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Autor Thema:   Pilotenprüfung
funflyer
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-22-2008 05:29 AM     Sehen Sie sich das Profil von funflyer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Löwe:
Diese Diskussion ist ganz plötzlich wieder aktuell, denn NTV berichtet gerade im Videotext unter Berufung auf eine Zeitung namens ABC, dass im Spanair-Flugzeug Passagiere aussteigen wollten, nachdem die Maschine zwecks Reparatur zurück gerollt ist. Die Besatzung habe dies aber nicht gestattet. Bekannt wurde es wohl durch SMS, die ein Passagier an seine Frau geschickt hat.


Hier der Text (Quelle: n-tv.de, 22.8.08):

Freitag, 22. August 2008
"Alles ist geschlossen"
Passagiere wollten raus

Die Besatzung des in Madrid abgestürzten Flugzeugs hat nach spanischen Medienberichten mehreren nach technischen Problemen besorgten Passagieren den Ausstieg verweigert. Angehörige des bei dem Unglück getöteten Ruben Santana bestätigten, dieser habe in seiner letzten SMS-Nachricht geschrieben: "Sie lassen uns nicht raus, alles ist geschlossen".

Seine Frau hatte demnach Santana zum Ausstieg gedrängt, nachdem er ihr telefonisch von der Verspätung des Spanair-Fluges wegen technischer Probleme berichtet hatte. Laut der Zeitung "ABC" wurde auch mehreren weiteren Passagieren vor dem verhängnisvollen Start der gewünschte Ausstieg verwehrt. Die Entscheidung darüber trifft in der Regel der Pilot.

straight-in
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-23-2008 12:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von straight-in an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Passagierrechte
Darf man vor dem Start noch aussteigen?
Ein mulmiges Gefühl kurz vor dem Start ist kein Grund, wieder das Flugzeug zu verlassen. Kein Fluggast hat ein Recht darauf.


Rollt ein Jet zum Start, hat der Kapitän im Cockpit die alleinige Entscheidungsgewalt

Einmal ins Flugzeug gestiegen, ist das Aussteigen so ohne Weiteres nicht mehr möglich. „Solange die Tür offen ist, können Passagiere noch die Maschine verlassen“, erklärt Lufthansa-Sprecher Boris Ogursky. Ist sie jedoch einmal geschlossen, benötigt ein Passagier schon einen sehr triftigen Grund, warum er die Kabine wieder verlassen will. Ein medizinischer Notfall mag so ein Grund sein, ein plötzliches Angstgefühl, weil es irgendwo raucht oder dampft, ist es auf jeden Fall nicht. Auch im Reiserecht ist der spontane Wunsch, aus einem startenden Flugzeug wieder aussteigen zu wollen, nicht verankert. Ronald Schmid, Professor für Luftverkehrsrecht: „Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, auf den sich ein Fluggast berufen kann.“ Stattdessen liegt die alleinige Entscheidungsgewalt, wenn die Türen einmal geschlossen sind und der Jet anrollt, beim Kapitän. Denn man gehe davon aus, so Schmid, dass ein Laie in der Regel nicht beurteilen kann, ob ein Ausstieg berechtigt ist. „Ein Kapitän ist ja schließlich auch kein Hasardeur.“

Wer jetzt argumentiert, damit werde jeder einzelne Fluggast quasi seiner Freiheit beraubt, den erinnert der Jurist daran, dass er ja nicht gezwungen wurde, in die Maschine zu steigen: „Das ist eine Situation, in die man sich freiwillig begibt. In dem Moment, in dem die Türen zu sind, ist man nicht Herr über alle seine Entscheidungen.“ Vergleichbar sei das mit einer Schiffs- oder Bahnreise. Da könne man auch nicht einfach aussteigen bzw. ungestraft grundlos die Notbremse ziehen.


Im Gegenteil, wer unberechtigt aussteigt oder sich den Ausstieg beispielsweise durch Randale erzwingt, der riskiert eine Klage auf Schadenersatz von der Airline, denn der Aufwand, einen bereits rollenden Flieger wieder in Position zu bringen, um den Fluggast aussteigen zu lassen und sein Gepäck entladen, ist hoch. Wie oft so ein Fall bei der Lufthansa pro Jahr vorkommt, kann Sprecher Ogursky nicht beziffern. Er weiß nur: „Es ist kein alltägliches Problem.“

Quelle: http://www.focus.de/reisen/fliegen/passagierrechte-darf-man-vor-dem-start-noch-aussteigen_aid_327038.html

PS: Ich würde trotzdem situativ den Mittelweg wählen.

Aileron
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-23-2008 06:41 AM     Sehen Sie sich das Profil von Aileron an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das hängt wohl auch sehr davon ab welchen trifftigen Grund man für den Wunsch auszusteigen, hat (oder nicht hat). Wenn es dampft weil in der Galley Kaffee gekocht wird dürfte man schlechtere Karten haben als wenn es hinter der Wandverkleidung angekokelt riecht und Rauch die Kabine zu füllen beginnt.

Es wird nicht dasselbe sein wenn ein "geisteskranker Wichtigtuer" aussteigen will - oder ob es einer aus euren Reihen ist, der aufgrund fachlich fundierter Beurteilung eine tatsächliche Gefahr lokalisiert hat.

Ich bin allerdings wirklich erstaunt gewesen dass ihr mehrheitlich die Meinung vertretet "wer aussteigen will, den lasse ich einfach raus". Zum einen weil das in der Praxis doch fast nicht machbar ist - wenn sich das rumspricht wollen demnächst aus jedem 2. Flieger Leute nach dem Ablegen vom Gate aussteigen - und zum anderen weil ich mir das ähnlich gedacht habe, wie es der Professor sagt: wer ins Flugzeug einsteigt muss sich dann auch an die Spielregeln halten, kann also nicht einfach so mit Hinweis auf seine Persönlichkeitsrechte irgendwelche Sachen verlangen und die Crew muss dem nachkommen...

Flatlander
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-23-2008 07:02 AM     Sehen Sie sich das Profil von Flatlander an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Da hier immer wieder von "Bordgewalt" gesprochen wird: Die gilt nicht, wie mmer mal wieder vermutet, nach dem Schließen der Türen, sondern erst wenn sich das FLugzeug zum Zwecke des Starts aus eigener Kraft in Bewegung setzt, sprich: Aufrollen auf die Bahn bzw. T/O-Power.

RS
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-23-2008 08:40 AM     Sehen Sie sich das Profil von RS an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wobei ich der Meinung bin das zum "sich aus eigener Kraft bewegen zum Zweck des Starts" bereits das Taxi dazu gehört, die Bordgewalt also ab Off-Block gilt.

hikoudo
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-23-2008 01:06 PM     Sehen Sie sich das Profil von hikoudo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Aileron, warum soll man ein Problem in die Luft nehmen, was am Boden gelöst werden kann? Am Boden bekomme ich Hilfe und habe kein Zeit (Kraftstoff) Problem bei der Lösung. Auch kannst Du davon ausgehen, daß ein Pax der gegen seinen Willen befördert wird nicht unbedingt ruhiger wird im Laufe des Fluges. Warum also der ganze Ärger? Heldenmut? Bin ich zu alt für!

LandingAllGreen
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-24-2008 03:18 AM     Sehen Sie sich das Profil von LandingAllGreen an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Flatlander, da hast Du in Luftrecht wohl nicht ganz aufgepasst: Was Du da beschreibst mit "aus eigener Kraft zum Zwecke des Starts in Bewegung setzen und blabla" ist exakt die Definition für Off-Block. ( also jetzt ohne blabla)

Nix für ungut

MirNixDirNix
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-24-2008 05:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von MirNixDirNix an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Flatlander:
Da hier immer wieder von "Bordgewalt" gesprochen wird: Die gilt nicht, wie mmer mal wieder vermutet, nach dem Schließen der Türen, sondern erst wenn sich das FLugzeug zum Zwecke des Starts aus eigener Kraft in Bewegung setzt, sprich: Aufrollen auf die Bahn bzw. T/O-Power.

Die Bordgewalt des Kommandanten ist im "Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen" (Tokioter Abkommen) geregelt. Im Fluge befindet man sich ab schließen der letzten Türe bis öffnen der ersten Türe (Art 5 Abs 2).

Du findest das Abkommen auch unter folgender Adresse: Rechtsinformatio nssystem Bundeskanzleramt

[Diese Nachricht wurde von MirNixDirNix am 08-24-2008 editiert.]

dreilettercode
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-24-2008 08:20 AM     Sehen Sie sich das Profil von dreilettercode an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von MadAlex:
Stellt sich dann aber auch die Frage, ob die einzelne Person, die die R�ckkehr fordert, sich nicht auch der N�tigung gegen�ber den anderen Passagieren schuldig macht, noch extremer bei der angesprochenen Forderung nach einer Zwischenlandung.

Meiner Meinung nach Nein, hier fehlt es an der Voraussetzung "Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel" gegenüber den anderen Passagieren.

Siehe: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html

HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2008 03:43 AM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo
straight in


Ich habe das Recht zu jedem Zeitpunkt das Beförderungsmittel zu verlassen.

Das dies unter Umständen einen erheblichen Aufwand verursacht, ist dabei nicht erheblich.

Für den dadurch verursachten Mehraufwand bin ich verantwortlich und habe daher den Schaden wieder gut zu machen.

Das das erheblich sein kann ist mir bekannt und aus diesem Grund gehe ich mit dem Recht das Verkehrsmittel zu jeder Zeit zu verlassen sorgfältig um.

Ich verweise auf meine Beiträge an vorheriger Stelle.

Sollte man mir das Verlassen des Verkehrsmittels nicht erlauben, (obwohl ich 100.000 Euro sofort und in Bar Sicherheitsleistung entrichte) werde ich Strafantrag wegen Freiheitsberaubung stellen.

Die Grundrechte (GG) sind höher zu bewerten als " das machen von Umständen"

HME

KRH270/12
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-25-2008 12:36 PM     Sehen Sie sich das Profil von KRH270/12 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin,

also ich habs nachgelesen HME hat RECHT!!!

im Grundgesetz steht:

Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Jedem Menschen ist zu jeder Zeit der freie Ausstieg aus dem zur Beförderung benutzten Verkerhrsmittel zu gwähren.
(Davon ausgenommen sind nur Mondraketen innerhalb der ersten 60sec nach Zündung der Haupttrieberke)
(3) usw....

Sorry HME aber der Scherz musste jetzt einfach sein, Deine Grundrechte und auch Dein Recht auf Freiheit ist nicht allumfassend sondern obliegt in bestimmten Situationen deutlichen Einschränkungen! Der Aufenthalt in Verkehrsflugzeugen und das dementsprechend 'angebrachte' Verhalten gehören ebenfalls dazu!

straight-in
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2008 01:19 PM     Sehen Sie sich das Profil von straight-in an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
hey Interessierte

Hab nur reingestellt was ich an rechtlicher Lage gefunden habe.

Gebe aber Applaus, und denke das der Verstand wegen irgendeiner Rechtslage nicht zwingend auszuschalten ist, das ein Gast ein Persönlichkeitsrecht hat, das über allem wiegt !!!

...und wie vorher schon gesagt, warum nicht ein Problem am Boden lösen bevor es ein Problem in Flight wird !?!?!?

greetz

Otti
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-26-2008 10:42 PM     Sehen Sie sich das Profil von Otti an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Oooch nö - jetzt hauen sich die Luftrechts-Experten gegenseitig die Birne ein mit ihren Argumenten und die Diskussion dreht sich im Kreis. Leider.

Ich glaube nicht, daß man bei jedwedem Handeln, sei es im Flieger oder 'im richtigen Leben', immer die spätere juristische Bewertung im Kopf haben kann, bevor man sich entscheidet. Sicher, bei manchen Problemstellungen ist das wohl angebracht u. ggf. auch eine gute Idee, sich der Rückendeckung der eigenen Firma zu versichern. Aber das bei jedem Kinkerlitzchen zu tun lähmt nur.
Gesunder Menschenverstand muß da zur Entscheidungsfindung auch schon mal ausreichen.

Ich würde noch am Boden meine Entscheidung zum Großteil von der Glaubwürdigkeit abhängig machen, mit der der Passagier sein Begehren, aussteigen zu wollen, hinüberbringt. In der Luft ist das wieder ein anderer Schnack, finde ich.

Allerdings möchte ich mal wissen, mit welchem Recht die Bodencrew der Spanair den Passagieren versagt hat, vom Weiterflug Abstand nehmen zu wollen. D.h., wenn es zutrifft, daß die Paxe zwischen den 2 Startversuchen den Flieger verlassen haben... Das wäre dann schon makaber.

Ich denke, da kommt auf unsereins noch so einiges an Ungemach zu. Bis zum nächsten 'return to gate' wg. irgendwelcher 'bogus messages', die sich nach einem 'reset' in Wohlgefallen auflösen...

Aileron
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-27-2008 05:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von Aileron an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wobei sich auch die Frage stellt wie zielstrebig der / die Spanair-Pax(e) aussteigen wollten. AFAIK gibt es da eine einzelne SMS, mit der jemand ausdrückte, dass er sich unwohl fühle und lieber aussteigen wolle, aber nicht konnte weil die Türen schon zu waren.

Ob dieser Mensch aber tatsächlich mit der Crew geredet hat, oder aufgrund der schon geschlossenen Türen gar nicht erst versucht hat etwas zu kommunizieren, es also mehr nur ein Gedanke war, den er in der SMS geschildert hat, weiß wohl niemand.

Die Presse spielt es natürlich hoch weil solche Meldungen perfekt in die Dramaturgie passen.

Otti
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-27-2008 12:21 PM     Sehen Sie sich das Profil von Otti an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Aileron:

Die Presse spielt es natürlich hoch weil solche Meldungen perfekt in die Dramaturgie passen.

Das stimmt - leider.

HME
Experienced Board Captain
erstellt am: 08-29-2008 04:12 PM     Sehen Sie sich das Profil von HME an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo KRH270/12,

das streite ich ja nicht ab.

Folgende Situation -Universitätsklinik, du auf dem OP Tisch, großer Bahnhof , viel technische Vorbereitung und kurz vor Beginn der Aktion sagst du - STOP, Will Nicht mehr. Du hast doch wohl nicht das Recht als Patient eine lange vorbereitete Operation zu stoppen. Da steht ein Stab von Spezialisten bereit und du sagst einfach NEIN?

Und dann??

Das gleiche Recht hat jeder, immer.

Wenn mir während des Fluges der Wille eines Passagiers zum Aussteigen zur Kenntnis gelangt, lasse ich ihm eine Belehrung bezüglich der Kostenübernahme zukommen, handschriftlich genüg.
Besteht er weiterhin auf Flugunterbrechung, dann sorge ich dafür das er umgehend das Flugzeug verlassen kann, geeigneter Flughafen etc, ohne die anderen Passagiere zu gefährden.
Seine Adresse liegt vor und um die Kosten kümmert sich die Rechtsabteilung der Fluggesellschaft.

ICH HABE NICHT DAS RECHT MENSCHEN AN BORD GEGEN IHREN WILLEN FESTZUHALTEN.

Sollte der Passagier nach Ablehnung des wiederholten, eindeutig und deutlich erklärten Aussteigewunsches einen Arzt finden der Folgeschäden attestiert, Psychose, Angstzustände, oder sonstige Anfälle, dann folgt ein Strafprozess mit Anklage wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und natürlich dem Anspruch auf Schadenersatz.
Die Chancen einen solchen Prozess zu gewinnen, stehen für den Passagier ziemlich gut. Stell dir den Prozess in den USA vor.

Gruß
HME

[Diese Nachricht wurde von HME am 08-29-2008 editiert.]

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