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Autor | Thema: RÜCKZAHLUNG ATPL-KOSTEN |
FlyingDutchman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo zusammen! Über die sog. Vorschuld lassen sich ja u.U. Kosten der ATPL-Ausbildung hereinholen. Hatte mal eine Adresse einer Fachfrau aus der Nähe von Köln, finde sie aber leider nicht mehr. Hat von Euch vielleicht jemand Kontaktdaten zu einem kompetenten Ansprechpartner, an den ich die Sache abgeben kann? Wäre stark, wenn sich was ergibt! Grüße aus STR! FD ;-) IP: Gespeichert |
Flaps full Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Du meinst sicher Fr. Noack! Tel 02251- 71647 Gruß IP: Gespeichert |
FlyingDutchman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() BINGO! Herzlichen Dank! IP: Gespeichert |
every night a flight Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote:
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Flatlander Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Die ganzen ATPL-Kosten gibts netürlich nicht zurück, höchstens die Hälfte. Das kann man auch selber machen, hat zumindest bei mir geklappt. Das ganze nennt sich Verlustvortrag. Weiss aber leider nicht, wie lange das rückwirkend geht, bei mir waren's 5 Jahre. Anlage N der Steuererklärung für das Jahr, in dem die Schulungskosten entstanden (Rechnung) ausfüllen (für das Jahr darf allerings noch keine Steuererkärung abgegeben wordens sein, bzw. noch kein Steuerbescheid da sein). Schulungskosten als Werbungskosten eintragen, ggf. noch Lebenshaltungskosten (Ausland), Fahrten zum Schulungsort etc. Steuerbescheide der ersten Jahre nach Ausbildung mitschicken, zur Verrechnung. Papierkram hat ne Stunde gedauert, nach ca.8 Monaten kam Post, der Verlustvortrag wird anerkannt. Noch einen Monat später dann die Verrechnung mit den bisher gezahlten Steuern. Wer noch nicht verdient, kann den anerkannten Verlustvortrag dann wohl bei der ersten Steuererklärung geltend machen. Disclaimer: Bin kein Steuerberater, habs mir auch nur so von Kollegen erklären lassen. Also keine Garantie, dass es bei Euch auch so funktioniert. IP: Gespeichert |
MtrShadow Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Also mir wurde ALLES (Ausbildungskosten komplett, Aufenthalt und Fahrt zum LBA in Braunschweig, CCC, etc.) als Verlust anerkannt, hab ca. 60.000 EUR Verlust beim Finanzamt eingetragen aktuell. IP: Gespeichert |
Flatlander Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das alles anerkannt wird ist klar. Der Staat gibt Dir aber nicht die Ausbildungskosten zurück, er zieht sie nur von Deinem zu versteuernden gehalt ab. Dann zahlst Du weniger Steuer bzw. kriegst Steuern zurück. Mal angenommen (ist utopisch, ich weiss), Du verdienst im ersten Jahr 120000€. Und mal angenommen, Du zahlst 50% Steuer und kannst sonst nix absetzen. Also kriegst Du noch 60000. Wenn Du nun einen Verlustvortrag über 60000 Euro hast, musst Du nur 60000€ versteuern, also 30000€ Steuern. Bleiben 90000€ übrig. Somit sind aus einem Verlusvortrag von 60000€ 30000€ Steuerersparnis geworden. IP: Gespeichert |
jonas Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Interessant wäre es aber mal zu erfahren, über welchen Zeitraum der Verlustvortrag überhaupt geltend gemacht werden kann. Was ist denn mit den vielen Piloten, die ein niedrigeres Gehalt beziehen als das von dir als Beispiel aufgeführte? Kann man das dann über mehrere Jahre geltend machen? Außerdem: Wie sieht es explizit in anderen Berufsfeldern aus? Gruß, jonas IP: Gespeichert |
Flatlander Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Der Betrag war ja nur ein Beispiel, um das Rechnen einfacher zu machen. Es geht über mehrere Jahre (bei mir über 2), ich denke, sobald der Verlustvortrag einmal anerkannt wurde, ist es unwesentlich, über wieviele Jahre er verrechnet wird. Aber wie viel Zeit zw. Entstehung der Kosten und Antrag liegen dürfen, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass Erstausbildung und Weiterbildung geltend gemacht werden können, Umschulung keine Ahnung.... Oh, hab grad im Netz gesehen, dass da wohl einiges geändert wurde: "Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind jetzt nur noch als Sonderausgaben absetzbar - allerdings bis zu einem wesentlich höheren Höchstbetrag als bisher: immerhin 4.000 Euro. Leider aber wird damit die noch günstigere BFH-Rechtsprechung ausgeschaltet." Damit sieht das wohl schon wieder ganz anders aus, da kann ich leider auch nicht mehr helfen. IP: Gespeichert |
MayorTom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Da hat sich seit dem 01.01.2004 (!) einiges verändert. Ausbildungskosten sind keine Werbungskosten mehr. Dies gilt für alle Ausbildungskosten die nach dem 01.01.2004 angefallen sind. Bsp. Ein Freund von mir hat in den Jahren 2000 bis 2003 seine ATPL Ausbildung berufsbegleitend absolviert. Er bekam in besagten Jahren alle(!) seine Steuern wieder, das waren ca. 24.000€. Also knapp die Hälfte des ATPL vom Steuerzahler bezahlt. Ich dagegen, Beginn Sommer 2004 kann nur noch pro Jahr max. 4000€ als Sonderausgaben geltend machen. Wenn also mein Bekannter gut 6.000€ pro Jahr bekam sind es bei mir gut 800€ per anno. Ich weiß dies aus sicherer Quelle, diese Regelung gilt für alle. Neben den Pilotenanwärtern trifft es in der Mehrzahl auch LKW-Fahrer(-anwärter) bzw. Fahrlehrer(-anwärter). Man hat theoretisch nur eine Chance, Steuererklöärung für 2004 recht spät abgeben und hoffen das irgendjemand den Mut hat gegen diese Gesetz zu klagen... Wie gesagt: theoretisch... Wir müssen uns wohl damit abfinden, den kompletten ATPL zu bezahlen und kaum etwas vom Staat wiederzubekommen. Sorry Leute... MayorTom IP: Gespeichert |
every night a flight Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Quote: Ehrlich gesagt ist das auch nicht so unverständlich... Warum sollte der Steuerzahler einem den Berufwunsch finanzieren??? Sorry Leute... MayorTom[/B][/QUOTE] ...vielleicht, weil wir KEIN öffentliches Bildungssystem in Anspruch nehmen? Großunternehmen sollten mal zur Kasse gebeten werden! IP: Gespeichert |
MayorTom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das könnte ein Argument sein, aber in Zeiten leerer Kassen werden halt die Bonbons gestrichen. Ich bin kein Prophet, aber die Zeit in der JEDER studieren kann geht auch so langsam zu Ende. Die Gebühren für ein zweites Studium sind schon enorm, der Schritt zur Erhöhung der Studiengebühren fürs Erststudium ist nicht mehr weit weg. Problem bei diesen Überlegungen ist die Wirksamkeit in der Öffentlichkeit. Da streichen unsere "hohen Herren" lieber eine Steuervergünstigung für eine (relativ) kleine Gruppe der Bevölkerung, als später mit einem schlechten Bildungsniveau konfrontiert zu werden. Irgendwo nachvollziehbar, oder? Nicht das wir uns falsch verstehen, es ärgert mich genauso, nur muss man den Überlegungen vorurteilsfrei gegenüberstehen. Ich bleibe dabei dieser Schritt macht Sinn, das Geld wächst (leider) nicht mehr auf den Bäumen!!!
MayorTom IP: Gespeichert |
Schreiber Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo zusammen? Ich lese hier was von Bonbons und davon, dass der Steuerzahler einem etwas bezahlt...? Also wenn man die Ausbildungskosten für den ATPL absetzen kann, dann ist das nur legitim, schließlich bezahlt man in keinem anderen Beruf für seine Ausbildung (Privatunis mal ausgeschlossen). Es ist auch nicht so, dass der Steuerzahler einem etwas von den Ausbildungskosten bezahlt, sondern dass man selbst weniger Steuern bezahlt, weil man auch für sich selbst um einiges weniger erwirtschaftet, wenn man die Ausbildungskosten von seinem Einkommen abzieht. Mayor Tom, zuviel Geld auf dem Konto? www.fluthilfe.de Gruß Schreiber :-) IP: Gespeichert |
J-E-P-O Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @MajorTom, @alle, wenn ich einen Beruf erlerne, mit dem ich Geld verdiene, wovon ich den Staat finanziere, ist es wohl nur recht und billig, dass ich den Erwerb der Mittel, mit denen ich die Berufsausbildung finanziert habe, nicht auch noch versteuern muss, auch dann nicht, wenn ich die Mittel erst nach Berufserwerb erwirtschafte. Du unterliegst ebenso wie wir alle m.E. zwei ganz wesentlichen Denkfehlern: Wir sollten eher klar machen, Wir, das deutsche Volk, werden vor jeder Steuererhöhung erst mal durch die Medien „weichgemacht“. Aktuell z.B. PKW-Maut. Oder es wird verniedlicht, verheimlicht, oder so verkompliziert, dass es der deutsche Michel nicht mehr versteht. Z.B. Rentenbesteuerung. Da wird „nur Gleichheit hergestellt“ Wenn der ARME Beamte seine Pension versteuern muss, soll auch der Rentner seine Rente versteuern. Das kann man noch verstehen, oder? Verschwiegen wird aber ganz absichtlich, dass der Beamte nie im Leben für seine Pension angespart hat. Diese wird nämlich aus den Rentenkassen finanziert, die der spätere Rentner gefüllt hat mit einem Einkommen, welches er schoin einmal versteuert hat! Und dem Volke unmöglich vermittelbare Nachteile werden still und heimlich auf dem Verordnungswege in Kraft gesetzt, z.B. Rechtschreibreform. Aber MajorTom, ich wollte Dich gar nicht persönlich so hart ansprechen, ich habe ja Deinen gesamten Beitrag gelesen, der sehr sachlich ist. Happy Landings. [Diese Nachricht wurde von J-E-P-O am 01-14-2005 editiert.] IP: Gespeichert |
mission Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @MayorTom gilt dies auch bei Zweitausbildung bzw. Umschulung? IP: Gespeichert |
MayorTom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @Schreiber Ich habe die Geschichte schon verstanden, der Staat zahlt keine Ausbildungkosten, sondern du minderst dein zuversteuerndes Einkommen... Versteh bzw. verstand diese "Hilfe" schon als Bonbon, denn du konntest ja nicht damit rechnen. Wer keinen Job hat, hat kein zuversteuerndes Einkommen!!! Übrigens der Hinweis mit der Fluthilfe war überflüssig @JEPO, @all Danke für dein Lob. (sachlicher Beitrag) Ich verstehe das berufsmäßige Fliegen keinen Falles als Privileg und mir ist auch klar das Steuern absetzten nicht Steuern hinterziehen bedeutet. Leider muss ich dir bei den Pensionen der Beamten ein wenig widersprechen, denn auch da bin ich persönlich "betroffen". Die Pensionen für Beamte im Ruhestand werden nicht aus Geldern bezahlt, die die Angestellten, Selbständigen und Arbeiter einzahlen. Die Aufgabe des Staates ist es für seine Bediensteten (Beamten) Rücklagen zu schaffen, aus denen dann etwaige Pensionsansprüche heraus bezahlt werden müssen. Wenn sich also ein Arbeitnehmer beschwert, dass von "seinem" Geld ein Beamter a.D. sich ein schönes Leben macht so ist dies schlichtweg falsch. Wir driften jetzt ein wenig ab, aber wenn du Gelegenheit hast, dann schau dir mal den brutto-netto Vergleich eines Beamten und Arbeitnehmers an, dann wirst du gravierende Unterschiede erkennen. Der fehlende Bruttobetrag bei Beamten sollte, zum Teil, vom Staat als Rücklage vorgehalten werden, ob dies zu 100% passiert bleibt hier unbeantwortet. Um zum Thema zurück zu gelangen: Schaut euch die Skandinavier an, die hatten vor gut 10-15Jahren die gleichen Probleme wie wir. Ein paar harte Jahre mit tiefen Einschnitten und Reformen und schaut sie euch heute an... Schönes Wochenende MayorTom IP: Gespeichert |
MayorTom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @mission Ja leider! IP: Gespeichert |
jonas Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() In Deutschland ist das System der Umlagefinanzierung zum Problem geworden! Die Rücklagen, von denen ihr sprecht, gibt es in der benötigten Dimension schon lange nicht mehr... Deshalb wird eben auf andere Bereiche zurückgegriffen. Insofern werden aus den Steuern der Arbeitnehmer auch die Pensionen der Beamten bezahlt werden müssen. Das System wird aber definitiv in absehbarer Zeit kollabieren! @Mayor Tom: Das Land steckt in einer großen Zwickmühle. Würde das Beamtentum aufgelöst werden, müsste der Staat aber ab diesem Zeitpunkt Rentenversicherungsbeiträge für seine Angestellten bezahlen. Doch dieses Geld ist auch nicht mehr vorhanden! Also wird das Problem der Finazierung der Beamtenpensionen lieber nur möglichst aufgeschoben, denn "nach der Wahl" ist "vor der Wahl"! Ich glaube, 2012 kommt diese große Pensionierungswelle der Beamten. Bin mal gespannt, wie deren Finazierung gelöst werden wird... BTW: Auch wenn du das System des Beamtentums in Schutz nimmst...Überlege dir mal, wie lange und wieviel Geld nach aktuellem Maßstab ein Angestellter oder Arbeiter während seines Berufslebens einzahlen müsste, um die Beträge im Altersruhestand rauszubekommen, die momentan an pensionierte Beamten gezahlt werden!!! Ich kann das nicht für gut heißen, weil es einfach sozial ungerecht ist! Das ganze geht unmittelbar auf Kosten der Allgemeinheit! Warum gibt es zB. keine geringe Pflichtrente, die jedem Bürger später garantiert wird, und für die er natürlich auch geringe Beiträge in die RV einzahlt. Alles, was darüber hinausgeht, unterliegt der freien Verfügung eines jeden einzelnen. Man kann selbst entscheiden, ob man fürs Alter zB. in Form einer privaten Rentenversicherung oder eines kombinierten Fonsmodells oder sonstwie vorsorgt. Gruß, jonas [Diese Nachricht wurde von jonas am 01-14-2005 editiert.] IP: Gespeichert |
St.Anton Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Es werden also nicht 4.000 EUR direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wie bei den Werbungskosten (sonst bekäme man 1.700.-EUR p.a., das wären bei 52.000.-EUR Ausbildungskosten in 13 Jahren immerhin 22.100 EUR Erstattung), sondern wie? [Diese Nachricht wurde von St.Anton am 01-14-2005 editiert.] IP: Gespeichert |
MayorTom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ST Anton Also pass auf: @Jonas Gruss
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St.Anton Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Sorry, ich muss nochmal nachhaken: Das die neue Regelung schlechter ist leuchtet mir ein. Aber: Bei 30.000 brutto p.a. sind 4860.- ESt fällig. zieht man die 4.000.- SA ab sind nur 26.000.- zu versteuern macht 3700.- ESt. Sind also 1160.-EUR Erstattung. Bei 60.000 brutto p.a. sinds sogar 1.750.- Erstattung. Ich kann doch mehrere Jahre 4.000.- SA abziehen z.B. 10 Jahre jeweils 4.000.- SA bei 40.000.- Ausbildungskosten, oder nicht? Das würde dann insgersamt immerhin 11600.- (und aufwärts, je nach Gehalt) Erstattung sein? IP: Gespeichert |
stefair Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: M/T: Wollte dies nur loswerden, vielleicht interessiert's hier einen...
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ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Also, jetzt mal ein konkreter Fall: Hein Schlau ist gelernter Industriekaufmann (abgeschlossene IHK-Berufsausbildung). Er arbeitet seit 2 Jahren in diesem Beruf. Nun entschließt sich Hein, der bereits PPL/A mit IFR besitzt, einen CPL zu erwerben. Ihm entstehen innerhalb eines Jahres 6000 Euro Kosten für die CPL-Ausbildung. Meiner Meinung nach sind diese Kosten doch voll als Werbungskosten absetzbar, laut dem BFH-Urteil aus 2003. Oder auf welcher Grundlage basierend können diese 6000 Euro nicht als Werbungskosten gesehen werden? IP: Gespeichert |
Flatlander Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Der BFH-Spruch aus 2003 wird ja durch die neue Gesetzgebung aus 2004 ausgehebelt. IP: Gespeichert |
mission Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Kennt jemand den genauen Wortlaut der neuen Gesetzgebung? IP: Gespeichert |
MayorTom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, also wer auf Gesetzestexte steht: §10 Abs. 1 EStG Sorry Freunde, da geht kein Weg dran vorbei! Das ist wasserdicht! @stefair Schönen Abend noch
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mission Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ......mich würde mehr das "neue" Gesetz ( das am 09.07.2004 vom Bundesrat verabschiedet wurde)interessieren, und zwar zu den Werbungskosten. Im §9 ESTG steht dazu nicht viel. Laut meiner Info betrifft die neue Regelung (Sonderausgaben 4000€ usw.)"nur" die erstmalige Berufsausbildung und das Erststudium...... IP: Gespeichert |
MayorTom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Negativ mission! Warum sollten die Kosten für die Erst-Ausbildung Sonderausgaben sein und die Kosten für Zweit-Ausbildungen Werbungskosten? Das ergibt keinen Sinn und so ist das Gesetz auch nicht auslegbar. Sorry. MayorTom IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @MayorTom: Ganz einfach: Weil jegliche WEITERbildung Werbungskosten darstellt. IP: Gespeichert |
Flatlander Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich wage zu bezeifeln, dass ein ATPL z.B. für einen Bankangestellten eine Weiterbildung ist. Sonst könnt ich ja erst studieren, kost ja nix, und dann einen ATPL machen und hätte damit einen Vorteil gegenüber jemandem, der sofort seinen ATPL macht. IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @Flatlander: Du darfst natürlich nicht den Schritt "Job finden" zwischen Studieren und ATPL vergessen, weil wo kein Einkommen ist, da kann man keine Werbungskosten abziehen. Klar, in deinem Fall kann der Bankangestellte wohl schwer nachweisen, dass er den ATPL beruflich motiviert macht. Aber nimm mal einen anderen Fall, bei dem ein Außenhandelskaufmann bei einem Holzexporteur seinen CPL macht, um damit dann im Werksverkehr zusammen mit dem Chef einmal wöchentlich nach Tschechien zu fliegen. Was will denn dann das Finanzamt sagen? IP: Gespeichert |
mission Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() "....Ganz einfach: Weil jegliche WEITERbildung Werbungskosten darstellt." Absolut korrekt, ITPilot. Das eine Weiterbildung wohl etwas schwierig zu rechtfertigen ist leuchtet ein. Das damalige BFH-Urteil bezieht sich ja nicht nur auf Erststudium usw., sondern auch auf Weiterbildung/Umschulung falls dadurch eine Basis für einen neuen Beruf geschaffen wird. [Diese Nachricht wurde von mission am 01-18-2005 editiert.] IP: Gespeichert |
MayorTom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich wünsche jedem,dass er sein Geld bekommt. Sollte es so sein, hängt es nicht an die große Glocke, denn es ist falsch! Achtung: Steuerrückzahlungen werden nur unter dem Vorbehalt der Rückzahlungspflicht gewährt!!! Das bedeutet, das Finanzamt kann dieses Geld zurück verlangen, sollte es diesen Fehler bemerken!!! Grüsse
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St.Anton Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Sollten die Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzbar sein würde sich nach dem Verlustvortrag folgendes Beispiel ergeben: Bei 60.000.-EUR Ausbildungskosten und Im 1.Jahr sind keine Lohnsteuer fällig. Im 2.Jahr sind 20.000 zu versteuern. Macht 14.000.-EUR für die Ausbildung vom Staat zurück. IP: Gespeichert |
every night a flight Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Hi, 1.) Die Nummer mit dem Verlustvortragläuft beim Finanzamt seit diesem Jahr nicht mehr! 2.) Erst malnen Job bekommen! 3.) Und dann noch 40.000,- IP: Gespeichert |
St.Anton Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Interessant. Sondern wie? Zur AB-Erkennung der Ausb.kost. als Werbungskosten gibt es noch kein eindeutiges Gerichtsurteil. Der Verlustvortrag ist sicher gekappt? IP: Gespeichert |
HalloIch Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Doch das Urteil gibt es schon. Es ist aber nicht der Verlustvortrag gestorben. Es ist aber die Absetzungsmöglichkeit der Ausbildungskosten ab 2004 abgeschafft. Aber wer seine Kosten in 2003 bereits abgesetzt hat und einen Verlußtvortag hat, kann den noch weitere 5 bzw. 10 Jahre forttragen. Aber Achtung, Ihr müßt jedes Jahr eine Steuererklärung machen, selbst wenn Ihr nichts verdient habt. Ach ja. Sobald Ihr die License habt, und mit dieser einen Job, werden natürlich alle weiteren Kosten auch heute noch anerkannt (z.B. T/R-Kosten). Wenn Ihr keinen Job habt, kann das FA anzweifeln, daß Ihr damit mal Geld verdienen werdet und die Kosten (welche ja vorgezogene Werbungskosten sein sollen) nur als Ausbildungskosten (nur 950,-) anerkennen. Na jetzt bin ich ja mal wieder auf die Anzweifelungen unseres Mr. St. Anton gespannt. Ist bestimmt wieder alles falsch, was ich hier geschrieben habe. [Diese Nachricht wurde von HalloIch am 09-12-2005 editiert.] IP: Gespeichert |
St.Anton Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() sag einfach nur von wann das Urteil ungefähr ist und wenn vorhanden dass Aktenzeichen. Absetzung der Ausbildungskosten ist meines Erachtens nur nicht mehr als Sonderausgaben möglich bzw. nur noch einmalig 4.000 EUR. VOn Werbungskosten war da nicht die Rede. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, es muss halt nur nachvollziehbar und in gewissem Rahmen nachprüfbar sein, das gilt auch für andere Fragen... IP: Gespeichert |
HalloIch Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Als Sonderausgaben war es noch nie absetzbar. Denn Sonderausgaben sind auf 5% Deines Einkommens begrenzt. Bis 2003 war als als Werbungskosten (bzw. vorgezogene Werbungskosten) absetzbar. Das ist ein kleiner Unterschied. Denn so ist (war) es im ganzen absetzbar. Da es kein Revisionsurteil gibt, kann es auch kein Aktenzeichen geben. das Gesetz vom 14.05.2003 (nachdem die Ausgaben absetzbar waren) wurde Ende 2003 konkretisiert. Danach ist die Flugausbildung nur noch als Ausbildung (begrenzt) absetzbar. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung und nicht um ein Urteil. Frag doch Deinen Steuerberater. Der wird dafür bezahlt. Oder frag Jonas, der kennt sich überall aus ;-) Ach ja... Aufgrund meines früheren Jobs, kenn ich mich da auch ein ganz kleines bißchen aus... IP: Gespeichert |
Skybird Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das habe ich heute in der Berliner Morgenpost entdeckt Gruß Skybird Finanzamt belohnt den Wissensdurst Die entscheidende Frage lautet: Handelt es sich um eine Fort- oder Ausbildung. Ausgaben für eine Fortbildung im Beruf oder für ein Zweit-, Aufbau oder Ergänzungsstudium können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei ist es egal, ob man Lohn bezieht, arbeitslos ist oder sich im Erziehungsurlaub befindet. Wichtig ist nur, daß sie beruflich veranlaßt ist. Dann sind auch Umschulungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem richtungsweisenden Urteil (vom 4.12.2002, BStBl. 2003 II S. 403) entschieden. In dem konkreten Fall hatte eine gelernte Industriekauffrau als Arbeitslose eine Umschulung zur Fahrlehrerin gemacht und später auch in diesem neuen Beruf gearbeitet. Das Finanzamt wollte von den Ausbildungskosten jedoch nur einige hundert Euro als Sonderausgaben anerkennen. Das sahen die Richter anders: Sie erkannten die Ausgaben als Werbungskosten an, wodurch die Klägerin die Belastung in voller Höhe absetzen konnte. Dabei handelte es sich um immerhin 11 880 Euro. Nach dem Urteil hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung in mehreren Fällen bestätigt. Etwas komplizierter ist es dagegen, wenn es sich um eine Ausbildung handelt. Denn seit 2004 sind zum Beispiel Ausgaben für das erste Studium nur noch Werbungskosten, wenn die Studierenden wie an Berufsakademien dafür Lohn beziehen. Ist das nicht der Fall, können die Kosten nur als Sonderausgaben bis zur Höhe von 4000 Euro im Jahr abgesetzt werden. Der Abzug von Sonderausgaben ist - neben den begrenzten Abzugsmöglichkeiten - auch aus anderen Gründen ungünstiger als die Geltendmachung von Werbungskosten. Hat man während der Ausbildung keine oder nur geringe Einkünfte läuft der Sonderausgabenabzug ins Leere, und wirkt sich damit auch nicht steuermindernd auf das erste Berufsjahr aus. Anders bei den Werbungskosten: Hier würde ein Abzug auch bei fehlenden Einnahmen zu negativen Einkünften führen. Dieser Betrag könnte dann über den Verlustvortrag aufgespart werden, und somit das zu versteuernde Einkommen in den kommenden Jahren mindern. Sogar ein Verlustrücktrag von einen Jahr ist möglich. In einigen Fällen hat der Sonderausgabenabzug allerdings auch Vorteile. Denn die Pauschalen, die es für Sonderausgaben wie Ausbildungskosten gibt, betragen nur 36 (für Alleinstehenden) beziehungsweise 72 Euro (Ehepaare) im Jahr. Dadurch wirken sich schon relativ geringe Ausgaben steuermindernd aus. Der Nachweis von Werbungskosten lohnt sich dagegen erst dann, wenn sie höher als der Pauschalbetrag von 920 Euro im Jahr sind. Doch auch diese Summe ist schnell erreicht. "Viele Steuerzahler sehen vor allem ihre Ausbildungsgebühren und Fahrtkosten. Doch darüber hinaus, gibt es noch jede Menge anderer Belastungen, die sich steuermindernd auswirken", macht Aenne Riesenberg, Steuer-Expertin bei "Finanztest", deutlich. "Dabei gelten für Sonderausgaben und Werbungskosten die gleichen Regeln." Neben den klassischen Kosten für Reisen, Teilnahme- und Prüfungsgebühren, sind auch viele andere Belastungen absetzbar. So wirken sich beispielsweise die Ausgaben für Lern- und Arbeitmittel, sowie für das Arbeitszimmer steuermindernd aus. Selbst die Fahrten zu Lern- und Arbeitsgemeinschaften akzeptiert das Finanzamt. Was viele auch nicht wissen: Selbst die Kosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zur Fortbildungsstätte entstehen, und nicht von der Versicherung getragen werden, verringern die Steuerbelastung IP: Gespeichert |
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