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  Flugbuchprobleme

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Autor Thema:   Flugbuchprobleme
AB1000
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2010 06:20 AM     Sehen Sie sich das Profil von AB1000 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage. Ein Kollege berichtete mir er hatte Probleme, da er falsche Eintragungen in seinem Flugbuch mit Tipp-Ex gelöscht und überschrieben hat.

Klar, streichen wäre die Alternative, aber am Ende der Seite versichert man ja zumeist dass alle Angaben korrekt sind.

Ist das wirklich (vor allem bei Bewerbungen zu anderen Gesellschaften hin) ein so großes Problem mit Tipp-Ex auszubessern?


AB1000

le petit rouge
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2010 06:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von le petit rouge an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wenn Du nur streichst, sieht der Nächste, dass Du nichts vertuschen musstest und nur irgendwas inhaltlich korrigiert hast. Abdecken riecht einfach mehr nach "frisieren".

Smooth Operator
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2010 06:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von Smooth Operator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Klare Antwort: Jein.

Also grundsätzlich sind alle Ausbesserungen im Flugbuch so zu machen, daß nachvollziehbar ist, was ausgebessert wurde und was vorher dagestanden hat. Damit darf man mit TipEx nicht ausbessern.

Es steht aber nirgendwo, daß Flüge in der Reihenfolge eingetragen werden müssen, in der sie auch gemacht wurden.
Wenn also irgendwas zum zehnten mal ausgebessert wurde, dann kann man den mehrfach ausgebesserten Flug in eine neue Zeile schreiben, auch wenn er dann nicht mehr in chronologisch korrekter Reihenfolge aufgeführt wird. Das Datum teilt ja mit, wann das gewesen ist.

Aaaaaaber: Ich habe ehrlich gesagt noch nie gehört, daß danach irgendjemand wirklich gefragt hat.
Wenn man frisch von der Flugschule seine Bewerbung schreibt, dann wird in der Regel die Lizenz als Nachweis anerkannt, weil man ja de-facto bei "Null" anfängt und sich der Flugbetrieb eher nicht interessiert mit welchem Gurkenschneider man von Vero Beach nach Okeechobee geflogen ist.

Bei einer Bewerbung aus einem Flugbetrieb in einen neuen herein, also "mit Flugerfahrung" wollen die Flugbetriebe in der Regel einen Stundennachweis haben, der vom aktuellen Arbeitgeber stammt. Für das handgeschriebene Flugbuch interessieren sich die wenigsten Flugbetriebe.

Übrigens ist es meines Wissens nach auch erlaubt das Flugbuch in elektronischer Form zu führen, sogar in einer Excel Tabelle. Da braucht es dann für Ausbesserungen kein TipEx, inwiefern das in die Logik der Nachvollziehbarkeit von Berichtigungen passt, kann aber wahrscheinlich niemand beantworten.
Gruß S.O.

Dash
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2010 08:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dash an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Smooth Operator:
Übrigens ist es meines Wissens nach auch erlaubt das Flugbuch in elektronischer Form zu führen, sogar in einer Excel Tabelle. Da braucht es dann für Ausbesserungen kein TipEx,

....scheiße und ich hab schon seit Jahren immer wieder TippEx auf meinem Notebook....

Smooth Operator
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2010 10:01 AM     Sehen Sie sich das Profil von Smooth Operator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Dash:
....scheiße und ich hab schon seit Jahren immer wieder TippEx auf meinem Notebook....


Midnight Blue
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2010 01:27 PM     Sehen Sie sich das Profil von Midnight Blue an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Achtung für Kollegen, die ihren SEPL und ähnliches current halten wollen, das geht nicht mit einem elektronischen Flugbuch. Daran bin ich beim letzten "Übungsflug" gescheitert!
Die relevanten Eintragungen für private Lizenzen müssen auf Papier gemacht werden.

grüße

Midnight Blue, bald wieder mit 472,5kg - 2000kg unterwegs, mit und ohne Motor.
zuweilen ohne Grund...

Roho
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2010 01:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von Roho an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Elektronisches Flugbuch ist in Deutschland als alleiniger Nachweis NICHT erlaubt. Hinweis RP-Kassel unter http://www.mfc-warburg.de/aktuelles/29-12-2009/
Gruß Rolf Honnigfort

KleinDummi
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2010 01:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von KleinDummi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Jein, wer in einem Flugbetrieb fliegt der nach EU-OPS arbeitet braucht überhaupt kein Flugbuch zu führen, dass muss dann der Unternehmer für ihn machen. Ein entsprechender Flugstundennachweis muss der Unternehmer dem Piloten jederzeit auf Anfrage aushändigen. Und der ist dann auch als Flugbuch gegenüber etwaigen Behörden gültig.

Rigel
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-16-2010 01:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von Rigel an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Roho:
Elektronisches Flugbuch ist in Deutschland als alleiniger Nachweis NICHT erlaubt. Hinweis RP-Kassel unter http://www.mfc-warburg.de/aktuelles/29-12-2009/
Gruß Rolf Honnigfort

Wow, damit kommen die aber früh rüber. Ich führe meine Daten schon seit 1995 elektronisch. Hat bis jetzt noch niemanden gestört. Soll ich jetzt 2500 Flüge nachtragen??? Was 'n Schwachsinn.

Druckt es aus, bindet es zusammen und unterschreibt es mit Datum. Was anderes macht auch kein Arbeitgeber. Und sollte der geforderten Norm genügen.

Orion
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-16-2010 05:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von Orion an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Die Stellungnahme des RP Kassel bezieht sich auf die Führung von Flugbüchern des "zivilen, nicht gewerblichen Luftverkehrs".

Wie schon gesagt, führen Flugbetriebe, die nach EU-OPS arbeiten, auch elektronische Flugbücher, die bei Bedarf ausgedruckt werden und ihre Gültigkeit gegenüber Behörden haben. Nebenher kann der einzelne Pilot eines solchen Flugbetriebes seine Flugbücher auch elektronisch führen, wenn er Lust dazu hat. Hauptsache, die aufgeführten Daten entsprechen der Wahrheit. Und das ist ja nachprüfbar.

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-17-2010 09:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
... und außerdem bezieht sich das RP Kassel nur auf § 120 LuftPersV und nicht auf JAR-FCL 1.080 bzw. 2.080. § 120 LuftPersV gilt Inhaber von LuftPersV-Lizenzen und nicht für Lizenzen gemäß JAR-FCL. Insbesondere werden dort weder Berufs- noch Verkehrspiloten von Flugzeugen oder Hubschrauberpiloten erwähnt.

quote:
§ 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
(1) Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer, Luftschiffführer, Luftsportgeräteführer und Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder haben ein Flug- oder Sprungbuch zu führen, in dem alle Flüge, Fahrten oder Sprünge unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des Luftfahrzeugmusters nach Datum, Art des Fluges, Kennzeichen des Luftfahrzeuges, wenn dieses vorgeschrieben ist, Start-/Landeflugplatz sowie Abflug- und Ankunftszeit (Zeiten in Blockzeit in koordinierter Weltzeit (UTC)), Gesamtdauer des Fluges, Gesamtflugzeit anzugeben sind. Das Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch ist zwei Jahre, gerechnet vom Tag der letzten Eintragung, aufzubewahren. Das Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch ist während der lizenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb des Flugplatzbereiches mitzuführen und ansonsten am Flugplatz vorzuhalten. Angaben zum Nachweis von Voraussetzungen zum Erwerb, zur Erweiterung, zur Ausübung der Rechte aus der Lizenz, zur Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz oder Berechtigung, die mit Prüfer, mit Fluglehrer oder unter dessen Aufsicht zu erfüllen sind, müssen von diesem unter Angabe der Art und Nummer seines Luftfahrerscheines als richtig bescheinigt werden. Der Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen kann durch Auszüge aus dem Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch erbracht werden. Die Richtigkeit der Übereinstimmung mit den Angaben des Flug-, Fahrten- oder Sprungbuches ist durch einen Beauftragten für Luftaufsicht, einen Ausbildungs- oder Flugbetriebsleiter, einem Prüfer oder Fluglehrer zu bestätigen.

(2) Bei Ausbildungsbetrieben, registrierten Ausbildungseinrichtungen, Luftfahrtunternehmen oder im Werkluftverkehr kann die zuständige Stelle Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 auf andere Weise gewährleistet ist.

(3) Für Luftsportgeräteführer kann der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes Ausnahmen von Absatz 1 zulassen oder weitere Angaben im Flug- oder Sprungbuch verlangen, wenn die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 auf andere Weise gewährleistet ist.


Jedenfalls werden keine konkreten Angaben über die Form des Flugbuchs gemacht...

Rigel
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-17-2010 09:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von Rigel an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wenn Du gewerblich bei einer Firma geführt wirst, und es das einzige ist, was Du fliegst, ist das sicher völlig uninteressant, wie Du selbst die Daten führst.

Ich bezog mich aber darauf, daß ich auch noch privat fliege, und dann wird es schon interessanter, was welche Behörde wie und wo akzeptiert. Und bis jetzt ist ein Gesamtausdruck, unlösbar zusammengefügt und mit Unterschrift und Datum bestätigt, immer durchgegangen. Was anderes wird bei einer Scheinverlängerung auch nicht gemacht. Denn im Zweifelsfall ist es durch Flugbuch Flugzeug und Start-/Landelisten beweisbar. Im Extremfall würde ich beim Anwalt dieses Dokument mit einer eidesstattlichen Erklärung zur Richtigkeit hinterlegen.

Wenn es aber natürlich darum geht, jemandem nur ein iPhone unter die Nase zu halten, ist das natürlich was anderes, denn damit bestätige ich nichts, sondern zeige nur, was ich doch für ein schönes Spielzeug habe.

Wäre aber mal zur Klärung eine Klage wert. Wer traut sich?

Alle Zeiten sind rein zufällig

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