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Autor | Thema: Anerkennung Medical Class 1 aus anderem EU Staat in Deutschland |
Flightlevel350 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo an Alle, hätte da kurz eine Frage. Das ist doch eigentlich Quatsch, oder? Eventuell hat der Ein oder Andere ja selbst damit Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen, Ich sage auf jeden Fall schonmal Vielen Dank im Voraus und würde mich sehr über Antworten freuen! Gruß und schönes Wochenende FL350 [Diese Nachricht wurde von Flightlevel350 am 10-31-2008 editiert.] |
FCU Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Da es sich um eine Erstuntersuchung für ein Medical der Klasse 1 handelt, muss dies bei einem AMC (Aeromedical Center) gemacht werden. Ein Medical von einem AME (Authorized Medical Examiner) reicht demnach nicht aus. Das ergibt sich aus LuftVZO §24 b (1): "Untersuchungen zur erstmaligen Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 werden von den nach §24e Abs.4 anerkannten flugmedizinischen Zentren durchgeführt." Auf der Seite des LBA findet sich auch eine Liste der AMC. Auch wenn das Erstmedical in einem anderen Land nach JAR FCL 3 bei einem durch die dort zuständige Lizenzausstellen Behörde zugelassenen AMC gemacht wurde, kann dies nur anerkannt werden, wenn dieses AMC gem LuftVZO §24e Abs. 4 anerkannt ist. [Diese Nachricht wurde von FCU am 10-31-2008 editiert.] |
Flightlevel350 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo FCU, vielen Dank für Deine Antwort und den Link! Also, auf jeden Fall schonmal vielen besten Dank und ein schönes Wochenende für Dich und natürlich auch alle Anderen. FL350 |
FCU Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Im Zusammenhang mit der Erstuntersuchung für ein Medical der Klasse 1 ist LuftVZO §24e Abs. 3 Punkt 3 unerheblich, da die Erstuntersuchung gem. LuftVZO §24b Abs. 1 von einem gem. LuftVZO §24e Abs. 4 anerkannten AMC erfolgen muss! LuftVZO §24e Abs. 3 Punkt 3 betrifft aber nur AME. Da AME wie oben schon erwähnt gem. LuftVZO §24b Abs. 1 keine Erstuntersuchung für ein Medical Klasse 1 machen dürfen bringt dir dies auch nichts. Du musst eine neue Erstuntersuchung für ein Klasse 1 Medical bei einem der gem. LuftVZO §24e Abs. 4 anerkannten AMC machen. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in anderen Staaten. Eine Liste der zur Zeit gem. LuftVZO §24e Abs. 4 anerkannten AMC findet sich auf der Seite des LBA. Möchtest Du noch immer die ganze LuftVZO, einschließlich §28 Abs. 2, nachlesen, dann schau mal hier: www.luftrecht-online.de Allerdings regelt LuftVZO §28 nur die Anerkennung von Lizenzen und Berechtigungen und ein Medical ist weder das eine noch das andere! Es bleibt dabei, Du musst nochmals zur Erstuntersuchung! Wenn es im Ausland keine Probleme gab, dann sollte es im Inland auch keine geben. Die Kosten für ein neues Medical sind nichts im Vergleich zu dem, was sonst noch an Kosten im Laufe der Ausbildung entstehen werden. [Diese Nachricht wurde von FCU am 11-01-2008 editiert.] |
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