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Autor | Thema: Steuer 2011: Fahrtkosten |
Einhorn Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Moin Gemeinde, bezüglich Steuererklärung 2011: als Kunde von einem "bekannten Dienstplanauswerter für das fliegende Personal" habe ich gerade die Info erhalten daß statt 30 Cent pro Entfernungskilometer nun diese 30 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer angerechnet werden können. Das bedeutet für die Fahrten von Zuhause zur Homebase kann nun doppelt soviel angerechnet werden. Ich denke einige von Euch brüten noch über der Steuererklärung... also entsprechend berücksichtigen Fürs Finanzamt empfiehlt es sich vermutlich gleich das dazugehörige Urteil des BFH mit anzugeben: BFH v. 09.06.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09) Wer wie ich bereits die Steuererklärung abgegeben hat kann die neue Berechnung unter Verweis auf o.g. Urteil nachreichen. IP: Gespeichert |
Mike1981 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das würde mich allerdings auch brennend interessieren ob das so stimmt bzw. ob da schon jemand Erfahrungen mit gemacht hat. ![]() Schöne Grüße. IP: Gespeichert |
ATIS_copied Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Also mein Steuerberater hat mir heute den selben Tipp gegeben... Mal schaun was das Finanzamt dazu meint ![]() IP: Gespeichert |
direct-to Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wenn das stimmt wies im Urteil beschrieben ist zählt der Crewraum nicht als regelmäßige Arbeitsstätte oder wie genau man das nennt. Das heißt doch auch, dass beim Verpflegungsmehraufwand wieder Haustür bis Haustür statt Crewraum bis Haustür abgerechnet werden kann? IP: Gespeichert |
1st Observer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Vorsicht, Leute! Die angegebenen Urteile passen nicht auf Arbeitsverhältnisse des Fliegenden Personals. Zu Fahrtkosten: Fahrten von/zur regelmäßigen Arbeitsstätte sind mit einfacher Entfernung anzusetzen; allerdings nicht nur Fahrten zu Flugeinsätzen, sondern auch aus anderen berufsbedingten Gründen zu dieser Einsatzstätte. Zum Abwesenheitsgeld: Das Thema hat "einen mindestens 30-jährigen Bart". Wenn da jetzt einige das Rad neu erfinden, laufen sie vor dieselbe Pumpe wie ihre Kollegen in diesem Zeitraum. Anmerkung: Erfahrungen eines "gebrannten Kindes". [Diese Nachricht wurde von 1st Observer am 03-07-2012 editiert.] IP: Gespeichert |
ich bin ein berliner Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Dann frag ich mich natürlich was das BFH Urteil von 2011 bedeutet, da dort offensichtlich genau das Gegenteil ausgeführt wird. IP: Gespeichert |
1st Observer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Nicht das Gegenteil. In den (nach meiner Ansicht mit Piloten nicht vergleichbaren) Fällen wurde der Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) in jedem Einzelfall bewertet. Für Fliegendes Personal hat dies bisher (s.o.) der BFH so beurteilt, dass es der Check-In-Raum des dienstlichen Wohnsitzes ist. (und damit die einfache Entfernung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum Tragen kommt). Rein PRAKTISCH ist die regelmäßige Arbeitsstätte das Flugzeug, STEUERRECHTLICH bisher jedenfalls der Check-In-Raum. Was für steuerliche Folgen für Fahrtkosten und Verpflegungskosten-Mehraufwand es hat, wenn auch steuerrechtlich das Flugzeug die regelmäßige Arbeitsstätte ist, habe ich weiter oben angedeutet - der "Schuss könnte nach hinten los gehen". Darum mein Beitrag. Aber wer kennt sich schon im deutschen Steuerrecht aus, und wer kann vorhersehen, was der BFH dazu heute sagen würde? Ich habe dabei allerdings ein ungutes Gefühl..., auch, nachdem ich Folgendes (und die Links dazu) gelesen habe: http://de.wikipedia.org/wiki/Regelm%C3%A4%C3%9Fige_Arbeitsst%C3%A4tte Wer es trotzdem versuchen möchte - bitteschön, ich bin gespannt. IP: Gespeichert |
Bird Strike Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich bin auch gespannt. Ich bin seit 28 Jahren berufstätig und mache meine Steuererklärungen immer schon selber. Ich denke, dass ich ein gerüttet Mass an Löchern kenn die ich nutze. Und habe ein Gefühl dafür entwickelt was geht und was nicht. Vorsichtig wäre ich bei der Forderung nicht. Aber vielleicht hat der Ein-oder Andere Glück und rutscht durch. Ich lasse die Spielerei. Geht schneller und meine Kohle kommt beizeiten zurück. [Diese Nachricht wurde von Bird Strike am 03-11-2012 editiert.] IP: Gespeichert |
Horizon Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Servus zusammen. Gibt es schon weitere Erfahrungen zu der Thematik? Gruß aus MUC H. IP: Gespeichert |
Einhorn Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Steuerbescheid lag gestern im Briefkasten. Die erhöhten Fahrtkosten wurden problemlos anerkannt, hatte es mit dem freundlichen Programm der Dienstplanauswertung erstellt. Kopien der Verweise auf die Urteile hatte ich beigelegt (wird ja von Dienstplanauswertung gestellt). IP: Gespeichert |
Space Cowboy Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Reden wir hie von dem programm, das so ähnlich heisst wie die orange UK-airline? IP: Gespeichert |
ich bin ein berliner Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Heut kam der Steuerbescheid, die erhöhten Fahrtkosten sind so durchgegangen. Ich hatte zur Erklärung den Verweis auf die entsprechende Rechtssprechung mit angehängt. IP: Gespeichert |
ILS Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote:
Du machst Deine Erklärung mit den Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer. Der Sachbearbeiter kennt die neueste Rechtsprechung nicht, lehnt ab, der Bescheid geht mit den ursprünglich geltenden Fahrtkosten (Entfernungskilometer) heraus und damit auch die Erstattung. Dann wird Einspruch eingelegt, auf das Urteil verwiesen, spätestens dann sollte der Rest des Geldes kommen. IP: Gespeichert |
Short Approach Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Ich würde dieses Thema gerne nochmal auf den Tisch holen... Ist jemand mit einem Einspruch und dem Verweis auf das Urteil durchgekommen? Läuft man mit einem Einspruch Gefahr, sich eine Prüfung einzufangen? Ich habe nie die Fahrten zur Arbeit genau nach Dienstplan abgerechnet, sondern relativ pauschal, vielleicht auch relativ großzügig. Da will ich ja auch nichts anbrennen lassen... Viele Grüße IP: Gespeichert |
captainufo Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Unterlagen mit erwähntem Programmausdruck eingereicht - anstandslos anerkannt bekommen. Cabin Kollegin muss aber für das nächste Steuerjahr ( anderes Amt) Fahrtenbuch führen IP: Gespeichert |
Memphis Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Zur Sache mit der Anzahl der Fahrten sowie generell allen steuerrelevanten beruflichen Aspekten des fliegenden Personals haben mehrere OFD entsprechende Anweisungen ausgegeben - Kataloge, die von den FAs zu befolgen sind. Z.B. hier: treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/132/Content/000132780.htm (in die Browser-Zeile kopieren, automatische URL-Umwandlung funktioniert nicht, da die Adresse ohne http etc beginnt) Ich würde daher, was z.B. die Anzahl der Fahrten betrifft, mich auf diese Anweisungen berufen, sollte die Forderung laufen, aufgrund der hier erwähnten BFH-Urteile nunmehr einen Fahrtennachweis zu führen. [Diese Nachricht wurde von Memphis am 11-08-2012 editiert.] IP: Gespeichert |
Short Approach Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Danke für die Hinweise und den überaus nützlichen Link! IP: Gespeichert |
ROTEN Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich möchte dieses Thema nochmals hervorkramen mit der Frage ob der eine oder andere von euch zwischenzeitlich "neue" Erfahrungen damit gemacht hat? Bislang ist es ja nur ein Urteil und keine gängige Rechtssprechung. Was mich noch beschäftigt: Man kann lt. Urteil ja nun die tatsächlichen Kilometerkosten ansetzen (wenn mehr als 30cent/km). Was nehmt ihr als Grundlage um diese Kosten für eure Karre auszurechnen?? IP: Gespeichert |
imp Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() www.spritmonitor.de Da gibst du Tankquittungen ein (wie in nem klassischen Fahrtenbuch) zusätzlich gibts auch noch Spalten für Kosten wie Versicherung, Reparatur, Steuer usw. Nettes Tool für Statistik Freaks IP: Gespeichert |
Marut Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Auch wenn´s schon etwas her ist, wollte ich noch mal fragen, ob sich was bei euren Erfahrungen getan hat. Zu Memphis Link. Wenn ich den richtig interpretiere, wird bei den Fahrtkosten nur die einfache Entfernung angerechnet. Mein FA hat´s auch so gemacht, trotz Anmerkung zum obigem Urteilt. Macht´s da Sinn noch mal nach zu bohren? IP: Gespeichert |
Topaz Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Bei mir wurde die Nummer auch abgelehnt, weil laut Dienstplanauswertung nur die Hälfte der angegebenen Fahrten stattgefunden haben. Hat jemand Einspruch eingelegt? IP: Gespeichert |
Memphis Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich habe meine Steuer erst kürzlich eingereicht, dieses Mal mit der Hilfe der genannten "Dienstplanauswertung", kann also zur Reaktion noch nichts sagen. Allerdings ist der Vorteil überschaubar - gegenüber dem pauschalen Ansatz der Fahrten (z.B. Kurz-/Mittelstrecke 140/Jahr) ergab die Dienstplanauswertung nur minimal mehr, und der Vorteil ergab sich in erster Linie aus der Einberechnung der Fahrtzeit zum/vom Crewraum sowie den gegenüber den pauschalen Regelungen erhöht absetzbaren Beträgen für die Reinigung. Ich denke, dass das FA das so akzeptieren wird. Nicht akzeptieren wird es sicherlich, wenn der Pauschalansatz in Verbindung mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern benutzt wird. Da werden die misstrauisch (bzw. noch misstrauischer als sie es sowieso schon sind, da wir hier im Forum alle nicht von der Liga Hoeneß & Co sind) IP: Gespeichert |
Mshamba Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() http://www.airliners.de/urteil-voller-fahrtkostenabzug-fuer-fliegendes-personal/30141 IP: Gespeichert |
Marut Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hab dann mal Widerspruch eingelegt. Die Dame beim FA schien recht verständnisvoll, nachdem ich ihr die Pressemitteilung vom FG Münster vom 01.08.13 vorgelegt habe. Mal schauen, ob´s die Sachbearbeiterin auch so sieht. IP: Gespeichert |
Marut Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Zur Info falls euer FA die Fahrtkosten nicht voll anrechnet. Heute kam mein neuer Bescheid. Widerspruch war erfolgreich. IP: Gespeichert |
Horizon Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo zusammen. Hat sich schon Jemand unter euch mit dem Thema 'Erste Tätigkeitsstätte' auseinander gesetzt. Könnte für uns bedeuten, dass ab Steuererklärung 2014 wieder nur die einfache Wegstrecke angesetzt werden kann.... Grüße IP: Gespeichert |
RS Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Definition der "Ersten Tätigkeitsstätte": Je Dienstverhältnis hat der Arbeitnehmer höchstens eine erste Tätigkeitsstätte. IP: Gespeichert |
kerosin_oder_selters Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Hi Marut! Gruß k_o_s IP: Gespeichert |
burners gone Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: ....ungeachtet der Urteile.... Es ist einfach unglaublich, welches Eigenleben manche Finanzbehörden an den Tag legen. Kommen ja gleich nach der NSA!!! ------------------ IP: Gespeichert |
Marut Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @kerosin, so weit ich weiß, ist die OFD Karlsruhe für mich zuständig. Deine OFD meint wohl auch die Kohle gehört ihnen trotz entsprechendem Urteil. Unglaublich. IP: Gespeichert |
imp Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() In Bayern ist die Welt noch in Ordnung ![]() Auf die 19k € für die Ausbildungskosten warte ich aber immer noch IP: Gespeichert |
B722 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Dazu ist beim Bundesfinanzhof zu finden: BFH Anhängiges Verfahren, VI R 54/13 (Aufnahme in die Datenbank am 18.10.2013) Unterhält die Kabinenchefin einer Fluglinie am Heimatflughafen keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 i.V.m. § 9 Abs. 2 EStG, weil der Schwerpunkt ihrer Arbeitsleistung im Flugzeug, in ihrem häuslichen Arbeitszimmer sowie an anderen Flughäfen liegt, dem Aufenthalt am Heimatflughafen keine wesentliche Bedeutung für die Erbringung der Arbeitsleistung zukommt und sie somit einer Auswärtstätigkeit nachgeht? -- Zulassung durch FG -- Rechtsmittelführer: Verwaltung EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4; EStG § 9 Abs 2 Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 2.7.2013 (11 K 4527/11 E) IP: Gespeichert |
080716 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Heute veröffentlicht:
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers Tatbestand das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 21. September 2012 3 K 1740/10 insoweit aufzuheben, als danach Aufwendungen für die Fahrten zwischen der Wohnung des Klägers und dem Heimatflughafen über die Entfernungspauschale hinaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt worden sind, und die Klage insoweit abzuweisen. die Revision zurückzuweisen. Entscheidungsgründe IP: Gespeichert |
Horizon Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wenn ich dieses richtig verstehe, ändert sich aufgrund der neuen Begrifflichkeit (Erste Tätigkeitsstätte) ab 01/2014 jedoch dieser Sachverhalt?! IP: Gespeichert |
Steeple Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Schöne Zusammenfassung und Übersetzung hier: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Einfacheres-Reisekostenrecht-ab-2014.html IP: Gespeichert |
Marut Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Scheint sich tatsächlich durch die Neuformulierung 'Erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte' geändert zu haben. So hat´s mir mein FA versucht zu erklären. Oder hat einer von euch 2014 die vollen Km anerkannt bekommen? IP: Gespeichert |
Kermit Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Yep, habe problemlos auch für 2014 Hin-und Rückfahrt mit 0,30€ pro Kilometer anerkannt bekommen. IP: Gespeichert |
B722 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Hbe 2014 noch nicht erledigt, aber: "Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ist außerhalb seiner Wohnung immer auswärts tätig.[...] Flugzeuge [...] sind keine Tätigkeitsstätten i. S. d. § 9 Absatz 4 Satz 1 EStG." Demnach sind aus meiner Sicht wie im oben zitierten BFH-Urteil Hin- und Rück-km mit 0,30€ absetzbar. Steuerberater fragen! IP: Gespeichert |
Marut Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hab auf alle Fälle Widerspruch eingelegt. Werde denen VI R 68/12 auf den Tisch legen und schauen was sie dazu sagt. IP: Gespeichert |
B722 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Das wird nicht weiterhelfen, da das Urteil auf altem Recht basiert... IP: Gespeichert |
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