![]() ![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
|
nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag |
Autor | Thema: offshore, Auslandsvertrag |
ROTEN Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Servus! Wer kann mir einen Berater nennen welcher sich mit Offshoreverträgen auskennt? Oder gibt es webseiten die da einen ersten Einblick ermöglichen? Ich möchte vor allem wissen wie es hinsichtlich Steuern und Sozialversicherung verhält wenn man dem deutschen System treu bleiben möchte (RV, KV, PV, AV). Grüße IP: Gespeichert |
kamikaze Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Da zahlst du alle Arbeitgeberbeiträge mit, auf die dann das Finanzamt auch noch Lohnsteuer erhebt, weil ja das ganze Offshoregehalt steuerpflichtig ist. Wie es dann mit der Abzugsfähigkeit dieser Beiträge aussieht, weiss ich nicht, da gibt es Höchstgrenzen für die Anerkennung, das kann jeder Steuerberater sagen. IP: Gespeichert |
ROTEN Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das heisst ich muss im offshorevertrag mehr verlangen um dasselbe Netto wie im Dt. Arbeitsvertrag zu erzielen? IP: Gespeichert |
kamikaze Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ja, um das mehr, was die Arbeitgeberanteile ausmacht und noch die darauf anfallende E-steuer berechnen und sie den Anteilen zuschlagen. Und daran denken, dass selbst die ausgerechnete Steuer als Bruttolohn wirkt und weitere Steuer auslöst Z.B. deutsches brutto 9000. Bei durchschnittlich 40% ESt würden für diese 1000 noch 400 ESt fällig. Jetzt kommt der "Zinseszinsfaktor", die 400 unterliegen ja als Bruttolohn nochmals der Steuer. Also fordere so um die 10600 bis 10700, damit das einigermaßen hinkommt. Ein Stb kann das genau ausrechnen mit den persönlichen Daten. IP: Gespeichert |
safelife Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Es gibt auch Lösungen bei denen legal keine Steuern zu zahlen sind, z.B. Base in einem Land mit geringem Steuersatz und Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Vor allem die dann entfallende Rentenversicherung wirkt sich deutlich aus... IP: Gespeichert |
ROTEN Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() IP: Gespeichert |
aviator Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das Thema ist kompliziert. Ich würde mich hier nicht auf anonyme Forenratschläge verlassen. Grundsätzlich sind Steuern und Sozialabgaben zwei verschiedene Themen. Doppelbesteuerungsabkommen regeln meines Wissens nach nicht die Sozialversicherungspflicht. innerhalb der EU bist Du zum Beispiel im Land Deiner Homebase sozialversicherungspflichtig, unabhängig davon wo in der EU Dein Arbeitgeber sitzt. Die Steuerpflicht wird in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt soweit vorhanden. Wenn Du in einem Land beschäftigt bist, mit dem kein DBA besteht, Du aber in D lebst, musst Du in jedem Fall (auch) in D Steuern zahlen. Solltest Du nicht in D leben, sondern in dem Land in dem Du beschäftigt bist, musst Du nur dort Steuern zahlen (falls es dort Einkommenssteuer gibt). Lass Dich bitte kompetent beraten damit es später keinen Ärger gibt. IP: Gespeichert |
B722 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Besonders ab dem 65. Geburtstag... Innerhalb der EU ist seit 22. Mai 2012 (endlich) geregelt, wo Sozialversicherungsabgaben zu zahlen sind, um Rosinenpickerei zu verhindern. Dazu der Berichterstatter des EU-Parlaments am 18. April 2012: Damit sind die Besatzungen im Land der durch den Arbeitgeber zugewiesenen ‚Heimatbasis‘ der dortigen gesetzlichen Sozialversi-cherung unterworfen. IP: Gespeichert |
Alle Zeiten sind rein zufällig | nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag |
![]() ![]() |
Contact . Mail to
Bueld PLZ 48599 Rotdornweg 62
Powered by: Ultimate Bulletin Board, Version 5.42a
© Infopop Corporation (formerly Madrona Park, Inc.), 1998 - 1999.
Deutsche Übersetzung von thinkfactory.