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  Freelancer was ist zu beachten?

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Autor Thema:   Freelancer was ist zu beachten?
Schmog
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-16-2009 01:43 PM     Sehen Sie sich das Profil von Schmog an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo zusammen,

habe eventuell die Möglichkeit als Freelancer anzufangen.

Habe aber keinerlei Ahnung wie jetzt der Ablauf ist. Denke mal ich muss ein Gewerbe anmelden!?
Kann mir bitte jemand Infos zu kommen lassen der den Schritt bereits durchlaufen hat.

Möchte meinen eventuell neuen Chef nicht damit nerven, sondern entsprechend vorbereitet in das kommende Gespräch gehen.

Vielen Dank

IP: Gespeichert

safelife
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-16-2009 03:08 PM     Sehen Sie sich das Profil von safelife an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
- Gewerbe anmelden
- BGF Zwangsmitglied werden
- IHK Zwangsmitglied werden
- Rating und recurrent selbst zahlen
- für mehrere Firmen fliegen, sonst schein-selbständig
- pro Tag mindestens 300 EUR erlösen, um das alles zu bezahlen!

IP: Gespeichert

safelife
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-16-2009 03:09 PM     Sehen Sie sich das Profil von safelife an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Und:
-hier die Suchfunktion benutzen! Gibt es schon einiges zu.

IP: Gespeichert

gotoheaven
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-16-2009 11:37 PM     Sehen Sie sich das Profil von gotoheaven an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

mal ein etwas anderes Thema. Aber vielleicht für den einen oder anderen nicht uninteressant der als Freelancer unterwegs ist oder es vor hat.

Gibt es hier Leute, die schon ein Gewerbe vor ihrer Ausbildung angemeldet hatten und die Ausbildung als Fortbildungsmaßnahmen/Verlustrechnung/Investition abgeschrieben haben?
Ich habe ein Gewerbe gemeldet im IT-Consulting Bereich. Ich weiß das Schulungen für Mitarbeiter für weitere Qualifikationen abgeschrieben werden können, u.a. Zertifikate für Microsoft Exchange, Oracle usw...

Gilt das dann aber auch für eine "Fortbildung" in einem anderen Branchenzweig?

Wie genau sollte man hier vorgehen, was ist zu beachten. Die Beiträge im Bezug auf die Abschreibung über die Steuerkarte und Zweitausbildung sind bekannt.

Hier oben im schönen HH gibt es jetzt wohl eine Möglichkeit für Mitarbeiter von Firmen über einen entsprechenden Antrag besondere Fördermittel für Fortbildungsmaßnahmen zu "ergattern". Kann das jmd. bestätigen?

LG Simon

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saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-17-2009 01:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von safelife:

- BGF Zwangsmitglied werden

Hallo safelife, ist die BGF-Mitgliedschaft wirklich eine gesetzliche Zwangsmitgliedschaft ?
Und wenn, warum dann für freelancer die nicht Halter eines eigenen LFZ sind ?

Danke und Grüße

IP: Gespeichert

Schmog
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-17-2009 01:35 AM     Sehen Sie sich das Profil von Schmog an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vieln Dank erstmal.

Habe die Suche schon bemüht, allerdings wird immer davon gesprochen, dass man mindestens zwei Kunden braucht. Ansonsten kommt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit auf.
Aber wieso ist das so? Das würde dann also bedeuten, dass ich einen zweiten Kunden brauche oder weiterhin arbeitslos bleiben kann damit ich keien Stress mit unserem tollen Staat bekomme.

Falls das mit dem Job klappt werde ich das Risiko eingehen. Bei der momentanen Situation bin ich froh überhaupt fliegen zu können.

IP: Gespeichert

neuerfo
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-17-2009 01:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von neuerfo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Schmog,
mach dir keine Gedanken wegen der Scheinselbstständigkeit. Wenn dann kann nur dein Auftraggeber belangt werden, da er sich ja Sozialabgaben spart. Habe mich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt. Dir kann keiner was anhaben.

Gruß
neuerfo

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PRO
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-17-2009 12:56 PM     Sehen Sie sich das Profil von PRO an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Servus,

Du brauchst weder ein Gewerbe anmelden, noch wirst Du Zwangsmitglied bei IHK oder der BG. Inwieweit eine freiwillige Mitgliedschaft in der BG sinnvoll ist, mußt Du für Dich und Deine persönliche Situation selbst prüfen.

Das Rating ist i.d.R. wirklich selbst zu zahlen. Für mein Recurrent habe ich noch nie was bezahlt. Ebensowenig für die anderen notwendigen Schulungen (DGR, Security Training, Emergency Training, Medical, Feuerwehr, Erste Hilfe, usw.) und die halbjährlichen Checkflüge. Das ist Verhandlungssache. Ein seriöses Unternehmen wird diese Kosten tragen, wenn es an einem einheitlichen Ausbildungsstandard interessiert ist.

In den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme fällst Du als Existenzgründer auch dann nicht in die Kategorie Scheinselbstständiger, wenn Du nur einen Auftraggeber hast. Erst nach Ablauf der drei Jahre wird das für Dich bzw. Deinen Auftraggeber zum Thema.

Gruß PRO

IP: Gespeichert

FO_Behind
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-17-2009 01:38 PM     Sehen Sie sich das Profil von FO_Behind an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vielen Dank für Deinen Beitrag! Darf ich fragen, wie groß der Flieger ist, denn Du pilotierst? Oder macht das keinen großen Unterschied?

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-18-2009 12:06 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also ein Gewerbe konnte ich gar nicht anmelden, dass hab ich mir vom Gewerbeamt bestätigen lassen, damit war der Part erledigt und, wie richtig geschrieben wurde, entfällt damit IHK und sonstige Zwangsmitgliedschaften. Leider nicht die beim Finanzamt, da musst du dich anmelden und deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erklären, die Anmeldung geht ohne Probleme. Rating und Aufrechterhaltung sowie alle weiteren Kosten sind mit dem Unternehmen zu klären, wenns gut läuft zahlen sie alles. Wie das mit der Scheinselbständigkeit ist kann ich nicht genau sagen, ich habe zwei Unternehmen und bin ohnehin auf einem anderen Sektor selbstständig. Aber es stimmt schon, wenn du dauerhaft nur für ein Unternehmen arbeitest wird angenommen die Konstruktion gibt es nur deshalb weil dein Unternehmen auf festeinstellungen verzichten möchte um Lohnkosten zu sparen, was ja auch überwiegend so zutrifft. Aber auch hier dürfte es auf den Umfang der Tätigkeit ankommen.

[Diese Nachricht wurde von Radioactivman am 06-18-2009 editiert.]

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RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-18-2009 01:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Radioactivman:
Also ein Gewerbe konnte ich gar nicht anmelden, dass hab ich mir vom Gewerbeamt bestätigen lassen, ...

Wieso das denn? - Liegt etwa eine Gewerbeuntersagung oder Entmündigung oder anderes vor?

Für die Anmeldung des Gewerbe "Pilot" (ist nämlich was anderes als ein Luftfahrtunternehmen) ist nicht mehr als eine CPL oder ATPL notwendig . Mit der Ameldung dieses Gewerbes wird man automatisch Mitglied der BG für Fahrzeughaltung, falls nicht schon wegen einer anderen Haupttätigkeit eine andere BG zuständig ist (siehe Satzung der BG für Fahrzeughaltung).

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bestglide140
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-18-2009 04:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von bestglide140 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Es muss bei der angemeldeten Tätigkeit nicht "Pilot" stehen. Ist meines Erachtens ohnehin kein "Gewerbe", somit auch nicht anmeldepflichtig. Wenn ein Gewerbe, wegen z.B. anderer "Benefits" (Dienstwagen o.ä.) angemeldet werden soll, würde ich "Dienstleistung für die Luftfahrt, Handel mit Luftfahrtzubehör" anmelden, erspart definitiv die BGF aber man ist halt "richtig" selbständig.

BG140

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saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-18-2009 08:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich stimme PRO und radioactiveman zu, du brauchst als freelancer keine Zwangsmitgliedschaft in einer BG. Die Berufsgenossenschaft ist für Unternehmen und deren Arbeitnehmer gegründet worden. Zwangsmitglied wirst du, wenn du Gewerbe anmeldest und Mitarbeiter beschäftigst.

Das Finanzamt interessiert nur deine Einnahme- Überschußrechnung und mehr nicht. Du darfst sogar deine alte Steuernummer behalten, bekommst also keine neue "Unternehmer"steuernummer.

[Diese Nachricht wurde von saudi am 06-18-2009 editiert.]

IP: Gespeichert

Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-18-2009 10:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Entmündigung, sehr gut, ich hoffe du kennst dich sonst ein wenig besser aus, denn diese gibt es in Deutschland schon seit Ewigkeiten nicht mehr, hier ist allenfalls Vormundschaft denkbar. Die Erklärung des Gewerbeamtes lautet, dass eine freiberufliche Tätigkei als Pilot kein anmeldepflichtiges Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung sei, ob sie damit recht haben oder nicht ist mir komplett Jacke, sie haben es einige Tage geprüft und mir dann entsprechend bestätigt. Ich habe für die selbstständige Tätigkeit eine weitere Steuernummer erhalten, aber das kann regional unterschiedlich gehandhabt werden. Zutreffend ist, dass du Einnahme-Überschuss abrechnen kannst und auch keine UST abführen und ausweisen musst.

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-19-2009 01:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Radioactivman:
... und auch keine UST abführen und ausweisen musst.

Der ist gut...

Als Pilot übt man keinen "Freien Beruf" aus, auch wenn man freiberuflich arbeitet. Als selbständiger Pilot ist man nicht grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn man erziehlt nur sehr geringe Umsätze im Steuerjahr. Zusätzlich nimmt die Gewerbeordnung nur bestimmte Freie Berufe aus. - Eine Ausnahme für Piloten gibt es dort nicht zu finden.

Für Interessierte empfehle ich dringend die Lektüre von GewO, EStG und UStG sowie die Einholung eines professionellen Rates durch Rechtsanwalt bzw. Steuerberater.

[Diese Nachricht wurde von RotorHead am 06-19-2009 editiert.]

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Luftkoenig
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-19-2009 02:42 AM     Sehen Sie sich das Profil von Luftkoenig an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mir schickt die BG jeden Januar nen Fragebogen, und da schreib ich rein das ich niemand beschäftige und damit ist gut.
Die IHK will meine Überscvhüsse wissen und da liege ich unter der Grenze die die Mitgliedschaft bezahlen muss.
Ein Gewerbe habe ich angemeldet, alleine wegen Finanzamt etc. Hat mein Steuerberater mir ans Herz gelegt.

IP: Gespeichert

Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-19-2009 05:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RotorHead:
Der ist gut...

Als Pilot übt man keinen "Freien Beruf" aus, auch wenn man freiberuflich arbeitet. Als selbständiger Pilot ist man nicht grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn man erziehlt nur sehr geringe Umsätze im Steuerjahr. Zusätzlich nimmt die Gewerbeordnung nur bestimmte Freie Berufe aus. - Eine Ausnahme für Piloten gibt es dort nicht zu finden.

Für Interessierte empfehle ich dringend die Lektüre von GewO, EStG und UStG sowie die Einholung eines professionellen Rates durch Rechtsanwalt bzw. Steuerberater.

[Diese Nachricht wurde von RotorHead am 06-19-2009 editiert.]


Naja, wenn die Alternative deine sinnfreien Kommentare sind, ja dann ist das wohl wirklich die bessere Option.
Zutreffend ist, dass die USt-pflicht nicht grundsätzlich entfällt, da hab ich mich undeutlich ausgedrückt, zugegeben, sie entfällt gem. § 19 I 1 UStG nur insoweit der Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 17.500 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr vorraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten wird, bist du darüber ist auch die Pflicht zum Ausweis und zur Abführung der UST somit begründet. Ob das jetzt für einen Freelancer "nur sehr geringe Umsätze" sind, kann dahinstehen, es kommt darauf an, zu welchen Konditionen die entsprechende Person, wie oft fliegt, ist es also die einzig von dir ausgeübte Tätigkeit, dann wirst du sicherlich einen größeren Umsatz erwirtschaften, hoffe ich jedenfalls. Als FO in freier Tätigkeit im Nebenjob mit einer Tagespauschale von 200 € wären das immerhin mehr als 80 Einsätze, ich kenne Leute die fliegen für nur 150 €, aber auch welche die 300 € haben. Zum Gewerbeamt solltest du in jedem Fall gehen, der guten Ordnung halber, wenn sie die Anmeldung durchgehen lassen ändert sich auch nichts für dich. Und den Quatsch mit der berufsgenossenschaftlichen Zwangsmitgliedschaft den kannst du getrost knicken, denn als Unternehmer kannst du selbst, dort nur freiwilliges Mitglied werden, ob das interessant ist hängt von deinem konkreten Einzefall und insbesondere davon ab, wie du die entsprechenden Risiken bereits anderweitig versichert hast oder versichern kannst. Die Beratung durch deinen Steuerberater ist absolut notwendig, jedoch solltest du zunächst die genauen Konditionen deines Vertrages verifizieren, damit anhand des vermutlichen wirtschaftlichen Umfanges zumindest schon einmal eine Einschätzung der steuerlichen Situation möglich ist.

IP: Gespeichert

Student74
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-19-2009 05:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von Student74 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mal neben dem rechtlichen ganz klar gefragt :

Wie liegen die Preise für Freelance auf dem Markt ?

Kann mir denken das das Ganze geräteabhängig ist:

Hat jemand ne Ahnung für Cheyenne/ King Air bzw. Citation als Co / Einsatz oder 24 h ?

Das ganze natürlich im seriösen Sektor also nicht die Nummer :"Kannst froh sein wenn ich Dich mitnehme.."

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-19-2009 06:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Radioactivman:
... Und den Quatsch mit der berufsgenossenschaftlichen Zwangsmitgliedschaft den kannst du getrost knicken, denn als Unternehmer kannst du selbst, dort nur freiwilliges Mitglied werden, ...

Als Lektüre empfehle ich die Satzung der BGF, insbesondere die §§ 3 und 39. Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft per Satzung, falls nicht schon eine andere BG für die Haupttätigkeit zuständig ist.

Unerfahrenen Kollegen irgendwelche Flöhe ins Ohr zu setzen, in dem man behauptet, als selbständiger Pilot betreibe man kein eintragungspflichtiges sondern sogar ein nicht eintragunsfähiges Gewerbe, als selbständiger Pilot wäre man nicht umsatzsteuerpflichtig und als selbständiger Pilot hätte man nichts mit BGs zu tun, halte ich für unverantwortlich, weil alle diese Behauptungen schlicht falsch sind.

IP: Gespeichert

berlin-pilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-20-2009 03:22 PM     Sehen Sie sich das Profil von berlin-pilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also Rotorhead hat vollkommen recht:

- Pilot als freelance bedeutet nicht im Sinne des Gewerbeamtes und Finanzamtes einen freien Beruf auszuüben ( http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html )
Gerwerbeanmeldung als Freelancer Pilot ist demnach angezeigt.

- Die BGF meldet sich anschießend automatisch. Das kostet dann pro Jahr nur ca. 1-2 EUR, da keine Mitarbeiter bei dir als Freelander beschäftigt sind

- IHK kommt auch automatisch. Hier hängt der Beitrag vom ZU ERWARTENDEN Gewinn ab.

- rating und recurrent zahlen - ist wohl Vereinbarungssache mit dem jeweiligen Auftraggeber. Oft sind das aber eigene Kosten.

- Scheinselbstständigkeit. Na ja. Viel Panikmache. Oft überbewertet. ABER man(n) sollte sich informieren und Grundsätzliches beachten. Ist eigentlich das Gleiche wie beim fliegen. Geht in 99,9% der Fälle gut. Aber wenn im Approach die eine Engine ausfällt, das Gear nicht rauskommt, rundherunm nur Gebirge sind (Innsbruck) und Mr. Murphy drei mal grüßt dann nützen dir die vorangeganenen 99,9% auch nix. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit )

- Außerdem könnte man das Gewerbe schon vor Beginn der CPL ATPL Ausbilung anmelden und die Ausbildungsosten als Betriebsausgaben geltend machen. Dann muss man sich das nicht in der EKST antun, wo es nicht immer ansetzbar ist.

@PRO
Ich hoffe das Deine Kenntnisse beim Fliegen die Kenntnisse im Bereich rechtlicher Grundlagen der Selbstständigkeit deutlich übersteigen.

[Diese Nachricht wurde von berlin-pilot am 06-20-2009 editiert.]

IP: Gespeichert

berlin-pilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-20-2009 11:44 PM     Sehen Sie sich das Profil von berlin-pilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@gotoheaven.

Bei mir ist es eine ganz ähnliche Situation. Ich bin sowohl im IT-Consulting als auch als Freelancer Pilot selbstständig tätig. Beides mit Gewerbeanmeldung, BGF, IHK, Ust. Ausweispflicht, GuV, mehrere Auftraggeber usw.

Das Pilotengewerbe habe ich vor Beginn der ATPL Ausbildung und mit bereits vorhandener PPL angemeldet. Sämtlichte Kosten der Ausbildung habe ich dann als Betriebsausgaben unter dem Konto "Weiterbildungskosten" verbucht. Zu beachten ist hier nur, das ich die PPL schon lange hatte und dieser im Rahmen des Selbstständigkeit schwer bis gar nicht abzusetzen ist, da die PPL grundsätzlich nicht das Recht einräumt gegen Entgelt zu befördern. Wenn man auch noch den PPL absetzen möchte müsste man dem FA argumentieren warum das eine Voraussetzung zur Umsatz,- und Gewinnerzielung ist. Denkbar wäre PPL mit Schleppberechtigung für Segler oder Bannerschlepp.

IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-25-2009 01:01 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RotorHead:
Als Lektüre empfehle ich die Satzung der BGF, insbesondere die §§ 3 und 39. Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft per Satzung, falls nicht schon eine andere BG für die Haupttätigkeit zuständig ist.

Unerfahrenen Kollegen irgendwelche Flöhe ins Ohr zu setzen, in dem man behauptet, ....... als selbständiger Pilot hätte man nichts mit BGs zu tun, halte ich für unverantwortlich, weil alle diese Behauptungen schlicht falsch sind.


Hallo Rotorhead, als mein Topfavorit (was das Wissen um die Fliegerei und Rechtsgrundlagen angeht) widerspreche ich Dir ungern. Aber ein soeben getätigter kurzer Anruf bei der BGF, Herrn J., bestätigt, dass eine Zwangsmitgliedschaft dort als freelancender Pilot oder/und Fluglehrer dort eher nicht gegeben ist, und dass ein Erfordernis einer Mitgliedschaft in diesen Fällen nach Begutachtung der zugesandten Tätigkeitsbeschreibung im Einzelfall beurteilt wird, keinesfalls aber grundsätzlich besteht.

IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-25-2009 01:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nachtrag: hier mal meine bevorzugte, verständliche, übersichtliche und nicht ausufernde Informationsquelle der IHK Schleswig-Holstein, die sehr verständlich beschreibt und abgrenzt, wer Freiberufler ist.
http://www.ihk-schleswig-holstein.de/produktmarken/recht/steue rn/gewerbe_grundsteuer/gewrbesteuer_abgrenzung.jsp

Ein Pilot ist danach nur Freiberufler, wenn er ein Ing.Studium hat oder selbstangeeignete vergleichbare Kenntnisse. Oder wenn er zusätzlich als Fluglehrer tätig ist (wobei man hier genauer differenzieren muß und die Sache noch abzuklären wäre (Steuerberater und Finanzamt).

Eindeutig auch die Aussage, dass man als Freiberufler (also auch der Pilot, wenn er als Freiberufler anerkannt ist) keine Gewerbeanmeldung machen muß !


Einige weitere Aussagen:

> Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt.
> Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt. (Radioactiveman liegt hier richtig).
> Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
> Einen einheitlichen Oberbegriff der freien Berufe gibt es nicht, so dass der in § 18 Abs.1 Nr.1 EStG aufgeführte Katalog freier Berufe nicht abschließend (!!) ist.
> Pilot, nur dann freiberuflich, wenn er einen ingenieurähnlichen Beruf ausübt, d.h. wenn er zuvor ein Studium abgeschlossen hat oder entsprechende Kenntnisse im Selbststudium erworben hat.

[Diese Nachricht wurde von saudi am 06-25-2009 editiert.]

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-25-2009 10:08 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Sind sich in dieser Diskussion alle einig, dass ein Fluglehrer (auf Stundenbasis für eine Schule tätig) ein Freiberufler ist? Als wir das Thema hier das letzte Mal hatten, gingen die Meinungen auch auseinander...

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 06-25-2009 10:31 PM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RotorHead:
Als Lektüre empfehle ich die Satzung der BGF, insbesondere die §§ 3 und 39. Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft per Satzung, falls nicht schon eine andere BG für die Haupttätigkeit zuständig ist.

Unerfahrenen Kollegen irgendwelche Flöhe ins Ohr zu setzen, in dem man behauptet, als selbständiger Pilot betreibe man kein eintragungspflichtiges sondern sogar ein nicht eintragunsfähiges Gewerbe, als selbständiger Pilot wäre man nicht umsatzsteuerpflichtig und als selbständiger Pilot hätte man nichts mit BGs zu tun, halte ich für unverantwortlich, weil alle diese Behauptungen schlicht falsch sind.


Deine persönliche Meinung sei dir ja unbenommen, deshalb bleibt sie dennoch unzutreffend und somit für die Aufklärung des Sachverhaltes unbrauchbar, zudem sind deine Angaben wiedersprüchlich.

Die Frage der Umsatzsteuer habe ich klargelegt, hier bedarf es keiner weiteren Ergänzungen.

Die Gewerbeanmeldung wurde mir verweigert, und zwar von der zuständigen Behörde, wie weitere Beiträge zeigen, ist dies offenbar auch insoweit richtig begründet worden, als das eine Tätigkeit lediglich als "Freelancer" nicht zur Anmeldung als Pilot, was auch immer dies sein soll, beim Gewerbeamt führt.

Das mit der Versicherungspflicht bei der BGF ist ebenso zutreffend. Es gelingt dir ja wenigstens noch die entsprechenden Normen zu zitieren, immerhin, bedenklich jedoch ist, dass du dir in deinen Ausführungen selbst widersprichst. So regelt § 3 I SGB VII i.V.m. § 39 I zwar die Versicherungspflicht des Unternehmers von Versicherungspflichtigen Unternehmen, jedoch ignorierst du bei deinen erneuten Einlassungen, dass die Gewerbeanmeldung als Pilot, von der du ja selbst sagst, sie sei etwas anderes als ein Luftfahrtunternehmen, überhaupt nicht zur sachlichen Zuständigkeit der BGF führt. Gemäß den Erläuterungen zu § 3 I Nr.2 Satzung BGF sind dies nämlich
"Luftfahrtunternehmen aller Art, Logistikunternehmen, Fliegerschulen, Flughäfen und
Flugplätze, Bodendienste für Luftfahrtunternehmen (Wartung, Reparatur, Reinigung
und Versorgung, Abfertigungs- und Sicherheitsdienst, Kundenbetreuung)".
Selbst mit großen Bemühungen lässt sich hier der Pilot, sei es als freier Mitarbeiter, Freiberufler oder sonst wie, nicht darunter subsumieren.
Im Ergebnis sollte feststehen, dass insoweit eine Gewerbeanmeldung als Pilot (Freelancer) überhaupt möglich sein sollte, was ich nach wie vor für falsch halte dennoch nicht zur Mitgliedschaft in der BG führt, da es an der sachlichen Zuständigkeit derselben fehlt.

Ich sage mal, deine Bemühungen in allen Ehren, aber das ergebnis ist leider für den von dir beschriebenen Personenkreis als Hilfestellung nicht verwertbar, aber immerhin, gut gemeint wird es wohl gewesen sein.


[Diese Nachricht wurde von Radioactivman am 06-25-2009 editiert.]

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BlackHe@rt
New Board Member
erstellt am: 10-29-2015 06:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von BlackHe@rt an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ist es immer noch so, dass man mit der Eintragung "Dienstleistung für die Luftfahrt" auf keinen Fall der BG beitreten muss? Ich fliege momentan noch nicht aktiv, würde es dennoch gleich auf meinen bestehenden Gewerbeschein eintragen lassen, falls ich in Zukunft einen Auftrag fliegen kann.

Aktuell bin ich nur im Simulator tätig, da will die BG hoffentlich nichts von mir?

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contrail
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-30-2015 12:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von contrail an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ich bin seit 2009 selbstständig.

ich bin:

Zwangsmitglied bei der IHK und BG
Gewerbesteuerpflichtig

alles schon x-mal durchgekaut, es gibt entsprechende Urteile, da kommste nicht drumrum.

Scheinselbstständigkeit: ich bin hauptsächlich nur für eine einzige Firma tätig, die Ihren Sitz im Ausland hat. Scheinselbsständigkeit daher kein Thema. Allerdings schreibe ich ab und zu auch Rechnungen an andere Auftraggeber für gänzlich andere Dienstleistungen (consulting), daher bei mir sowieso kein Thema.

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B722
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-04-2015 11:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von B722 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Auch das gehört zum Thema:

Die irische Fluggesellschaft Ryanair lässt viele Flugzeuge von Piloten fliegen, die nicht bei ihr angestellt sind. Nun wollen die Krankenkassen Geld sehen.
http://tinyurl.com/p69cdox

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