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  Anerkennung Medical Class 1 aus anderem EU Staat in Deutschland

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Autor Thema:   Anerkennung Medical Class 1 aus anderem EU Staat in Deutschland
Flightlevel350
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-31-2008 10:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flightlevel350 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo an Alle,

hätte da kurz eine Frage.
Ich habe mich entschieden, Anfang nächsten Jahres eine ATPL-Ausbildung zu beginnen, rein theoretisch ist dafür schon Alles getan, sprich Eignungstest, Bank-Termin, alle Formulare und auch das Medical Class 1 sind vorhanden.
Allerdings ist das Medical aus einem benachbarten EU-Staat, weil es dort um Einiges günstiger und weniger zeitintensiv war.
Jetzt schickt mir die Flugschule den Ausbildungsvertrag zu, allerdings mit der Info, das Medical müsste noch einmal gemacht werden, hier in Deutschland, da das LBA angeblich nur deutsche Medicals akzeptiert!

Das ist doch eigentlich Quatsch, oder?
Ein Medical, dass in einem EU-Staat ausgestellt wurde, dessen Regularien ebenfalls der JAA/EASA entsprechen, ist doch dann hier genauso gültig wie ein "deutsches" Medical, oder?!?

Eventuell hat der Ein oder Andere ja selbst damit Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen,
wo man diesbezüglich Infos findet, es nachlesen kann (ja, wahrscheinlich auf der HP des LBAs - allerdings finde ich die Seite des LBAs mit all den Formularen für Dies und Das recht unübersichtlich, ich habe leider nichts gefunden).

Ich sage auf jeden Fall schonmal Vielen Dank im Voraus und würde mich sehr über Antworten freuen!

Gruß und schönes Wochenende

FL350

[Diese Nachricht wurde von Flightlevel350 am 10-31-2008 editiert.]

FCU
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-31-2008 11:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von FCU an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Da es sich um eine Erstuntersuchung für ein Medical der Klasse 1 handelt, muss dies bei einem AMC (Aeromedical Center) gemacht werden. Ein Medical von einem AME (Authorized Medical Examiner) reicht demnach nicht aus.

Das ergibt sich aus LuftVZO §24 b (1):

"Untersuchungen zur erstmaligen Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 werden von den nach §24e Abs.4 anerkannten flugmedizinischen Zentren durchgeführt."

Auf der Seite des LBA findet sich auch eine Liste der AMC. Auch wenn das Erstmedical in einem anderen Land nach JAR FCL 3 bei einem durch die dort zuständige Lizenzausstellen Behörde zugelassenen AMC gemacht wurde, kann dies nur anerkannt werden, wenn dieses AMC gem LuftVZO §24e Abs. 4 anerkannt ist.


http://www.lba.de/cln_009/nn_54074/SharedDoc s/download/L/L5/L5__LuftVZO,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/L5_LuftVZO.pdf

[Diese Nachricht wurde von FCU am 10-31-2008 editiert.]

Flightlevel350
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-01-2008 04:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flightlevel350 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo FCU,

vielen Dank für Deine Antwort und den Link!
Ist im Prinzip genau das, wonach ich gesucht habe.
§24e regelt dann im Prinzip die Anerkennung ausländischer Medicals bzw. die Anerkennung von AMCs/AMEs, die sich nicht in der BRD befinden.
Unter §24e ist dann allerdings nochmal als Unterpunkt (3).3 festgehalten, dass vom LBA anerkannt wird, die Länder, die nicht unter §28 Absatz 2 fallen.
Das hört sich an sich ja schonmal ganz gut an, allerdings finde ich mal wieder nix zu dem §28 Abs.2 auf der Homepage des LBAs, auch die Suchefunktion findet nichts...
Hast Du eventuell auch nochmal eine Idee, wo man den §28 mit Absatz 2 nachlesen kann?

Also, auf jeden Fall schonmal vielen besten Dank und ein schönes Wochenende für Dich und natürlich auch alle Anderen.

FL350

FCU
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-01-2008 06:44 AM     Sehen Sie sich das Profil von FCU an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Im Zusammenhang mit der Erstuntersuchung für ein Medical der Klasse 1 ist LuftVZO §24e Abs. 3 Punkt 3 unerheblich, da die Erstuntersuchung gem. LuftVZO §24b Abs. 1 von einem gem. LuftVZO §24e Abs. 4 anerkannten AMC erfolgen muss!

LuftVZO §24e Abs. 3 Punkt 3 betrifft aber nur AME. Da AME wie oben schon erwähnt gem. LuftVZO §24b Abs. 1 keine Erstuntersuchung für ein Medical Klasse 1 machen dürfen bringt dir dies auch nichts.

Du musst eine neue Erstuntersuchung für ein Klasse 1 Medical bei einem der gem. LuftVZO §24e Abs. 4 anerkannten AMC machen. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in anderen Staaten.

Eine Liste der zur Zeit gem. LuftVZO §24e Abs. 4 anerkannten AMC findet sich auf der Seite des LBA.

Möchtest Du noch immer die ganze LuftVZO, einschließlich §28 Abs. 2, nachlesen, dann schau mal hier: www.luftrecht-online.de

Allerdings regelt LuftVZO §28 nur die Anerkennung von Lizenzen und Berechtigungen und ein Medical ist weder das eine noch das andere!

Es bleibt dabei, Du musst nochmals zur Erstuntersuchung! Wenn es im Ausland keine Probleme gab, dann sollte es im Inland auch keine geben. Die Kosten für ein neues Medical sind nichts im Vergleich zu dem, was sonst noch an Kosten im Laufe der Ausbildung entstehen werden.

[Diese Nachricht wurde von FCU am 11-01-2008 editiert.]

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