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  LOL und steuer

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Autor Thema:   LOL und steuer
EL_Commandante
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 05:46 AM     Sehen Sie sich das Profil von EL_Commandante an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
wie macht ihr eure LOL Versicherung steurlich geltend?

LG

Longhaul
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 05:47 AM     Sehen Sie sich das Profil von Longhaul an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Über die Werbungskosten

EL_Commandante
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 05:56 AM     Sehen Sie sich das Profil von EL_Commandante an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
danke für deine antwort...hast du deine LOL beiträge komplett als werbungskosten angegeben? ich hab die von der albatros (alte leipziger).

Longhaul
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 06:39 AM     Sehen Sie sich das Profil von Longhaul an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ja den kompletten Betrag. Mein FA hat es so anerkannt.

DerDude1980
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 07:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von DerDude1980 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das ist krass...normal wird das nur als Sonderausgabe anerkannt, wenn ich mich nicht irre.

EL_Commandante
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 08:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von EL_Commandante an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
mein FA verzapft mir was von wegen höchstbetrag vorsorgeaufwendungen erschöpft wegen bürgerentlastungsgesetz krankenversicherung vom 16.07.2009 bla bla.

muss am montag mal mit dem netten herrn von der albatros telefonieren

einer-vom-tower
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 04:33 PM     Sehen Sie sich das Profil von einer-vom-tower an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich hab's auch voll unter Werbungskosten angesetzt und bislang immer so anerkannt bekommen. Hängt aber stark vom Finanzamt und dort vom Sachbearbeiter ab. Bei uns unter den Kollegen haben es einige so durchbekommen, andere nicht. Wirst du aber, wenn es "hart auf hart" kommen sollte, nicht durch bekommen. Denn ganz korrekt sind sie dort wohl nicht aufgehoben, sondern eher bei den Sonderausgaben... ;-)

DerDude1980
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 05:15 PM     Sehen Sie sich das Profil von DerDude1980 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von einer-vom-tower:
Denn ganz korrekt sind sie dort wohl nicht aufgehoben, sondern eher bei den Sonderausgaben... ;-)

Ja, im Prinzip rangiert das unter "Berufsunfähigkeitsversicherung", und dazu hat der BFH in diversen Verfahren immer auf Sonderausgaben entschieden. Bei Sonderausgaben gilt dummerweise eine Höchstgrenze, die man quasi immer überschreitet als Normalverdiener. Von daher cool, wenn man es als Werbungskosten durchbekommt, aber ist dann reines Glück.

einer-vom-tower
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 05:38 PM     Sehen Sie sich das Profil von einer-vom-tower an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von DerDude1980:
Von daher cool, wenn man es als Werbungskosten durchbekommt, aber ist dann reines Glück.

Genau so ist es, dem ist nichts hinzuzufügen.

einer-vom-tower
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-12-2011 05:45 PM     Sehen Sie sich das Profil von einer-vom-tower an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Eins noch: In der Regel wird es in diesem Fall so sein: Einmal abgelehnt, immer abgelehnt. Wer diese noch nie angesetzt hat, dem würde ich empfehlen direkt im ersten Steuerjahr, in dem sie angegeben wird, eine Erklärung dazu zu legen, und "versuchen zu argumentieren". Und dann halt hoffen. ;-) Hat zumindest bei mir geklappt. Ich hatte damals (ist aber schon ein paar Jahre her) folgendes dazu gelegt:

"Für das Steuerjahr XXX gebe ich meine (seit XX.XX.XX laufende) Loss-of-Licence Versicherung als Werbungskosten an. Eine aus der Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung (FlSichPersAusV) hervorgehende Voraussetzung für die Verlängerung der Berechtigung besteht in regelmäßig (alle 2 Jahre) nachzuweisender medizinischer Tauglichkeit. Diese Tauglichkeit kann nicht teilweise erreicht werden, sondern gilt auch bei kleinen Abweichungen von den Vorgaben als nicht erfüllt. Der Verlust der Tauglichkeit ist gleichbedeutend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, da dem Arbeitgeber im Tarifvertrag für diesen Fall ein gesondertes Kündigungsrecht eingeräumt ist.

Der aktive und regelmäßige Nachweis der Tauglichkeit in Verbindung mit den oben genannten Umständen bedeutet ein erheblich größeres Risiko des Arbeitsplatzverlustes, als es der durchschnittliche Arbeitnehmer zu tragen hat. Dieser geht, wenn überhaupt, nur auf Eigenveranlassung zum Arzt und kann dem Arbeitgeber die Ergebnisse verheimlichen. Weiterhin hat er bei einem offensichtlichen Leiden nicht gleich den Verlust des Arbeitsplatzes zu befürchten, sondern nur einen eingeschränkten Arbeitsumfang.

Zur Minderung des finanziellen Risikos habe ich bei XXX eine speziell auf diese Problematik zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung für Fluglotsen (Loss-of-Licence) abgeschlossen, die im Fall des Tauglichkeitsverlustes eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt.

Da diese Versicherung also Kosten für mich verursacht, die durch die Arbeit bedingt sind, gebe ich diese bei den Werbungskosten an."

Viel Erfolg! ;-)

startergenerator
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-13-2011 12:06 PM     Sehen Sie sich das Profil von startergenerator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
danke für diesen Tipp!!!!


DBate
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-15-2011 07:16 AM     Sehen Sie sich das Profil von DBate an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin Allerseits,

ein Kollege machte mich letztens darauf aufmerksam, dass - wenn man die LOL bei der jährlichen Steuererklärung geltend macht - diese dann, wenn es irgendwann zur Auszahlung kommt, auch versteuert werden muss.

So wie ich den Kollegen verstanden habe, ist das nicht der Fall, wenn man die LOL nicht bei der Steuererklärung geltend macht.

Ob die Info so korrekt ist, kann ich nicht beurteilen; habe mich bisher nicht eingehender mit dem Thema beschäftigt. Aber vielleicht weiss ja einer der Teilnehmer hier mehr.

Falls die Info allerdings korrekt ist, so wäre das durchaus beachtenswert.

Grüsse,
DBate

ROTEN
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-15-2011 11:58 PM     Sehen Sie sich das Profil von ROTEN an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Falsch, eine BU oder LOL Rente muss immer versteuert werden, da es eine "abgekürzte Leibrente" ist.

Hier eine knappe Beschreibung: http://www.alexextra.com/steuern/bu-rente-besteuerung/

Bei der Höhe des Rentenbetrages ist außerdem zu berücksichtigen das noch Krankenversicherungsbeiträge sowie eine eventuelle Altersvorsorge zu zahlen ist! Arbeitgeberanteile fallen weg!

startergenerator
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-17-2011 02:03 AM     Sehen Sie sich das Profil von startergenerator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin,
nach Studium meiner Versicherungsurkunde stellt sich die Sache wie folgt für mich dar:

1. Die Beiträge können laut Urkunde NICHT steuerlich geltend gemacht werden.

2. Zahlungen aus der Versicherung bzw. spätere Rentenzahlungen werden nur teilweise versteuert. Was meiner Ansicht nach auch Sinn macht. Die Beiträge sind bereits von meinem versteuerten Einkommen bezahlt worden. Lediglich der Überschussanteil muss versteuert werden.

Beim FA einreichen und es versuchen werde ich dennoch.

Schönen Tag!

080716
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-17-2011 02:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von 080716 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man die LOL als Direktversicherung abschließt, der Beitrag also bereits vom Brutto abgezogen wird, und man dadurch einen Steuervorteil hätte. Im Fall einer eintretenden BU wäre die Rente dadurch steuerpflichtig, wenn man den Beitrag aber von Nettogehalt überweist, bleibt einem auch in BU-Fall mehr netto übrig!

Für mich macht es keinen Sinn, die LOL-Versicherung als Direktversicherung abzuschließen, denn in erster Linie will ich doch im Fall der Fälle bestmöglich abgesichert sein und da kommt es mir jetzt nicht auf ein paar Euro mehr Einkommensteuer an.

Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung muss natürlich auch vom Versicherungsnehmer übernommen werden. Ich würde daher raten, die maximale BU-Rente mit ordentlicher Dynamik zu wählen, vor allem wenn man eine Familie hat oder plant eine zu gründen.

Speedbrakes
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-21-2011 10:59 PM     Sehen Sie sich das Profil von Speedbrakes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Die Finanzämter entscheiden übrigens auch bei den Ausbildungskosten (Erstausbildung) unterschiedlich. Der eine bekommt 65.000 EUR als Werbungskosten anerkannt, der andere muss sich mit 4.000 EUR als Sonderausgaben (in einem Jahr) begnügen.

Absolute Fairness!

Alle Zeiten sind rein zufällig

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