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  RÜCKZAHLUNG ATPL-KOSTEN (Page 1)

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Autor Thema:   RÜCKZAHLUNG ATPL-KOSTEN
FlyingDutchman
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 01:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von FlyingDutchman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen!

Über die sog. Vorschuld lassen sich ja u.U. Kosten der ATPL-Ausbildung hereinholen. Hatte mal eine Adresse einer Fachfrau aus der Nähe von Köln, finde sie aber leider nicht mehr.

Hat von Euch vielleicht jemand Kontaktdaten zu einem kompetenten Ansprechpartner, an den ich die Sache abgeben kann?

Wäre stark, wenn sich was ergibt!

Grüße aus STR!

FD ;-)

IP: Gespeichert

Flaps full
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 03:28 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flaps full an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Du meinst sicher Fr. Noack!
Tel 02251- 71647

Gruß
FF

IP: Gespeichert

FlyingDutchman
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 03:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von FlyingDutchman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
BINGO!

Herzlichen Dank!

IP: Gespeichert

every night a flight
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 04:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von every night a flight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von FlyingDutchman:
Hallo zusammen!

Über die sog. Vorschuld lassen sich ja u.U. Kosten der ATPL-Ausbildung hereinholen. Hatte mal eine Adresse einer Fachfrau aus der Nähe von Köln, finde sie aber leider nicht mehr.

Hat von Euch vielleicht jemand Kontaktdaten zu einem kompetenten Ansprechpartner, an den ich die Sache abgeben kann?

Wäre stark, wenn sich was ergibt!

Grüße aus STR!

FD ;-)



Meint Ihr den Verlustvortrag, oder hab ich was verpassst ?

IP: Gespeichert

Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 05:11 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote

Die ganzen ATPL-Kosten gibts netürlich nicht zurück, höchstens die Hälfte.
Das kann man auch selber machen, hat zumindest bei mir geklappt.
Das ganze nennt sich Verlustvortrag. Weiss aber leider nicht, wie lange das rückwirkend geht, bei mir waren's 5 Jahre.
Anlage N der Steuererklärung für das Jahr, in dem die Schulungskosten entstanden (Rechnung) ausfüllen (für das Jahr darf allerings noch keine Steuererkärung abgegeben wordens sein, bzw. noch kein Steuerbescheid da sein).
Schulungskosten als Werbungskosten eintragen, ggf. noch Lebenshaltungskosten (Ausland), Fahrten zum Schulungsort etc.
Steuerbescheide der ersten Jahre nach Ausbildung mitschicken, zur Verrechnung.
Papierkram hat ne Stunde gedauert, nach ca.8 Monaten kam Post, der Verlustvortrag wird anerkannt. Noch einen Monat später dann die Verrechnung mit den bisher gezahlten Steuern.
Wer noch nicht verdient, kann den anerkannten Verlustvortrag dann wohl bei der ersten Steuererklärung geltend machen.

Disclaimer: Bin kein Steuerberater, habs mir auch nur so von Kollegen erklären lassen. Also keine Garantie, dass es bei Euch auch so funktioniert.

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MtrShadow
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 06:44 AM     Sehen Sie sich das Profil von MtrShadow an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Flatlander:

Die ganzen ATPL-Kosten gibts netürlich nicht zurück, höchstens die Hälfte.

Also mir wurde ALLES (Ausbildungskosten komplett, Aufenthalt und Fahrt zum LBA in Braunschweig, CCC, etc.) als Verlust anerkannt, hab ca. 60.000 EUR Verlust beim Finanzamt eingetragen aktuell.

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Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 07:29 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das alles anerkannt wird ist klar.
Der Staat gibt Dir aber nicht die Ausbildungskosten zurück, er zieht sie nur von Deinem zu versteuernden gehalt ab. Dann zahlst Du weniger Steuer bzw. kriegst Steuern zurück.
Mal angenommen (ist utopisch, ich weiss), Du verdienst im ersten Jahr 120000€. Und mal angenommen, Du zahlst 50% Steuer und kannst sonst nix absetzen. Also kriegst Du noch 60000.
Wenn Du nun einen Verlustvortrag über 60000 Euro hast, musst Du nur 60000€ versteuern, also 30000€ Steuern.
Bleiben 90000€ übrig.
Somit sind aus einem Verlusvortrag von 60000€ 30000€ Steuerersparnis geworden.

IP: Gespeichert

jonas
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 07:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von jonas an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Interessant wäre es aber mal zu erfahren, über welchen Zeitraum der Verlustvortrag überhaupt geltend gemacht werden kann.
Was ist denn mit den vielen Piloten, die ein niedrigeres Gehalt beziehen als das von dir als Beispiel aufgeführte?

Kann man das dann über mehrere Jahre geltend machen?

Außerdem: Wie sieht es explizit in anderen Berufsfeldern aus?
Bsp.: Jemand absolviert eine ATPL-Ausbildung nach seinem Studium oder berufsbegleitend! Er bekommt erstmal keinen Cockpitjob, sondern arbeitet in seinem Beruf weiter! Ist dieser Verlustvortrag unabhängig von dem letztendlich ausgeführten Beruf? Oder muss er zwingend mit der vorangegangenen Ausbidlung zusammenhängen?
Was ist zB. mit den vielen arbeitslosen Piloten, die übergangsweise zB. für den DPD fahren, Pizza ausliefern, etc.? Bis die dann einen Verlustvortrag in dieser Höhe "tilgen" könnten, gehen doch evtl. mehrere Jahre ins Land. Außerdem werden doch bei solchen Jobs kaum Steuern entrichtet?!

Gruß, jonas


IP: Gespeichert

Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 09:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Der Betrag war ja nur ein Beispiel, um das Rechnen einfacher zu machen. Es geht über mehrere Jahre (bei mir über 2), ich denke, sobald der Verlustvortrag einmal anerkannt wurde, ist es unwesentlich, über wieviele Jahre er verrechnet wird. Aber wie viel Zeit zw. Entstehung der Kosten und Antrag liegen dürfen, weiss ich nicht.
Ich weiss nur, dass Erstausbildung und Weiterbildung geltend gemacht werden können, Umschulung keine Ahnung....

Oh, hab grad im Netz gesehen, dass da wohl einiges geändert wurde:

"Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind jetzt nur noch als Sonderausgaben absetzbar - allerdings bis zu einem wesentlich höheren Höchstbetrag als bisher: immerhin 4.000 Euro. Leider aber wird damit die noch günstigere BFH-Rechtsprechung ausgeschaltet."

Damit sieht das wohl schon wieder ganz anders aus, da kann ich leider auch nicht mehr helfen.

IP: Gespeichert

MayorTom
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 09:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von MayorTom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Da hat sich seit dem 01.01.2004 (!) einiges verändert. Ausbildungskosten sind keine Werbungskosten mehr. Dies gilt für alle Ausbildungskosten die nach dem 01.01.2004 angefallen sind.

Bsp. Ein Freund von mir hat in den Jahren 2000 bis 2003 seine ATPL Ausbildung berufsbegleitend absolviert. Er bekam in besagten Jahren alle(!) seine Steuern wieder, das waren ca. 24.000€. Also knapp die Hälfte des ATPL vom Steuerzahler bezahlt. Ich dagegen, Beginn Sommer 2004 kann nur noch pro Jahr max. 4000€ als Sonderausgaben geltend machen. Wenn also mein Bekannter gut 6.000€ pro Jahr bekam sind es bei mir gut 800€ per anno.

Ich weiß dies aus sicherer Quelle, diese Regelung gilt für alle. Neben den Pilotenanwärtern trifft es in der Mehrzahl auch LKW-Fahrer(-anwärter) bzw. Fahrlehrer(-anwärter).

Man hat theoretisch nur eine Chance, Steuererklöärung für 2004 recht spät abgeben und hoffen das irgendjemand den Mut hat gegen diese Gesetz zu klagen... Wie gesagt: theoretisch...

Wir müssen uns wohl damit abfinden, den kompletten ATPL zu bezahlen und kaum etwas vom Staat wiederzubekommen.
Ehrlich gesagt ist das auch nicht so unverständlich... Warum sollte der Steuerzahler einem den Berufwunsch finanzieren???

Sorry Leute...

MayorTom

IP: Gespeichert

every night a flight
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 10:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von every night a flight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Quote:
Ehrlich gesagt ist das auch nicht so unverständlich... Warum sollte der Steuerzahler einem den Berufwunsch finanzieren???

Sorry Leute...

MayorTom[/B][/QUOTE]

...vielleicht, weil wir KEIN öffentliches Bildungssystem in Anspruch nehmen?
Wogegen ein Student den Staat ungefähr eine ATPL-Ausbildung kostet und der Student nix zurückzahlen muß?

Großunternehmen sollten mal zur Kasse gebeten werden!

IP: Gespeichert

MayorTom
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-13-2005 11:21 PM     Sehen Sie sich das Profil von MayorTom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das könnte ein Argument sein, aber in Zeiten leerer Kassen werden halt die Bonbons gestrichen.
Ich bin kein Prophet, aber die Zeit in der JEDER studieren kann geht auch so langsam zu Ende.
Die Gebühren für ein zweites Studium sind schon enorm, der Schritt zur Erhöhung der Studiengebühren fürs Erststudium ist nicht mehr weit weg.
Problem bei diesen Überlegungen ist die Wirksamkeit in der Öffentlichkeit. Da streichen unsere "hohen Herren" lieber eine Steuervergünstigung für eine (relativ) kleine Gruppe der Bevölkerung, als später mit einem schlechten Bildungsniveau konfrontiert zu werden.
Irgendwo nachvollziehbar, oder?
Nicht das wir uns falsch verstehen, es ärgert mich genauso, nur muss man den Überlegungen vorurteilsfrei gegenüberstehen. Ich bleibe dabei dieser Schritt macht Sinn, das Geld wächst (leider) nicht mehr auf den Bäumen!!!


Grüsse

MayorTom

IP: Gespeichert

Schreiber
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 01:16 AM     Sehen Sie sich das Profil von Schreiber an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen?

Ich lese hier was von Bonbons und davon, dass der Steuerzahler einem etwas bezahlt...?

Also wenn man die Ausbildungskosten für den ATPL absetzen kann, dann ist das nur legitim, schließlich bezahlt man in keinem anderen Beruf für seine Ausbildung (Privatunis mal ausgeschlossen).

Es ist auch nicht so, dass der Steuerzahler einem etwas von den Ausbildungskosten bezahlt, sondern dass man selbst weniger Steuern bezahlt, weil man auch für sich selbst um einiges weniger erwirtschaftet, wenn man die Ausbildungskosten von seinem Einkommen abzieht.
Wo es hier Bonbons gibt, was sich anhört, als ob es was geschenkt gibt, kann ich nicht nachvollziehen.

Mayor Tom, zuviel Geld auf dem Konto? www.fluthilfe.de

Gruß Schreiber :-)

www.fluthilfe.de

IP: Gespeichert

J-E-P-O
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 01:42 AM     Sehen Sie sich das Profil von J-E-P-O an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@MajorTom, @alle,

wenn ich einen Beruf erlerne, mit dem ich Geld verdiene, wovon ich den Staat finanziere, ist es wohl nur recht und billig, dass ich den Erwerb der Mittel, mit denen ich die Berufsausbildung finanziert habe, nicht auch noch versteuern muss, auch dann nicht, wenn ich die Mittel erst nach Berufserwerb erwirtschafte.

Du unterliegst ebenso wie wir alle m.E. zwei ganz wesentlichen Denkfehlern:
- man unterstellt, dass Pilot zu werden an sich schon ein Privileg sei. FALSCH!
- man glaubt im Unterbewusstsein, dass Steuern absetzen schon fast so etwas wie Steuerhinterziehung sei. AUCH FALSCH!
Weil selbst wir immer wieder so denken, treten wir solchen IRRMEINUNGEN nicht genügend entgegen, Und deshalb erlauben wir es Politik, Medien und Öffentlichkeit, unseren Beruf so nach und nach kaputt zu machen.

Wir sollten eher klar machen,
- dass der Pilotenberuf ein Ingenieursberuf ist, mit hohen Anforderungen.
- dass Flugsicherheit zuletzt mit Hirn und Hand des Piloten realisiert wird.
- dass Steuerpolitik teils schon an Praktiken der Raubritterzeit erinnert.

Wir, das deutsche Volk, werden vor jeder Steuererhöhung erst mal durch die Medien „weichgemacht“. Aktuell z.B. PKW-Maut.

Oder es wird verniedlicht, verheimlicht, oder so verkompliziert, dass es der deutsche Michel nicht mehr versteht. Z.B. Rentenbesteuerung. Da wird „nur Gleichheit hergestellt“ Wenn der ARME Beamte seine Pension versteuern muss, soll auch der Rentner seine Rente versteuern. Das kann man noch verstehen, oder? Verschwiegen wird aber ganz absichtlich, dass der Beamte nie im Leben für seine Pension angespart hat. Diese wird nämlich aus den Rentenkassen finanziert, die der spätere Rentner gefüllt hat mit einem Einkommen, welches er schoin einmal versteuert hat!
Doppelbesteuerung ist in Deutschland verboten! Warum zahlen wir eigentlich Mehrwertsteuer auf Mineralölsteuern? Weil der Staat... auch ich will es hier gar nicht schreiben.
Der Bürger glaubt jedenfalls, Pensionen würden vom Staat aus Steuermitteln finanziert.

Und dem Volke unmöglich vermittelbare Nachteile werden still und heimlich auf dem Verordnungswege in Kraft gesetzt, z.B. Rechtschreibreform.

Aber MajorTom, ich wollte Dich gar nicht persönlich so hart ansprechen, ich habe ja Deinen gesamten Beitrag gelesen, der sehr sachlich ist.

Happy Landings.

[Diese Nachricht wurde von J-E-P-O am 01-14-2005 editiert.]

IP: Gespeichert

mission
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 02:33 AM     Sehen Sie sich das Profil von mission an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@MayorTom

gilt dies auch bei Zweitausbildung bzw. Umschulung?

IP: Gespeichert

MayorTom
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 02:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von MayorTom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@Schreiber
Ich habe die Geschichte schon verstanden, der Staat zahlt keine Ausbildungkosten, sondern du minderst dein zuversteuerndes Einkommen... Versteh bzw. verstand diese "Hilfe" schon als Bonbon, denn du konntest ja nicht damit rechnen. Wer keinen Job hat, hat kein zuversteuerndes Einkommen!!!
Übrigens der Hinweis mit der Fluthilfe war überflüssig

@JEPO, @all

Danke für dein Lob. (sachlicher Beitrag) Ich verstehe das berufsmäßige Fliegen keinen Falles als Privileg und mir ist auch klar das Steuern absetzten nicht Steuern hinterziehen bedeutet.

Leider muss ich dir bei den Pensionen der Beamten ein wenig widersprechen, denn auch da bin ich persönlich "betroffen". Die Pensionen für Beamte im Ruhestand werden nicht aus Geldern bezahlt, die die Angestellten, Selbständigen und Arbeiter einzahlen. Die Aufgabe des Staates ist es für seine Bediensteten (Beamten) Rücklagen zu schaffen, aus denen dann etwaige Pensionsansprüche heraus bezahlt werden müssen. Wenn sich also ein Arbeitnehmer beschwert, dass von "seinem" Geld ein Beamter a.D. sich ein schönes Leben macht so ist dies schlichtweg falsch. Wir driften jetzt ein wenig ab, aber wenn du Gelegenheit hast, dann schau dir mal den brutto-netto Vergleich eines Beamten und Arbeitnehmers an, dann wirst du gravierende Unterschiede erkennen. Der fehlende Bruttobetrag bei Beamten sollte, zum Teil, vom Staat als Rücklage vorgehalten werden, ob dies zu 100% passiert bleibt hier unbeantwortet.

Um zum Thema zurück zu gelangen:
Ich glaube die Frage ob die Steuerermäßigung gerechtfertig ist/war, kann nicht beantwortet werden. Ich bin der Meinung das jeder in diesem Staat Zugeständnisse machen muss. Ich finde das ich persönlich, und ich habe keine 70.000€ über, (das wir uns nicht falsch verstehen) mit dieser Lösung leben kann, nur muss dann irgendwann Schluß sein, mit Mehrbelastungen. (Ich denke nur an weiteres Steigen der Mineralölsteuer etc.)

Schaut euch die Skandinavier an, die hatten vor gut 10-15Jahren die gleichen Probleme wie wir. Ein paar harte Jahre mit tiefen Einschnitten und Reformen und schaut sie euch heute an...
Vielleicht klappt dies bei uns auch.

Schönes Wochenende

MayorTom
Nix für ungut!

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MayorTom
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 03:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von MayorTom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@mission

Ja leider!

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jonas
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 04:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von jonas an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
In Deutschland ist das System der Umlagefinanzierung zum Problem geworden! Die Rücklagen, von denen ihr sprecht, gibt es in der benötigten Dimension schon lange nicht mehr... Deshalb wird eben auf andere Bereiche zurückgegriffen. Insofern werden aus den Steuern der Arbeitnehmer auch die Pensionen der Beamten bezahlt werden müssen. Das System wird aber definitiv in absehbarer Zeit kollabieren!

@Mayor Tom: Das Land steckt in einer großen Zwickmühle. Würde das Beamtentum aufgelöst werden, müsste der Staat aber ab diesem Zeitpunkt Rentenversicherungsbeiträge für seine Angestellten bezahlen. Doch dieses Geld ist auch nicht mehr vorhanden! Also wird das Problem der Finazierung der Beamtenpensionen lieber nur möglichst aufgeschoben, denn "nach der Wahl" ist "vor der Wahl"!

Ich glaube, 2012 kommt diese große Pensionierungswelle der Beamten. Bin mal gespannt, wie deren Finazierung gelöst werden wird...

BTW: Auch wenn du das System des Beamtentums in Schutz nimmst...Überlege dir mal, wie lange und wieviel Geld nach aktuellem Maßstab ein Angestellter oder Arbeiter während seines Berufslebens einzahlen müsste, um die Beträge im Altersruhestand rauszubekommen, die momentan an pensionierte Beamten gezahlt werden!!!
Nächster Punkt ist die Frühpensionierungswelle der Deutschen Bahn und der Post im Zuge deren "Privatisierung".
Mir geht da deshalb der Hut hoch, weil in meinem Heimatort und den angrenzenden Ortschaften hunderte Bahn- und Postpensionäre wohnen, denen natürlich (da keine Verwendung mehr für sie) nahegelegt wurde, in Vorruhestand zu gehen!!!
Es gibt hier wirklich ganze Straßenzüge, in denen KEINER über 55 Jahr alt, aber schon zuhause ist. Ihren Alltag können sie kreativ gestalten dank üppiger Pensionen!!!

Ich kann das nicht für gut heißen, weil es einfach sozial ungerecht ist! Das ganze geht unmittelbar auf Kosten der Allgemeinheit!

Warum gibt es zB. keine geringe Pflichtrente, die jedem Bürger später garantiert wird, und für die er natürlich auch geringe Beiträge in die RV einzahlt. Alles, was darüber hinausgeht, unterliegt der freien Verfügung eines jeden einzelnen. Man kann selbst entscheiden, ob man fürs Alter zB. in Form einer privaten Rentenversicherung oder eines kombinierten Fonsmodells oder sonstwie vorsorgt.
Die zu erwartende Rendite ist aber allemal höher als nach jetzigem Stand.
Das Problem dabei ist nur, dass der Staat diese Wahlmöglichkeit seinen Bürgern nicht offerieren kann, da er sonst zahlungsunfähig sein würde!

Gruß, jonas

[Diese Nachricht wurde von jonas am 01-14-2005 editiert.]

IP: Gespeichert

St.Anton
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 06:56 AM     Sehen Sie sich das Profil von St.Anton an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von MayorTom:
Bsp. Ein Freund von mir hat in den Jahren 2000 bis 2003 seine ATPL Ausbildung berufsbegleitend absolviert. Er bekam in besagten Jahren alle(!) seine Steuern wieder, das waren ca. 24.000€. Also knapp die Hälfte des ATPL vom Steuerzahler bezahlt. Ich dagegen, Beginn Sommer 2004 kann nur noch pro Jahr max. 4000€ als Sonderausgaben geltend machen. Wenn also mein Bekannter gut 6.000€ pro Jahr bekam sind es bei mir gut 800€ per anno.

Es werden also nicht 4.000 EUR direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wie bei den Werbungskosten (sonst bekäme man 1.700.-EUR p.a., das wären bei 52.000.-EUR Ausbildungskosten in 13 Jahren immerhin 22.100 EUR Erstattung), sondern wie?

[Diese Nachricht wurde von St.Anton am 01-14-2005 editiert.]

IP: Gespeichert

MayorTom
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 07:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von MayorTom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ST Anton

Also pass auf:
Angenommen du arbeitest neben der ATPL-Ausbildung. Ergo du bekommst Lohn, diesen musst du, je nach Steuerklasse, (ledig Klasse 1) mehr oder minder versteuern. Jetzt kommt der ATPL ins Spiel: Du hast im Jahr z.B. 25.000€ verdient auf die du 4.000€ Lohnsteuer gezahlt hast. Gleichzeitig hattest du aber 30.000€ Schulungskosten für den ATPL. Diese Kosten worden als Werbungskosten gegen deine Einnahmen gerechnet. Bei unserem Beispiel kommt also -5.000€ raus. Dies bedeutet du hast in veranlagtem Jahr 5.000€ Verlust "erwirtschaftet", da auf Verlust keine Steuern zu zahlen sind bekommst du deine im Voraus bezahlte Lohnsteuer wieder. Macht also 4.000€ Rückzahlung.
Dies galt vor dem 01.01.2004, danach läuft das so:
25.000€ Einnahmen stehen max. 4.000€ Sonderausgaben gegenüber, die dann als "Ex-Werbungskosten" gegen gerechnet werden können. Macht also "Gewinn" von 21.000€ auf die du Lohnsteuer zahlen musst. Da du aber für 25.000€ Gewinn gezahlt hast bekommst du einen Bruchteil (so. 800-1.000€) zurück.
Wenn man also mit Rechnungsstellung und anderen "günstigen Gegebenheiten" die Ausbildung auf 3 oder 4 Jahre strecken konnte, so hat man 3 oder 4 mal 4.000€ bekommen. (laut unserem Beispiel)
= 12.000€ vom Staat.

@Jonas
Ich verstehe deine Argumente, gerade die Bahn, Post & Telekom-Geschichten belasten reichlich. Deine weiteren Ausführungen sind Einstellungs-Sache. Ich bin auch der Meinung, Grundversicherung (egal ob Rente oder Kranken-) und alles was man mehr haben will muss privat finanziert werden. Was passieren kann sieht man in den USA, die Spanne zwischen Arm & Reich bzw. Gesund & Krank wird immer größer. Gut wenn man auf der richtigen Seite steht, aber was wenn es umschlägt. Richtig ist, dass sich dieser Sozial-Staat so nicht halten kann bzw. wird, deswegen sag ich ja: Wir müssen alle einen Teil dazu beitragen. Und wenn ich dann wählen kann zwischen Zahlung von Teilkosten ATPL oder Gesundheitsleistungen, so habe ich mich halt für zweiteres entschieden. Das kann aber jeder sehen wie er will.

Gruss


MayorTom

IP: Gespeichert

St.Anton
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 08:42 AM     Sehen Sie sich das Profil von St.Anton an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Sorry, ich muss nochmal nachhaken:
Das die neue Regelung schlechter ist leuchtet mir ein. Aber:
Bei 30.000 brutto p.a. sind 4860.- ESt fällig.
zieht man die 4.000.- SA ab sind nur 26.000.- zu versteuern macht 3700.- ESt.
Sind also 1160.-EUR Erstattung.
Bei 60.000 brutto p.a. sinds sogar 1.750.- Erstattung.
Ich kann doch mehrere Jahre 4.000.- SA abziehen z.B. 10 Jahre jeweils 4.000.- SA
bei 40.000.- Ausbildungskosten, oder nicht?
Das würde dann insgersamt immerhin 11600.- (und aufwärts, je nach Gehalt) Erstattung sein?

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stefair
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-14-2005 06:17 PM     Sehen Sie sich das Profil von stefair an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von MayorTom:
Ich bin auch der Meinung, Grundversicherung (egal ob Rente oder Kranken-) und alles was man mehr haben will muss privat finanziert werden. Was passieren kann sieht man in den USA, die Spanne zwischen Arm & Reich bzw. Gesund & Krank wird immer größer. Gut wenn man auf der richtigen Seite steht, aber was wenn es umschlägt.

M/T:
Das verstehe ich nicht wirklich?! Wie kannst du auf der einen Seite fuer eine Privatisierung des Sozial- bzw. Gesundheitswesens stimmen, dich aber andererseits kritisch gegenueber der sozialen Ungerechtheit in den USA aeussern? Das passt irgendwie nicht oder hast du dich vielleicht einfach nur vertippt? Uebrigens stimmt dies auch so nicht. Wer in den USA in einem Beschaeftigungsverhaeltnis steht, geniesst definitiv Krankenversicherungsschutz! Zugegebenermassen ist dieser nicht so umfangreich, wie in Deutschland. Des Weiteren befinden sich auch in den USA das Gesundheits- und Sozialwesen zum groessten Teil (noch) in staatlicher Hand. Die Bush Administration plant die voellige Privatisierung in dieser Legislaturperiode voranzutreiben, weswegen eine zunehmende Arm/Reich-Spaltung in Fragen des Gesundheits- und Sozialwesens befuerchtet werden.

Wollte dies nur loswerden, vielleicht interessiert's hier einen...

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-15-2005 08:15 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also, jetzt mal ein konkreter Fall:

Hein Schlau ist gelernter Industriekaufmann (abgeschlossene IHK-Berufsausbildung). Er arbeitet seit 2 Jahren in diesem Beruf. Nun entschließt sich Hein, der bereits PPL/A mit IFR besitzt, einen CPL zu erwerben. Ihm entstehen innerhalb eines Jahres 6000 Euro Kosten für die CPL-Ausbildung.

Meiner Meinung nach sind diese Kosten doch voll als Werbungskosten absetzbar, laut dem BFH-Urteil aus 2003.

Oder auf welcher Grundlage basierend können diese 6000 Euro nicht als Werbungskosten gesehen werden?

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Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-16-2005 03:35 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Der BFH-Spruch aus 2003 wird ja durch die neue Gesetzgebung aus 2004 ausgehebelt.

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mission
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-16-2005 07:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von mission an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kennt jemand den genauen Wortlaut der neuen Gesetzgebung?

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MayorTom
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-16-2005 10:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von MayorTom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

also wer auf Gesetzestexte steht:

§10 Abs. 1 EStG
Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind:
Nr. 1-6
(...)
Nr.7.
- Aufwendungen für die eigne Berufsausbildung bis zu 4.000€ im Kalenderjahr
(...)
i.V.m. §12 Abs. 5 EStG

Sorry Freunde, da geht kein Weg dran vorbei! Das ist wasserdicht!

@stefair
Ich glaube meine politische Einstellung ist hier total off-topic, nur soviel: Man muss ja nicht immer für "schwarz" oder "weiß" stimmen, es gibt ja auch einen (meist) goldenen Mittelweg!

Schönen Abend noch


MayorTom

IP: Gespeichert

mission
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-17-2005 05:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von mission an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote

......mich würde mehr das "neue" Gesetz ( das am 09.07.2004 vom Bundesrat verabschiedet wurde)interessieren, und zwar zu den Werbungskosten. Im §9 ESTG steht dazu nicht viel. Laut meiner Info betrifft die neue Regelung (Sonderausgaben 4000€ usw.)"nur" die erstmalige Berufsausbildung und das Erststudium......

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MayorTom
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-17-2005 10:06 AM     Sehen Sie sich das Profil von MayorTom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Negativ mission! Warum sollten die Kosten für die Erst-Ausbildung Sonderausgaben sein und die Kosten für Zweit-Ausbildungen Werbungskosten? Das ergibt keinen Sinn und so ist das Gesetz auch nicht auslegbar. Sorry.

MayorTom

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-17-2005 11:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@MayorTom: Ganz einfach: Weil jegliche WEITERbildung Werbungskosten darstellt.

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Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-17-2005 11:42 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich wage zu bezeifeln, dass ein ATPL z.B. für einen Bankangestellten eine Weiterbildung ist.
Sonst könnt ich ja erst studieren, kost ja nix, und dann einen ATPL machen und hätte damit einen Vorteil gegenüber jemandem, der sofort seinen ATPL macht.

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-17-2005 10:47 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@Flatlander: Du darfst natürlich nicht den Schritt "Job finden" zwischen Studieren und ATPL vergessen, weil wo kein Einkommen ist, da kann man keine Werbungskosten abziehen.

Klar, in deinem Fall kann der Bankangestellte wohl schwer nachweisen, dass er den ATPL beruflich motiviert macht. Aber nimm mal einen anderen Fall, bei dem ein Außenhandelskaufmann bei einem Holzexporteur seinen CPL macht, um damit dann im Werksverkehr zusammen mit dem Chef einmal wöchentlich nach Tschechien zu fliegen. Was will denn dann das Finanzamt sagen?

IP: Gespeichert

mission
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-17-2005 11:53 PM     Sehen Sie sich das Profil von mission an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
"....Ganz einfach: Weil jegliche WEITERbildung Werbungskosten darstellt."

Absolut korrekt, ITPilot.

Das eine Weiterbildung wohl etwas schwierig zu rechtfertigen ist leuchtet ein. Das damalige BFH-Urteil bezieht sich ja nicht nur auf Erststudium usw., sondern auch auf Weiterbildung/Umschulung falls dadurch eine Basis für einen neuen Beruf geschaffen wird.
Die neue Rechtsprechung hebelt angeblich insbesondere das Erststudium und die Erstausbildung aus. Deswegen wollte ich mal den genauen Text dieser neuen Rechtsprechung lesen, konnte aber im Web leider nichts finden.

[Diese Nachricht wurde von mission am 01-18-2005 editiert.]

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MayorTom
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erstellt am: 01-18-2005 05:04 AM     Sehen Sie sich das Profil von MayorTom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich wünsche jedem,dass er sein Geld bekommt. Sollte es so sein, hängt es nicht an die große Glocke, denn es ist falsch!
Achtung: Steuerrückzahlungen werden nur unter dem Vorbehalt der Rückzahlungspflicht gewährt!!! Das bedeutet, das Finanzamt kann dieses Geld zurück verlangen, sollte es diesen Fehler bemerken!!!

Grüsse


MayorTom

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St.Anton
Experienced Board Captain
erstellt am: 09-11-2005 04:03 AM     Sehen Sie sich das Profil von St.Anton an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Sollten die Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzbar sein würde sich nach dem Verlustvortrag folgendes Beispiel ergeben:

Bei 60.000.-EUR Ausbildungskosten und
40.000.- EUR Jahresbruttoverdienst:

Im 1.Jahr sind keine Lohnsteuer fällig.
Ersparnis in St.kl.I: 8068.-EUR

Im 2.Jahr sind 20.000 zu versteuern.
Ersparnis in St.Kl I: 6.000.-EUR

Macht 14.000.-EUR für die Ausbildung vom Staat zurück.
Richtig?

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every night a flight
Experienced Board Captain
erstellt am: 09-11-2005 11:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von every night a flight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von St.Anton:
Sollten die Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzbar sein würde sich nach dem Verlustvortrag folgendes Beispiel ergeben:

Bei 60.000.-EUR Ausbildungskosten und
40.000.- EUR Jahresbruttoverdienst:

Im 1.Jahr sind keine Lohnsteuer fällig.
Ersparnis in St.kl.I: 8068.-EUR

Im 2.Jahr sind 20.000 zu versteuern.
Ersparnis in St.Kl I: 6.000.-EUR

Macht 14.000.-EUR für die Ausbildung vom Staat zurück.
Richtig?


Hi,

1.) Die Nummer mit dem Verlustvortragläuft beim Finanzamt seit diesem Jahr nicht mehr!

2.) Erst malnen Job bekommen!

3.) Und dann noch 40.000,-

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St.Anton
Experienced Board Captain
erstellt am: 09-11-2005 12:15 PM     Sehen Sie sich das Profil von St.Anton an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Interessant.
Sondern wie?
Zur AB-Erkennung der Ausb.kost. als Werbungskosten gibt es noch kein eindeutiges Gerichtsurteil.
Der Verlustvortrag ist sicher gekappt?

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HalloIch
Experienced Board Captain
erstellt am: 09-12-2005 07:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von HalloIch an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Doch das Urteil gibt es schon.

Es ist aber nicht der Verlustvortrag gestorben. Es ist aber die Absetzungsmöglichkeit der Ausbildungskosten ab 2004 abgeschafft.

Aber wer seine Kosten in 2003 bereits abgesetzt hat und einen Verlußtvortag hat, kann den noch weitere 5 bzw. 10 Jahre forttragen. Aber Achtung, Ihr müßt jedes Jahr eine Steuererklärung machen, selbst wenn Ihr nichts verdient habt.

Ach ja. Sobald Ihr die License habt, und mit dieser einen Job, werden natürlich alle weiteren Kosten auch heute noch anerkannt (z.B. T/R-Kosten). Wenn Ihr keinen Job habt, kann das FA anzweifeln, daß Ihr damit mal Geld verdienen werdet und die Kosten (welche ja vorgezogene Werbungskosten sein sollen) nur als Ausbildungskosten (nur 950,-) anerkennen.

Na jetzt bin ich ja mal wieder auf die Anzweifelungen unseres Mr. St. Anton gespannt. Ist bestimmt wieder alles falsch, was ich hier geschrieben habe.

[Diese Nachricht wurde von HalloIch am 09-12-2005 editiert.]

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St.Anton
Experienced Board Captain
erstellt am: 09-12-2005 12:54 PM     Sehen Sie sich das Profil von St.Anton an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
sag einfach nur von wann das Urteil ungefähr ist und wenn vorhanden dass Aktenzeichen.
Absetzung der Ausbildungskosten ist meines Erachtens nur nicht mehr als Sonderausgaben möglich bzw. nur noch einmalig 4.000 EUR.
VOn Werbungskosten war da nicht die Rede. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, es muss halt nur nachvollziehbar und in gewissem Rahmen nachprüfbar sein, das gilt auch für andere Fragen...

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HalloIch
Experienced Board Captain
erstellt am: 09-12-2005 02:13 PM     Sehen Sie sich das Profil von HalloIch an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Als Sonderausgaben war es noch nie absetzbar. Denn Sonderausgaben sind auf 5% Deines Einkommens begrenzt.

Bis 2003 war als als Werbungskosten (bzw. vorgezogene Werbungskosten) absetzbar. Das ist ein kleiner Unterschied. Denn so ist (war) es im ganzen absetzbar.

Da es kein Revisionsurteil gibt, kann es auch kein Aktenzeichen geben. das Gesetz vom 14.05.2003 (nachdem die Ausgaben absetzbar waren) wurde Ende 2003 konkretisiert. Danach ist die Flugausbildung nur noch als Ausbildung (begrenzt) absetzbar. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung und nicht um ein Urteil.

Frag doch Deinen Steuerberater. Der wird dafür bezahlt. Oder frag Jonas, der kennt sich überall aus ;-)

Ach ja... Aufgrund meines früheren Jobs, kenn ich mich da auch ein ganz kleines bißchen aus...

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Skybird
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erstellt am: 09-14-2005 04:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von Skybird an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das habe ich heute in der Berliner Morgenpost entdeckt
Gruß Skybird

Finanzamt belohnt den Wissensdurst
Beruflich veranlaßte Fort- und Weiterbildungen können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden
Von Nando Sommerfeldt
Berlin - "Bildung ist immer eine Bereicherung, auch wenn sie nicht immer viel Geld einbringt." Diese Weisheit hat der deutsche Schriftsteller Erhard Blanck vor geraumer Zeit unter die Leute gebracht, und damit nur zum Teil Recht gehabt. Denn Vater Staat sorgt dafür, daß Bildungskosten die Steuerlast kräftig senken können. Gerade in Zeiten, wo viele Berufstätige ihren Arbeitsplatz nur durch Umschulungen und Weiterbildungen erhalten können, ist es gut zu wissen, wann der Fiskus den Wissensdurst belohnt.

Die entscheidende Frage lautet: Handelt es sich um eine Fort- oder Ausbildung. Ausgaben für eine Fortbildung im Beruf oder für ein Zweit-, Aufbau oder Ergänzungsstudium können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei ist es egal, ob man Lohn bezieht, arbeitslos ist oder sich im Erziehungsurlaub befindet. Wichtig ist nur, daß sie beruflich veranlaßt ist. Dann sind auch Umschulungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem richtungsweisenden Urteil (vom 4.12.2002, BStBl. 2003 II S. 403) entschieden. In dem konkreten Fall hatte eine gelernte Industriekauffrau als Arbeitslose eine Umschulung zur Fahrlehrerin gemacht und später auch in diesem neuen Beruf gearbeitet. Das Finanzamt wollte von den Ausbildungskosten jedoch nur einige hundert Euro als Sonderausgaben anerkennen. Das sahen die Richter anders: Sie erkannten die Ausgaben als Werbungskosten an, wodurch die Klägerin die Belastung in voller Höhe absetzen konnte. Dabei handelte es sich um immerhin 11 880 Euro. Nach dem Urteil hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung in mehreren Fällen bestätigt.

Etwas komplizierter ist es dagegen, wenn es sich um eine Ausbildung handelt. Denn seit 2004 sind zum Beispiel Ausgaben für das erste Studium nur noch Werbungskosten, wenn die Studierenden wie an Berufsakademien dafür Lohn beziehen. Ist das nicht der Fall, können die Kosten nur als Sonderausgaben bis zur Höhe von 4000 Euro im Jahr abgesetzt werden.

Der Abzug von Sonderausgaben ist - neben den begrenzten Abzugsmöglichkeiten - auch aus anderen Gründen ungünstiger als die Geltendmachung von Werbungskosten. Hat man während der Ausbildung keine oder nur geringe Einkünfte läuft der Sonderausgabenabzug ins Leere, und wirkt sich damit auch nicht steuermindernd auf das erste Berufsjahr aus. Anders bei den Werbungskosten: Hier würde ein Abzug auch bei fehlenden Einnahmen zu negativen Einkünften führen. Dieser Betrag könnte dann über den Verlustvortrag aufgespart werden, und somit das zu versteuernde Einkommen in den kommenden Jahren mindern. Sogar ein Verlustrücktrag von einen Jahr ist möglich.

In einigen Fällen hat der Sonderausgabenabzug allerdings auch Vorteile. Denn die Pauschalen, die es für Sonderausgaben wie Ausbildungskosten gibt, betragen nur 36 (für Alleinstehenden) beziehungsweise 72 Euro (Ehepaare) im Jahr. Dadurch wirken sich schon relativ geringe Ausgaben steuermindernd aus. Der Nachweis von Werbungskosten lohnt sich dagegen erst dann, wenn sie höher als der Pauschalbetrag von 920 Euro im Jahr sind.

Doch auch diese Summe ist schnell erreicht. "Viele Steuerzahler sehen vor allem ihre Ausbildungsgebühren und Fahrtkosten. Doch darüber hinaus, gibt es noch jede Menge anderer Belastungen, die sich steuermindernd auswirken", macht Aenne Riesenberg, Steuer-Expertin bei "Finanztest", deutlich. "Dabei gelten für Sonderausgaben und Werbungskosten die gleichen Regeln."

Neben den klassischen Kosten für Reisen, Teilnahme- und Prüfungsgebühren, sind auch viele andere Belastungen absetzbar. So wirken sich beispielsweise die Ausgaben für Lern- und Arbeitmittel, sowie für das Arbeitszimmer steuermindernd aus. Selbst die Fahrten zu Lern- und Arbeitsgemeinschaften akzeptiert das Finanzamt. Was viele auch nicht wissen: Selbst die Kosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zur Fortbildungsstätte entstehen, und nicht von der Versicherung getragen werden, verringern die Steuerbelastung

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