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Autor | Thema: Stundenanrechnung für CPL - IFR - Ausbildung |
DaKäptnMichi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo zusammen, bezüglich der Pilotenausbildung hätte ich eine Frage. Vielleicht weiß jemand zufällig genauer darüber bescheid. Viele Grüße [Diese Nachricht wurde von DaKäptnMichi am 10-21-2005 editiert.] [Diese Nachricht wurde von DaKäptnMichi am 10-21-2005 editiert.] IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Zunächst dürfte es keine gültige PPL-C mehr geben, die letzte dürfte seit Mai 2005 ungültig sein. Die entsprechende Lizenz heißt seit Mai 2003 "Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer". Für die CPL(A)/IR gibt es den Weg der durchgehenden Ausbildung (JAR-FCL 1.155(a)) bzw. den Weg der modularen Ausbildung (JAR-FCL 1.155(b)). Bei der durchgehenden Ausbildung (min. 180 Flugstunden) werden bis zu 40 (bei NFQ 45) Flugstunden auf Flugzeugen mit PPL(A) nach Ermessen der FTO anerkannt. Mit Zustimmung des LBA können 20 Flugstunden mit Lehrer auf z.B. TMG durchgeführt werden. Bei der modularen Ausbildung (min. 200 Flugstunden) werden bis zu 30 Flugstunden auf TMG oder Segelflugzeug angerechnet. Dass eine FTO vor Beginn der Ausbildung 80 Flugstunden verlangt, halte ich für merkwürdig. Es gibt etliche FTOs, die ab 0 Flugstunden ausbilden. IP: Gespeichert |
DaKäptnMichi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Vielen Dank für die Antwort. Also kann man es quasi so sagen, dass ein Teil der Stunden auf TMG, bzw. auf Segelflugzeugen angerechnet wird, aber der Hauptteil muss auf E-Klasse-Flugzeugen geflogen werden. Was den PPL-C angeht. Ich habe bereits den neuen Schein, bei dem "Luftfahererschein für Segelflugzeugführer" drauf steht. Da ich die Segelfluglizenz 2001 gemacht habe, steht auch drauf: "Ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO" und bei "Art der Lizenz" steht drin "PPL-C". Darum bin ich immer noch davon ausgegangen, dass ich den PPL-C habe. Ist das nicht mehr richtig? Bei denjenigen, die den Schein später gemacht haben, war mir das klar, aber ist das bei mir auch kein PPL-C mehr? Naja, dafür ist der Schein jetzt unbefristet gültig - so lange man immer seine Pflichtstarts nachweisen kann... Viele Grüße IP: Gespeichert |
DaKäptnMichi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Da fällt mir gerade noch was ein: Wie Rotorhead das geschrieben hat, das war bezüglich der nötigen Flugstunden während der Ausbildung gemeint, oder? Ich meinte in meinem Fall die Stunden, die nötig sind, um quer in die ATPL (oder CPL-IFR mit ATPL-Theorie.. oder wie auch immer) einsteigen zu können (vor ein paar Jahren war das noch etwas übersichtlicher Sorry, für das Durcheinander. Ist heute anscheinend nicht mein Tag Grüße IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Sowohl CPL(A), CPL(A)/IR und "ATPL"(A) kann man entweder modular oder durchgehend machen. Durchgehende Ausbildung bedeutet, dass man mit 0 Flugstunden anfangen kann, und ggf. Flugstunden als Inhaber einer PPL(A) oder mit Einschränkungen sogar Flugstunden mit einem Segelflugzeug angerechnet bekommen kann. Der Vorteil bei durchgehenden Ausbildungen ist, dass insgesamt weniger Flugstunden notwendig sind, und wesentlich mehr Zeit mit Fluglehrer geflogen wird. Bei der modularen Ausbildung macht man zunächst die PPL(A), sammelt anschließend Flugstunden und beginnt dann mit der Ausbildung zum IR und anschließend CPL(A) oder gleich die Ausbildung zum CPL(A)/IR. Je nach verfügbarer Zeit und finanziellen Mitteln. Je mehr einzelne Schritte in der Ausbildung enthalten sind, desto mehr Flugstunden und ggf. Prüfungen werden verlangt. Durch die modulare Ausbildung kann der Lizenzerwerb auf eine wesentlich längere Zeit gestreckt werden. Ob man allerdings mit den Mindeststunden an Flugausbildung mit Fluglehrer prüfungsreif wird, ist weniger wahrscheinlich als in der durchgehenden Ausbildung. IP: Gespeichert |
Mustang14 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() RotorHeads Ausführungen ist noch hinzuzufügen, dass der durchgehende Schüler auch doppelt so viele IFR-Stunden fliegt. In der durchgehenden Ausbildung sind es 100h (115h inkl. MCC). Der modulare Schüler fliegt meist nicht mehr als die geforderten 50h IFR (+ 20h im MCC). Ich denke mal die 80 Stunden, die IC fordert, kommen über die maximal anrechenbaren Stunden in der durchgehenden Ausbildung zustande. Die Hälfte der 80 Stunden wäre anrechenbar und ergibt damit auch das Maximum von 40 anrechenbaren Stunden. Zur modularen Ausbildung ist zu sagen, dass mit 50 Stunden als Pilot von Flugzeugen im Überlandflug die IR-Ausbildung begonnen und abgeschlossen werden kann. Zu Beginn des CPL müssen mindestens 150 Stunden als Pilot von Flugzeugen nachgewiesen werden. Zur Zulassung für die praktische Prüfung CPL werden dann 200 Stunden verlangt. Da der Inhaber des IR aber nur 15 Stunden Ausbildung im CPL fliegen muss, sind also neben der eigentlichen Ausbildung noch 35 Stunden zu fliegen um auf die 200 Stunden (zur Prüfung) zu kommen. Alternativ kann man natürlich mit dem Beginn der CPL-Ausbildung warten, bis man 185 Stunden als Pilot von Flugzeugen auf der Uhr (bzw. im Flight Log) hat. Hoffe das war verständlich. Grüße IP: Gespeichert |
DaKäptnMichi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Okay, vielen Dank! Jetzt weiß ich bescheid. Grüße [Diese Nachricht wurde von DaKäptnMichi am 10-22-2005 editiert.] IP: Gespeichert |
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