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  Steuer 2011: Fahrtkosten (Page 1)

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Autor Thema:   Steuer 2011: Fahrtkosten
Einhorn
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-06-2012 10:33 AM     Sehen Sie sich das Profil von Einhorn an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin Gemeinde,

bezüglich Steuererklärung 2011: als Kunde von einem "bekannten Dienstplanauswerter für das fliegende Personal" habe ich gerade die Info erhalten daß statt 30 Cent pro Entfernungskilometer nun diese 30 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer angerechnet werden können. Das bedeutet für die Fahrten von Zuhause zur Homebase kann nun doppelt soviel angerechnet werden.

Ich denke einige von Euch brüten noch über der Steuererklärung... also entsprechend berücksichtigen

Fürs Finanzamt empfiehlt es sich vermutlich gleich das dazugehörige Urteil des BFH mit anzugeben: BFH v. 09.06.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09)

Wer wie ich bereits die Steuererklärung abgegeben hat kann die neue Berechnung unter Verweis auf o.g. Urteil nachreichen.

IP: Gespeichert

Mike1981
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-06-2012 10:41 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mike1981 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das würde mich allerdings auch brennend interessieren ob das so stimmt bzw. ob da schon jemand Erfahrungen mit gemacht hat.

Schöne Grüße.

IP: Gespeichert

ATIS_copied
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-06-2012 12:25 PM     Sehen Sie sich das Profil von ATIS_copied an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also mein Steuerberater hat mir heute den selben Tipp gegeben... Mal schaun was das Finanzamt dazu meint

IP: Gespeichert

direct-to
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-07-2012 03:59 AM     Sehen Sie sich das Profil von direct-to an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wenn das stimmt wies im Urteil beschrieben ist zählt der Crewraum nicht als regelmäßige Arbeitsstätte oder wie genau man das nennt.

Das heißt doch auch, dass beim Verpflegungsmehraufwand wieder Haustür bis Haustür statt Crewraum bis Haustür abgerechnet werden kann?

IP: Gespeichert

1st Observer
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-07-2012 08:56 AM     Sehen Sie sich das Profil von 1st Observer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von direct-to:
Wenn das stimmt wies im Urteil beschrieben ist zählt der Crewraum nicht als regelmäßige Arbeitsstätte oder wie genau man das nennt.

Das heißt doch auch, dass beim Verpflegungsmehraufwand wieder Haustür bis Haustür statt Crewraum bis Haustür abgerechnet werden kann?


Vorsicht, Leute! Die angegebenen Urteile passen nicht auf Arbeitsverhältnisse des Fliegenden Personals.

Zu Fahrtkosten:
"Laut BFH-Urteil vom 5.8.2004, VI R 40/03, BStBl. 2004 II S. 1074 gilt für Piloten und Flugbegleiter der Einsatzflughafen als regelmäßige Arbeitsstätte." (Richtiges Zitat aus pilots.de)

Fahrten von/zur regelmäßigen Arbeitsstätte sind mit einfacher Entfernung anzusetzen; allerdings nicht nur Fahrten zu Flugeinsätzen, sondern auch aus anderen berufsbedingten Gründen zu dieser Einsatzstätte.

Zum Abwesenheitsgeld:
Gefährdet nicht die Steuerfreiheit der Spesenregelungen unserer Firmen dadurch, dass Ihr die Abwesenheitszeit von der regelmäßigen Arbeitsstätte von/bis zu hause verlängert und dadurch die Finanzverwaltung zum Nachdenken anregt;
es gibt auch Steuerrechtler, die als regelmäßige Arbeitsstätte das Flugzeug sehen - und dann ist Schluss mit steuerfreien Spesen auf Flügen von/zur homebase (Flüge ohne Streckenaufenthalt mit Ruhezeit).

Das Thema hat "einen mindestens 30-jährigen Bart". Wenn da jetzt einige das Rad neu erfinden, laufen sie vor dieselbe Pumpe wie ihre Kollegen in diesem Zeitraum.

Anmerkung: Erfahrungen eines "gebrannten Kindes".

[Diese Nachricht wurde von 1st Observer am 03-07-2012 editiert.]

IP: Gespeichert

ich bin ein berliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-07-2012 09:47 AM     Sehen Sie sich das Profil von ich bin ein berliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von 1st Observer:
Vorsicht, Leute! Die angegebenen Urteile passen nicht auf Arbeitsverhältnisse des Fliegenden Personals.

Zu Fahrtkosten:
"Laut BFH-Urteil vom 5.8.2004, VI R 40/03, BStBl. 2004 II S. 1074 gilt für Piloten und Flugbegleiter der Einsatzflughafen als regelmäßige Arbeitsstätte." (Richtiges Zitat aus pilots.de)


Dann frag ich mich natürlich was das BFH Urteil von 2011 bedeutet, da dort offensichtlich genau das Gegenteil ausgeführt wird.
BFH v. 09.06.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09)

IP: Gespeichert

1st Observer
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-08-2012 01:44 AM     Sehen Sie sich das Profil von 1st Observer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von ich bin ein berliner:
Dann frag ich mich natürlich was das BFH Urteil von 2011 bedeutet, da dort offensichtlich genau das Gegenteil ausgeführt wird.
BFH v. 09.06.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09)

Nicht das Gegenteil. In den (nach meiner Ansicht mit Piloten nicht vergleichbaren) Fällen wurde der Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) in jedem Einzelfall bewertet.

Für Fliegendes Personal hat dies bisher (s.o.) der BFH so beurteilt, dass es der Check-In-Raum des dienstlichen Wohnsitzes ist. (und damit die einfache Entfernung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum Tragen kommt).

Rein PRAKTISCH ist die regelmäßige Arbeitsstätte das Flugzeug, STEUERRECHTLICH bisher jedenfalls der Check-In-Raum.

Was für steuerliche Folgen für Fahrtkosten und Verpflegungskosten-Mehraufwand es hat, wenn auch steuerrechtlich das Flugzeug die regelmäßige Arbeitsstätte ist, habe ich weiter oben angedeutet - der "Schuss könnte nach hinten los gehen". Darum mein Beitrag.

Aber wer kennt sich schon im deutschen Steuerrecht aus, und wer kann vorhersehen, was der BFH dazu heute sagen würde? Ich habe dabei allerdings ein ungutes Gefühl..., auch, nachdem ich Folgendes (und die Links dazu) gelesen habe: http://de.wikipedia.org/wiki/Regelm%C3%A4%C3%9Fige_Arbeitsst%C3%A4tte

Wer es trotzdem versuchen möchte - bitteschön, ich bin gespannt.

IP: Gespeichert

Bird Strike
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-11-2012 11:50 PM     Sehen Sie sich das Profil von Bird Strike an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich bin auch gespannt.
Ich bin seit 28 Jahren berufstätig und mache meine Steuererklärungen immer schon selber.
Ich denke, dass ich ein gerüttet Mass an Löchern kenn die ich nutze.
Und habe ein Gefühl dafür entwickelt was geht und was nicht.

Vorsichtig wäre ich bei der Forderung nicht.
Was soll passieren? Der Sachbearbeiter lehnt das Ganze ab. Ende.
Im Stillen wird er sich fragen ob der Kunde eins an der Marmel hat.

Aber vielleicht hat der Ein-oder Andere Glück und rutscht durch.

Ich lasse die Spielerei. Geht schneller und meine Kohle kommt beizeiten zurück.

[Diese Nachricht wurde von Bird Strike am 03-11-2012 editiert.]

IP: Gespeichert

Horizon
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-28-2012 04:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von Horizon an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Servus zusammen.
Gibt es schon weitere Erfahrungen zu der Thematik?
Gruß aus MUC
H.

IP: Gespeichert

Einhorn
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-27-2012 12:46 AM     Sehen Sie sich das Profil von Einhorn an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Steuerbescheid lag gestern im Briefkasten. Die erhöhten Fahrtkosten wurden problemlos anerkannt, hatte es mit dem freundlichen Programm der Dienstplanauswertung erstellt. Kopien der Verweise auf die Urteile hatte ich beigelegt (wird ja von Dienstplanauswertung gestellt).

IP: Gespeichert

Space Cowboy
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-27-2012 12:32 PM     Sehen Sie sich das Profil von Space Cowboy an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Reden wir hie von dem programm, das so ähnlich heisst wie die orange UK-airline?

IP: Gespeichert

ich bin ein berliner
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-10-2012 09:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von ich bin ein berliner an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Heut kam der Steuerbescheid, die erhöhten Fahrtkosten sind so durchgegangen.
Ich hatte zur Erklärung den Verweis auf die entsprechende Rechtssprechung mit angehängt.

IP: Gespeichert

ILS
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-10-2012 11:40 PM     Sehen Sie sich das Profil von ILS an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Bird Strike:
Ich bin auch gespannt.
Ich bin seit 28 Jahren berufstätig und mache meine Steuererklärungen immer schon selber.
Ich denke, dass ich ein gerüttet Mass an Löchern kenn die ich nutze.
Und habe ein Gefühl dafür entwickelt was geht und was nicht.

Vorsichtig wäre ich bei der Forderung nicht.
Was soll passieren? Der Sachbearbeiter lehnt das Ganze ab. Ende.
Im Stillen wird er sich fragen ob der Kunde eins an der Marmel hat.

Aber vielleicht hat der Ein-oder Andere Glück und rutscht durch.

Ich lasse die Spielerei. Geht schneller und meine Kohle kommt beizeiten zurück.

[Diese Nachricht wurde von Bird Strike am 03-11-2012 editiert.]



Denkfehler, Birdstrike:

Du machst Deine Erklärung mit den Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer. Der Sachbearbeiter kennt die neueste Rechtsprechung nicht, lehnt ab, der Bescheid geht mit den ursprünglich geltenden Fahrtkosten (Entfernungskilometer) heraus und damit auch die Erstattung. Dann wird Einspruch eingelegt, auf das Urteil verwiesen, spätestens dann sollte der Rest des Geldes kommen.

IP: Gespeichert

Short Approach
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-08-2012 05:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von Short Approach an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von ILS:

[...] Dann wird Einspruch eingelegt, auf das Urteil verwiesen, spätestens dann sollte der Rest des Geldes kommen.


Ich würde dieses Thema gerne nochmal auf den Tisch holen...
Habt Ihr inzwischen ein paar mehr Erfahrungen? Bei mir wurde die neue Methode jetzt (nach 6 Monaten warten!) abgelehnt.

Ist jemand mit einem Einspruch und dem Verweis auf das Urteil durchgekommen?

Läuft man mit einem Einspruch Gefahr, sich eine Prüfung einzufangen? Ich habe nie die Fahrten zur Arbeit genau nach Dienstplan abgerechnet, sondern relativ pauschal, vielleicht auch relativ großzügig. Da will ich ja auch nichts anbrennen lassen...

Viele Grüße
Shorty

IP: Gespeichert

captainufo
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-08-2012 09:02 AM     Sehen Sie sich das Profil von captainufo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Unterlagen mit erwähntem Programmausdruck eingereicht - anstandslos anerkannt bekommen.
Cabin Kollegin muss aber für das nächste Steuerjahr ( anderes Amt) Fahrtenbuch führen

IP: Gespeichert

Memphis
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-08-2012 11:39 PM     Sehen Sie sich das Profil von Memphis an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Zur Sache mit der Anzahl der Fahrten sowie generell allen steuerrelevanten beruflichen Aspekten des fliegenden Personals haben mehrere OFD entsprechende Anweisungen ausgegeben - Kataloge, die von den FAs zu befolgen sind. Z.B. hier:
treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/132/Content/000132780.htm
(in die Browser-Zeile kopieren, automatische URL-Umwandlung funktioniert nicht, da die Adresse ohne http etc beginnt)

Ich würde daher, was z.B. die Anzahl der Fahrten betrifft, mich auf diese Anweisungen berufen, sollte die Forderung laufen, aufgrund der hier erwähnten BFH-Urteile nunmehr einen Fahrtennachweis zu führen.
Genauso setzt man auch das häusliche Arbeitzimmer an. Normalerweise sind die FAs beim Thema Arbeitszimmer extrem widerspenstig, unter Verweis auf diese ABC-Kataloge regelt sich das Thema von selbst.

[Diese Nachricht wurde von Memphis am 11-08-2012 editiert.]

IP: Gespeichert

Short Approach
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-13-2012 03:37 PM     Sehen Sie sich das Profil von Short Approach an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke für die Hinweise und den überaus nützlichen Link!

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ROTEN
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2013 02:59 AM     Sehen Sie sich das Profil von ROTEN an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich möchte dieses Thema nochmals hervorkramen mit der Frage ob der eine oder andere von euch zwischenzeitlich "neue" Erfahrungen damit gemacht hat?
Bislang ist es ja nur ein Urteil und keine gängige Rechtssprechung.
Was mich noch beschäftigt: Man kann lt. Urteil ja nun die tatsächlichen Kilometerkosten ansetzen (wenn mehr als 30cent/km). Was nehmt ihr als Grundlage um diese Kosten für eure Karre auszurechnen??

IP: Gespeichert

imp
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2013 07:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von imp an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
www.spritmonitor.de

Da gibst du Tankquittungen ein (wie in nem klassischen Fahrtenbuch) zusätzlich gibts auch noch Spalten für Kosten wie Versicherung, Reparatur, Steuer usw.
Wenn du ihm noch nen Anschaffungspreis und eine Abschreibungsdauer vorgibst rechnet er dir am Ende die Kosten pro KM auf. Zusätzlich kannste auch noch aufschlüsseln was der Sprit auf 100km kostet usw.

Nettes Tool für Statistik Freaks

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Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-23-2013 08:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Auch wenn´s schon etwas her ist, wollte ich noch mal fragen, ob sich was bei euren Erfahrungen getan hat.

Zu Memphis Link. Wenn ich den richtig interpretiere, wird bei den Fahrtkosten nur die einfache Entfernung angerechnet.

Mein FA hat´s auch so gemacht, trotz Anmerkung zum obigem Urteilt. Macht´s da Sinn noch mal nach zu bohren?

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Topaz
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-23-2013 11:02 AM     Sehen Sie sich das Profil von Topaz an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Bei mir wurde die Nummer auch abgelehnt, weil laut Dienstplanauswertung nur die Hälfte der angegebenen Fahrten stattgefunden haben. Hat jemand Einspruch eingelegt?

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Memphis
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-24-2013 06:04 PM     Sehen Sie sich das Profil von Memphis an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich habe meine Steuer erst kürzlich eingereicht, dieses Mal mit der Hilfe der genannten "Dienstplanauswertung", kann also zur Reaktion noch nichts sagen.
Allerdings ist der Vorteil überschaubar - gegenüber dem pauschalen Ansatz der Fahrten (z.B. Kurz-/Mittelstrecke 140/Jahr) ergab die Dienstplanauswertung nur minimal mehr, und der Vorteil ergab sich in erster Linie aus der Einberechnung der Fahrtzeit zum/vom Crewraum sowie den gegenüber den pauschalen Regelungen erhöht absetzbaren Beträgen für die Reinigung.
Ich denke, dass das FA das so akzeptieren wird. Nicht akzeptieren wird es sicherlich, wenn der Pauschalansatz in Verbindung mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern benutzt wird. Da werden die misstrauisch (bzw. noch misstrauischer als sie es sowieso schon sind, da wir hier im Forum alle nicht von der Liga Hoeneß & Co sind)

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Mshamba
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-02-2013 09:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mshamba an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
http://www.airliners.de/urteil-voller-fahrtkostenabzug-fuer-fliegendes-personal/30141

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Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-08-2013 07:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hab dann mal Widerspruch eingelegt. Die Dame beim FA schien recht verständnisvoll, nachdem ich ihr die Pressemitteilung vom FG Münster vom 01.08.13 vorgelegt habe. Mal schauen, ob´s die Sachbearbeiterin auch so sieht.

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Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-29-2013 10:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Zur Info falls euer FA die Fahrtkosten nicht voll anrechnet. Heute kam mein neuer Bescheid. Widerspruch war erfolgreich.

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Horizon
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-15-2014 11:47 AM     Sehen Sie sich das Profil von Horizon an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen.

Hat sich schon Jemand unter euch mit dem Thema 'Erste Tätigkeitsstätte' auseinander gesetzt.

Könnte für uns bedeuten, dass ab Steuererklärung 2014 wieder nur die einfache Wegstrecke angesetzt werden kann....

Grüße

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RS
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-15-2014 03:06 PM     Sehen Sie sich das Profil von RS an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Definition der "Ersten Tätigkeitsstätte":

Je Dienstverhältnis hat der Arbeitnehmer höchstens eine erste Tätigkeitsstätte.
Die Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung.
Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe oder andere Tätigkeitsgebiete ohne ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind damit keine Tätigkeitsstätten.

IP: Gespeichert

kerosin_oder_selters
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-15-2014 07:42 PM     Sehen Sie sich das Profil von kerosin_oder_selters an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Marut:
Zur Info falls euer FA die Fahrtkosten nicht voll anrechnet. Heute kam mein neuer Bescheid. Widerspruch war erfolgreich.

Hi Marut!
Kurze Frage in welchem Bundesland oder noch besser welche Finanzdirektion ist für dich zuständig (falls du es verraten magst).
Mein FA machte für 2011 und auch für 2012 Stress , bzw. hat nur einfache Fahrt anerkannt. Beide male habe ich Widerspruch eingelegt, ergebnislos. Die für mich zuständige Finanzdirektion Hannover hat an alle zuständigen FA die Anweisung gegeben - ungeachtet der Urteile die gefahrenen Kilometer bis auf weiteres nicht anzuerkennen.

Gruß k_o_s

IP: Gespeichert

burners gone
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-16-2014 01:42 AM     Sehen Sie sich das Profil von burners gone an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von kerosin_oder_selters:
Die für mich zuständige Finanzdirektion Hannover hat an alle zuständigen FA die Anweisung gegeben - ungeachtet der Urteile die gefahrenen Kilometer bis auf weiteres nicht anzuerkennen.

Gruß k_o_s[/B]


....ungeachtet der Urteile.... Es ist einfach unglaublich, welches Eigenleben manche Finanzbehörden an den Tag legen. Kommen ja gleich nach der NSA!!!

------------------
living member "Sir Martin Baker Club"

IP: Gespeichert

Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-21-2014 05:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@kerosin,

so weit ich weiß, ist die OFD Karlsruhe für mich zuständig.

Deine OFD meint wohl auch die Kohle gehört ihnen trotz entsprechendem Urteil. Unglaublich.

IP: Gespeichert

imp
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-21-2014 08:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von imp an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
In Bayern ist die Welt noch in Ordnung Für 2012 anstandslos die vollen KM anerkannt bekommen (und das waren 24k).

Auf die 19k € für die Ausbildungskosten warte ich aber immer noch

IP: Gespeichert

B722
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-21-2014 11:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von B722 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Mshamba:
[URL=http://www.airliners.de/urteil-voller-fahrtkostenabzug-fuer-fliegendes-personal/30141]http://www.airliners.de/urteil-voller-fahrtkostenabzug-fuer-fliegendes-personal/30141[/UR L]

Dazu ist beim Bundesfinanzhof zu finden:

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 54/13 (Aufnahme in die Datenbank am 18.10.2013)

Unterhält die Kabinenchefin einer Fluglinie am Heimatflughafen keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 i.V.m. § 9 Abs. 2 EStG, weil der Schwerpunkt ihrer Arbeitsleistung im Flugzeug, in ihrem häuslichen Arbeitszimmer sowie an anderen Flughäfen liegt, dem Aufenthalt am Heimatflughafen keine wesentliche Bedeutung für die Erbringung der Arbeitsleistung zukommt und sie somit einer Auswärtstätigkeit nachgeht?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4; EStG § 9 Abs 2

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 2.7.2013 (11 K 4527/11 E)

IP: Gespeichert

080716
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-21-2014 07:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von 080716 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Heute veröffentlicht:


BUNDESFINANZHOF Urteil vom 26.2.2014, VI R 68/12

Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers

Tatbestand
1

I. Streitig ist, ob Aufwendungen eines Verkehrsflugzeugführers für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Heimatflughafen nach Maßgabe der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen sind.
2

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Berufspilot und als Verkehrsflugzeugführer bei einer Fluggesellschaft beschäftigt.
3

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte die Fahrten des Klägers zwischen seiner Wohnung und dem Heimatflughafen in dem Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 2007 erklärungsgemäß nach den Grundsätzen der Entfernungspauschale.
4

Der aus anderen Gründen eingelegte Einspruch hatte keinen Erfolg. Der Kläger begehrte erstmals mit der daraufhin erhobenen Klage, die arbeitstäglich unternommenen Fahrten mit den tatsächlichen Wegekosten anzusetzen. Aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Auslegung des Begriffs der regelmäßigen Arbeitsstätte sei der Heimatflughafen nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Soweit es hier von Bedeutung ist, gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 113 veröffentlichten Gründen statt.
5

Mit der Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts.
6

Es beantragt,

das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 21. September 2012 3 K 1740/10 insoweit aufzuheben, als danach Aufwendungen für die Fahrten zwischen der Wohnung des Klägers und dem Heimatflughafen über die Entfernungspauschale hinaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt worden sind, und die Klage insoweit abzuweisen.
7

Der Kläger beantragt,

die Revision zurückzuweisen.
8

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Beitritt zum Verfahren erklärt (§ 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Entscheidungsgründe
9

II. Die Revision ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Kosten des Klägers für Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Heimatflughafen in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abziehbar sind.
10

1. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe des dafür tatsächlich entstandenen Aufwands als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erwerbsaufwendungen sind grundsätzlich auch die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Allerdings sind die Aufwendungen dafür nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung nur begrenzt nach Maßgabe einer Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen.
11

a) Regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne dieser die beruflichen Mobilitätskosten nur eingeschränkt berücksichtigenden Regelung ist nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats nur der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat. Dies ist im Regelfall der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (Senatsurteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852; vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m.w.N.; vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, und vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926).
12

b) Eine Arbeitsstätte ist allerdings nicht jeder beliebige Tätigkeitsort, sondern der Ort, an dem der Arbeitnehmer typischerweise seine Arbeitsleistung im Schwerpunkt zu erbringen hat. Insoweit ist entscheidend, wo sich der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers befindet. Dort liegt die eine regelmäßige Arbeitsstätte, die ein Arbeitnehmer nur haben kann. Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen einer wie auch immer gearteten Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
13

c) Ist der Arbeitnehmer nicht an einer solchen dauerhaften betrieblichen Einrichtung tätig, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor, weil der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und auch dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (Tätigkeitsmittelpunkt) entfernt tätig wird oder weil er schon über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seine berufliche Tätigkeit verfügt, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564).
14

2. Nach diesen Grundsätzen hat das FG zu Recht die Tätigkeit des Klägers als Auswärtstätigkeit beurteilt. Dabei kann dahinstehen, ob der Fluggesellschaft als Arbeitgeberin möglicherweise zuzuordnende betriebliche Einrichtungen auf dem Flughafengelände des Flughafens die Voraussetzungen einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG erfüllen. Denn der Kläger war dort jedenfalls nicht in einer Weise tätig, die es rechtfertigt, diesen Tätigkeitsort als seine regelmäßige Arbeitsstätte zu beurteilen. Nach den bindenden Feststellungen des FG war er als Verkehrsflugzeugführer und damit schwerpunktmäßig in einem Flugzeug, das mangels Ortsfestigkeit seinerseits keine regelmäßige Arbeitsstätte ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926), und damit auswärts tätig. Selbst wenn die Einrichtungen der Fluggesellschaft auf dem Flughafengelände als betriebliche Einrichtung der Arbeitgeberin des Klägers anzusehen wären, genügt es --entgegen der Auffassung des FA-- nicht, dass der Kläger diese nachhaltig (gegebenenfalls arbeitstäglich) aufgesucht hat. Entscheidend ist vielmehr, dass er seiner eigentlichen Tätigkeit, dem Führen eines Verkehrsflugzeugs, außerhalb der Einrichtungen der Fluggesellschaft nachgegangen ist.
15

3. Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 2 FGO.

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Horizon
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erstellt am: 05-21-2014 08:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von Horizon an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wenn ich dieses richtig verstehe, ändert sich aufgrund der neuen Begrifflichkeit (Erste Tätigkeitsstätte) ab 01/2014 jedoch dieser Sachverhalt?!

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Steeple
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erstellt am: 05-21-2014 02:11 PM     Sehen Sie sich das Profil von Steeple an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Schöne Zusammenfassung und Übersetzung hier:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Einfacheres-Reisekostenrecht-ab-2014.html

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Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-20-2015 09:03 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Scheint sich tatsächlich durch die Neuformulierung 'Erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte' geändert zu haben. So hat´s mir mein FA versucht zu erklären. Oder hat einer von euch 2014 die vollen Km anerkannt bekommen?

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Kermit
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erstellt am: 08-21-2015 03:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von Kermit an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Yep, habe problemlos auch für 2014 Hin-und Rückfahrt mit 0,30€ pro Kilometer anerkannt bekommen.

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B722
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-21-2015 03:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von B722 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Marut:
Scheint sich tatsächlich durch die Neuformulierung 'Erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte' geändert zu haben. So hat´s mir mein FA versucht zu erklären. Oder hat einer von euch 2014 die vollen Km anerkannt bekommen?

Hbe 2014 noch nicht erledigt, aber:

"Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ist außerhalb seiner Wohnung immer auswärts tätig.[...] Flugzeuge [...] sind keine Tätigkeitsstätten i. S. d. § 9 Absatz 4 Satz 1 EStG."
("Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014" - google!)

Demnach sind aus meiner Sicht wie im oben zitierten BFH-Urteil Hin- und Rück-km mit 0,30€ absetzbar.

Steuerberater fragen!

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Marut
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-23-2015 04:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von Marut an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hab auf alle Fälle Widerspruch eingelegt.

Werde denen VI R 68/12 auf den Tisch legen und schauen was sie dazu sagt.

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B722
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-24-2015 09:01 AM     Sehen Sie sich das Profil von B722 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Marut:
Werde denen VI R 68/12 auf den Tisch legen und schauen was sie dazu sagt.

Das wird nicht weiterhelfen, da das Urteil auf altem Recht basiert...

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