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Thema: LoL Versicherungsbeiträge absetzbar?
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ASH-25 Experienced Board Captain
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erstellt am: 11-08-2007 03:06 AM
Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollte Euch mal fragen, ob man die Beiträge für eine Loss-of-Licence-Versicherung als Werbungskosten von der Steuer absetzen könnte, oder ob jemand von Euch in diesem Punkt schon mal Erfahrung mit dem Finanzamt gesammelt hat.
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Mustang14 Experienced Board Captain
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erstellt am: 11-08-2007 05:03 AM
Moin,wenn mich nicht alles täuscht, ist die LoL wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgabe abzusetzten. Und damit fällt sie nicht unter den Bereich Werbungskosten. Grüße |
FokkerFlyer Experienced Board Captain
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erstellt am: 11-08-2007 07:24 PM
Ich habe es nie versucht, da aber alle LOL´s die in Deutschland angeboten werden meines Wissens nach auf einer Kapitalbildenden LV basieren, dürfe es aus diesem Grund nicht gehen. Die LOL ansich macht erhöht ja nur den Risikoanteil dieser LV und verringert damit den Ablaufbetrag. |
Löwe Experienced Board Captain
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erstellt am: 11-09-2007 12:15 AM
Bei L-o-L Beiträgen muss man unterscheiden: Es gibt (auch in Deutschland angebotene) reine L-o-L- Risikoversicherungen, deren Beiträge gelten als "sonstige" Vorsorgeaufwendungen. Sind die Beiträge in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung angefallen, muss man wieder unterscheiden: War die Versicherung vor Ende 2004 abgeschlossen, werden die Beiträge der Lebensversicherung zugerechnet, bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen müssen sie herausgerechnet werden und sind weiterhin als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar, die reinen Lebensversicherungsbeiträge dagegen gar nicht mehr. Ausnahmen gibt es nur in Verbindung mit einer Rürup-Rente, falls das zutreffen sollte. Ein Abzug als Werbungskosten ist nicht möglich. Quellen: BHF-Beschluss v. 15.6.2005, VI B 64/04, DStRE2005 S.1116 und BMF-Schreiben v. 24.2.2005,BStBl. 2005 I S.429 Tz.42 Dies stellt keine Steuerberatung dar sondern lediglich Zitate aus Veröffentlichungen! Und so hat auch mein persönliches Finanzamt abgerechnet. |
Perter Experienced Board Captain
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erstellt am: 11-09-2007 04:38 AM
Fokker Flyer,die LoL basiernd auf einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist doch aufgesplittet in zwei Einzelbeträge: einmal LoL Teil und einmal Lebensversicherungsteil. (Bei mir zumindest, immer einzeln ausgewiesen.) Den LoL Teil kannst du absetzen. |
ThrustLever Experienced Board Captain
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erstellt am: 11-09-2007 09:29 AM
Wenn man die LOL von der Steuer absetzt, ist sie später im Leistungsafall zu versteuern!Man muss es sich anhand seines Steuersatzes ausrechen, ob es lohnt, die LOL in der Erklärung anzugeben, oder später mehr Netto zu haben. Mit den heutigen Sterprogrammen kann man es leicht simulieren, in dem man den Betrag der LOL einsetzt und sich die Erstattung ansieht. Gr TL |
ASH-25 Experienced Board Captain
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erstellt am: 11-10-2007 05:30 AM
Vielen Dank erst mal für die Antworten. Scheint ja doch manchmal zu klappen, werde es bei mir zumindest mal versuchen. Gruß, ASH |
ROTEN Experienced Board Captain
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erstellt am: 12-30-2009 01:56 AM
Gibt es bei der Absetzbarkeit einen Pauschbetrag oder ist der volle Betrag ganz abzugsberechtigt? Weil allein der LOL-Teil schlägt mit 2700 EUR / Jahr zu Buche. Wer kennt sich da aus? |