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  Lizenzumschreibung / Punkte Flensburg (Page 1)

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Autor Thema:   Lizenzumschreibung / Punkte Flensburg
alpendueser_li
New Board Member
erstellt am: 12-23-2008 11:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von alpendueser_li an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen,

da ich im Netzt noch keinen Rat gefunden hab, find ich vielleicht hier ne Antwort.

Ich habe eine JAR - CPL/ME/IR Lizenz (Schweiz). Jetzt hab ich mich bei einem dt. Arbeitgeber beworben und könnte dort als Pilot anfangen. Ich weiss, dass ich im dt. Punkteregister 2 Eintragungen mit 0 Punkten aber Alkoholfahrten habe. (es waren immer mehr als 1,2 prom.) Ich hab null Punkte, da ich immer im Ausland gewohnt habe und deshalb keine Punkte vergeben werden.
Wird es probleme mit meiner Anerkennung geben ? In D gibt es ja eine sog. ZÜP und die beinhaltent auch ein AUszug aus dem Punkteregister. In d Schweiz sind alle meine Auszüge "sauber"...

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All Green
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-23-2008 12:17 PM     Sehen Sie sich das Profil von All Green an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich denke Du wirst die Antwort darauf nur vom LBA bekommen.
Wenn Du die Info über Deine Einträge und die Hintergründe nicht schon an Deinen potentiellen zukünftigen Arbeitgeber weitergegeben hast, denke ich, daß Du mit Rückfragen rechnen mußt...

Weiter kommentier ich hier bewußt mal nicht.

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leckert
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-23-2008 01:22 PM     Sehen Sie sich das Profil von leckert an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mit dieser Vorgeschichte bekommst du in Deutschland keine Fluglizenz - Umschreibung. Als PKW Lenker müsstest du sogar zum Idiotentest weil du hintereinander mit über 0,5 Promille ertappt wurdest.

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SchuldenBaron
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-23-2008 01:30 PM     Sehen Sie sich das Profil von SchuldenBaron an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Gruezi Alpendueser_li !

Mal ne Frage. Warum musst du denn mit einer schweizer Lizenz und als Schweizer Staatsbürger eine ZÜP über Dich ergehen lassen? Möchte die Dein potentieller, neuer Arbeitgeber sehen? Oder ist die ZÜP für alle Piloten eines deutschen Luftfahrtunternehmens Pflicht?

Falls das so ist musst Du damit rechnen, dass das LBA von Dir "den Nachweis Deiner Eignung als Luftfahrzeugführer" sehen möchte und eine Begutachtung anordnet. Diese beinhaltet dann u.U. eine Untersuchung in den medizinischen Bereichen: Innere Medizin, Neurologie/Psychiatrie und Leistungspsychologie.

Rechtliche Grundlagen dafür nach deutschem Recht:

§ 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3 LuftVG (Erlaubnis zum Führen von Luftfzg.)
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 LuftVZO
§ 24 Abs. 2 Nr. 2 LuftVZO (erheblicher oder wiederholter Verstoß gegen Verkehrsrechtliche Vorschrfiten)
§ 24 Abs. 2 Nr. 3 LuftVZO (Versagung der Zuverlässigkeit aufgrund regelm. Alkoholkonsums)
§ 24 e Abs. 4 / § 24 c Abs. 2 LuftVZO (Anordnung zur Begutachtung)

Also summa summarum alles teuer und umständlich.

Kann mir aber echt nicht vorstellen, dass das LBA für Dich zuständig ist, aber da werden andere im Forum mehr wissen...

Wenn doch rede mit dem LBA. Die sind eigentlich doch immer recht umgänglich.

Poste mal wenn Du mehr weißt. Viel Erfolg und trotzdem schöne Feiertage!

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SchuldenBaron
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-23-2008 01:33 PM     Sehen Sie sich das Profil von SchuldenBaron an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@leckert

warum Umschreibung?
Ist die Umschreibung zwingend notwendig um als Ausländer in einem dt. Unternehmen fliegen zu können?

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alpendueser_li
New Board Member
erstellt am: 12-23-2008 01:43 PM     Sehen Sie sich das Profil von alpendueser_li an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Der Arbeitgeber sitzt in D und die Flieger sind D- registriert. Ich meine dass ich meine JAR Lizenz zumindest "validieren" lassen muß und da kommt die ZÜP in Spiel (vielleicht täusche ich mich ja).
Allerdings werde ich weiterhin meinen Wohnsitz in CH behalten.

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Dean28
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-23-2008 04:07 PM     Sehen Sie sich das Profil von Dean28 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin

soweit ich mich errinere gibt es auch Punkte für die, die im Ausland leben , nen ausländischen Führerschein haben so wurde es mir von dem netten Amt ins Flensburg bestätigt da ich mir einen solchen Schrieb holen musste um meine Lizenz umschreiben zu lassen. Die Punkte werden gesammelt und wenn man zuviele hat dann darf der Ausländer für nen Monat oder wie lange die Strafe ist in Deutschland kein Kraftfahrzeug bewegen.
Du brauchst meines Wissen( solltes es falsch sein bitte berichtigen)keine Umschreibung oder Validierung um mit einer Lizenz nach JAR-FCL1 ein Flugzeug eines Mitgliedstaates von JAA Staaten zu fliegen. In England wollen zb Arbeitgeber dass man die Lizenz in ne UK JAR License umschreibt weil es einfacher ist nach einem LPC die Verlängerung einzutragen.

Wünsche ein frohes Fest und viel Spass beim Feiern.

So Long

Dean

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Smooth Operator
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-23-2008 11:19 PM     Sehen Sie sich das Profil von Smooth Operator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin,

eine deutsche Lizenz brauchst Du nicht. Ich bin auch eine Weile lang, mit einer JAR Lizenz aus Österreich bei meiner Firma in Deutschland geflogen. Eine ZUP wurde trotzdem gemacht, weil es ohne keinen Zugang zum Flugbetriebsgelände gegeben hat.

Probier es einfach mal aus, ob Alkoholfahrten Einfluß auf die ZUP nehmen weiß ich garnicht. Das LBA ist aber meines Wissens nach bei Alkoholdelikten und vor allem bei Wiederholungen die größere Hürde.

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RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-24-2008 01:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mit einer JAA-Lizenz darf man D-registrierte Luftfahrzeuge führen. Dazu bedarf es keiner gesonderten Anerkennung.

Für den Zugang zu nicht öffentlich zugänglichen Bereichen von Flughäfen ist eine ZÜP notwendig, diese wird allerdings nicht vom LBA, sondern von der für den Flughafen zuständigen Luftsicherheitsbehörde (i.d.R. das zuständige Luftamt) durchgeführt.

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Almdudler
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-24-2008 01:45 AM     Sehen Sie sich das Profil von Almdudler an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mal eine ganz andere Frage (es wundert mich, dass es keinem aufgefallen ist):

Wenn Du mehrere Alkoholfahrten -also mindestens zwei- mit mehr als 1,2 Promille durchgeführt hast, was um Gotteswillen hast Du in einem Cockpit verloren?

Ich finde die Sicherheitsüberprüfung des LBA auch massiv übertrieben, aber wenn die zur Folge hat, dass Alkoholfahrer keinen ATPL mehr bekommen, dann fülle ich gern jedes Jahr diesen Zettel aus.

Wer mehrfach mit über 1,2 Promille erwischt wurde, ist sicher wesentlich öfter besoffen gefahren und hat absolut nichts in einem Cockpit verloren!

Der Almdudler

IP: Gespeichert

Luftibus
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-24-2008 03:15 AM     Sehen Sie sich das Profil von Luftibus an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,
Du kannst mit deiner Schweizer JAR Lizenz ohne Problem mit D- registrierten Flugzeugen fliegen. Alles was Du bedenken musst, ist, dass ein Deutscher Checker, keinen Handeintrag in Deine Lizenz machen darf. Du musst also den Sim Check ca. 1 Monat vor Ablauf der Lizenz einplanen. Dazu musst Du dann das ganze ans BAZL einsenden, mit unter anderem einer Kopie der SIM-Berechtigung und der Kopie der Checkerberechtigung deines Checkers. Den Informierts Du am besten im voraus, damit er Dir diese gleich zum Sim mit bringt. Dann alles ab zur Post und ca. 10-14 Tage erhältst Du Deine neue Lizenz. Geht absolut bestens! Ich mach das auch so.

Gruss
Luftibus

IP: Gespeichert

SchuldenBaron
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-24-2008 03:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von SchuldenBaron an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@Almdudler!

Ach da isser ja, der Moralapostel mit hellseherischen Fähigkeiten...
Deine Unterstellung, daß er wesentlich öfter mit Alk. gefahren ist geht ja fast an die Üble Nachrede!

Ich denke schon das es allen hier aufgefallen ist (siehe z.B.letzter Satz von All Green) Aber das war ja hier nicht die Frage.

Dafür gibt es die vom LBA angeordneten "Fachleute" wie Psychos und Gutachter, die das zu bewerten haben und nicht Du.

Hast Du noch nie Sch.... gebaut?

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Supercub
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-24-2008 05:15 AM     Sehen Sie sich das Profil von Supercub an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Edit wg. Doppelpost

[Diese Nachricht wurde von Supercub am 12-24-2008 editiert.]

IP: Gespeichert

Supercub
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-24-2008 05:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von Supercub an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hahaha, ich hatte mit mir selbst gewettet, daß es keine 15 Beiträge dauert, bis so'n Berufener mit einem wertvollen Moral-Kommentar kommen wird.

-Zum Thema-
1.: Du brauchst in D keine Validation Deiner JAR-Lizenz aus CH oder Ö.

2.: Wenn Du in D bei einer Airline anfängst, läßt diese zwangsläufig über ihre Ausweisstelle diese ZÜP über eine örtlich für den Wohnsitz zuständige Bezirksregierung bzw. das Luftamt durchführen (das LBA macht keine eigenen ZÜP's). Weil, w.o. erläutert, dies bei Personen mit Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen immer gefordert ist.

3. Hierbei füllst Du ein Formular aus, in welchem Du Deine Wohnsitze der letzten zehn Jahre angibst. Auf dieser Basis wird dann bei den örtlich zuständigen Polizei- und Sicherheitsbehörden dort nachgefragt, ob es über Dich Erkenntnisse gibt.

Es sollte mich nicht wundern, wenn es aufgrund Deiner Konstellation Wohnsitz/Staatsangehöröigkeit deshalb überhaupt keine Probleme gibt. Es ist ja auch die Frage, ob es überhaupt ein Automatismus ist, daß beim KBA angefragt wird. Das wage ich zu bezweifeln.

Frohes Fest!

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ITTredline
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-24-2008 03:28 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITTredline an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
sagen wir mal so... eine deutsche lizenz kriegst du mit deinen mehreren verstössen jenseits 1.2 promille genauso wenig wie einen deutschen führerschein.

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-25-2008 01:15 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Insoweit wurde schon alles richtig beschrieben. Für die Lizenz selbst ist es völlig unschädlich, zumindest formal, da du nichts umschreiben musst. Die ZÜP ist eine andere Frage, soll für dich ein Flughafensicherheitsausweis beantragt werden, ist die zwingend, aber unterliegt nicht deem LBA sondern der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium o.ä.). Ich weiß nicht was genau dort überprüft wird und welche Quellen sie dafür nutzen, dass wird ja absichtlich nicht veröffentlicht, aber der KBA Auszug dürfte dazugehören. Ich glaube auch, ohne es ganz konkret zu wissen, dass spätestens dann auch das LBA informiert würde, es dies vermutlich aber schon ist. Im Ergebnis dürfte dies jedoch keine Rolle spielen, da das LBA für deine Lizenz nicht verantwortlich ist. Die können das zwar alles ganz schlimm finden, ändern können sie daran aber nichts. Was als Risiko bleibt ist, dass die Sache irgendwie an deinen Arbeitgeber herangetragen wird, auf Kanälen die du nicht einsehen kannst. Damit solltest du immer rechnen, aber vielleicht weiß der ja von deiner Vergangenheit. Ist denn sicher, dass es diese Eintragungen beim KBA gibt? Falls nicht, die kannst du jederzeit dort erfragen, ich meine sogar kostenfrei.

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Space Cowboy
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-25-2008 10:17 AM     Sehen Sie sich das Profil von Space Cowboy an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ich hab mir das hier jetzt ne zeitlang angeguckt und komme nicht umhin meinen moral-senf dazu zugeben. here we go: http://www.suchtmittel.de/info/alkoholsucht/001677.php

Durch Trunkenheitsfahrten nach den Statistiken vom Verband der Haftpflichtversicherer wird jeder vierte schwere Unfall verursacht. Auch zahlreiche Aufklärungsaktionen und verschärfte Kontrollen in Verbindung mit Strafverschärfung konnten keine wesentlichen Reduzierungen an der Anzahl der Fahrten unter Alkohol vermelden. Nach Schätzungen wird nur jede 250. Fahrt unter Alkohol aufgedeckt.

und weiter unten:

ab 1,1 ‰: "absolute Fahruntüchtigkeit" - Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe + 7 Punkte

und nachdem du das mehrfach gemacht hast willst du jetzt hier ne piloten-lizenz?

[Diese Nachricht wurde von Space Cowboy am 12-25-2008 editiert.]

IP: Gespeichert

Luftkoenig
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-25-2008 10:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von Luftkoenig an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Die Lizenz hatter ja schon. Ist er also ein fieser Trunkenbold, kanner einem schon jetzt aufn Kopf fallen. Da machts keinen Unterschied ob das ne deutsche oder schweizer Lizenz ist.
Aber: ohne dass "man" die Umstände etc kennt, sollte man zurückhaltend Urteilen.

IP: Gespeichert

Space Cowboy
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-25-2008 12:36 PM     Sehen Sie sich das Profil von Space Cowboy an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
jaaaa, die UMSTÄNDE. natürlich. schuld waren die umstände. gleich mehrfach. das liebe ich so heut zu tage. keiner ist mehr SELBER verantwortlich oder gar schuld.


wir reden hier nicht von jemand, der geklaut hat weil er sonst verhungert wäre. das sind UMSTÄNDE.
Auto + Alc = Strassengraben ist kein umstand.

IP: Gespeichert

Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-25-2008 12:56 PM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kaum etwas, dass ich kenne, ist so typisch Deutsch wie dieses Forum, ein Glück!!!

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Smooth Operator
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-25-2008 01:28 PM     Sehen Sie sich das Profil von Smooth Operator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Radioactivman:
Kaum etwas, dass ich kenne, ist so typisch Deutsch wie dieses Forum, ein Glück!!!

Statements wie dieses sind auch sehr deutsch.

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Luftkoenig
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-25-2008 01:43 PM     Sehen Sie sich das Profil von Luftkoenig an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wann hatter gesoffen, trinkt er immer noch?
Das sind für mich die Umstände die Zählen.

Wenn jemand ein Alkproblem hatte und es jetzt handlen kann, ist das für mich in Ordnung. Ich glaube auch die Mutter Hansa kennt das Problem und geht das konstruktiv an.

Ich glaube es ist klar daß niemand einen aktiv Alkoholkranken in nem Cockpit will, aber auch für Piloten sollte gelten dass Sie sich bessern dürfen.

Aber Du weisst ja anscheinend mehr über den vorliegenden "Fall", also lass hören! Oder bist Du nur gerne aktiv am vorverurteilen?

IP: Gespeichert

Privatpilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-25-2008 02:42 PM     Sehen Sie sich das Profil von Privatpilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Space Cowboy:
Durch Trunkenheitsfahrten nach den Statistiken vom Verband der Haftpflichtversicherer wird jeder vierte schwere Unfall verursacht....

d.h. ja dass jeder nüchterne Autofahrer dreimal so viel Unfälle baut wie einer der sich in vollem Bewusstsein seiner Verantwortung als Verkehrsteilnehmer rechtzeitig volllaufen lässt...

kleiner spaß zwischendurch um die Atmosphäre aufzulockern!

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 12:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Smooth Operator:
Statements wie dieses sind auch sehr deutsch.

Naja, so richtig verwunderlich sollte das nicht sein, letztlich bin ich ja nun einmal Deutscher, aber ich hoffe doch wenigstens etwas liberalistischer, als die die meinen anderen erklären zu müssen, wie das Leben so laufen sollte. Dafür haben wir schon reichlich gewählte Diletanten im Parlament.

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MirNixDirNix
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 03:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von MirNixDirNix an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wenn man sich in einem Piloten-Forum unter Bekanntgabe der "Vorgeschichte" mit dieser konkreten Frage äußert, nimmt man es doch zweifelsohne in Kauf, dass sich die Kollegen dazu auch kritisch äußern. Das hat mE weder mit "typisch Deutsch", "Moralapostel" noch "berufen sein" zu tun, sondern ist die logische Konsequenz eines schon allgemein (und somit in unserer Berufsgruppe besonders) verpönten Verhaltens. Die inkriminierten Verfehlungen waren ja erheblich (>1.2 Prom.) und auch kein Einzelfall (2x erwischt bedeutet: mit hoher Wahrscheinlichkeit öfters auch nicht erwischt, oder?).

Das bedeutet ja nicht, dass man nicht auch sachliche Antworten auf die gestellte Frage geben kann. Aber eine komplette Wertungsfreiheit wird man bei diesem Thema kaum erwarten können; besondere Zurückhaltung aus Respekt und Taktgefühl schiene mir hier auch verfehlt.

Auch ohne ZÜP gäbe es etwas wichtiges zu beachten: Ein Bewerber ist zwar nicht verpflichtet, von sich aus allfällige Straftaten zu offenbaren, er muss jedoch diesbezügliche berufsrelevante Fragen des potentiellen Arbeitgebers wahrheitsgemäß beantworten. Tut er das nicht, verschweigt oder lügt er, macht er sich u.U. sogar schadenersatzpflichtig.

Spezielle Therapie- und Unterstützungsprogramme, wie sie bei vielen größeren und alteingesessenen Airlines etabliert sind, sind eine tolle und sinnvolle Sache, profitieren können davon aber nur bereits zugehörige Mitarbeiter. Jedoch ein frischer Bewerber mit der o.a. Vergangenheit hätte z.B. in unserer Firma (und vermutl. bei den meistens anderen Airlines auch) keine Chance.

[Diese Nachricht wurde von MirNixDirNix am 12-26-2008 editiert.]

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LandingAllGreen
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 03:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von LandingAllGreen an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Jetzt heisst es sogar schon "liberalistischer"....arme Sprache

Zum Thema: Ich bin der Meinung, dass man bei einem solchen Sachverhalt sich durchaus auch mal mit erhobenem Zeigefinger zu Wort melden darf, wie Almdudler es getan hat.

Ich unterstelle mal, dass die meisten von uns gerne mal ein Bierchen oder zwei trinken, der eine oder andere auch mal mehr als gut tut. Alles o.k. solange man danach kein Auto mehr fährt und am nächsten Tag auch nicht fliegt.

Wer sich 2x mit solch hohen Werten hat erwischen lassen, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon wesentlich öfter betrunken gefahren. Meiner Meinung nach ist es da auch mal angebracht, die grundsätzliche Reife für den Pilotenberuf in Frage zu stellen.

trotzdem schöne Weihnachten

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v_ref
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 04:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von v_ref an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Naja... Fliegen kann sie ja immernoch... Die Frage ist nur, wie sie zum Flughafen kommt

Merry X-MAS

edit: ... wegen Geschlechts-OP ...

[Diese Nachricht wurde von v_ref am 12-26-2008 editiert.]

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Luftkoenig
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 04:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von Luftkoenig an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vielleicht sehe ich es auch falsch, aber ich war bisher der Meinung, dass Alkoholismus und andere Suchten KRANKHEITEN sind. Wenn diese behandelt und kuriert sind, steht m.M.n. einer Vergabe des Medicals nichts im Wege. Oder irre ich mich und wir sollten hier knallhart Ausmerzen, quasi vorrauseilende ZÜP?
Ich hoffe ernsthaft, das ich Leuten, die solch vorgefasste Meinungen und bereitliegende Urteile Ihr eigen nennen, nicht bei einer ZÜP in die Hände falle... (neine ich trinke und rauche nicht, noch spritze ich mir Irgendwas...)

Sonst wird hier doch auch immer rumghenölt: erstmal Fakten kennen, dann Urteilen. Hier hat man ausser einem Zweizeiler nix und schon säuft jeder tonnenweise Moralin.

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 04:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Auweia, armes Cockpit. Ich bin sehr froh darüber bislang mit keinem den Arbeitsplatz geteilt zu haben, der mir seine persönlichen Ansichten ungefragt darlegen wollte. Es soll ja jeder seine Meinung haben, kein Problem, dumm nur das hier genau danach gar nicht gefragt war. Umso mehr erfreut es mich, dass es, wem auch immer, sei dank, alles andere als normal ist, dass die persönlichen Ansichten geltungsbedürftiger "Hüter des heiligen Grals" dennoch ungefragt breitgetreten werden. Aber wenns euch denn damit besser geht, es soll ja niemand Magengeschwüre bekommen. Und in der Tat, liberalistisch hat keinen Plural, ich habe wirklich einen Fehler gemacht, welch Schmach.

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ZuluMike
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 05:39 AM     Sehen Sie sich das Profil von ZuluMike an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Einfach nur lächerlich!

Ich hoffe das dem Großteil der hier anwesenden Autoren klar ist, wie "gagga" diese Diskusion schon wieder ist!

Beängstigend welch Kurzdenker uns doch manchmal durch die Gegend fliegen dürfen.

Trotzdem schöne Feiertage und nen ´guten Rutsch!

Ich bin Deutschland!!!
ZM

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alpendueser_li
New Board Member
erstellt am: 12-26-2008 05:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von alpendueser_li an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Erstmal danke an alle die mir "sachdienlich" geantwortet haben. Ich hatte Angst, daß bei einem so kontroversem Thema nur eine Grundsatzdiskussion entsteht und die eigentliche Frage in Hintergrund gerät. Das war aber bis jetzt nicht der Fall - also Danke !

Nun ein paar Anmerkungen von mir...

1. Er ist eine Sie :-)
2. Leider macht man in seiner Jugend schon mal Fehler, vorallem wenn man im Ausland und im Urlaub ist !
3. In D werden auch Fahrradfahrer kontrolliert und angezeigt wenn sie alkoholisiert radeln (bzw Schieben...).

Ein Tourist weiss das nicht bzw. denkt schon mal nicht daran. Vorallem wenn man an einem schönen Sommertag in einem Münchner Biergarten sitzt. Ist keine Entschuldigung, denn Fehler bleibt Fehler.

PS: Ich fahre nie wieder angetrunken Velo, auch wenn es in manchen Ländern "erlaubt" ist.

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KleinDummi
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 08:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von KleinDummi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Man kann in Deutschland auch untersucht werden und dran kommen wenn man nur zu Fuss unter Alkoholeinfluss am Strassenverkehr teilnimmt. Also besser keine längeren Fusswege nach Hause wagen wenn man ein paar zuviel intus hat.

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LandingAllGreen
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 08:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von LandingAllGreen an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@radioactiveman

Nun sei mal nicht so´n Sensibelchen. War ja nicht gegen Dich. Ich bin nur gegen zuviele -ismen in der Sprache. Hätte "liberal" oder "Liberaler" es nicht auch getan?

So, dann klärt sich das ja langsam auf. Fahrrad also. Aber nach dem ersten Mal weiss man es dann ja, oder?

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RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 08:35 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von KleinDummi:
Man kann in Deutschland auch untersucht werden und dran kommen wenn man nur zu Fuss unter Alkoholeinfluss am Strassenverkehr teilnimmt. Also besser keine längeren Fusswege nach Hause wagen wenn man ein paar zuviel intus hat.

Eine Verfolgung wegen Trunkenheit im Verkehr setzt voraus, dass ein Fahrzeug geführt wird. D.h. ein Fußgänger oder ein Fußgänger, der z.B. ein Fahrrad schiebt, können nicht belangt werden. - Auch betrunken auf dem (Fuß)Weg zum Flugzeug zu sein, ist in Deutschland nicht belangbar, sondern "lediglich" das Führen eines Flugzeugs unter Alkoholeinfluss. - Wenn ein Polizist hier meint, gar mit Zwangsmitteln einschreiten zu müssen, können diesem erhebliche Konsequenzen drohen.

IP: Gespeichert

Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 09:15 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@LandingAllGreen
Ach was, ich bin völlig gelassen, was das angeht, ich bin ja selber Befürworter des Erhalts meiner Muttersprache und wo Du recht hast, hast Du recht.
Hier noch einmal etwas aus der Rechtssprechung zu dieser Frage:
Fahrverbot auch für Rollstuhlfahrer

Vor dem Amtsgericht Löbau musste sich ein Rollstuhlfahrer verantworten, der mit seinem Elektrorollstuhl mit 1,66 Promille BAK (Blutalkoholkonzentration) auf dem Gehsteig unterwegs war. Das Gericht verurteilte den Rollstuhlfahrer wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und untersagte dem Mann für die Dauer von 3 Monaten ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit beträgt beim Fahrer eines Elektro-Rollstuhls entsprechend dem Grenzwert bei einem Fahrradfahrer bei 1.6 Promille BAK.
Ein Elektrorollstuhl zählt zu den Kraftfahrzeugen im straßenverkehrsrechtlichen Sinn, weshalb ein Fahrverbot auch für einen Elektrorollstuhl gilt.
Allerdings kann ein Fahrverbot gegenüber dem Fahrer eines Elektro-Rollstuhls nur verhangt werden, wenn er in der Lage ist, sich mit einem handbetriebenen Rollstuhl fortzubewegen.
AG Lobau, Urteil vom 7.6.2007; 5 Ds 430 Js 17736/06 (rechtskräftig)

Für Fahrräder wird es ab 1,6 richtig ernst, denn dann wird ebenfalls eine MPU fällig, kommt diese zu dem Ergebnis der Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz, kann auch der Führerschein bis zum Nachweis der Eignung eingezogen werden. Also wenn betrunken, dann das Fahrrad schieben.

IP: Gespeichert

KleinDummi
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 11:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von KleinDummi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Feste Alkoholgrenzen gibt es bei Teilnahme am Strassenverkehr mit einem Fahrzeug, unerheblich davon ob man es schiebt oder fährt. Als Fahrzeug gelten nicht nur Autos sondern auch Zweiräder mit oder ohne Motor sowie Rollstühle. Für Fussgänger gibt es keine festen Grenzen, dort gelten Einzelfallentscheidungen, allerdings wird in der Regel angelehnt an die festen Grenzen für Radfahrer eine MPU gefordert deren Nichtbestehen bzw. Nichtantreten einen Verlust des Führerscheins nach sich zieht (es wird die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bezweifelt). Als direkte Massnahmen vor Ort stehen der Polizei selbstverständlich sämtliche normalen Massnahmen zur Gefahrenabwehr der Öffentlichkeit gegenüber zur Verfügung, wenn man also total breit quer über Strassen torkelt kann man davon ausgehen dass man aus dem Verkehr gezogen wird, entweder durch eine freundliche Heimfahrt oder u.U. auch mal durch eine Nacht in der Ausnüchterungszelle.

Man sollte sich also nicht sicher fühlen nur weil man nicht mit dem Auto nach Hause fährt.

IP: Gespeichert

Cpt. Boykott
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-26-2008 02:23 PM     Sehen Sie sich das Profil von Cpt. Boykott an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ Alpendueser_li

Kannst du dich bitte mal bei mir melden?
cpt "ät" gentlemansclub.de

Danke,
Boykott

IP: Gespeichert

Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-27-2008 01:04 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von KleinDummi:
Feste Alkoholgrenzen gibt es bei Teilnahme am Strassenverkehr mit einem Fahrzeug, unerheblich davon ob man es schiebt oder fährt.

Das ist völlig falsch, weshalb schreibt du so Dinge, wenn du offensichtlich das Gesetz nicht kennst???
Ein direkter Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt geht nur auf Grundlage von § 69 I StGB.
Hier der Wortlaut des Abs. 1:

§ 69 Abs. 1 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis.

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

Der Wortlaut legt hier zwei Dinge klar, ersten es braucht eine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat (z.B. 315c; 316 StGB)oder aber das Ausbleiben der Verurteilung wegen Schuldunfähigkeit (mind. 2,3 Promille BAK) und zweitens den Zusammenhang beim Führen eines Kraftfahrzeugs, dazu gehören Fahrräder aber nicht. Das erklärt übrigens auch weshalb der Rollifahrer in obigen Beispiel mit einem Handbetriebenen Rolli weiterfahren darf, was nach deiner Argumentation ja auch nicht gehen dürfte.
Bei Fahrrädern macht man einen eleganten Schlenker, ist die BAK 1,6 oder größer kann die Behörde eine MPU anordnen, dass ist inzwischen gesicherte Rechtssprechung, kommt diese zu dem Ergebnis, dass die Betreffende Person ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dann darf der Führerschein eingezogen werden. Beim Fahrradschieben auf dem Gehweg passiert gar nichts, hinsichtlich der Fahrerlaubnis.

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dreilettercode
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-28-2008 01:14 PM     Sehen Sie sich das Profil von dreilettercode an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Luftkoenig:
Vielleicht sehe ich es auch falsch, aber ich war bisher der Meinung, dass Alkoholismus und andere Suchten KRANKHEITEN sind. Wenn diese behandelt und kuriert sind, steht m.M.n. einer Vergabe des Medicals nichts im Wege. Oder irre ich mich und wir sollten hier knallhart Ausmerzen, quasi vorrauseilende ZÜP?

Ich möchte in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß die Alkoholfahrten möglicherweise schon relativ lange her sein können, wie hier auch schon angedeutet wurde ("man macht in der Jugend Fehler"). Dies bleibt in D für 10 (!) Jahre eingetragen, siehe § 29 StVG, im konkreten Fall gerechnet ab der 2. Fahrt, da die Frist mit der 2. Fahrt wieder von vorne zu laufen begonnen hat.

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starfly
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-28-2008 02:00 PM     Sehen Sie sich das Profil von starfly an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hmm zehn Jahre also.
Und dann ? Verschwindet so ein Vergehen dann vollends ?

Angenommen ich hatte eine Trunkenheitsfahrt und wurde erwischt. Also mit allem drum und dran. MPU, selbstanzeige beim LBA, dann zur Untersuchung fuers LBA etc etc

Das LBA weiss also bescheid. Was ist mit deren Akten ? Muessen die auch nach 10 Jahren loeschen oder wird dort frei Schnautze alles fuer immer behalten ?

Auch eine interessante Thematik

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