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  ohne Lizenz/Typerating abgelaufen

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Autor Thema:   ohne Lizenz/Typerating abgelaufen
contrail
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-17-2010 04:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von contrail an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Tach zusammen,
mich würde mal interessieren, was passiert, wenn man unterwegs mit abgelaufener Lizenz oder abgelaufenem Typerating erwischt wird. Sei es durch einen Rampcheck oder sonst irgendeinen dummen Zufall. Daß man dann erstmal das Flugzeug stehen lassen muß, ist klar- aber wie sind die strafrechtlichen Konsequenzen? Und: würde man Schwierigkeiten bekommen, seine Lizenz/Scheineintrag überhaupt wieder zu bekommen? Weiter: wenn es ein FAR 25 Flugzeug ist, und der Kollege, der mit gültigem Schein daneben sitzt, hat der irgendetwas zu befürchten? (angenommen, man könnte ihm irgendwie nachweisen, daß er davon wußte- ich kontrolliere auch nicht vor jedem Flug die Lizenz meines Co's). Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. Geldbuße gehandelt. Ich nehme doch an, daß die Strafen in unserem business erheblicher wären, oder?

safelife
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-17-2010 09:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von safelife an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ohne gültiges Rating ist 'ne Ordnungswidrigkeit. Keine Ahnung wie teuer.

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-17-2010 10:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von safelife:
Ohne gültiges Rating ist 'ne Ordnungswidrigkeit. Keine Ahnung wie teuer.

Der entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand wurde bei Einführung der JAR-FCL - bis jetzt ersatzlos - gestrichen. D.h. Fliegen ohne Lizenz (Erlaubnis) ist strafbar, Fliegen ohne Rating ist zur Zeit weder strafbar noch ordnungswidrig.

Bei einem Rampcheck besteht allerdings das Risiko, nicht weiterfliegen zu dürfen. Außerdem werden sich Versicherungen im Fall des Unfalles von ihrer Schadensersatzpflicht befreit fühlen.

Übrigens wurden auch mit Ablösung der JAR-OPS 1 durch EU-OPS sämtliche einschlägigen Ordnungswidrigkeits-Tatbestände (damals enthalten in 5. DV LuftBO) abgeschafft.

[Diese Nachricht wurde von RotorHead am 05-17-2010 editiert.]

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