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  Definition "Ortstag"

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Autor Thema:   Definition "Ortstag"
flatliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 12:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von flatliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wie ein Ortstag genau definiert ist? Evtl mit Quellenangabe...

Ich hab noch im Kopf irgendwas mit zwei Ortsnächten, bin mir da aber nicht sicher.

THX

Denti
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 01:06 AM     Sehen Sie sich das Profil von Denti an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
EU OPS Abschnitt Q, OPS 1.1095, 1.8 definiert den Ortstag als einen Zeitraum von 24 Stunden der um 00:00 Ortszeit beginnt. Des weiteren wird in Punkt 1.9 die Ortsnacht als Zeitraum von 8 Stunden zwischen 22:00 und 08:00 Ortszeit definiert und in Punkt 1.10 der einzelne dienstfreie Tag als ein Zeitraum der zwei Ortsnähte beinhalten muss.

gumpf
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 01:09 AM     Sehen Sie sich das Profil von gumpf an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
1.8. „Ortstag“ Ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0.00 Uhr Ortszeit beginnt.

VERORDNUNG (EG) Nr. 8/2008 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2007
ABSCHNITT Q; BESCHRÄNKUNG DER FLUG- UND DIENSTZEITEN UND RUHEVORSCHRIFTENOPS; 1.1095
Begriffsbestimmungen

flatliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 01:17 AM     Sehen Sie sich das Profil von flatliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke für die Antworten, dass bedeutet...

Montag Check Out 2330lt
Dienstag: Ortstag
Mittwoch Check In 4:00lt

...ist demnach zulässig?

gumpf
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 01:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von gumpf an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
yep

flatliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 01:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von flatliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wow, wenn das regelmäßig vorkommt bringt mir so ein Ortstag herzlich wenig (1 Uhr morgens ins Bett, 20 Uhr wieder in die Kiste weil um 2 der Wecker geht)... wundert mich dass keine Ortsnächte mehr definiert sind die einen davor schützen.

GreenTail
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 01:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von GreenTail an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
aber es geht noch schlimmer
http://vcockpit.de/index.php?id=641

gumpf
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 01:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von gumpf an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
die ortsnächte sind definiert, um die 36h rest, nach 168h nach der letzten 36h rest, zu definieren. dabei kann, wenn die wöchentliche resttime mehr als 40h war, die zweite ortsnacht schon um 2000 uhr beginnen.

ansonsten kann deine nächste duty auch schon nach minimum rest beginnen. dabei dürfen 60h in 7 tagen, bzw. 190h duty in 28 tagen nicht übersteigen.

KCKY
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 04:53 AM     Sehen Sie sich das Profil von KCKY an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Quelle LBA:

Fragenkatalog zu
EU-OPS 1 Abschnitt Q i. V. m. §§ 8 bis 15 der 1. DV LuftBO

Der Unternehmer hat Dienste so zu planen, dass
ernsthafte Störungen von Schlaf- oder Arbeitszyklen
vermieden werden, z.B. aufgrund wechselnder Frühund
Spätschichten. Wann ist von unerwünschten
Praktiken zu sprechen?

Die zu vermeidenden „unerwünschten Praktiken“ setzen eine mehr oder weniger
regelmäßige Anwendung voraus. In der Regel sollte der Wechsel von Früh- auf
Spätschicht nach einer ausreichenden Ruhezeit geplant werden, damit das
Besatzungsmitglied sich vom vorausgegangenen Dienst erholen und den
nachfolgenden Dienst ausgeruht antreten kann. Eine empfehlenswerte Praxis ist
der Wechsel nach einer wöchentlichen Ruhezeit.

Midnight Blue
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 07:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von Midnight Blue an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Denti:
und in Punkt 1.10 der einzelne dienstfreie Tag als ein Zeitraum der zwei Ortsnächte beinhalten muss.

Auf den Punkt 1.10 der EU-OPS wird sich im Rest des Werkes nicht weiter bezogen, so dass davon auszugehen ist, dass er einfach ein Fehler bei der Erarbeitung der EU-OPS ist. Die Definition des einzelnen dienstfreien Tages ist daher gegenstandslos und nicht weiter zu beachten.

---

Diesen Satz habe ich nicht geschrieben, weil ich extra etwas Unsinniges schreiben wollte.
Ich habe das als Antwort tatsächlich so auf eine schriftliche Anfrage an das LBA und als ich es nicht glauben wollte, auch vom BMVBS bekommen.

Es ging in meiner Anfrage darum, wie ein einzelner freier Tag (damals "OFF-NOTHOME" bei EW, kein Layover) behandelt wird, der keine zweite Ortsnacht hat, weil vor 06.00h loc CheckIn ist.

Trotzdem würde es mich freuen, wenn mir einer seine Meinung zur EU-OPS 1.10 sagen könnte, etwa bei folgendem Beispiel:

2 Tage OFF
2 Tage Spätdienst mit C/O am 2.Tag um 23.30loc
1 Tag OFF (Homebase)
3 Tage Frühdienst mit C/I am ersten Tag um 04.50loc
2 Tage OFF

Wird der mittlere OFF Tag vom OFF-Kontingent abgezogen oder nicht? Oder gibt es andere luftrechtliche Sachen, die zu beachten sind?
(der einzelne dienstfreie Tag hat die vollen 24h aber keine zwei Ortsnächte.)

Denti
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 07:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von Denti an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Da ich annehme dass es bei EW mehr als die nach 1.DVO LuftBO vorgeschriebenen Ortstage gibt würde der Tag wie oben je nach Definition im EW-MTV durchaus ins Off-Kontigent fallen, aber nicht in die 96 Ortstage nach 1.DVO LuftBO und der EU-OPS. Wobei das sicher eine persönliche Meinung meinerseits ist und das LBA sowie das BMVBS den Sachverhalt anders sehen da der einzelne dienstfreie Tag nach EU-OPS eben nur ein dienstfreier Tag, aber eben kein Ortstag ist. Richterlich geklärt ist das meines Wissens bisher nicht. Denn Meinungen des LBA sind halt eben auch nur Meinungen und kein Gesetz.

Ansprechpartner sollte da aber nicht pilots.de sondern die PV, eventuell noch die TK sein.

Quax
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 08:09 AM     Sehen Sie sich das Profil von Quax an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@flatliner:

8h Ortsnacht zw. 22.00 Uhr und X ergibt frühester check-in um 06.00 Uhr.
Dass es dennoch geht, um 04.00 Uhr einzuchecken, verdanken wir dem LBA, das die in der Präambel zur EU-OPS eingerichtete Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, bedient...

Quax

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 09:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wer ein D-registriertes Flugzeug als angestellter Pilot bedient, für den gilt § 8 Abs. 3 und 4 1. DV LuftBO. D.h. die dort vorgeschriebenen 96 Ortstage im Jahr (mind. 7 im Monat) müssen an der Heimatbasis verbracht werden können.

Midnight Blue
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 02:23 PM     Sehen Sie sich das Profil von Midnight Blue an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke für Eure Meinungen!
Als PV-Mitglied hatte ich damals die Anfrage an das LBA bzw. BMVBS gestellt. Nachdem mir diese Institutionen nicht erklären konnten, was ein einzelner freier Tag für einen Status hat, wenn er per Definition KEIN "einzelner dienstfreier Tag" ist, haben sie mir als Erklärung den Gesetzesfehler aufgetischt.
Die Sache mit den 96/7 Ortstagen ist natürlich korrekt und führte damals dazu, dass wir zuweilen von neun manteltarifvertraglich zustehenden Monats-OFF-Tagen zwei in abgelegenen Hotels in Europa bekamen.
Die EW-TK hat die Situation dann in den nächsten Verhandlungen gelöst, indem die "OFF-NOTHOMEs" zu Layovers wurden.

Ist der 1.10 jetzt wirklich ohne Belang??

@ RotorHead: Grüß Dich, ewig nicht mehr gesehen...
Du wirst es nicht glauben, aber mein Arbeitgeber hatte sogar was an den 7 ORTStagen auszusetzen:

"...Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den
die Besatzungsmitglieder an der Heimatbasis verbringen können..."
hieß für EW, das sei eine "Kann-Bestimmung" (!) man muß ja nicht zu Hause sein - man könnte...

Es bedurfte des Dortmunder Arbeitsgericht, um das geradezurücken, und damit die Praxis vom Jan. 2009 zu beenden, Kollegen 35 Tage am Stück von zu Hause wegzuplanen.

[Diese Nachricht wurde von Midnight Blue am 02-18-2011 editiert.]

KCKY
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2011 02:58 PM     Sehen Sie sich das Profil von KCKY an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hilft Euch dies hier weiter...?

Fragenkatalog zu EU-OPS Abschnitt Q

[Diese Nachricht wurde von KCKY am 02-18-2011 editiert.]

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