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Thema: Flugzulage - Steuerfrei?
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Bjoern New Board Member
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erstellt am: 12-18-2007 04:55 AM
Hallo zusammen, möchte mal wissen ob jemand mit den Finanzbehörden in Deutschland schon in dieser Sache Erfahrung hat. Bin seit drei Jahren in Österreich beschäftigt - aber noch mit Hauptsitz in Deutschland gemeldet - wo ich auch meine Steuererklärung mache. In Österreich ist ein Teil vom Gehalt - die Flugzulage - eigentlich von den Steuern befreit. Laut meinem Finanzamt ist dem aber plötzlich nicht mehr so - die sind der Auffassung - das Flugzulagen die pauschal gezahlt werden - zum normalen Gehalt zählen und voll versteuert werden müssen. Nur wenn ich quasi eine monatliche extra Abrechnung für die Flugzulage erhalten würde - dann wäre auch diese von der Steuer befreit (ähnl Schichtzulage). Kennt jemand ein Gerichtsurteil oder dgl. ob diese Zulage nicht doch von der Steuer in Deutschland befreit ist? Danke für die Info Bjoern [Diese Nachricht wurde von Bjoern am 12-18-2007 editiert.] |
Bird Strike Experienced Board Captain
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erstellt am: 12-18-2007 05:13 AM
Nein. Da hat das FA recht. Die Zulagen sind nur dann Zulagen wenn sie entsprechend ausgewiesen sind. Eine getrennte Abrechnung ist nicht richtig. Sie müssen in Deiner Lohnabrechnung jedoch getrennt aufgeführt sein. Des weiteren werden Flugzulagen seit 2 Jahren auch in D Versteuert. Je nach Höhe entweder zum Teil oder ganz. Auch Schichtzulagen sind schon lange nicht mehr steuerfrei.BS |
Bjoern New Board Member
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erstellt am: 12-18-2007 05:29 AM
Naja, auf meinem Gehaltszettel ist die "Flugzulage (Steuerfrei) Betrag XXX Euro" extra ausgewiesen. Fliesst dann in ein Gesamt Brutto - wo dann Krankenversicherung etc. wieder dementsprechend abgezogen werden. Die Zulage macht gute 30% vom Gehalt aus - spielt also ne große Rolle ob man den Teil voll versteuern muss oder nicht. |
chris_MD80 Experienced Board Captain
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erstellt am: 12-18-2007 06:55 AM
quote: Original erstellt von Bjoern: ... aber noch mit Hauptsitz in Deutschland gemeldet - wo ich auch meine Steuererklärung mache. In Österreich ist ein Teil vom Gehalt - die Flugzulage - eigentlich von den Steuern befreit. ...
Servus! Die Flugzulage ist schon weit über 10 Jahre voll besteuert, in Österreich. Was du steuerfrei bekommst betrifft die Feiertags-, Nachtarbeits- und Co-Zuschläge, von bis zu EUR 403.- Sollte ein FA das anders sehen, dann hat man Glück gehabt, ich kenne aber keinen solchen Fall. Dafür habe ich gehört, dass die Flugzulage in D geringer besteuert wird, innerhalb gewisser Grenzen, was ist da dran? chris |
F.Castle Experienced Board Captain
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erstellt am: 12-18-2007 09:27 AM
vielleicht sollten wir erstmal definieren, welche zulage wofür gezahlt wird. bei uns gibts zwei. die eine für nacht- schicht- und schwerst (?) arbeit, die andere dürfte für sonn- und feiertage sein. die steuerfreiheit für nachtschicht ist glaube ich ende 05 weggefallen, die andere war *glaube ich* eh nie steuerfrei...? |
Löwe Experienced Board Captain
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erstellt am: 12-18-2007 09:59 AM
Ob und wieviel der Zulage eventuell steuerfrei gezahlt werden kann , regelt eine Absprache zwischen der Firma und dem zuständigen Betriebsfinanzamt. Gibt es eine solche Absprache nicht, gibt es auch nichts steuerfrei. |
jblu Experienced Board Captain
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erstellt am: 12-18-2007 10:02 AM
quote: Original erstellt von chris_MD80: Servus!Die Flugzulage ist schon weit über 10 Jahre voll besteuert, in Österreich. Was du steuerfrei bekommst betrifft die Feiertags-, Nachtarbeits- und Co-Zuschläge, von bis zu EUR 403.- Sollte ein FA das anders sehen, dann hat man Glück gehabt, ich kenne aber keinen solchen Fall. Dafür habe ich gehört, dass die Flugzulage in D geringer besteuert wird, innerhalb gewisser Grenzen, was ist da dran? chris
Information zur Steuerfreiheit der Schichtzulage für das Bordpersonal Wie nicht zuletzt bereits der Presse zu entnehmen war, hat der Gesetzgeber § 3 b EStG zum 01.01.2004 insoweit geändert, als der für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit maßgebende Grundlohn auf 50 Euro pro Stunde beschränkt wurde. Auslöser dafür war die in der öffentlichen Diskussion als unangemessen empfundene, uneingeschränkte Anwendung von § 3 b EStG, d.h. von steuerfreien Zuschlägen auch im Bereich des Profi-Fußballs. Nach der Gesetzesbegründung entspricht der Stundensatz von 50 Euro einem Monatslohn von 8.000 Euro bzw. einem Jahreslohn von 100.000 Euro. Da für unser fliegendes Personal wegen der Besonderheiten des fliegerischen Einsatzes ein Grundlohn pro Stunde nicht ermittelbar ist, konnte der Lufthansa Konzern für das fliegende Personal eine Vereinbarung mit dem für DLH zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erzielen, wonach für die Berechnung steuerfreier Schichtzuschläge statt auf einen Stundenlohn vielmehr auf den Jahreslohn/Monatslohn abgestellt wird. Entsprechend dieser Absprache können bei einer Vergütung bis 8.333,33 Euro im Monat weiterhin 16,3 % als pauschalierte steuerfreie Schichtzulage gezahlt werden, darüber hinausgehende Vergütung muss voll versteuert werden. Die maximal steuerfrei zu belassene Schichtzulage im Monat beträgt somit 1.358,33 Euro. Unterm Strich (unter Ausklammerung 13/14 Gehalt) bleibt netto gleich viel übrig. Die Lohnsteuer ist sogar geringer (!) als in Ö, das gleicht aber die teure Sozialversicherung wieder aus.
[Diese Nachricht wurde von jblu am 12-18-2007 editiert.] |