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  Erneuerung/Verlängerung?

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Autor Thema:   Erneuerung/Verlängerung?
makkes
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 01:53 AM     Sehen Sie sich das Profil von makkes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,
evtl. kann mir hier jemand ein wenig helfen?!
Ich habe seit Juni 2004 einen CPL(A), SE mit ATPL theory credit und MCC. (Frozen ATPL) Habe das Class Rating und IR einmal verlängert. Diese waren dann gültig bis Mai 2006. Danach habe ich weder das IR noch das Class Rating verlängert!
Jetzt meine Frage.
Was muß ich jetzt nachweisen um die Berechtigungen wiederzuerlangen?

Vielen Dank schonmal...

IP: Gespeichert

Triple-Seven
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 02:44 AM     Sehen Sie sich das Profil von Triple-Seven an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Viel Spass damit...

Mindestforderungen für die Auffrischungsschulung nach JAR-FCL 1.245 (f)/2.245 (e ) zur
Erneuerung von Berechtigungen
1. Erneuerung einer bis 6 Monate abgelaufenen Klassen- oder Musterberechtigung
ohne Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen fliegerischen Tätigkeit auf
weiteren Luftfahrzeugtypen
Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.245/2.245 bezogen
auf die Klassen- bzw. Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung
gemäß Anlage 1 zu JAR-FCL 1.240/2.240 auf dem entsprechenden
Luftfahrzeugmuster oder anerkannten STD.
(Für die Erneuerung einer Klassenberechtigung von einmotorigen Flugzeugen ist eine
praktische Prüfung gemäß Anhang 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 durchzuführen.)
2. Erneuerung einer mehr als 6 Monate aber weniger als 24 Monate abgelaufenen
Klassen- oder Musterberechtigung mit zwischenzeitlicher fliegerischer Tätigkeit
auf vergleichbaren Luftfahrzeugen
Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.245/2.245 bezogen
auf die Klassen- bzw. Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung
gemäß Anlage 1 zu JAR-FCL 1.240/2.240, zuzüglich einer theoretischen
Auffrischungsschulung in Form einer theoretischen Überprüfung durch den Prüfer und
Nachweisführung auf dem Prüfungsprotokoll.
(Für die Erneuerung einer Klassenberechtigung von einmotorigen Flugzeugen ist eine
praktische Prüfung gemäß Anhang 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 durchzuführen.)
3. Erneuerung einer mehr als 6 Monate aber weniger als 24 Monate abgelaufenen
Klassen- oder Musterberechtigung ohne zwischenzeitlicher fliegerischer
Tätigkeit auf vergleichbaren Flugzeugmustern
Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.245/2.245 bezogen
auf die Klassen- bzw. Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung
gemäß Anlage 1 zu JAR-FCL 1.240/2.240, zuzüglich einer theoretischen
Auffrischungsschulung gemäß Anhang 1F/2F zur 1.DV LuftPersV, sowie einer
praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von 3 zusätzlichen
Instrumentenanflügen bzw. einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung)
mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem
AOC-Holder.
(Für die Erneuerung einer Klassenberechtigung von einmotorigen Flugzeugen ist eine
praktische Prüfung gemäß Anhang 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 durchzuführen.)
4. Erneuerung einer mehr als 24 Monate aber weniger als 36 Monate abgelaufenen
Klassen- oder Musterberechtigung mit zwischenzeitlicher fliegerischer Tätigkeit
auf vergleichbaren Luftfahrzeugmustern
Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.245/2.245 bezogen
auf die Klassen- bzw. Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung
gemäß Anlage 1 zu JAR-FCL 1.240/2.240, zuzüglich einer theoretischen
Auffrischungsschulung gemäß Anhang 1F/2F zur 1.DV LuftPersV, sowie einer
praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von 3 zusätzlichen
Instrumentenanflügen bzw. einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung)
mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem
AOC-Holder.
(Für die Erneuerung einer Klassenberechtigung von einmotorigen Flugzeugen ist eine
praktische Prüfung gemäß Anhang 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 durchzuführen.)
5. Erneuerung einer mehr als 24 Monate aber weniger als 36 Monate abgelaufenen
Klassen- oder Musterberechtigung ohne zwischenzeitlicher fliegerischer
Tätigkeit auf vergleichbaren Luftfahrzeugmustern
Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.245/2.245 bezogen
auf die Klassen- bzw. Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung
gemäß Anlage 1 zu JAR-FCL 1.240/2.240, zuzüglich einer theoretischen
Auffrischungsschulung gemäß Anhang 1F/2F zur 1.DV LuftPersV, sowie einer
praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von 5 zusätzlichen
Instrumentenanflügen bzw. einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung)
mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem
AOC-Holder.
(Für die Erneuerung einer Klassenberechtigung von einmotorigen Flugzeugen ist eine
praktische Prüfung gemäß Anhang 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 durchzuführen.)
Für Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen sollten diese Mindestforderungen Grundlage
für spezielle Festlegungen bezogen auf die konkrete Operation bzw. die genutzten
Luftfahrzeugtypen in den Operation Manuals der Unternehmen sein und mit den Festlegungen
von JAR-OPS 1.965/3.965 verbunden werden.
Weiterhin ist jede Erneuerung von Berechtigungen unter den konkreten Bedingungen und mit
den Festlegungen von JAR-FCL 1.026/2.026 (für Unternehmen auch JAR-OPS 1.970/3.970)
zu verbinden (90 Tage Regel).
Bei Erneuerungen von Berechtigungen, die länger als 3 Jahre ungültig waren, sind
entsprechende Auffrischungsschulungsprogramme bei der zuständigen Stelle vor Beginn der
Auffrischungsschulung zur Bestätigung einzureichen.
Für die Erneuerung von Lehrberechtigungen ist der Umfang der notwendigen
Auffrischungsschulung bezogen auf den konkreten Fall (bei den Berechtigungen, die eine
Auffrischungsschulung fordern) in einem Auffrischungsschulungsprogramm festzulegen und
der zuständigen Stelle zur Bestätigung vorzulegen.

IP: Gespeichert

mep_instructor
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 05:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von mep_instructor an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von makkes:
Hallo,
evtl. kann mir hier jemand ein wenig helfen?!
Ich habe seit Juni 2004 einen CPL(A), SE mit ATPL theory credit und MCC. (Frozen ATPL) Habe das Class Rating und IR einmal verlängert. Diese waren dann gültig bis Mai 2006. Danach habe ich weder das IR noch das Class Rating verlängert!
Jetzt meine Frage.
Was muß ich jetzt nachweisen um die Berechtigungen wiederzuerlangen?

Vielen Dank schonmal...


Was Du immer brauchst: ein Medical und eine Lizenz mit einem gültigen Datum darauf, aber dann hängt es davon ab was für einen Schein Du hast .....

hast Du ein MEP eingetragen: benötigst Du eine FTO / TRTO mit Auffrischungsprogramm wie Triple-Seven beschrieben hat, dann einen IFR Checkflug CR(A) auf MEP, das wars dann.

hast Du nur SEP eingetragen: benötigst Du keine Auffrischungsschulung (natürlich musst Du die Prüfungen bestehen können), sondern eine "PPLA" Prüfung um Dein Class rating SEP wieder zu bekommen (ruf beim LBA an und lass dir einen Prüfer dafür zuteilen, wird meist an das jeweilige RP / Luftamt weitergegeben), und für das IFR einen "Jahrescheckflug" zur Erneuerung.

Wenn Du eine lizenz nach ICAO + JAR FCL deutsch hast, kannst Du Dir damit bis 7 Jahre zeitlassen JAR FCl 1.185(e) dann erst wird die theoretische Prüfung wieder fällig!

Aber Achtung, wenn Du noch eine ICAO Lizenz hast, was bei Dir wohl zutrifft, dann gilt nach LBA - Auffassung (jedenfalls letzte Woche) die alte Frist von LuftPersV 75 (den es ja nicht mehr gibt) :"Für die Erneuerung einer Berechtigung, deren Gültigkeit länger als drei Jahre abgelaufen ist, hat der Bewerber zusätzlich die theoretische Prüfung nach § 73 zu wiederholen."

Also bei alten Lizenzen die Erneuerung unbedinngt innerhalb der 3 Jahresfrist durchführen.

IP: Gespeichert

makkes
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 07:30 AM     Sehen Sie sich das Profil von makkes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi,

vielen danke euch beiden!!! das hat mir doch deutlich geholfen...

IP: Gespeichert

makkes
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 07:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von makkes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi,
vielen Dank euch beiden!!! Hat mir sehr geholfen...

[Diese Nachricht wurde von makkes am 02-22-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

Zero G
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 08:59 AM     Sehen Sie sich das Profil von Zero G an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Triple Seven, Du scheinst Dich ja mit den Wirren der JAR-FCL1 besten auszukennen! Vielleicht kannst Du mir auch helfen. Was muß ich denn nachweisen (fliegen) um meine Ratings normal aufrecht zu halten. Da wärnen also der PPL, der CPL, SEP MEP und IR. Wenn ich das richtig sehe, wird durch die halbjährlichen Checkrides im Sim nur mein Typerating und CPL aufrecht erhalten. Aber was brauch ich denn für den anderen Krempel? Hab die FCL selbst schon durchforstet aber nur dieses Beamtenkauderwelsch gefunden. Und bevor ich meine alte Schule oder beim LBA anrufe, dachte ich mir frage ich mal lieber hier, jetzt wo das Thema ohnehin schon eröffnet ist.
Also danke für Deine (Eure) Bemühungen!


PS: Und bitte keine Postings à la "das müßtest Du eigentlich wissen!" Ich weiß das ich es wissen müßte. Dem ist aber nunmal nicht so. Bitte um Verzeihung.

[Diese Nachricht wurde von Zero G am 02-22-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

Triple-Seven
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 10:44 AM     Sehen Sie sich das Profil von Triple-Seven an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Makkes,

ganz so gut kenne ich mich dann doch nicht aus, aber ich habe meine Lizenz auch mal 2 Jahre ruhen lassen und prinzipiell kann man sagen - je länger du wartest umso mehr will das LBA anschliessend sehen.

Also damit alles sauber über die Bühne geht. Ich mache jedes Jahr IR-Überprüfungsflug auf MEP, damit behalte ich das MEP und auch das IR. Beides wird dann für ein Jahr verlängert. IR gilt dann auch für SEP.

SEP Class Rating (VFR use only) ist gültig für 2 Jahre. In Zahlen heisst das...angenommen du machst Februar 2007 Checkflug auf MEP, dann bekommst du ausgestellt....

MEP PIC+IR valid until Februar 2008
SEP IR valid until Februar 2008
SEP PIC valid until Februar 2009

Ich kann dir im moment nicht sagen, was der Stand der Dinge bezüglich des SEP ist. Es gab mal eine Zeit, da hat das LBA gesagt, dass wenn der Bewerber einen Check auf MEP macht er dadurch noch nicht in der Lage ist auch SEP zu fliegen. ---> 2 Checkflüge machen.

Ich weiss in finanziellen Notlagen ist es manchmal schlecht den Spass current zu halten, aber ich würde meine Lizenz nicht noch einmal ruhen lassen. Während du den Jahrescheck mit einem anerkannten Sachverständigen (eventuell kommt da ein Fluglehrer deiner Schule für dich in Frage) durchführen kannst musst du bei einer längeren Pause den Check mit einem LBA- Prüfer machen.
Vielleicht lohnt sich ein Anruf beim LBA doch noch oder bei deiner ehemaligen Schule.

Gruss aus dem Süden

IP: Gespeichert

Zero G
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 11:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von Zero G an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Falls Du mich gemeint hast, vielen Dank. Das ist doch schonmal was womit ich was anfangen kann!
Liebe Grüße aus dem Süd Westen

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saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 11:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Ich kann dir im moment nicht sagen, was der Stand der Dinge bezüglich des SEP ist. Es gab mal eine Zeit, da hat das LBA gesagt, dass wenn der Bewerber einen Check auf MEP macht er dadurch noch nicht in der Lage ist auch SEP zu fliegen. ---> 2 Checkflüge machen.


Für SE(piston) Class Rating einen Übungsflug mit Fi(A), CRI oder Examiner von mind. 1 Std. Dauer und 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten vor dem Antrag auf Verlängerung. Kann ersetzt werden durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem Examiner.
Wenn abgelaufen, dann nur über Befähigungsüberprüfung mit Examiner (einfacher PPL-Prüfungsflug)

[Diese Nachricht wurde von saudi am 02-22-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

mep_instructor
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 03:01 PM     Sehen Sie sich das Profil von mep_instructor an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Was muß ich denn nachweisen (fliegen) um meine Ratings normal aufrecht zu halten. Da wärnen also der PPL, der CPL, SEP MEP und IR. Wenn ich das richtig sehe, wird durch die halbjährlichen Checkrides im Sim nur mein Typerating und CPL aufrecht erhalten.

Den PPL u CPL mußt Du nicht aufrechterhalten, einfach wenn er abläuft einen neuen anfordern, ist nicht fliegerisch sondern Verwaltung; Du musst aufrechterhalten MEP: IR und PIC, sowie SEP IR und PIC, am einfachsten: jährlich ein Checkflug IFR auf MEP, der verlängert Dir 1. MEP IR und 2. SEP IR und 3. MEP PIC;
Jetzt fehlt Dir noch SEP PIC: entweder 12 h fliegen SEP und/oder TMG geht beides, der Übungsflug wird dann durch den MEP IFR Checkflug wieder ersetzt oder wenn Du die Stunden nicht zusammenbekommst 2. Checkflug auf SEP für CR(A); das wars, eintragen, wenns noch nicht abgelaufen ist, tut der Prüfer; und es sind 4 Daten einzuhalten, am BEsten zusammenlegen auf ein Datum;

Gruß und Spass beim Überwachen, die JAR hat viele Ablaufdaten

IP: Gespeichert

Zero G
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-22-2007 09:51 PM     Sehen Sie sich das Profil von Zero G an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Super. Vielen, vielen Dank!

IP: Gespeichert

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