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Autor | Thema: Rundflüge anbieten/ Flugbetrieb gründen |
Gulfscream Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, da ich nach meinem Lizenzerhalt auch endlich mal Pilot sein möchte, ist eine meiner Ideen das selbst in die Hand zu nehmen. Meine Idee ist es eine Art Rundflüge anzubieten, in einer 4 sitzigen Maschine. Ich möchte die Möglichkeit haben zumindest kostendeckend zu fliegen, eher noch ein paar Euro zu verdienen. Dazu würde ich gerne dafür werben können. Die LuftBO hab ich durchgeforstet und eigentlich keine nützlichen Infos finden können. Das LBA hat mich auf das zuständige Regierungspräsidium verwiesen, und die haben mich dort nicht ernst genommen, da ich zuwenig Infos darüber habe. Der Sachbearbeiter sagte nur ich bräuchte einen Halterschaftsvertrag und sollte 2 Artikel in der LuftBO lesen, die nicht wirklich halfen. Hat also von euch jemand Ideen, wie ich da vorgehen kann, was für Genehmigungen ich brauchen könnte, und was für Bedingungen zu erfüllen sind? Es kann durchaus sein dass, das hier eine naive Idee ist, aber irgendwie muss ich das ja erfahren, also gebt mir euren ehrlichen Input, wenn ihr was wisst IP: Gespeichert |
joyflight Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() du musst einfach eine luftgesellschaft gründen. Also ein Luftfahrtunternehmen, mit AOC Ausnahmen gibt es meines wissens, wenn du Flugschule bist: dann nur rundflüge, und wenn du bei einer auswärtigen Landung "erwischt" wirst, war alles umsonst ... Also erste entscheidung: flugbetrieb oder rundflüge, wenn wirklich nur rundflüge, dann schliess dich am besten zusammen mit deinem vercharterer ode reiner schule vor ort: denn so oder so, sind die personal-auflagen so hoch, dass du als 1-mann-show nichts bewerkstelligen kannst (nichtmal wenn du viel zeit hast: verschiedene positionen müssen von verschiedenen menschen besetzt sein) rechne mit leerlaufkosten (allein für papierkram) mit nicht unter 1000 euro pro monat - das ist mein stand von vor 4 jahren, dieses geld kannst du dir nicht schönrechnen, dieses muss hart über die theke .... dutzende nichtbezahlte eigene arbeitsstunden kommen selbstverständlich hinzu viel spass, und berichte wie's ausgegangen ist PS: finanzielle auflagen git's auch (mind xxx... euro auf dem konto) evtl. sind rundflüge davon ausgenommen, aber niemand beginnt mit der genehmigung wenn das risiko besteht, dass du mittendrin pleite bist [Diese Nachricht wurde von joyflight am 01-18-2013 editiert.] IP: Gespeichert |
ROLIS Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Moin, meiner Erfahrung nach, ist es bei so Behörden, wie dem RP immer mal hilfreich persönlich zu erscheinen (falls Du das nicht sowieso schon gemacht hast). Am Telefon wird man meiner Erfahrung nach gerne mal abgebügelt. Ansonsten finde ich es eine gute Idee, auch wenn es viel mehr als Kostendeckung wahrscheinlich kaum geben wird. Gruß, Rol. IP: Gespeichert |
AoA Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich kann mich erinnern, das (zumindest in Bayern) das Luftamt einmal eine Empfehlung herausgegeben hat, das auf Luftfahrtveranstaltungen nur Piloten mit mind. 150 Std PIC-Zeit Rundflüge durchführen sollten. Das war zwar nicht verbindlich, zeigt aber, das die dich da wahrscheinlich als Neu-Scheininhaber nicht besonders Ernst nehmen werden (daher evtl auch die Aussage erst mal bei einem Rundflugunternehmen Erfahrung zu sammeln?). Abgesehen davon sind nur wenige Paxe bereit, soviel für Rundflüge in einem 4-Sitzer zu bezahlen, daß du damit Gewinn machen kannst. Möchte Dir das nicht ausreden, aber rechne Dir mal vorher Deine Selbstkosten durch. [Diese Nachricht wurde von AoA am 01-18-2013 editiert.] IP: Gespeichert |
free-max New Board Member |
![]() ![]() ![]() ![]() Für Rundflüge ( das sind Flüge mit Start und Landung auf dem gleichen Flugplatz) brauchst du eine Betriebsgenehmigung nach Luftverkehrsgesetz §20 - Die AOC bekommst du von Luftamt / RP; Für Streckenflüge (Flüge zu einem anderen Flugplatz) brauchst du eine Genehmigung nach EU VO 1008/2008 Art 3 - Die AOC bekommst du vom LBA; Die Genehmigungspflicht hast du immer bei gewerblicher Beförderung fremder Personen oder Sachen mit Flugzeugen. Ausnahmen durch Unternehmen oder Flugschulen gibt es nicht. Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen seine eigenen Beschaftigten oder eine Flugschule ihre eigenen Fluglehrer unentgeltlich befördert. Privat kannst du auf kleinen Flugzeugen auch deinen Bekannten mitnehmen, solange es nicht gewerblich ist. Hast du einen CPL / ATPL kannst du dir dafür auch die Kosten mit deinem Bekannten teilen (wenn das Flugzeug max 4 Sitzplätze hat). Mit PPL gehts nach FCL nur noch "ohne Vergütung" (keine Landegebühr, keine Cola danach).
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Bayern New Board Member |
![]() ![]() ![]() ![]() Also, Nette Idee. Vom Grundsatz ist das ganze nur etwas Bürokratie. Du benötigst ein AOC auf Landerebene um Rundflüge durchzuführen. Die Charterlösungen etc. sind illegal. Ein AOC bekommst Du, wenn Du ein paar Vorraussetzungen erfüllst, die da wären: - ausreichende Kapitalausstattung (je nach Bundesland zwischen 40.000 und 100.000 Euro), - natürlich ein geeignetes Flugzeug, welches alles Bedingungen erfüllt - d.h. gewerbliche Wartung, komplette L-Akte seit Herstellung, TW nicht älter als 12 Jahre und auch so keine abgelaufenen Teile. Denke aber daran, ein Flugzeug ist kein Flugzeug, Du benötigst ein Reserveflugzeug. Angenehmer Nebeneffekt - das kann man auch verchartern. - Räumlichkeiten - "etwas" Paperwort wie OM A-D, QMH, CAME - Instandhaltungs- und CAMO-Verträge, - diverse Postholder, die jedoch bei Kleinstunternehmen vereinfacht gesehen werden und mehrfach besetzt werden können. Wenn Du Fluglehrer bist, kannst Du eigentlich bei auf QS alles machen. Ansonsten benötigst Du halt noch einen HT. So - hoffe nichts vergessen zu haben - ach ja, wenn Du heute anfängst, hast Du gute Chancen nächstes Jahr an den Start zu gehen. Das Problem ist nicht die Behörde, die ist meistens hilfsbereit, sondern der unterschätzte Arbeitsaufwand. Gruß aus Bayern, lass was von Dir hören IP: Gespeichert |
Gulfscream Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Danke für die Antworten! sehr aufschlussreich. Ich werde persönlich beim RP vorbeigehen und sehen ob ich so mehr rausfinde. Wenn ich aber auch für Rundflüge ein AOC mit verschiedenen Postholdern etc brauche, plus 40-100k aufm Konto wird das eher nichts. Ich dachte für bis zu 4-sitzige Maschine gäbe es eine Ausnahme (hatte ich irgendwo gelesen). Und dass man gewerblich mit UL fliegen kann ohne AOC finde ich schon interessant, aber ich bräuchte für meinen Zweck einen Viersitzer... IP: Gespeichert |
RotorHead Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Falsch! - Siehe § 23 LuftBO. Ein UL hat nämlich ein Lufttüchtigkeitszeugnis als Luftsportgerät und nicht zum gewerblichen Transport. Das Übrige stimmt. IP: Gespeichert |
ab-leak Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() in welchem bundesland willste an den start gehen? IP: Gespeichert |
Gulfscream Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() in NRW IP: Gespeichert |
free-max New Board Member |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Das ist ein gern verkauftes Märchen. Eine Ausnahme für das Anbieten und Durchführen von Rundflügen ohne AOC gibt es weder für 2-sitzige noch für 4-sitzige Flugzeuge. Grundlage des Märchens: Nach dem Luftverkehrsgesetz § 20 sind grundsätzlich auch alle nichtgewerblichen, "Privaten Flüge" mit z.B. Bekannten, Freunden - bei Aufteilung der Flugkosten - Genehmigungspflichtig. Davon sind Luftfahrzeuge mit max 4 Sitzplätzen ausgenommen. Das besagt, wie schon ausgeführt: "Privat kannst du auf kleinen Flugzeugen auch deinen Bekannten mitnehmen, solange es nicht gewerblich ist. Hast du einen CPL / ATPL kannst du dir dafür auch die Kosten mit deinem Bekannten teilen." Wenn das Flugzeug aber mehr als 4 Sitzplätze hat, dann benötigst du dafür auch bei privaten Flügen eine Betriebsgenehmigung. [Diese Nachricht wurde von free-max am 01-22-2013 editiert.] IP: Gespeichert |
applemax Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo! Was Du versuchen kannst, ist eine Genehmigung zu bekommen für „Nichtgewerbliche Flüge gegen Entgelt“. Die kann die Landesluftfahrtbehörde mit einigem Ermessensspielraum ausstellen. Vor ein paar Jahren habe ich das in Baden-Württemberg problemlos bekommen. Wir hatten ein Flugzeug, das im Sommerhalbjahr für Luftarbeit verwendet wurde, und bei dem es sich nicht gelohnt hätte, es in ein Luftfahrtunternehmen einzubringen. Mit dieser Genehmigung konnte man dann im Rest des Jahres genug Flüge durchführen, dass es wenigstens einen Teil seiner Fixkosten wieder hereingeflogen hat. Das geht am einfachsten, indem man persönlich zur Behörde geht und sich mit der zuständigen Person zu einem Beratungsgespräch trifft. Die haben (zumindest in meinem Fall) auch ein paar Informationsblätter und Checklisten über die beizubringenden Unterlagen gehabt. Der Haken an der Sache steckt im Wort nichtgewerblich, denn von dem interessiert die Behörde vor allem der Teil _werb_, den man genau _nicht_ machen darf. Passagieraquise also erstmal nur im Bekannten- oder Firmenkreis und dann weiter per Mundpropaganda. Wenn die (oder die Konkurrenz, die noch viel schärfer aufpasst!) irgendwo ein Inserat, einen Flyer, ein Plakat oder Werbung im Internet (woe sie besonders leicht zu finden ist!) sehen ist Schluß mit lustig, ab dem Moment ist es dann illegaler gewerblicher Personentransport! Ich finde, einen Versuch ist es Wert und Du kannst auf diese Weise Erfahrung mit dem Geschäft sammeln, ohne Geld und Zeit (viel davon!) in ein AOC stecken zu müssen. Grüße IP: Gespeichert |
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