Pls note : Password required for Postings in (*) - marked Open Forums : Use EDDF DME Identifier as Forum Password!


UBBFriend: Senden Sie diese Seite per eMail an einen Freund!
  1     [Alle Kategorien]
  D. SCHOOL & JOBS
  Erneuerung Tauglichkeit Kl.1

Neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Autor Thema:   Erneuerung Tauglichkeit Kl.1
ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-05-2010 11:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

wenn meine Tauglichkeit (Kl.1) abläuft, darf diese dann der Fliegerarzt erneuern, oder muss ich zum AMC?

Oder ist das abhängig, wie lang sie abgelaufen ist? Geht bei mir um <1Monat.

IP: Gespeichert

safelife
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-05-2010 01:05 PM     Sehen Sie sich das Profil von safelife an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kann der Fliegerarzt.

IP: Gespeichert

Freelancer82
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-05-2010 09:52 PM     Sehen Sie sich das Profil von Freelancer82 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das ist gut.... was wenn es um mehr als einen Monat geht? angenommen 3 Monate oder 6 Monate?

IP: Gespeichert

Speedbrakes
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-05-2010 11:05 PM     Sehen Sie sich das Profil von Speedbrakes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Man kann sich sein Medical bereits 45 Tage vor Ablauf von einem AME (muss kein AMC sein!) verlängern lassen.

Beispiel:
Medical läuft am 01.05.2010 ab

Ich kann bereits am 16.03.2010 zum AME dackeln und die neue Gültigkeit ist dann trotzdem bis zum 01.05.2011

Schönes WE

IP: Gespeichert

Hodin
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-06-2010 01:17 AM     Sehen Sie sich das Profil von Hodin an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ich meine, wenn das medical ABGELAUFEN, dh das gültigkeitsdatum überschritten wurde, muss eine vollstände erstuntersuchung (also im AMC) gemacht werden - lass mich gerne berichtigen im fall der fälle.

IP: Gespeichert

Privatpilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-06-2010 01:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von Privatpilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
soweit ich weiß muss keine erstuntersuchung gemacht werden sondern eine sogenannte erweiterte Untersuchung, was die allerdings beinhaltet weiß ich nicht und ich meine das kann ein fliegerarzt machen.

IP: Gespeichert

desert_eagle
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-06-2010 01:38 AM     Sehen Sie sich das Profil von desert_eagle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Guten Morgen zusammen,

1) Bis 90 Tage nach Verfallsdatum des Medicals Kl.1 reicht eine Routineuntersuchung beim AME.

2) Zwischen 90 Tagen und zwei Jahren nach Verfallsdatum muss die Routineuntersuchung oder eine erweiterte Untersuchung beim AMC durchgeführt werden.
Mit einer behördlichen Genehmigung darf es auch der AME durchführen.

3) Zwischen zwei und fünf Jahren genau wie unter Punkt 2), Vorbefunde müssen vorliegen

4) ab fünf Jahren nach Verfallsdatum muss beim AMC stattfinden: eine erneute Erstuntersuchung oder eine erweitertete Untersuchung(nach behördlicher Entscheidung), Vorbefunde müssen vorliegen.

Quelle: Die Theorieausbildung für die Privatpilotenlizenz PPL(A) nach JAR-FCL,
C.L.-Verlag, C.Loebe

Ein schönes Wochenende wünsche ich.

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-07-2010 05:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Es ist doch wohl offensichtlich, dass es hierfür eine gesetzliche Regelung geben muss. Und die gibt es selbstverständlich:

quote:
LuftVZO § 24b Tauglichkeitsuntersuchungen
(1) Untersuchungen zur erstmaligen Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 werden von den nach § 24e Abs. 4 anerkannten flugmedizinischen Zentren durchgeführt. Untersuchungen zur Verlängerung oder Erneuerung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 sowie sonstige Untersuchungen zur Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit werden von den nach § 24e Abs. 4 anerkannten flugmedizinischen Zentren oder von den nach § 24e Abs. 3 anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen durchgeführt.

[Diese Nachricht wurde von RotorHead am 03-07-2010 editiert.]

IP: Gespeichert

Alle Zeiten sind rein zufällig

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag löschen
Neuen Thema erstellen  Antwort erstellen
Gehe zu:

Kontakt | German Airline Pilots BB

Contact : Mail to Bueld PLZ 48599 Rotdornweg 62

Powered by: Ultimate Bulletin Board, Version 5.42a
© Infopop Corporation (formerly Madrona Park, Inc.), 1998 - 1999.
Deutsche Übersetzung von thinkfactory.