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Thema: Anruf vor Standby - Regelung
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Sequoia Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 06:28 AM
Hallo Zusammen,mich beschäftigt mal eine generelle Frage, die mir die EU-OPS so nicht beantworten konnte: Ich habe in meinem Dienstplan Standby (als bsp. von 5 Uhr lt bis 21 Uhr lt ausgewiesen. Nun reißt mich um 4:30 Uhr lt das Klingeln des Crewcontact, gefolgt von der motivierenden Stimme "wir haben einen Einsatz für Dich", aus dem Schlaf. Wie ist das geregelt? Wird mit dem verfrühten Anruf nicht meine Ruhezeit unterbrochen, und beginnt von vorne, oder ist das völlig rechtens, sodass mich der Contact quasi auch um 2 Uhr lt anklingeln könnte, um mir zu sagen, dass sie um 5:30 lt einen Einsatz für mich haben? Ich danke schon mal für die Aufschlüsselung |
Denti Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 06:54 AM
Eine Ruhezeit kann nur unterbrochen werden wenn Du noch in einer Ruhezeit bist, also in den x Stunden vorher deinen letzten Dienst beendet hast. Falls dem so ist kann man in der Tat argumentieren dass eine Ruhezeit unterbrochen wurde und damit neu beginnt. Falls Du aber schon aus der Mindestruhezeit heraus bist gibt es keinen echten gesetzlichen Schutzt. Betriebliche Regelungen und Tarifverträge können da aber mehr Schutz bieten. |
Traveller Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 06:57 AM
quote: Original erstellt von Sequoia: Wird mit dem verfrühten Anruf nicht meine Ruhezeit unterbrochen, und beginnt von vorne...
Genau so ist es! Damit macht man sich bei Crewcontact zwar keine Freunde aber spätestens beim 2. Mal wissen alle Telefonisten durch den Flurfunk bescheid und lassen dich in Ruhe. Mit eigenen Wünschen, z.B. beim Proceeden, brauchst denen dann allerdings auch nicht mehr kommen....
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set_n_armed Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 07:00 AM
Es berührt nur dann Deine Ruhezeit, wenn Du vorher einen Flug gemacht hast oder eine Positionierung durchgeführt wurde (EU-OPS 1.110 sowie 1.DVO §12). Bekommst Du dann einen Anruf, liegt eine Ruhezeitunterbrechung vor und Du kannst weiter Schlafen. Liegt der Anruf ausserhalb Deiner Ruhezeit könnten Sie Dich zum Dienst rufen, da Ruhezeit nicht als Schlafenszeit definiert ist, sondern als "Festgelegter ununterbrochener Zeitraum, in den das Besatzungsmitglied von allen dienstlichen Verpflichtungen befreit und nicht in Bereitschaft auf dem Flughafen ist." (EU-OPS 1.1095 Punkt 1.13). Nehmen wir an, Du hast 4 Tage frei und danach Deinen Standby ab 0500. Hier wäre ein Anruf möglich aber unschön, weil eben mitten in der Nacht. Wenn das bei Deinem Arbeitgeber gängige Praxis ist, wäre das ein Thema für die PV und MTV. Aber keiner kann verpflichtet werden, ständig erreichbar zu sein. Moderne Handys können sich übrigens zu einer gewünschten Zeit erst einschalten. Dann sollten die Anrufe kein Problem mehr sein.Brgds |
Sequoia Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 07:10 AM
Gängige Praxis ist das nicht.Mich verwundert es nur, dass es legitim ist, dass mich der Contact irgendwann anrufen darf, auch wenn es um 1 Uhr ist, um mir zu sagen, dass sie um 13 Uhr einen Einsatz haben. Ich denke nicht, dass das im AB MTV geregelt ist? Schade, dass das iPhone nicht so modern ist, um Dies einstellen zu können. Generell muss ich aber in meiner Freizeit für den AG nicht erreichbar sein, sprich ich kann mir, wenn Standby um 05:00 beginnt, auf 04:59 meinen Wecker stellen, schnell das Handy an machen, und weiter schlafen? |
Sequoia Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 07:11 AM
"...von allen dienstlichen Verpflichtungen befreit..."Das heißt, ich bin befreit davon, ans Handy zu gehen, wenn AB drauf steht? |
freeride Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 07:19 AM
Genau.Steht eine Duty im Plan musst du gem. Arbeitsvertrag, OM/A, MTV und/oder EU-OPS deine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus brauchst du keine Anrufe, Emails, SMS oder Rauchzeichen zu beantworten. Wann du Dienst hast steht im vom AG veröffentlicheten Dienstplan. Vor und nach den Diensten sowie an freien Tagen bist du von der Pflicht der Erbringung der Arbeitsleistung befreit. Ja, es reicht das Telefon um 04:59 an zu schalten. Vor einem Dienst solltest du es gem. OM/A 90-60 Minuten vor Check-in anschalten. Danach kannst du es aber wieder aus machen. |
Sequoia Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 07:21 AM
Mit "Vor einem Dienst" ist aber Standby ausgeschlossen, oder wird das auch als Dienst ausgelegt?  |
set_n_armed Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 07:29 AM
quote: Original erstellt von Sequoia: Das heißt, ich bin befreit davon, ans Handy zu gehen, wenn AB drauf steht?
Auf dem Handy oder auf dem Display? Eigentlich ist das egal. Ich gehe an Off-Tagen grundsätzlich nicht an das Handy, wenn da die Arbeitgebernummer erscheint. Schliesslich ist es ein "Off"-Tag. Es hat schon Fälle gegeben, in denen AG anrufen und fragen, ob man Zeit haben würde. In diesem Fall hilft der Hinweis, dass man soeben ein Bier getrunken hat, auf einer Berghütte sitzt, auf dem Segelboot ist, im Ausland unterwegs ist....usw. Diese Tage sind schliesslich Freizeit. Es hängt bei sowas von Dir ab, ob Du fliegen gehen willst oder halt eben nicht. Ein Zweithandy kann dabei auch helfen. Das wird eine Stunde vor Check-In ein- und nach dem Dienst wieder ausgeschaltet. Oder, Deine Lösung, sich eine Minute vor Standby-Beginn wecken zu lassen, Handy einschalten, weiterschlafen, ist auch möglich. Eine Verpflichtung zur Dauererreichbarkeit im Dienstverhältnis gibt es nicht. Wenn der AG mit Dir etwas besprechen möchte, kann er Dir ja eine Email oder einen Brief schicken. Brgds |
set_n_armed Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 07:39 AM
quote: Original erstellt von Sequoia: Mit "Vor einem Dienst" ist aber Standby ausgeschlossen, oder wird das auch als Dienst ausgelegt? 
Wenn Standby als Dienst ausgelegt werden würde, müsste er bezahlt werden. Ich glaube kaum, dass dies im Sinne von AB ist ;-) |
freeride Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 07:40 AM
Nein, die 90-60 Minuten Regelung findet nur bei geplanten Einsätzen Anwendung um gegebenenfalls den Check-in zu verspäten (Late Incoming Delay etc.).Standby ist davon natürlich nicht betroffen. |
Denti Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 08:02 AM
Nach AB MTV 2 ist das übrigens nicht zulässig. Da steht im §19 (4) ganz klar drin: quote: Eine Aktivierung zum Einsatz muss bis zum Ende des Standby-Dienstes erfolgen. Eine telefonische Aktivierung ist vor Beginn des Standby-Dienstes in der Ruhezeit, die aufgrund eines vorangegangen Flugdienstes gem. §17 (2) zu gewähren ist (betrifft nicht die dienstfreie Zeit vor/nach Standby-Diensten) und zwischen 22:00 und 6:00 (Ortszeit) außerhalb des Standby-Dienstes nicht zulässig
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Dudeldideldum Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 09:56 AM
Ich versteh das alles nicht...Warum machst Du Dein Handy nicht einfach aus, bis der STBY beginnt?? |
Sequoia Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 09:59 AM
Weil es mühsam ist, sich extra den Wecker zu stellen, um das Handy anzumachen, und das u.U. um 4 Uhr.Wie schaut es denn damit aus den EU-OPS aus: 1.13. Rest period: An uninterrupted and defined period of time during which a crew member is free from all duties and airport standby. 1.4. Duty: Any task that a crew member is required to carry out associated with the business of an AOC holder. Unless where specific rules are provided for by this Regulation, the Authority shall define whether and to what extent standby is to be accounted for as duty. Ein Telefongespräch ist ein "Task" im Sinne von "Duty" und damit ist die "Rest Period" nicht mehr "uninterrupted".
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Denti Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 10:22 AM
Richtig, aber eine Ruhezeit nach 1.13 hast Du nur nach einem Flugdienst. Die einzige Ausnahme kann der Fall von zwei extended Duty in Folge sein wo man auch eine Vor-Ruhezeit anrechnen kann, aber nicht muss. Sobald Du aber aus deiner Ruhezeit raus ist kann die Firma dich so oft anrufen wie sie lustig ist. Du musst halt nur nicht rangehen wenn es ausserhalb deines Standby ist. Ach ja, und natürlich dann nicht wenn es anderweitige Regelungen gibt wie halt bei AB im MTV (den man vielleicht auch mal lesen sollte wenn man dort arbeitet). |
set_n_armed Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 11:35 AM
Wie gesagt: Anrufe in der Ruhezeit (Rest Period) lassen diese wieder von vorne begingen. Aber nicht den Fehler machen Ruhezeit als Schlafenszeit zu interpretieren.Ich würd mir den Wecker stellen und das Zweithandy anschalten. Oder habt ihr sooft Standby, dass es nervt? |
Dudeldideldum Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 01:13 PM
Es gibt auch sehr günstige Zweithandys, wo man den Profilen Zeiträume zuordnen kann. (Lautlos bis 01:59, Normal ab 02:00) ... und schwupps hat man seine Ruhe und verpasst eine zeitige Aktivierung nicht. Aloha |
lunar flare Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 02:15 PM
quote: Original erstellt von Dudeldideldum: Es gibt auch sehr günstige Zweithandys, wo man den Profilen Zeiträume zuordnen kann. (Lautlos bis 01:59, Normal ab 02:00) ... und schwupps hat man seine Ruhe und verpasst eine zeitige Aktivierung nicht. Aloha
Die Idee klingt ja erstmal gut. ABER, warum willst du das operatives Risko (Profil könnte ja mal nicht funzen wie gedacht)sowie Zeit und Geld investieren, um die Unzulänglichkeiten des crewcontacts auszubügeln?
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safelife Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 02:35 PM
Also die alten Nokia (6210, 3210 etc) haben alle das Lautlos-bis-Uhrzeit Profil und funktionieren absolut zuverlässig. |
HME Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-05-2011 10:10 PM
Hallo, ein weiterer Aspekt: der Anruf beendet die Ruhezeit. Sollte zwischen dem Anruf und dem Dienstbeginn keine 10 Stunden liegen, wird die Zeit zwischen den Ruhezeiten unter Umständen der limitierende Faktor. Beispiel: Anruf um 2 Uhr zum Dienstbeginn um 8 Uhr bis 18 Uhr. Dienstende 18:30 Uhr Dann liegen zwischen den Ruhezeiten 16:30 Stunden. Es läuft sogar das Gerücht man müsste, bei Übernachtungen, im Hotel erreichbar sein. Alles Quatsch – ich muss nicht mal im Hotel sein und erreichbar schon gar nicht. Wo ich meine Freizeit verbringe ist meine Sache! Wenn ich es mir leisten kann, kann ich mich auch in der Zeit auf die Malediven fliegen lassen, das geht niemand etwas an. Ich muss mich weder abmelden noch an der Rezeption eine Nummer hinterlegen. Gruß HME
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eazy Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-06-2011 02:10 AM
Hm, bist Du nicht, da Dir durch nen verfrühten Anruf ne halbe Stunde Schlaf fehlt, evtl. unfit for flight...?  |
rulaman Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-06-2011 02:49 AM
@HME: Also im Hotel ist ja nochmal alles ganz anders. Da endet die Ruhezeit mit Aussteigen aus dem Crewbus am Airport. Das ist zwar von der Logik her hirnrissig, aber juristisch ist es nun mal so. Und ein Anruf davor dient sicher nicht dem Sinn einer Ruhezeit, es kann ja z.B. auch ein Crewmember anrufen, mit "ich bin krank" oder was immer. Im Layover (und an Bord natürlich) ist der Kommandant Dienstvorgesetzter (an der Base nicht) und hat sich um solche Anrufe zu kümmern.Und das mit dem Verlassen des Crewhotels steht klar im OMA. Ein Crewmember hat sich sogar beim Kommandant abzumelden, wenn es bei der Familie übernachtet. Vielleicht ist es bei anderen Firmen ja anders geregelt, ich kenne es so. Edit wegen: Sorry, das weicht jetzt vom ursprünglichen Thema ab. [Diese Nachricht wurde von rulaman am 09-06-2011 editiert.] |
HME Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-06-2011 05:03 AM
Hallo, Beispiel: Palma Overnight steht im Plan aber nach dem Aussteigen setz ich mich ein Business Jet und fliege nach Hause und bin zum nächsten Dienstbeginn wieder vor Ort und 90 - 60 Minuten vorher erreichbar. Egal was im OM-A drinsteht: Ich habe FREI - ich habe keine Bereitschaft und ich habe auch kein Dienst. Kein Crewmember muss sich irgendwo abmelden. Lediglich die Hotelbuchung ist, wenn möglich zu stornieren. Ich muss für niemanden erreichbar sein und muss auch niemanden sagen wo ich bin. Das OM-A ist kein Bundesgesetzblatt sondern eine Arbeitsanweisung. Inhalte können auch schon mal der deutschen Gesetzeslage widersprechen, da muss man aufpassen. Sobald ich Freizeit habe unterliege ich auch nicht mehr den Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers, das heißt in meiner Freizeit ist das OM-A auch nicht mein Lebensmittelpunkt. Aber es soll auch andere Kollegen geben die sich auch gerne ihre Freizeitbeschäftigung da reinschreiben lassen würden. Gruß HME
[Diese Nachricht wurde von HME am 09-06-2011 editiert.] |
1st Observer Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-06-2011 06:28 AM
Wie sich jeder denken kann, ist dies ein Uraltproblem, welches nie abschließend geregelt werden kann.Vor dem Schlafengehen (vor dem Stby-Tag) anrufen und fragen, ob schon absehbar ist, dass man "einspringen" muss. Wenn nein, Telefon bis zum Stby-Beginn aus und ruhig schlafen; wenn ja, Schlafzeit entsprechend anpassen. That's it. Funktioniert und verprellt niemanden. |
Mäxchen Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-06-2011 07:18 AM
Ohne irgendeine Seite dieser "Misere" oder Meinung der Schreiber vor mir bewerten zu wollen, habe sie eh nicht alle gelesen, aber alleine die Anzahl der Antworten, diverse Meinungen selber und die Rezepte, wie mit der Situation umzugehen sei, lassen ja schon irgendwie den Schluss zu, dass hier ziemlich verhärtete Fronten herrschen. Ganz schön vergiftet die Atmosphäre.Ist das bei anderen Berufsgruppen auch so, oder sind Piloten und deren Weisungsbefugte dafür im Allgemeinen anfälliger? Auch völlig wertfrei gemeint. Schön ist jedenfalls anders. ------------------ Ich bin nicht glücklich, bis Sie nicht glücklich sind! |
Sequoia Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-06-2011 07:22 AM
Das stimmt in der Tat, denn die allgemeine Grundmeinung in meinem Fliegerumfeld, wie auch meine ist, dass die Ruhezeiten, um sichere Flugdurchführungen zu realisieren, schon jetzt sehr hart am Limit sind. Und wenn man bedenkt, dass man z.B. Spätdienst mit Ende 23:30 Uhr hat, gefolgt von einem Single OFF, gefolgt von einem Standby ab 04:00 Uhr, dann kann man sich ausmalen, dass man am Off Tag selten schon um 21 Uhr im Bett liegen kann, sodass es schon an die maximale Belastbarkeit, besser den Schlafmangel, geht, wenn man dann in der Nacht, anstatt "erst" um 4 Uhr, geweckt wird.Langer Satz, kurzer Sinn: die Ruhezeiten und die Schichtarbeit lassen von gesetzeswegen her schon ungesunden Lebenszyklus zu. |
Lokführer Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-07-2011 01:54 AM
Einfache Lösung: Im Dienst erreichbar, in der Freizeit nicht.Dienstzeiten und Übergänge am Limit sind das Spezialgebiet der neuen Personalplanungsoftware. Das Maximum an Effektivität soll herauskommen. Na bitteschön, da mach ich doch mit! Meine Ruhezeit ist meine Zeit! Ich stehe da dem Chef in Sachen Effektivität in nichts nach. Zum Dienst melden wir uns schon lange nicht mehr. Das heißt jetzt Negativmeldung. Ich soll mich melden, wenn ich nicht kommen kann. Bei auswärtiger Ruhe ist mein Handy genau zu Dienstbeginn wieder an, nicht mehr und nicht weniger. Ich arbeite um zu leben, nicht umgedreht ... . PS: Vor einigen Jahren war das noch anders, da waren aber auch die Dienste und Übergänge noch nicht personalkostensparend am gesetzlichen Minimum gebaut. Auch ein "Erfolg", welchen Herr M****rn sich auf die Fahne schreiben kann. Herzlichen Glückwunsch auch ... . [Diese Nachricht wurde von Lokführer am 09-07-2011 editiert.] |
Mshamba Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-08-2011 12:29 AM
Wobei ich auch die Regelung 90 Min. vor Checkin erreichbar sein zu müssen und 60 Min. danach etwas kritisch sehe. Letztlich heisst für mich: "Ich muß telefonisch erreichbar sein = Rufbereitschaft = englischer Begriff Standby". Und Standby muß im Dienstplan eingetragen sein...Ich übertreibe jetzt sicherlich, aber wenn mans wirklich mal durchdenkt: Wenn ich telefonisch für den Arbeitgeber erreichbar sein muß ist das doch keine Ruhezeit mehr. Sonst müssten ja auch umgekehrt Standbydienste aus denen kein Einsatz kommt als Ruhezeit zählen und wir könnten Dienstpläne erhalten wo man nur noch Flüge hat und dazwischen Standby, kein OFF mehr... Wenn ich also 90 Min. vor Checkin angerufen werden soll um mir einen früheren Checkin mitzuteilen und ich bin nicht erreichbar, oder ich werde nach einem Flug auf dem Nachhauseweg angerufen innerhalb der 60 Min. daß mein nächster Flug 3 Stunden früher stattfinden soll und ich bin nicht erreichbar und komme nicht zum Dienst - was soll passieren? Abmahnung? Da würde mich mal interessieren wie ein deutsches Arbeitsgericht diese Regelung bewertet: in der Freizeit bzw. in der Ruhezeit für den Arbeitgeber erreichbar sein zu müssen, nur weil das in einem komischen Dokument namens OM/A steht... Aber egal, das sind wirklich Spitzfindigkeiten. |
freeride Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-08-2011 10:12 AM
@MshambaWie kommen diese Märchen auf, nach dem Dienst erreichbar sein zu müssen? Das WAR mal eine RECOMMENDATION im OM/A. Du musst nicht mal mehr auschecken, geschweige denn Änderungen bestätigen oder ans Telefon gehen nach dem Dienst! Und, du musst ganz präzise 30 Minuten lang vor Check-in, im Zeitraum zwischen 90 und 60 vor Check in (also bei C/I 0830 von 0700 bis 0730) erreichbar sein, damit dir unter Umständen ein SPÄTERER Check-in mitgeteilt werden kann, nicht früherer. Definiert ist dies als Notification, denn Delays sind keine Dienstplanänderungen und eben auch nicht als SB. Dieses aber auch nur wenn du dich ausserhalb der gesetzlichen Ruhezeit befindest. Auch wird es KEINE Anrufe (auch nicht 90-60 Minuten vor C/I) zwischen 2200 und 0600 LT geben. Ausnahme SB oder du erlaubst es ausdrücklich. Sollte es diese Anrufe doch geben und du hast nicht zugestimmt, dann verstößt der AG gegen sein eigenes OM/A. Mshamba, wenn du nicht aus dem SB gerufen wirst, dann darf die Zeit des SB als Ruhezeit gerechnet werden. Sie wird aber gem. MTV als Diensttag angesehen - somit hast du nach 1 Duty und 4 SB ohne Aktivierung automatisch 48 Stunden OFF. Sind es nicht 5 Tage am Stück greift irgendwann noch die 36 Stunden in 7 Tagen Regelung. Dein Szenario wird es so nicht geben. Ich empfehle einigen Kollegen dringend auf den nächsten HRG, TFS, LPA, SSH etc. mal das OM/A und den MTV "auswendig" zu lernen - hilft ungemein! |
Birdstrike Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-08-2011 02:58 PM
Bei einer orangefarbenen Airline in UK gibt es grundsätzlich keine Anrufe vor Checkin bzw for Beginn eines Sby-Dienstes. Noch nicht mal 1 Minute vorher. Wie man sieht, kann man auch erfolgreich sein, ohne die Mitarbeiter zu allen möglichen und unmöglichen Tageszeiten zum Dienst zu rufen.... |
faki Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-08-2011 11:47 PM
Ja, die orangenen Kollegen aus UK haben generell früh erkannt, dass gutes Fatigue Risk Management (ergo ausgeschlafenes Personal) viel wert ist.. |
LUPO Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-09-2011 01:51 PM
@ freeride :Hast vergessen, dass man bei MinRest (12h) die 90/60 ebenfalls knicken kann. Diese darf nicht in der RZ liegen. Wenn also bei der 60. ein Anruf erfolgen soll für Check In eine Stunde danach, bedeutet das, du musst min 14 h RZ haben, bevor der Anruf erlaubt ist. |
Sequoia Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-09-2011 01:53 PM
Geht aus den EU-OPS nicht eindeutig hervor, dass jede Rest Time eine von Pflichten gegenüber dem AG befreite Zeit ist? Somit ist die 90/60/34,5/22,8 Regel, wovon hier gesprochen wird, sowieso hinfällig, egal, was im OM-XYZ steht? |
Sequoia Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-09-2011 01:54 PM
Und @freeride Leider klommt der MTV nicht in jedem AOC der AB Group zum tragen... Da hilft auch dass Auswendiglernen nichts |
Mshamba Experienced Board Captain
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erstellt am: 09-12-2011 03:16 AM
@sequoia genau so seh ich das nämlich auch... |