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Autor Thema:   ZÜP
Reihe13
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-24-2008 07:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reihe13 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

habe eine Frage bzgl. der Züp.

Vor 2 Jahren wurde ich von der dafür zuständigen Stelle als zuverlässig erklärt. Nun nachdem ich mich beworben habe und die Stellle bekommen habe (Cockpit) musste ich diese wiederholen. Diesmal gibt es allerdings Probleme. Bekam heute einen Brief in dem ich dazu aufgefordert werde mich schrifttlich zu folgenden Verstößen zu melden.

1. Körperverletzung (2005) < eingestellt da ich damit nichts zu tun hatte

2. Verstoß gegen das BtmG (1g) (2001) < eingestellt

Muss dazu sagen das ich nie was mit Drogen am Hut hatte und nie geraucht habe. Dies stellt sich auch bei der jährlichen Untersuchung beim Arzt raus.

Meine Frage. Was erwarten sie in dieser Stellungnahme? Sollte man das lieber von einem Anwalt verfassen lassen oder den Anwalt auch mit einbeziehn?

Soll man dort eine Kopie der eingestellten Verfahren mit einschicken? Wenn ich diese nicht mehr besitze wo kann man diese herbekommen?
Gibt es ähnliche Erfahrungen?

Ich danke euch im Vorraus schon mal für eure Hilfe/Meinungen aber bitte keine sinnlosen Kommentare.

MFG

IP: Gespeichert

dannypc
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-24-2008 08:47 AM     Sehen Sie sich das Profil von dannypc an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Einstellung ist nicht gleich Einstellung, da muss man immer schauen nach welcher Vorschrift eingestellt wurde. Einstellung ist nicht automatisch mit einem Freispruch gleichzusetzen.

Wieso hast du ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtmG anhänig gehabt, wenn du sagst nie was mit Drogen zu tun gehabt zu haben?

Was meinst denn mit 1g, 1g Gras oder 1g Kokain?

Ich denke das in der Sache ein Anwalt nicht viel ausrichten kann. Da die Entscheidung ja vorerstmal im ERmessen der Behörde liegt.

Ich würde Stellung beziehen und die Urteile mit beilegen.

Gruß

[Diese Nachricht wurde von dannypc am 07-24-2008 editiert.]

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Reihe13
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-24-2008 10:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reihe13 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Klar, werde ich auch machen, und auch nur die Wahrheit sagen.

Frage mich nur wieso bei der vorherigen ZÜP keine Probleme gab...

Naja werde einfach hoffen. Bei der Körperverletzung trifft mich ja keine schuld, bei dem btmg meine ich damit das ich das zu nem geburtstagsgeschenk bekommen habe und dann gleich erwischt wurde. Soll heißen ich habe nie geraucht und werde es auch ganz sicher nie machen. Ich rauche ja nichtmal Zigaretten.

Hoffe einfach mal, da sie ja von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden, dass es eine positve Entscheidung für mich gibt.

IP: Gespeichert

SchuldenBaron
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-24-2008 11:41 AM     Sehen Sie sich das Profil von SchuldenBaron an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nach welchen Paragraphen wurden die Strafanzeigen gegen Dich denn eingestellt?

Falls dies nach § 170 StPO (keine Straftat/keine Schuld) geschenen ist, kannst Du -sicher, weil selber erlebt- die Einträge aus der kriminalpolizeilichen personenbezogenen Sammlung (KpS) löschen lassen. Ich glaube aber auch wenn nach §§ 153 bzw. 154 StPO eingestellt wird. Da dies nicht von Amts wegen gemacht wird, gibt es dazu von Beauftragten für Datenschutz ein sogenanntes "Datenschekcheft". Nutze erstmal das, um die Informationen, die über Dich gespeichert sind, abzurufen - denn diese Infos bekommt auch u.a. die LuftSicherheitsbehörde über Dich.

Falls nach § 170 eingestellt hat meiner Meinung nach die Luftsicherheitsbehörde keinen Anlass zu Zweifeln - es sei denn sie setzen sich über unsere Gerichte hinweg - was mich auch nicht wundern würde...

Viel Erfolg!!

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Otti
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-24-2008 12:51 PM     Sehen Sie sich das Profil von Otti an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
1 wahre Geschichte in diesem Zusammenhang: ein Kollege, gegen den vor langer Zeit einmal ermittelt worden war (und wieder eingestellt - er war zu dem Zeitpunkt noch < 21) sollte für seinen neuen AG zwecks Erlangung eines Type Ratings in die USA, die ihm nun das Crewvisum verweigerten (oder was es die TSA, die Ärger machte - ich erinnere mich nicht mehr genau...). Die dortigen Behörden (!) hatten von dem hierzulande nicht mehr relevanten (ZÜP = kein Problem) Ermittlungsverfahren Kenntnis.

Konsequenz: dieser neue AG kündigte ihm und er mußte sich 1 Job suchen, der berufsmäßige Reisen in die USA nicht mit sich bringt.

Ich erzähle das (sinngemäß und hoffentlich weitgehend korrekt) nur, weil ich dich auf 1 weiteres eventuelles Problem aufmerksam machen möchte, das da lauern mag...

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Full Reverser
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-24-2008 01:44 PM     Sehen Sie sich das Profil von Full Reverser an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Otti:
1 wahre Geschichte in diesem Zusammenhang: ein Kollege, gegen den vor langer Zeit einmal ermittelt worden war (und wieder eingestellt - er war zu dem Zeitpunkt noch < 21) sollte für seinen neuen AG zwecks Erlangung eines Type Ratings in die USA, die ihm nun das Crewvisum verweigerten (oder was es die TSA, die Ärger machte - ich erinnere mich nicht mehr genau...). Die dortigen Behörden (!) hatten von dem hierzulande nicht mehr relevanten (ZÜP = kein Problem) Ermittlungsverfahren Kenntnis.

Konsequenz: dieser neue AG kündigte ihm und er mußte sich 1 Job suchen, der berufsmäßige Reisen in die USA nicht mit sich bringt.

Ich erzähle das (sinngemäß und hoffentlich weitgehend korrekt) nur, weil ich dich auf 1 weiteres eventuelles Problem aufmerksam machen möchte, das da lauern mag...


Das ganze kann ich bestätigen.
Sowohl bei meinem letzten als auch bei meinem aktuellen Arbeitgeber gab es sehr ähnliche Probleme die genau so "gelöst" wurden wie bei dir.

[Diese Nachricht wurde von Full Reverser am 07-24-2008 editiert.]

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Safetyinspector
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-25-2008 05:51 PM     Sehen Sie sich das Profil von Safetyinspector an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Als ich mit der Piloten-Ausbildung anfing hatte ich 7 Punkte in Flensburg. Darunter ein 4-Punkte-Eintrag wegen Rotlichtverstoß mit Fahrverbot. Musste daraufhin alle 6 Monate einen "Kontoauszug" ans LBA schicken. Passiert ist nix. Nach 2 Jahren brauchte ich auch keinen Kontoauszug mehr einreichen.

Im Jahre 2000 hatte ich mal ein Verfahren wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" am Hals. Hatte rechts überholt. Das Ganze ist dann gegen Zahlung von 1500DM an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt worden. Ein "Freispruch" 2ter Klasse also. Mir ist aber anschließend ZÜP-technisch nichts in den Weg gelegt worden. Ob das an den entsprechenden Sachbearbeitern liegt?

P.s.:
Wundert mich, dass die Typen sich noch gar nicht gemeldet haben, die sonst immer schon gleich wissen was vorgefallen war und sagen: "So Einer gehört nicht ins Cockpit"

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MadAlex
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-26-2008 01:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von MadAlex an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wenn ich mir das hier so durchlese, und noch ein paar andere Fälle dazu nehme, dann drängt sich mir folgendes Bild auf.
Das ganze ZÜP Verfahren in D genügt keinen rechtsstaatlichen Ansprüchen. Es herrscht reine Willkür des Sachbearbeiters. Schon alleine daran zu erkennen, dass keine eindeutigen Kriterien für eine Ablehnung definiert sind.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem einem Bereits auf Linie fliegendem Pilot die ZÜP aberkannt worden ist. Sehr wohl aber bei Flugschülern oder Flugbegleitern.
Da drängt sich der Verdacht auf, dass vermieden wird, klage freudige Leute zu verschonen, da sie ihre Existenz mit Sicherheit durch alle Instanzen verteidigen würden. Dann wäre das Thema ZÜP endlich für alle durch.
Diesen konkreten Fall finde ich auch wieder Haarsträubend. In einem Rechtsstaat ist jeder nicht rechtskräftig Verurteilte als unschuldig zu betrachten. Dies gilt besonders für Behörden. Warum ein Verfahren eingestellt wurde hat überhaupt keine Relevanz.

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Reihe13
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-26-2008 03:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reihe13 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mal ganz davon abgesehn dass das mit den BTMG ja auf meinen Mist gewachsen ist, finde ich es auch sehr willkürlich wie die Behörden hier umgehen. Schließlich spricht einem eine Behörde die Zuverlässigkeit zu und die andere nachdem die Ausbildung absolviert ist, ein Job gefunden, keine weiteren Gründe hinzugekommen sind, hinterfragt nun jene 2 Ereignisse.
Da das erste schon 7, fast 8 Jahre zurück liegt, hätte es eh schon aus den Akten gestrichen werden müssen. Leider zu spät beantragt. Nun ja, man wird sehen was dabei herauskommt. Ich hoffe aufjedenfall an den richtigen Sachbearbeiter gekommen zu sein, sonst wird es wahrscheinlich sehr schwer. Werde euch über den Ausgang auf jedenfall auf den laufenden halten.
Im Endeffekt ist es ja trotzdem mein verschulden falls sie mich nicht zuverlässig erklären.

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dannypc
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-26-2008 03:11 AM     Sehen Sie sich das Profil von dannypc an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
da muss ich dir kurz widersprechen, warum ein verfahren eingestellt wurde hat sehr wohl relevanz - besonders für die ZÜP.

Nimm zum Beispiel die Einstellung aus Geringfügigkeit, da bist eindeutig "Straftäter" aber dein Vergehen/Verstoß wird ein Erstverstoß mit geringem Schaden gewesen sein. Z.b. Ladendiebstahl eines Kaugummi oder so...

Und was du klaust ändert eben nichts an der Tatsache das du etwas geklaut hast, besonders für die ZÜP wird das wohl egal sein...

In allem wird wohl jedoch das Gesamtbild einer Person dazu führen ob man die ZÜP bekommt oder nicht.

@ reihe13

klar ist die btmg sache schon ne weile her, aber deine speicherfrist verlängert sich wenn innerhalb von 5 Jahren ein weiterer Verstoß hinzukommt. Gibt auch noch andere Gründe warum eine Frist verlängert wird.

[Diese Nachricht wurde von dannypc am 07-26-2008 editiert.]

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Reihe13
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-26-2008 04:17 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reihe13 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Es gab aber keinen Verstoß mehr... das andere war ein freispruch

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Luftkoenig
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-26-2008 04:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von Luftkoenig an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
"Wenn ich mir das hier so durchlese, und noch ein paar andere Fälle dazu nehme, dann drängt sich mir folgendes Bild auf.
Das ganze ZÜP Verfahren in D genügt keinen rechtsstaatlichen Ansprüchen. Es herrscht reine Willkür des Sachbearbeiters. Schon alleine daran zu erkennen, dass keine eindeutigen Kriterien für eine Ablehnung definiert sind."


Das seh ich ganz genauso. Vor allen Dingen, wenn es doch angeblich um Terrorismusabwehr geht - und das hat mit Rotlichtverstössen oder BTMG ja nun mal garnix zu tun. Da hat sich unser ach so liberaler und demokratischer Staat mal wieder eine Hintertür geschaffen. Wenn aber 2 völlig durchgeknallte Jugendliche einen Rentner fast töten schreien all die Gutmenschen wieder auf, wenn die Jungs verknackt werden.
In dem Zusammenhang wundere ich mich über die VC: ohne jeden Widerstand, quasi kommentarlos lies man all das passieren - dabei wäre die VC der einzige Laden gewesen, der da was entgegen zu setzen gehabt hätte, schon aufgrund der Mitgliederzahlen. Bei einem unbefristeten St**** dagegen hätte man das Thema durchaus in die Öffentlichkeit tragen können und evtl. erledigen. Wenn man sich dann vor Augen führt, das ein Verteidiger der RAF dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat, versteht man eh nur noch Bahnhof. Ausserdem vertraut eben jener Staat der Prüfung ja doch nicht: wir müssen ja nach wie vor durch die Kontrollen...sooo zuverlässig können wir ja dann nicht sein???

[Diese Nachricht wurde von Luftkoenig am 07-26-2008 editiert.]

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RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-26-2008 10:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von dannypc:
da muss ich dir kurz widersprechen, warum ein verfahren eingestellt wurde hat sehr wohl relevanz - besonders für die ZÜP.

Nimm zum Beispiel die Einstellung aus Geringfügigkeit, da bist eindeutig "Straftäter" aber dein Vergehen/Verstoß wird ein Erstverstoß mit geringem Schaden gewesen sein. Z.b. Ladendiebstahl eines Kaugummi oder so...


In einem Rechtsstaat ist man erst dann schuldig, wenn das rechtskräftig von einem Gericht festgestellt worden ist. Wird ein Verfahren eingestellt - egal aus welchem Grund, fehlt es an dieser gerichtlichen Feststellung. Also kann auch niemand von Schuld ausgehen, schon gleich keine Behörde.

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MadAlex
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-26-2008 11:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von MadAlex an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Dazu auch folgendes: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

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Reihe13
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-26-2008 11:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von Reihe13 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mir gehts ja eiegntlich darum zu erfahren wieso bei der ersten ZÜP keinerlei Probleme auftraten obwohl sie ja angeblich die selben Daten einholten und nun bei der nächsten Züp von einem anderen Dienststelle plötzlich nachgefragt wurde. Mal angenommen ich werde negativ eingestuft, wieso hat man das nicht vorher gemacht bevor man eine teuere Ausbildung beginnt. So wie es aussieht herrscht hier große Willkür und das darf und sollte so nicht sein.

IP: Gespeichert

kasimirle
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-15-2008 07:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von kasimirle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo, Du must überprüfen, wie Dein Verfahren eingestellt wurde.

Nach § 176 StGB (wegen Mangel an Beweisen quasi oder weil Du sicher unschuldig bist) = kein Problem
NICHT nach § 176 StGB (guck in Deinen Verfahrenseinstellungsgerichtsschrieb): Schlecht für Dich, die Trot*** von der ZÜP sagen nämlich ... äh dann isser aber schon ein bißchen schuldig.

Fliegergrüße

kasimirle

IP: Gespeichert

kasimirle
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-15-2008 07:30 AM     Sehen Sie sich das Profil von kasimirle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Safetyinspector:
Ob das an den entsprechenden Sachbearbeitern liegt?



Einfache Antwort: ja. Tut es.

Geht nach RP Freiburg und Ihr kommt (Achtung - Polemik) als Totschläger durch - geht nach RP Düsseldorf (oder iwo in NRW, bin mir nicht sicher), alles Glücksache da, mal so mal so, geht nach Luftamt Südbayern oder Oberbayern ... von denen hört man NUR Schauergeschichten!!

kasimirle

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kasimirle
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-15-2008 07:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von kasimirle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
hi, wie heißt denn wenn ich fragen darf Dein Sachbearbeiter, respektive wie heißt dein Regierungspräsidium / Luftamt, das Dich konkret ZÜPt?

lg

kasimirle

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Original erstellt von Reihe13:
Mal ganz davon abgesehn dass das mit den BTMG ja auf meinen Mist gewachsen ist, finde ich es auch sehr willkürlich wie die Behörden hier umgehen. Schließlich spricht einem eine Behörde die Zuverlässigkeit zu und die andere nachdem die ...

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