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Autor | Thema: Flugbuchprobleme |
AB1000 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo zusammen, ich habe mal eine kurze Frage. Ein Kollege berichtete mir er hatte Probleme, da er falsche Eintragungen in seinem Flugbuch mit Tipp-Ex gelöscht und überschrieben hat. Klar, streichen wäre die Alternative, aber am Ende der Seite versichert man ja zumeist dass alle Angaben korrekt sind. Ist das wirklich (vor allem bei Bewerbungen zu anderen Gesellschaften hin) ein so großes Problem mit Tipp-Ex auszubessern?
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le petit rouge Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wenn Du nur streichst, sieht der Nächste, dass Du nichts vertuschen musstest und nur irgendwas inhaltlich korrigiert hast. Abdecken riecht einfach mehr nach "frisieren". |
Smooth Operator Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Klare Antwort: Jein. Also grundsätzlich sind alle Ausbesserungen im Flugbuch so zu machen, daß nachvollziehbar ist, was ausgebessert wurde und was vorher dagestanden hat. Damit darf man mit TipEx nicht ausbessern. Es steht aber nirgendwo, daß Flüge in der Reihenfolge eingetragen werden müssen, in der sie auch gemacht wurden. Aaaaaaber: Ich habe ehrlich gesagt noch nie gehört, daß danach irgendjemand wirklich gefragt hat. Bei einer Bewerbung aus einem Flugbetrieb in einen neuen herein, also "mit Flugerfahrung" wollen die Flugbetriebe in der Regel einen Stundennachweis haben, der vom aktuellen Arbeitgeber stammt. Für das handgeschriebene Flugbuch interessieren sich die wenigsten Flugbetriebe. Übrigens ist es meines Wissens nach auch erlaubt das Flugbuch in elektronischer Form zu führen, sogar in einer Excel Tabelle. Da braucht es dann für Ausbesserungen kein TipEx, inwiefern das in die Logik der Nachvollziehbarkeit von Berichtigungen passt, kann aber wahrscheinlich niemand beantworten. |
Dash Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: ....scheiße und ich hab schon seit Jahren immer wieder TippEx auf meinem Notebook.... |
Smooth Operator Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: |
Midnight Blue Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Achtung für Kollegen, die ihren SEPL und ähnliches current halten wollen, das geht nicht mit einem elektronischen Flugbuch. Daran bin ich beim letzten "Übungsflug" gescheitert! Die relevanten Eintragungen für private Lizenzen müssen auf Papier gemacht werden. grüße Midnight Blue, bald wieder mit 472,5kg - 2000kg unterwegs, mit und ohne Motor. |
Roho Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Elektronisches Flugbuch ist in Deutschland als alleiniger Nachweis NICHT erlaubt. Hinweis RP-Kassel unter http://www.mfc-warburg.de/aktuelles/29-12-2009/ Gruß Rolf Honnigfort |
KleinDummi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Jein, wer in einem Flugbetrieb fliegt der nach EU-OPS arbeitet braucht überhaupt kein Flugbuch zu führen, dass muss dann der Unternehmer für ihn machen. Ein entsprechender Flugstundennachweis muss der Unternehmer dem Piloten jederzeit auf Anfrage aushändigen. Und der ist dann auch als Flugbuch gegenüber etwaigen Behörden gültig. |
Rigel Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Wow, damit kommen die aber früh rüber. Ich führe meine Daten schon seit 1995 elektronisch. Hat bis jetzt noch niemanden gestört. Soll ich jetzt 2500 Flüge nachtragen??? Was 'n Schwachsinn. Druckt es aus, bindet es zusammen und unterschreibt es mit Datum. Was anderes macht auch kein Arbeitgeber. Und sollte der geforderten Norm genügen. |
Orion Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Die Stellungnahme des RP Kassel bezieht sich auf die Führung von Flugbüchern des "zivilen, nicht gewerblichen Luftverkehrs". Wie schon gesagt, führen Flugbetriebe, die nach EU-OPS arbeiten, auch elektronische Flugbücher, die bei Bedarf ausgedruckt werden und ihre Gültigkeit gegenüber Behörden haben. Nebenher kann der einzelne Pilot eines solchen Flugbetriebes seine Flugbücher auch elektronisch führen, wenn er Lust dazu hat. Hauptsache, die aufgeführten Daten entsprechen der Wahrheit. Und das ist ja nachprüfbar. |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ... und außerdem bezieht sich das RP Kassel nur auf § 120 LuftPersV und nicht auf JAR-FCL 1.080 bzw. 2.080. § 120 LuftPersV gilt Inhaber von LuftPersV-Lizenzen und nicht für Lizenzen gemäß JAR-FCL. Insbesondere werden dort weder Berufs- noch Verkehrspiloten von Flugzeugen oder Hubschrauberpiloten erwähnt.
quote: Jedenfalls werden keine konkreten Angaben über die Form des Flugbuchs gemacht... |
Rigel Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wenn Du gewerblich bei einer Firma geführt wirst, und es das einzige ist, was Du fliegst, ist das sicher völlig uninteressant, wie Du selbst die Daten führst. Ich bezog mich aber darauf, daß ich auch noch privat fliege, und dann wird es schon interessanter, was welche Behörde wie und wo akzeptiert. Und bis jetzt ist ein Gesamtausdruck, unlösbar zusammengefügt und mit Unterschrift und Datum bestätigt, immer durchgegangen. Was anderes wird bei einer Scheinverlängerung auch nicht gemacht. Denn im Zweifelsfall ist es durch Flugbuch Flugzeug und Start-/Landelisten beweisbar. Im Extremfall würde ich beim Anwalt dieses Dokument mit einer eidesstattlichen Erklärung zur Richtigkeit hinterlegen. Wenn es aber natürlich darum geht, jemandem nur ein iPhone unter die Nase zu halten, ist das natürlich was anderes, denn damit bestätige ich nichts, sondern zeige nur, was ich doch für ein schönes Spielzeug habe. Wäre aber mal zur Klärung eine Klage wert. |
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