Pls note : Password required for Postings in (*) - marked Open Forums : Use EDDF DME Identifier as Forum Password!


UBBFriend: Senden Sie diese Seite per eMail an einen Freund!
  1     [Alle Kategorien]
  A. SQUAWKS, TALKS & NEWS
  Eheschließungen an Bord ?

Neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Autor Thema:   Eheschließungen an Bord ?
cptcrazy
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-08-2010 06:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von cptcrazy an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Gemeinde,

mal eine Diskussion, die neulich am Stammtisch aufgekommen ist...

Darf ein Kapitän an Bord eines Flugzeugs, ähnlich einem Kapitän zur See, eigentlich über internationalen Gewässern Paare miteinander vermählen?

Happy Landings


slightly above
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-08-2010 06:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von slightly above an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ja, es darf aber nur innerhalb der Crew oder der jeweiligen Buchungsklasse geheiratet werden und die Ehe muss sofort und unter Aufsicht des Käptn vollzogen werden ;-) Die großen Airlines haben extra dafür Abnormal Checklists veröffentlicht (Airborne Marriage above FL245 within international airspace) und bieten Trauringe zollfrei im Bordverkauf an. SFO und FO werden dann häufig auch zum Blumenstreuen eingeteilt. :-)
http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Presse/FAQ.jsp

[Diese Nachricht wurde von slightly above am 03-08-2010 editiert.]

Steeple
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-08-2010 07:17 AM     Sehen Sie sich das Profil von Steeple an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Jawoll, außerdem hat der Cpt das "Recht der ersten Nacht", so wie früher die alten Gutsherren und so......

arschplattsitzer
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-08-2010 11:28 AM     Sehen Sie sich das Profil von arschplattsitzer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ist mir tatsächlich mal passiert:
CDC kommt ´rein: "Da ist ein Pax, der möchte von dir getraut werden. Sagt er ist Jurist und du bist dazu rechtlich befähigt." "Also, denn man rein mit dem jungen Glück!"(in der guten alten Zeit!) Frage: "Stammbuch, Geburturkunden, alles dabei?"- "Na klar" Frage:
"Und die Gebührenmarke"-"....."-"Das tut mir jetzt aber wirklich Leid für sie, aber ohne Gebührenmarke...."
Wollte ich schon mal als Sketch anbieten...

Supercub
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-08-2010 03:14 PM     Sehen Sie sich das Profil von Supercub an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Soweit ich weiß ist die Rechtswirksamkeit einer solchen Verheiratung durch den Kapitän auf einem Schiff ein ziemlich altes, sich hartnäckig haltendes Gerücht. Hat mir zumindest mal ein mir gut bekannter Seekapitän erzählt.

Find ich persönlich aber gar nicht schlecht: Romantik pur, die Frau ist happy, man selbst auch. Und wenn das Ding dann später den Bach runtergeht ist es zudem auch noch günstiger als die standesamtliche Variante...

Stand by
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-08-2010 07:26 PM     Sehen Sie sich das Profil von Stand by an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Der Captain hat die Bordgewalt inne, wobei es da aber weniger um Eheschließungen als vielmehr polizeiliche Befugnisse geht: http://www.luftrecht-online.de/einzelheiten/luftfahrer/bordgewalt.htm

Theoretisch gilt an Bord immer das Recht des Staates, über dessen Territorium sich das AC befindet - wenn also in irgendeiner Bananenrepublik Polizisten anstatt Standesbeamten Trauungen durchführen dürften, dürfte es demnach auch der Capt. Ich weiß allerdings nicht, ob es einen solchen Staat gibt und obendrein ist fraglich, ob der deutsche Staat eine solche Eheschließung dann anerkennen würde, nebst der Frage, wie man den Vorgang überhaupt fundiert dokumentieren will. Ich hab' jedenfalls keinen Stempel "Ludwig Luftfahrzeugführer, Bordgewaltsinhaber bei geschlossenen Türen und Heiratspilot" am Mann...

Der Capt. kann sowieso unmöglich die Gesetze aller überflogenen Länder kennen und im intern. airspace dürfte es obendrein keine Regel über die Rechtmäßigkeit von Eheschließungen durch einen mit polizeilichen Befugnissen ausgestatteten Capt. geben.

Insofern: Eheschließung durch der Capt. ist IMHO eine lustige Schnapsidee, aber nicht ernsthaft rechtsverbindlich.

Hodin
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-09-2010 12:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von Hodin an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
könnte man eine geschäftsidee darauß machen, mit dem hintergedanken von supercub's 2. absatz

quote:
Original erstellt von Supercub:
[...]Find ich persönlich aber gar nicht schlecht: Romantik pur, die Frau ist happy, man selbst auch. Und wenn das Ding dann später den Bach runtergeht ist es zudem auch noch günstiger als die standesamtliche Variante...

Moazagotl
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-09-2010 12:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von Moazagotl an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das ist wie mit dem Drive-In-Heiraten in Las Vegas. Wenn das in Deutschland gelten soll, musst Du es noch mal, genau wie üblich, beim deutschen Standesamt nachholen. Das ist dann die eigentliche Hochzeit.

Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-09-2010 01:35 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ Moazagotl

Ist zwar OT. Aber Heiraten in Vegas erfordert keine standesamtliche Hochzeit in D mehr, wenn du die entsprechenden Dokumente mitbringst.
http://www.vegas-online.de/heiraten.htm#Apostille

Grüße

Moazagotl
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-09-2010 02:02 AM     Sehen Sie sich das Profil von Moazagotl an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Bin kein Jurist.
Was ich meinte ist, dass Du das Ding nochmal formell anerkennen lassen musst, bevor es in Deutschland amtlich als "Eheschließung" gilt.

k.o.e.c.h
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-09-2010 04:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von k.o.e.c.h an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Erasmus von Rotterdam (1466-1536)
aus "Das Lob der Torheit" (1509)

"Wo wäre ferner, ich bitte euch, der Mann, der noch Lust hätte, seinen Kopf in das Halfterband der Ehe zu strecken, wenn er, wie die Weisen tun, vorher die Schattenseiten dieses Standes bedacht hätte."

HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-09-2010 10:34 PM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,
der Kapitän eines Flugzeuges hat dieses Recht nicht.
Für einen Kapitän zur See gilt das recht auf Eheschließung nach deutschem Recht nur auf deutschen Schiffen.

Im Unterschied zu einem Schiff ist das Flugzeug kein Hoheitsgebiet und hat im internationalen Bereich daher eine ganz andere Stellung. Es ist immer auch das Recht des Staates anzuwenden in dem sich das Lfz befindet.
Die Rechte über die Bordgewalt zur sicheren Flugdurchführung hinaus, sind dem CDR ausdrücklich nicht gestattet. Sollte eine Eheschließung an Bord stattfinden, so ist ein Standesbeamter an Bord erforderlich.
Gruß
HME

miles&more
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-10-2010 01:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von miles&more an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ HME: stimmt nicht! ein Kapitän könnte nur Trauungen vornehmen, wenn er gleichzeitig Standesbeamter wäre. In Deutschland zum Beispiel sagt Paragraph 11 des Gesetzes über die Eheschließung klipp und klar: "Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat."
Einzige Ausnahme, die ich kenne ist der TUI-Dampfer "Mein Schiff", der unter maltesischer Flagge fährt und aufgrund einer mit Malta getroffenen Sondervereinbarung, die auch in D anerkannt wird, Trauungen vornehmen kann.

cover42
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-10-2010 04:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von cover42 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ich hatte mal einen fb an bord, der war pfarrer. mit den nötigen unterlagen wäre aber auch das nicht möglich wenn ich mir überlege was ich alles anschleppen mußte plus prüfung.

heiraten an bord finde ich unnötig. dann schon lieber nackt beim fallschirmsprung... da haben alle auf youtube was von


HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-10-2010 04:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

ok- dann geht es auf einem Schiff auch nicht . Ich ging wohl fälschlicherweise davon aus, dass ein Kapitän in internationalen Gewässern das Recht zur Trauung hat, genau wie das Recht zur Seebestattung. Aber dann dürfte er auch keine Bestattung vornehmen-?? Internationales Seerecht?
Gruß
HME

Stand by
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-10-2010 06:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von Stand by an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von cover42:
dann schon lieber nackt beim fallschirmsprung

Das geht dann aber genauso nur bei Anwesenheit eines Standesbeamten - und wenn der den Wind rauschen hört, nicht aber 2 deutliche "Ja, ich will", ist es auch nicht gültig...

maxmobil
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-14-2010 08:13 AM     Sehen Sie sich das Profil von maxmobil an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Aber dann dürfte er auch keine Bestattung vornehmen-?? Internationales Seerecht?
Gruß
HME[/B]

Bestattung wird vermutlich nie von Standesbeamten vorgenommen..

Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-14-2010 08:53 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ne Seebestattung kann ich auch vornehmen. Bevor es anfängt zu müffeln....

arschplattsitzer
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-14-2010 01:59 PM     Sehen Sie sich das Profil von arschplattsitzer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kapitän zur See (KptzS/KZS) ist in Deutschland der ranghöchste Stabsoffizierdienstgrad der Deutschen Marine!

Damit eine Trauung auf einem Schiff auch "rechtsgültig" ist, muß sie auch auf dem Schiff von einem Standesbeamten durchgeführt werden. Der Kapitän hat das Recht zur Eheschließung nicht, egal, wie groß sein Schiff auch ist.
Er kann aber nach der Trauung durch den Standesbeamten bestimmt eine eigene Zeremonie durchführen.
Quelle(n):
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie:

dreilettercode
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-14-2010 03:48 PM     Sehen Sie sich das Profil von dreilettercode an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Interessantes Thema!

Bin Jurist,

der Kapitän darf das nicht machen. eine trauungsähnliche Zeremonie ist mögloich, aber keine Trauung.

HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-14-2010 06:32 PM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

gibt es nicht Seebereiche in denen das deutsche Recht nur bedingt gilt? Z.B. Internationale Gewässer. Dort gilt auch das besondere recht, das bei Rettung aus Seenot die Ladung und/oder das Schiff den sog. Bergelohn darstellt.
So könnte ich mir vorstellen, dass nach deutschem Recht die Trauung nur von einem Standesbeamten durchgeführt werden kann, aber dass auf hoher See eben nicht das deutsche Recht gilt, sondern das internationale Seerecht und so durchaus eine Ehe geschlossen worden ist, die in Deutschland noch bestätigt werden muss, ähnlich einer wie bei einer Trauung in USA. Oder wie wirkt sich das verlassen von Hoheitsgewässer auf das Recht an Bord aus?
Gruß
HME

aeronaut2001
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-14-2010 07:42 PM     Sehen Sie sich das Profil von aeronaut2001 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hab mal gegoogelt und im ratgeber-hochzeit de was gefunden.


Ich hab da was gefunden zum Thema "Trauung auf See" leider ist der Artikel von 1997.

ZEIT-Serie "Stimmt's ?": Kapitäne dürfen auf hoher See Trauungen durchführen

Christoph Drösser

Stimmt nicht. Der Kapitän ist zwar die höchste Autorität auf einem Schiff, aber an Recht und Gesetz des Landes gebunden, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Es gibt in allen Staaten Bestimmungen, die regeln, wer heiratswillige Paare trauen darf. In Deutschland zum Beispiel sagt Paragraph 11 des Gesetzes über die Eheschließung klipp und klar: "Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat."

Ein Kapitän, der eine Trauungszeremonie durchführen wollte, müßte also gleichzeitig Standesbeamter sein. Doch von einer solchen Doppelqualifikation eines deutschen Schiffsführers hat man bislang nicht gehört. Es gibt zwar ein aus dem Jahr 1950 stammendes Gesetz über die Anerkennung sogenannter Nottrauungen, aber auch bei denen muß zwingend ein Standesbeamter anwesend sein. Und es geht dabei um wirkliche Notlagen wie lebensbedrohende Krankheiten, nicht um spontane Heiratsgelüste bei einer Butterfahrt auf der Ostsee.
Weil sich die Legende trotzdem hartnäckig hält, haben einige Länder sogar explizite Rechtsvorschriften erlassen, um den Trauungsunfug auf See zu unterbinden. Bei der U. S. Navy zum Beispiel heißt es eindeutig: "Der kommandierende Offizier darf an Bord seines Schiffes oder Flugzeuges keine Trauungszeremonie durchführen" (Code of Federal Regulations, 32 CFR 700 716). Ist das Schiff im Staat New York registriert, droht dem Käpt'n bei Zuwiderhandlung sogar Gefängnis. Auch die britische Handelsmarine läßt ihre Kapitäne nicht im unklaren über die Ungültigkeit von Hochseetrauungen. In einem berühmt gewordenen Fall wurde freilich nachträglich eine auf See geschlossene Ehe anerkannt. In dem Verfahren Fisher gegen Fisher erklärte im Jahr 1929 das Appellationsgericht von New York, daß die Ehe gültig sei, weil kein Gesetz ausdrücklich dagegen spreche. Dazu muß aber gesagt werden, daß in angelsächsischen Ländern oft noch das Prinzip des common law angewandt wird; demnach kann eine Ehe auch dann rechtmäßig geschlossen sein, wenn sie nicht durch offizielle Stellen abgesegnet wird. In diesem Falle wäre aber auch nicht der Kapitän vonnöten gewesen, es hätte auch ein einfacher Schiffsjunge getan.
Trotz der zumindest in Deutschland eindeutigen Rechtslage wollen sich immer mehr Paare auf schwankenden Planken das Jawort geben. Und deshalb haben findige Köpfe auch Möglichkeiten gefunden. Eine Zeitlang gab es tatsächlich vier Kapitäne mit Trauungsbefugnis. Sie waren vom schwedischen Staat ausdrücklich ermächtigt worden, auf dem Kreuzfahrtschiff Nils Holgersson Ehen zu schließen, die auch in Deutschland anerkannt wurden. Die Kapitäne waren sozusagen Standesbeamte ehrenhalber (seit 1993 ist das nicht mehr möglich, weil die Schiffahrtslinie jetzt eine rein deutsche Firma ist).

In Hamburg kann man sich auf einem Alsterschiffchen trauen lassen - von einem mitfahrenden Standesbeamten. Ansonsten gelten die Hinweisschilder, die es auf einigen Vergnügungsdampfern geben soll: "Alle vom Kapitän durchgeführten Eheschließungen haben nur für die Dauer der Reise Gültigkeit."

Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-14-2010 11:30 PM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Stand by:
Der Captain hat die Bordgewalt inne, wobei es da aber weniger um Eheschließungen als vielmehr polizeiliche Befugnisse geht.

Theoretisch gilt an Bord immer das Recht des Staates, über dessen Territorium sich das AC befindet - wenn also in irgendeiner Bananenrepublik Polizisten anstatt Standesbeamten Trauungen durchführen dürften, dürfte es demnach auch der Capt.


Jo, der erste Teil stimmt, der Kapitän ist dann sog. Beliehener.
Zu Teil 2: Das stimmte nur wenn, entweder der Kapitän beim überfliegen des landes sofort zum Polizisten wird oder eben in der von dir beschriebenen Bananenrepublik, Kapitäne das Recht zur Eheschließung haben...

Kunstflieger
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-15-2010 08:04 AM     Sehen Sie sich das Profil von Kunstflieger an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,
paßt zwar nicht ganz aber wir hatten vor Jahren in EDGS einen Heiratsantrag in einer C 172, Wetter schlecht und nach der Landung hat die angehende Braut, sowas von geko....
ihr macht euch kein Bild!

vg
U

Alle Zeiten sind rein zufällig

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag löschen
Neuen Thema erstellen  Antwort erstellen
Gehe zu:

Kontakt | German Airline Pilots BB

contact by Mail only via Bueld Rotdorn 62 D-48599

Powered by: Ultimate Bulletin Board, Version 5.42a
© Infopop Corporation (formerly Madrona Park, Inc.), 1998 - 1999.
Deutsche Übersetzung von thinkfactory.