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Autor | Thema: SEP Verlängerung |
Stabilizer737 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo Community, zur SEP- Verlängerung brauche ich innerhalb der letzten 12 Monate 12h auf SEP und einen Übungsflug. Den Übungsflug kann ich nächste Woche machen. Ich hoffe ihr wisst was ich meine IP: Gespeichert |
CE43 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, wenn Du nächste Woche Deine Voraussetzungen erfüllst, wird Dir das in deinem Schein eingetragen. Ist dann bis Nov. 13 gültig. Der Übungsflug muss nicht 45 Tage vor Ablauf sondern innerhalb des Jahres absolviert werden. Manche Behörden erwarten jedoch, dass eine Meldung an sie ergeht, damit sie Kenntnis haben über die Gültigkeit, da die Regelungen mit den 5 Jahren und Verlängerung mit 2 Jahren schon so manches Problem und Überraschungen mit sich gebracht haben. Dein fluglehrer, mit dem Du den Flug ja wahrscheinlich machen wirst, kann Dich da nochmals genau informieren. Viel Spass beim Übungsflug IP: Gespeichert |
saudi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Eine 45-Tage-Regelung gibt es nicht. Es ist so wie Du schon sagst: Bei vorzeitiger Erfüllung der Voraussetzungen wird die Verlängerung um zwei Jahre ab dem Datum der Erfüllung der Voraussetzungen (bei Dir also ab Übungsflug) in die Lizenz eingetragen. Willst Du keine Verkürzung des Zweijahresintervalls, dann darf der Übungsflug erst innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Berechtigung durchgeführt werden. Hier die LBA-Veröffentlichung: [Diese Nachricht wurde von saudi am 08-10-2011 editiert.] IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Das ist Quatsch!. Bitte lest die JAR-FCL 1.245. Wenn die Voraussetzungen für eine Verlängerung erfüllt sind, wird das Class-Rating um zwei Jahre ab dem Ablaufdatum - und nicht ab dem Übungsflug - verlängert. Übrigens gibt es eine 45-Tage-Regel, nämlich beim Medical. IP: Gespeichert |
imp Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hab ich das hier richtig gelesen (bzw wurde das richtig geschrieben): Wenn ich innerhalb der letzten 12 Monate 11 SEP Stunden nachweisen kann und nächste Woche 1h mit Lehrer, dann kann ich JETZT meinen SEP verlängern der im Mai 2012 ablaufen würde - bis Mai 2014 ? IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Selbstverständlich. So steht es auch im den JAR-FCL. IP: Gespeichert |
eazy Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @imp / RotorHead: Nicht ganz, die 12 (11+1) fraglichen Stunden müssen im 12- Monatszeitraum vor dem Ablauf der Gültigkeit sein. In dem genannten Fallbeispiel also seit Mai 2011. Ich meine allerdings: Es ist nicht vorgeschrieben, erst die Stunden, dann den Übungsflug zu machen, kannst den also auch schon bei weniger Stunden machen und den Rest anschließend fliegen - allerdings bekommst Du den Verlängerungsvermerk erst nach Erfüllung der Voraussetzungen eingetragen. IP: Gespeichert |
saudi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() RoorHead kennt sich mit Regelwerken sehr gut aus. Hier irrt er aber ausnahmsweise. Das Regelwerk spricht von drei Monaten vor Ablauf. Die 45 Tage-Regel des medicals war hier nicht gefragt, sondern es ging hier um die Verlängerung von Berechtigungegn (SEpiston). Die Verlängerungsregelungen werden auch regelmäßig so (verkürzend) angewandt. So werden die Berechtigungen bei vorzeitiger (früher als drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung) auch nur um ein bzw. zwei Jahre AB DEM ZEITPUNKT DES VORLIEGENS DER VORAUSSETZUNGEN verlängert. Das heißt, man verkürzt sein Intervall. Das ist mit meiner Lehrberechtigung und weiteren Fluglehrer-Lehrberechtigungen durch das LBA tatsächlich geschehen. Wir hatten den Antrag auf Verlängerung wegen Vorliegens der Voraussetzungen vorzeitig gestellt. Die Rücksendung der neu ausgestellten Lizenzen enthielten die neuen Fristen ab Vorliegend er Voraussetzungen. Die Verlängerunen wurden NICHT an die bestehenden Fristen "angekoppelt". Wer den link nicht lesen kann, hier die LBA-Original-Veröffentlichung: Vorzeitige Verlängerung von Berechtigungen Die Verlängerung von Berechtigungen (Klassen-, Muster-, Instrumentenflugberechtigungen) erfolgt nach JAR-FCL 1 bzw. 2 deutsch bei Erbringen der Voraussetzungen innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit für ein Jahr (bzw. 2 Jahre bei Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge) beginnend mit dem Ablaufdatum. Das Referat Lizenzierung des LBA (L 4) macht darauf aufmerksam, dass im Falle „vorzeitiger“ Verlängerungen (also vor Beginn des Drei-Monats-Zeitraumes) lediglich eine Verlängerung um ein Jahr (bzw. 2 Jahre, s. o.) ab dem Datum des Vorliegens der Voraussetzungen (i. d. R. zu erbringen durch die Befähigungsüberprüfung) erfolgen kann. Wird bei vorzeitiger Verlängerung ein Handeintrag durch eine anerkannte Person vorgenommen, so beträgt die Gültigkeit ab dem Datum der vorgezogenen Befähigungsüberprüfung ein Jahr (bzw. 2 Jahre, s.o.). IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Interessante Info, saudi. Möchte bezweifeln, dass das bei den Handeinträgen immer und überall so gelebt wird, ebenso dass die Landes-Behörden in jedem "falschen" Fall den Lehrer auf seinen Fehler aufmerksam machen. Frage in die Runde: Kann es sein, dass die von saudi genannte Regelung nur zur Anwendung kommt, wenn SEP per Befähigungsüberprüfung verlängert wird, aber nicht wenn es per Übungsflug passiert? Die Kombi Befähigungsüberprüfung & Handeintrag existiert in all denen Fällen, wo vor Ablauf der 2 Jahre aber ohne Vorliegen der 12h/6h/12LDG verlängert wird. [Diese Nachricht wurde von ITPilot am 08-12-2011 editiert.] IP: Gespeichert |
hikoudo Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Die von "saudi" genannte Regelung wird von mir auch bei Verlängerungen mittels Übungsflugs angewendet. Zumindest bei deutschen Lizenzen. IP: Gespeichert |
Stickshaker Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich wende das ganze ebenso wie Saudi an. IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Selbstverständlich müssen die 12 Stunden, 12 Start und 12 Landungen innerhalb der letzten 12 Monate der Gültigkeit der Klassenberechtigung zur Verlängerung mittels Übungsflug geleistet worden sein. - Der Übungsflug mit Lehrer ist nicht mit dem Überprüfungsflug mit Prüfer zu verwechseln. Hier nochmal zum Nachlesen:
quote: Mich erschreckt immer wieder, dass Piloten solche für sie wichtige Regeln nicht kennen. - Welche wichtigen Dinge wissen solche Piloten außerdem nicht? IP: Gespeichert |
saudi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Ich denke, wir sollten auf dem Teppich bleiben. Deinem Schlusssatz kann ich so nicht folgen. Warum sollen Piloten mehr wissen, als das LBA oder die Länderbehörden ? Selbst wenn Du also hier richtig liegen solltest und das LBA und/oder die Länderbehörde falsch, dann danke für die Info. Aber bis jetzt sehe ich die Praxis in meiner eigenen Lizenz noch anders. Im Übrigen fehlt mir auch so ein wenig die Schlüssigkeit, bei einer vorgezogenen Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer innerhalb der Gültigkeit die Verlängerung von zwei Jahren ab Datum der Befähigungsüberprüfung einzutragen, aber im Falle eines vorgezogenen "nur" -Übungsfluges mit einem Lehrer das Verlängerungsintervall von zwei Jahren an die bestehende Gültigkeit anzuhängen und damit eine längere Gesamtgültigkeit zu erhalten als bei einer Befähigungsüberprüfung mit Prüfer. Schaun wir mal. Reklamieren kann ich meine verkürzte PIC SEpiston jetzt ohnehin nicht mehr. Und ansonsten sehe ich das gelassener .... und wenn ich was nicht weiss, dann frage ich Rotorhead :-) [Diese Nachricht wurde von saudi am 08-13-2011 editiert.] IP: Gespeichert |
hikoudo Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Solange das LBA als lizenzerteilende Behörde den JAR Text falsch ausgelegt veröffentlicht, muß man sich leider an die falsch ausgelegte Veröffentlichung halten. Alternativ besteht die Möglichkeit des Klageweges oder die Beschwerde beim Amt. Wird es zielführend sein? Nach FCL könntest Du den SEP verlängern, in der Woche danach 12 Stunden fliegen, Übungsflug machen und voila: drei Jahre und zweiundfünfzig Wochen Ruhe. Ob das der Sinn der Übung ist? IP: Gespeichert |
saudi Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Kleiner Nachtrag: Das LBA hat auf seinem Verlängerungsantrag ebenfalls einen klärenden hinweis gegeben. Danach spielt es keine Rolle, ob Handeintrag durch Prüfer oder Lehrer: http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/33082/publicationFile/1485/Nachw_Ha ndeintrag_SEP_FI.pdf Zur Gültigkeitsdauer der Verlängerung:
[Diese Nachricht wurde von saudi am 08-13-2011 editiert.] IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Nö, so gehts definitiv nicht, da die Voraussetzungen 12h/6h/12LDG innerhalb des letzten Jahres der Gültigkeit vorliegen müssen. Siehe weiter oben, Beitrag von eazy. IP: Gespeichert |
MikeWhiskey Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Was ist eigentlich, wenn ich die 12h nicht innerhalb eines Jahres vor Ablauf der SEP zusammen bekomme, wohl aber mehr als 12h innerhalb der 24 Monate habe (im extremsten Fall 12h innerhalb der letzten 24 Monate, aber 0h inner der letzten 12 Monate)??? IP: Gespeichert |
MikeWhiskey Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Doppelpost, sorry [Diese Nachricht wurde von MikeWhiskey am 08-14-2011 editiert.] IP: Gespeichert |
ITPilot Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Ja, dann kannste nicht per Übungsflug verlängern, sondern musst entweder Befähigungsüberprüfung machen oder nochmal 12h/12LDG fliegen. IP: Gespeichert |
ASH-25 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Mal am Rande bemerkt: Aus dem von Rotor-Head zitierten Gesetzestext ergibt sich ebenfalls, dass alle Piloten, die beruflich in den Simulator müssen, die jeweilige Session als "Übungsflug" geltend machen können. Ist dann also nicht mehr auf einer C172 o.ä. nötig. Es müssen dann "nur" noch die 12 Std geflogen werden - oder, wenn die nicht vorliegen, eine richtige Verlängerungs-PRÜFUNG mit einem Sachverständigen. Für alle ATPL-ler im active-Job halte ich diese ganze Verlängerungsregelung übrigens für einen schlechten Witz. Da fliegt man bis zu 900 Std im Jahr um die ganze Welt und bekommt damit noch nicht mal SEP verlängert(so wie früher, vor JAR-FCL). Vielmehr Sinn als diese hohle "Stundenfliegerei" im Geradeausflug würde die alleinige Mindestanzahl von Starts und Landungen machen, damit man sich an die andere Optik bei Start und Landung auf einem SEP-A/C gewöhnt. Auch da waren wieder mal die Flugschul-und Charterlobbyisten erfolgreich. IP: Gespeichert |
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