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  Förderung für ein Typerating bei Jobzusage

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Autor Thema:   Förderung für ein Typerating bei Jobzusage
pac
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-03-2011 05:36 AM     Sehen Sie sich das Profil von pac an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin miteinander,

wenn man ein Typerating macht, gibt es eine sogenannte freiwillige Förderung nach dem SGB III. im §10 beschrieben. Nicht jedes Arbeitsamt zahlt den vollen Betrag des Ratings, aber immerhin!! Und es gibt Fälle, indem dieses voll gezahlt wird.

Ich habe gerade bei der Arbeitsagentur angerufen: Den §10 gibt es nicht mehr.

Dann gibt es den §48, der beinhaltet, dass man bei längerer Arbeitslosigkeit zumindest Simulatorstunden zur Vorbereitung für das Screening unterstützt werden.

Diesen Paragraphen gibt es nicht mehr.

§82 ist eine Förderung der Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten während des Ratings.

Wird nicht bezahlt, da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe das noch länger als drei Monate dauert. (obwohl mein Zeitvertrag in 5 Monaten ausläuft).


Uuund nuun, kommt bald die Post von meinem Finanzamt nach Hause, die mir berichtet, dass ich meine ATPL- Ausbildung nicht von der Steuer absetzen kann??

Deutschland muss richtig reich sein.

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McFly320
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-03-2011 07:38 AM     Sehen Sie sich das Profil von McFly320 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
klar ist Deutschland richtig reich. Was dachtest Du denn ?

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uweheldt
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-03-2011 12:54 PM     Sehen Sie sich das Profil von uweheldt an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Na klar kannste die ATPL Ausbildung von der Steuer absetzen, vorausgesetzt man hat genügend Lohnsteuer in dem entsprechenden Zeitraum gezahlt..

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Speedbrakes
Experienced Board Captain
erstellt am: 11-05-2011 02:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von Speedbrakes an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Onkel Schäuble hat doch einer aktuellen Rechnung zufolge 40 MILLIARDEN EUR mehr in der Kasse....

Das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, fällt nach Jahren ein Urteil und erachtet Ausbildungskosten bei einer Erstausbildung als sogenannte Werbungskosten (ein Pilot und eine Ärztin hatten geklagt!).

Daraufhin ver*****en uns unsere Poliktiker und ändern die Gesetzeslage dahingehend, dass dieses Urteil ausgehebelt wird.

Bis 2004 waren Erstausbildungen und Erststudien in Gänze als Werbungskosten absetzbar. Jetzt sind sie es nur bis zu einer Summe von 4000 EUR pro Jahr als sogenannte Sonderausgaben. Diese kann man aber immer nur im jeweiligen Jahr geltend machen. Die meisten Studenten und ATPL-Flugschüler profitieren davon ja enorm, weil sie bereits während des Studiums bzw. der Ausbildung mindestens 50.000 EUR brutto / Jahr verdienen.

Rechtsstaat ?
Fehlanzeige!

Das ist die pure Ver*****e sondergleichen.

Manchmal wünscht man sich eine RAF zurück.

Vielleicht kann die VC ja noch irgendetwas unternehmen oder man kann versuchen selbst dagegen zu klagen, aber ihr wisst ja dass dies immer mit Kapitaleinsatz verbunden ist.

Happy landings!

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