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  easydutyplan

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Autor Thema:   easydutyplan
Woody83
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 01:41 AM     Sehen Sie sich das Profil von Woody83 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin!

Hat jemand von von den fliegenden Kollegen hier schonmal Erfahrung mit easydutyplan gemacht?

Ich habe mir gerade meine DP von 2011 als sog. Pre-Check durchrechnen lassen (OE) und dabei kam eine auffallend hohe Summe als Werbungskosten heraus.

Ich mag das nach der richtigen Berechnung garnicht im Online-Formular vom Finanzamt angeben... Nicht das nachher noch jemand vom Kriminalamt vor meiner Tür steht... ;-)

Besten Gruß

Mshamba
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 04:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mshamba an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

kein Problem, mache seit Jahren mit easydutyplan meine Steuer - klappt ohne Probleme. Allerdings darfst Du nicht vergessen die vom Arbeitgeber erstatteten Verpflegungsmehraufwendungen abzuziehen.

Das gute an easydutyplan finde ich ist auch daß Du wirklich alles angeben kannst, Fahrten regulär plus ein paar Extrafahrten, Entfernung, Arbeitstage, Reinigungskosten pauschal und Trinkgelder... wie gesagt hatte die letzten Jahre nie Probleme damit. Wollen wir hoffen daß es so bleibt.

Viele Grüße

ich bin ein berliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 05:11 AM     Sehen Sie sich das Profil von ich bin ein berliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo, ich nutze das Programm auch seit 2 Jahren ohne Probleme. Auf jeden Fall viel einfacher als z.B. ein eigenen Nachweis als Tabellenprogramm mit mühsamen Eingaben aller Dienste, dann auseinanderklamüsern welcher Verpflegungsmehraufwand für welches Land anzusetzen ist usw. usw.

Aus meiner Sicht lohnt sich der Preis, als ich dies noch selbst aufgeschlüsselt hatte hab ich da meist einen Tag gebraucht.

Wenn Dir der Betrag der Werbungskosten zu hoch erscheint, dann liegt dass, wie bereits oben gesagt, bestimmt daran, dass Du die steuerfreien Erstattungen (steuerfreie Spesen) Deines Arbeitgebers nicht abgezogen hast. Da diese Dir steuerfrei zugeflossen sind, musst Du die natürlich vorher von den Verpflegungsmehraufwand abziehen, ehe Du den dann verbleibenden Betrag als Werbungskosten von deinem Einkommen absetzen kannst.

Aerowinx
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 05:53 AM     Sehen Sie sich das Profil von Aerowinx an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

habe easydutyplan auch schon mal ausprobiert. Bin insoweit zufrieden damit, dass einige steuerlichen Regelungen die mir nicht so geläufig waren dort integriert sind. Allerdings musste ich ziemlich viel noch von Hand mit dem Korrekturtool nachbearbeiten sonst wären da bei mir astronomische Werte zutage gekommen die das Finanzamt niemals angenommen hätte. Alles in allem hat mich das einen ganzen Mittag Zeit gekostet, da dieses Korrekturtool sehr mühsam zu bedienen ist. Der Preis mit 60€ und dann noch den ganzen Mittag ist eigentlich zu viel Zeit und Geld, sodass ich in Zukunft mir die Kohle spare und das lieber wieder von Hand ausrechne! Viele Leute haben sicher keine Ahnung wie man die Werbungskosten berechnet und nutzen deswegen dieses Tool. Aber eigentlich ist das ganz einfach und man kann in Null-komma-nix sich die Zahlen selber ausrechnen. Am einfachsten in Excel, das hat fast jeder!

Hier mal eine kleine Anleitung mit Homebase FRA und Wohnort Wiesbaden:

Entfernung laut Routenplaner: 26km
Zeit laut Routenplaner: 18min
Fussweg & Crewkontrolle: 12min
Summe Zeitaufwendung bei jedem Umlauf: 30min

Quelle: Google Maps (mit einreichen bei Steuer als Nachweis)

Beispielhafter Dienstplanauszug:

01.01.2010
C/I 06:00z
T/O 07:00z
FRA - FCO (Stay) - FRA
L/D 16:00z
C/O 16:30z

02.01.2010
C/I 09:00z
T/O 10:00z
FRA - ZRH - PMI
L/D 14:00z
C/O 14:30z

03.01.2010
C/I 15:00z
T/O 16:00z
PMI - ZRH - FRA
L/D 20:00z
C/O 20:30z

Zeiten alle in Local umrechnen, da es bei den Spesen immer um den letzten Aufenthaltsort vor 24:00 Local geht! D.H.:

Genauer gesagt:
- Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat.
-Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgeblich.

Umstellung Sommerzeit 30.03.10 um 02:00Uhr (UTC + 1h)
Umstellung Winterzeit 16.10.10 um 03:00Uhr (UTC + 2h)

01.01.2010
C/I 07:00lt
T/O 08:00lt
FRA - FCO (Stay) - FRA
L/D 17:00lt
C/O 17:30lt

02.01.2010
C/I 10:00lt
T/O 11:00lt
FRA - ZRH - PMI
L/D 15:00lt
C/O 15:30lt

03.01.2010
C/I 16:00lt
T/O 17:00lt
PMI - ZRH - FRA
L/D 21:00lt
C/O 21:30lt

Nun die restliche Zeit für Anfahrt und Abfahrt vom Wohnort (Haustür) zur Homebase (Crewraum) mit dazu holen (siehe oben):

01.01.2010
Abfahrt: 06:30lt
C/I 07:00lt
T/O 08:00lt
FRA - FCO (Stay) - FRA
L/D 17:00lt
C/O 17:30lt
Ankunft: 18:00lt

02.01.2010
Abfahrt: 09:30lt
C/I 10:00lt
T/O 11:00lt
FRA - ZRH - PMI
L/D 15:00lt
C/O 15:30lt
ÜBERNACHTUNG also Aufenthalt bis 24:00lt

03.01.2010
ÜBERNACHTUNG also Aufenthalt ab 00:01lt
C/I 16:00lt
T/O 17:00lt
PMI - ZRH - FRA
L/D 21:00lt
C/O 21:30lt
Ankunft: 22:00lt

zur Berechnung der Spesen nun die Abwesenheitsdauer:

01.01.2010
Abfahrt: 06:30lt
Ankunft: 18:00lt
=11:30h

02.01.2010
Abfahrt: 09:30lt
ÜBERNACHTUNG also Aufenthalt bis 24:00lt
=14:30h

03.01.2010
ÜBERNACHTUNG also Aufenthalt ab 00:00lt
Ankunft: 22:00lt
=22:00h

Und nun muss man in die entsprechende Tabelle schaun:

Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

bzw.:

Übersicht über die ab 1. Januar 2012 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

Wie oben schon gesagt:
- Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat.
-Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgeblich.

Daraus ergibt sich dann laut der verlinkten Tabelle:

01.01.2010
11:30h
Italien - Rom
=12€

02.01.2010
14:30h
Spanien - Palma de Mallorca
=24€

03.01.2010
22:00h
Schweiz - Zürich (im Übrigen)
=28€

Also insgesammt ein Ermittelter Verpflegungsmehraufwand: 54€

Jetzt steht aber auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 20) bzw. deiner Spesenabrechnungen, dass du von
deiner Firma schon 40€ bekommen hast. Die Differenz 54€-40€ sind dann 14€ als Ansatz für den Verpflegungsmehraufwand!

--------------------

Reinigungskosten der Uniform bei Piloten können ohne Nachweis mit 1,60 € je Waschgang berücksichtigt
werden:
Heißt also hier: 3 Arbeitstage á 1,60€ = 4,80€ Reinigungskosten!

--------------------

Bei Übernachtungen kannst du pauschal 3,60€ für Trinkgelder ansetzen:
Heißt also hier: 1 Übernachtung á 3,60€ = 3,60€ Trinkgelder!

--------------------

Fahrtkosten werden pro Fahrt angesetzt:

Heißt also hier: 2 Fahrten á 26km sind insgesammt 52km. Plus Rückfahrt nochmal 52km = 104km Kosten bei 0,30€ je km ergeben 31,20€ Fahrkosten!

Fürs Finanzamt empfiehlt es sich gleich das dazugehörige Urteil des BFH mit anzugeben: BFH v. 09.06.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09)

--------------------

Alles zusammen:
14,00€ Verpflegungsmehraufwand
04,80€ Reinigungskosten
03,60€ Trinkgelder
31,20€ Fahrkosten

Ergebnis Endabrechnung zum Einreichen bei deiner Steuer: 53,60€ in diesen drei Tagen!

Das macht auf's Jahr gesehen eine stattliche Summe!

Wenn du die Rechnung nachvollziehen konntest, dann mach das dich lieber selber schnell mit Excel und spar

dir die 60€! Vielleicht hast du ja mal lange Zeit auf einem langweiligen Layover oder so!

Viel Spaß beim Rechnen! Eine Garantie für Gewähr und Richtigkeit gebe ich nicht. Bin leider kein

Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei Unklarheiten lieber den mal fragen!

Gruß

Aerowinx

[Diese Nachricht wurde von Aerowinx am 03-06-2012 editiert.]

Woody83
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 07:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von Woody83 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vielen Dank Mshamba, berliner und vor allem Aerowinx für die Tipps und die Hilfe!!

So undursichtig wie man das am Anfang erwarten würde ist es eigentlich nicht und mit einer halbwegs vernüftigen Tabelle sollte es nicht so schwer sein. Wobei ich zugeben muss, dass ich Aerowinx' Beitrag zweimal lesen musste. ;-)

Besten Gruß

PS: Langweilige Layover gibt es ja auch nicht selten ;-)

ich bin ein berliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 08:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von ich bin ein berliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ja logo kann man das "leicht" selbst machen. Aber die Rechnung die Aerowinx beispielhaft gepostet hat musst du für jeden einzelnen Dienst machen. Ob Du das willst oder ob das so schnell geht musst Du entscheiden.

Der Preis von 60 EUR kommt mir sehr hoch vor, hatte bisher so in der Größenordnung von 35 EUR bezahlt, wenn ich mich recht erinnere, habe aber dieses jahr auch noch nicht nachgschaut.

Also wenn 60 EUR der neue Preis ist, ist dies eine ganz schön saftige Preiserhöhung im Vergleich zu den letzten Jahren.

Dann werd ich vielleicht auch einen Tag stby dazu verwenden es selbst zu machen.

imp
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 08:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von imp an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@Aerowinx

Gibts zu der Reinigungspauschale / Trinkgeldpauschale irgendwo eine Veröffentlichung? Bzw woher hast du diese Werte?

ich bin ein berliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 09:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von ich bin ein berliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hab grad nochmal nachgeschaut. Habe letztes Jahr 39 EUR bezahlt, 59 -20 Rabatt = 39 EUR

Zu Reinigung und Trinkgeldern gibts Entscheidungen von Finanzgerichten z.B FRA, dies kann aber Dein Finazamt durchaus anders sehen, da es dazu keine Oberfinanzurteile gibt soweit ich weiss.

Hier mal eine Kopie aus meiner letzten Dienstplanauswertung mit dem Verweis auf die einschlägigen Urteile:

"1 siehe gesonderte Anlage
2 Beweis: Reinigungskosten der Uniform können ohne Nachweis lediglich mit 1,60 € je Waschgang (Waschmaschinenlauf) berücksichtigt werden vgl. OFD
Frankfurt vom 29.06.2007 – S 2354 A – 37 – St 219 und FG BW 3. Senat vom 23.11.2005 Az. 3K 202/04 Mindestansatz 261 € (Abweichungen in anderen
Bundesländern sind möglich)
3 Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer Steuerklärung die Höhe der steuerfreien Erstattungen noch abziehen müssen, die Sie durch Ihren Arbeitgeber schon erhalten
haben. Diese entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 20) bzw. Ihren Spesenabrechnungen (siehe auch FAQ 21).
4 Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte des fliegenden Personals: SenFin Berlin vom 16.02.2009 – III B – S 2354 – 1/2006; Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am
Main hat mit ihrer Rdvfg. vom 11.11.2008 - S 2354 A - 37 - St 219 zur Frage der abziehbarer Fahrtkosten des fliegenden Personals folgende Empfehlung
ausgesprochen: Zusätzlich zu den normalen Flugdiensten können ca. 30 Tage für Fahrten zum Postfach, Flugvorbereitungen, technische Überholung und
Fortbildung, Impfungen, Emergency- Schulungen, Simulator, Dienstbüro, Röntgen, Flugtraining, Flugeinweisung, Sprachlabor, Sprachunterricht, Schulungen und
Prüfungen am Flughafen angesetzt werden."

Philbe
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-10-2012 09:07 AM     Sehen Sie sich das Profil von Philbe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Die letzten Jahre war easydutyplan immer als Willkommensangebote ausgegeben... Es hieß ja zu erst Dienstplanauswertung. Dann die Umbenennung und erneute Willkommensangebote.

Mshamba
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-11-2012 03:01 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mshamba an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Stimmt, die haben ganz schön aufgeschlagen. Früher 39 jetzt 59 Euro... ich glaub ich werd auch lieber per Hand rechnen

Alle Zeiten sind rein zufällig

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