![]() ![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
|
nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag |
Autor | Thema: Steuerliche Absetzung ATPL + Typerating als Zweit/Drittausbildung |
blueangel_91 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo liebe Kollegen. Ich weiss das ewige Thema mit den Steuern. Die Beiträge hier im Forum sind etwas älter, aber vielleicht hat ja jemand die neuesten und verlässlichsten Informationen. Ich habe im Jahr 2004 eine Diplomprüfung absolviert im Bereicht Luftfahrt. Also meine 1ste Aubbildung. 2005 habe ich mein ATPL(Zweitausbildung) begonnen, den ich 2006 absolvierte. 2007 fand ich eine Anstellung und zahlte dabei auch für das Typerating(auch Zweit/Drittausbildung) Hier meine Frage. Inwieweit kann ich denn die Kosten absetzen? Laut Foren und Gespräche mit 2 Steuerberater, sollte es möglich sein. Ich bin was Steuer anbelangt ein wirklicher Anfänger und blicke da nicht ganz durch. Aber hier mein ganz wichtiger Punkt? Sagen wir die meine ganzen Kosten wären knapp 80.000€ gewesen. Kann man sich dann jedes Jahr die Einkommenssteuer(ca 20.000€ EKST pro Jahr) sparen bis 80.000 erreicht sind also 2007, 2008, 2009 und 2010? Oder kann man jeweils nur was man pro Jahr an Kredit zurüeckzahlt absetzen, also ca 6000€ pro Jahr, ich vermute als Werbungskosten. Ich bin für jede Info sehr dankbar auch für ander Kontakte zu wirklich in dieser Hinsicht erfolgreichen Steuerberatern. Vielen Dank. Fly Safe IP: Gespeichert |
B722 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das neueset "brauchbare" Urteil zu Piloten (Zweit-) Berufsausbildung und vorweggeneommenen Werbungskosten ist: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 28.2.2013, VI R 6/12 abrufbar auf der webpage des BFH. Damit sollte eigentlich jeder Steuerberater klarkommen... IP: Gespeichert |
Fliegerlein Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Selbst die ATPL- Ausbildung wurde bei einem mir persönlich bekannten Piloten als Erstausbildung vom Finanzamt anerkannt(in 2011)!!! Vom Prinzip her funktioniert das System, durch einen Laien erklärt so: Dein Einkommen wird um die geltend zu machenden Aufwendungen reduziert, und um diesen Betrag wird die Steuerlast gemindert. Du bekommst insofern nicht die Kosten Deiner Ausbildung erstattet, sondern die damit verbundenen Aufwendungen werden von Deinem Einkommen abgezogen. Sofern die Aufwendungen höher waren, als in die im Steuerjahr gezahlten Steuern, nimmst Du den "Rest" mit in die nächsten Jahre, als so genannten Verlustvortrag. Das Spiel läuft so lange, bis die mit der Ausbildung verbundenen Aufwendungen abgegolten sind. Die normalen Aufwendungen zur Ausübung Deiner Tätigkeit kommen nat. noch oben drauf. Bei meinem Bekannten kommen so alleine für die Ausbildung rund 23.000,- Euro vom Finanzamt zurück. Ich weiss nur, daß ihm eine Kanzlei aus Köln die notwendige Unterstützung dazu geliefert hat. Der Kontakt zu dieser Kanzlei wurde seinerzeit von der RWL aus Mönchengladbach vermittelt. Versuch es dort einfach mal (siehe auch website). Es könnte sich lohnen. IP: Gespeichert |
joyflight Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ... wie man allerdings sachen von 2006 im jahre 2014 absetzen kann, ist mir ein rätsel. du musst zuallererst überprüfen, ob und unter welchen härtebedingungen du überhaupt etwas machen kannst, nach deinem dornröschenschlaf - das ist völlig unabhängig von der fliegerei, und nur machbar, wenn "gnade vor recht" gewaltet wird. (maximales verschlafen von 4 jahren solls schon gegeben haben ...) viel glück! IP: Gespeichert |
Speedbrakes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Fliegerlein, das mit der steuerlichen Absetzbarkeit einer Erstausbildung ist dann in deinem bekannten Fall eher die Ausnahme. Im Jahr 2004 wurde dies durch die damalige Regierung unterbunden. Seitdem guckt man mit einer Erstausbildung weitestgehend in die Röhre. Da aber im Finanzamt auch nur Menschen sitzen und unser Steuersystem dermaßen verstrickt ist (alle Steuerberater freuen sich), dass selbst die dort sitzenden Beamten manchmal nicht durchblicken, lässt den ein oder anderen einfach mal Glück haben. IP: Gespeichert |
B722 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Schon richtig, siehe BFH-Pressemitteilung Nr. 63 vom 17. August 2011 (google Bundesfinanzhof), ABER: Mit dem BeitrRLUmsG (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011) wurde nur fünf Monate nach der BFH-Rechtsprechung das Einkommensteuergesetz so geändert, dass Erstausbildungskosten (wieder) nicht mehr steuerlich als Werbungskosten absetzbar sind. So u.a. §9 Abs.6 EStG neu: „Aufwendungen des Steu-erpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststu-dium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind keine Werbungs-kosten, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.“ IP: Gespeichert |
Alle Zeiten sind rein zufällig | nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag |
![]() ![]() |
Contact : Mail to
Bueld PLZ 48599 Rotdornweg 62
Powered by: Ultimate Bulletin Board, Version 5.42a
© Infopop Corporation (formerly Madrona Park, Inc.), 1998 - 1999.
Deutsche Übersetzung von thinkfactory.