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Autor Thema:   Comm Failure IFR
McMax
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-16-2010 04:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von McMax an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich verliere jetzt hier gerade den Überblick und finde leider auch nicht das passende Dokument um das alles genau nachzulesen.

Kann mir gerade nochmal einer Nachhilfe für die verschiedenen Verfahren bei absoluten Comm Failure nennen?
Und zwar bitte für Deutschland.

IFR in VMC während des comm failure/ VMC wird während des Weiterfluges

Verhalten wenn zuvor ein Heading gegeben wurde und ein anderes FL geflogen wird als gefiled?

Dann ab zum Fix und bis ETA/EAT ins holding.

Also mehr oder weniger einen komplett Überblick der Verfahren in Deutschland!

Dankeschön!!!

Flying Fox
Experienced Board Captain
erstellt am: 12-16-2010 05:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flying Fox an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo McMax,

schau doch einfach in die AIP, da steht das eigentlich drin: http://www.ead.eurocontrol.int/publicuser/public/pu/login.jsp

Differences from ICAO radio comm fail procedures for Germany:

quote:
3.6.5.2 Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung

Über die Vorschriften der Ziffer 3.6.5.2 hinaus, gelten folgende Regelungen:
Ein Luftfahrzeug darf nach Sichtflugregeln nur in eine Kontrollzone einfliegen, wenn der Luftfahrzeugführer vorher eine entsprechende Flugverkehrskontrollfreigabe erhalten hat oder eine Landung auf einem Flugplatz innerhalb der Kontrollzone aus flugbetrieblichen Gründen unumgänglich wird.
Fällt bei einem VFR-Flug die Funkverbindung vor dem Einflug in einem Luftraum der Klasse C unterhalb Flugfläche 100 oder der Klasse D (nicht Kontrollzone) aus, hat der Luftfahrzeugführer diesen Luftraum unbeschadet einer bereits erhaltenden Einflugfreigabe zu meiden.
Tritt der Funkausfall innerhalb des Luftraums der Klasse C unterhalb der Flugfläche 100 oder Klasse D (nicht Kontrollzone) ein, hat der Luftfahrzeugführer den Flug gemäß erhaltener und bestätigter Flugverkehrskontrollfreigabe weiterzuführen oder, falls dies nicht möglich ist, diesen Luftraum unter Einhaltung der Sichtflugregeln gemäß § 28 Abs. 1 LuftVO auf dem kürzesten Wege zu verlassen.
Tritt der Funkausfall innerhalb des Luftraums der Klasse C in und oberhalb Flugfläche 100 ein, ist der Luftfahrzeugführer verpflichtet, diesen Luftraum unter Einhaltung der Sichtflugregeln nach § 28 Abs. 1 LuftVO auf dem kürzesten Wege zu verlassen.

3.6.5.2.1 Funkausfall bei Flügen unter Sichtwetterbedingungen
In Abweichung vom genannten Punkt hat ein Luftfahrzeug auf einem IFR-Flug grundsätzlich die Verfahren nach Punkt 3.6.5.2.2 anzuwenden.



Die ICAO-Vorschriften findest Du hier: http://www.jeppesen.com/documents/aviation/notices-alerts/change-sets/Emergency.pdf

[Diese Nachricht wurde von Flying Fox am 12-16-2010 editiert.]

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