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  Geldwerter Vorteil ID Tickets

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Autor Thema:   Geldwerter Vorteil ID Tickets
Privatpilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-11-2011 06:07 AM     Sehen Sie sich das Profil von Privatpilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi,

hat von euch schonmal jemand den Geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung angegeben? Müsste doch funktionieren oder? Hat man nicht ca. 1000€ pro jahr frei?

Gruß

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Bird Strike
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-11-2011 07:53 AM     Sehen Sie sich das Profil von Bird Strike an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nein, funktioniert nicht, da zumindest bei LH, die Flüge über das Gehaltskonto abgerechnet werden.
Heißt: sie sind bereits in der Gehaltsabrechnung enthalten.
Der geringe Freibetrag wird automatisch berücksichtigt.
Alles Weitere wird abgerechent.

Da ist somit nichts mehr einzel anzugeben.

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ich bin ein berliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-11-2011 09:07 AM     Sehen Sie sich das Profil von ich bin ein berliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also der Freibetrag wird in der Regel sofort vom Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Dies betrifft allerdings nur festgebuchete Tickets, keine Stand by Tickets.

Ich hatte letztes Jahr nur Standby Tickets, es war der geldwerte Vorteil deshalb immer versteuert worden. Ich hab den geldwerten Vorteil dann steuermindernd geltend gemacht, da der Freibetrag, so rd. 1000 € nicht ausgecshöpft war. Ist problemlos durchgegangen, der Steuerberater sagte allerdings, es könnte sein daß das FA einen Nachweis fordert das der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist. Die ist aber problemlos möglich über deinen AG.

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Privatpilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-11-2011 01:35 PM     Sehen Sie sich das Profil von Privatpilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@berliner

d.h. du hast den Geldwerten Vorteil angegeben ohne dass du dem FA erzählt hast was du selbst für die TIX gezahlt hast?

Gruß

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ich bin ein berliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-12-2011 03:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von ich bin ein berliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Privatpilot:
@berliner

d.h. du hast den Geldwerten Vorteil angegeben ohne dass du dem FA erzählt hast was du selbst für die TIX gezahlt hast?

Gruß



genau so ist es. Ich hab den geldwerten Vorteil, den du ja versteuert hast, und der in deiner Lohnbescheinigung ausgewiesen ist, angegeben. Was du für dein Ticket darüberhinaus bezahlt hast interessiert das FA nicht, sondern nur der geldwerte Vorteil für den Steuern abgeführt wurden.

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falcrum86
New Board Member
erstellt am: 03-13-2013 06:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von falcrum86 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
moin!

Bei 4U werden die ID Tickets nicht direkt vom Gehalt abgozogen - nur der Geldwerte Vorteil wird aufs Brutto aufgeschlagen.
Ergo kann ich ja in der Steuererklärung den 1000Euro Freibatrag angeben. Weiss jmd das Urteil dazu? Denn ohne das wird es mein FA (wie alles andere bisher auch) einfach ablehnen.

gruß und thx

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KX47
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-13-2013 01:08 PM     Sehen Sie sich das Profil von KX47 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Es kommt zudem darauf an, bei wem Du arbeitest und von wem die Tickets stammen.

So bekommt man z.B. bei CLH + LCAG keine Bescheinigung ausgestellt, da man dort die Tickets nicht für das eigene Produkt kauft...

Der Freibetrag gilt für eigene Produkte, somit im Fall GWi dann als GWI Mitarbeiter auch nur auf GWI Flügen, zumindest wenn das Finanzamt auf Zack ist.

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ab-leak
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-13-2013 01:13 PM     Sehen Sie sich das Profil von ab-leak an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
es ist vollkommen unabhängig davon, wie einzelne arbeitgeber abrechnen.


der betrag 1080 EUR stammt aus dem einkommensteuergesetzt
http://www.buchhalterprofi.de/blog/rabattfreibetrag/

jeder gewährte rabatt oder geschenk kann steuermindernd angesetzt werden. egal ob die firma festgebuchte flüge direkt und sonstige nicht verrechnet.

falls auf geldwerte vorteile steuern gezahlt wurden, kann man schauen, ob 1080 € bereits ausgeschöpft wurden.

ansonsten einfach als werbungskosten angeben.

aus erfahrung: finanzamt approved.

[Diese Nachricht wurde von ab-leak am 03-13-2013 editiert.]

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