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  Schwebendes Strafverfahren?

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Autor Thema:   Schwebendes Strafverfahren?
Gast1983
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2006 01:08 PM     Sehen Sie sich das Profil von Gast1983 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

es gibt da 2 Dinge die mich gerade etwas beunruhigen. Bin nun seit ein paar Wochen in meiner Ausbildung zur ATPL Lizenz.

Nun ist es so das ich mit 18 mal mit Drogen im Geldbeutel erwischt worden bin, die Anzeige wurde fallengelassen weil es sich um eine sehr sehr geringe Menge gehandelt hat. Habe auch nie Drogen genommen. Ehrlich und das Medical hat auch bestätigt das ich keine Drogen nehme.

Nun musste man zu Beginn der ausbuldung angeben ob ein schwebendes Strafverfahren gegen mich läuft. Es war im November letzten Jahres so, da hatte ein Freund von mir Stress mit nem Typen und der andere hat sich dabei verletzt obwohl mein Kumpel ihn nicht mal angefasst hat (er ist einfach umgefallen --> betrunken) Naja, jedenfalls hat er gegen 3 von uns Anzeige erhoben. Wir mussten dann unsere Aussage vor der Polizei machen und die schickte dann unsere Ausgen zur Staatsanwaltschaft und meinte das es wohl nicht durchkommen würde (vom anderen Typen) Naja bis jetzt habe ich imme rnoch ncihts von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei gehört. Ist nun ja schon Mai. Ist es nun eig. schon ein schwebnedes verfahren oder erst dann wennd die staatsanwaltschaft tatsächlich
anklage erhebt. Weil ich 2. angenommen habe, habe ich auch gemeint das kein schwebendes Stafverfahren gegen mich läuft. Wie ist das, werden meine Vergehn, Anzeigen irgendwo in einem Polizeilichen Führuingszeugnis erwähnt? Weil meine schule ja ein Führungszeugnis (o) von der Polizei anfordert. Im KBA Auszug habe ich null punkte und keinen Vermerk. Wie sieht es mit der sicherheitsüberprüfung aus. Kann ich dort Probleme bekommen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke

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Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2006 01:21 PM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
bist Du sicher, dass Deine Drogenlaufbahn wirklich schon beendet ist?......

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320ger
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2006 01:35 PM     Sehen Sie sich das Profil von 320ger an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also das Ding mit den Drogen im Geldbeutel kannst Du vergessen. Das ist ist völlig egal. Wenn das Verfahren eingestellt wurde ist das Ding durch. Ich kenn jemanden dem ist genau das gleiche passiert, der hat auch keine Probleme dadurch gehabt.

Mit der anderen Geschichte würde ich einfach mal bei der ermittelnden Behörde nachfragen was denn nun Sache ist. Hast ja wahrscheinlich eh nichts zu befürchten von dem Verfahren.
Sag sonst einfach Deiner Schukle was Sache ist.

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mls
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2006 02:59 PM     Sehen Sie sich das Profil von mls an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
die drogenummer ist irrelevant, wie der vorredner schon sagte.
aber was ich zu bedenken gebe. das medical beinhaltet keinen drogentest, ausser bei lufthansa.
wenn du mal eventuell neben jemanden gesessen hast, der was geraucht hat(du nimmst ja keine drogen), freund und helfer könnte es dir anhand
eines haartestes monate danach nachweisen.
und das geht zum lba.
die prügelnummer, die deutsche justiz ist langsam und egal ob du im recht oder im unrecht bist, wenn die nummer nicht eingestellt worden ist hast du ein schwebendes verfahren an der backe.
wenn du das geld hast um nen atpl zu machen, musst du auch genügend knete haben um nen rechtsverdreher anzuheuern, der sich akteneinsicht holt.
kleiner lebenstipp, wenn du mit deinen jungs im kreis stehst(möchte nicht wissen was ihr da macht) fangt doch den armen bub auf wenn er umfällt und nicht mit der faust..

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busfahrer
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2006 05:14 PM     Sehen Sie sich das Profil von busfahrer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich hoffe Du hast Dich fuer den richtigen Job entschieden. Ist klar mal ein paar "Kilo" im Beutelchen gehabt. Uppss wie kommt den das da rein? Geile Geschichte !! Habe mich super amuesiert !!! :-D

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trafficdelta
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2006 08:26 PM     Sehen Sie sich das Profil von trafficdelta an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Meinst Du das jetzt ernst?
Ich tue mal einfach so als ob, auch wenn ich es kaum glaube.
Also, natürlich bist Du so lange in ein schwebendes Verfahren verwickelt wie die Staatsanwaltschaft ermittelt. Erst wenn es eingestellt wird oder aber Anklage gegen Dich erhoben wird ist es ein solches nicht mehr. Im ersten Fall hat es sich für Dich erledigt, im zweiten hängt es davon ab was beim Verfahren heraus kommt. Es kann auch ein Strafbefehl beantragt werden, wiedersprichst Du diesem nicht, gilt das Verfahren auch hierdurch als beendet, ganz ohne Verhandlung. Wirst du also verurteilt kommt es darauf an, wie hoch die Strafe ausfällt, geringere Strafen werden nicht von der Datei erfasst, hier kannst Du diese also tatsächlich als nicht vorhanden behaupten.

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asw27
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2006 10:44 PM     Sehen Sie sich das Profil von asw27 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ Gast1983:

Sicher, dass Du nichts nimmst? Interessante Rechtschreibung, Satzbau und Zeichensetzung...

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Gast1983
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 12:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von Gast1983 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Naja, aber wie ist das mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung??

Könnte ich deswegen Probleme bekommen? Also das mit den Drogen war ein blöder Fehler und es hatte zum Glück keine Folgen für mich... Aber das andere kann mir doch eig. nicht zum Problem werden, denn ich habe diesem Typen ja nichts getan.

MFG

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Reisi
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 12:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reisi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
... und noch drei posts und er ist "Experienced Board Captain"

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shuttle
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 12:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von shuttle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Servus,
Wer hat in seiner Jugend noch nie etwas "verbotenes"getan? Der schmeiße den ersten Stein...
Solltest Du allerdings wegen Körperverletzung verurteilt werden (egal ob zu recht oder nicht) hast Du denke ich ein Problem,zumindest wenn Du wegen der Ausbildung ein Visum für USA brauchst.Ruf am besten mal bei der VC an und frag die dortige Rechtsanwältin (Fr.Habicht,Tel.Nr auf der Homepage)Die haben wegen ZÜP und so ganz gute Infos.

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Reisi
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 12:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reisi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
*schmeiss*

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Johann
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 01:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von Johann an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
*Baum*

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McFly320
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 01:11 AM     Sehen Sie sich das Profil von McFly320 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi Gast,
also da gibt es mehr als 2 Dinge die mich beunruhigen....,

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Gast1983
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 01:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von Gast1983 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke Shuttle, naja mir geht es ja eher nicht so um die Verurteilung, da ich ja mehr oder weniger weiß das ich freigesprochen werde, soviel vertrauen hab ich noch in die Justiz. Da ich in dieser Sache vollkommen unschuldig bin, mir geht es eher darum ob es Probleme geben kann, da ich ja ankreutze das kein schwebendes Strafverfahren gegen mich läuft. Das ich strafrechtlich noch nciht veruteilt worden bin stimmt ja, aber anscheined läuft ja noch eins gegen mich... Ich dachte eben wie ich das es erst ein schwebendes Starfverfahren ist wenn es zur Anzeige gebracht, sprich die Staatsanwaltschaft Anzeige erhebt. Aber ich denke das wird nciht geschehen. Ich hoffe nun das alles gut ausgeht. Sonst habe ich ein echtes Problem. Und ja ich habe einen Fehler gemacht, damals... und habe es sehr bereut. Doch diesmal kann ich ncihts dafür und ich hoffe ich kann meine Ausbidlung ohne bedenken Fortsetzen.

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SKYWALKER
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 02:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von SKYWALKER an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich dachte eigentlich, auf dem Kalender den 1. Mai abzulesen.

Scheint wohl aber eher der 1. April zu sein.

Mann-Oh-Mann....

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shuttle
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 03:41 AM     Sehen Sie sich das Profil von shuttle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mal daran gedacht daß Gast 1983 vielleicht gar kein Deutscher ist (Rechtschreibung)
Ist mal wieder typisch Deutsch in diesem Forum.
Na ja,vielleicht auch nur aufgestauter Frust...
Gast1983,viel Erfolg weiterhin

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Mmo
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 05:04 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mmo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Gast1983,

is schon eine tolle Story , aber nun gut, es ist Deine Sache und darum sage ich mal nichts weiter zu den Vorkommnissen.


Nun zu deinen Fragen/Problemchen ...

Von Dir wird verlangt:

- ein polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug Kraftfahrtbundesamt
- Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜP
- Medical Class 1

Die beiden erstgenannten will die Behörde (Luftfahrtbundesamt LBA) bereits vor der Ausbildung haben, d.h. entweder es geht oder geht nicht.

Ein Problem könnte die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden, weil diese erst später gemacht wird; wenn du dann für eine Airline fliegst, wird die ZÜP über deinen Arbeitgeber durchgeführt (zwecks Flughafenzutritt).
D.h. wenn die ZÜP bei dir negativ ausfällt hast du die Ausbildung schon gemacht und bezahlt.

Insofern würde ich mich erkundigen, ob die Möglichkeit besteht (und wie es geht), eine ZÜP "sicherheitshalber" bereits vor der Ausbildung zu machen.

Ferner würde ich Dir auch raten, diese Schlägerei und Drogenfundgeschichte auch mal deinem Ausbildungsleiter an der Flugschule mitzuteilen um darüber zu beraten. Und zwar 100% ehrlich, deinem Ausbildungsleiter ist es egal was tatsächlich vorgefallen ist, der entscheidet nichts, sondern will dir nur die Ausbildung verkaufen.
Aber er hat möglicherweise Erfahrung mit solchen Dingen oder weiß, wie vorzugehen ist.

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asw27
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 07:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von asw27 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ja, shuttle, das stimmt natürlich... Also Gast1983, wenn Du kein Deutscher bist, entschuldige ich mich für meinen Kommentar. Das "typisch Deutsch" gefällt mir gut- meine Mutter stammt von einer komplett anderen Halbkugel und mein Äußeres hat mit arisch rein gar nichts zu tun. Also noch mal: mein posting war keine Attacke gegen Ausländer und auch nicht 100%ig ernst gemeint. Hab in eigenen Beiträgen auch schon Fehler gemacht, wenn vielleicht auch nicht ganz so viele. So, ihr Bube, nix für ungut (un gut, Ungut,???) :-)

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shuttle
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 07:40 AM     Sehen Sie sich das Profil von shuttle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
checked,continue...

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J-E-P-O
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 12:28 PM     Sehen Sie sich das Profil von J-E-P-O an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Gast1983:
...soviel vertrauen hab ich noch in die Justiz. ...

Bist Du vielleicht noch zu jung für den Schein?


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Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2006 12:57 PM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@JEPO

Schau mal auf die Uhr - wir haben 2006.... ;-)

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Mackie
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2006 10:17 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mackie an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ok, kann und will dazu jetzt auch nix sagen, außer das du Dir wahrscheinlich wohl nicht all zuviel Soregn machen brauchst, denn wenn du als unschuldig angesehen wirst, können sie dir bei der Sicherheitsüberprüfung ja auch nix anderes vorwerfen....

Das einzige was ich gehört habe ist, das es sein kann, das du einen Drogentest machen musst, wegen deiner BTM Vergangenheit, aber falls die da ncihts finden und du ihnen glaubhaft versicherst das du nix mit Drogen am Hut hast wird das auch passen. Weiß auch nicht inwieweit sie überhaupt was wegen den Drogen herausfinden, da es ja meines erachtens noch im Erziehungsregister und nicht im Bundeszentralregister steht und da niemand außer gewiise Stellen drauf zugreifen dürfen und das LBA oder Luftamt wird nciht genannt. Glück das wir in Deutschland solche Gesetze haben, aber verlass dich bitte nciht auf meine Aussagen....

Naja meine frage wäre, bzw. ist, wie lange dauert es in der Regel bis man Antwort wegen seiner Zuverlässigkeitsüberprüfung bekommt. Warte nun schon fast 1 Monat. Bekomme ich die selber oder wird das direkt ans LBA geschickt?

Danke

MFG
Mackie

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Nies
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2006 12:45 PM     Sehen Sie sich das Profil von Nies an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Zuverlässigkeit bekommst du selber zugesendet. Ärger mich auch gerade mit dem Mist herum... mir wurde gesagt, ich könnte die Wartezeit deutlich verringern, wenn ich eine Kopie meines Personalausweises beilege... ka warum aber wenns hilft ^^ ist ja schon ein fesches foto drauf... vlt. arbeiten dann die damen vom amt schneller

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LimaBravo
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-05-2006 02:32 PM     Sehen Sie sich das Profil von LimaBravo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Bei mir ging die ZVÜP recht flux!

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Robby Naish
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2006 02:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von Robby Naish an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich glaube du hast vollkommen zu Recht gesagt, dass kein Verfahren läuft. Soweit ich weis ist das nur der Fall, wenn ANKLAGE erhoben wurde, und nicht lediglich Ermittlungen laufen. Die können nämlich jederzeit ohne Erfolg eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft muss ja ermitteln, wenn irgendwer ANZEIGE erstattet. So könnte ja dann jeder Depp durch blöde Anzeigen einen um den Job etc bringen. Also! Ball flachhalten und nichts dazu aussagen. Falls doch Anklage macht sowieso alles der Anwalt. Viel Glück!

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Mackie
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2006 08:20 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mackie an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das sehe ich leider etwas anders, wie gesagt, ich denke auch das du als zuverlässig eingestuft wirst wenn auch mit etwas mehr aufwand wenn du pech hast. Es könnte wie gesagt sein das du dort antanzen musst und die überzeugen musst das von dir keine gefahr ausgeht. Allerdings bin ich mir nicht mal bei der Sache sicher, aber vielleicht können sich ja welche melden, die schon erfahrungen mit ähnlichen Verfahren gehabt haben oder welche kennen.

Allerdings heißt es ja Ermittlungsverfahren und deswegen denke ich das auch ein schwebendes Verfahren gegen dich läuft. Das beste ist einfach du rufst beim Staatsanwalt an und frägst was sache ist. Denn hier werden wohl weniger Anwälte und "Rechtsverdreher" :-) rumlaufen.

Wenn jemand mehr Infos hat, dann berichtigt mich. Kann auch nur vermuten.

Allerdings würden wohl dann einige nicht mehr Pilot sein dürfen wenn jeder Fehler in der Jugend sofort um ausschluss führt. Ich denke die werden das schon prüfen ob von dir eine Gefahr ausgeht...


MFG
Mackie.

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cargopilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-07-2006 01:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von cargopilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Servus Gast...
also ich hatte auch eine Anklage während meiner Ausbildung laufen.
-Wegen Brandstiftung-
Während der Ausbildung war es noch kein Problem, bei der Sicherheitsüberprüfung schon.
Habe dann aber um Beschleunigung des Verfahrens gebeten habe unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung (Freispruch) meine Zuverlässigkeitsüberprüfung bekommen.

Einfach mal zum Anwalt gehen..der hilft wirklich.

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Dragonfly
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-07-2006 12:14 PM     Sehen Sie sich das Profil von Dragonfly an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Cheers,
kann nur sagen dasses bei LH ziemlich viel erstaunte Gesichter gab, als ein Zettelchen angeflattert kam dasses keine ZUP gibt. Bzw. halt eine Negative. Informier Dich echt ganz genau (Schule, zuständige Behörde...) Vielleicht fällt das auch so unter das was man "Beamtenwillkür" nennt...würd´s mir auch schwarz auf weiss geben lassen...by the way...

happy landings...

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SKYWALKER
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-08-2006 02:00 PM     Sehen Sie sich das Profil von SKYWALKER an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das ist Schwachsinn, es gab keinen Fall bei LH (Cockpit), wo die ZUP verwehrt wurde.

Gruss

IP: Gespeichert

Fly737NG
unregistriert
erstellt am: 05-08-2006 03:51 PM           Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Natürlich nicht.

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Michael
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2006 01:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von Michael an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Gast,

bei der Fluglehrerfortbildung vom Luftamt Bayern Süd wurde letzten Herbst zur ZÜP gesagt dass diese ein Pol. Führungszeugnis nach O, einen KBA Auszug und Info vom Ausländerzentralregister sowie vom Verfassungsschutz beinhaltet.
Dh. das Führungszeugnis sowie KBA werden doppelt abgefragt (einmal die musst Du beides beantragen und dann wird von der Züp das gleiche nochmal abgefragt). Nach dem Sinn dieser Aktion zu fragen bringt nicht viel - es ist nun mal so und die Luftämter als zuständige Luftsicherheitsbehörden sind wohl auch nicht recht glücklich mit dem zusätzlichen Papierkrieg. Fazit jedoch ist dass für die Abfragen aus der ZÜP die gleichen Limits gelten wie für Führungszeugnis und KBA. Meines Wissens liegen diese bei max 9 Punkten (dabei keine Alk oder Drogenfahrten) und max 6 Monate Vorstrafe. Die Sachbearbeiter haben hier jedoch anscheinend etwas Spielraum für Vernünftigen Menschenverstand (Soll es heutzutage ja auch noch vereinzelt geben).
Ich würde empfehlen den Sachbearbeiter einmal persönlich anzurufen wenn es Probleme geben sollte und dort die Umstände objektiv darzulegen. Ein guter freundlicher Kontakt bwirkt da manchmal Wunder. Wenn Du wirklich ein 83er Jahrgang bist gibt es da villeicht auch noch ein bischen "Welpenrabatt". Die wenigsten von uns sind ja schließlich Engel.
Bis dahin empfehle ich Dir die Sache nicht ganz so breit zu streuen. Such Dir einen Fluglehrer dem Du vertraust der das regelt.

Noch eine Anmerkung zur ZÜP am Ende: Eine grundlegende Bürokratische Idee dieser Aktion ist es die abgefragten Ämter zu vernetzen. Dh. läuft bei einem der o.g. Ämter
etwas auf so soll es automatisch an die anderen weitergeleitet werden bzw. durch eine automatische Abfrage (halb-, jährlich oder zweijährlich upgedatet werden). Der gläserne Mensch - ******* auf den Datenschutz. Mit dem Argument Terrorbekämpfung kann man ja viele Grundrechte kinderleicht umgehen.
Dei einzelnen Luftämter behandeln das aber unterschiedlich. So sagte ein kluger Mann vom BYLAS dass sie die ZÜP so weit als es ihnen möglich ist pro Pilot auslegen. Das heisst konkret dass sie keine automatische Abfrage in Gang setzten wollen die zu, dem Piloten unbekannten Zeitpunkten läuft. Sonder dass sie immer wieder erneut die Piloten anschreiben dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine ZÜP beantragt werden muss. Dies gibt dem Piloten etwas transparenz sowie die Möglichkeit evtl Unklare oder schwebende Problemchen geradezurichten bevor die Maschinerie in Gang gesetzt wird.

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SKYWALKER
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2006 02:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von SKYWALKER an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Auf nachfragen bei der zuständigen Personalabteilung und bei der VC (die in solchen Fällen Rechtschutz gewährt) wurde mir gesagt, daß es wohl einige Fälle gibt, bei denen näher geprüft wurde, allerdings hat niemand seine ZUP verloren.

Lieber FLY737NG, nicht, weil wir bei LH so tolle Hechte sind, sondern weil nicht unweigerlich jede Verurteilung oder jedes Strafverfahren, das gegen jmd läuft auch gleich zu einer negativen ZUP führt. Es gibt hier sehr wohl die Einzelfallbetrachtung. Mittlerweile sind auch schon die ersten "Steuerausländer" verurteilt..........
Die Folgen für die ZUP................man kann es sich denken.

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shuttle
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2006 07:39 AM     Sehen Sie sich das Profil von shuttle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Servus,
"Spielraum für vernünftigen Menschenverstand"
Genau da liegt meiner Meinung nach das größte Problem bei diesem rechtsstaatlich fernem Schwachsinn.
Es gibt keine greifbaren Gesetze wer die ZÜP bekommt und warum und warum nicht.
Je nachdem was so ein manchmal 20jähriger Verwaltungs-AZubi an "Menschenverstand" mitbringt oder auch nicht kann es ganz gut sein daß die "Zuverlässigkeit" erst mal in Frage gestellt wird.Kenne so einen Fall,wegen einer absoluten Kleinigkeit.
Da die Mühlen langsam mahlen mußte betreffende Person 6 weitere Wochen warten und 200 Euro für einen Rechtsanwalt berappen.Von seiner Angst seinen Beruf nicht mehr auüben zu dürfen gar nicht zu sprechen.In meinen Augen ist das eine Art Körperverletzung.
Armes Deutschland...

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shuttle
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2006 07:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von shuttle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...Was will man auch von einem Staat erwarten in dem "Steuersünder" härter bestraft werden als mehrfache Kinderschänder...klingt hart,ist aber leider so.Ich jedenfalls kann mich schon lange nicht mehr mit unserem ach so tollen Staat identifizieren

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Dragonfly
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-10-2006 12:09 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dragonfly an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
hallo, hatte es auch nicht vom cockpit, sorry für das mißverständnis...es gibt ja auch noch anderes fliegendes personal:-) .wollte auch nur zum ausdruck bringen ich würd´s echt hundertprozentig abklären, nicht das nach dem ganzen (auch finanziellen) aufwand der große hammer kommt...

happy landings

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Aleking
New Board Member
erstellt am: 01-02-2007 08:55 PM     Sehen Sie sich das Profil von Aleking an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich habe mal eine Frage zu der ZÜP der Airlines... Ich mache z.Zt. "ab initio" Ausbildung und mache mir ein paar Sorgen wegen der ZÜP der Airlines, die zu diesem Thema bereits angesprochen wurde. Ich habe bisher eine ZÜP über mich ergehen lassen und diese auch bestanden, allerdings hat es bei mir etwas länger gedauert, weil ich in meiner Jugend ziemlich viel Mist gebaut habe dazu gehören 2 Anzeigen wegen Sachbeschädigung und 2 Anzeigen wegen Körperverletzung Ich habe allerdings keine Eintragungen im Führungszeugnis (Keine Punkte in Flensburg) und wurde auch nach genauer Überprüfung als zuverlässig erklärt.Nun ist meine Frage, ob die Airlines, bei denen ich mich bewerbe genau sehen können, was ich in meiner Jugend schon alles angestellt habe und mich aufgrund dessen vielleicht nicht einstellen.

Ich habe im Moment wirklich daran zu Knabbern, weil ich vor Kurzem von einem befreundeten Piloten von dieser ZÜP der Airlines gehört habe und mache mir deshalb jetzt riesige Sorgen, weil immerhin mein Lebenstraum an dieser Sache hängt und ebenso ein ganzer Batzen Geld, den ich ohne Job natürlich nicht abbezahlen kann...

Würde mich über eine Antwort freuen

MfG

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safelife
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-02-2007 09:41 PM     Sehen Sie sich das Profil von safelife an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Es gibt nur eine ZÜP. und die hast Du ja schon bestanden.
Das einzige, was sich die Airline noch angucken kann, wäre das Führungszeugnis. Kannst ja nachsehen was da noch drinsteht.

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Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-02-2007 10:13 PM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Dein Arbeitgeber hat keine Einsicht in die ZÜP, er kümmert sich, wenn er überhaut was mit der ZÜP zu tun hat, nur um den Antrag und die Datenübermittlung. Und sagt Dir irgendwann das Ergebnis Diener ZÜP.

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Aleking
New Board Member
erstellt am: 01-05-2007 10:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von Aleking an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vielen Dank für eure Antworten, jetzt ist mir wirklich ein Stein vom Herzen gefallen, zumal diese Verurteilungen sehr lange zurück liegen und ich im Grunde niemanden schwer verletzt (aus meiner Sicht war es auch Selbstverteidigung, aber das Gericht sieht einiges ja gerne anders als man selbst) - und nichts schwer beschädigt habe (dumme Grafittikritzeleien). In meinem Führungszeugnis sind, wie gasagt, keine Eintragungen...
Dann hoffe ich doch mal, dass ich in ca. 8 Monaten einen guten Job finde, denn bisher läuft alles besten

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bill-boeings-bastelbude
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-05-2007 04:37 PM     Sehen Sie sich das Profil von bill-boeings-bastelbude an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

tja,ist so eine Sache mit den Jugendsünden...
Kann ein Lied davon singen,habe mich als Jugendlicher mal auf eine Schlägerei mit Nazis eingelassen,in meiner Sichtweise eine Verteidigung unserer demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung (habe das nicht provoziert,habe aus meiner Sicht lediglich einer Einzelperson geholfen die von 3 Typen doof angemacht wurde.Bin dazwischen gegangen,habe eine Ladung CS Gas ins Gesicht bekommen und dem Angreifer dann 2 Zähne ausgeschlagen).Zu der Zeit hatte ich noch keinen ATPL,es gab keine ZÜP und leider auch keinen anständigen Rechtsanwalt aber einen schlauen Vater... Durch Zahlung von damals glaub ich 600 DM wurde davon abgesehen das in mein Führungszeugnis einfließen zu lassen.Recht bekommt man nicht unbedingt wenn man Recht hat in unserem Staat...
Von daher,mein Rat,ZÜP technische Sensibilitäten als Pilot gleich einem von der VC empfohlenen Rechtsanwalt in die Hand geben.

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