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  Aktuelle Flugschulkosten?

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Autor Thema:   Aktuelle Flugschulkosten?
nabla
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-20-2007 01:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von nabla an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Aloha!

Da meine Flugschulzeit schon 'ne Weile her ist, habe ich mal die folgende Frage für die Runde:

Was kostet momentan *realistisch* die ATPL-Ausbildung (ohne Lebenshaltungkosten) bei Euren Flugschulen inkl. CCC?
Und wie lange braucht man realistisch?

Ich frage explizit hier, da in meinen Augen die offiziellen Zahlen der Flugschulen immer nur einen mehr oder minder optimistisch berechneten Minimalwert angeben....

Gruß,

Nabla

IP: Gespeichert

RWL2006
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-20-2007 01:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von RWL2006 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo!

Flugschule: RWL

Ausbildungskosten vom Fußgänger bis zum ´frozen ATPL´ (inkl. MCC auf B737): ca. 61.000,00 ,- EUR

(ohne Head-Set, Medical, Prüfungsgebühren, Zuverlässigkeitsüberprüfung, zusätzliche Lernunterlagen)

mit dem o.g. ca. 63.000,00 ,- EUR

Alle Werte ohne Lebenshaltungskosten!

Dauer der Ausbildung: minimum 17 Monate (durchschnittlich *aus dem Bauch heraus* 20 Monate)

Happy landings

RWL2006

[Diese Nachricht wurde von RWL2006 am 10-20-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

DarkStar
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-20-2007 02:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von DarkStar an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kosten mit von Fußgänger bis zum ATPL inkl MCC (inkl. Headset, Übungs-CDs, sonstige Lernmaterialien, Prüfungsgebühren... usw.) 67.000 €
Dauer: 10 Monate - 24 Monate (je nach Schule usw.)

IP: Gespeichert

RWL2006
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-21-2007 01:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von RWL2006 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo!

Es wäre nett, wenn sich zu der Thematik ´Flugschulkosten´ noch ein paar User mehr äußern würden.

Schließlich haben hier wohl weit mehr als 90% mal irgendwo und irgendwann den ´frozen ATPL´ gemacht...

Personen, die zwischen 2000 und 2007 fertig wurden, bitte ich freundlich hier mal eine Antwort zu posten!

Gesamtkosten - "Vom Fußgänger zum ATPL" (ohne Lebenshaltungskosten)... gern mit Angabe der Flugschule.

Danke!

Happy landings

IP: Gespeichert

whibble_machine
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-21-2007 02:13 AM     Sehen Sie sich das Profil von whibble_machine an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...

[Diese Nachricht wurde von whibble_machine am 11-05-2007 editiert.]

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Hop234
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-21-2007 02:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von Hop234 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin...

Also ich habe einschließlich Lebenshaltungskosten knapp 55.000€ bezahlt.
Habe im März 2003 angefangen und war im Januar 2005 fertig. Habe alles mit Fernlehrgang gemacht, deswegen so billig und so lange.

Flugschule war ComFly in Berlin. Heißen jetzt glaube ich WinPro oder so ähnlich.

Grüße

IP: Gespeichert

Blindflug
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-22-2007 09:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von Blindflug an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
from zero to hero modular mit Fernlehrgang, Stundensammeln im Verein, MCC auf B200 und allen Kosten von Headset bis Prüfungsgebühr: ~45.000€

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RIBoSoME
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-22-2007 11:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von RIBoSoME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@alle: was kann man eigentlich alles von der Steuer absetzen? Und wieviel bekommt man +- zurück?


Thx, ribo

IP: Gespeichert

domdom
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-22-2007 11:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von domdom an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
habe bei aeronautX in linz/österreich geschult (beginn 2003). alles zusammen ca EUR 45 000 - dauer 14 monate bis frozen ATP...

edit: damals war der markt, verglichen mit heute eher beschi..en - man hört, daß man heute wohl etwas mehr dafür löhnt, wobei's in Ö immer etwas billiger war...

[Diese Nachricht wurde von domdom am 10-22-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

RWL2006
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-22-2007 01:23 PM     Sehen Sie sich das Profil von RWL2006 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RIBoSoME:
@alle: was kann man eigentlich alles von der Steuer absetzen? Und wieviel bekommt man +- zurück?


Thx, ribo


Hallo!

Diese Frage kann man nicht so einfach pauschal beantworten. Es kommt auf die jeweilige Situation an.

Grüße

IP: Gespeichert

faki
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-22-2007 03:26 PM     Sehen Sie sich das Profil von faki an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wie sieht es als Lufthansa-Flugschüler aus?
Kann man die 41.000€ absetzen?

IP: Gespeichert

Flzg
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-22-2007 03:43 PM     Sehen Sie sich das Profil von Flzg an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Soweit es sich nicht um eine Weiterbildung handelt, sind die Kosten nicht als Werbungskosten sondern lediglich als Ausbildungskosten im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Der Sonderausgabenabzug ist jedoch auf 4.000 Euro begrenzt.

[Diese Nachricht wurde von Flzg am 10-24-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

faki
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-22-2007 11:33 PM     Sehen Sie sich das Profil von faki an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Dankeschön!

IP: Gespeichert

RWL2006
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 12:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von RWL2006 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von faki:
Wie sieht es als Lufthansa-Flugschüler aus?
Kann man die 41.000€ absetzen?

Hallo!

Meiner Meinung nach gibt es Chancen die Kosten für LH-Flugschüler in voller Höhe geltend zu machen.

"Variante 1: Erstausbildung


Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium lassen sich dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten – also in voller Höhe – absetzen, wenn die Berufsbildungsmassnahme im Rahmen eines Dienstverhältnisses ("Ausbildungsdienstverhältnis") stattfindet.


Zu den sogen. Ausbildungsdienstverhältnissen zählen beispielsweise die Berufsausbildungsverhältnisse nach § 1 Abs.3, §§ 4-52 BBiG).


Hinweis: Leidert äussert sich das BMF in seinem Schreiben nicht näher dazu, was unter einem sogen. Ausbildungsdienstverhältnis zu verstehen ist, sondern verweist "schematisch" auf die Richtlinienregelung (R 34 und H 34 "Ausbildungsdienstverhältnis" LStR(H) 2006), die nur Beispiele aus dem öffentlichen Dienstbereich aufführt – Beamtenanwärter, Referendar, für ein Studium abkommandierter Offizier.


Vergleichbare "Ausbildungsdienstverhältnisse" aus der Privatwirtschaft dürften gerechtfertigterweise auch darunter fallen, so etwa ein zum Studium geschickter Unternehmensnachfolger.


Ähnliches müsste u.E. auch gelten für z.B. Flugschüler, denen im Schulungsvertrag oder in einem Airlne-Schreiben die anschliessende Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird ("Nach erfolgreicher Schulung zum Erwerb des ATPL und zur Musterberechtigung wird Herrn X von (Airline) ein Cockpitarbeitsplatz angeboten, sofern entsprechender Personalbedarf besteht und einem solchen Arbeitsverhältnis keine anderen rechtlichen Gründe entgegenstehen")."

Gruß

IP: Gespeichert

skies unlimited
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 03:04 AM     Sehen Sie sich das Profil von skies unlimited an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RIBoSoME:
@alle: was kann man eigentlich alles von der Steuer absetzen? Und wieviel bekommt man +- zurück?


Thx, ribo


Das wäre aber in der Tat mal nice to know! Angenommen, man kann aus oben genannten Gründen die Ausbildungskosten wirklich in voller Höhe geltend machen:
60k ATPL-Ausbildung + 20k Lebenshaltungs- und Nebenkosten = 80.000,- €.

Wieviel Geld bekommt man bei einem Verlustvortrag in dieser Höhe effektiv zurück, wenn man nach der Ausbildung einen Job antritt, in dem man ca. 3.300,- € brutto monatlich verdient (Stkl.1)?
Wieviel % der geltend gemachten Summe bekommt man wie zurück?

brgds, skies

IP: Gespeichert

Flzg
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 07:13 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flzg an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Lebenshaltungskosten werden sich kaum absetzen lassen.

IP: Gespeichert

skies unlimited
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 07:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von skies unlimited an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Flzg:
Lebenshaltungskosten werden sich kaum absetzen lassen.

Sag´ das mal nicht! Ein Bekannter, der eine Berufsausbildung vor seinem Studium absolviert hat, hat einen Verlustvortrag nach Beendigung seines Studiums eingereicht und auch anerkannt bekommen. Darin enthalten waren u.a. Fahrtkosten, Miete am Studienort usw.
Die Miete steht doch z.B. in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung. Angenommen, man wohnt mit der Freundin zusammen an Ort A schon in einer Mietswohnung, absolviert aber seine Zweitausbildung an Ort B, wo man sich aufgrund der räumlichen Distanz ein kleines Appartment nehmen muss, für das man auch Miete zahlt.

Außerdem, jetzt mal unabhängig von der Anerkennungsprozedur. Wir gehen einfach mal davon aus, dass der Verlustvortrag 80.000,- € umfasst und die Rahmenbedingungen wie oben genannt sind.
Mit welcher Rückerstattung hat man in welchem Zeitraum zu rechnen?
Gibt es da Erfahrungswerte bzw. fundierte Informationen?

IP: Gespeichert

EL AL 1
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 10:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von EL AL 1 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Tach zusammen,

also erstmal, ist jeder Preis unter 65,000 inkl. MCC quatsch. Es sei denn, es ist ein kompletter Fernlerhrgang. Ansonsten, dass ist an fast jeder Schule so, kostet die ATPL Ausbildung inkl. MCC, wohnen, essen usw ca. 70,000 EUR. Die gute RWL hat nämlich in den 61 oder 63,000 gar nicht das wohnen in MGL u in den USA in dem Preis mit drin!!!

Desweiteren, sind die Kosten für die ATPL Ausbildung, als sogenannte Werbungskosten, absetzbar. Allerdings nur dann, wenn es die 2. Ausbildung ist. Denn dann wird's als Weiter- bzw Fortbildung gesehen. Das war zumindest in meinem Fall der Grund, warum das Finanzamt, dem zzugestimmt hat. Aufgrunddessen bekommt man dann jährlich einen Lohnsteuerfreibetrag!!

IP: Gespeichert

Flzg
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 10:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flzg an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ skies unlimited: Ja, bei doppelter Haushaltsführung geht das.

Zum Verlustvortrag steht bei Wikipedia:

"Steuerliche Verlustvorträge in Deutschland

Nicht ausgeglichene Verluste können in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des eine Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abgezogen werden (Verlustvortrag). Bei zusammenveranlagten Ehegatten tritt an die Stelle des Betrags von einer Million Euro ein Betrag von 2 Millionen Euro. Der Verlustabzug ist nur insoweit zulässig, als die Verluste nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind und in früheren Veranlagungszeiträumen nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden konnten.

Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen der Steuerpflichtige nach dem 10. November 2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde, dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 15b EStG). Da die Verrechnung mit späteren Gewinnen aus dem Modell nicht ausgeschlossen wird, ist eine gesonderte Verlustfeststellung notwendig."

[Diese Nachricht wurde von Flzg am 10-23-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

skies unlimited
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 10:47 AM     Sehen Sie sich das Profil von skies unlimited an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@El Al 1 oder andere:
Könntest du auf den Lohnsteuerfreibetrag mal bitte etwas näher eingehen!?
Zahlt man dann solange überhaupt keine Lohnsteuer mehr, bis der Verlustvortrag "getilgt" ist?
Oder wird das mit einem weiteren Prozentsatz "gewichtet"?

Wieviel Geld gibt´s im Endeffekt vom Finanzamt zurück?

Im anderen aktuellen Topic "RÜCKZAHLUNG ATPL-KOSTEN" hat relativ am Anfang der Kollege flatlander geschrieben, dass es über die Jahre "höchstens die Hälfte zurückgibt"! Was heisst das genau?
Bekommt man ernsthaft bei z.B. 80.000,- € letztlich über Steuerfreibeträge 40.000,- € zurück? Ist der Betrag nicht viel zu hoch gegriffen?
Und warum "höchstens"? An was wird das genau bemessen?
Wie lange (wie viele Jahre) dauert der Vorgang der Rückerstattung?

[Diese Nachricht wurde von skies unlimited am 10-23-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

kerosin_oder_selters
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 11:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von kerosin_oder_selters an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
[QUOTE]Original erstellt von EL AL 1:
[B]Tach zusammen,

also erstmal, ist jeder Preis unter 65,000 inkl. MCC quatsch.

Hi EL AL 1!

Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe die Ausbildung ähnlich wie einer der Kollegen oben beschrieben hat, zurecht gebastelt, soll heißen, ich bin nicht zu einer großen Schule gegangen und habe das Kompletpaket genommen.

PPL und Nachtflug im Verein sowie das Stundensammeln. Theorie im Fernlehrgang, IFR, CPL, MEP und MCC/B200 an einer kleinen guten und preiswerten Schule.
Geplant waren 50k ohne Lebenshaltung. Die Aufstellung für den Steuerberater hat einschließlich meiner erheblichen Fahrkosten eine Summe von ca. 45k€ ergeben. Die "restlichen" 5k€ sind teilweise für die Screeningsvorbereitungen, z.B.Simulatorstunden (735, FNPT2)und Kosten für Scheinerhalt eingesetzt worden.
Das ganze hat sich von 2005 bis 2007 abgespielt. Es geht also noch für 50k€. Aber sicher nicht bei den großen Schulen und nicht, wenn man für 180€/h Flugerfahrung sammeln muss.

Es geht.

Gruß
k_o_s

IP: Gespeichert

PilotIng
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 11:08 AM     Sehen Sie sich das Profil von PilotIng an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ RWL2006, skies unlimited, Flzg & EL AL 1 ...

Ich schlage vor, wir tragen mal unsere persönlichen Erfahrungen und keine Pauschalgültigkeiten zusammen - Denn die gibt es hier leider nicht / nicht mehr !

Mein persönlicher Verlustkostenvortrag, der durch die Summe der von mir eingereichten Werbungskosten entstand, setzt sich in meinem Fall aus zwei Stufen der Anerkennung zusammen:

Zuerst habe ich die Kosten der ATPL-Ausbildung als Werbungskosten für meine - Erstausbildung - geltend gemacht. Es wurden pro Jahr ca. 95 % der von mir aufgeführten Kosten von Finanzamt anerkannt.

Hierzu habe ich sämtlichge "direkte" und auch die "indirekten" Kosten eingereicht:

Direkte Kosten = Flugschulkosten, Lande- und Prüfungsgebühren, Bücher ... + jährliche Zinsen auf Ausbildungskredit ...

Indirekte Kosten = Miet- und Renovierungskosten für Zweitwohnsitz am Ausbildungsort, Fahrkosten zum Ausbildungsort, Kleidung, Telefongebühren ...

Ach ja - die 5 % - die man mir nicht anerkannt hat, waren Verpflegungskosten :-)

Die Finanztante meinte, ich hätte ja auch ohne Ausbildungssituation etwas essen müssen. Ich entgegnete: " ... aber ganz sicher nicht so viel, liebe Frau X. " :-)

OK - Als Reaktion auf die "Saure-Gurken-Zeit" habe ich mein LUR-Studium abgeschlossen und die Kosten auch Jahr für Jahr bei meiner Frau Frau X. eingereicht - Zweite Stufe.

Zunächst folgte ein Ablehnungsbescheid - Doch ich legte Wiederspruch ein, da es sich bei diesem Studium ja eindeutig um eine Weiterbildung handelte. Nun wurden pro Jahr wieder ca. 95 % der von mir aufgeführten Kosten von Finanzamt anerkannt.

Mein Tipp:

Ist der Finanzamtbescheid zur Anerkennung der Werbungskosten in Eurem Sinn, dann lasst ihn 4 Wochen liegen und haltet die Füße still - Nach 4 Wochen wird er rechtskräftig und unanfechtbar für beide Seiten !

Ist er nicht in Eurem Sinn ...

- - -

So nun - Ring frei - für die Schlauen ...

... äh, ich meine für die gebildeten (Finanz-)Rechtswissenschaftler :-)

Grüße PilotIng

IP: Gespeichert

skies unlimited
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 11:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von skies unlimited an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also reduziert sich nicht nur das zu versteuernde Jahreseinkommen um die Höhe des Verlustvortrags (das dachte ich bisher immer), sondern man bekommt tatsächlich nahezu 1:1 in Form von Steuervergünstigungen die durch die Ausbildung entstandenen Kosten solange zurück, bis der Betrag "aufgebraucht" ist!?

Ist das wirklich so oder verstehe ich da etwas völlig falsch?


Grüße,

ein jetzt noch etwas irritierterer
skies

IP: Gespeichert

PilotIng
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 11:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von PilotIng an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@skies unlimited

... ich habe meine Frau X. so verstanden:

Wenn ein Verlustkostenvortrag von ca. 100K € festgestellt wurde, dann wird von diesem Betrag solange ( x Jahre ) das jährliche Gesamt-Brutto-Gehalt von Dir und Deinem Weibchen abgezogen, bis der gesamte Verlustkostenvortrag " aufgebraucht " ist.

Das geht nur, wenn man mit seinem Weibchen auch verheiratet ist, oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt - nennt sich dann " Gemeinsame Veranlagung " ...

Unter Berücksichtigung aller Freibeträge etc. werden die gezahlten, bzw. zu zahlenden Steuern beider Ehepartner für die x Jahre nun bzw. zukünftig auf die Höhe des errechnteten Verlustkostenvortrag ausbezahlt bzw. als Steuerminderung berücksichtigt.

... irgendwie so müsste es sein, glaube ich ...


Gruß PilotIng

IP: Gespeichert

RWL2006
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 12:06 PM     Sehen Sie sich das Profil von RWL2006 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von PilotIng:
@ RWL2006, skies unlimited, Flzg & EL AL 1 ...

Ich schlage vor, wir tragen mal unsere persönlichen Erfahrungen und keine Pauschalgültigkeiten zusammen - Denn die gibt es hier leider nicht / nicht mehr !

Mein persönlicher Verlustkostenvortrag, der durch die Summe der von mir eingereichten Werbungskosten entstand, setzt sich in meinem Fall aus zwei Stufen der Anerkennung zusammen:

Zuerst habe ich die Kosten der ATPL-Ausbildung als Werbungskosten für meine - Erstausbildung - geltend gemacht. Es wurden pro Jahr ca. 95 % der von mir aufgeführten Kosten von Finanzamt anerkannt.

Hierzu habe ich sämtlichge "direkte" und auch die "indirekten" Kosten eingereicht:

Direkte Kosten = Flugschulkosten, Lande- und Prüfungsgebühren, Bücher ... + jährliche Zinsen auf Ausbildungskredit ...

Indirekte Kosten = Miet- und Renovierungskosten für Zweitwohnsitz am Ausbildungsort, Fahrkosten zum Ausbildungsort, Kleidung, Telefongebühren ...

Ach ja - die 5 % - die man mir nicht anerkannt hat, waren Verpflegungskosten :-)

Die Finanztante meinte, ich hätte ja auch ohne Ausbildungssituation etwas essen müssen. Ich entgegnete: " ... aber ganz sicher nicht so viel, liebe Frau X. " :-)

OK - Als Reaktion auf die "Saure-Gurken-Zeit" habe ich mein LUR-Studium abgeschlossen und die Kosten auch Jahr für Jahr bei meiner Frau Frau X. eingereicht - Zweite Stufe.

Zunächst folgte ein Ablehnungsbescheid - Doch ich legte Wiederspruch ein, da es sich bei diesem Studium ja eindeutig um eine Weiterbildung handelte. Nun wurden pro Jahr wieder ca. 95 % der von mir aufgeführten Kosten von Finanzamt anerkannt.

Mein Tipp:

Ist der Finanzamtbescheid zur Anerkennung der Werbungskosten in Eurem Sinn, dann lasst ihn 4 Wochen liegen und haltet die Füße still - Nach 4 Wochen wird er rechtskräftig und unanfechtbar für beide Seiten !

Ist er nicht in Eurem Sinn ...

- - -

So nun - Ring frei - für die Schlauen ...

... äh, ich meine für die gebildeten (Finanz-)Rechtswissenschaftler :-)

Grüße PilotIng


Hallo PilotIng,

soweit es mir bekannt ist, gibt es bei Erstausbildungen seit dem Jahre 2004 beim Finanzamt nichts mehr zu holen.

Zitat:

"Berufsausbildungskosten bei Erstausbildung/Erststudium


Der BFH hatte 2004 eindeutig festgestellt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung Werbungskosten sind. Durch eine Gesetzesänderung verhinderte die Bundesregierung jedoch, dass diese Rechtsprechung nach dem Jahr 2003 Anwendung findet (s. auch unsere Rundmail vom 17.09.2004 und Artikel "Berufsausbildungskosten", Variante 2 weiter unten auf dieser Seite).

Einige Experten halten diese Regelung (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 EstG) für verfassungswidrig. Der Bund der Steuerzahler hat mittlerweile entsprechende Musterverfahren eingeleitet. Zum einen geht es um ein Erststudium (FG Niedersachsen, Az 1 K 405/05), zum anderen um die erste Berufsausbildung (FG Saarland, Az 2 K 357/05).

Wenn also das Finanzamt die Anerkennung ablehnt, sollte Einspruch eingelegt und auf eine der Musterklagen verwiesen werden."

Musterklagen wären:

Aktenzeichen VI R 14/07 und VI R 6/07

- - - - - - - - - - - -

Sofern du deine ATPL-Ausbildung vor 2004 absolviert hast, klingt es für mich plausibel.

Hast du sie hingegen nach 2004 absolviert, freut es mich um so mehr, denn dann schöpfe ich Hoffnung für mich (in diesem Fall müsste Frau X ein gehöriger Fehler unterlaufen sein).

Mal schauen wie der Steuerbescheid bei mir ausgehen wird.

PilotIng, vielleicht könntest du mich nochmal über deine damalige Situation aufklären.

Vielen Dank!

IP: Gespeichert

skies unlimited
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 12:46 PM     Sehen Sie sich das Profil von skies unlimited an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von PilotIng:
Das geht nur, wenn man mit seinem Weibchen auch verheiratet ist, oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt - nennt sich dann " Gemeinsame Veranlagung " ...

Diesen Teil verstehe ich nicht, PilotIng. Was hat das mit dem Verlustvortrag und dessen Anrechung auf die Steuerlast zu tun, ob man in einem Single-Haushalt lebt oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. verheiratet ist!?

Es könnte doch höchstens sein, dass man den Verlustvortrag "langsamer" aufbraucht, wenn man verheiratet und somit in einer anderen Steuerklasse ist, in der man auch weniger Steuern zahlt.
Ein Lediger ohne Kinder hat doch die höchste Steuerbelastung (Stkl1) und hätte bei einem Verlustvortrag in Höhe X aufgrund seiner höheren Lohnsteuer auch einen höheren Freibetrag, oder nicht!?
Somit hätte er seinen Verlustvortrag auch schneller getilgt als jemand, der z.B. verheiratet ist und Kind(er) hat.

Ich muss nochmal nachfragen: Du hast also rückblickend wieviel Geld bezogen auf die Ausbildungskosten zurückbekommen? Kannst du vielleicht mal ne Summe nennen, damit man sich das besser vorstellen kann!?
Es gibt diesbzgl. ja so viele konträre Angaben und Auskünfte!

Danke für die Infos!

brgds, skies

[Diese Nachricht wurde von skies unlimited am 10-23-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

PilotIng
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-23-2007 02:15 PM     Sehen Sie sich das Profil von PilotIng an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ RWL2006

... Wenn also das Finanzamt die Anerkennung ablehnt, sollte Einspruch eingelegt und auf eine der Musterklagen verwiesen werden."

Musterklagen wären:

Aktenzeichen VI R 14/07 und VI R 6/07

- - - - - - - - - - - -

Die obige Aussage beantwortet doch Deine Frage zunächst ganz gut.

Unabhängig vom Veranlagungszeitraum (bzw. -jahr) würde ich dennoch versuchen, auf die BFH-Urteile vom 04.12.02 - VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBI II 2003, 403 - und - VI R 33/01 - zu verweisen und dem Finanzamt 'ne Kopie zum Wiederspruchsschreiben beilegen.

Dass in 2004 für das Anerkennen der Werbungskosten bei "Erstausbildungen" eine Grenze festgelegt wurde habe ich gehört.
Habe aber hierzu keine ausreichenden Kenntnisse ... meine mich zu errinnern, dass die Grenze wohl auf 4000 € festgesetzt wurde ?

Stimmt das so ?

Meine ATPL-Ausbildung fand bis ins Jahr 2003 hinein statt:

1. Grundstudium (LUR) - 1998 bis 2000 - Vorbereitung zur Weiterbildung auf 3.
2. ATPL-Ausbildung - 2000 bis 2003 - Erstausbildung nach VI R 120/01
3. Hauptstudium (LUR) - 2003 bis 2005 - Weiterbildung
4. Fluglehrerausbildung - 2005 bis 2006 - Weiterbildung

@ skies unlimited

Ich habe nur kurz mein persönliches Fallbeispiel erwähnt, vermute aber, dass der auf der Lohnsteuerkarte einzutragenden Freibetrag in seiner Höhe limitiert ist.

Wenn nun z.B. Mann und Frau jeweils die maximal möglichen Steuerfreibeträge - besser, die sinnvollsten Steuerfreibeträge (zum Kappen des Spitzensteuersatzes) - auf Ihren Lohnsteuerkarten eingetragen bekämen, wäre die Steuergesamtersparnis pro Zeit im direkten Vergleich zu einem Single-Head-Pilot :-) doch größer, oder ?

Möchte Dich / uns aber nicht mit Halbwissen verwirren und rufe gleich morgen die Frau X. mal an - Das interessiert mich auch brennend.

Auf Deine anderen Fragen antworte ich Dir gern per Mail - PilotIng@gmx.de ;-)

Gute Nacht

PilotIng

[Diese Nachricht wurde von PilotIng am 10-23-2007 editiert.]

IP: Gespeichert

RWL2006
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-24-2007 02:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von RWL2006 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@PilotING

Vielen Dank für deinen Beitrag!
Es ist richtig, der maximal zu versteuernde Betrag wurde auf 4000,00 Euro festgesetzt.

Deine Antwort hat mir weitergeholfen!

Happy landings!

RWL2006

IP: Gespeichert

skies unlimited
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-28-2007 06:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von skies unlimited an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vielleicht kann ja sonst noch jemand weiterhelfen!?

Vorausgesetzt, die Kriterien eines Verlustvortrages sind ausnahmslos erfüllt und die Anerkennung seitens des Finanzamtes daher nur noch pro forma:

Wie genau wird ein Verlustvortrag von z.B. 80.000,- € "getilgt"? Angenommen, es besteht nach der Ausbildung ein regelmäßiges, einkommenssteuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis von ca. 3.300,- € p.m. brutto (Stkl 1 kinderlos).

Kann das mal bitte anhand eines Beispiels mit Zahlen grob erläutert werden!?
Ich kann mir das leider immer noch nicht richtig vorstellen. Wieviel Geld bekommt man rückwirkend effektiv auch zurück?

Danke und Grüße,
skies

IP: Gespeichert

RS
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-28-2007 07:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von RS an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ok, ein Beispiel.

Du hast einen Verlustvortrag von 80.000 € und ein Jahreseinkommen von 35.000 €

Ohne Verlustvortag müsstest du für dieses Einkommen ca. 6300,- € Lohnsteuer pro Jahr zahlen.

Mit dem Verlustvortrag reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen im ersten Jahr von 35.000 € auf Null.
Das heisst du musst im ersten Jahr keine Lohnsteuer zahlen (spart ca. 6300,- €)

Von deinem Verlustvortrag sind jetzt noch 45.000 € übrig.

Im nächsten Jahr reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen wieder auf Null.
Also wieder keine Einkommenssteuer fällig.
(wieder 6.300,- gespart)

Vom Verlustvortrag sind jetzt noch 10.000 € übrig.

Im dritten Jahr reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen durch den verbleibenden Verlustvortrag von 10.000 € auf 25.000 € anstatt 35.000 €
Das heisst du musst in diesem Jahr nur grob 3.300 € Einkommensseuer anstatt 6.300 bezahlen (3.000 € weniger)

Der Verlustvortrag ist nun aufgebraucht.

In Summe hast du also mit deinem Verlustvortrag von 80.000 € und deinem Einkommen von 35.000 € ca. 15.000 € weniger an Steuern bezahlt.

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skies unlimited
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-28-2007 08:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von skies unlimited an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke für die schnelle und anschauliche Antwort, RS! So hab´ ich mir die Handhabung bzw. Anerkennung auch vorgestellt. Es wird das zu versteuernde Einkommen reduziert.

Mich haben nur einige Aussagen hier zu dieser Thematik in diversen Thread´s sehr irritiert. Wenn man nämlich die Suchfunktion benutzt, stößt man auf statements, wo teilweise die Rede von bis zu 50% (!) Rückzahlungen in Summe (bezogen auf die Höhe des Verlustvortrages) ist. Das wären in diesem Fall ja bis zu 40k. Keine Ahnung, wie die Leute auf solche Summen kommen! ;-)

Eine realistische Hausnummer ist somit ca. 20% als grober Anhaltspunkt.

Grüße, skies

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PilotIng
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-28-2007 09:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von PilotIng an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ RS ... stimme Dir voll zu !

Habe noch mal bei meiner Finanzamttante ( Frau X.) nachgefragt und bekam genau diese Erklärung. Kann nun also meine Aussagen von oben bestätigen ;-)

Als Ergänzung zu Deiner Aufstellung führe ich kurz noch das Beispiel für eine/n verheiratete/n Piloten/in auf.

Nehmen wir mal einen Verlustvortrag von 100k € für die Ausbildungen (z.B. ATPL und Weiterbildungen (TR, FI etc.) beider Partner, sowie folgende Jahresgehälter an:

Er - Pilot - Jahresgehalt (BRUTTO) = 60k €
Sie - Ingenieurin - Jahresgehalt (BRUTTO) = 40k €

Er - Steuerkl. III - Lohnsteuer pro Jahr - 10k €
Sie - Steuerkl. V - Lohnsteuer pro Jahr - 13,3k €

gem. http://www.nettolohn.de

Der Verlustvortrag ist in einem Jahr " aufgebraucht " und es entsteht somit eine Steuerersparnis von 23,3k € für unser Pärchen.

Gruß

PilotIng

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skies unlimited
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-28-2007 10:59 AM     Sehen Sie sich das Profil von skies unlimited an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ok, also um die 20% sind dann realistisch...
und keine 30, 40 oder teilweise sogar 50%! ;-)

Diese Prozentsätze fallen dann wohl ins Reich der Märchen!
Aber schön, dass das mal geklärt wurde.

Gruß, skies

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wuestenflieger
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-29-2007 04:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von wuestenflieger an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Im ebay gibt es sogar ein Angebot für 35.000 € inkl. Unterkunft und Verpflegung während Praxisausbildung in Adana, Prüfung- und Landegebühren, Medical etc.

wuestenflieger

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jonas
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-29-2007 05:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von jonas an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hast du da evtl. auch nen Link zu? Konnte es über die normale Suche nicht finden...

Gruß, jonas

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wuestenflieger
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-29-2007 05:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von wuestenflieger an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Auf ebay.de als Suchbegriff "ATPL" eingeben, dort ist die Auktion für JAA ATPL für 35T. Webseite ist tarkim.de, aber dort findet man dieses Angebot nicht.

wuestenflieger

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wuestenflieger
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-29-2007 05:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von wuestenflieger an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
http://cgi.ebay.de/Cocktail-Flightstudent-on-the-Beach-JAA-ATPL-PPL_W0QQitemZ120176972322QQihZ002QQcategoryZ13365QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

oder direkt als Suchbegriff im ebay das Artikelnummer 120176972322 eingeben.

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rodri-mkxx
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-29-2007 05:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von rodri-mkxx an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RS:
Ok, ein Beispiel.

Du hast einen Verlustvortrag von 80.000 € und ein Jahreseinkommen von 35.000 €

Ohne Verlustvortag müsstest du für dieses Einkommen ca. 6300,- € Lohnsteuer pro Jahr zahlen.

Mit dem Verlustvortrag reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen im ersten Jahr von 35.000 € auf Null.
Das heisst du musst im ersten Jahr keine Lohnsteuer zahlen (spart ca. 6300,- €)

Von deinem Verlustvortrag sind jetzt noch 45.000 € übrig.

Im nächsten Jahr reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen wieder auf Null.
Also wieder keine Einkommenssteuer fällig.
(wieder 6.300,- gespart)

Vom Verlustvortrag sind jetzt noch 10.000 € übrig.

Im dritten Jahr reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen durch den verbleibenden Verlustvortrag von 10.000 € auf 25.000 € anstatt 35.000 €
Das heisst du musst in diesem Jahr nur grob 3.300 € Einkommensseuer anstatt 6.300 bezahlen (3.000 € weniger)

Der Verlustvortrag ist nun aufgebraucht.

In Summe hast du also mit deinem Verlustvortrag von 80.000 € und deinem Einkommen von 35.000 € ca. 15.000 € weniger an Steuern bezahlt.



Hallo RS,
ich interessiere mich sehr für diesen Thema...woher hast du die Infos? ich zahle meine Ausbildung selber und eine gute Frau in der Finanzamt sagte, ich könnte nur 4000€ absetzen...als Ausbildungkosten.
Kannst du mir bitte ein paar infos zukommen lassen?? Vielen Dank!

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RS
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-29-2007 11:30 AM     Sehen Sie sich das Profil von RS an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nun, die gute Frau hat Recht wenn deine ATPL Ausbildung deine erste Berufsausbildung ist.
In diesem Fall kannst du keinen Verlustvortrag aufbauen und lediglich den maximalen Betrag für Sonderausgaben in Höhe von 4.000 € jährlich geltend machen.

Hast allerdigs bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium kannst du die Kosten voll geltend machen und einen entsprechenden Verlustvortrag aufbauen.

Dies ist die momentane Gesetzeslage, es gibt laufende Verfahren zur der Frage ob nicht auch Erstausbildungen anerkannt werden müssen.
Deren Ausgang ist aber noch offen, tendenziell siehts aber eher schlecht aus.


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klagendorfer
New Board Member
erstellt am: 10-29-2007 11:34 PM     Sehen Sie sich das Profil von klagendorfer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Sehr interessant Alles. Vielen Dank für die Inputs. Jetzt nur noch eine kleine Frage an die Experten.
Kann der Verlustvortrag "verfallen", wenn ich nach der ATPL Ausbildung in D im europ. Ausland gearbeitet habe? Oder kann ich ihn sobald ich in D wieder arbeite bei der Steuer einreichen?

Danke für die Infos

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