Pls note : Password required for Postings in (*) - marked Open Forums : Use EDDF DME Identifier as Forum Password!


UBBFriend: Senden Sie diese Seite per eMail an einen Freund!
  1     [Alle Kategorien]
  D. SCHOOL & JOBS
  Finanzamt / Anerkennung ATPL Ausbildungskosten

Neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Autor Thema:   Finanzamt / Anerkennung ATPL Ausbildungskosten
Student74
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-18-2006 08:44 AM     Sehen Sie sich das Profil von Student74 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo

Wer von euch Sparfüchsen kennt die beste Argumentation gegenüber dem Finanzamt bei folgender Situation ?

Nach Studium mit Abschluß und bisheriger Tätigkeit in dem Beruf jetzt modulare Ausbildung ATPL nebenberuflich.

PPL wurde voll anerkannt da ich Ihn nutzen konnte als Teil des Berufs nach Studium (Zusatzbezeichnung fordert den PPL).

Jetzt die Frage :ATPL ist nun keine Ausbildung die mich in meinem bisherigen Beruf weiterbringt.
Andererseits kann man doch eine 2te Ausbildung absetzen wenn man damit mal Euronen verdienen will egal ob in Festanstellung oder Freelance oder was weiß ich ....

Bitte legale Tipps und am besten solche die schon mal funktioniert haben ;-)

IP: Gespeichert

J_o_j_o
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-18-2006 12:46 PM     Sehen Sie sich das Profil von J_o_j_o an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Würde mich auch interessieren. Werde wahrscheinlich mit nem Ab-Initio-Kurs loslegen, nachdem ich Luft- und Raumfahrttechnik studiert habe. Für meinereiner klingt das als logischer Aufbau!

IP: Gespeichert

Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-18-2006 01:22 PM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
http://www.stud.fernuni-hagen.de/ASTA/docs/formalia/BMF_IV_C8-S2227_5-05_20051104.pdf

2. Seite 1. Absatz sagt alles zum Thema zweite Berufsausbildung!!!

Hat bei mir geklappt und das FA war alles andere als kooperativ!!!

Grüße

[Diese Nachricht wurde von Mustang14 am 05-18-2006 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Mustang14 am 05-18-2006 editiert.]

IP: Gespeichert

WaldoPepper
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-18-2006 10:29 PM     Sehen Sie sich das Profil von WaldoPepper an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Meistens geht das mit der Absetzerei beim FA sogar und es kommt ein nettes Sümmchen zusammen....

ABER:

Das FA vergisst euch nicht!

Alle Bescheide tragen den Vermerk "vorläufig". Nach spätestens sechs Jahren wird man das, was Ihr abgesetzt habt gegenrechnen gegen das, was Ihr in diesem, neuen Beruf steuerlich wirksam verdient habt. Und wenn's zuwenig ist, ist das ganze "Liebhaberei" und die Erstattung muss zurück gezahlt werden (natürlich verzinst).

Ich habe im Bekanntenkreis reale Fälle wo's so gelaufen ist.

IP: Gespeichert

J_o_j_o
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-19-2006 02:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von J_o_j_o an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke, Mustang14! Das ist doch auf jeden Fall schon mal ein Anhaltspunkt!
Ich denke ein Versuch ist es alle mal wert!

IP: Gespeichert

Ezeiza
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-19-2006 03:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von Ezeiza an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nach Auskunft meines Steuerberaters, wurde mitte 2004 das Gesetzt rückwirkend zum 1.1.04 geändert, somit ist ab dem 1.1.04 eine Ausbildung nur noch steuerlich absetzbar wenn sie eine Zweitausbildung ist.

IP: Gespeichert

DaKäptnMichi
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-19-2006 08:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von DaKäptnMichi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Ezeiza:
Nach Auskunft meines Steuerberaters, wurde mitte 2004 das Gesetzt rückwirkend zum 1.1.04 geändert, somit ist ab dem 1.1.04 eine Ausbildung nur noch steuerlich absetzbar wenn sie eine Zweitausbildung ist.

Also das wäre dann der Fall, wenn man die Flugausbildung z.B. nach einem abgeschlossenem Studium absolviert, oder?
Zählt die Pilotenausbildung als Zweitausbildung? Spielt das Thema mit "anerkanntem Beruf" keine sonderliche Rolle in dem Fall?

Grüße
Michi

IP: Gespeichert

LH4139
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-19-2006 09:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von LH4139 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Servus,

soweit ich weiß gibt es nach einem abgeschlossenen Studium, oder einer Berufsausbildung die Möglichkeit das ganze steuerlich abzusetzen. Vorraussetzung ist allerdings eine ab-inito Ausbildung.
Falls es eine erst Ausbildung ist sind die Chancen wohl eher gering, soll aber schon Leute gegeben haben die trotzdem die Summe ganz oder teilweise absetzen konnten.
Fragen kostet nix, einfach mal informieren

Gruss

IP: Gespeichert

Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-19-2006 11:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Für alle, die zu faul zum Suchen sind:

"Ist einer Berufsausbildung eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen (weitere Berufsausbildung), handelt es sich dagegen bei den durch die weitere Berufsausbildung veranlassten Aufwendungen um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht. Entsprechendes gilt für ein Studium nach einem abgeschlossenen Erststudium (weiteres Studium). Die Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage vor der Neuordnung ist insoweit weiter anzuwenden, BFH vom 4. Dezember 2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403; vom 17. Dezember 2002, VI R 137/01, BStBl II 2003, 407; vom 13. Februar 2003, IV R 44/01, BStBl II 2003, 698; vom 29. April 2003, VI R 86/99, BStBl II 2003, 749; vom 27. Mai 2003, VI R 33/01, BStBl II 2004, 884; vom 22. Juli 2003, VI R 190/97, BStBl II 2004, 886; vom 22. Juli 2003, VI R 137/99, BStBl II 2004, 888; vom 22. Juli 2003, VI R 50/02, BStBl II 2004, 889; vom 13. Oktober 2003, VI R 71/02, BStBl II 2004, 890; vom 4. November 2003, VI R 96/01, BStBl II 2004, 891.

Unter dem Begriff „Berufsausbildung“ i.S.d. § 12 Nr. 5 EStG ist eine berufliche Ausbildung unter Ausschluss eines Studiums zu verstehen.
Eine Berufsausbildung i.S.d. § 12 Nr. 5 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige durch eine berufliche Ausbildungsmaßnahme die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen. Voraussetzung ist, dass der Beruf durch eine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgangs erlernt wird (BFH vom 6. März 1992, VI R 163/88, BStBl II 1992 S. 661) und der Ausbildungsgang durch eine Prüfung abgeschlossen wird. Die Auslegung des Begriffs „Berufsausbildung“ im Rahmen des § 32 Abs. 4 EStG ist für § 12 Nr. 5 EStG nicht maßgeblich.....

....

Andere Bildungsmaßnahmen werden einer Berufsausbildung i.S.d. § 12 Nr. 5 EStG gleichgestellt, wenn sie dem Nachweis einer Sachkunde dienen, die Voraussetzung zur Aufnahme einer fest umrissenen beruflichen Betätigung ist. Die Ausbildung muss im Rahmen eines geordneten Ausbildungsgangs erfolgen und durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung abgeschlossen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung muss Voraussetzung für die Aufnahme der beruflichen Betätigung sein. Die Ausbildung und der Abschluss müssen vom Umfang und Qualität der Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen her grundsätzlich mit den Anforderungen, die im Rahmen von Berufsausbildungsmaßnahmen i.S.d. Rz. 5 gestellt werden, vergleichbar sein. Dazu gehört z.B. die Ausbildung zu Berufspiloten auf Grund der JAR-FCL 1 deutsch vom 15. April 2003, Bundesanzeiger 2003 Nummer 80a...."

IP: Gespeichert

mission
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-20-2006 04:03 AM     Sehen Sie sich das Profil von mission an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

sollte funktionieren. Hatte auch mit Zweitausbildung argumentiert, ohne Probleme, konnte alles absetzen.
Lediglich das mit der modularen Ausbildung würde ich vorher abklären.

mfg

IP: Gespeichert

Almdudler
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-22-2006 11:30 PM     Sehen Sie sich das Profil von Almdudler an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Als kleinen Tipp empfehle ich:

Jeder der vor hat, die ATPL Kosten von der Steuer abzusetzen, sollte 1000-2000 Euro in die Hand nehmen und einen sehr guten Steuerberater damit beauftragen. Man kann viel falsch machen und dann sind u.U. 20.000 Euro Steuererstattung im Eimer, weil man einen Formulierungsfehler gemacht hat.

Ich habe mich jedenfalls sehr über die Überweisung des Finanzamtes gefreut! 8-)

Der Almdudler

IP: Gespeichert

Student74
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-23-2006 08:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von Student74 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ Almdudler

was meinst du mit 1000-2000 euro.
Mein Steuerberater nimmt für die Argumentation eigentlich nur die Knete die im Rahmen der üblichen Rückerstattung anfällt.
Hast du den ATPL als zweite Berufsausbildung gemacht ?

Kannst Du evtl. aus deiner Erklärung hier zitieren ?

Ich denke es würden Dir einige danken,wenn auch nicht so wie dein Finanzamt :-)

IP: Gespeichert

Lippschmi
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-23-2006 08:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von Lippschmi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen,

kann Jemand genauere Angaben zur Absetzung einer modularen Ausbildung nach abgeschl. Erstausbildung machen, und/ oder vielleicht einen Steuerberater empfehlen, der auf dem Gebiet fit ist ?

Der Pilotengemeinde noch einen schönen Abend,


Lippschmi


IP: Gespeichert

Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-23-2006 12:09 PM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also ich mach Dir die Erklärung für 200,-€ - keine Ahnung was Ihr da formulieren wollt....

Anlage N:

sonstige Werbungskosten: X0.000,-€ für Flugausbildung gem. Anlage

Rechnungen und Ausbildungsbescheinigung beilegen - gut is...

Das ganze PERSÖNLICH abgeben. Akte unterm Arm. INHALT:

- alle Rechnungen
- Ausbildungsvertrag
- evtl. Nachweise über vorherige Berufsausbildung
- das Schreiben aus dem Link weiter oben
- Kontoauszüge

IP: Gespeichert

Almdudler
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 12:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von Almdudler an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ Student 74: Bei mir war es die Erstausbildung und ist auch schon ein paar Jahre her. Die Bestimmungen haben sich ja fast jedes Jahr geändert. Kennst ja die Finanztypen. Die benehmen sich, als wäre es ihr Geld. Demnach wird Dir meine Erklärung nichts nützen.

Das Angebot von MUSTANG ist natürlich noch besser. 200 Euro sind ein guter Preis. Vermutlich kein Steuerberater, was? Dann schei mal nicht zu laut, sonst gibts Zoff von den professionellen Beratern. Du darfst nämlich keinen Rechstbeistand leisten! Uuups.

Aber persönlich hingehen ist immer gut. Der Finanzritter muss Dir auf dem Amt immer eine Auskunft geben, die nicht zu Deinem Nachteil ist.

Viel Glück!

Der Almdudler

IP: Gespeichert

St.Anton
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 01:15 AM     Sehen Sie sich das Profil von St.Anton an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
um nochmal deutlich zu machen: ATPL als Erstausbildung! ist nur noch einmalig bis zu 4.000.-EUR als Sonderausgaben absetzbar.
Nicht das schon wieder Missverständnisse aufkommen.

IP: Gespeichert

Mike Lima
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 02:09 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mike Lima an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ St.Anton: Hast du vielleicht irgendwie einen Link oder eine andere Quelle dafür, dass man nur noch 4000€ wiederbekommen kann? Würde mir sehr helfen!
Gruss

IP: Gespeichert

J_o_j_o
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 03:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von J_o_j_o an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Noch eins obendrauf. Manchmal sind die Finanzämter etwas langsam, vor allem diejenigen, wo bis jetzt noch keine/wenige ATPL-Schulungskosten abgesetzt wurden. Diese zicken extrem gerne rum und versuchen einem Steine in den Weg zu legen. Aus dem Bekanntenkreis habe ich gehört, daß Stuttgart und Frankfurt da ganz in Ordnung sind. Weil es dort eben häufiger vorkommt.

Wie von meinen "Vorschreibern" schon erwähnt, ein guter Steueranwalt ist viel wert. Zudem MUSS der Finanzbeamte einem JEDE gewünschte Auskunft geben. Dies kann im Extremstfall bedeuten, daß er einem helfen muß die Steuererklärung bis ins kleinste Detail zu schreiben. Aber wie ihr ja alle wisst, ist eine gute Vorbreitung viel wert.

IP: Gespeichert

Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 05:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ Mike Lima

Langsam werd ich übel gelaunt...

Da macht man sich die Mühe, die Gemeinschaft hier im Forum mit Rat und Tat zu unterstützen und keiner registriert es....

OBEN ist ein LINK zu einem SCHREIBEN aus dem NOVEMBER 2005. Hierin lässt sich das BMF (Bundesministerium der Finanzen) in aller epischer Breite zu dem Thema aus! Schon auf der 1. SEITE im letzten ABSATZ steht die ANTWORT auf deine FRAGE!!!!

Natürlich ist es möglich (aber eher unwahrscheinlich), daß es inzwischen neuere Rechtsprechung gibt. Ich verfolge das Thema nicht so, weil ich die komplette Ausbildung schon abgesetzt und das Geld erstattet bekommen habe - OHNE x000,-€ in irgendeinen Steueranwalt (-berater tun's hier ja nicht mehr) zu investieren!

Sorry wenn der TON etwas scharf war ;-)

Grüße

Mustang

P.S.: @ Almd. danke für die Belehrung - hast mich vermutlich vor schlimmerem bewahrt...

IP: Gespeichert

troop
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 06:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von troop an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nanana, Du bist schließlich nicht der Retter der Entrechteten , auch wenn Dir hier viele Leser dankbar sind, daß Du mit Infos hilfst. Wenns Dich (vielleicht sogar zu Recht) nervt, wenn andere nicht lesen können, dann schreib doch gar nichts mehr , Du bist ja nicht verpflichtet.
Aber wie gesagt, danke daß Du schreibst, es ist interessant.

Mein Versuch liegt länger zurück, ich konnte meine Aubildung (zweite) nicht wie gewünscht absetzen, weil ich zu lange damit gewartet hatte, ich kam zu spät. Dafür kann ich nun lediglich die Zinsaufwendungen anrechnen lassen, was aber auch schon ordentlich ist, wenigstens das, und das sogar so lange, wie die Abzahlung auch dauert, quasi bis zur Rente.

Dafür habe ich damals eine Steuerberatungsassistentin beauftragt (zufälliger- und unbekannterweise), welche ich gerne bis heute konsultiere, denn sie hat sich super gut und tierisch intensiv da reingehangen. Es hat sie brennend interessiert, sich auf diesem für sie komplett neuen Gebiet reinzufuchsen (ich war ihr erster Pilot) und ihr Repertoire zu erweitern. Das damals war die fetteste und dickste Rückerstattung, die ich je erhalten habe, und bis heute kommt sie mit Details, an die ich nie denken würde von alleine. Vor allem setzt sie sich auch im nachhinein mit dem FA auseinander, wenn irgendein Betrag unter einem falschen Paragraphen oder so bearbeitet wurde, Dinge, die mir nie auffallen würden.

Ich bin froh, eine Beraterin dazugezogen zu haben für ca 300 Euro, denn ich hatte bis auf Belege zuschicken und diversen Telefonsessions mit ihr GAR KEINEN Streß (zeitlich, nervlich usw) mit der Steuerabrechnung - und darüber hinaus wurde damals und wird seitdem alles vom FA anerkannt ohne nerviges Nachfragen, Nachrechnen, Belege nachschicken, Streichungen usw. - und zwar anstandslos, sogar alle gefahrenen Kilometer (hatte ich vorher noch nie).

Mein Fazit: Es lohnt sich, für besondere Anlässe einen Fachmann hinzuziehen, denn ich denke, daß FA's beim Laien schnell mal nicht akzeptieren, wild streichen, in der Hoffnung, der kennt sich eh nicht aus, im Gegensatz zu einer Erklärung vom Fachmann abgeliefert. Mir ist diese Nervenschonung und die Extrafreizeit, die ich durch meine Steuerberaterin habe, sehr viel wert. Und ich weiß, daß die Erklärung besser gemacht wird als ich es je könnte. Und ich werde fürstlich entlohnt bei jeder Rückerstattung.

edit wegen Tippfehler

[Diese Nachricht wurde von troop am 05-24-2006 editiert.]

IP: Gespeichert

Mike Lima
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 07:11 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mike Lima an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ist ja schon gut, kein Grund hier gleich rumzuschreien, habs halt überlesen. Aber trotzdem danke für den freundlichen Hinweis.

Gruss ML

IP: Gespeichert

Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 07:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
....naja ich hatte einen schlechten Tag und ne Menge Streß.... und bis das alles so geklappt hat, hab ich mir die Finger wund gesucht.... naja tut mir leid ;-) wollte nicht laut werden...

IP: Gespeichert

Mike Lima
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 07:39 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mike Lima an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Schon ok! Hätte ja auch mal genauer gucken können...

IP: Gespeichert

Mshamba
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 02:48 PM     Sehen Sie sich das Profil von Mshamba an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mustang14, genauso ist es, stimme Dir da voll und ganz zu.
ATPL Erstausbildung: bis 4000 Euro
ATPL als Zweitausbildung: voll absetzbar, punktum.
Lustig, daß ich den Thread gerade heute entdecke. Hab grad meinen Steuerbescheid bekommen - uh, davon kann ich für den Rest des Jahres meine Flugstunden zahlen

Zusammengefasst: Wer einen Beruf hat (Studium, Ausbildung) und jetzt den ATPL macht, egal in welcher Form, der kann die Kosten als Werbungskosten VOLL absetzen. Dh: Flugstunden usw. werden voll angesetzt, mindern entsprechend mein zu versteuerndes Einkommen, dadurch rutsche ich in eine niedrigere Steuerprogression und zahle aus dem niedrigeren zu versteuernden Einkommen deutlich weniger Steuern. Dh. ich bekomme Geld zurück. Dazu brauche ich KEINEN Steuerberater.

Aber mal eine andere Frage: Zählen Fahrtkosten zur Flugschule mit dazu? Werd das nämlich mal dummdreist probieren, mehr als rausstreichen können sie's mir ja nicht

------------------
Viele Grüße
Mshamba

IP: Gespeichert

jonas
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-24-2006 02:55 PM     Sehen Sie sich das Profil von jonas an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Dieser Artikel wurde meines Wissens hier zwar schon einmal gepostet, aber er passt wieder zum Thema:

Artikel aus der "Berliner Morgenpost" vom 14.09.05:

Finanzamt belohnt den Wissensdurst
Beruflich veranlaßte Fort- und Weiterbildungen können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden
Von Nando Sommerfeldt
Berlin - "Bildung ist immer eine Bereicherung, auch wenn sie nicht immer viel Geld einbringt." Diese Weisheit hat der deutsche Schriftsteller Erhard Blanck vor geraumer Zeit unter die Leute gebracht, und damit nur zum Teil Recht gehabt. Denn Vater Staat sorgt dafür, daß Bildungskosten die Steuerlast kräftig senken können. Gerade in Zeiten, wo viele Berufstätige ihren Arbeitsplatz nur durch Umschulungen und Weiterbildungen erhalten können, ist es gut zu wissen, wann der Fiskus den Wissensdurst belohnt.

Die entscheidende Frage lautet: Handelt es sich um eine Fort- oder Ausbildung. Ausgaben für eine Fortbildung im Beruf oder für ein Zweit-, Aufbau oder Ergänzungsstudium können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei ist es egal, ob man Lohn bezieht, arbeitslos ist oder sich im Erziehungsurlaub befindet. Wichtig ist nur, daß sie beruflich veranlaßt ist. Dann sind auch Umschulungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem richtungsweisenden Urteil (vom 4.12.2002, BStBl. 2003 II S. 403) entschieden. In dem konkreten Fall hatte eine gelernte Industriekauffrau als Arbeitslose eine Umschulung zur Fahrlehrerin gemacht und später auch in diesem neuen Beruf gearbeitet. Das Finanzamt wollte von den Ausbildungskosten jedoch nur einige hundert Euro als Sonderausgaben anerkennen. Das sahen die Richter anders: Sie erkannten die Ausgaben als Werbungskosten an, wodurch die Klägerin die Belastung in voller Höhe absetzen konnte. Dabei handelte es sich um immerhin 11 880 Euro. Nach dem Urteil hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung in mehreren Fällen bestätigt.

Etwas komplizierter ist es dagegen, wenn es sich um eine Ausbildung handelt. Denn seit 2004 sind zum Beispiel Ausgaben für das erste Studium nur noch Werbungskosten, wenn die Studierenden wie an Berufsakademien dafür Lohn beziehen. Ist das nicht der Fall, können die Kosten nur als Sonderausgaben bis zur Höhe von 4000 Euro im Jahr abgesetzt werden.

Der Abzug von Sonderausgaben ist - neben den begrenzten Abzugsmöglichkeiten - auch aus anderen Gründen ungünstiger als die Geltendmachung von Werbungskosten. Hat man während der Ausbildung keine oder nur geringe Einkünfte läuft der Sonderausgabenabzug ins Leere, und wirkt sich damit auch nicht steuermindernd auf das erste Berufsjahr aus. Anders bei den Werbungskosten: Hier würde ein Abzug auch bei fehlenden Einnahmen zu negativen Einkünften führen. Dieser Betrag könnte dann über den Verlustvortrag aufgespart werden, und somit das zu versteuernde Einkommen in den kommenden Jahren mindern. Sogar ein Verlustrücktrag von einen Jahr ist möglich.

In einigen Fällen hat der Sonderausgabenabzug allerdings auch Vorteile. Denn die Pauschalen, die es für Sonderausgaben wie Ausbildungskosten gibt, betragen nur 36 (für Alleinstehenden) beziehungsweise 72 Euro (Ehepaare) im Jahr. Dadurch wirken sich schon relativ geringe Ausgaben steuermindernd aus. Der Nachweis von Werbungskosten lohnt sich dagegen erst dann, wenn sie höher als der Pauschalbetrag von 920 Euro im Jahr sind.

Doch auch diese Summe ist schnell erreicht. "Viele Steuerzahler sehen vor allem ihre Ausbildungsgebühren und Fahrtkosten. Doch darüber hinaus, gibt es noch jede Menge anderer Belastungen, die sich steuermindernd auswirken", macht Aenne Riesenberg, Steuer-Expertin bei "Finanztest", deutlich. "Dabei gelten für Sonderausgaben und Werbungskosten die gleichen Regeln."

Neben den klassischen Kosten für Reisen, Teilnahme- und Prüfungsgebühren, sind auch viele andere Belastungen absetzbar. So wirken sich beispielsweise die Ausgaben für Lern- und Arbeitmittel, sowie für das Arbeitszimmer steuermindernd aus. Selbst die Fahrten zu Lern- und Arbeitsgemeinschaften akzeptiert das Finanzamt. Was viele auch nicht wissen: Selbst die Kosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zur Fortbildungsstätte entstehen, und nicht von der Versicherung getragen werden, verringern die Steuerbelastung.

IP: Gespeichert

Student74
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-25-2006 04:03 AM     Sehen Sie sich das Profil von Student74 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ Mshamba

Also das mit den Fahrtkosten zum Flugplatz hin und Rück hat bei mir damals schon mit PPL geklappt.
Es ist also nicht dreist sondern rechtens.

Würdest du z.b. deine Habilitation an der Uni von Hamburg schreiben könntest Du ja auch deine Fahrten dorthin am Wochenende absetzen,kein Unterschied.Denk auch evtl. an doppelte Haushaltsführung während deiner Ausbildung !!

IP: Gespeichert

J_o_j_o
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-25-2006 03:59 PM     Sehen Sie sich das Profil von J_o_j_o an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin!

Möchte Euch allen einmal danken für die wertvollen Infos, die ihr gepostet habt. Das erspart einem fast Unwissenden wie mir schon viel Zeit.

Danke

IP: Gespeichert

plastus
New Board Member
erstellt am: 03-24-2014 08:06 AM     Sehen Sie sich das Profil von plastus an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
hallo student74 (oder jeder der nen ppl durchbekommen aht bei der steuer): brauche kontakt und das "wie".

ich will weiter machen, aber modular, für meinen jetzigen job ist es ne sinnvolle und nützliche zusatzkompetenz nen ppl zu haben, auch gegenüber anderen ansonsten gleich qualifizierten ohne, aber mein FA sieht das als reines hobby, was es tatsächlich nicht ist.

@ mustang 14 gibts das dokument noch? link ist tot.. :-(

kontakt auch gerne per mail an "mser vos (at) gmx PUNKT de" (keinerlei leerzeichen)

IP: Gespeichert

Alle Zeiten sind rein zufällig

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag löschen
Neuen Thema erstellen  Antwort erstellen
Gehe zu:

Kontakt | German Airline Pilots BB

Contact : Mail to Bueld PLZ 48599 Rotdornweg 62

Powered by: Ultimate Bulletin Board, Version 5.42a
© Infopop Corporation (formerly Madrona Park, Inc.), 1998 - 1999.
Deutsche Übersetzung von thinkfactory.