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Autor | Thema: Lizenzumschreibung / Punkte Flensburg |
alpendueser_li New Board Member |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo zusammen, da ich im Netzt noch keinen Rat gefunden hab, find ich vielleicht hier ne Antwort. Ich habe eine JAR - CPL/ME/IR Lizenz (Schweiz). Jetzt hab ich mich bei einem dt. Arbeitgeber beworben und könnte dort als Pilot anfangen. Ich weiss, dass ich im dt. Punkteregister 2 Eintragungen mit 0 Punkten aber Alkoholfahrten habe. (es waren immer mehr als 1,2 prom.) Ich hab null Punkte, da ich immer im Ausland gewohnt habe und deshalb keine Punkte vergeben werden. IP: Gespeichert |
All Green Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich denke Du wirst die Antwort darauf nur vom LBA bekommen. Wenn Du die Info über Deine Einträge und die Hintergründe nicht schon an Deinen potentiellen zukünftigen Arbeitgeber weitergegeben hast, denke ich, daß Du mit Rückfragen rechnen mußt... Weiter kommentier ich hier bewußt mal nicht. IP: Gespeichert |
leckert Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Mit dieser Vorgeschichte bekommst du in Deutschland keine Fluglizenz - Umschreibung. Als PKW Lenker müsstest du sogar zum Idiotentest weil du hintereinander mit über 0,5 Promille ertappt wurdest. IP: Gespeichert |
SchuldenBaron Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Gruezi Alpendueser_li ! Mal ne Frage. Warum musst du denn mit einer schweizer Lizenz und als Schweizer Staatsbürger eine ZÜP über Dich ergehen lassen? Möchte die Dein potentieller, neuer Arbeitgeber sehen? Oder ist die ZÜP für alle Piloten eines deutschen Luftfahrtunternehmens Pflicht? Falls das so ist musst Du damit rechnen, dass das LBA von Dir "den Nachweis Deiner Eignung als Luftfahrzeugführer" sehen möchte und eine Begutachtung anordnet. Diese beinhaltet dann u.U. eine Untersuchung in den medizinischen Bereichen: Innere Medizin, Neurologie/Psychiatrie und Leistungspsychologie. Rechtliche Grundlagen dafür nach deutschem Recht: § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3 LuftVG (Erlaubnis zum Führen von Luftfzg.) Also summa summarum alles teuer und umständlich. Kann mir aber echt nicht vorstellen, dass das LBA für Dich zuständig ist, aber da werden andere im Forum mehr wissen... Wenn doch rede mit dem LBA. Die sind eigentlich doch immer recht umgänglich. Poste mal wenn Du mehr weißt. Viel Erfolg und trotzdem schöne Feiertage! IP: Gespeichert |
SchuldenBaron Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @leckert warum Umschreibung? IP: Gespeichert |
alpendueser_li New Board Member |
![]() ![]() ![]() ![]() Der Arbeitgeber sitzt in D und die Flieger sind D- registriert. Ich meine dass ich meine JAR Lizenz zumindest "validieren" lassen muß und da kommt die ZÜP in Spiel (vielleicht täusche ich mich ja). Allerdings werde ich weiterhin meinen Wohnsitz in CH behalten. IP: Gespeichert |
Dean28 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Moin soweit ich mich errinere gibt es auch Punkte für die, die im Ausland leben , nen ausländischen Führerschein haben so wurde es mir von dem netten Amt ins Flensburg bestätigt da ich mir einen solchen Schrieb holen musste um meine Lizenz umschreiben zu lassen. Die Punkte werden gesammelt und wenn man zuviele hat dann darf der Ausländer für nen Monat oder wie lange die Strafe ist in Deutschland kein Kraftfahrzeug bewegen. Wünsche ein frohes Fest und viel Spass beim Feiern. So Long Dean IP: Gespeichert |
Smooth Operator Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Moin, eine deutsche Lizenz brauchst Du nicht. Ich bin auch eine Weile lang, mit einer JAR Lizenz aus Österreich bei meiner Firma in Deutschland geflogen. Eine ZUP wurde trotzdem gemacht, weil es ohne keinen Zugang zum Flugbetriebsgelände gegeben hat. Probier es einfach mal aus, ob Alkoholfahrten Einfluß auf die ZUP nehmen weiß ich garnicht. Das LBA ist aber meines Wissens nach bei Alkoholdelikten und vor allem bei Wiederholungen die größere Hürde. IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Mit einer JAA-Lizenz darf man D-registrierte Luftfahrzeuge führen. Dazu bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Für den Zugang zu nicht öffentlich zugänglichen Bereichen von Flughäfen ist eine ZÜP notwendig, diese wird allerdings nicht vom LBA, sondern von der für den Flughafen zuständigen Luftsicherheitsbehörde (i.d.R. das zuständige Luftamt) durchgeführt. IP: Gespeichert |
Almdudler Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Mal eine ganz andere Frage (es wundert mich, dass es keinem aufgefallen ist): Wenn Du mehrere Alkoholfahrten -also mindestens zwei- mit mehr als 1,2 Promille durchgeführt hast, was um Gotteswillen hast Du in einem Cockpit verloren? Ich finde die Sicherheitsüberprüfung des LBA auch massiv übertrieben, aber wenn die zur Folge hat, dass Alkoholfahrer keinen ATPL mehr bekommen, dann fülle ich gern jedes Jahr diesen Zettel aus. Wer mehrfach mit über 1,2 Promille erwischt wurde, ist sicher wesentlich öfter besoffen gefahren und hat absolut nichts in einem Cockpit verloren! Der Almdudler IP: Gespeichert |
Luftibus Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, Du kannst mit deiner Schweizer JAR Lizenz ohne Problem mit D- registrierten Flugzeugen fliegen. Alles was Du bedenken musst, ist, dass ein Deutscher Checker, keinen Handeintrag in Deine Lizenz machen darf. Du musst also den Sim Check ca. 1 Monat vor Ablauf der Lizenz einplanen. Dazu musst Du dann das ganze ans BAZL einsenden, mit unter anderem einer Kopie der SIM-Berechtigung und der Kopie der Checkerberechtigung deines Checkers. Den Informierts Du am besten im voraus, damit er Dir diese gleich zum Sim mit bringt. Dann alles ab zur Post und ca. 10-14 Tage erhältst Du Deine neue Lizenz. Geht absolut bestens! Ich mach das auch so. Gruss IP: Gespeichert |
SchuldenBaron Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @Almdudler! Ach da isser ja, der Moralapostel mit hellseherischen Fähigkeiten... Ich denke schon das es allen hier aufgefallen ist (siehe z.B.letzter Satz von All Green) Aber das war ja hier nicht die Frage. Dafür gibt es die vom LBA angeordneten "Fachleute" wie Psychos und Gutachter, die das zu bewerten haben und nicht Du. Hast Du noch nie Sch.... gebaut? IP: Gespeichert |
Supercub Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Edit wg. Doppelpost [Diese Nachricht wurde von Supercub am 12-24-2008 editiert.] IP: Gespeichert |
Supercub Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hahaha, ich hatte mit mir selbst gewettet, daß es keine 15 Beiträge dauert, bis so'n Berufener mit einem wertvollen Moral-Kommentar kommen wird. -Zum Thema- 2.: Wenn Du in D bei einer Airline anfängst, läßt diese zwangsläufig über ihre Ausweisstelle diese ZÜP über eine örtlich für den Wohnsitz zuständige Bezirksregierung bzw. das Luftamt durchführen (das LBA macht keine eigenen ZÜP's). Weil, w.o. erläutert, dies bei Personen mit Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen immer gefordert ist. 3. Hierbei füllst Du ein Formular aus, in welchem Du Deine Wohnsitze der letzten zehn Jahre angibst. Auf dieser Basis wird dann bei den örtlich zuständigen Polizei- und Sicherheitsbehörden dort nachgefragt, ob es über Dich Erkenntnisse gibt. Es sollte mich nicht wundern, wenn es aufgrund Deiner Konstellation Wohnsitz/Staatsangehöröigkeit deshalb überhaupt keine Probleme gibt. Es ist ja auch die Frage, ob es überhaupt ein Automatismus ist, daß beim KBA angefragt wird. Das wage ich zu bezweifeln. Frohes Fest! IP: Gespeichert |
ITTredline Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() sagen wir mal so... eine deutsche lizenz kriegst du mit deinen mehreren verstössen jenseits 1.2 promille genauso wenig wie einen deutschen führerschein. IP: Gespeichert |
Radioactivman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Insoweit wurde schon alles richtig beschrieben. Für die Lizenz selbst ist es völlig unschädlich, zumindest formal, da du nichts umschreiben musst. Die ZÜP ist eine andere Frage, soll für dich ein Flughafensicherheitsausweis beantragt werden, ist die zwingend, aber unterliegt nicht deem LBA sondern der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium o.ä.). Ich weiß nicht was genau dort überprüft wird und welche Quellen sie dafür nutzen, dass wird ja absichtlich nicht veröffentlicht, aber der KBA Auszug dürfte dazugehören. Ich glaube auch, ohne es ganz konkret zu wissen, dass spätestens dann auch das LBA informiert würde, es dies vermutlich aber schon ist. Im Ergebnis dürfte dies jedoch keine Rolle spielen, da das LBA für deine Lizenz nicht verantwortlich ist. Die können das zwar alles ganz schlimm finden, ändern können sie daran aber nichts. Was als Risiko bleibt ist, dass die Sache irgendwie an deinen Arbeitgeber herangetragen wird, auf Kanälen die du nicht einsehen kannst. Damit solltest du immer rechnen, aber vielleicht weiß der ja von deiner Vergangenheit. Ist denn sicher, dass es diese Eintragungen beim KBA gibt? Falls nicht, die kannst du jederzeit dort erfragen, ich meine sogar kostenfrei. IP: Gespeichert |
Space Cowboy Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ich hab mir das hier jetzt ne zeitlang angeguckt und komme nicht umhin meinen moral-senf dazu zugeben. here we go: http://www.suchtmittel.de/info/alkoholsucht/001677.php Durch Trunkenheitsfahrten nach den Statistiken vom Verband der Haftpflichtversicherer wird jeder vierte schwere Unfall verursacht. Auch zahlreiche Aufklärungsaktionen und verschärfte Kontrollen in Verbindung mit Strafverschärfung konnten keine wesentlichen Reduzierungen an der Anzahl der Fahrten unter Alkohol vermelden. Nach Schätzungen wird nur jede 250. Fahrt unter Alkohol aufgedeckt. und weiter unten: ab 1,1 ‰: "absolute Fahruntüchtigkeit" - Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe + 7 Punkte und nachdem du das mehrfach gemacht hast willst du jetzt hier ne piloten-lizenz? [Diese Nachricht wurde von Space Cowboy am 12-25-2008 editiert.] IP: Gespeichert |
Luftkoenig Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Die Lizenz hatter ja schon. Ist er also ein fieser Trunkenbold, kanner einem schon jetzt aufn Kopf fallen. Da machts keinen Unterschied ob das ne deutsche oder schweizer Lizenz ist. Aber: ohne dass "man" die Umstände etc kennt, sollte man zurückhaltend Urteilen. IP: Gespeichert |
Space Cowboy Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() jaaaa, die UMSTÄNDE. natürlich. schuld waren die umstände. gleich mehrfach. das liebe ich so heut zu tage. keiner ist mehr SELBER verantwortlich oder gar schuld.
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Radioactivman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Kaum etwas, dass ich kenne, ist so typisch Deutsch wie dieses Forum, ein Glück!!! IP: Gespeichert |
Smooth Operator Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Statements wie dieses sind auch sehr deutsch. IP: Gespeichert |
Luftkoenig Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wann hatter gesoffen, trinkt er immer noch? Das sind für mich die Umstände die Zählen. Wenn jemand ein Alkproblem hatte und es jetzt handlen kann, ist das für mich in Ordnung. Ich glaube auch die Mutter Hansa kennt das Problem und geht das konstruktiv an. Ich glaube es ist klar daß niemand einen aktiv Alkoholkranken in nem Cockpit will, aber auch für Piloten sollte gelten dass Sie sich bessern dürfen. Aber Du weisst ja anscheinend mehr über den vorliegenden "Fall", also lass hören! Oder bist Du nur gerne aktiv am vorverurteilen? IP: Gespeichert |
Privatpilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: d.h. ja dass jeder nüchterne Autofahrer dreimal so viel Unfälle baut wie einer der sich in vollem Bewusstsein seiner Verantwortung als Verkehrsteilnehmer rechtzeitig volllaufen lässt... kleiner spaß zwischendurch um die Atmosphäre aufzulockern! IP: Gespeichert |
Radioactivman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Naja, so richtig verwunderlich sollte das nicht sein, letztlich bin ich ja nun einmal Deutscher, aber ich hoffe doch wenigstens etwas liberalistischer, als die die meinen anderen erklären zu müssen, wie das Leben so laufen sollte. Dafür haben wir schon reichlich gewählte Diletanten im Parlament. IP: Gespeichert |
MirNixDirNix Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wenn man sich in einem Piloten-Forum unter Bekanntgabe der "Vorgeschichte" mit dieser konkreten Frage äußert, nimmt man es doch zweifelsohne in Kauf, dass sich die Kollegen dazu auch kritisch äußern. Das hat mE weder mit "typisch Deutsch", "Moralapostel" noch "berufen sein" zu tun, sondern ist die logische Konsequenz eines schon allgemein (und somit in unserer Berufsgruppe besonders) verpönten Verhaltens. Die inkriminierten Verfehlungen waren ja erheblich (>1.2 Prom.) und auch kein Einzelfall (2x erwischt bedeutet: mit hoher Wahrscheinlichkeit öfters auch nicht erwischt, oder?). Das bedeutet ja nicht, dass man nicht auch sachliche Antworten auf die gestellte Frage geben kann. Aber eine komplette Wertungsfreiheit wird man bei diesem Thema kaum erwarten können; besondere Zurückhaltung aus Respekt und Taktgefühl schiene mir hier auch verfehlt. Auch ohne ZÜP gäbe es etwas wichtiges zu beachten: Ein Bewerber ist zwar nicht verpflichtet, von sich aus allfällige Straftaten zu offenbaren, er muss jedoch diesbezügliche berufsrelevante Fragen des potentiellen Arbeitgebers wahrheitsgemäß beantworten. Tut er das nicht, verschweigt oder lügt er, macht er sich u.U. sogar schadenersatzpflichtig. Spezielle Therapie- und Unterstützungsprogramme, wie sie bei vielen größeren und alteingesessenen Airlines etabliert sind, sind eine tolle und sinnvolle Sache, profitieren können davon aber nur bereits zugehörige Mitarbeiter. Jedoch ein frischer Bewerber mit der o.a. Vergangenheit hätte z.B. in unserer Firma (und vermutl. bei den meistens anderen Airlines auch) keine Chance. [Diese Nachricht wurde von MirNixDirNix am 12-26-2008 editiert.] IP: Gespeichert |
LandingAllGreen Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Jetzt heisst es sogar schon "liberalistischer"....arme Sprache Zum Thema: Ich bin der Meinung, dass man bei einem solchen Sachverhalt sich durchaus auch mal mit erhobenem Zeigefinger zu Wort melden darf, wie Almdudler es getan hat. Ich unterstelle mal, dass die meisten von uns gerne mal ein Bierchen oder zwei trinken, der eine oder andere auch mal mehr als gut tut. Alles o.k. solange man danach kein Auto mehr fährt und am nächsten Tag auch nicht fliegt. Wer sich 2x mit solch hohen Werten hat erwischen lassen, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon wesentlich öfter betrunken gefahren. Meiner Meinung nach ist es da auch mal angebracht, die grundsätzliche Reife für den Pilotenberuf in Frage zu stellen. trotzdem schöne Weihnachten IP: Gespeichert |
v_ref Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Naja... Fliegen kann sie ja immernoch... Die Frage ist nur, wie sie zum Flughafen kommt ![]() Merry X-MAS edit: ... wegen Geschlechts-OP ... [Diese Nachricht wurde von v_ref am 12-26-2008 editiert.] IP: Gespeichert |
Luftkoenig Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Vielleicht sehe ich es auch falsch, aber ich war bisher der Meinung, dass Alkoholismus und andere Suchten KRANKHEITEN sind. Wenn diese behandelt und kuriert sind, steht m.M.n. einer Vergabe des Medicals nichts im Wege. Oder irre ich mich und wir sollten hier knallhart Ausmerzen, quasi vorrauseilende ZÜP? Ich hoffe ernsthaft, das ich Leuten, die solch vorgefasste Meinungen und bereitliegende Urteile Ihr eigen nennen, nicht bei einer ZÜP in die Hände falle... (neine ich trinke und rauche nicht, noch spritze ich mir Irgendwas...) Sonst wird hier doch auch immer rumghenölt: erstmal Fakten kennen, dann Urteilen. Hier hat man ausser einem Zweizeiler nix und schon säuft jeder tonnenweise Moralin. IP: Gespeichert |
Radioactivman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Auweia, armes Cockpit. Ich bin sehr froh darüber bislang mit keinem den Arbeitsplatz geteilt zu haben, der mir seine persönlichen Ansichten ungefragt darlegen wollte. Es soll ja jeder seine Meinung haben, kein Problem, dumm nur das hier genau danach gar nicht gefragt war. Umso mehr erfreut es mich, dass es, wem auch immer, sei dank, alles andere als normal ist, dass die persönlichen Ansichten geltungsbedürftiger "Hüter des heiligen Grals" dennoch ungefragt breitgetreten werden. Aber wenns euch denn damit besser geht, es soll ja niemand Magengeschwüre bekommen. Und in der Tat, liberalistisch hat keinen Plural, ich habe wirklich einen Fehler gemacht, welch Schmach. IP: Gespeichert |
ZuluMike Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Einfach nur lächerlich! Ich hoffe das dem Großteil der hier anwesenden Autoren klar ist, wie "gagga" diese Diskusion schon wieder ist! Beängstigend welch Kurzdenker uns doch manchmal durch die Gegend fliegen dürfen. Trotzdem schöne Feiertage und nen ´guten Rutsch! Ich bin Deutschland!!! IP: Gespeichert |
alpendueser_li New Board Member |
![]() ![]() ![]() ![]() Erstmal danke an alle die mir "sachdienlich" geantwortet haben. Ich hatte Angst, daß bei einem so kontroversem Thema nur eine Grundsatzdiskussion entsteht und die eigentliche Frage in Hintergrund gerät. Das war aber bis jetzt nicht der Fall - also Danke ! Nun ein paar Anmerkungen von mir... 1. Er ist eine Sie :-) Ein Tourist weiss das nicht bzw. denkt schon mal nicht daran. Vorallem wenn man an einem schönen Sommertag in einem Münchner Biergarten sitzt. Ist keine Entschuldigung, denn Fehler bleibt Fehler. PS: Ich fahre nie wieder angetrunken Velo, auch wenn es in manchen Ländern "erlaubt" ist. IP: Gespeichert |
KleinDummi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Man kann in Deutschland auch untersucht werden und dran kommen wenn man nur zu Fuss unter Alkoholeinfluss am Strassenverkehr teilnimmt. Also besser keine längeren Fusswege nach Hause wagen wenn man ein paar zuviel intus hat. IP: Gespeichert |
LandingAllGreen Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @radioactiveman Nun sei mal nicht so´n Sensibelchen. War ja nicht gegen Dich. Ich bin nur gegen zuviele -ismen in der Sprache. Hätte "liberal" oder "Liberaler" es nicht auch getan? So, dann klärt sich das ja langsam auf. Fahrrad also. Aber nach dem ersten Mal weiss man es dann ja, oder? IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Eine Verfolgung wegen Trunkenheit im Verkehr setzt voraus, dass ein Fahrzeug geführt wird. D.h. ein Fußgänger oder ein Fußgänger, der z.B. ein Fahrrad schiebt, können nicht belangt werden. - Auch betrunken auf dem (Fuß)Weg zum Flugzeug zu sein, ist in Deutschland nicht belangbar, sondern "lediglich" das Führen eines Flugzeugs unter Alkoholeinfluss. - Wenn ein Polizist hier meint, gar mit Zwangsmitteln einschreiten zu müssen, können diesem erhebliche Konsequenzen drohen. IP: Gespeichert |
Radioactivman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @LandingAllGreen Ach was, ich bin völlig gelassen, was das angeht, ich bin ja selber Befürworter des Erhalts meiner Muttersprache und wo Du recht hast, hast Du recht. Hier noch einmal etwas aus der Rechtssprechung zu dieser Frage: Fahrverbot auch für Rollstuhlfahrer Vor dem Amtsgericht Löbau musste sich ein Rollstuhlfahrer verantworten, der mit seinem Elektrorollstuhl mit 1,66 Promille BAK (Blutalkoholkonzentration) auf dem Gehsteig unterwegs war. Das Gericht verurteilte den Rollstuhlfahrer wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und untersagte dem Mann für die Dauer von 3 Monaten ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Für Fahrräder wird es ab 1,6 richtig ernst, denn dann wird ebenfalls eine MPU fällig, kommt diese zu dem Ergebnis der Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz, kann auch der Führerschein bis zum Nachweis der Eignung eingezogen werden. Also wenn betrunken, dann das Fahrrad schieben. IP: Gespeichert |
KleinDummi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Feste Alkoholgrenzen gibt es bei Teilnahme am Strassenverkehr mit einem Fahrzeug, unerheblich davon ob man es schiebt oder fährt. Als Fahrzeug gelten nicht nur Autos sondern auch Zweiräder mit oder ohne Motor sowie Rollstühle. Für Fussgänger gibt es keine festen Grenzen, dort gelten Einzelfallentscheidungen, allerdings wird in der Regel angelehnt an die festen Grenzen für Radfahrer eine MPU gefordert deren Nichtbestehen bzw. Nichtantreten einen Verlust des Führerscheins nach sich zieht (es wird die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bezweifelt). Als direkte Massnahmen vor Ort stehen der Polizei selbstverständlich sämtliche normalen Massnahmen zur Gefahrenabwehr der Öffentlichkeit gegenüber zur Verfügung, wenn man also total breit quer über Strassen torkelt kann man davon ausgehen dass man aus dem Verkehr gezogen wird, entweder durch eine freundliche Heimfahrt oder u.U. auch mal durch eine Nacht in der Ausnüchterungszelle. Man sollte sich also nicht sicher fühlen nur weil man nicht mit dem Auto nach Hause fährt. IP: Gespeichert |
Cpt. Boykott Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ Alpendueser_li Kannst du dich bitte mal bei mir melden? Danke, IP: Gespeichert |
Radioactivman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Das ist völlig falsch, weshalb schreibt du so Dinge, wenn du offensichtlich das Gesetz nicht kennst??? § 69 Abs. 1 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis. (1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht. Der Wortlaut legt hier zwei Dinge klar, ersten es braucht eine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat (z.B. 315c; 316 StGB)oder aber das Ausbleiben der Verurteilung wegen Schuldunfähigkeit (mind. 2,3 Promille BAK) und zweitens den Zusammenhang beim Führen eines Kraftfahrzeugs, dazu gehören Fahrräder aber nicht. Das erklärt übrigens auch weshalb der Rollifahrer in obigen Beispiel mit einem Handbetriebenen Rolli weiterfahren darf, was nach deiner Argumentation ja auch nicht gehen dürfte. IP: Gespeichert |
dreilettercode Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Ich möchte in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß die Alkoholfahrten möglicherweise schon relativ lange her sein können, wie hier auch schon angedeutet wurde ("man macht in der Jugend Fehler"). Dies bleibt in D für 10 (!) Jahre eingetragen, siehe § 29 StVG, im konkreten Fall gerechnet ab der 2. Fahrt, da die Frist mit der 2. Fahrt wieder von vorne zu laufen begonnen hat. IP: Gespeichert |
starfly Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hmm zehn Jahre also. Und dann ? Verschwindet so ein Vergehen dann vollends ? Angenommen ich hatte eine Trunkenheitsfahrt und wurde erwischt. Also mit allem drum und dran. MPU, selbstanzeige beim LBA, dann zur Untersuchung fuers LBA etc etc Das LBA weiss also bescheid. Was ist mit deren Akten ? Muessen die auch nach 10 Jahren loeschen oder wird dort frei Schnautze alles fuer immer behalten ? Auch eine interessante Thematik IP: Gespeichert |
Dieses Thema ist 2 Seiten lang: 1 2 Alle Zeiten sind rein zufällig | nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag |
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