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Autor | Thema: Definition "Ortstag" |
flatliner Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie ein Ortstag genau definiert ist? Evtl mit Quellenangabe... Ich hab noch im Kopf irgendwas mit zwei Ortsnächten, bin mir da aber nicht sicher. THX |
Denti Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() EU OPS Abschnitt Q, OPS 1.1095, 1.8 definiert den Ortstag als einen Zeitraum von 24 Stunden der um 00:00 Ortszeit beginnt. Des weiteren wird in Punkt 1.9 die Ortsnacht als Zeitraum von 8 Stunden zwischen 22:00 und 08:00 Ortszeit definiert und in Punkt 1.10 der einzelne dienstfreie Tag als ein Zeitraum der zwei Ortsnähte beinhalten muss. |
gumpf Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() 1.8. „Ortstag“ Ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0.00 Uhr Ortszeit beginnt. VERORDNUNG (EG) Nr. 8/2008 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2007 |
flatliner Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Danke für die Antworten, dass bedeutet... Montag Check Out 2330lt ...ist demnach zulässig? |
gumpf Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() yep |
flatliner Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wow, wenn das regelmäßig vorkommt bringt mir so ein Ortstag herzlich wenig (1 Uhr morgens ins Bett, 20 Uhr wieder in die Kiste weil um 2 der Wecker geht)... wundert mich dass keine Ortsnächte mehr definiert sind die einen davor schützen. |
GreenTail Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() aber es geht noch schlimmer http://vcockpit.de/index.php?id=641 |
gumpf Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() die ortsnächte sind definiert, um die 36h rest, nach 168h nach der letzten 36h rest, zu definieren. dabei kann, wenn die wöchentliche resttime mehr als 40h war, die zweite ortsnacht schon um 2000 uhr beginnen. ansonsten kann deine nächste duty auch schon nach minimum rest beginnen. dabei dürfen 60h in 7 tagen, bzw. 190h duty in 28 tagen nicht übersteigen. |
KCKY Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Quelle LBA: Fragenkatalog zu Der Unternehmer hat Dienste so zu planen, dass Die zu vermeidenden „unerwünschten Praktiken“ setzen eine mehr oder weniger |
Midnight Blue Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Auf den Punkt 1.10 der EU-OPS wird sich im Rest des Werkes nicht weiter bezogen, so dass davon auszugehen ist, dass er einfach ein Fehler bei der Erarbeitung der EU-OPS ist. Die Definition des einzelnen dienstfreien Tages ist daher gegenstandslos und nicht weiter zu beachten. --- Diesen Satz habe ich nicht geschrieben, weil ich extra etwas Unsinniges schreiben wollte. Es ging in meiner Anfrage darum, wie ein einzelner freier Tag (damals "OFF-NOTHOME" bei EW, kein Layover) behandelt wird, der keine zweite Ortsnacht hat, weil vor 06.00h loc CheckIn ist. Trotzdem würde es mich freuen, wenn mir einer seine Meinung zur EU-OPS 1.10 sagen könnte, etwa bei folgendem Beispiel: 2 Tage OFF Wird der mittlere OFF Tag vom OFF-Kontingent abgezogen oder nicht? Oder gibt es andere luftrechtliche Sachen, die zu beachten sind? |
Denti Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Da ich annehme dass es bei EW mehr als die nach 1.DVO LuftBO vorgeschriebenen Ortstage gibt würde der Tag wie oben je nach Definition im EW-MTV durchaus ins Off-Kontigent fallen, aber nicht in die 96 Ortstage nach 1.DVO LuftBO und der EU-OPS. Wobei das sicher eine persönliche Meinung meinerseits ist und das LBA sowie das BMVBS den Sachverhalt anders sehen da der einzelne dienstfreie Tag nach EU-OPS eben nur ein dienstfreier Tag, aber eben kein Ortstag ist. Richterlich geklärt ist das meines Wissens bisher nicht. Denn Meinungen des LBA sind halt eben auch nur Meinungen und kein Gesetz. Ansprechpartner sollte da aber nicht pilots.de sondern die PV, eventuell noch die TK sein. |
Quax Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @flatliner: 8h Ortsnacht zw. 22.00 Uhr und X ergibt frühester check-in um 06.00 Uhr. Quax |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wer ein D-registriertes Flugzeug als angestellter Pilot bedient, für den gilt § 8 Abs. 3 und 4 1. DV LuftBO. D.h. die dort vorgeschriebenen 96 Ortstage im Jahr (mind. 7 im Monat) müssen an der Heimatbasis verbracht werden können. |
Midnight Blue Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Danke für Eure Meinungen! Als PV-Mitglied hatte ich damals die Anfrage an das LBA bzw. BMVBS gestellt. Nachdem mir diese Institutionen nicht erklären konnten, was ein einzelner freier Tag für einen Status hat, wenn er per Definition KEIN "einzelner dienstfreier Tag" ist, haben sie mir als Erklärung den Gesetzesfehler aufgetischt. Die Sache mit den 96/7 Ortstagen ist natürlich korrekt und führte damals dazu, dass wir zuweilen von neun manteltarifvertraglich zustehenden Monats-OFF-Tagen zwei in abgelegenen Hotels in Europa bekamen. Die EW-TK hat die Situation dann in den nächsten Verhandlungen gelöst, indem die "OFF-NOTHOMEs" zu Layovers wurden. Ist der 1.10 jetzt wirklich ohne Belang?? @ RotorHead: Grüß Dich, ewig nicht mehr gesehen... "...Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den Es bedurfte des Dortmunder Arbeitsgericht, um das geradezurücken, und damit die Praxis vom Jan. 2009 zu beenden, Kollegen 35 Tage am Stück von zu Hause wegzuplanen. [Diese Nachricht wurde von Midnight Blue am 02-18-2011 editiert.] |
KCKY Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hilft Euch dies hier weiter...? Fragenkatalog zu EU-OPS Abschnitt Q [Diese Nachricht wurde von KCKY am 02-18-2011 editiert.] |
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