ist klar. Du kannst alle Kosten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten absetzen. Zieh dir mal folgendes Schreiben aus dem Netz: "Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten Az.: IV C 8 - S 2227 - 5/05 Grüße [Diese Nachricht wurde von Mustang14 am 11-13-2006 editiert.] |
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DaHumph Experienced Board Captain |
Hab mir das mal durchgelesen, schint wohl echt eindeutig zu sein. Und wie ist das mit den Flugzulagen, in wieweit sind die zu versteuern? Ich frag nur interessehalber, werds ja dann sowieso erleben wenns soweit ist... Also vielen Dank für die Hinweise,
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