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Autor | Thema: Was darf ein CRI ?? |
Hijacker Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo liebe Fliegerkollegen, kann mir mal jemand sagen, was ein Class Rating Instructor CRI (A) alles darf ? Ich weiß, er darf durchführen: Was darf er noch ? Insbesondere,darf er auch: Ich finde darauf keine Antworten in den undurchsichtigen JAR. Darum danke schon mal für eure Antworten. [Diese Nachricht wurde von Hijacker am 10-05-2006 editiert.] IP: Gespeichert |
Windsack Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote:
Reine CRIs dürfte es aber nicht sehr viele geben. Die meisten sind auch mindestens FI(A) mfg Windsack IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Zunächst einmal gibt es verschiedene CRI, z.B. CRI SEP(SPA), CRI MEP(SPA), CRI TMG, CRI PA46 usw... Z.B. darf ein CRI SE(SPA) Inhaber einer gültigen Lizenz (PPL-N, PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A)) ausbilden zur Klassenberechtigung SEP, zur Klassenberechtigung bis 2000kg und Erwerb der PPL(A) nach JAR-FCL für PPL-N-Inhaber, sowie alle anderen Berechtigungen wie Nachtflug, CVFR, Kunstflug usw., sofern der CRI diese Berechtigungen selbst hat. Asgenommen hiervon ist das IR, dazu muss man IRI sein. IP: Gespeichert |
Windsack Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo Rotorhead, worauf stützt Du deine Aussage? Windswack IP: Gespeichert |
EL_Commandante Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() nach rücksprache mit dem reg.präs darf ein CRI genau das was ein einweisungsberechtiger nach luftpersv machen durfte. er darf lediglich klassenberechtigungen schulen (z.b. von SEP nach MEP...oder von innerhalb einer klasse...z.b. C150 auf C172). für alles andere, ppl-n zu ppl(a) nach JAR (dazwischen liegt die CVFR ausbildung), nachtflug,übungsflüge usw. muss ein FI herhalten. nachzulesen gibt es das in der jar-fcl unter abschnitt H IP: Gespeichert |
EL_Commandante Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() um die frage des kollegen hijacker zu beantworten: >> Ausbildung eines PPL-A national 750 kg -Inhabers auf PPL-A national 2000kg durchführen (ist das eine Klassenberechtigung innerhalb des PPL-A national ? die antwort ist zweigeteilt: >> Nachtflugausbildung durchführen ? die antwort ist NEIN. ein cri darf nur klassenberechtigungen machen, er darf keine schulung,ausbildung zu erwerb weiterer berechtigungen durchführen hoffe geholfen zu haben. [Diese Nachricht wurde von EL_Commandante am 10-06-2006 editiert.] IP: Gespeichert |
saudi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() El_Commandante und Kollege Hijacker .... *Schmunzel* ....... habe gerade im net was gefunden zu dieser Frage, zu der auch die Bezirksregierungen immer noch unterschiedliche Antworten geben: http://ausbildung.bwlv.de/lehrberechtigung.htm er darf: Übungsflug, ClassRating, Differenzschulung und Vertrautmachung. Erstaunlicherweise darf der JAR-CRI auch CVFR-Ausbildung durchführen (siehe Rotorhead) , zumindest laut Luftfahrtbehörde in BW, nicht aber laut Luftfahrtbehörde NRW (Münster). Die Luftfahrtbehörde BW hat aber auch zu erkennen gegeben, dass deren Angaben nur unter Vorbehalt sind, bei neuen Erkenntniss4en können sich Änderungen ergeben. [Diese Nachricht wurde von saudi am 10-06-2006 editiert.] IP: Gespeichert |
EL_Commandante Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ich kann immer wieder nur den kopf schütteln was seit der einführung der jar abgeht...keiner weiss es genau, jeder interpretiert...nicht mal die landesluftfahrtbehörden sind sich einig! meine auskunft war übrigens vom rp stuttgart IP: Gespeichert |
Windsack Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: JAR heißt ja auch: Jeder hat Ander Regeln
IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Mit meinen Ausführungen hatte das BYLAN bis jetzt keine Probleme... In JAR-FCL heißt es letztlich nur, dass zur Schulung einer Berechtigung der Ausbilder Inhaber einer Lehrberechtigung sowie der zu schulenden Berechtigung sein muss, außerdem muss er selbstverständlich über die notwendige Lizenz und Klassen- bzw. Musterberechtigung verfügen. Für das IR wird explizit die Lehrberechtigung IRI gefordert, für NFQ gibt es nur Einschränkungen beim FI. Ein CRI braucht ja immerhin wesentlich mehr Flugerfahrung vom Start weg. Berechtigungen wie CVFR, JAR-FCL ab PPL-N, Schleppberechtigung, Kunstflug, usw. werden auch beim FI nicht genannt. Bei zu engen Auslegung würde das bedeuten, dass diese Berechtigungen niemand mehr schulen darf, was wohl sicher nicht gemeint ist. Im übrigen gibt es bei JAR-FCL keinen "Fluglehrer", sondern nur verschiedene Lehrberechtigungen: FI, CRI, TRI, IRI und SFI. Die Besonderheit des FI ist, dass er zum PPL und ggf. CPL ausbilden darf. IP: Gespeichert |
Hijacker Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() danke an alle für die Informationen. @Rotorhead Eine Frage noch, was heißt BYLAN ??? [Diese Nachricht wurde von Hijacker am 10-06-2006 editiert.] IP: Gespeichert |
FlightFox Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() BYLAN = Bayern, Luftamt Nord, Nürnberg (Mittelfranken) IP: Gespeichert |
Windsack Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Das liegt daran, das CVFR, Schleppen und Kunstflug nationale Berechtigungen sind und das ist in der LuftPersV geregelt.
Windsack IP: Gespeichert |
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