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Autor | Thema: LBA deckt Type Rating-Skandal bei Flugschule IKON auf |
Sandpitts Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ERLANGEN - An der Erlanger Flugschule IKON gab es offenbar einen schnellen Weg zum Type Rating für die Bombardier Global. IKON habe Luftfahrern eine vollständige Ausbildung auf der BD700 bescheinigt, obwohl diese "nachweislich nicht stattgefunden" habe, stellt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in einem auf den 20. Juni datierten Bescheid fest. "Durch die nicht vollständigen Ausbildungen ist die Sicherheit des Luftverkehrs erheblich gefährdet." Ihre Ausbildungserlaubnis sind die Erlanger deswegen schon mal los. Bei einer "unangekündigten außerplanmäßigen Aufsicht" - Behördendeutsch für Hausdurchsuchung - am 16. und 17. Mai stellte das LBA bei IKON Unterlagen sicher, deren Inhalt sprachlos macht. IKON-Mitarbeitern und vor allem CFI / Geschäftsführer Dr. Günter K. wirft Braunschweig vor, vollständige Ausbildungen und ordnungsgemäße Prüfungen bescheinigt zu haben, obwohl Simulatortrainings und Checkflüge nicht oder zumindest nicht im vorgeschriebenen Umfang stattfanden. "Die tatsächlich durchgeführten praktischen Ausbildungen weichen zum Teil erheblich von den Forderungen (der JAR-FCL 1.261, Red.) und den genehmigten Ausbildungsprogrammen ab", stellt das LBA in dem Schreiben fest, das aero.de vorliegt. Das LBA untermauert die Vorwürfe mit vier Fällen aus den Jahren 2012 und 2013, in denen Musterberechtigungen für die BD700 erworben wurden. Den Ball ins Rollen brachten allerdings grobe Widersprüche beim Erwerb einer Lehrberechtigung für den Typ durch einen Schweizer Kandidaten. Einem aufmerksamen Sachbearbeiter der Schweizer Zivilluftfahrtbehörde FOCA fielen in den Antragsformularen Unregelmäßigkeiten auf. Er informierte das LBA. Erst am 12. März hatte die Braunschweiger Bundesbehörde die Ausbildungserlaubnis der IKON nach einer regulären Aufsicht verlängert, bei der noch keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten. Nach dem Hinweis aus der Schweiz sahen die Beamten genauer hin und wurden fündig. Fünf statt 32 Ausbildungsstunden im Flugsimulator Angaben in den Ausbildungsnachweisen zu Simulatortrainings in Großbritannien hielten ihrer Überprüfung nicht stand. Die in den Besuchsbüchern und Sim Logs dokumentierten Zeiten weichen zum Teil erheblich von den Zeiten ab, die IKON in die Ausbildungsnachweise eintrug. Eine Kandidatin nahm laut einer Nachberechnung des LBA an nur zwei Simulatorsitzungen im Umfang von 5:00 Stunden Teil. Der Mindestumfang zum Erwerb einer Musterberechtigung für Multi Crew-Flugzeuge beträgt 32 Trainingsstunden. Bei den Simtrainings war regelmäßig auch der spätere Prüfer anwesend - ein Verstoß gegen geltende Vorschriften, der allerdings kaum ins Gewicht fallen dürfte. Denn auf eine praktische Prüfung scheint man bei IKON auch gerne einmal ganz verzichtet zu haben: "Am Tag der praktischen Prüfung waren weder der Kandidat (...) noch der Prüfer (...) vor Ort", bemerkt das LBA zu einem Fall aus dem Juli 2012. Ausbildung auf Charterflügen und an Geisterflughäfen? Auch Protokolle der erforderlichen Checkflüge beziehungsweise Landeübungen scheinen dem LBA wenig plausibel. Zum Fall des Schweizers schreibt die Behörde: "Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Bewerber die Ausbildung im Flugzeug absolviert hat. Die Darstellungen des Bewerbers und des Ausbilders sind wirklichkeitsfremd und widersprüchlich." Der Bewerber hatte in seinem Flugbuch und gegenüber dem FOCA angegeben, eine praktische Unterweisung auf einem Flug von Moskau nach Nizza am 21.09.2012 als PIC absolviert zu haben. Die im Rahmen der Ausbildung vorgeschriebenen Übungen einschließlich aller Anflüge hätten in Nizza stattgefunden. Eine Überprüfung des Flugs durch das FOCA widerspricht dieser Darstellung - mit der eingesetzten Maschine seien in Nizza keine Übungen, wie etwa ein Durchstartmanöver, geflogen worden. Der Bewerber habe bisher zudem keine Nachweise dafür erbringen können, sich am 21.09.2012 überhaupt in Moskau aufgehalten zu haben. Die Schweizer Beamten hakten beim Charterunternehmen nach. Dort sei der fragliche Flug als Passagierflug mit vier Passagieren geführt worden. Als Piloten des Flugs seien der in Rede stehende Ausbilder sowie dessen Bruder eingetragen. Das vom FOCA von der Besatzung angeblich mehrfach angeforderte Flight Log zu dem fraglichen Flug soll unauffindbar sein. Aus dem Dokument könnte hervorgehen, wer tatsächlich im Cockpit saß. "Es besteht der begründete Verdacht, dass (der Bewerber, Red.) am fraglichen Tag nicht an Bord des Flugzeugs gewesen ist", hält das LBA IKON vor. In einem anderen Fall soll ein Kandidat am 30. Oktober 2012 ein Landetraining mit einer Global an einem Flughafen mit der Kennung "LOTB" durchgeführt haben. "Die Flughafenkennung LOTB existiert nicht", stellt das LBA lapidar fest. LBA untersucht weitere Verdachtsfälle Die fünf vom LBA angeführten Fälle könnten nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Aufstellung sei "nicht vollzählig", betont der Bescheid. Es habe noch nicht in allen Fällen "abschließend ermittelt" werden können. Bei acht noch vom 14. bis 17. Mai 2013 beim LBA von IKON gestellten Anträgen auf Abnahme praktischer Prüfungen und Kompetenzbeurteilungen seien in den Ausbildungsakten bereits weitere Mängel festgestellt worden. Im Rahmen der Durchsuchung der IKON-Geschäftsräume war ein verschlossener Schrank im Zimmer des Geschäftsführers offenbar besonders ergiebig. Aus diesem stellte das LBA auffällige Schülerakten sicher, die abseits des sonst genutzten Aktenschranks verwahrt wurden. Auch eine Sichtung der Buchhaltung lässt das LBA auf einen Schattenmarkt für Type Ratings bei IKON schließen. Rechnungen der Simulator- oder Flugzeugbetreiber hätten in mehreren der angeführten Fälle nicht vorgelegt werden können. Im Fall des Schweizer TRI(A)-Anwärters seien weder dem Bewerber noch der IKON GmbH in den fraglichen Zeiträumen Ausbildungstätigkeiten in Rechnung gestellt worden. Den übrigen Bewerbern seien teilweise lediglich 1.500 Euro für Verwaltungsgebühren berechnet worden. In einem Fall konnte nicht einmal hierfür ein Zahlungseingang nachgewiesen werden. Ein Type Rating für die Bombardier Global ist im Regelfall mit Kosten von ca. 45.000 Euro verbunden. Vernichtendes Urteil aus Braunschweig Das LBA zieht in den vier angeführten Fällen der über IKON erworbenen BD700 Type Ratings ein einhellig vernichtendes Urteil: "Es ist (...) anzunehmen, dass die Ausbildungsakte im Zusammenwirken des Kandidaten, des Ausbilders, des Prüfers, des Chief Flight Instructors / Geschäftsführers so erstellt wurde, als hätte die Ausbildung ordnungsgemäß stattgefunden." Im Klartext heißt das: alle an der Ausbildung und Prüfung beteiligten Personen haben sich abgesprochen, um dem Bewerber schnell und unter Missachtung der Vorschriften zu einem Type Rating zu verhelfen. IKON kann gegen den Bescheid noch Widerspruch einlegen. Das Unternehmen hat auf eine Anfrage unserer Redaktion um eine Stellungnahme bislang nicht reagiert. Das LBA lehnte unter Hinweis auf das laufende Verfahren eine Stellungnahme ebenfalls ab, bestätigte aber den Einzug der Ausbildungserlaubnis. "Die IKON GmbH aus Erlangen ist keine zugelassene Ausbildungsorganisation mehr", sagte LBA-Sprecherin Cornelia Cramer aero.de. © aero.de | 26.06.2013 12:43 IP: Gespeichert |
Flying Fox Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Läuft schon seit ein paar Tagen hier: http://www.pilots.de/ubb/NonCGI/Forum4/HTML/007587.html IP: Gespeichert |
Cyberbird Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ziemlich ernste Sache - die Betroffenen dürften nach dem Stand der Dinge somit Ihre Lizenz "verspielt" haben - kann existenziell Folgen habe, aber mein Mitgefühl für die nun Betroffenen baldigen "Fußgänger" hält sich sehr in Grenzen: IKON – Piloten droht Verlust der Fluglizenz Schweizer Behörde & das LBA decken Type Rating-Skandal bei Flugschule IKON auf ERLANGEN - Die Nachricht vom Lizenzentzug der Erlanger Flugschule IKON erfasste die Allgemeine Luftfahrt wie eine Schockwelle. In Franken wurden "nur teilweise ausgebildete Luftfahrer" mit Type Ratings für die Bombardier Global ausgestattet, ist sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sicher. Der IKON am 20. Juni mitgeteilte Widerruf der Ausbildungserlaubnis dürfte nur die erste Amtshandlung der Behörde sein. Jetzt nimmt sich Braunschweig der Beteiligten an dem Skandal an. "Piloten, Ausbilder und Prüfer müssen mit einem Strafverfahren und dem Widerruf ihrer Fluglizenzen rechnen", sagte eine mit der Situation vertraute Person aero.de. Das LBA werde in jedem einzelnen Fall eine sorgfältige Prüfung durchführen, denn immerhin könne ein Lizenzentzug für die Betroffenen existenzvernichtende Folgen haben. Eine Aufrechterhaltung der Fluglizenz setze aber zwingend luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit im Sinne des LuftVG voraus. "Bei begründeten Zweifeln an der Zuverlässigkeit eines Piloten, die unmittelbar die Sicherheit des Luftverkehrs betreffen, hat das LBA nur geringen Ermessensspielraum - da ist die Lizenz weg." Die Braunschweiger Bundesbehörde deutete bereits im Bescheid an IKON an, dass die in den Skandal verwickelten Piloten ihren Flugschein verspielt haben dürften. Es sei nicht hinnehmbar, "dass nachweislich nicht vollständig ausgebildete Luftfahrer am Luftverkehr teilnehmen", stellte das LBA klar. Das Führen eines Luftfahrzeugs von offensichtlich unzureichend ausgebildeten Luftfahrern stelle "eine enorme Gefährdung für den Luftfahrer selbst und vor allem für Dritte" dar. IP: Gespeichert |
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