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  Wie seid ihr als Ausbilder angemeldet?

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Autor Thema:   Wie seid ihr als Ausbilder angemeldet?
Dip_Error
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-12-2008 08:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dip_Error an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi zusammen,

habe vor eine Ausbildung zum SFI zu machen um nebenher noch ein paar Euro dazuverdienen zu können Könnt ihr mir sagen wie ich später das mit den Flugschulen abrechne? Seid als Freiberufler angemeldet (wenn ja, wo mache ich das?) oder habt ihr sogar ein Kleingewerbe gegründet?
Ich gehe mal von Freiberufler aus...will mir hier aber nochmal Meinungen holen

Viele Grüße,

Dip_Error

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-12-2008 11:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi,

also mein Wissensstand ist, dass man eine lehrende Tätigkeit als Freiberufler machen kann, und sich dafür nirgends anmelden muss, d.h. du schreibst einfach Rechnungen, erstellst am Jahresende eine Gewinn/Verlustrechnung mit deiner Steuer und fertig.

Als Gewerbe müsstest du's anmelden, hast aber dann auch die Berufsgenossenschaft an der Backe etc.

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Dip_Error
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-13-2008 04:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dip_Error an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vielen Dank für die Antwort...werd mich mal schlau machen als Freiberufler

viele grüße

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miky0007
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-13-2008 05:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von miky0007 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi Dip_Error,

was du als Freiberufler machen musst, ist es dem Finanzamt melden. Daraufhin schicken die dir nen Fragebogen. Da gibts dann verschiedene Möglichkeiten:
- Ob du z.B. Umsatzsteuer abzugsberechtigt bist
- Ob du ne vereinfachte Kosten- Gewinnabrechnung machen kannst.
usw.

Poste mal deine E-Mail, ich hab dazu ein paar Infos (alles aus dem Netz), die ich dir schicken könnte.

Gruß
Miky

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Dip_Error
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-13-2008 07:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dip_Error an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi miky0007

na super, vielen Dank dafür! hier die email:

sendmemyblocktimes@gmail.com

Viele Grüße

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MadAlex
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-13-2008 09:46 AM     Sehen Sie sich das Profil von MadAlex an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi, soll nicht unhöflich klingen, aber im Sinne eines Forums wäre es, die Links hier direkt einzustellen (vorausgesetzt alles legal . Dann bleibt es auch der Nachwelt erhalten.
Alex

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miky0007
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-13-2008 11:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von miky0007 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo MadAlex,

hierbei handelt es sich um .pdf Dateien, die ich vor 2-3 Jahren aus dem Netz gezogen habe. D.h. die Links habe ich nicht mehr, sonst hätte cih sie natürlich veröffentlicht. Aber mit ein bisschen Suche findet man im Netz sicher viel zum Thema Freiberufler.
Bin aber auch bereit jedem der Interesse hat diese files zukommen zu lassen.

mfg
miky0007

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threestripes
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-14-2008 05:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von threestripes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
http://www.rapidshare.de/

Hochladen, Link posten, => Ruhe vor weiteren Anfragen

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dreilettercode
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-15-2008 06:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von dreilettercode an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von ITPilot:

Als Gewerbe müsstest du's anmelden, hast aber dann auch die Berufsgenossenschaft an der Backe etc.

Die BG hat man m.E. auch als Freiberufler an der Backe.

*laut nachdenk* Beim Gewerbe bekommt die BG wahrscheinlich vom Gewerbeamt eine Meldung, beim Freiberufler geht das natürlich nicht, mangels Gewerbeanmeldung...

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-15-2008 11:02 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Aha, man lernt ja scheinbar nicht aus...

Das heißt also, dass so, wie ich das mache (keinerlei Anmeldung, keinerlei BG, nur Einnahmen am Jahresende angeben) bequem aber nicht ganz erlaubt ist?

Hat da jemand ne belastbare Quelle dazu?

Ein Bekannter von mir ist hauptamtlich Feuerwehrmann (kein Beamter, Werkfeuerwehr!) und gibt am Wochenende in ner privaten Hotelschule gelegentlich Stunden zum Thema Brandschutz. Der macht das alles genauso unbürokratisch wie ich...

[Diese Nachricht wurde von ITPilot am 12-15-2008 editiert.]

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dreilettercode
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-15-2008 12:47 PM     Sehen Sie sich das Profil von dreilettercode an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von ITPilot:
Das heißt also, dass so, wie ich das mache (keinerlei Anmeldung, keinerlei BG, nur Einnahmen am Jahresende angeben) bequem aber nicht ganz erlaubt ist?

Per Ferndiagnose gesagt, das trifft es möglicherweise ganz gut. Entscheidend ist m.E., daß Du beim Finanzamt sauber bist (da Du sonst ganz schnell im Bereich Steuerhinterziehung wärst).

Was ich so ad hoc nicht beantworten kann, ist die Frage, wie es sich sozialversicherungsrechtlich mit Einnahmen aus einer freiberuflichen Nebentätigkeit verhält (wenn man anderweitig noch hauptberuflich als Angestellter tätig ist).

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-16-2008 10:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also ich hab jetzt mal ein wenig im WWW recherchiert, und Sozialversicherung ist definitiv kein Thema, BG scheinbar auch nicht.

Dass man die Einnahmen bei der Steuer nicht vergessen darf, ist ja wohl klar, aber das passiert ja auch niemandem einfach so.

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PRO
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-17-2008 12:19 PM     Sehen Sie sich das Profil von PRO an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass eine Tätigkeit als Fluglehrer vom Finanzamt auf jeden Fall als gewerblich eingestuft wird. Sie unterliegt somit der Gewerbesteuer, sofern die Einnahmen daraus die Freibeträge überschreiten. Es ist dabei völlig unerheblich, ob das Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet ist oder nicht.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist nur in bestimmten Katalogberufen, wie z.B. Architekt, Arzt, Ingenieur, Künstler usw möglich. Das Finanzamt legt da sehr enge Maßstäbe an.

Die Einnahmen werden egal ob freiberuflich oder gewerblich als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit versteuert. Eine Sozialversicherungspflicht ergibt sich daraus nicht.

Eine Zwangsmitgliedsschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht für den Unternehmer übrigens nicht. Nur Angestelle müssen bei der BG angemeldet werden. Ob man sich der BG freiwillig anschließt, um z.B. von der Unfallversicherung zu profitieren muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe mich da lieber privat versichert und bin dann auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit geschützt.

Hoffe geholfen zu haben.

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-17-2008 02:05 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo PRO,

nur zur Klarstellung: Ich betreibe keine Schule, ich bin für eine Schule tätig. Insofern war für mich nie die Frage, ob ich Gewerbetreibender bin, bestenfalls, ob ich Angestellter bin.

Diverse Quellen (Wikipedia etc) ordnen zu den zitierten Katalogberufen auch die pädagogischen Berufe zu, Fahrlehrer sind hier oft als Beispiel genannt.

Darf ich fragen, in welchem konkreten Fall dir das Finanzamt die Gewerbe-Eigenschaft nachgewiesen hat?

IP: Gespeichert

PRO
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-18-2008 12:20 PM     Sehen Sie sich das Profil von PRO an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo ITPilot,

meine Ausführungen bezogen sich auf eine Tätigkeit als Fluglehrer, nicht als Flugschulbetreiber.

Bei mir ging es um eine gemischte Tätigkeit als freier Fluglehrer an einer Schule in Verbindung mit einer Free-Lance-Tätigkeit als Pilot. Bei einer reinen Tätigkeit nur als Fluglehrer könnte die Sache für Dich günstiger sein. Frag doch einfach mal bei Deinem Finanzamt nach, ob die das als freiberufliche Tätigkeit einstufen.

Good Lock
PRO

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-18-2008 10:31 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also als ich mit der Fluglehrerei (parallel zu Non-Aviation-Job) angefangen habe, hab ich meine erste Steuererklärung persönlich zum Finanzamt getragen und bin sie mit der Bearbeiterin durchgegangen. Seitdem steht auf der Anlage GSE immer drauf "...Tätigkeit als Fluglehrer". In dieser Konstellation sehe ich den Ball beim Finanzamt, sich zu melden, wenn ihnen was nicht passt.

War aber interessant zu hören, dass die Situation manchmal anders eingestuft wird.

Grüße & Frohes Fest!

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saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-16-2009 09:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von PRO:
[B]Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass eine Tätigkeit als Fluglehrer vom Finanzamt auf jeden Fall als gewerblich eingestuft wird. Sie unterliegt somit der Gewerbesteuer,.....

Den Finanzbeamten würde ich übergehen und mal seinen Vorgesetzten fragen.
Eine Tätigkeit als Fluglehrer ist idR eine vollberufliche oder eine nebenberufliche abhängige Beschäftigung.
Die Beschäftigung kann auch freiberuflich ausgeübt werden. Die Anerkennung des Fiskus für die Freiberuflichkeit setzt aber idR eine Tätigkeit für mindestens drei Arbeitgeber voraus. Hat man nur einen oder zwei Arbeitgeber, dann betrachten die FA die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung, also eben haupt- oder nebenberuflich, was ja auch nachvollziehbar ist.
Dass viele FI trotzdem nur bei einer oder zwei Flugschulen freiberuflich tätig sind, liegt an der Großzügigkeit oder dem nicht genauen Hinsehen des jeweiligen FA-Sachbearbeiters.

Natürlich darf man als freiberuflicher FI auch zusätzlich als LFZ-Führer aktiv werden.

IP: Gespeichert

PRO
Experienced Board Captain
erstellt am: 01-16-2009 11:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von PRO an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@saudi

Mein Kommentar bezog sich nicht auf die Frage, ob abhängig oder selbständig tätig, sondern um den Unterschied zwischen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätgikeit.

Freie Mitarbeit in einem Unternehmen ist nicht automatisch eine freiberufliche Tätigkeit. Letztere liegt nur bei wenigen Katalogberufen vor. Der wesentliche Unterschied ist, das eine gewerbliche (freie) Mitarbeit der Gewerbesteuer unterliegt, während die freiberufliche Mitarbeit nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

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