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Autor | Thema: Selbstkostenflüge/Rechnung |
Interception Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Mahlzeit! Folgendes, habe die Chance einen Geschäftsmann durch die Gegend zu eiern...da der CPL bzw ATPL noch in der Mache ist, läuft alles über den PPL, also nur Selbstkostenflüge. Problem, der gute Mann möchte eine Rechnung haben um diese absetzen zu können!? Finde da wird es schon haarig, oder wäre ich auf der sicheren Seite, wenn auf der Rechnung vermerkt wird, dass er nur anteilig zur Kasse gebeten wird?... so verstanden ![]() Grüße I. IP: Gespeichert |
Talestrike Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Habe mich mal in einer ziemlich identischen Anglegenheit erkundigt. Ich gehe davon aus, das du den Flieger charterst. Wenn also dieser Geschäftsmann als Charterkunde bei der Firma gilt, bekommt er seine Rechnung und du kannst dir die Stunden aufschreiben. Dazu dann einfach im Bordbuch unter Bemerkungen ihn als Rechnungsempfänger eintragen. Dann sind es die reinen Selbstkosten und dir kann niemand etwas anhaben. Druck dir das hier aus, lass es unterschreiben und hinterlege eine Kopie bei jemandem deines Vertrauens. Gruß. T. ------------------ IP: Gespeichert |
Kompaßdrehfehler Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Er will sicherlich, daß die MwSt. ausgewiesen ist. Am sichersten gehst Du wenn, wie Talestrike schreibt, der Gesch.mann sich das Flugzeug direkt chartert und den Vercharterer selbst direkt bezahlt. Sollte die Re. über Dich laufen, mußt Du sicherstellen, dass das Wort Selbstkostenflug auftaucht und Du auch tatsächlich nur die Kosten verrechnest die entstanden sind. Darfst also nix dran verdienen. Wieviele Sitze hat denn das Lfz.? IP: Gespeichert |
Peppi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wie stellt man die Sache am Besten an, wenn man selber ein Gewerbe anmeldet. Dann könnte man doch prima Rechnungen schreiben und seine Kosten (KFZ, Karten usw) besser unterbringen. Jedoch wird das Chartern (hinsichtlich Versicherung) komplizierter, oder liege ich da falsch? Hat da jemand Erfahrungen? Peppi IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Also ich würde ganz klar sagen: Geht nicht! Weil wer ein GEWERBE anmeldet, der fliegt GEWERBS-mäßig, und ohne CPL macht er das nicht sehr lange... IP: Gespeichert |
Hot Air Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Zuerst einmal die 'Trennung der Schwierigkeiten': - Luftrecht: 'Selbstkostenflüge' gibt es schon lange nicht mehr! §20 LuftVG sagt, dass Flüge gegen Entgeld gewerblich sind und der Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde bedürfen - Gewerblichkeit, die Erste: Nur eine Gewerbeanmeldung bei Deinem Ordnungsamt o.ä. reicht nicht, weil vor allem das Luftrecht zu beachten ist. Meine Empfehlung: IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Und das geht? Ohne CPL? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen... IP: Gespeichert |
Kompaßdrehfehler Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() geht auch nicht. CPL muss schon sein. Sonst darfst Du für die PILOTENleistung kein Geld verlangen. Wenn du das Gewerbe "Flugzeugvercharterung" anmeldest ist es noch lange kein gew. Luftverkehr und bedarf auch keiner Genehmigung vom RP oder Luftamt. Natürlich darfst Du keine Festpreise für best. Strecken oder "linienähnliche" Flüge anbieten. Das Chartern des Flugzeuges und ggf. des Piloten/der Crew sind für den Kunden (hier der Geschäftsmann) zwei verschiedene Dinge. IP: Gespeichert |
Peppi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Danke Hot Air Das ging recht zügig mit der Antwort. Ich hatte schon vermutet, daß es sehr aufwändig ist, gewerblich "aktiv" zu werden. Ich denke mal ich werde es bei der einfachen Variante belassen. ITPilot: Für mich kann ich sagen, das ich einen CPL habe, jedoch krankt es momentan (und auch in absehbarer Zeit) an einem richtigen Job. IP: Gespeichert |
Hot Air Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @Kompassdrehfehler & ITPilot: (Luftrecht und Steuerrecht sind gesondert zu betrachten) IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @HotAir: Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was die Aussage deines Postings ist. OK, betrachten wir Steuerrecht und Luftrecht getrennt. Ich will (für mich persönlich als Einkommen) Kohle verlangen, dafür dass ich das Flugzeug lenke. Dann sagt doch das Luftrecht klipp und klar, dass ich dafür nen CPL brauche. Dann brauch ich im Steuerrecht doch gar nicht erst nachlesen! Und um auf das tägliche Leben zurück zu kommen: Angenommen meine Nachbarin ist Buchhalterin (nicht Steuerberaterin). Sie macht für mich meine Lohnsteuererklärung, ich geb ihr 100 Euro, die sie selbstverständlich bei ihrer Lohnsteuererklärung angibt. Ist das dann legal??? Sicherlich nicht! Und zwar, weil sie das ohne Steuerberaterzulassung nicht darf. Und ähnlich ists bei handwerklicher Tätigkeit, da brauchst du einfach nen Gesellen- oder gar Meisterbrief, wenn du das offiziell machen willst. OK, Nachb*****aftshilfe ist da glaub ich ein geregelter Sonderfall, aber angenommen einer mauert jeden Samstag ne andere Mauer, dann siehts da meines Wissens schlecht für ihn aus! IP: Gespeichert |
Hot Air Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ITPilot: Mit dem Maurerbeispiel meinte ich, dass eine Privatperson (ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben) immer eine Dienstleistung gegen Rechnung zur Verfügung stellen kann, solange weder eine Gewinnerzielungsabsicht, das Erzielen eines wirtschaftlichen Vorteils oder eine auf Dauer angelegte Tätigkeit (i.d.R. kumulativ) im Vordergrund stehen. Ansonsten kommst Du mit dem UWG in Konflikt. Und was das Finanzamt dazu sagt, ist eine weitere Baustelle! Ich möchte aus unterschiedlichen Gründen das Thema hier nicht weiter breittreten. Weitere -und vor allem fundierte Infos- zu dem Thema gibt es z.B. bei http://www.ajs-luftrecht.de/news/selbstkosten.html . NB. Der Verfasser RA Hirsch aus Stuttgart ist u.a. spezialisiert auf das Luftrecht und auf dem Gebiet eine anerkannte Grösse in D. PS. IP: Gespeichert |
GalaxyJet Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, Intercept, nach den Vorangegangenen Vermutungen, Halbwahrheiten und Hirngespinnsten, solltest Du - um nachher keine Probleme zu bekommen - vielleicht doch jemanden fragen, der sich damit auskennt. Nichts für ungut.... :-) IP: Gespeichert |
Floricica Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: auch hierbei darfst du kein Geld annehmen... das ist "Schwarzarbeit".. sei vorsichtig! es darf nur als Gefälligkeit sein, also umsonst, keine Rechnung! (ob er dir dann ein Bier spendiert ist was anderes....*grins*) Du darst ein Flugzeug an ein andere Pilot "vercharterten" aber sobald du ein Pilot MIT vercharterst, ist es dann ein "Luftfahrtunternehmen" und bedarf ein Genehmigung. Die 4-Sitze sind damals geregelt worden, um den Vereine die Möglichkeit zu geben, Rundflüge zu machen... sie dürfen aber nicht zu teuer sein (Gewinnerzielung) und die Vereine dürfen dafür NICHT WERBEN! (wird trotzdem gemacht, ich weiss...).... gilt auch für Ballöner... keine Werbung darf im Internet erscheinen, Zeitunganzeigen oder in der Gelbe Zeiten. Wenn du ein Geschäftsmann irgendwo hin fliegen willst, muss Du die Rechnung entgegen nehmen und bezahlen... DU verchartertst es ja, der Geschäftsmann NICHT! sonst müsste er DICH auch anchartern und das wäre wieder gewerblich...wie er dich zurück bezahlst dafür um die Rechnung absetzen zu dürfen ist dann wieder ein anderes Thema. Das § 20 LuftVG soll wieder geändert und verständlicher gemacht werden... dass dauert aber noch ein Weilchen Es ist alles sehr kompliziert, ich weiss... ist ein heisses Thema.... Floricica IP: Gespeichert |
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