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  Flensburg-Auszug bei BEwerbung?

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Autor Thema:   Flensburg-Auszug bei BEwerbung?
Upnaway
New Board Member
erstellt am: 08-25-2010 06:35 AM     Sehen Sie sich das Profil von Upnaway an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

ich habe leider einen Eintrag beim Kraftfahrtbundesamt wegen Fahren mit Alkohol (0,6 Promille = Ordnungswidrigkeit). Die Punkte sind inzwischen abgegolten durch ein Seminar, aber der Eintrag ist auf dem Auszug noch sichtbar.

Jetzt meine Frage: Wenn ich mich bei einer Airline bewerbe, muss ich dann einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beifügen oder reicht es wenn die eine Kopie des Führerscheins haben? Wer hat hier

IP: Gespeichert

BeGo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2010 07:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von BeGo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Jackpot!

Ich würde mir an deiner Stelle einen anderen Beruf suchen.

Sorry, aber Alkohol und Fliegen verträgt sich net

IP: Gespeichert

R2D2,5
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2010 08:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von R2D2,5 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
wird eigentlich so gut wie immer der aktuelle auszug des zentralregisters gefordert... dürfte schwierig für dich werden.

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Smooth Operator
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2010 08:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von Smooth Operator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin Upnaway,

vorher müßte man mal folgendes klären:

1. Bist Du noch Fußgänger und denkst über den Ausbildungsbeginn nach, oder hast Du die Lizenz schon und möchtest Dich bei einer Flugline bewerben.

2. Überlegst Du die ab-initio Ausbildung bei Hansens zu machen, oder bei einer freien Flugschule?

Zu 1. Wenn Du die Lizenz schon hast, dann wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dich trotz des Eintrages zu bewerben. Wenn Du noch Fußgänger bist und bis zur Ausstellung der Lizenz noch Zeit ist, dann wäre zu klären, wie lange der Eintrag erhalten bleibt.

2. Bei Hansens wirst Du mit ziemlicher Sicherheit den Auszug aus dem Verkehrszentralregister bei der Bewerbung abgeben müssen und das DLR wird Dir damit sehr wahrscheinlich kein OK für die LH Ausbildung geben.

Wenn Du die Ausbildung privat machst sind meines Wissens nach die Erklärung über schwebende Strafverfahren sowie Führungszeugnis und Auszug aus dem Verkehrszentralregister erst bei der Prüfung fällig. Da wäre dann wieder zu klären, wie lange der Eintrag sichtbar bleibt.

Sagen wir mal so, Alkohol am Steuer ist mit der ungünstigste Eintrag, den man haben kann, wenn man Pilot werden möchte. Als einzig "günstig auslegbar" würde ich sehen, daß Du mit 0,6 PM noch im Ordnungswidrigkeitenbereich warst und auch das nur sehr knapp.
Nur den Führerschein will übrigens niemand sehen, gemessen daran wie schwierig es in Deutschland ist den Führerschein zu verlieren, ist das absolut kein Zuverlässigkeitsnachweis.

Eins muß Dir aber auf jeden Fall klar sein. Auch wenn es mit dem Eintrag klappt, bist Du schon "angezählt" bevor es losgeht. Soll heißen, falls nochmal irgendwas vorfallen sollte, was Du dem LBA melden mußt (Führerscheinentzug wegen anderer Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten)dann kann der Lizenzerhalt schwierig werden.

Viel Erfolg...S.O.


IP: Gespeichert

SchuldenBaron
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2010 11:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von SchuldenBaron an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von BeGo:
Jackpot!

Ich würde mir an deiner Stelle einen anderen Beruf suchen.

Sorry, aber Alkohol und Fliegen verträgt sich net


Klasse Hinweis. Aber ist ja mit 0,6 Auto gefahren und nicht geflogen. Oder weißt Du mehr???

IP: Gespeichert

80
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2010 11:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von 80 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von BeGo:
Jackpot!

Ich würde mir an deiner Stelle einen anderen Beruf suchen.

Sorry, aber Alkohol und Fliegen verträgt sich net


wer ohne Sünde ist......spiel hier mal nicht den Moralapostel, dass ist mehr als überflüssig!
Grüße

80

IP: Gespeichert

BeGo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2010 12:29 PM     Sehen Sie sich das Profil von BeGo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Jo, ohne Sünde i.B. auf Alkohol am Steuer / Stick..
Und nein, er ist am Steuer mit 0,6 erwischt.. Wäre noch schöner wenns beim Fliegen gewesen wäre..facepalm

IP: Gespeichert

Flying Fox
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2010 03:14 PM     Sehen Sie sich das Profil von Flying Fox an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
So manch einer fliegt mit 0,6 Promille besser als wenn er nüchtern ist...

IP: Gespeichert

BeGo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 01:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von BeGo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Flying Fox:
So manch einer fliegt mit 0,6 Promille besser als wenn er nüchtern ist...

Sehr qualifizierter Beitrag.

IP: Gespeichert

Bird Strike
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 02:06 AM     Sehen Sie sich das Profil von Bird Strike an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
1. Hast Du Alk unter der Naht, bleit der Flieger ohne Fahrt.

2. Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.

3. Bei der Einstellung wird in der Regel ein Auszug gefordert.
Da würde ich erstmal prüfen ob beim normalen Auszug der Eintrag zu sehen ist.
Sicherlich beim Auszug von Behörde zu Behörde.
Da kann das schon mal schwierig werden den Lappen zu bekommen.
Das läßt sich jedoch mittels Anruf oder Schriftverkehr mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.
Da hilft auch kein rumdrucksen sondern Darlegung was passiert es und worum es einen geht.
Da sitzen auch nur Menschen und wenn der Kandidat ansosnten nichts auf dem Kerbholz hat...

4. Sollte mann es bei einer Ab Initio Auswahl bis zu den Psychopathen schaffen
und es kommt das Gespräch darauf musst Du eine gute Erklärung, glaubhafte Reue und Erkenntnis haben.
Niemand ist unfehlbar. Jedoch braucht es im Cockpit vernünftige Leute mit guter Selbstkenntnis.

no further comment

IP: Gespeichert

chris65
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 03:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von chris65 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,
http://www.funny-files.de/fun/org/pic/drink_fly.jpg
http://www.necroweb.de/images/reviews/784itch-Drink-Or-Fly.jpg

-------------------------------

Für Piloten im Job gibt es eine Möglichkeit, die Gruppe heißt : Anti Skid .
Die helfen einem, sorgen beim LBA dafür, daß die Lizenz nicht weg ist und besorgen eine Krankmeldung für den Arbeitgeber, die nicht auf das Problem hinweist. Das kann sehr wichtig sein, gerade wenn man als ATPL Inhaber beim Autofahren mit Alk erwischt wird, denn es kann umgehend eine Meldung ans LBA gehen. Ist man schneller als die Polizei und meldet sich beim Anti Skid Programm an, sorgen die Jungs dafür, daß das LBA die Füsse still hält. Das Anti Skid Programm ist allerdings hart. Erst mal ein Gespräch, dann 8 Wochen Klinik. Dann nochmal 3 Jahre "Bewährung" mit monatlichem Alk- bzw Drogentest (je nach Problem) plus zusätzliche Alk- bzw Drogentest zwischendurch. Plus regelmäßiger Teilnahme an Gruppengesprächen.

Was BeGo sagt : anderen Beruf suchen..
ich würde es mal so formulieren..

[Oberlehrer Modus ON]

weil man mit 0.6 gefahren ist, hat man ja schon ein gewisses Problem. Sonst hätte man ja ein Taxi genommen. Wenn man das Problem nicht beseitigt, dann könnte man im Fliegerleben vielleicht mal ein grösseres Problem bekommen.

Man braucht in unserem Job eine gewisse Disziplin.

- Fahre nicht, wenn Du getrunken hast - Du gefähdest sonst Deinen Job (mal ganz davon abgesehen, daß man auch andere gefährdet, wenn man angetrunken oder gar besoffen am Strassenverkehr teilnimmt)

- trete immer mit 0.0 Promille den Flugdienst an.

[Oberlehrer Modus OFF]

Ob dem Kollegen "Upnaway" das Anti Skid Programm helfen würde, einen Job zu bekommen, weiss ich nicht. In erster Linie schaffen die es ja, daß man seinen vorhandenen Job nicht verliert, wenn man entsprechend die Therapie auch erfolgreich macht. Aber vielleicht kommt man über das Anti Skid Team an einen Gutachter heran und man könnte mit dem Gutachten beim Einstellungsgespräch vielleicht punkten - ala : ich hatte mal ein Problem, ich habe es im Griff und hier ist das Gutachten dazu.

Dem Satz von "Bird Strike" stimme ich voll zu : Niemand ist unfehlbar. Jedoch braucht es im Cockpit vernünftige Leute mit guter Selbstkenntnis.

IP: Gespeichert

Dash
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 04:56 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dash an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
0.6, das sind wohl 1-2 Bier, da kann man wirklich nicht von einer Krankheit sprechen und darum gehts wohl bei Anti Skid.
Auch wenn es nicht sein sollte, aber es kann einfach mal vorkommen, daß man sich nach 1-2 Bier noch auf den Heimweg macht, weil es vielleicht gerade nicht anderes geht und wenn man dann in die Kontrolle kommt, dann ist es einfach blöd gelaufen.
Darauf hin hier jemand Alkoholprobleme zu unterstellen zeigt eigentlich daß man selbst nicht unbedingt in ein Cockpit gehört, wenn man solche Aussagen trifft ohne die genauen Umstände zu kennen.

Ansonsten kann ich nur sagen "Wenn ich mit 2 Bier noch fliegen kann, dann kann ich mit 4 Bier auch noch Autofahren"
So und wer keine Zeit hat zum lachen, der kann jetzt weiter machen. Prost.

IP: Gespeichert

chris65
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 08:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von chris65 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Dash:
0.6, das sind wohl 1-2 Bier, da kann man wirklich nicht von einer Krankheit sprechen und darum gehts wohl bei Anti Skid.

da gebe ich Dir völlig Recht. 1-2 Bier sind sicher keine Krankheit. Sonst wäre ich ja auch krank.

Das angesprochene "Problem" beim fahren mit 0.6 ist von mir ja auch nicht als Alkoholproblem im Sinne von "man ist schon Alkoholiker" gemeint gewesen. Sorry, wenn es so rüberkam. Ich schrieb ja auch dazu : "Man braucht in unserem Job eine gewisse Disziplin". Ich meinte damit also eigentlich : Es ist mehr eine persönliche Einstellungssache.

Ich hätte vielleicht ehr schreiben sollen : "weil man mit 0.6 gefahren ist, hat man ja schon ein gewisses Problem mit seiner Einstellung / Disziplin.

Manchmal drücke ich mich leider etwas unglücklich aus.

IP: Gespeichert

Dash
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 09:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dash an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nein, ich hab das von dir schon so verstanden, das war mehr auf die Beiträge von BeGo gemeint.

IP: Gespeichert

Mshamba
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 10:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mshamba an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Für die Moralapostel: als ich noch jung war waren 0,6 promille normal - und erlaubt. Da durfte man ganz legal bis zur Grenze 0,8 haben. Heute sieht es leider anders aus, selbst mit 0,3 im Blut kann es problematisch werden wenn man "auffällig" ist (dazu reicht es 10 km/h zu schnell zu fahren oder beim Abbiegen nicht zu blinken) und natürlich sowieso im Falle eines Unfalls.

Was viele verdrängen: Früher 1-2 Bier ok, heute: lieber nicht und ganz nüchtern fahren.

IP: Gespeichert

hikoudo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 10:26 AM     Sehen Sie sich das Profil von hikoudo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Gerade in der Luftfahrt hat das "Schwarz-Weiss-denken" nichts zu suchen, Aussagen in Richtung entweder Abstinenzler oder Alkoholiker sollten mit etwas mehr Augenmass getaetigt werden. Ohne die genauen Umstaende zu kennen steht es niemandem zu, ueber den Fragesteller zu urteilen. Und in Kenntniss der Umstaende nur einem Richter!

IP: Gespeichert

BeGo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 10:58 AM     Sehen Sie sich das Profil von BeGo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich hab keineswegs gesagt, dass man Alkoholiker ist wenn man mit 0,6 aufgehalten wird.
Für Alkoholismus gibt es ja ganz verschiedenen Definitionen... Manche mehr geglückt, manche eher weniger - meiner Meinung nach.

Ich habe für mich persönlich die 0,0 Regel sowohl für Autofahren, als auch Fliegen. Und wer behauptet, dass Alkohol am Steuer / Stick nicht grob fahrlässig ist, den verstehe ich persönlich nicht.

Noch einmal zu der Aussage, dass seien ja nur zwei Bier. So nicht ganz richtig. Wird nämlich der Gehalt im Blut nach Wildmark verwendet, wären es 0,66.. Und das, wenn man 1 Liter Bier mit 5% auf Ex trinken würde..

IP: Gespeichert

Dash
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 12:04 PM     Sehen Sie sich das Profil von Dash an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von BeGo:
Ich hab keineswegs gesagt, dass man Alkoholiker ist wenn man mit 0,6 aufgehalten wird.

Nein du hast ihm nur gesagt er soll sich einen neuen Job suchen.

quote:
Original erstellt von BeGo:
Und das, wenn man 1 Liter Bier mit 5% auf Ex trinken würde..


Sag ich doch...2 Bier!

IP: Gespeichert

BeGo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2010 12:16 PM     Sehen Sie sich das Profil von BeGo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Dash:
Nein du hast ihm nur gesagt er soll sich einen neuen Job suchen.


Sag ich doch...2 Bier!


Genau, weil es schwierig sein wird, in eine ab-initio zu kommen und auch schwierig eine Lizenz zu bekommen..

Mh, leider nicht.. Da er sicherlich nicht eine Maß auf Ex getrunken hat.. Außerdem muss bedacht werden, dass die Resorption des Alkohols nicht auf einmal geht. Er wird ja auch nicht nüchtern eine Maß getrunken haben..


[Diese Nachricht wurde von BeGo am 08-26-2010 editiert.]

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Glideslope Inop
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-27-2010 08:20 AM     Sehen Sie sich das Profil von Glideslope Inop an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi,

quote:
Original erstellt von Upnaway:
Jetzt meine Frage: Wenn ich mich bei einer Airline bewerbe, muss ich dann einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beifügen oder reicht es wenn die eine Kopie des Führerscheins haben?

in meinem Fall hat der Arbeitgeber NIE nach einem Führungszeugnis gefragt (eine der Kranich-Airlines). Ich glaube mich zu erinnern, daß beim DLR ein Bogen auszufüllen ist. Führungszeugnis/KBA-Auszug wird NICHT verlangt.
Meine persönliche Einschätzung:
Führungszeugnis, Lizenz, KBA, etc. ist eine Sache zwischen DIR und dem LBA; alleine schon aus datenschutzrechtlichen Gründen, geht soetwas die Firma wenig an. Die KBA-Auszüge gehen normalerweise als Belegart O oder P direkt von Behörde zu Behörde (KBA->LBA). Wenn allerdings das LBA Zweifel an Deiner Eignung hat und Dir die Lizenz entzieht, DANN erfährt es der Arbeitgeber. Allerdings: sicher ohne Angabe von Gründen.
Wie das an der LFT gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Es ist ganz sicher eine äußerst schlechte Idee, als Pilot in irgendeiner Art und Weise mit Alkohol aufzufallen, jedoch ist das in der Regel eher eine Sache zwischen Einzelperson und Aufsichtsbehörde.
Grüße,
G/S Inop

[Diese Nachricht wurde von Glideslope Inop am 08-27-2010 editiert.]

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Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-27-2010 09:13 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also rein rechtlich stellt sich die Sache so dar, dass der zukünftige AG dich nach all jenen Dingen fragen darf, die im Hinblick auf deine mögliche Beschäftigung für ihn entscheidungserheblich sein können. Das klingt ein wenig schwammig, ist es wohl auch, aber ein Beispiel kann etwas zur Verdeutlichung beitragen, es ist z.B. anerkannt, dass ein künftiger Entscheidungsträger (z.B. Prokurist) nach eventuellen Vorstrafen in Bezug auf Wirtschaftsdelikte gefragt werden darf und dieser hierauf folglich wahrheitsgemäß antworten muss, einen künftigen Berufskraftfahrer dürfte diese Frage jedoch nicht gestellt werden, bzw. er muss sie nicht wahrheitsgemäß beantworten, was für ihn folgenlos bleiben muss.

Das ein Verkehrspilot nach alkoholbedingten Delikten bzw. Bestrafungen gefragt werden darf, und dieser insoweit auch einen entsprechenden KFB Auszug beibringen muss, ist insoweit unstrittig.

Ein guter AG wird sich diesen Nachweis auch erbringen lassen, selbst wenn er nur danach fragen würde müsstest du wohl wahrheitsgemäße Angaben machen.
Würdest du also auf eine solche Frage nicht wahrheitsgemäß antworten, könnte der AG den Arbeitsvertrag anfechten mit der möglichen Folge, dass dann widerum Schadenersatzansprüche auf die zukommen könnten.

Du solltest dich also im Vorfeld entsprechend beraten lassen, denn ganz so ohne ist die Angelegenheit nicht.

IP: Gespeichert

hikoudo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-27-2010 10:58 AM     Sehen Sie sich das Profil von hikoudo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wenn der AG fragt kannst Du die Frage immerhin wahrheitsgetreu beantworten und deine damalige Entscheidung begruenden. Damit duerftest Du zumindest Verstaendniss finden.

IP: Gespeichert

BeGo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-27-2010 12:11 PM     Sehen Sie sich das Profil von BeGo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Zum Thema AG und Auszug.
SWISS verlangt diesen Nachweis..

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Campkind
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-28-2010 06:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von Campkind an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
LH Ab-intio braucht auch einen Auszug. Und das DLR kann einem auch sehr viele unangenehme Fragen stellen, wenn man mit nicht-alkoholmäßigen Punkten ankommt...

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