Pls note : Password required for Postings in (*) - marked Open Forums : Use EDDF DME Identifier as Forum Password!


UBBFriend: Senden Sie diese Seite per eMail an einen Freund!
  1     [Alle Kategorien]
  D. SCHOOL & JOBS
  Was darf ein CRI ??

Neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Autor Thema:   Was darf ein CRI ??
Hijacker
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-05-2006 06:07 AM     Sehen Sie sich das Profil von Hijacker an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo liebe Fliegerkollegen, kann mir mal jemand sagen, was ein Class Rating Instructor CRI (A) alles darf ?

Ich weiß, er darf durchführen:
>> Ausbildung für eine Klassenberechtigung
>> Einstündige Übungsflüge zur Lizenzverlängerung

Was darf er noch ?

Insbesondere,darf er auch:
>> Ausbildung eines PPL-A national 750 kg -Inhabers auf PPL-A national 2000kg durchführen (ist das eine Klassenberechtigung innerhalb des PPL-A national ?
>> Nachtflugausbildung durchführen ?

Ich finde darauf keine Antworten in den undurchsichtigen JAR.

Darum danke schon mal für eure Antworten.

[Diese Nachricht wurde von Hijacker am 10-05-2006 editiert.]

IP: Gespeichert

Windsack
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-05-2006 03:09 PM     Sehen Sie sich das Profil von Windsack an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Hijacker:
Hallo liebe Fliegerkollegen, kann mir mal jemand sagen, was ein Class Rating Instructor CRI (A) alles darf ?

Ich weiß, er darf durchführen:
>> Ausbildung für eine Klassenberechtigung
>> Einstündige Übungsflüge zur Lizenzverlängerung

Was darf er noch ?



Wenn es sich um einen reinen CRI handelt, dann darf er noch differenztraining innerhalb einer Klassenberechtigung und Simtraining für die Klassenberechtigung, sonst nichts.

Reine CRIs dürfte es aber nicht sehr viele geben. Die meisten sind auch mindestens FI(A)

mfg

Windsack

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-05-2006 08:54 PM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Zunächst einmal gibt es verschiedene CRI, z.B. CRI SEP(SPA), CRI MEP(SPA), CRI TMG, CRI PA46 usw...

Z.B. darf ein CRI SE(SPA) Inhaber einer gültigen Lizenz (PPL-N, PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A)) ausbilden zur Klassenberechtigung SEP, zur Klassenberechtigung bis 2000kg und Erwerb der PPL(A) nach JAR-FCL für PPL-N-Inhaber, sowie alle anderen Berechtigungen wie Nachtflug, CVFR, Kunstflug usw., sofern der CRI diese Berechtigungen selbst hat. Asgenommen hiervon ist das IR, dazu muss man IRI sein.

IP: Gespeichert

Windsack
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-05-2006 10:59 PM     Sehen Sie sich das Profil von Windsack an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Rotorhead,

worauf stützt Du deine Aussage?
Ich bin mir ziemlich sicher, das ein "Nur CRI" keinen PPL N Inhaber zum JAR PPL ausbilden darf. Das gibt weder die LuftPersV noch die JA R-FCL her.

Windswack

IP: Gespeichert

EL_Commandante
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 12:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von EL_Commandante an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
nach rücksprache mit dem reg.präs darf ein CRI genau das was ein einweisungsberechtiger nach luftpersv machen durfte. er darf lediglich klassenberechtigungen schulen (z.b. von SEP nach MEP...oder von innerhalb einer klasse...z.b. C150 auf C172).

für alles andere, ppl-n zu ppl(a) nach JAR (dazwischen liegt die CVFR ausbildung), nachtflug,übungsflüge usw. muss ein FI herhalten.

nachzulesen gibt es das in der jar-fcl unter abschnitt H

IP: Gespeichert

EL_Commandante
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 12:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von EL_Commandante an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
um die frage des kollegen hijacker zu beantworten:

>> Ausbildung eines PPL-A national 750 kg -Inhabers auf PPL-A national 2000kg durchführen (ist das eine Klassenberechtigung innerhalb des PPL-A national ?

die antwort ist zweigeteilt:
zwischen ppl-n und jar ppl(a) liegt die cvfr ausbildung. diese darf ein cri nicht durchführen. er darf das class rating machen SEP bis 2000kg. meistens fällt aber die klassenberechtigungs-schulung ins cvfr hinein, womit sich das thema auch wieder erledigt hätte.

>> Nachtflugausbildung durchführen ?

die antwort ist NEIN. ein cri darf nur klassenberechtigungen machen, er darf keine schulung,ausbildung zu erwerb weiterer berechtigungen durchführen

hoffe geholfen zu haben.

[Diese Nachricht wurde von EL_Commandante am 10-06-2006 editiert.]

IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 04:04 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
El_Commandante und Kollege Hijacker .... *Schmunzel* ....... habe gerade im net was gefunden zu dieser Frage, zu der auch die Bezirksregierungen immer noch unterschiedliche Antworten geben: http://ausbildung.bwlv.de/lehrberechtigung.htm

er darf: Übungsflug, ClassRating, Differenzschulung und Vertrautmachung.

Erstaunlicherweise darf der JAR-CRI auch CVFR-Ausbildung durchführen (siehe Rotorhead) , zumindest laut Luftfahrtbehörde in BW, nicht aber laut Luftfahrtbehörde NRW (Münster).
Genauso erstaunlich finde ich, dass er auch als Inhaber der Nachtflugberechtigung innerhalb der Klasse KEINE Nachtflugausbildung durchführen darf.

Die Luftfahrtbehörde BW hat aber auch zu erkennen gegeben, dass deren Angaben nur unter Vorbehalt sind, bei neuen Erkenntniss4en können sich Änderungen ergeben.

[Diese Nachricht wurde von saudi am 10-06-2006 editiert.]

IP: Gespeichert

EL_Commandante
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 04:30 AM     Sehen Sie sich das Profil von EL_Commandante an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ich kann immer wieder nur den kopf schütteln was seit der einführung der jar abgeht...keiner weiss es genau, jeder interpretiert...nicht mal die landesluftfahrtbehörden sind sich einig!

meine auskunft war übrigens vom rp stuttgart

IP: Gespeichert

Windsack
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 04:38 AM     Sehen Sie sich das Profil von Windsack an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von EL_Commandante:
ich kann immer wieder nur den kopf schütteln was seit der einführung der jar abgeht..

JAR heißt ja auch: Jeder hat Ander Regeln


Windsack

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 08:08 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mit meinen Ausführungen hatte das BYLAN bis jetzt keine Probleme...

In JAR-FCL heißt es letztlich nur, dass zur Schulung einer Berechtigung der Ausbilder Inhaber einer Lehrberechtigung sowie der zu schulenden Berechtigung sein muss, außerdem muss er selbstverständlich über die notwendige Lizenz und Klassen- bzw. Musterberechtigung verfügen.

Für das IR wird explizit die Lehrberechtigung IRI gefordert, für NFQ gibt es nur Einschränkungen beim FI. Ein CRI braucht ja immerhin wesentlich mehr Flugerfahrung vom Start weg.

Berechtigungen wie CVFR, JAR-FCL ab PPL-N, Schleppberechtigung, Kunstflug, usw. werden auch beim FI nicht genannt. Bei zu engen Auslegung würde das bedeuten, dass diese Berechtigungen niemand mehr schulen darf, was wohl sicher nicht gemeint ist.

Im übrigen gibt es bei JAR-FCL keinen "Fluglehrer", sondern nur verschiedene Lehrberechtigungen: FI, CRI, TRI, IRI und SFI. Die Besonderheit des FI ist, dass er zum PPL und ggf. CPL ausbilden darf.

IP: Gespeichert

Hijacker
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 09:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von Hijacker an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
danke an alle für die Informationen.

@Rotorhead
Da du ja hier als ausgewiesener Rechtsexperte gilst und der Inhalt deiner Beiträge immer sehr qualifiziert ist, werde ich deinen Beitrag demnächst mal mit unserer BezReg. durchkauen, zusammen mit der Veröffentlichung der BezReg BW.

Eine Frage noch, was heißt BYLAN ???

[Diese Nachricht wurde von Hijacker am 10-06-2006 editiert.]

IP: Gespeichert

FlightFox
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 11:58 AM     Sehen Sie sich das Profil von FlightFox an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
BYLAN = Bayern, Luftamt Nord, Nürnberg (Mittelfranken)

IP: Gespeichert

Windsack
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-06-2006 12:10 PM     Sehen Sie sich das Profil von Windsack an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RotorHead:

Berechtigungen wie CVFR, JAR-FCL ab PPL-N, Schleppberechtigung, Kunstflug, usw. werden auch beim FI nicht genannt. Bei zu engen Auslegung würde das bedeuten, dass diese Berechtigungen niemand mehr schulen darf, was wohl sicher nicht gemeint ist.

Das liegt daran, das CVFR, Schleppen und Kunstflug nationale Berechtigungen sind und das ist in der LuftPersV geregelt.


mfg

Windsack

IP: Gespeichert

Alle Zeiten sind rein zufällig

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag löschen
Neuen Thema erstellen  Antwort erstellen
Gehe zu:

Kontakt | German Airline Pilots BB

Contact : Mail to Bueld PLZ 48599 Rotdornweg 62

Powered by: Ultimate Bulletin Board, Version 5.42a
© Infopop Corporation (formerly Madrona Park, Inc.), 1998 - 1999.
Deutsche Übersetzung von thinkfactory.