Pls note : Password required for Postings in (*) - marked Open Forums : Use EDDF DME Identifier as Forum Password!


UBBFriend: Senden Sie diese Seite per eMail an einen Freund!
  1     [Alle Kategorien]
  A. SQUAWKS, TALKS & NEWS
  Durchsuchung bei Fliegerarzt

Neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Autor Thema:   Durchsuchung bei Fliegerarzt
Murphey
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-16-2013 10:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von Murphey an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Polizei durchsucht Wohnräume und Praxis des zuständigen Fliegerarztes und nimm "zahlreiche" Patientenakten mit!

Weiss jemand mehr?

Und kann die Staatsanwaltschaft Patientenakten von anderen Piloten beschlagnahmen?
http://www.nwzonline.de/blaulicht/welche-rolle-spielt-der-fliegerarzt_a_2,0,1733621179.html

IP: Gespeichert

Stand by
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-16-2013 01:58 PM     Sehen Sie sich das Profil von Stand by an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Murphey:
Und kann die Staatsanwaltschaft Patientenakten von anderen Piloten beschlagnahmen?

Kann sie - wenn ein Anfangsverdacht besteht, aufgrund dessen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

IP: Gespeichert

LUPO
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-16-2013 02:54 PM     Sehen Sie sich das Profil von LUPO an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Eine Midair Collision auf den Fliegerarzt schieben zu wollen ist eine Unverschämtheit! Wenn du ohne Radarführung und Staffelung dran bist, dann bist Du halt dran, egal welche Dioptrin, Cholesterinwerte oder Humpelfüsse du hast. Das ist seit 100 Jahren so und ich erinnere als Gegenanzeige an Überlingen.

Wo sind diese selbstgefälligen, ordnungshütenden Ankläger, wenn es darum geht, dass nahezu täglich kerngesunde Piloten mit hunderten von Passagieren im Schlepptau auf die Steuersäule kotzen, weil sie nach 14 h Flugdienst einfach nicht mehr können und ihre Kisten irgendwie am Ende hinrotzen?

Und bitte, wie weit ist es jetzt noch bis zur Stasibehörde zwecks Zentralerfassung meiner Blutsenkung und deren Veröffentlichung im Internet ????

Ich verbrenne jetzt besser meine Lizenz und dann kann sich die deutsche Luftfahrt endlich biologisch korrekt selbst entsorgen. Wann stehen wir auf und sagen SO NICHT !

[Diese Nachricht wurde von LUPO am 02-16-2013 editiert.]

IP: Gespeichert

Murphey
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-16-2013 03:23 PM     Sehen Sie sich das Profil von Murphey an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ stand by:

Verstehe ja, wenn eventuell die Akte des in den Unfall verwickelten Piloten mitgenommen wird, aber auf welcher Rechtsgrundlage werden Patientenakten von anderen Piloten mitgenommen, und wie will man darauf Rückschlüsse auf die ärztliche Beurteilungsfähigkeit ziehen.

Mag vielleicht naiv sein, aber dachte, es gäbe so etwas wie Datenschutz und eine ärztliche Schweigepflicht.

Der Gesundheitszustand von Unbeteiligten (und sei es das Belastungs-EKG oder die Leberwerte ) geht doch wirklich niemanden etwas an.

Wähnte meine Unterlagen als vertraulich.

IP: Gespeichert

Stand by
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-16-2013 03:55 PM     Sehen Sie sich das Profil von Stand by an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ Murphey

Ich vermute, dass es um 2 verschiedene Vorgänge geht. Die Ermittlungen zur Midair collision sind eine Sache, der Anfangsverdacht auf Ausstellung falscher fliegerärztlicher Bescheinigungen eine andere.

Letzteres ist aber vielleicht aufgefallen als man sich mit der Akte des verunglückten Piloten beschäftigt hat?

"Mal eben so" Patientendaten einkassieren darf die Staatsanwaltschaft natürlich nicht, aber wenn sich Hinweise auf Unstimmigkeiten in dieser Praxis ergeben haben wird es sicherlich eine richterliche Genehmigung und somit eine Legitimation geben, diese Praxis zu durchleuchten.

[Diese Nachricht wurde von Stand by am 02-16-2013 editiert.]

IP: Gespeichert

Stand by
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-16-2013 04:31 PM     Sehen Sie sich das Profil von Stand by an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ LUPO

Locker bleiben, oder willst du dein Medical riskieren?

Ich denke nicht, dass die Staatsanwaltschaft "einfach so" irgendwo einm*****ieren und Akten mitnehmen darf. Dazu muss es einen konkreten Verdacht und einen richterlichen Beschluss geben.

Ich nehme stark an, dass im Rahmen der Ermittlungen zur Midair collision Unregelmäßigkeiten bei diesem Fliegerarzt aufgefallen sind. Das könnte der Anlass gewesen sein diesen Arzt und seine Kunden zu überprüfen.

Das hat nichts mit Stasi zu tun sondern ist ein normaler Vorgang und spräche dafür, dass etwas funktioniert hat.

Flugdienstzeiten sind ein leidiges Thema, aber das muss politisch gelöst werden und es liegt nicht an Beamten, dass hier so unmenschliche Zustände herrschen.

IP: Gespeichert

HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-17-2013 03:13 AM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

1. die Staatsanwaltschaft benötigt immer alle Unterlagen um ein Verfahren zu eröffnen.

2. Selbstverständlich gehören alle medizinische Unterlagen der Beteiligten in die Akten.

3. Eine Beschlagnahme erfolgt in der Regel dann, wenn die Akten nicht freiwillig der Behörde zur Verfügung gestellt wird. Dann muss die Staatsanwaltschaft sich die Unterlage mit Hilfe eines Richter-Beschlusses verschaffen.

4. Nicht immer ist ein Unfall ein Akt für die Staatsanwaltschaft, aber der Trend geht dahin, dass schon fast jeder Unfall mit Personenschaden in der Luftfahrt von ehrgeizigen Beamten zur Profilierung genutzt werden. Leider sieht man diesen Trend sogar schon bei leichten Verletzungen durch Turbulenz oder heißen Kaffee. Das führt dazu, dass das eigene Handeln ständig drauf zu prüfen ist, ob ich eventuell den Bereich der einfachen Fahrlässigkeit verlasse. Ich kann nur empfehlen exakt die Vorschriften einzuhalten. Sogar Anzeigen wegen Körperverletzung werden erstattet wenn Passagiere sich den Kopf stoßen, bei Verzögerungen den Flieger nicht verlassen dürfen u.ä.
HME

IP: Gespeichert

Murphey
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2013 03:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von Murphey an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nur zur Info:

Es wurden alle !!! Patientenakten (fliegerärztliche) durch die Staatsanwaltschaft Giessen beschlagnahmt, um festzustellen ob es auch bei der Ausstellung anderer Tauglichkeitszeugnisse Auffälligkeiten gibt.

Meines Erachtens ein ungeheuerlicher Vorgang. Möge jeder mal in sich gehen und überlegen, was wäre, wenn seine persönliche Patientenakte dabei ist.

IP: Gespeichert

Stand by
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-18-2013 03:41 AM     Sehen Sie sich das Profil von Stand by an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
"Ein Sprecher bestätigte vorab auf Nachfrage lediglich, dass die Frage nach der Flugtauglichkeit „ein Thema“ in dem Zwischenbericht sein wird." (Zitat aus dem von dir verlinkten Artikel)

Es scheint so als hätten sich bei diesem Arzt einige Leute, deren gesundheitliche Eignung fraglich ist, ihre Flugtauglichkeit attestieren lassen. Diese Leute gurken nun im Luftraum herum und gefährden uns alle. Einmal ist es schon schief gegangen, mit 8 Toten.

Ich kann nichts Verwerfliches daran sehen, dass die Staatsanwaltschaft bei einem entsprechenden Anfangsverdacht die Unterlagen dieses Arztes überprüft.

Es werden ja nun nicht persönliche Daten veröffentlicht, einfach so, sondern man prüft in einem Einzelfall. Dafür gibt es scheinbar Gründe.
Wäre meine Akte dabei würde mir das nichts ausmachen, denn die ist sauber und das darf man gerne prüfen. Wer keine sauberen Unterlagen hat macht sich natürlich Gedanken, aber das Problem ist dann nicht die Prüfung der Staatsanwaltschaft, sondern dass man sich die Tauglichkeit erschlichen hat...

[Diese Nachricht wurde von Stand by am 02-18-2013 editiert.]

IP: Gespeichert

Vmax
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-19-2013 05:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von Vmax an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Stand by:

Es scheint so als hätten sich bei diesem Arzt einige Leute, deren gesundheitliche Eignung fraglich ist, ihre Flugtauglichkeit attestieren lassen.


Wäre meine Akte dabei würde mir das nichts ausmachen, denn die ist sauber und das darf man gerne prüfen. Wer keine sauberen Unterlagen hat macht sich natürlich Gedanken, aber das Problem ist dann nicht die Prüfung der Staatsanwaltschaft, sondern dass man sich die Tauglichkeit erschlichen hat...

[Diese Nachricht wurde von Stand by am 02-18-2013 editiert.]


@standby:

Jedem steht natürlich seine eigene Meinung zu, vielleicht ändert man sie aber ja auch, wenn man auf Widersprüche und Fehler des eigenen Gedankenmodells hingewiesen wird.

1. Mir "scheint" gar nichts! Was ist denn, wenn der Pilot falsche Angaben gemacht und sich das Zeugnis "erschlichen" hat?! Zu Vermuten der Arzt hätte ein Gefälligkeitzeugnis ausgestellt, ist eine Unterstellung (Was hätte er davon? ...habe ich in Pilotenkreisen noch nicht gehört, und ich fliege schon seit 25 Jahren)

2. Über Kollegen, die sich Gedanken über ihren Dateschutz machen, zu sagen, dass sie keine saubere Patientenakte haben, ist ebenfalls eine Unterstellung!

Kann es nicht sein, dass es Menschen gibt, die nicht alles von sich Preis geben möchten und deshalb auf ihr Grundrecht des ärztlichen Datenschutzes bestehen.

Ist jemand, der aus persönlichen Gründen einen DNA Test verweigert, gleich der Täter?!

Vielleicht helfen ja meine Gedanken, die eigene Meinung noch einmal zu überdenken und nicht vorschnell über Kollegen und jahrzehntelang praktizierende Fliegerärzte Mutmassungen anzustellen. In diesem Sinne mit fliegerischem Gruß
Vmax

[Diese Nachricht wurde von Vmax am 02-19-2013 editiert.]

IP: Gespeichert

HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-20-2013 06:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

wen es interessiert , hier über ein DNA Urteil. Es zeigt die Möglichkeiten auf:
http://www.focus.de/panorama/welt/bgh-urteil-zu-dna-tests-suche-nach-verwandten-bei-reihen-gentests-wird-verboten_aid_885605.html

IP: Gespeichert

Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-19-2013 10:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_47832905

Seite 30: http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2012/Bulletin2012-12.pdf?__blob=publicationFile

IP: Gespeichert

Triple Click
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-20-2013 01:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von Triple Click an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Flatlander:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/inde xhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_47832905

Seite 30: http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2012/Bulletin2012-12.pdf?__bl ob=publicationFile



Für lesefaule: Der Piper-Pilot hatte eine ständige Blutzuckermessung und Insulin dabei, also (meine Schlussfolgerung) war wohl zuckerkrank und insulinpflichtig, und dürfte deshalb eigentlich nicht Flugtauglich sein.

IP: Gespeichert

Y/D
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-20-2013 02:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von Y/D an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hier wird wegen Kleinkram ein Faß aufgemacht, als ob tausend Leben davon abhingen. Nachdem in jedem der Flugzeuge diverse Beobachter saßen, war diese Erkrankung mit Sicherheit nicht Unfallentscheidend. Wenn aber RYANAIR tausendfach das maximale Startgewicht überschreitet, breitet man beim LBA und den Landesluftfahrtbehörden vornehm den Mantel des Schweigens darüber.
Wieviel muß man schmieren, um so behandelt zu werden?

IP: Gespeichert

Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-20-2013 02:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kleinkram? Da sind 8 Leute ums Leben gekommen, darunter 4 Kinder. Da ist es vollkommen normal und richtig, dass da ein Fass aufgemacht wird. Und wenn ausser den Unallbeteiligten ein Dritter schuldhaft zum Geschehen beigetragen hat, gehört das aufgeklärt und derjenige aus dem Verkehr gezogen.

IP: Gespeichert

Stand by
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-20-2013 10:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von Stand by an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Neben der menschlichen Seite sind hier vermutlich auch gewaltige finanzielle Folgen zu erwarten. Schon zivilrechtlich wird es daher ein erhebliches Interesse daran geben, den Sachverhalt zu klären um zu entscheiden, ob eine Versicherung - und wenn ja welche - zumindest den materiellen Schaden begleichen muss.

Zudem ermittelt man gegen den Fliegerarzt nicht wegen Falschparkens, sondern es ist harter Tobak, der ihm da vorgeworfen wird.

IP: Gespeichert

Murphey
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-20-2013 11:42 AM     Sehen Sie sich das Profil von Murphey an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...eine medikamentös (mit Tabletten) behandelte Diabetis führt bei einem Tauglichkeitszeugniss der Klasse 2 nicht zwangsläufig zur Untauglichkeit! Nach wie vor, die Staatsanwaltwaltschaft darf Patientenakten nur versiegelt beschlagnahmen und nur im begründeten Verdachtsfall öffnen!!! DATENSCHUTZ. .... es wurden 1200 Patientenakten von Piloten darunter viele ehemaliger Militärpiloten beschlagnahmt. (Verhältnismässigkeit?)

IP: Gespeichert

Y/D
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-20-2013 01:19 PM     Sehen Sie sich das Profil von Y/D an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Murphey:
...DATENSCHUTZ. .... (Verhältnismässigkeit?)

Genau so isses.
Hier ist keineswegs eine Kausalität zwischen der Erkrankung des PIC und dem Unfall gegeben. Die Midair Collision hätte sich höchstwahrscheinlich auch bei einem gesunden PIC in der PA32 ereignet. Trotzdem macht man hier ein Faß gegen einen alten Fliegerarzt auf, während man zu feige ist gegen einen übermächtigen und bekanntermaßen skrupellosen Gegner wie Ryanair vorzugehen.
Oder hat das Mauern der Strafverfolgungsbehörden im Falle der Ryanair etwa andere Ursachen?

[Diese Nachricht wurde von Y/D am 03-20-2013 editiert.]

IP: Gespeichert

KleinDummi
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-20-2013 01:24 PM     Sehen Sie sich das Profil von KleinDummi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Murphey, ersetz Klasse 2 durch 1 und es stimmt immer noch, bedingt dann aber den OML Eintrag.

IP: Gespeichert

Luftkoenig
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-24-2013 04:16 PM     Sehen Sie sich das Profil von Luftkoenig an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Zwischenbericht ist raus.
http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2012/Bulletin2012-12.pdf?__blob=publicationFile

Das wird wohl der Anlass gewesen sein:

"Im Cockpit der PA 32 wurde ein Vorrat an Traubenzuckerblättchen, Spritzen sowie ein Gerät zur kontinuierlichen Glukosemessung gefunden.
In den persönlichen Unterlagen des Piloten der PA 32 befand sich ein Dokument, das die Verwendung der Medikamente „Lantus“ und „Lispro“ belegt."

Lt.Google sind beides Insuline...

IP: Gespeichert

ROLIS
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-25-2013 12:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von ROLIS an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Y/D:

Hier ist keineswegs eine Kausalität zwischen der Erkrankung des PIC und dem Unfall gegeben.

[Diese Nachricht wurde von Y/D am 03-20-2013 editiert.]


Das mag sein, spielt aber auch keine Rolle.

Die Durchsuchung beim Fliegerarzt und die Unfallermittlung sind hier schätze ich mal zwei verschiedene Baustellen.

Sobald die Strafverfolgungsbehörde Grund zur Annahme hat, daß ein Fliegerarzt gefälschte Medicals verkauft, kann sie tätig werden.

In diesem Fall ist sie dadurch zu der Kenntnis gekommen, daß das der Fall ist, da man bei der Unfallermittlung eines Kunden des Fliegerarztes den Verdacht hatte, er könne nicht Flugtauglich sein.

Ehrlich gesagt glaube ich, daß die Patientenakten nur aus dem Grund mitgenommen werden, damit man alle Kunden des Fliegerarztes nochmal zum Medical schickt.

Und da wären wir auch bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit, die hier nämlich auf jeden Fall gegeben ist. Es besteht der Verdacht, daß hier zich Leute Medicals haben, die sie nicht besitzen dürfen. Da hier ein sehr konkreter Verdacht besteht, dürfen die Behörden natürlich auch überprüfen, wer sein Medical berechtigt erhalten hat und wer nicht.

IP: Gespeichert

HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-25-2013 01:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

es entwickelte sich aufgrund von zufällig (Unfall) gefundenen Indizien der Verdacht auf eine Straftat.

Zur Klärung des Sachverhaltes wurden die Ermittlungen aufgenommen und nach sorgfältiger Abwägung ein Durchsuchungsbefehl beim zuständigen Richter beantragt. Er hat nach Prüfung der Unterlagen die Durchsuchung angeordnet.
Die Ermittlungen aufklären. Schuld sowie ggf. auch Unschuld werden festgestellt. Ist hier im Land ganz normal solange ein eventuell eingesetztes SEK nicht die falsche Wohnung verwüstet und Menschen dabei verletzt.
HME

IP: Gespeichert

lazyeight
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-25-2013 06:16 AM     Sehen Sie sich das Profil von lazyeight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ist eigentlich allgemein bekannt, dass April der Fliegerarzt das Medical nicht mehr selbst ausstellen darf, sondern die Unterlagen zum LBA schicken muss wo dann entschieden wird, ob der Kandidat tauglich ist oder nicht?

Von Vertraulichkeit, ärztlicher Schweigepflicht etc. bleibt dann nichts mehr übrig.

Eigentlich müssten sich die Piloten und insbesondere die VC massiv gegen diese Verordnung verwahren - gehört habe ich dazu aber noch nichts?!

Natürlich weckt es Mißtrauen, wenn ein Fliegerarzt die Medicals "verkauft" aber es sind nicht die Piloten die den Arzt berufen haben, sondern die Behörde. Das geht im allgemeinen Getöse immer unter.

Wenn das alles so weitergeht, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis es keine niedergelassenen Fliegerärzte mehr gibt, sondern nur noch zwei oder drei Flugmedizinische Zentren. Dann haben wir DDR - Verhältnisse und irgendwie deutet vieles darauf hin, dass unsere Superbehörde in Braunschweig das anstrebt. Irgendwie müssen die Beamten ihre, eigentlich überflüssigen, Jobs ja sichern.

Piloten wehrt Euch rechtzeitig, denn wenn das kommt, dann wird geprüft ob der Pickel am Ar... ein Grounding rechtfertigt oder nicht! Das kann dauern, vor allen Dingen wenn der für Pickel zuständige Sachbearbeiter gerade im Urlaub, dann auf Fortbildung und schließlich krank ist!

IP: Gespeichert

Luftkoenig
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-25-2013 06:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von Luftkoenig an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
"Ist eigentlich allgemein bekannt, dass April der Fliegerarzt das Medical nicht mehr selbst ausstellen darf, sondern die Unterlagen zum LBA schicken muss wo dann entschieden wird, ob der Kandidat tauglich ist oder nicht?"


Nein das wusste ich nicht. Hats der Dr.Kirklies also geschafft....

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-25-2013 06:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von lazyeight:
Ist eigentlich allgemein bekannt, dass April der Fliegerarzt das Medical nicht mehr selbst ausstellen darf, sondern die Unterlagen zum LBA schicken muss wo dann entschieden wird, ob der Kandidat tauglich ist oder nicht?

Die EU-Verordnung steht dem eindeutig entgegen:

quote:
MED.A.040 Ausstellung, Verlängerung und Erneuerung von Tauglichkeitszeugnissen
a) Ein Tauglichkeitszeugnis darf erst ausgestellt, verlängert oder erneuert werden, wenn die erforderlichen Untersuchungen und/oder Beurteilungen abgeschlossen sind und die untersuchte Person als tauglich beurteilt wurde.

b) Erstausstellung
(1) Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 werden von einem flugmedizinischen Zentrum ausgestellt.
(2) Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 werden von einem flugmedizinischen Zentrum oder von einem flugmedizi­nischen Sachverständigen ausgestellt.
(3) Tauglichkeitszeugnisse für LAPL werden von einem flugmedizinischen Zentrum, von einem flugmedizinischen Sachverständigen oder — sofern nach dem nationalen Recht des Mitgliedstaats, in dem die Lizenz ausgestellt wird, zulässig — von einem Arzt für Allgemeinmedizin ausgestellt.

c) Verlängerung und Erneuerung
(1) Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und der Klasse 2 werden von einem flugmedizinischen Zentrum oder von einem flugmedizinischen Sachverständigen verlängert oder erneuert.
(2) Tauglichkeitszeugnisse für LAPL werden von einem flugmedizinischen Zentrum, von einem flugmedizinischen Sachverständigen oder — sofern nach dem nationalen Recht des Mitgliedstaats, in dem die Lizenz ausgestellt wird, zulässig — von einem Arzt für Allgemeinmedizin verlängert oder erneuert.

d) Das flugmedizinische Zentrum, der flugmedizinische Sachverständige bzw. der Arzt für Allgemeinmedizin darf ein Tauglichkeitszeugnis nur ausstellen, verlängern oder erneuern, wenn:
(1) ihnen der Bewerber eine vollständige Krankengeschichte und — sofern vom flugmedizinischen Zentrum, vom flugmedizinischen Sachverständigen oder vom Arzt für Allgemeinmedizin gefordert — die Ergebnisse der medizi­nischen Untersuchungen und Tests vorlegt, die vom behandelnden Arzt des Bewerbers oder von sonstigen Fach­ärzten durchgeführt wurden, und
(2) das flugmedizinische Zentrum, der flugmedizinische Sachverständige oder der Arzt für Allgemeinmedizin die flugmedizinische Beurteilung auf Grundlage der medizinischen Untersuchungen und Tests durchgeführt haben, die für das betreffende Tauglichkeitszeugnis erforderlich sind, um zu bestätigen, dass der Bewerber sämtlichen relevanten Anforderungen dieses Teils genügt.

e) Wenn eine klinische Indikation besteht, kann der flugmedizinische Sachverständige, das flugmedizinische Zentrum oder — im Falle einer Verweisung — die Genehmigungsbehörde vom Bewerber verlangen, dass er sich vor der Ausstellung, Verlängerung oder Erneuerung eines Tauglichkeitszeugnisses weiteren ärztlichen Untersuchungen und Überprüfungen unterzieht.
f) Die Genehmigungsbehörde kann ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen bzw. neu ausstellen, wenn:
(1) ein Fall verwiesen wird;
(2) sie festgestellt hat, dass Informationen auf dem Zeugnis korrigiert werden müssen.


IP: Gespeichert

lazyeight
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-25-2013 07:39 AM     Sehen Sie sich das Profil von lazyeight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Rotor Head - Danke

Aber warum sagt mein Fliegerarzt, dass er ab dem 8. April 2013 die Unterlagen an das LBA schicken muss und von dort aus wird das Zeugnis ausgestellt?

Ganz dumme Frage, ist ein Fliegerarzt im Sinne dieser Verordnung auch ein Sachverständiger?

IP: Gespeichert

Stand by
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-25-2013 10:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von Stand by an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von lazyeight:
Aber warum sagt mein Fliegerarzt, dass er ab dem 8. April 2013 die Unterlagen an das LBA schicken muss und von dort aus wird das Zeugnis ausgestellt?

Frag' ihn! Wenn er das anonymisiert senden muss ist die ganze Diskussion um Datenschutz für die Katz. Kommt halt darauf an, wie das alles vonstatten geht.

quote:
Original erstellt von lazyeight:
Natürlich weckt es Mißtrauen, wenn ein Fliegerarzt die Medicals "verkauft" aber es sind nicht die Piloten die den Arzt berufen haben, sondern die Behörde. Das geht im allgemeinen Getöse immer unter.

In der Realität laufen solche Sachen doch meist so ab wie der Drogenhandel - Leute mit entsprechendem Bedarf tauschen sich konspirativ aus an welchen Quellen man die gewünschte Ware bekommt.
Im Falle des verunglückten Fliegers soll es ja noch einen Bezug in die gegend der Fliegerarztes geben. Ansonsten fragt man sich nämlich, wieso jemand durch die halbe Republik reist anstatt einen nahegelegenen Fliegerarzt zu konsultieren.

IP: Gespeichert

frate2000
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-25-2013 03:24 PM     Sehen Sie sich das Profil von frate2000 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von lazyeight:
Aber warum sagt mein Fliegerarzt, dass er ab dem 8. April 2013 die Unterlagen an das LBA schicken muss und von dort aus wird das Zeugnis ausgestellt?
Ganz dumme Frage, ist ein Fliegerarzt im Sinne dieser Verordnung auch ein Sachverständiger?

Das stimmt so nicht richtig. Wenn alles ok ist, kann er wie bisher ein Medical ausstellen. Bei vielen "Kleinigkeiten" kann er aber nicht mehr selber die Tauglichkeit feststellen, sondern das muss die Behörde übernehmen. Siehe EASA Part MED...

IP: Gespeichert

joyflight
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-26-2013 03:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von joyflight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
lieber frate, das sieht ein kompetenter AME aber anders: http://www.rudolf-fischl.de/Gesetze/Pressemitteilung%20Okt%20Anhang%20Rundblitz%20109 .pdf

Die pflicht für'S LBA ist gekommen, allerdings die bereitschaft / kapazität scheint nicht vorhanden zu sein.
Leider aber trotzdem bei EASA verschlafen zu widersprechen/nochmal aufzuschieben/komplett auszusetzen

d h also selbst wenn du weiterhin bei deinem "alten" AME das medical machst, bedeutet das noch lange nicht, dass er überhaupt irgendwas zu sagen hat.
was das im behördenwahnsinn von heutzutage bedeutet, aknn man nur erahnen. bzw. das wissen z b alle die, die je mit "sondergenehmigungen" irgendeiner art mit LBA schon mal zu tun hatten.

jedenfalls der knallharte rat: alle die vorhatten kurz nach dem 8.4. zum fliegerarzt zu gehen: tut euch den gefallen, und zieht den termin ein paar tage vor

good luck!

[Diese Nachricht wurde von joyflight am 03-26-2013 editiert.]

IP: Gespeichert

lazyeight
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-26-2013 06:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von lazyeight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Na da war doch mein Hinweis gar nicht so verkehrt!Also los Leute, noch mal schnell zum Doc, das erspart Ärger!

Übrigens werden sich die älteren Kollegen noch daran erinnern, als das LBA auch die Kompetenz für die CPL - Verwaltung nach Braunschweig geholt hat. Damals hat es auch jede Menge Verzögerungen und Ärger gegeben den man dann mit diversen Übergangsregelungen etc. mühevoll in den Griff bekam.

Merke: Wenn eine Behörde von Vereinfachung spricht, dann wird es kompliziert und teuer!

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-26-2013 08:30 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Auf der Website des LBAs kann man zwei Präsentationen zum Thema Medical ab dem 09.04.2013 aufrufen. Die Tauglichkeitszeugnisse werden auch weiterhin durch die Fliegerärzte ausgestellt. Das LBA weist z.B. darauf hin, dass die neuen Formulare wie bisher über das LBA bei der Bundesdruckerei bestellt werden können. - Etwas anderes geht auch schon rechtlich wegen der oben zitierten EU-Verordnung gar nicht.

IP: Gespeichert

Alle Zeiten sind rein zufällig

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag löschen
Neuen Thema erstellen  Antwort erstellen
Gehe zu:

Kontakt | German Airline Pilots BB

Powered by: Ultimate Bulletin Board, Version 5.42a
© Infopop Corporation (formerly Madrona Park, Inc.), 1998 - 1999.
Deutsche Übersetzung von thinkfactory.