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Autor Thema:   SEP Verlängerung
Stabilizer737
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-10-2011 04:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von Stabilizer737 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Community,

zur SEP- Verlängerung brauche ich innerhalb der letzten 12 Monate 12h auf SEP und einen Übungsflug.

Den Übungsflug kann ich nächste Woche machen.
Der SEP läuft aber erst im November aus.
Die Frage ist nun, kann man mir den SEP, ich erfülle die Vorraussetzungen, nächste Woche ab Datum Übungsflug für die nächsten 2 Jahre Verlängern, oder muss die Verlängerung innerhalb dieser 45Tage Regeleúng zum eigentlichen Ablaufdatum passieren...

Ich hoffe ihr wisst was ich meine

IP: Gespeichert

CE43
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-10-2011 05:16 AM     Sehen Sie sich das Profil von CE43 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,
wenn Du nächste Woche Deine Voraussetzungen erfüllst, wird Dir das in deinem Schein eingetragen. Ist dann bis Nov. 13 gültig. Der Übungsflug muss nicht 45 Tage vor Ablauf sondern innerhalb des Jahres absolviert werden. Manche Behörden erwarten jedoch, dass eine Meldung an sie ergeht, damit sie Kenntnis haben über die Gültigkeit, da die Regelungen mit den 5 Jahren und Verlängerung mit 2 Jahren schon so manches Problem und Überraschungen mit sich gebracht haben. Dein fluglehrer, mit dem Du den Flug ja wahrscheinlich machen wirst, kann Dich da nochmals genau informieren.
Viel Spass beim Übungsflug

IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-10-2011 11:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Stabilizer737:
Hallo Community,

Den Übungsflug kann ich nächste Woche machen.
Der SEP läuft aber erst im November aus.
Die Frage ist nun, kann man mir den SEP, ich erfülle die Vorraussetzungen, nächste Woche ab Datum Übungsflug für die nächsten 2 Jahre Verlängern, oder muss die Verlängerung innerhalb dieser 45Tage Regeleúng zum eigentlichen Ablaufdatum passieren...

Ich hoffe ihr wisst was ich meine


Eine 45-Tage-Regelung gibt es nicht. Es ist so wie Du schon sagst: Bei vorzeitiger Erfüllung der Voraussetzungen wird die Verlängerung um zwei Jahre ab dem Datum der Erfüllung der Voraussetzungen (bei Dir also ab Übungsflug) in die Lizenz eingetragen.

Willst Du keine Verkürzung des Zweijahresintervalls, dann darf der Übungsflug erst innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Berechtigung durchgeführt werden.

Hier die LBA-Veröffentlichung:
http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/vorzeitige%20Verl%C3%A4nge rung.html?nn=30636

[Diese Nachricht wurde von saudi am 08-10-2011 editiert.]

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-10-2011 03:35 PM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von saudi:
Bei vorzeitiger Erfüllung der Voraussetzungen wird die Verlängerung um zwei Jahre ab dem Datum der Erfüllung der Voraussetzungen (bei Dir also ab Übungsflug) in die Lizenz eingetragen.

Das ist Quatsch!. Bitte lest die JAR-FCL 1.245. Wenn die Voraussetzungen für eine Verlängerung erfüllt sind, wird das Class-Rating um zwei Jahre ab dem Ablaufdatum - und nicht ab dem Übungsflug - verlängert.

Übrigens gibt es eine 45-Tage-Regel, nämlich beim Medical.

IP: Gespeichert

imp
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-11-2011 10:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von imp an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hab ich das hier richtig gelesen (bzw wurde das richtig geschrieben):

Wenn ich innerhalb der letzten 12 Monate 11 SEP Stunden nachweisen kann und nächste Woche 1h mit Lehrer, dann kann ich JETZT meinen SEP verlängern der im Mai 2012 ablaufen würde - bis Mai 2014 ?

IP: Gespeichert

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-11-2011 10:58 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Selbstverständlich. So steht es auch im den JAR-FCL.

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eazy
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-12-2011 04:40 AM     Sehen Sie sich das Profil von eazy an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@imp / RotorHead:

Nicht ganz, die 12 (11+1) fraglichen Stunden müssen im 12- Monatszeitraum vor dem Ablauf der Gültigkeit sein. In dem genannten Fallbeispiel also seit Mai 2011.

Ich meine allerdings: Es ist nicht vorgeschrieben, erst die Stunden, dann den Übungsflug zu machen, kannst den also auch schon bei weniger Stunden machen und den Rest anschließend fliegen - allerdings bekommst Du den Verlängerungsvermerk erst nach Erfüllung der Voraussetzungen eingetragen.

IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-12-2011 04:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
RoorHead kennt sich mit Regelwerken sehr gut aus. Hier irrt er aber ausnahmsweise. Das Regelwerk spricht von drei Monaten vor Ablauf.
Die 45 Tage-Regel des medicals war hier nicht gefragt, sondern es ging hier um die Verlängerung von Berechtigungegn (SEpiston).

Die Verlängerungsregelungen werden auch regelmäßig so (verkürzend) angewandt. So werden die Berechtigungen bei vorzeitiger (früher als drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung) auch nur um ein bzw. zwei Jahre AB DEM ZEITPUNKT DES VORLIEGENS DER VORAUSSETZUNGEN verlängert. Das heißt, man verkürzt sein Intervall.

Das ist mit meiner Lehrberechtigung und weiteren Fluglehrer-Lehrberechtigungen durch das LBA tatsächlich geschehen. Wir hatten den Antrag auf Verlängerung wegen Vorliegens der Voraussetzungen vorzeitig gestellt. Die Rücksendung der neu ausgestellten Lizenzen enthielten die neuen Fristen ab Vorliegend er Voraussetzungen. Die Verlängerunen wurden NICHT an die bestehenden Fristen "angekoppelt".
Das wird vom LBA wie auch von unserer Länder-Behörde so gehandhabt.

Wer den link nicht lesen kann, hier die LBA-Original-Veröffentlichung:

Vorzeitige Verlängerung von Berechtigungen

Die Verlängerung von Berechtigungen (Klassen-, Muster-, Instrumentenflugberechtigungen) erfolgt nach JAR-FCL 1 bzw. 2 deutsch bei Erbringen der Voraussetzungen innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit für ein Jahr (bzw. 2 Jahre bei Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge) beginnend mit dem Ablaufdatum.

Das Referat Lizenzierung des LBA (L 4) macht darauf aufmerksam, dass im Falle „vorzeitiger“ Verlängerungen (also vor Beginn des Drei-Monats-Zeitraumes) lediglich eine Verlängerung um ein Jahr (bzw. 2 Jahre, s. o.) ab dem Datum des Vorliegens der Voraussetzungen (i. d. R. zu erbringen durch die Befähigungsüberprüfung) erfolgen kann.

Wird bei vorzeitiger Verlängerung ein Handeintrag durch eine anerkannte Person vorgenommen, so beträgt die Gültigkeit ab dem Datum der vorgezogenen Befähigungsüberprüfung ein Jahr (bzw. 2 Jahre, s.o.).

IP: Gespeichert

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-12-2011 12:19 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Interessante Info, saudi. Möchte bezweifeln, dass das bei den Handeinträgen immer und überall so gelebt wird, ebenso dass die Landes-Behörden in jedem "falschen" Fall den Lehrer auf seinen Fehler aufmerksam machen.

Frage in die Runde: Kann es sein, dass die von saudi genannte Regelung nur zur Anwendung kommt, wenn SEP per Befähigungsüberprüfung verlängert wird, aber nicht wenn es per Übungsflug passiert? Die Kombi Befähigungsüberprüfung & Handeintrag existiert in all denen Fällen, wo vor Ablauf der 2 Jahre aber ohne Vorliegen der 12h/6h/12LDG verlängert wird.

[Diese Nachricht wurde von ITPilot am 08-12-2011 editiert.]

IP: Gespeichert

hikoudo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-12-2011 03:11 PM     Sehen Sie sich das Profil von hikoudo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Die von "saudi" genannte Regelung wird von mir auch bei Verlängerungen mittels Übungsflugs angewendet. Zumindest bei deutschen Lizenzen.

IP: Gespeichert

Stickshaker
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-13-2011 03:04 AM     Sehen Sie sich das Profil von Stickshaker an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich wende das ganze ebenso wie Saudi an.

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RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-13-2011 08:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Selbstverständlich müssen die 12 Stunden, 12 Start und 12 Landungen innerhalb der letzten 12 Monate der Gültigkeit der Klassenberechtigung zur Verlängerung mittels Übungsflug geleistet worden sein. - Der Übungsflug mit Lehrer ist nicht mit dem Überprüfungsflug mit Prüfer zu verwechseln.

Hier nochmal zum Nachlesen:

quote:
JAR-FCL 1.245 Klassen- und Musterberechtigungen – Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung

...

(c) Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung

Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind für zwei Jahre gültig, beginnend mit dem Ausstellungsdatum oder, bei der Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer, mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.

(1) Sämtliche Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und sämtliche Berechtigungen für Reisemotorsegler – Verlängerung

Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten oder Klassenberechtigungen für Reisemotorsegler muss der Bewerber:

(i) innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in Übereinstimmung mit Anhang 1 zu JAR-FCL 1.240 und 1.295 und Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240 mit einem anerkannten Prüfer in der entsprechenden Klasse ablegen oder

(ii) innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung zwölf Flugstunden entweder auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler nachweisen, einschließlich:

(A) sechs Stunden als verantwortlicher Pilot
(B) zwölf Starts und zwölf Landungen und
(C) einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.

(iii) Ist der Bewerber sowohl im Besitz einer Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk als auch für Reisemotorsegler, kann er die unter (i) aufgeführten Anforderungen entweder in einer der beiden Klassen oder die unter (ii) aufgeführten Anforderungen entweder in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen insgesamt nachweisen und eine Verlängerung für beide Berechtigungen erlangen.


Mich erschreckt immer wieder, dass Piloten solche für sie wichtige Regeln nicht kennen. - Welche wichtigen Dinge wissen solche Piloten außerdem nicht?


IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-13-2011 10:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RotorHead:
Mich erschreckt immer wieder, dass Piloten solche für sie wichtige Regeln nicht kennen. - Welche wichtigen Dinge wissen solche Piloten außerdem nicht?

Ich denke, wir sollten auf dem Teppich bleiben. Deinem Schlusssatz kann ich so nicht folgen. Warum sollen Piloten mehr wissen, als das LBA oder die Länderbehörden ?
Es ist hier kein Geheimnis, dass das LBA häufig ein anderes Verständnis vom Luftrecht hat, als gewöhnliche Piloten. Das Forum hier ist voll davon. Das hattest auch Du nicht anders gesehen. Denn meine Frage der Verkürzung hattest Du mal wie folgt beantwortet: ://www.pilots.de/ubb/NonCGI/Forum4/HTML/007137.html

Selbst wenn Du also hier richtig liegen solltest und das LBA und/oder die Länderbehörde falsch, dann danke für die Info. Aber bis jetzt sehe ich die Praxis in meiner eigenen Lizenz noch anders.

Im Übrigen fehlt mir auch so ein wenig die Schlüssigkeit, bei einer vorgezogenen Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer innerhalb der Gültigkeit die Verlängerung von zwei Jahren ab Datum der Befähigungsüberprüfung einzutragen, aber im Falle eines vorgezogenen "nur" -Übungsfluges mit einem Lehrer das Verlängerungsintervall von zwei Jahren an die bestehende Gültigkeit anzuhängen und damit eine längere Gesamtgültigkeit zu erhalten als bei einer Befähigungsüberprüfung mit Prüfer.

Schaun wir mal. Reklamieren kann ich meine verkürzte PIC SEpiston jetzt ohnehin nicht mehr. Und ansonsten sehe ich das gelassener .... und wenn ich was nicht weiss, dann frage ich Rotorhead :-)

[Diese Nachricht wurde von saudi am 08-13-2011 editiert.]

IP: Gespeichert

hikoudo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-13-2011 10:42 AM     Sehen Sie sich das Profil von hikoudo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Solange das LBA als lizenzerteilende Behörde den JAR Text falsch ausgelegt veröffentlicht, muß man sich leider an die falsch ausgelegte Veröffentlichung halten. Alternativ besteht die Möglichkeit des Klageweges oder die Beschwerde beim Amt. Wird es zielführend sein? Nach FCL könntest Du den SEP verlängern, in der Woche danach 12 Stunden fliegen, Übungsflug machen und voila: drei Jahre und zweiundfünfzig Wochen Ruhe. Ob das der Sinn der Übung ist?

IP: Gespeichert

saudi
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-13-2011 10:54 AM     Sehen Sie sich das Profil von saudi an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kleiner Nachtrag:
Das LBA hat auf seinem Verlängerungsantrag ebenfalls einen klärenden hinweis gegeben. Danach spielt es keine Rolle, ob Handeintrag durch Prüfer oder Lehrer: http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/33082/publicationFile/1485/Nachw_Ha ndeintrag_SEP_FI.pdf

Zur Gültigkeitsdauer der Verlängerung:
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind zwei Jahre gültig. Die Laufzeit
beginnt bei der Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit
(vgl. JAR-FCL 1.245 (c) deutsch).
Bei vorzeitigen Verlängerungen ist zu beachten, dass die Erbringung der Nachweise aufgrund zeitlicher
Faktoren teilweise zu kürzeren Gültigkeitszeiträumen führen kann. Im Falle unkorrekt erteilter
Handeinträge wird die zuständige Stelle ggf. lizenzrechtliche Maßnahmen vornehmen, die für den
Lizenzinhaber mit Kosten verbunden sein können. Wir empfehlen daher grundsätzlich, die Verlängerung
INNERHALB DER DREI MONATE VOR DEM ABLAUF der Gültigkeit der Berechtigung durchzuführen. Bitte
beachten Sie auch die Hinweise auf www.lba.de.


Auch der von rotorhead zitierten FCL 1.245 ist nichts anderes zu entnehmen. Der Fettdruck gibt die Zeiträume an (3 bzw. 12 Monate), in denen die Nachweise zu erbringen sind. Dem sind aber keine Hinweise zu einer vorgezogenen Eintragung zu entnehmen.
Es spielt - abgesehen von den unterschiedlichen Nachweiszeiträumen - auch keine Rolle, ob Prüfer oder Lehrer den vorgezogenen Eintrag durchführt. Etwas anderes ist auch dem hier zitierten Text des LBA nicht zu entnehmen.

[Diese Nachricht wurde von saudi am 08-13-2011 editiert.]

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ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-13-2011 09:40 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von hikoudo:
Nach FCL könntest Du den SEP verlängern, in der Woche danach 12 Stunden fliegen, Übungsflug machen und voila: drei Jahre und zweiundfünfzig Wochen Ruhe. Ob das der Sinn der Übung ist?

Nö, so gehts definitiv nicht, da die Voraussetzungen 12h/6h/12LDG innerhalb des letzten Jahres der Gültigkeit vorliegen müssen. Siehe weiter oben, Beitrag von eazy.

IP: Gespeichert

MikeWhiskey
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-14-2011 12:06 PM     Sehen Sie sich das Profil von MikeWhiskey an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Was ist eigentlich, wenn ich die 12h nicht innerhalb eines Jahres vor Ablauf der SEP zusammen bekomme, wohl aber mehr als 12h innerhalb der 24 Monate habe (im extremsten Fall 12h innerhalb der letzten 24 Monate, aber 0h inner der letzten 12 Monate)???

IP: Gespeichert

MikeWhiskey
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-14-2011 12:11 PM     Sehen Sie sich das Profil von MikeWhiskey an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Doppelpost, sorry

[Diese Nachricht wurde von MikeWhiskey am 08-14-2011 editiert.]

IP: Gespeichert

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-14-2011 12:12 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von MikeWhiskey:
Was ist eigentlich, wenn ich die 12h nicht innerhalb eines Jahres vor Ablauf der SEP zusammen bekomme, wohl aber mehr als 12h innerhalb der 24 Monate habe (im extremsten Fall 12h innerhalb der letzten 24 Monate, aber 0h inner der letzten 12 Monate)???

Ja, dann kannste nicht per Übungsflug verlängern, sondern musst entweder Befähigungsüberprüfung machen oder nochmal 12h/12LDG fliegen.

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ASH-25
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-14-2011 12:39 PM     Sehen Sie sich das Profil von ASH-25 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mal am Rande bemerkt:
Aus dem von Rotor-Head zitierten Gesetzestext ergibt sich ebenfalls, dass alle Piloten, die beruflich in den Simulator müssen, die jeweilige Session als "Übungsflug" geltend machen können.
Ist dann also nicht mehr auf einer C172 o.ä. nötig.
Es müssen dann "nur" noch die 12 Std geflogen werden - oder, wenn die nicht vorliegen, eine richtige Verlängerungs-PRÜFUNG mit einem Sachverständigen.
Für alle ATPL-ler im active-Job halte ich diese ganze Verlängerungsregelung übrigens für einen schlechten Witz.
Da fliegt man bis zu 900 Std im Jahr um die ganze Welt und bekommt damit noch nicht mal SEP verlängert(so wie früher, vor JAR-FCL).
Vielmehr Sinn als diese hohle "Stundenfliegerei" im Geradeausflug würde die alleinige Mindestanzahl von Starts und Landungen machen, damit man sich an die andere Optik bei Start und Landung auf einem SEP-A/C gewöhnt.
Auch da waren wieder mal die Flugschul-und Charterlobbyisten erfolgreich.

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