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Autor Thema:   SEP Verlängerung
CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-21-2006 01:33 PM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen,

hab grad mal einen Blick in meinen Schein (JAR ATPL) geworfen und gesehen, dass mein SEP Rating Ende Dez ausläuft. Die Stunden dürfen ja nun mit einem Sachverständigen durch einen Checkride (VFR oder IFR)ersetzt werden.

Angenommen ich würde die Berechtigung auslaufen lassen und erst im Frühjahr einen Checkride anstreben- was müsste ich dann tun?! Darf ich mir den Sachverständigen aussuchen oder wird dieser zugewiesen?

IP: Gespeichert

JO555
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-21-2006 10:51 PM     Sehen Sie sich das Profil von JO555 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mach das doch am besten bei der Flugschule, wo du deine Ausbildung gemacht hast. Dort ist meist so ein "Sachverständiger" dabei. Und mit dem fliegst ein Stündchen und dann is gut!

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900ZX
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-21-2006 11:22 PM     Sehen Sie sich das Profil von 900ZX an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin CXFliescher,

verschieb das besser nicht.
Wenn Dein SEP abgelaufen ist, reicht ein Flug mit einem "einfachen Sachverständigen" nicht mehr aus! Der Mist ist mir nämlich Anfang des Jahres passiert. Ich hatte den obligatorischen Flug mit dem Sachverständigen einfach verschlampt: Resultat: Kompletter Prüfungsflug mit einem Prüfer von der Bezirksregierung und natürlich die anfallende Prüfungsgebühr. Ich kenne mindestens noch zwei Leute , denen es genauso ergangen ist. Also lieber einen Kaffeeflug mit einem Sachverständigen als ein Prüfungsflug mit der Behörde.
viele Grüße
900ZX

[Diese Nachricht wurde von 900ZX am 11-21-2006 editiert.]

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CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-21-2006 11:51 PM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke für Eure Beiträge. Ja dann werde ich wohl doch lieber die Variante "Kaffeeflug" wählen . Viele Grüße

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rocketman
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von rocketman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ CXFliescher

Um nochmal Licht in die Sache zu bringen:

Wenn Du Deine 12 Std. als PIC auf SEP in den LETZTEN 12 Monaten VOR der Verlängerung zusammen hast, brauchst Du nur einen ÜBERPRÜFUNGSFLUG mit eimem CRI oder FI zu machen. Hast Du die Stunden nicht, reicht ein CRI/FI nicht mehr aus und Du mußt mit eimem EXAMINER einen Flug machen. Dieser entspricht einem PPL-Prüfungsflug. Da die meisten Flugschulen (FTOs) einen Examiner on staff haben, ist es auch nicht so aufregend. Sie wollen einfach nur sehen, daß Du das Niveau des PPLs hast und weißt, was Du tust. (Der Flug dauert aber meist durch die vorgeschriebenen Übungen länger.)

Hasta la vista
rocketman

P.S.: Solltest Du im Raum Berlin wohnen, kannst Du gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Bin selbst FI(A) und kann Dir auch ein paar "harmlose" Examiner empfehlen.

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saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
rocketman
quote:
brauchst Du nur einen ÜBERPRÜFUNGSFLUG mit eimem CRI oder FI zu machen.
der Überprüfungsflug ist nur ein einstündiger (Blockzeit) ÜBUNGSFLUG, in dem der Scheininhaber vorschlagen kann, was er gerne üben möchte, ansonsten das Standardprogramm (basics) abgeflogen werden kann. Gibt keine Vorschriften über den Inhalt, nur Empfehlungen.

Wie rocketman schon sagt, geht mit CRI, FI, Prüfer. Wenn SEP abgelaufen, kannst du dir einen beliebigen Prüfer aussuchen, mit dem du dann eine sogenannte BEFÄHIGUNGSÜBERPRÜFUNH machen mußt, ähnlich einem SEP-Prüfungsflug (Prüfungsprotokolle sind fast identisch).

Es mag sein, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit (ich glaube 3 oder 6 Monate) der Prüfer von der Behörde vorgegeben wird. Da bin ich mir im Moment nicht sicher. Bis dahin darfst du dir den Prüfer aber selbst aussuchen.

[Diese Nachricht wurde von saudi am 11-22-2006 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von saudi am 11-22-2006 editiert.]

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CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hey rocketman,

nochmal Danke für deine Ausführung. Leider komm ich kaum noch zum Einmot fliegen und daher steht sowieso nur ein Checkride zur Debatte. Examiner kenn ich hier viele. Hab ich die letzten 4 Jahre so gemacht und es war jedesmal erschreckend *grins* Leider werden die Stunden auf der Düse nicht mehr angerechnet für die Verlängerung. Mir ging es jetzt nur drum, ob ich im Frühjahr das genauso unkompliziert erledigen könnte.

Aber was solls, Oma soll ja auch malwieder mit. Also packen wirs an

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saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:38 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von saudi:
[B]rocketman [QUOTE] brauchst Du nur einen ÜBERPRÜFUNGSFLUG mit eimem CRI oder FI zu machen.
der Überprüfungsflug ist nur ein einstündiger (Blockzeit) ÜBUNGSFLUG, in dem der Scheininhaber vorschlagen kann, was er gerne üben möchte, ansonsten das Standardprogramm (basics) abgeflogen werden kann. Gibt keine Vorschriften über den Inhalt, nur Empfehlungen.

Wie rocketman schon sagt, geht mit CRI, FI, Prüfer. Wenn SEP abgelaufen, kannst du dir einen beliebigen Prüfer aussuchen, mit dem du dann eine sogenannte BEFÄHIGUNGSÜBERPRÜFUNH machen mußt, ähnlich einem SEP-Prüfungsflug (Prüfungsprotokolle sind fast identisch).

Es mag sein, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit (ich glaube 3 oder 6 Monate) der Prüfer von der Behörde vorgegeben wird. Da bin ich mir im Moment nicht sicher. Bis dahin darfst du dir den Prüfer aber selbst aussuchen.


IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:39 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
rocketman
quote:
brauchst Du nur einen ÜBERPRÜFUNGSFLUG mit eimem CRI oder FI zu machen.
der Überprüfungsflug ist nur ein einstündiger (Blockzeit) ÜBUNGSFLUG, in dem der Scheininhaber vorschlagen kann, was er gerne üben möchte, ansonsten das Standardprogramm (basics) abgeflogen werden kann. Gibt keine Vorschriften über den Inhalt, nur Empfehlungen.

Wie rocketman schon sagt, geht mit CRI, FI, Prüfer. Wenn SEP abgelaufen, kannst du dir einen beliebigen Prüfer aussuchen, mit dem du dann eine sogenannte BEFÄHIGUNGSÜBERPRÜFUNH machen mußt, ähnlich einem SEP-Prüfungsflug (Prüfungsprotokolle sind fast identisch).

Es mag sein, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit (ich glaube 3 oder 6 Monate) der Prüfer von der Behörde vorgegeben wird. Da bin ich mir im Moment nicht sicher. Bis dahin darfst du dir den Prüfer aber selbst aussuchen.

IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:41 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
edit wg doppelp.

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CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:42 AM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Servus saudi,

ich dachte auch, dass es da so eine Regelung gab, innerhalb eines Zeitraums nach Ablauf der Gültigkeit mit einem Examiner meiner Wahl diesen Eintrag wieder zu erlangen. Wär mir nämlich ganz recht, dann müsst ich mich jetzt nicht so stressen. Thx mit Gruß

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CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hab gerade das hier gefunden.

<b>Mindestforderungen für die Auffrischungsschulung nach JAR-FCL 1.245 (f)/2.245 (e ) zur
Erneuerung von Berechtigungen
1. Erneuerung einer bis 6 Monate abgelaufenen Klassen- oder Musterberechtigung
ohne Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen fliegerischen Tätigkeit auf
weiteren Luftfahrzeugtypen
Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.245/2.245 bezogen
auf die Klassen- bzw. Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung
gemäß Anlage 1 zu JAR-FCL 1.240/2.240 auf dem entsprechenden
Luftfahrzeugmuster oder anerkannten STD.
(Für die Erneuerung einer Klassenberechtigung von einmotorigen Flugzeugen ist eine
praktische Prüfung gemäß Anhang 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 durchzuführen.)</b>

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miky0007
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 12:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von miky0007 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Check this !!!
http://www.lba.de/cln_002/nn_54076/SharedDocs/download/L/L1/L1__MindestanfBerechtigungserneuerung.html


Gruss
Mike

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domalke
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 06:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von domalke an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ja. ein Kaffeeflug mit ein paar ILS-Anflügen war auch bei mir ganz locker.
Prüfer freuen sich ja auch, wenn sie mal bei einem schönen Tag fliegen können.
Den Fluplan macht er vielleicht auch für Dich
Viel Spass.
Dom

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CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-22-2006 11:31 PM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ja ist immer wieder lustig. Besonders wenn Du dann ein Holding um ein NDB mit einem stinknormalen ADF ohne Kompass "nur" mit RB machen sollst.... Waren dann halt mehr Kreise mit Sichtkontak auf die Station Dafür gibts bei uns im FMS so eine Holdover Funktion und ich muß sagen, die macht das echt besser... Grüßle

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CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-05-2006 05:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo nochmal!

stehe jetzt vor meiner eigentlich Befähigungsüberprüfung für SEP. Den Flug wollte ich morgen IFR machen. Nach einem Blick in meinen Schein hab ich aber gesehen, dass mein IR für SEP gar nicht mehr gültig ist. Somit ging ja dann nur die Variante Befähigungsüberprüfung VFR. Jetzt hab ich eben beim LBA, Fachbereich L4 mit einer netten Dame gesprochen und die meinte, dass ich trotzdem einen IFR Überprüfungsflug machen kann, obwohl dieses für SEP ja schon gar nicht mehr gültig ist.

Ist das tatsächlich so in Ordnung?? Da ich nun nix schriftlich hab und es schön doof wäre wenn die das dann nicht anerkennen, wollte ich hier nochmal nachfragen. Danke für Eure Infos. Grüße

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MaxMeier
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-05-2006 05:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von MaxMeier an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Au weia....
Sach mir bitte vorher bescheid wann und vor allem wo du da so rumfliegen wirst...
Werde diesen Bereich weiträumig meiden- am Ende fällt mir dann noch der Himmel auf den Kopf...
Viel Spaß jedenfalls und nicht vergessen: nach vorne ist laut und nach hinten ist leise!!

IP: Gespeichert

CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-05-2006 05:29 AM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Na auf Dich han ich gewartet

Also da ich ja morgen nicht "dienstlich" fliegen werde mach ich alles schöööön langsam. Soll heissen: Falls Du morgen in Baden anfliegst und ein IFR Traffic mit 70kts aufm ILS langschippert, dann bitte nicht s****pfen- Könnte ich sein

Sonst irgendwelche Ratschläge?

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Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-05-2006 06:38 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Jau - schau mal in die JAR-FCL 1 deutsch!!!! Da steht drin, wie lange nach Ablauf der Berechtigung einer einfache Befähigungsüberprüfung reicht (oder wie immer dieser Check heisst).

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CXFliescher
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-05-2006 10:11 AM     Sehen Sie sich das Profil von CXFliescher an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hmm, habe unter JAR FCL 1 bei 1.185 was gefunden. Da sprechen die aber auch bei der Erneuerung der IR(A) für SEP nur von der Befähigungsüberprüfung. Die einzige Einschränkung ist, dass wenn innerhalb der vergangenen 7 Jahre kein IR ausgeübt wurde, eine Theorie Prüfung fällig wird. Kann mir einer sagen weshalb ich dann immer nach einem Jahr das IR für ein Haufen Geld verlängert hab wenns auch zum Ablauf des VFR nach 2 Jahren gegangen wäre mit der Befähigungsüberprüfung *ärger*

Grüßle

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FO_Behind
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-23-2010 09:15 AM     Sehen Sie sich das Profil von FO_Behind an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi,

darf ich das Thema nochmal aufwärmen?

Ich habe heute bei dem Club meiner Wahl vorgesprochen und erfahren, daß ich, um den SEP-Eintrag, der schon seit Jahren nicht mehr in meiner Lizenz steht, wieder zu bekommen, 12 Stunden fliegen (mit Fluglehrer oder Flugauftrag, quasi Solo) PLUS einen Prüfungsflug mit einem Prüfer der Bezirksregierung machen müßte.

Nachdem ich in die JAR-FCL geguckt habe (1.245), verstehe ich das so wie es auch hier in diesem Thread steht: Prüfungsflug - fertig (klar, daß man vielleicht vorher etwas üben muß).

Kann mir bitte jemand bestätigen, daß ich recht habe? ;-)

IP: Gespeichert

Frosch
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-23-2010 10:58 AM     Sehen Sie sich das Profil von Frosch an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Prüfungsflug - fertig

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maxphlyer
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-24-2010 01:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von maxphlyer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also eigentlich ist die Auslegung des LBA ganz einfach.

Grundsätzlich kann ein SEP/IR nur mit einem SEP/IR Checkflug verlängert werden.

Wenn die Vorraussetzungen zum SEP PIC erfüllt sind (12 Std innerhalb der letzten 12 Monate), kann der SEP/IR durch den Prüfungsflug MEP/IR mit verlängert werden.

Das geht nicht mit einem TR aud Jet oder TP!

Sind die Voraussetzungen zur Verlängerung PIC nicht erfüllt, können die fehlenden Stunden durch einen Überprüfungsflug mit einem Sachverständigen ersetzt werden. Da reicht aber ein VFR Checkflug.

Ist die Gültigkeit bis zu 6 Monate abgelaufen, kann man einfach mit einem Sachverständigen einen Prüfungsflug machen. Der darf dann allerdeings keinen Handeitrag in die Lizenz vornehmen, der Eintrag wird von der zuständigen Behörde vorgenommen.

Nach 6 Monaten ist eine Nachschulung nach Maßgabe der Behörde erforderlich.

Ich hoffe, ich habe etwas Licht ins Dunkel gebracht.

CXFliescher, wenn Du was brauchst, melde Dich bei mir!

Gruß, Max

IP: Gespeichert

maxphlyer
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-24-2010 02:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von maxphlyer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ooops, sorry!

Man wird alt, ich habe nicht auf das Kleingedruckte, sprich die Jahreszahlen, der Beiträge geschaut...

Faktisch ist aber alles richtig!

Wie Frosch schon sagt, das mit den 12 Std ist Blödsinn, die Flugzeiten werden durch durch Prüfungsflug ersetzt.

IP: Gespeichert

FO_Behind
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-24-2010 02:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von FO_Behind an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke! :-)

IP: Gespeichert

Mustang14
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-24-2010 04:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mustang14 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Aber das Problem war doch wohl, dass der SEP seit JAHREN nicht mehr gültig ist. Da reicht dann der Überprüfungsflug nicht aus.

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FO_Behind
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-24-2010 06:35 AM     Sehen Sie sich das Profil von FO_Behind an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Stimmt, SEP ist bei mir seit Jahren nicht mehr gültig - brauche ich da aus der rechtlichen Perspektive mehr?

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Telex
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-24-2010 06:56 AM     Sehen Sie sich das Profil von Telex an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von maxphlyer:
Also eigentlich ist die Auslegung des LBA ganz einfach.

Grundsätzlich kann ein SEP/IR nur mit einem SEP/IR Checkflug verlängert werden.

Wenn die Vorraussetzungen zum SEP PIC erfüllt sind (12 Std innerhalb der letzten 12 Monate), kann der SEP/IR durch den Prüfungsflug MEP/IR mit verlängert werden.

Das geht nicht mit einem TR aud Jet oder TP!

Sind die Voraussetzungen zur Verlängerung PIC nicht erfüllt, können die fehlenden Stunden durch einen Überprüfungsflug mit einem Sachverständigen ersetzt werden. Da reicht aber ein VFR Checkflug.

Ist die Gültigkeit bis zu 6 Monate abgelaufen, kann man einfach mit einem Sachverständigen einen Prüfungsflug machen. Der darf dann allerdeings keinen Handeitrag in die Lizenz vornehmen, der Eintrag wird von der zuständigen Behörde vorgenommen.

Nach 6 Monaten ist eine Nachschulung nach Maßgabe der Behörde erforderlich.

Ich hoffe, ich habe etwas Licht ins Dunkel gebracht.

CXFliescher, wenn Du was brauchst, melde Dich bei mir!

Gruß, Max


Das ist teilweise richtig:
seit einiger Zeit kann man bei SEP oder MEP (Single Pilot)den IR Teil auch wieder durch eine Befähigungsüberprüfung auf einem Multi Pilot Flugzeug (Jet oder TP)ersetzen, vorausgesetzt man hat die 12 Stunden auf SEP oder MEP/SP in den letzten 12 Monaten und vorausgesetzt dass man in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens drei An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln in einer Klasse oder auf einem Muster, die/das für einen Piloten zugelassen ist, im Flugbetrieb mit einem Piloten durchgeführt hat. Ladet Euch mal den Vordruck "Befähigungsüberprüfung TR-MPA" herunter, bei den Erklärungen auf der letzten Seite steht das alles!
Ich hab das grade gemacht, funktioniert!

Telex (FI/TRE/CRE SEP)

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