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Autor Thema:   Loss of Licence
crazypilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-29-2009 05:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von crazypilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo

Hat hier jemand Erfahrung mit "SWISS LIFE" ?
Welche Alternativen zur Albatross gibt es noch? Welche Versicherung bevorzugt ihr so?

Danke

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CL600
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-29-2009 10:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von CL600 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
AXA hat ein sehr gutes Angebot ohne die Verpflichtung eine Kapital-Lebensversicherung anhängen zu müssen!!

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crazypilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-29-2009 11:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von crazypilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
berücksichtigt die AXA den Beruf des Piloten oder ist es eine "normale" Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei einer angehängten Lebensversichergung bekommst Du immerhin etwas wieder..
oder wie seht ihr das?

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m-x-r-t
New Board Member
erstellt am: 04-30-2009 12:23 PM     Sehen Sie sich das Profil von m-x-r-t an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Die Bedingungen der Swiss Life sind Müll; in meinem Fall war nur eine BU-Rente von 1.500 EUR und eine Dynamisierung nicht möglich. Und für das bisschen Absicherung fast 80 EUR im Monat zu zahlen, war mir zu viel.

Habe jetzt die LOL der BALPA (24 GBP Mitgliedgschaftsgebühr im Jahr): einmalig 300.000 GBP für 793 GBP im Jahr.

[Diese Nachricht wurde von m-x-r-t am 04-30-2009 editiert.]

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CL600
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-01-2009 04:28 AM     Sehen Sie sich das Profil von CL600 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Die BU der AXA ist Piloten-Berufs-Spezifisch...
Nagelt mich jetzt nicht darauf fest, aber ich zahle grob 35 Schleifen im Monat für die oben bereits erwähnten "nur" 1500,- Euronen! Hier allerdings mit jährlicher, dynamischer Anpassung! Und eine Kapitallebensversicherung mit abschließen zu müssen sehe ich schon als Nachteil an, da man sein Geld durchaus lohnenswerter anlegen kann!
Happy Landings! CL

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Fly737NG
unregistriert
erstellt am: 05-01-2009 05:02 AM           Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich habs bei der Zurich gemacht. 130 Euro für 3000 Euro Abdeckung. Achtet auf die sog. "abstrakte Verweisbarkeit" - ist diese in der Police drin, wird es schwer seinen Anspruch geltend zu machen. Arbeitet Ihr dann weiter als SFI oder habt ein anderes Einkommen, wäre das mit der a.V. dann anders: Ich würde dann keine 3000 bekommen, sondern 3000 abzüglich meines anderen einkommen. Ohne die a.V. wird der gesamte Betrag gezahlt. Unbedingt drauf achten!

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GoAround!
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-01-2009 05:20 AM     Sehen Sie sich das Profil von GoAround! an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi CL600,
wann hast Du Deine BU bei der Axa abgeschlossen? Oder anders gefragt: Gibt's bei denen was Neues?
Grüße,
GoAround!

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crazypilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2009 01:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von crazypilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
also ohne die abstrakte Verweisbarkeit bekommst Du 3000,- egal, was Du weiterhin berfulich machst..

Ich war gerade auf Der Zurichseite. Die bieten eine Erwerbs -und eine Berufsunfähigkeit an. Das ist zwar ein altes Thema.. aber was trifft auf uns zu?

130 Euro für 3000 ist nicht schlecht.

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crazypilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2009 01:16 AM     Sehen Sie sich das Profil von crazypilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@MXRT

Die Balpa ist ein Britisches Ding?
Aber als Deutscher bzw. in Deutschland arbeitender Pilot ist das kein Problem? Ist bei der BALPA eine Rentenversicherung dabei?

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dtm
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2009 02:39 AM     Sehen Sie sich das Profil von dtm an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hier gibt es die Infos : http://www.balpa-bfs.co.uk/FlyingLicenceInsurance/tabid/4295/Default.aspx

Eine Rentenversicherung ist nicht dabei. Es sind max. 5 Jahresgehaelter versicherbar, wenn du ueber 30 bist. Sonst sind es 7 Jahresgehaelter.

[Diese Nachricht wurde von dtm am 05-02-2009 editiert.]

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Fly737NG
unregistriert
erstellt am: 05-02-2009 03:51 AM           Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@crazypilot

Weiss nicht was bei Zurich auf der HP steht - da ich bei der Deutschen Bank bin, hat das mein Bankmensch für mich eingefädelt. Die haben eine Kooperation mit der Zurich, daher wohl der recht gute Tarif.

Von der Risikoeinstufung ist es für Piloten das selbe wie ein Druckmaschineneinsteller'; zumindest bei der Zurich.

Schreib denen einfach eine eMail oder ruf einfach mal an, da gibt es dann sicherlich genaure Infos.

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CL600
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-02-2009 06:27 AM     Sehen Sie sich das Profil von CL600 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ GoAround!:
Ich habe die BU Ende 2005 abgeschlossen und auch schon Leistungen (problemlos) in Anspruch nehmen müssen... Zum Glück nur vorübergehend!!
Daher kann ich dieses spezielle Produkt wirklich empfehlen.
Was die nun aktuell im Programm haben weiß ich leider nicht! Außerdem ist mir bei der Recherche auch negativ aufgefallen, dass viele Versicherungsmitarbeiter diverser Unternehmen bei Nachfragen zu BU´s in einem ach so "speziellen" Fall für Flugzeugführer schnell an Ihre Grenzen stoßen!!!

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goodspeedxxl
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2009 12:06 PM     Sehen Sie sich das Profil von goodspeedxxl an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@cl600
könntest du den genauen namen deiner LOL bei AXA angeben? evtl wo du es abgeschlossen hat?
Danke

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airside
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2009 12:41 PM     Sehen Sie sich das Profil von airside an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote

Unsere Firmeninterne LOL wird über die Gothaer Versicherung in Deutschland abgewickelt. Ist staffelbar je nach gewünschter monatlicher Rente sowie einer Ansparsumme die verzinst wird damit das Geld nach 35 Jahren nicht umsonst gezahlt wurde...

Eventuell dort mal fragen ob die generell für Piloten was haben: http://www.gothaer.de/de/Home.htm

lgAirside

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agathidium
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-05-2009 01:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von agathidium an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Macht es Sinn, während der Ausbildung eine Ausbildungsversicherung abzuschließen? Hab im Internet recherchiert, aber nur einen Anbieter gefunden. Die LOL gibts ja normalerweise nur mit Lizens (außer bei der Albatros), die aber dann einen stolzen Preis hat.

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CL600
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-05-2009 05:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von CL600 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ goodspeedxxl:
Wie gesagt die Versicherung ist bei der AXA abgeschlossen. Einzig erwähnenswert wäre noch: in Zusammenarbeit mit der AWD.
Das Ganze ist eine klassische BU mit ein paar Vertragsklauseln auf einem Extra-Blatt (KEINE abstrakte Verweisung, nur Dinge wie keine BU durch Gesundheitsstörungen psychischer Art, oder bei zurückerlangen der Fliegerärztlichen Tauglichkeit besteht Meldepflicht hierüber, usw...)
Grüße
CL

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dtm
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-05-2009 11:03 AM     Sehen Sie sich das Profil von dtm an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Steht in diesen Sondervereinbarungen auch der Passus, dass der Verlust des Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 als Nachweis der Berufsunfähigkeit gilt ?

IP: Gespeichert

CL600
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2009 04:46 AM     Sehen Sie sich das Profil von CL600 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von dtm:
Steht in diesen Sondervereinbarungen auch der Passus, dass der Verlust des Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 als Nachweis der Berufsunfähigkeit gilt ?

---> JEPP!

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Student Nr 1
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2009 05:30 AM     Sehen Sie sich das Profil von Student Nr 1 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi,

kann mir jemand mal kurz sagen wie diese "abstrakte Verweisbarkeit" im Vertrag formuliert ist? Ist das ne ganze Klausel? wenn ja was steht da genau?

Danke

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dtm
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2009 07:58 AM     Sehen Sie sich das Profil von dtm an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Bei der Allianz ist dies unter § 3 "Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen" zu finden. Hier heisst es : Ist die versicherte Peron voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersensprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, ausserstande oder bereits 6 Monate ununterbrochen ausserstande gewesen, ihren Beruf auszuüben, und übt sie auch keine andere Tätigkeit aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.

IP: Gespeichert

Student Nr 1
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2009 08:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von Student Nr 1 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
und was soll das genau bedeuten?

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goodspeedxxl
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2009 01:01 PM     Sehen Sie sich das Profil von goodspeedxxl an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
. bei der Allianz kriegst du nichts, wenn du noch irgendwie krabbeln kannst, bei der Axa bekommst du Leistung bei Verlust vom Medical

[Diese Nachricht wurde von goodspeedxxl am 05-07-2009 editiert.]

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Student Nr 1
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-10-2009 05:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von Student Nr 1 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von CL600:
@ goodspeedxxl:
Wie gesagt die Versicherung ist bei der AXA abgeschlossen. Einzig erwähnenswert wäre noch: in Zusammenarbeit mit der AWD.
Das Ganze ist eine klassische BU mit ein paar Vertragsklauseln auf einem Extra-Blatt (KEINE abstrakte Verweisung, nur Dinge wie keine BU durch Gesundheitsstörungen psychischer Art, oder bei zurückerlangen der Fliegerärztlichen Tauglichkeit besteht Meldepflicht hierüber, usw...)
Grüße
CL


also die AXA hat mir jetzt über ein Versicherungsbüro unterlagen für ne Loss of License zugeschickt.

In dieser jedoch gibt es sogar ne konkrete Verweisbarkeit, dort steht genau das man nichts bekommt wenn man auch nur annähernd was anderes macht und dort nicht nur geringfügige Einkünfte erziehlt.

Dann scheint die AXA wohl nicht die erste Wahl zu sein oder?

IP: Gespeichert

CL600
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-10-2009 07:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von CL600 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Student Nr 1:
also die AXA hat mir jetzt über ein Versicherungsbüro unterlagen für ne Loss of License zugeschickt.

In dieser jedoch gibt es sogar ne konkrete Verweisbarkeit, dort steht genau das man nichts bekommt wenn man auch nur annähernd was anderes macht und dort nicht nur geringfügige Einkünfte erziehlt.

Dann scheint die AXA wohl nicht die erste Wahl zu sein oder?


Dazu kann ich mich nur wiederholen: Bei mir lag leider ein vorübergehender Leistungsfall vor und ich hatte null Probleme mit der AXA. Schriftliche Bestätigung des Fliegerarztes, über die tatsächliche Untauglichkeit und fertig!
Kann natürlich sein, dass da was geändert wurde...
Grüße Cl

IP: Gespeichert

Student Nr 1
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-10-2009 01:05 PM     Sehen Sie sich das Profil von Student Nr 1 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ich denke vorübergehend ist auch wieder was anderes wie endgültig!

vielleicht findet sich mal jemand der das mit der abstrakten und konkreten verweisbarkeit an beispielen mal deutlich machen kann. ich verstehs jedenfalls nicht wirklich.

abstrakte verweisbarkeit geht ja noch, doch das mit der konkreten entzieht sich meinem (nicht versicherungstechnisch geschulten) verständnis!

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dtm
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-10-2009 03:33 PM     Sehen Sie sich das Profil von dtm an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Quelle : http://www.versicherungsarchiv.de/00436/konkrete-und-abstrakte-verweisbarkeit/

Die Verweisbarkeit in einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, daß man bei einer Berufsunfähigkeit noch auf eine Tätigkeit verwiesen werden kann, die man noch imstande ist, auszuüben. Bei der konkreten Verweisbarkeit muß diese Tätigkeit konkret vorliegen. Erzielt der Betroffene nicht das Einkommen wie in seinem bisherigen Beruf bzw. die Höhe der abgesicherten Leistung, so leistet die Berugsunfähigkeitsversicherung noch die bleibende Differenz. Bei gleich hohem Arbeitseinkommen wird keine Leistung seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erbracht. Bei der abstarkten Verweisbarkeit muß die noch ausführbare Tätigkeit nicht konkret vorliegen, die Tatsache daß die Tätigkeit ausgeführt weden kann berechtigen den Versicherer zur Leistungskürzung.

IP: Gespeichert

Student Nr 1
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-11-2009 09:07 AM     Sehen Sie sich das Profil von Student Nr 1 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
hatte ich auch schon mal durchgelesen, aber so wirklich weiter hilft einem das nicht. . .

heisst das jetzt, egal was man später (nach verlust des Medicals) arbeitet, man bekommt nichts von der Versicherung (egal bei welcher Verweisbarkeit) wenn das Einkommen in etwa gleich hoch ist?

Sorry, aber ich verstehs nicht wirklich ;-)

Angenommen ich bin Bäcker von Beruf, werde dann Pilot und nach zwei Jahren fluguntauglich (Verlust Klasse 1) und gehe dann wieder als Bäcker arbeiten, was bekomme ich dann bei welcher Verweisbarkeit?

Und wie ist es wenn ich als Bäcker mal genausoviel verdiene wie als Pilot ein einmal deutlich weniger?

Vielleicht kann das mal ja jemand ausführen der das mit abstrakt und konkret schon verinnerlicht hat?

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