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  Verlängerung CPL/IFR (SEP)?

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Autor Thema:   Verlängerung CPL/IFR (SEP)?
spacepilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-14-2004 09:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von spacepilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo allerseits,

was benötigt man um eine CPL/IFR (SEP) - Lizenz zu verlängern? Reicht theoretisch der jährliche IFR-Checkflug? Richtet sich die Verlängerung nur noch nach der Musterberechtigung bzw. gibt es einen Unterschied zwischen der Verlängerung einer PPL/IFR- und einer CPL/IFR- Lizenz (SEP)?

Vielen Dank im Voraus!

spacepilot

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Bird Strike
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-16-2004 01:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von Bird Strike an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von spacepilot:
Hallo allerseits,

was benötigt man um eine CPL/IFR (SEP) - Lizenz zu verlängern? Reicht theoretisch der jährliche IFR-Checkflug? Richtet sich die Verlängerung nur noch nach der Musterberechtigung bzw. gibt es einen Unterschied zwischen der Verlängerung einer PPL/IFR- und einer CPL/IFR- Lizenz (SEP)?

Vielen Dank im Voraus!

spacepilot



Hatten wir ungefähr schon 10 mal hier im Forum.
Ich hab die mal was kopiert.
1. 12h/12st in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung
2. Gibt keinen Unterschied.
3. Doch einen gibt es:
CPL gilt nur 1 Jahr, das SEP 2 Jahre, IR 1 Jahr.
ABER:
Zur Verlängerung des IR ist ein Sachverständigenflug notwendig.
Dieser ersetzt ALLE STUNDEN!
Du brauchst also nur noch diesen Flug die Lizenz zu erhalten.
( Ob das sicher ist oder sinnvoll sei dahingestellt... )
Sowohl der PPLer als auch der CPLer sind da gleich.
Solltest Du IR nicht 3 Monde vor Ablauf verlängern mußt Du das LBA fragen was zu machen ist.
Die legen dann fest ob ein Prüfungsflug reicht oder Nachschulung.
Wenn 7 Jahre nicht verlängert wurde ist die Theorieprüfung zu wiederholen.
Aufpassen: es gibt einen Unterschied zwischen Prüfungsflug und Sachverständigenflug.
Bei dem Prüfungsflug wird Dir der Prüfer zugeteilt.
Bei dem Sachverständigenflug kannst du ihn Dir aussuchen.

Wie lange die Class Ratings gültig sind hängt davon ab ob:
- du die 12 Stunden Kolbentriebwerk in den letzten 12 Monaten nachwest oder nicht.
wenn nicht: CR + 12 Monate.
wenn ja: CR + 24 Monate.

- Übungsflug Kolbenschüttler
Muß gemacht werden wenn:
- die 12 Stunden geflogen wurden und kein SIM-Check beruflich erfolgt ist.
- Sollte ein SIM-Check erfolgt sein darf dein Checker dir dies bestätigen.
Dann muß das LBA die CR für 24 Monde eintragen.
DER ÜBUNGSFLUG MIT FI IST DANN NICHT ERFORDERLICH.
Siehe dazu:
§1.245 Abschnitt c 1. ii C2: einen Überprüfungsflug von mindestens einer Stunde
Dauer mit einem FI ( A ) oder CRI ( A ). Dieser Flug kann durch eine
Befähigungsüberprüfung.... für eine Klassen oder Musterberechtigung ersetzt
werden.

Dritter Fall:
Du hast die 12 Stunden nicht und willst aber die CRs erhalten oder für 24 Monde haben.
Dann kannst Du einen Sachverständigenflug machen.
Die Sachunverständigen sind veröffentlich ähnlich bzw gleich der IFR Leute.
Anrufen, Termin machen, Fliegen, alles Tutto.
Hier kannst Du die Stunden komplett mit ersetzen.

Sollte Dir beim Land oder LBA ( gerne macht das Fr. Grewe... )
jemand was anderes erzählen verweise auf die Protokollnotizen des 28. März 2003.
Dort haben die Vertreter der Länder und des LBA das so bekakelt.
Anscheinend erinnert sich das LBA da nur sehr ungerne dran.
Habe mir das jedoch am Telefon von einem kompetenten Ländervertreter vorlesen lassen.

Laß Dich einfach nicht abwimmeln.

Verlängerung der JAR Lizenz:
Hier wirds dann ganz lustig. ATP ist wieder wie oben beschrieben.
Dein Checker trägt den Check ein. Und er darf nach Kontrolle Deines
Flugbuches auf die geforderten 12 Stunden auch dein CR SEP und TMG verlängern.
Jetzt kommt es aber Dicke: ist er nicht auch noch SFL-FI so darf er dein TMG in
der Glider Pilot License NICHT verlängern.
Da is er nicht berechtigt zu.
Du hast dann den Fall, daß Du mit deinem ATP TMG fliegen darfst, jedoch nicht mit der GPL.
Umgekehrt wird auch ein Schuh draus.
Ich darf mit meinem FI GPL TMG verlängern da ich ihn im Schein habe.
Jedoch bin ich nicht FI SEP.
Somit darf ich nur in der GPL und nicht im PPL oder ATPL verlängern.
;-) Nette Regelung nicht?
Also aufpassen. Am besten wär ein Checker der alles schulen darf.

Hoffe, Du hast das alles verstanden.
Würde mich jedoch wundern denn mich hat es Wochen gekostet da durchzublicken.
Interessant ist im Moment in den Vereinen wie viele ohne gültige Lizenz
rumfräsen und sich dessen noch nicht einmal bewußt sind.
Einige haben noch nicht mal in die seit 2 Jahren veröffenlichte JAR-FCL gesehen...

Gruß,

Bird Strike

IP: Gespeichert

spacepilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-17-2004 01:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von spacepilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Besten Dank!

IP: Gespeichert

spacepilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-01-2004 10:02 AM     Sehen Sie sich das Profil von spacepilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo nochmals,

wie ich jetzt gehört habe, ist der CPL doch 2 Jahre gültig, so steht es auch im Schein! D.h. doch, das man für die CPL-Scheinverlängerung (SEP) die 12 h erst im 2. Jahr (12 Monate vor Ablauf) abfliegen muß, oder? Wie ist das mit der IFR-Verlängerung, wenn man den Checkflug nicht jählich macht, weil man ihn z.B. gerade nicht braucht? Anscheinend muß man dann innerhalb von 3 Jahren eine sog. Befähigungsüberprüfung machen. Wie unterscheidet sich dieser Flug vom normalen jährlichen Checkflug (wer ist Prüfer?)? Kann man mit diesem ebenfalls den CPL verlängern wenn man ihn vor Ablauf der 2 Jahre macht?

Danke!

Gruß
spacepilot

IP: Gespeichert

leckert
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-02-2004 03:10 PM     Sehen Sie sich das Profil von leckert an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nach Überschreitung der 12 Monate stellt das LBA die Lizenz wieder aus, es genügt nicht wenn der Sachverständige in der Lizenz den Checkflug bestätigt. Die Folge ist das daß LBA wieder ein paar Euro´s dafür kassiert und die Sache damit noch teurer wird. Kann jedem nur raten nichts verfallen zu lassen.

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Gulfstream 550
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-08-2008 12:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von Gulfstream 550 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Kollegen,
Folgende Frage: Mein SEP (ohne IR!) ist im April 08 abgelaufen. Wie kann ich jetzt den SEP wieder auffrischen? Ist nun schon über 6 Monate abgelaufen...
Danke und Grüße!

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ATIS_copied
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-08-2008 01:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von ATIS_copied an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
schau mal hier rein, da sollte alles wichtige drin stehen... http://www.lba.de/cln_010/nn_54076/SharedDocs/download/L/L1/L1__MindestanfBerechtigungserneuerung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/L1_MindestanfBerechtigungserneuerung.p df

[Diese Nachricht wurde von ATIS_copied am 12-08-2008 editiert.]

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