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Autor | Thema: PPL Theorielehrer |
Stabilizer737 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, kann man so einfach PPL Theorielehrer werden mit einem ATPL? LG Stab IP: Gespeichert |
737captain Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Bin mir nicht sicher, aber ich denke schon. Hatte selbst auch PPL-Theorielehrer, die entweder nur PPL (ohne FI) oder auch gar keinen PPL hatten. Vielleicht kann lusthansa was dazu sagen, ich glaube er/sie ist/war Instructor (auch) für PPL. IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, so einfach gehts wohl nicht, aber möglich ist das sicher. Das weitere wer/wie der Genehmigung ist jetzt stark abhängig davon, ob du an einer FTO oder einer RF tätig werden willst, aber dein künftiger Arbeitgeber sollte ja wissen, wer seine Aufsichtsbehörde ist. Stell dich aber schon mal drauf ein, dass du irgendeinen Nachweis bringen musst, der dich didaktisch befähigt. IP: Gespeichert |
RS Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Da für PPL kein Unterricht vorgeschrieben ist, gibt soweit ich weiß auch keinerlei Anforderungen an die Theorielehrer. Die Schüler könnten sich ja auch völlig ohne Lehrer vorbereiten, daher spielt wohl die Qualifikation auch keine Rolle. IP: Gespeichert |
freeride Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() korrekt. fuer "instructors" muss die schule (FTO) nur unter umstaenden (bei einem audit der behoerde) nachweisen, dass der entsprechende lehrer FACHLICH geeignet ist den von ihm geleiteten unterricht abzuhalten. beispiele hierfuer, MET (meteorologe), human performance (fliegerarzt), air law (spezialisierter jurist), AZF (fluglotse) usw... dort koennen ohne weiteres spezialisten aus den einzelnen bereichen eingesetzt werden, die keine (fliegerische) lizenz inne haben muessen. IP: Gespeichert |
Mustang14 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @RS Dass es für den Erwerb des PPL(A) keinen Unterricht braucht, klingt für mich etwas unwahrscheinlich. Die JAR-FCL in Verbindung mit der 1. DV LuftPersV schreibt zwar explizit keine Mindeststundenzahl sehr wohl aber einen Lehrplan (NICHT Lernzielkatalog) vor. Zumindest die FTO muss der zuständigen Behörde zur Durchführung der Ausbildung zum PPL(A) einen Sylabus der theoretischen und praktischen Ausbildung zur Genehmigung vorlegen. Und ich bezweifele, dass dieser genehmigt wird, wenn dort 0 Unterrichtsstunden vorgesehen sind. Sollte ich hier völlig schief liegen, lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren. Was das Lehren angeht, so weiss ich, dass zumindest für die Ausbildung zum ATPL(A) eine kostenpflichtige Anmeldung des vorgesehenen Lehrers beim LBA zu erfolgen hat. Im Rahmen derselben ist der Behörde die fachliche und pädagogische Eignung in geeigneter Form nachzuweisen. Verantwortlich hierfür zeichnet der Ausbildungsleiter. Dieser muss sich sicher auf unangenehme Fragen einstellen, sollten im Rahmen einer Überprüfung der FTO Zweifel an der geforderten Qualifikation auftauchen. Übrigens ist die FTO dazu verpflichtet gemäß QM in regelmäßigen Abständen interne Audits (auch der Theorielehrer) durchzuführen. Ein Punkt der gerne vergessen wird (vielleicht auch, weil im Rahmen der Kostensenkung gern auch der angeheuert wird, der den Job am günstigsten macht). Soll keine Pauschalverurteilung sein. Aber der angehende Flugschüler darf bei seiner Suche nach der richtigen Flugschule sicher mal Fragen ob und wie das QM gelebt wird. Es soll altgediente Fluglehrer geben, die das Q immer noch für einen Tippfehler halten und sich fragen, warum da zwei OMs im Aktenschrank stehen. Nun denn Mustang IP: Gespeichert |
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