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  Gewerbesteuer bei selbstständigen Piloten

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Autor Thema:   Gewerbesteuer bei selbstständigen Piloten
contrail
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-28-2010 06:56 AM     Sehen Sie sich das Profil von contrail an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Tach zusammen,

sicher sind einige von Euch, wie ich auch, mit selbstständig und daher mit Gewerbeschein unterwegs. Bei mir wird bald ein Gewerbesteuerbescheid ins Haus flattern, und mein Steuerberater ist der Meinung zunächst Einspruch einlegen zu wollen und, wenn dieser abgelehnt wird, klagen zu wollen. Er meint, eine Klage hätte "etwas" Aussicht auf Erfolg.
Seine Begründung:

"Ein Gewerbetreibender erbringt
eine vertretbare Leistung.
Das Wesen der Freiberuflichkeit ist, daß Ihre persönliche Leistung gefordert
wird. Sie sind aufgrund einer besonders qualifizierten Ausbildung tätig. Ihr
Auftraggeber hat ein besonderes Vertrauen zu Ihnen wie zu seinem Arzt,
seinem Rechtsanwalt, seinem Steuerberater."

Was haltet Ihr davon? Schon ähnliche Erfahrungen mit den Finanzämtern gehabt? Wer ist um die Gewerbesteuer herum gekommen- und warum?
Danke!

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hikoudo
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-28-2010 08:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von hikoudo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mangels Masse bin ich um die Gewerbesteuer drumrumgekommen. Kreative Rechnungslegung und das akzeptieren von Abschlagszahlungen sind sehr hilfreich. Du musst allerdings Deinen Geschaeftspartnern vertrauen koennen da es etliche offene Betraege ueber einen laengeren Zeitraum gibt! Ein guter Steuerberater sollte Dir da einige Tips geben koennen ohne von Klagen mit "etwas" Erfolg zu schwadronieren.

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contrail
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-28-2010 10:41 AM     Sehen Sie sich das Profil von contrail an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...kleiner Nachtrag: bei mir handelt es sich nicht um ein "Kleingewerbe", meine Umsätze sind viel zu hoch.

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hikoudo
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-28-2010 03:04 PM     Sehen Sie sich das Profil von hikoudo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Genau deshalb habe Ich die Abschlagzahlung erwaehnt.... Dein Steuerberater kann - wenn er sein Geld wert ist- weitere Erklaerungen machen.

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333
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-28-2010 11:55 PM     Sehen Sie sich das Profil von 333 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vermutlich hängt das wie so oft von der Einschätzung des zuständigen FA ab. Üblicherweise zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuer. Jedoch erkennt manches FA die Tätigkeit eines Piloten nicht im gleichen Maße als freiberuflich an, wie das bei Rechtsanwälten, Ärzten, Künstlern, Schauspielern etc. der Fall ist.

Der Freibetrag liegt bei 24.500,- EUR, meines Wissens nach als Gewinn bewertet. Dieser ließe sich ja durch entsprechende Steuererklärung schmälern.

Die erwähnte Kleinunternehmer-Regelung hat mit der Gewerbesteuer nichts zu tun. Bei einem Kleinunternehmen liegt die Umsatzhöchstgrenze zunächst bei max 17.500,- EUR im ersten Geschäftsjahr und max. 50.00,-EUR im folgenden. Diese Regelung entscheidet aber lediglich darüber ob man Umsatzsteuer ausweisen darf/muss.

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pinokw
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 01:16 AM     Sehen Sie sich das Profil von pinokw an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
würde ich sein lassen. juristisch gesehen kann man argumentieren, dass die leistung eines piloten eben doch eine vertretbare ist, da wenn zwei Piloten vorhanden sind jeder dieser beiden eingesetzt werden kann.
Bei einem Arzt oder einem Anwalt ist dies nicht möglich, da ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Arzt besteht.

also bei den odds würde ich das Geld nicht investieren. Fold!

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contrail
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 01:29 AM     Sehen Sie sich das Profil von contrail an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
danke, jetzt wird's interessant.

Auf dem Flieger, auf dem ich unterwegs bin (im Ausland), bin ich der einzige Kapitän.

Einen zweiten gibt es nicht- Eignerentscheidung. Zudem müßte ein freelancer Sim-Training in den letzten 6 Monaten vor dem Einsatz absolviert haben, und es muß natürlich dieser eine Simulator sein. Zusätzlich kommen die ganzen Schulungen CRM, DG, RNP, Security etc hinzu- einen freelancer für mich zu finden ist -fast- unmöglich.

Diskuiert jetzt bitte nicht über das "wieso", es ist einfach so.

Sehe da also doch ganz gute Chancen- die ganzen Voraussetzungen sind ja im OM festgehalten, also nachweisbar.

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pinokw
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 05:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von pinokw an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
das stimmt wohl, die argumentation geht aber in die falsche Richtung (meiner meinung nach, ist wie gesagt ein streitiges thema!):

du musst dir immer vorstellen es gäbe noch einen zweiten Piloten mit exakt den gleichen qualifikationen. welche Gründe hätte jetzt dein chef nur dich zu nehmen, oder nehmen zu können.
bspw: wir sind im tiefen osten (schwarze Pumpe) der republik. Dr. K ist der einzige Facharzt für Psychoaeronautik weit und breit. Um eine freiberufliche Tätigkeit (die bei niedergelassenen ärzten per GEsetz eh gilt) zu bejahen muss ich nicht fragen KANN der Industrielle K in einer angemessenen Zeit auch einen anderen Facharzt mit der selben Spezialisierung aufsuchen sondern, wenn es diesen geben WÜRDE, hätte er dann trotzdem Gründe nur zu deisem einen Arzt zu gehen?
Ja die hätte er: er kennt seine Patientenakte, ist vertrauenswürdig und hat ein spezielles persönliches Verhältnis zu Dr. K aufgebaut, welches den Heilungsprozess fördert. Daher ist seine Leistung nicht vertretbar!

Wenn du der einzige bist, der die Tätigkeit ausüben kann, auch wenn es einen zweiten nach OMA qualifizierten Piloten in dem Betrieb gäbe, dann sehe ich deine CHancen recht gut. Ohne dich gehts nicht! Diense Leistung ist nicht vertretbar. Aber das musst DU nachweisen und das wird schwer... Es sei den dein ArbG spielt mit!

ach ja fast unmöglihc reicht nicht! praktisch + theoretisch unmöglich würde reichen. nur praktisch und nur theoretisch reicht ebenfalls nicht. es muss völlig ausgeschlossen sein oder zumindest nur lebensfremd theoretisch möglich, das würde auch reichen!
Grüsse

[Diese Nachricht wurde von pinokw am 12-29-2010 editiert.]

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pinokw
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 05:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von pinokw an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
n

[Diese Nachricht wurde von pinokw am 12-29-2010 editiert.]

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contrail
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 05:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von contrail an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
vielen Dank erstmal, noch ist es ja nicht soweit, aber ich werde dann berichten, was daraus geworden ist!

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maxmobil
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 06:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von maxmobil an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Diese Diskussion würde man in Österreich gar nicht führen können, sobad es nicht Dein eigener Flieger ist wird die Frage nach der gewerblichen Tätigkeit hinfällig, kann ja sein dass es in D anders ist..

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 09:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Was eine freiberufliche Tätigkeit ist umschreibt § 18 I EStG.

Die Frage ob ein Pilot freiberufler ist, ist seit längerem ausgestanden, hierzu:
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020565.HTM

Wenn dir einzig unter den von dir genannten Vorraussetzungen dein Steuerberater zur Klage rät, solltest du diesen Rat durch einen im Steuerrecht versierten Juristen prüfen lassen.

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pinokw
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 11:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von pinokw an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@radioactive

richtig, du hast es erfasst. in diesem thread ging es darum ob ein Pilot denn tatsächlich nach der Begründung des Steuerberaters freiberufler sein kann, oder es doch weiterhin nicht ist!

Dein Urteil hilft niemandem weiter, da es ja nur die rechtsprechungslage bestätigt. Contrails Berater hatte einen neuen Begründungsversuch gewagt und diesen haben wir diskutiert.

Der Tip mit dem Juristen ist nie schlecht, der wird dir aber auch leider nichts anderes erzählen können.

UND: Austgestanden ist noch lange nichts, vielleicht verstösst dieses Urteil ja gegen eine neue Richtlinie, die ich nicht kenne (und sonst auch kaum jemand). Wäre nicht das erste mal...

Sag mal bescheit con, wenn sich was ergibt! Interessiert mich!

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-29-2010 11:09 PM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ein Hoch auf die Einfältigen...

Nun, es ist so, dass man die Idee des Steuerberaters durchaus ganz sympatisch finden könnten, faktisch findet sie jedoch keinen Niederschlag im Gesetz.
Die Gesetzeslage ist insoweit unzweifelhaft, wer in 18 EStG 1 Nr.I erwähnt ist ist freiberufler, hinzutreten noch die, die mit den dort genannten vergleichbar sind. Letzteren Ansatz des vergleichbaren Berufs des Piloten mit dem eines Ingeneurs versuchte der Kläger in dem zitierten Urteil, der BFH folgte dem nicht, jetzt kann man sicher noch versuchen, ob ein Pilot vielleicht ein anderer Arzt oder Architekt ist, dass ist zutreffend, was dennoch nicht durchgreifen kann ist der Ansatz des "Steuerberaters" aus den besagten Gründen.
Ein Verstoß gegen Europarecht ist überwiegend ausgeschlossen, da es sich bei den Steuergesetzen um einen sog. genuine staatlichen Aufgabenbereich handelt in den deshalb durch Europarecht nicht primär eingegriffen werden kann, weil dies womöglich eine mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Entstaatlichung der Bundesrepublik bedeuten dürfte.

[Diese Nachricht wurde von Radioactivman am 12-29-2010 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Radioactivman am 12-29-2010 editiert.]

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pinokw
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-30-2010 03:17 AM     Sehen Sie sich das Profil von pinokw an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ist nicht böse gemeint aber:

wenn ich so etwas lese wie "faktisch findet sie jedoch keinen Niederschlag im Gesetz", frage ich mich, wer in seinem positivistischen Glauben der einfältige ist.

Gut dass du die Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffes im deutschen Recht (zu der auch der Freiberufler durch negative abgrenzung gehört) durchblickst. Ich nämlich nicht.

Ach ja, WIE ein freiberufler taxiert wird mag der genuinen Staatsverantwortung zukommen, OB jemand zu dieser Gruppe gehört kann der EuGH selbstverständlich überprüfen!

Frohes neues!

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-30-2010 06:30 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von pinokw:

Gut dass du die Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffes im deutschen Recht (zu der auch der Freiberufler durch negative abgrenzung gehört) durchblickst. Ich nämlich nicht.

Es ist durchaus löblich, dass du so selbstkritisch bist und einen mangelhaften Durchblick einräumst, letztlich erübrigt sich dann auch die Auseinandersetzung mit deinem insoweit geprägten Beitrag..

Dir auch auch ein gutes Neues..

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Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-01-2017 03:11 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
-

[Diese Nachricht wurde von Marut am 04-06-2017 editiert.]

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