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Autor Thema:   Cockpitmitflug
Hpinter
New Board Member
erstellt am: 12-06-2005 05:02 AM     Sehen Sie sich das Profil von Hpinter an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

ich wollte einmal nachfragen, ob überhaupt noch die Möglichkeit bei einer Deutschen oder Österreichischen Airline besteht, einmal im Cockpit den Start und die Landung zu sehen?!

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mfg
HPINTER

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-06-2005 05:05 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wie's in Österreich ist weiß ich nicht, in Deutschland ists gesetzlich verboten.

Hpinter
New Board Member
erstellt am: 12-06-2005 05:12 AM     Sehen Sie sich das Profil von Hpinter an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

also ich habe nun auch schon von Ausnahmen gehört, wie zum Beispiel wenn der Pilot den Passagier kennt oder ne Erlaubnis vom LBA vorliegt.

Gruss
HPINTER

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-06-2005 05:19 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Klar, verboten bedeutet ja nicht automatisch unmöglich.

Wenn man jemanden kennt, dann mags da Möglichkeiten geben...

Dass das LBA irgendjemandem ne Mitflugberechtigung für ein Airlinecockpit ausstellt, das höre ich zum ersten mal.

RS
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-06-2005 05:57 AM     Sehen Sie sich das Profil von RS an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wo genau steht das es gesetzlich verboten ist bzw. wo finde ich das entsprechende Gesetz ?

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-06-2005 06:08 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Voila!

RS
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-06-2005 06:35 AM     Sehen Sie sich das Profil von RS an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke ITPilot.

Aber die Airline darf offenbar Ausnahmen zulassen. Eine generelles Verbot gibt es also nicht.

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-06-2005 06:39 AM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Auszug aus der LuftBO
quote:
§ 43 Aufenthalt im Führerraum

(1) Im Führerraum dürfen sich außer der Flugbesatzung andere Mitglieder der Besatzung und Angehörige der Luftfahrtbehörden und des Unternehmens aufhalten, wenn die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben es erfordert. Anderen Personen darf der verantwortliche Luftfahrzeugführer den Aufenthalt nur gestatten, wenn er sich selbst im Führerraum befindet.

(2) Angehörige der Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde sowie der für die Erteilung der Erlaubnisse der Flugbesatzung zuständigen Erlaubnisbehörde können verlangen, daß der verantwortliche Luftfahrzeugführer ihnen einen Sitz im Führerraum, der nicht von einem diensthabenden Mitglied der Mindesflugbesatzung in Anspruch genommen wird, zuweist, wenn die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben es erfordert.

§ 57 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

...

3. als Luftfahrzeugführer entgegen

...

l) § 43 Abs. 1 Satz 2 anderen Personen den Aufenthalt im Führerraum gestattet, ohne selbst im Führerraum zu sein;

k) § 43 Abs. 2 einem Angehörigen der zuständigen Luftfahrtbehörde einen Sitz im Führerraum nicht zuweist;

...

10. sich entgegen des § 43 Abs. 1 im Führerraum aufhält;

...


Auszug aus der 5. DV LuftBO

quote:
§ 16c Zutriff zum Cockpit (zu JAR-OPS 1.100)

(1) Im Betriebshandbuch ist festzulegen, dass die gemäß JAR-OPS 1.100(a)(3) zutrittsberechtigte Person im Besitz einer gültigen, vom Luftfahrtunternehmer ausgestellten Cockpit-Aufenthaltsbefugnis sein muss. Die Befugnis darf nur von den im Betriebshandbuch dafür benannten und verantwortlichen Funktionsträgern und nur für solche Personen ausgestellt werden, die zum sicherheitsüberwachten Personenkreis von Luftfahrtunternehmen oder Flugsicherheitsinstitutionen gehören und deren Anwesenheit im Cockpi zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder deren Anwesenheit im Cockput der sicheren Flugdurchführung dient. Die Aufenthaltsbefugnis ist auf bestimmte Flüge einzugrenzen und auf diesen Flügen mit an Bord zu nehmen. Der Luftfahrtunternehmer hat ein Verfahren festzulegen, das Missbrauch im Umgang mit der Befugnis nahezu ausschließt.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann im Einzelfall und aus besonderen, im Betriebshandbuch festgelegten Anlässen auch für andere Personen mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des verantwortlichen Betriebsleiters eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden. Die Festlegungen im Betriebshandbuch bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

(3) In Ergänzung zu JAR-OPS 1.100(b) hat der Kommandant sicherzustellen, dass nur Personen Zutritt zum Cockpit erhalten, die nachweislich dazu befugt sind. Bestehen Zweifel an der Gültigkeit der Befugnis oder stellt die Person aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung ein Sicherheitrisiko dar, ist der Zutritt zum Cockpit zu verweigern.


§ 17 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungwidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

...

b) als Kommandant entgegen den Bestimmungen von

...

10. JAR-OPS 1.100 Abs. b in Verbindung mit § 16c Abs. 3 Personen Zutritt zum Cockpit gewährt, die nicht nachweislich dazu befugt sind;

...


Auszug aus JAR-OPS 1

quote:
JAR-OPS 1.100 Zutriff zum Cockpit

(a) Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, daß keine Person Zutritt zum Cockpit erhält oder im Cockpit befördert wird außer ein für den Flug eingeteiltes Flugbesatzungsmitglied, es sei denn:

(1) diese Person ist ein diensttuendes Besatzungsmitglied;

(2) diese Person ist ein für die Zulassung, für die Erteilung von Lizenzen oder für Überprüfungen zuständiger Behördenvertreter, und das Betreten des Cockpits ist für die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben notwendig; oder

(3) es ist nach dem Betriebshandbuch zulässig, und die Beförderung erfolgt in Übereinstimmung mit den Festlegungen im Betriebshandbuch.

(b) Der Kommandant hat sicherzustellen, daß:

(1) im Interesse der Sicherheit der Zutritt zum Cockpit keine Ablenkung und/oder Störungen bei der Durchführung des Fluges verursacht; und

(2) alle im Cockpit beförderten Personen mit den jeweiligen Sicherheitsverfahren vertraut gemacht werden.

(c) Die endgültige Entscheidung über den Zutritt zum Cockpit obliegt dem Kommandanten.

(d) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohungswesen ist berechtigt, unter Berücksichtigung der allgemeinen Sicherheitslage jederzeit weitere Beschränkungen beim zutrittberechtigen Personenkreis nach Absatz a Unterabsatz 3 vorzunehmen oder Beschränkungen aufzuheben.


[Diese Nachricht wurde von RotorHead am 12-06-2005 editiert.]

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-06-2005 07:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RS:
Aber die Airline darf offenbar Ausnahmen zulassen. Eine generelles Verbot gibt es also nicht.

Naja, theoretisch schon, aber diese Ausnahmen müssten schriftlich im Betriebshandbuch stehen. Und jedes Betriebshandbuch muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

[Diese Nachricht wurde von ITPilot am 12-06-2005 editiert.]

colonia
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-06-2005 12:13 PM     Sehen Sie sich das Profil von colonia an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
(c) Die endgültige Entscheidung über den Zutritt zum Cockpit obliegt dem Kommandanten.

Dies ist übrigens die einzige entscheidende Passage in dem Paragrafenwirrwarr.
Man erlebt es allerdings so gut wie nicht mehr.Ausser Cockpitkollegen/Innen und Kabinenkollegen/innen.
Gruss

Mmo
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-07-2005 09:03 AM     Sehen Sie sich das Profil von Mmo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
also ich habe nun auch schon von Ausnahmen gehört, wie zum Beispiel wenn der Pilot den Passagier kennt oder ne Erlaubnis vom LBA vorliegt.

Aber die Airline darf offenbar Ausnahmen zulassen. Eine generelles Verbot gibt es also nicht


Genau, so ist die Praxis. Also nur für jemanden, den man selbst gut kennt und der mitwill und man ihn auch mitnehmen will, holt man sich eine entsprechende Genehmigung des Flugbetriebs und dann ist das möglich.

Für irgend ne hübsche Dame aus den Reihen der Passagiere ;-) oder z.B. auch interessierte Kinder die spontan reinschauen wollen geht (leider) nichts.

Robbie Williams
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-09-2005 12:09 PM     Sehen Sie sich das Profil von Robbie Williams an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Man kann allgemein sagen das wenn der Kapitän ein Rückrad hat, er auch nicht-aktive Besatzungsmitglieder ins Cockpit läßt. Sei es der Mann/Freund der Kollegin aus der Kabine weil der halt auf einem Flug mit netten Layover mitkommt, oder der Vater des/der Copiloten/in, oder der Vorstand aus einem Verein in dem der Chef (Kapitän) selbst Mitglied ist.

Man muß allerdings aufpassen. Es gibt leute die schlecht drauf sind und einen ankcken können. Sei es der LBA-Typ der mal als Pax mitfliegt oder ein Kollege der Dead head reist, und und und.

Es gibt halt auch Länder wo schon mal der Tower mit'n Feldstecher guckt ob da nicht eine Person zu viel in der Kanzel sitzt.

@ Hpinter: Am besten du kennst den Kapitän oder den Co der mit einem - wie oben - beschriebenen Kapitän fliegt auf dem du ein Pax bist.

PRO
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-09-2005 01:33 PM     Sehen Sie sich das Profil von PRO an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@Robbi Williams:

quote:

Man kann allgemein sagen das wenn der Kapitän ein Rückrad hat, er auch nicht-aktive Besatzungsmitglieder ins Cockpit läßt.

Ist das wirklich Deine Meinung?

Heute dürfte doch in den OMs eines jeden Flugbetriebes in Deutschland klar geregelt sein, wer Zugang zum Cockpit hat. Das ganze basiert auf gesetzlichen Bestimmungen. Der Kapitän kann natürlich ablehnen jemanden ins Cockpit zu lassen, der ein Cockpit-Permit vom FBL hat. Umgekehrt aber, d.h. nicht-berechtigten Personen ohne Permit den Zugang zu erlauben, verstößt gegen geltende Gesetze.

Deine provokative Äußerung oben ist m.E. deplaziert. Dann meinst Du wohl auch, das "richtige" Piloten auch unters Minimum gehen oder z.B. außerhalb der W&B zu starten. Wo ziehst Du die Grenze, welche Bestimmungen zu beachten sind und welche nicht?

Ich stimme aber mit Dir überein, dass die ganze Cockpit-Zugangsregelung blödsinnig sind.

funflyer
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-09-2005 03:57 PM     Sehen Sie sich das Profil von funflyer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Habe vor zwei Jahren auf einem Air France Flug von Paris nach Montreal den Purser gefragt, ob ich mit meinem Sohn (9) vorne mal reinschauen darf. Er telefonierte kurz mit dem Cockpit, dann führte er uns durch die schnarchende FirstClass nach vorn, und wir hatten dort 20 herrliche Minuten über Amerikas Osten (im A 340 grandiose Aussicht). Der Cpt war total relaxt und behandelte uns, als seien wir seine privaten Gäste. Mein Lütter war total begeistert. Ich auch. Soviel zum Thema Vorschriften und Entscheidung vorn links.

chris_MD80
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-10-2005 12:28 AM     Sehen Sie sich das Profil von chris_MD80 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von funflyer:
Soviel zum Thema Vorschriften und Entscheidung vorn links.

Nicht in allen Ländern wird es so restriktiv gehandhabt und dem Capt mehr Entscheidungsfreiheit gelassen als in den USA oder Deutschland. Übrigens sehen die amerikanischen Vorschiften nicht vor, den cockpit jump nur mehr an Piloten der eigenen Firma, ATCOs oder Behördenvetrteter zu überlassen. Da passieren viele Interpretations- und Übersetzungsfehler!

chris

colonia
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-10-2005 09:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von colonia an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich schrieb ja bereits: LH OM-A "the final decision rests with the commander".Das sagt doch alles oder? Es ist seine Entscheidung wen er wann ins COC lässt (Ausnahme Flüge in und über die USA und GB)

Gruss vom Höhentraining

[Diese Nachricht wurde von colonia am 12-10-2005 editiert.]

Radar Contact
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-10-2005 11:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radar Contact an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von funflyer:
Habe vor zwei Jahren auf einem Air France Flug von Paris nach Montreal den Purser gefragt, ob ich mit meinem Sohn (9) vorne mal reinschauen darf. Er telefonierte kurz mit dem Cockpit, dann führte er uns durch die schnarchende FirstClass nach vorn, und wir hatten dort 20 herrliche Minuten über Amerikas Osten (im A 340 grandiose Aussicht). Der Cpt war total relaxt und behandelte uns, als seien wir seine privaten Gäste. Mein Lütter war total begeistert. Ich auch. Soviel zum Thema Vorschriften und Entscheidung vorn links.

Nach US-Recht eindeutig gesetzeswidrig. Was der Einzelne draus macht, bleibt ihm überlassen. Mit Rückgrat hat das aber meiner Meinung nach nichts zu tun.

[Diese Nachricht wurde von Radar Contact am 12-10-2005 editiert.]

Alternator
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-10-2005 03:56 PM     Sehen Sie sich das Profil von Alternator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es bei LH zulässig ist, dass wir NFFs vorne mitfliegen, oder erlauben die zukünftigen Kollegen das nur aus großzügigkeit?! Immerhin haben wir noch keinen Arbeitsvertrag mit der LH, nur einen Ausbildungsvertrag mit der LFT! Wundert mich halt nur, dass wir immer vorne mitdürfen, ohne in der selben Firma angestellt zu sein.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Alternator

Charly
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-10-2005 04:20 PM     Sehen Sie sich das Profil von Charly an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Alternator:
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es bei LH zulässig ist, dass wir NFFs vorne mitfliegen, oder erlauben die zukünftigen Kollegen das nur aus großzügigkeit?! Immerhin haben wir noch keinen Arbeitsvertrag mit der LH, nur einen Ausbildungsvertrag mit der LFT! Wundert mich halt nur, dass wir immer vorne mitdürfen, ohne in der selben Firma angestellt zu sein.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Alternator



Es ist unter bestimmten Vorraussetzungen legal.

Alternator
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-11-2005 09:28 AM     Sehen Sie sich das Profil von Alternator an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke für die Antwort!

Kannst du bitte noch etwas genauer werden?!
Wäre nett!

Alternator

Radar Contact
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-11-2005 11:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radar Contact an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kann er nicht. Denn wenn wir es NOCh weiter treten, ist bald nicht mal mehr das legal.
Lassen wir es einfach dabei und freuen uns darüber...

FlightSafety
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-12-2005 12:54 AM     Sehen Sie sich das Profil von FlightSafety an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Und immer dran denken, die Presse liest hier auch mit!

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