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Autor | Thema: CPL MEP IR Verlängerung |
Gulfscream Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hi, mein jährlicher Checkflug steht an, wenn ich ihn aber umgehen koennte, wäre mir das sehr recht. Bei meiner Suche bin ich auf diesen Abschnitt gestossen: (2) mindestens zehn Streckenabschnitte als Pilot eines Flugzeuges des/der entsprechenden Musters/Klasse oder einen Streckenabschnitt als Pilot eines Flugzeuges oder in einem Flugsimulator der/des entsprechenden Klasse/Musters in Begleitung eines Prüfers innerhalb der Gültigkeitsdauer der Berechtigung.
Vielleicht gibt es hier einen Experten, der mir gerne einen Rat gibt.. Zur Frage ob sich das monetär überhaupt lohnen würde: knapp, sehr knapp, nur weil MEP fliegen hier in den USA vieel billiger ist [Diese Nachricht wurde von Gulfscream am 07-14-2014 editiert.] IP: Gespeichert |
Speedbrakes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Habe schon von Leuten gehört, die ihre MEP IR - Verlängerung aufm FNPT II für'n Bruchteil der Kosten des realen Fliegers gemacht haben (sollen). Keine Ahnung, wie die das angestellt haben. Aber scheinbar funktioniert's. Vielleicht kann ja auch jemand dazu etwas sagen. Gruß! IP: Gespeichert |
Corsair F-4U Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das sollte helfen: FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen — Flugzeuge a) Verlängerung von Klassenberechtigungen und Musterberechtigungen für mehrmotorige Flugzeuge. Für die Verlänge rung von Klassenberechtigungen und Musterberechtigungen für mehrmotorige Flugzeuge muss der Bewerber: (1) eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 dieses Teils in der betreffenden Klasse bzw. dem betreffenden Muster des Flugzeug oder einem FSTD, der diese Klasse bzw. dieses Muster nachbildet, innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Ablaufdatum der Berechtigung absolvieren und (2) während des Gültigkeitszeitraums der Berechtigung mindestens Folgendes absolvieren: i) 10 Streckenabschnitte als Pilot der betreffenden Flugzeugklasse oder des betreffenden Flugzeugmusters oder ii) 1 Streckenabschnitt als Pilot der betreffenden Flugzeugklasse oder des betreffenden Flugzeugmusters oder FFS, der mit einem Prüfer geflogen wird. Dieser Streckenabschnitt kann während der Befähigungsüberprüfung geflogen werden. (3) Einem Piloten, der für einen gemäß den entsprechenden Flugbetriebsanforderungen zugelassenen gewerblichen Luftverkehrsbetreiber arbeitet und der die Befähigungsüberprüfung des Luftfahrtunternehmers in Verbindung mit der Befähigungsüberprüfung für die Verlängerung der Klassen- oder Musterberechtigung absolviert hat, wird die Anforderung gemäß Absatz 2 erlassen. (4) Die Verlängerung einer IR(A) kann, falls vorhanden, mit einer Befähigungsüberprüfung für die Verlängerung einer Klassen- oder Musterberechtigung verbunden werden. IP: Gespeichert |
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