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Autor | Thema: Aktuelle Flugschulkosten? |
nabla Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Aloha! Da meine Flugschulzeit schon 'ne Weile her ist, habe ich mal die folgende Frage für die Runde: Was kostet momentan *realistisch* die ATPL-Ausbildung (ohne Lebenshaltungkosten) bei Euren Flugschulen inkl. CCC? Ich frage explizit hier, da in meinen Augen die offiziellen Zahlen der Flugschulen immer nur einen mehr oder minder optimistisch berechneten Minimalwert angeben.... Gruß, Nabla IP: Gespeichert |
RWL2006 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo! Flugschule: RWL Ausbildungskosten vom Fußgänger bis zum ´frozen ATPL´ (inkl. MCC auf B737): ca. 61.000,00 ,- EUR (ohne Head-Set, Medical, Prüfungsgebühren, Zuverlässigkeitsüberprüfung, zusätzliche Lernunterlagen) mit dem o.g. ca. 63.000,00 ,- EUR Alle Werte ohne Lebenshaltungskosten! Dauer der Ausbildung: minimum 17 Monate (durchschnittlich *aus dem Bauch heraus* 20 Monate) Happy landings RWL2006 [Diese Nachricht wurde von RWL2006 am 10-20-2007 editiert.] IP: Gespeichert |
DarkStar Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Kosten mit von Fußgänger bis zum ATPL inkl MCC (inkl. Headset, Übungs-CDs, sonstige Lernmaterialien, Prüfungsgebühren... usw.) 67.000 € Dauer: 10 Monate - 24 Monate (je nach Schule usw.) IP: Gespeichert |
RWL2006 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo! Es wäre nett, wenn sich zu der Thematik ´Flugschulkosten´ noch ein paar User mehr äußern würden. Schließlich haben hier wohl weit mehr als 90% mal irgendwo und irgendwann den ´frozen ATPL´ gemacht... Personen, die zwischen 2000 und 2007 fertig wurden, bitte ich freundlich hier mal eine Antwort zu posten! Gesamtkosten - "Vom Fußgänger zum ATPL" (ohne Lebenshaltungskosten)... gern mit Angabe der Flugschule. Danke! Happy landings IP: Gespeichert |
whibble_machine Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ... [Diese Nachricht wurde von whibble_machine am 11-05-2007 editiert.] IP: Gespeichert |
Hop234 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Moin... Also ich habe einschließlich Lebenshaltungskosten knapp 55.000€ bezahlt. Flugschule war ComFly in Berlin. Heißen jetzt glaube ich WinPro oder so ähnlich. Grüße IP: Gespeichert |
Blindflug Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() from zero to hero modular mit Fernlehrgang, Stundensammeln im Verein, MCC auf B200 und allen Kosten von Headset bis Prüfungsgebühr: ~45.000€ IP: Gespeichert |
RIBoSoME Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @alle: was kann man eigentlich alles von der Steuer absetzen? Und wieviel bekommt man +- zurück?
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domdom Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() habe bei aeronautX in linz/österreich geschult (beginn 2003). alles zusammen ca EUR 45 000 - dauer 14 monate bis frozen ATP... edit: damals war der markt, verglichen mit heute eher beschi..en - man hört, daß man heute wohl etwas mehr dafür löhnt, wobei's in Ö immer etwas billiger war... [Diese Nachricht wurde von domdom am 10-22-2007 editiert.] IP: Gespeichert |
RWL2006 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Hallo! Diese Frage kann man nicht so einfach pauschal beantworten. Es kommt auf die jeweilige Situation an. Grüße IP: Gespeichert |
faki Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wie sieht es als Lufthansa-Flugschüler aus? Kann man die 41.000€ absetzen? IP: Gespeichert |
Flzg Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Soweit es sich nicht um eine Weiterbildung handelt, sind die Kosten nicht als Werbungskosten sondern lediglich als Ausbildungskosten im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Der Sonderausgabenabzug ist jedoch auf 4.000 Euro begrenzt. [Diese Nachricht wurde von Flzg am 10-24-2007 editiert.] IP: Gespeichert |
faki Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Dankeschön! IP: Gespeichert |
RWL2006 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Hallo! Meiner Meinung nach gibt es Chancen die Kosten für LH-Flugschüler in voller Höhe geltend zu machen. "Variante 1: Erstausbildung
Gruß IP: Gespeichert |
skies unlimited Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Das wäre aber in der Tat mal nice to know! Angenommen, man kann aus oben genannten Gründen die Ausbildungskosten wirklich in voller Höhe geltend machen: Wieviel Geld bekommt man bei einem Verlustvortrag in dieser Höhe effektiv zurück, wenn man nach der Ausbildung einen Job antritt, in dem man ca. 3.300,- € brutto monatlich verdient (Stkl.1)? brgds, skies IP: Gespeichert |
Flzg Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Lebenshaltungskosten werden sich kaum absetzen lassen. IP: Gespeichert |
skies unlimited Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Sag´ das mal nicht! Ein Bekannter, der eine Berufsausbildung vor seinem Studium absolviert hat, hat einen Verlustvortrag nach Beendigung seines Studiums eingereicht und auch anerkannt bekommen. Darin enthalten waren u.a. Fahrtkosten, Miete am Studienort usw. Die Miete steht doch z.B. in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung. Angenommen, man wohnt mit der Freundin zusammen an Ort A schon in einer Mietswohnung, absolviert aber seine Zweitausbildung an Ort B, wo man sich aufgrund der räumlichen Distanz ein kleines Appartment nehmen muss, für das man auch Miete zahlt. Außerdem, jetzt mal unabhängig von der Anerkennungsprozedur. Wir gehen einfach mal davon aus, dass der Verlustvortrag 80.000,- € umfasst und die Rahmenbedingungen wie oben genannt sind. IP: Gespeichert |
EL AL 1 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Tach zusammen, also erstmal, ist jeder Preis unter 65,000 inkl. MCC quatsch. Es sei denn, es ist ein kompletter Fernlerhrgang. Ansonsten, dass ist an fast jeder Schule so, kostet die ATPL Ausbildung inkl. MCC, wohnen, essen usw ca. 70,000 EUR. Die gute RWL hat nämlich in den 61 oder 63,000 gar nicht das wohnen in MGL u in den USA in dem Preis mit drin!!! Desweiteren, sind die Kosten für die ATPL Ausbildung, als sogenannte Werbungskosten, absetzbar. Allerdings nur dann, wenn es die 2. Ausbildung ist. Denn dann wird's als Weiter- bzw Fortbildung gesehen. Das war zumindest in meinem Fall der Grund, warum das Finanzamt, dem zzugestimmt hat. Aufgrunddessen bekommt man dann jährlich einen Lohnsteuerfreibetrag!! IP: Gespeichert |
Flzg Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ skies unlimited: Ja, bei doppelter Haushaltsführung geht das. Zum Verlustvortrag steht bei Wikipedia: "Steuerliche Verlustvorträge in Deutschland Nicht ausgeglichene Verluste können in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des eine Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abgezogen werden (Verlustvortrag). Bei zusammenveranlagten Ehegatten tritt an die Stelle des Betrags von einer Million Euro ein Betrag von 2 Millionen Euro. Der Verlustabzug ist nur insoweit zulässig, als die Verluste nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind und in früheren Veranlagungszeiträumen nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden konnten. Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen der Steuerpflichtige nach dem 10. November 2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde, dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 15b EStG). Da die Verrechnung mit späteren Gewinnen aus dem Modell nicht ausgeschlossen wird, ist eine gesonderte Verlustfeststellung notwendig." [Diese Nachricht wurde von Flzg am 10-23-2007 editiert.] IP: Gespeichert |
skies unlimited Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @El Al 1 oder andere: Könntest du auf den Lohnsteuerfreibetrag mal bitte etwas näher eingehen!? Zahlt man dann solange überhaupt keine Lohnsteuer mehr, bis der Verlustvortrag "getilgt" ist? Oder wird das mit einem weiteren Prozentsatz "gewichtet"? Wieviel Geld gibt´s im Endeffekt vom Finanzamt zurück? Im anderen aktuellen Topic "RÜCKZAHLUNG ATPL-KOSTEN" hat relativ am Anfang der Kollege flatlander geschrieben, dass es über die Jahre "höchstens die Hälfte zurückgibt"! Was heisst das genau? [Diese Nachricht wurde von skies unlimited am 10-23-2007 editiert.] IP: Gespeichert |
kerosin_oder_selters Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() [QUOTE]Original erstellt von EL AL 1: [B]Tach zusammen, also erstmal, ist jeder Preis unter 65,000 inkl. MCC quatsch. Hi EL AL 1! Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe die Ausbildung ähnlich wie einer der Kollegen oben beschrieben hat, zurecht gebastelt, soll heißen, ich bin nicht zu einer großen Schule gegangen und habe das Kompletpaket genommen. PPL und Nachtflug im Verein sowie das Stundensammeln. Theorie im Fernlehrgang, IFR, CPL, MEP und MCC/B200 an einer kleinen guten und preiswerten Schule. Es geht. Gruß IP: Gespeichert |
PilotIng Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ RWL2006, skies unlimited, Flzg & EL AL 1 ... Ich schlage vor, wir tragen mal unsere persönlichen Erfahrungen und keine Pauschalgültigkeiten zusammen - Denn die gibt es hier leider nicht / nicht mehr ! Mein persönlicher Verlustkostenvortrag, der durch die Summe der von mir eingereichten Werbungskosten entstand, setzt sich in meinem Fall aus zwei Stufen der Anerkennung zusammen: Zuerst habe ich die Kosten der ATPL-Ausbildung als Werbungskosten für meine - Erstausbildung - geltend gemacht. Es wurden pro Jahr ca. 95 % der von mir aufgeführten Kosten von Finanzamt anerkannt. Hierzu habe ich sämtlichge "direkte" und auch die "indirekten" Kosten eingereicht: Direkte Kosten = Flugschulkosten, Lande- und Prüfungsgebühren, Bücher ... + jährliche Zinsen auf Ausbildungskredit ... Indirekte Kosten = Miet- und Renovierungskosten für Zweitwohnsitz am Ausbildungsort, Fahrkosten zum Ausbildungsort, Kleidung, Telefongebühren ... Ach ja - die 5 % - die man mir nicht anerkannt hat, waren Verpflegungskosten :-) Die Finanztante meinte, ich hätte ja auch ohne Ausbildungssituation etwas essen müssen. Ich entgegnete: " ... aber ganz sicher nicht so viel, liebe Frau X. " :-) OK - Als Reaktion auf die "Saure-Gurken-Zeit" habe ich mein LUR-Studium abgeschlossen und die Kosten auch Jahr für Jahr bei meiner Frau Frau X. eingereicht - Zweite Stufe. Zunächst folgte ein Ablehnungsbescheid - Doch ich legte Wiederspruch ein, da es sich bei diesem Studium ja eindeutig um eine Weiterbildung handelte. Nun wurden pro Jahr wieder ca. 95 % der von mir aufgeführten Kosten von Finanzamt anerkannt. Mein Tipp: Ist der Finanzamtbescheid zur Anerkennung der Werbungskosten in Eurem Sinn, dann lasst ihn 4 Wochen liegen und haltet die Füße still - Nach 4 Wochen wird er rechtskräftig und unanfechtbar für beide Seiten ! Ist er nicht in Eurem Sinn ... - - - So nun - Ring frei - für die Schlauen ... ... äh, ich meine für die gebildeten (Finanz-)Rechtswissenschaftler :-) Grüße PilotIng IP: Gespeichert |
skies unlimited Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Also reduziert sich nicht nur das zu versteuernde Jahreseinkommen um die Höhe des Verlustvortrags (das dachte ich bisher immer), sondern man bekommt tatsächlich nahezu 1:1 in Form von Steuervergünstigungen die durch die Ausbildung entstandenen Kosten solange zurück, bis der Betrag "aufgebraucht" ist!? Ist das wirklich so oder verstehe ich da etwas völlig falsch?
ein jetzt noch etwas irritierterer IP: Gespeichert |
PilotIng Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @skies unlimited ... ich habe meine Frau X. so verstanden: Wenn ein Verlustkostenvortrag von ca. 100K € festgestellt wurde, dann wird von diesem Betrag solange ( x Jahre ) das jährliche Gesamt-Brutto-Gehalt von Dir und Deinem Weibchen abgezogen, bis der gesamte Verlustkostenvortrag " aufgebraucht " ist. Das geht nur, wenn man mit seinem Weibchen auch verheiratet ist, oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt - nennt sich dann " Gemeinsame Veranlagung " ... Unter Berücksichtigung aller Freibeträge etc. werden die gezahlten, bzw. zu zahlenden Steuern beider Ehepartner für die x Jahre nun bzw. zukünftig auf die Höhe des errechnteten Verlustkostenvortrag ausbezahlt bzw. als Steuerminderung berücksichtigt. ... irgendwie so müsste es sein, glaube ich ...
IP: Gespeichert |
RWL2006 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Hallo PilotIng, soweit es mir bekannt ist, gibt es bei Erstausbildungen seit dem Jahre 2004 beim Finanzamt nichts mehr zu holen. Zitat: "Berufsausbildungskosten bei Erstausbildung/Erststudium
Einige Experten halten diese Regelung (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 EstG) für verfassungswidrig. Der Bund der Steuerzahler hat mittlerweile entsprechende Musterverfahren eingeleitet. Zum einen geht es um ein Erststudium (FG Niedersachsen, Az 1 K 405/05), zum anderen um die erste Berufsausbildung (FG Saarland, Az 2 K 357/05). Wenn also das Finanzamt die Anerkennung ablehnt, sollte Einspruch eingelegt und auf eine der Musterklagen verwiesen werden." Musterklagen wären: Aktenzeichen VI R 14/07 und VI R 6/07 - - - - - - - - - - - - Sofern du deine ATPL-Ausbildung vor 2004 absolviert hast, klingt es für mich plausibel. Hast du sie hingegen nach 2004 absolviert, freut es mich um so mehr, denn dann schöpfe ich Hoffnung für mich (in diesem Fall müsste Frau X ein gehöriger Fehler unterlaufen sein). Mal schauen wie der Steuerbescheid bei mir ausgehen wird. PilotIng, vielleicht könntest du mich nochmal über deine damalige Situation aufklären. Vielen Dank! IP: Gespeichert |
skies unlimited Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Diesen Teil verstehe ich nicht, PilotIng. Was hat das mit dem Verlustvortrag und dessen Anrechung auf die Steuerlast zu tun, ob man in einem Single-Haushalt lebt oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. verheiratet ist!? Es könnte doch höchstens sein, dass man den Verlustvortrag "langsamer" aufbraucht, wenn man verheiratet und somit in einer anderen Steuerklasse ist, in der man auch weniger Steuern zahlt. Ich muss nochmal nachfragen: Du hast also rückblickend wieviel Geld bezogen auf die Ausbildungskosten zurückbekommen? Kannst du vielleicht mal ne Summe nennen, damit man sich das besser vorstellen kann!? Danke für die Infos! brgds, skies [Diese Nachricht wurde von skies unlimited am 10-23-2007 editiert.] IP: Gespeichert |
PilotIng Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ RWL2006 ... Wenn also das Finanzamt die Anerkennung ablehnt, sollte Einspruch eingelegt und auf eine der Musterklagen verwiesen werden." Musterklagen wären: Aktenzeichen VI R 14/07 und VI R 6/07 - - - - - - - - - - - - Die obige Aussage beantwortet doch Deine Frage zunächst ganz gut. Unabhängig vom Veranlagungszeitraum (bzw. -jahr) würde ich dennoch versuchen, auf die BFH-Urteile vom 04.12.02 - VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBI II 2003, 403 - und - VI R 33/01 - zu verweisen und dem Finanzamt 'ne Kopie zum Wiederspruchsschreiben beilegen. Dass in 2004 für das Anerkennen der Werbungskosten bei "Erstausbildungen" eine Grenze festgelegt wurde habe ich gehört. Stimmt das so ? Meine ATPL-Ausbildung fand bis ins Jahr 2003 hinein statt: 1. Grundstudium (LUR) - 1998 bis 2000 - Vorbereitung zur Weiterbildung auf 3. @ skies unlimited Ich habe nur kurz mein persönliches Fallbeispiel erwähnt, vermute aber, dass der auf der Lohnsteuerkarte einzutragenden Freibetrag in seiner Höhe limitiert ist. Wenn nun z.B. Mann und Frau jeweils die maximal möglichen Steuerfreibeträge - besser, die sinnvollsten Steuerfreibeträge (zum Kappen des Spitzensteuersatzes) - auf Ihren Lohnsteuerkarten eingetragen bekämen, wäre die Steuergesamtersparnis pro Zeit im direkten Vergleich zu einem Single-Head-Pilot :-) doch größer, oder ? Möchte Dich / uns aber nicht mit Halbwissen verwirren und rufe gleich morgen die Frau X. mal an - Das interessiert mich auch brennend. Auf Deine anderen Fragen antworte ich Dir gern per Mail - PilotIng@gmx.de ;-) Gute Nacht PilotIng [Diese Nachricht wurde von PilotIng am 10-23-2007 editiert.] IP: Gespeichert |
RWL2006 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @PilotING Vielen Dank für deinen Beitrag! Deine Antwort hat mir weitergeholfen! Happy landings! RWL2006 IP: Gespeichert |
skies unlimited Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Vielleicht kann ja sonst noch jemand weiterhelfen!? Vorausgesetzt, die Kriterien eines Verlustvortrages sind ausnahmslos erfüllt und die Anerkennung seitens des Finanzamtes daher nur noch pro forma: Wie genau wird ein Verlustvortrag von z.B. 80.000,- € "getilgt"? Angenommen, es besteht nach der Ausbildung ein regelmäßiges, einkommenssteuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis von ca. 3.300,- € p.m. brutto (Stkl 1 kinderlos). Kann das mal bitte anhand eines Beispiels mit Zahlen grob erläutert werden!? Danke und Grüße, IP: Gespeichert |
RS Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ok, ein Beispiel. Du hast einen Verlustvortrag von 80.000 € und ein Jahreseinkommen von 35.000 € Ohne Verlustvortag müsstest du für dieses Einkommen ca. 6300,- € Lohnsteuer pro Jahr zahlen. Mit dem Verlustvortrag reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen im ersten Jahr von 35.000 € auf Null. Von deinem Verlustvortrag sind jetzt noch 45.000 € übrig. Im nächsten Jahr reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen wieder auf Null. Vom Verlustvortrag sind jetzt noch 10.000 € übrig. Im dritten Jahr reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen durch den verbleibenden Verlustvortrag von 10.000 € auf 25.000 € anstatt 35.000 € Der Verlustvortrag ist nun aufgebraucht. In Summe hast du also mit deinem Verlustvortrag von 80.000 € und deinem Einkommen von 35.000 € ca. 15.000 € weniger an Steuern bezahlt. IP: Gespeichert |
skies unlimited Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Danke für die schnelle und anschauliche Antwort, RS! So hab´ ich mir die Handhabung bzw. Anerkennung auch vorgestellt. Es wird das zu versteuernde Einkommen reduziert. Mich haben nur einige Aussagen hier zu dieser Thematik in diversen Thread´s sehr irritiert. Wenn man nämlich die Suchfunktion benutzt, stößt man auf statements, wo teilweise die Rede von bis zu 50% (!) Rückzahlungen in Summe (bezogen auf die Höhe des Verlustvortrages) ist. Das wären in diesem Fall ja bis zu 40k. Keine Ahnung, wie die Leute auf solche Summen kommen! ;-) Eine realistische Hausnummer ist somit ca. 20% als grober Anhaltspunkt. Grüße, skies IP: Gespeichert |
PilotIng Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ RS ... stimme Dir voll zu ! Habe noch mal bei meiner Finanzamttante ( Frau X.) nachgefragt und bekam genau diese Erklärung. Kann nun also meine Aussagen von oben bestätigen ;-) Als Ergänzung zu Deiner Aufstellung führe ich kurz noch das Beispiel für eine/n verheiratete/n Piloten/in auf. Nehmen wir mal einen Verlustvortrag von 100k € für die Ausbildungen (z.B. ATPL und Weiterbildungen (TR, FI etc.) beider Partner, sowie folgende Jahresgehälter an: Er - Pilot - Jahresgehalt (BRUTTO) = 60k € Er - Steuerkl. III - Lohnsteuer pro Jahr - 10k € Der Verlustvortrag ist in einem Jahr " aufgebraucht " und es entsteht somit eine Steuerersparnis von 23,3k € für unser Pärchen. Gruß PilotIng IP: Gespeichert |
skies unlimited Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ok, also um die 20% sind dann realistisch... und keine 30, 40 oder teilweise sogar 50%! ;-) Diese Prozentsätze fallen dann wohl ins Reich der Märchen! Gruß, skies IP: Gespeichert |
wuestenflieger Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Im ebay gibt es sogar ein Angebot für 35.000 € inkl. Unterkunft und Verpflegung während Praxisausbildung in Adana, Prüfung- und Landegebühren, Medical etc. wuestenflieger IP: Gespeichert |
jonas Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hast du da evtl. auch nen Link zu? Konnte es über die normale Suche nicht finden... Gruß, jonas IP: Gespeichert |
wuestenflieger Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Auf ebay.de als Suchbegriff "ATPL" eingeben, dort ist die Auktion für JAA ATPL für 35T. Webseite ist tarkim.de, aber dort findet man dieses Angebot nicht. wuestenflieger IP: Gespeichert |
wuestenflieger Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() http://cgi.ebay.de/Cocktail-Flightstudent-on-the-Beach-JAA-ATPL-PPL_W0QQitemZ120176972322QQihZ002QQcategoryZ13365QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem oder direkt als Suchbegriff im ebay das Artikelnummer 120176972322 eingeben. IP: Gespeichert |
rodri-mkxx Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote:
IP: Gespeichert |
RS Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Nun, die gute Frau hat Recht wenn deine ATPL Ausbildung deine erste Berufsausbildung ist. In diesem Fall kannst du keinen Verlustvortrag aufbauen und lediglich den maximalen Betrag für Sonderausgaben in Höhe von 4.000 € jährlich geltend machen. Hast allerdigs bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium kannst du die Kosten voll geltend machen und einen entsprechenden Verlustvortrag aufbauen. Dies ist die momentane Gesetzeslage, es gibt laufende Verfahren zur der Frage ob nicht auch Erstausbildungen anerkannt werden müssen. IP: Gespeichert |
klagendorfer New Board Member |
![]() ![]() ![]() ![]() Sehr interessant Alles. Vielen Dank für die Inputs. Jetzt nur noch eine kleine Frage an die Experten. Kann der Verlustvortrag "verfallen", wenn ich nach der ATPL Ausbildung in D im europ. Ausland gearbeitet habe? Oder kann ich ihn sobald ich in D wieder arbeite bei der Steuer einreichen? Danke für die Infos IP: Gespeichert |
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