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Autor | Thema: Pilotenprüfung |
fourstripes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Bordregeln Theorie Frage 1 Es herrscht extrem schlechtes Wetter und die geboardete Maschine steht schon seit längerem am Gate. Schliesslich entscheiden die Piloten sich doch für einen Start. Auf dem Weg zur Startbahn, während die Stewardessen noch mal durch die Kabine gehen, spricht ein Passagier eindringlich eine Stewardess an und äussert sein Unbehagen über die Situation und den dringenden Wunsch, den Flieger zu verlassen. Die Stewardess versucht vergeblich, den Passagier zu beruhigen. a) schliesslich wendet sie sich mit den Worten "Dafür ist es nun wirklich zu spät" vom Passagier ab und kontrolliert die restlichen Sitzreihen. b) sie informiert die Piloten und diese steuern das Flugzeug zum gate zurück, damit der "extrem panische" Passagier aussteigen kann. c) sie informiert die Piloten, diese denken aber nicht daran, wegen eines einzelnen hysterischen Passagiers umzukehren und so muss dieser "gegen seinen Willen" an diesem Flug teilnehmen. Was wäre ihrer Meinung nach das realistischste Szenario und wie sieht es rechtlich aus ? |
Grim Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() wenn er denn wirklich "extrem panisch ist" antwort b) |
Radar Contact Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Normalerweise Antwort c) Bis zu dem Moment, wo dieser Passagier eine Gefährdung für den Flugauftrag wird. Dann b), allerdings auch mit vollem Programm d.h. grünem Escort-Service... Das mag jetzt hart und unsensibel klingen, aber hier gilt es immer einen gegen 150+ abzuwägen. |
fourstripes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() danke für die bisherigen Antworten. Hat keinen aktuellen Hintergrund, habe einfach mal eine Situation konstruiert, die durchaus in der Praxis auftreten könnte.(oder auch schon öfters aufgetreten ist) |
HME Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, Sobald ein Passgier den Wunsch äußert das Flugzeug zu verlassen, tue ich alles in meiner Macht stehende um dies zu ermöglichen. Begründung. 1. Als Dienstleister biete ich die Dienste an und erzwinge keine Flugreise. 2. Ich bin kein Gefängnisswärter und habe nicht das Recht Menschen in Räumen gegen ihren Willen fest zu halten. Freiheitsberaubung. 3. Ich habe keinerlei medizinische Ausbildung genossen und kann die gesundheitlichen Folgen nicht absehen. Zenario: Panikattacken.. was ist das wo kommt es her? Ist es Epilepsie, Schlaganfall?? Soll das ein Flugbgleiter beurteilen? Nein! Ich habe so schon manche Flughafen-Security zu Höchstleitung gebracht Polizei, und Security sind genau dazu da, dann müssen mal 6 - 8 Mann ein Flugzeug bewachen, wenn die Passagiere nach 4 Stunden Wartezeit am Boden, sich mal die Beine vetrteten wollen und der Flughafen sich weigert Warteräume zur Verfügung zu stellen. Und so weiter..... Gruß [Diese Nachricht wurde von HME am 08-13-2008 editiert.] |
flaps20 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Top HME ![]() |
IPC Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Der Kapitän schaut sich in der Luft bestimmt keinen kranken Passagier an. Osama lässt grüßen. |
fourstripes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo HME, ich wollte vorhin schon fragen, ob Antwort c) nicht an Freiheitsberaubung grenzt. Es erschien mir nur etwas übertrieben, aber scheinbar ist es das nicht. |
FO_Behind Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Stimme HME zu. Davon abgesehen: Wieso wird immer auf ein Entführungszenario verwiesen, wenn ein Pilot das Cockpit verläßt? Durch die "Ausschaltung" eines Piloten wird doch die Sicherheit des Fluges nicht unmittelbar bedroht - der verbleibende Pilot wird doch wahrscheinlich darauf entsprechend reagieren? M.E. gilt es also abzuwägen, was die Sicherheit des Passagiers erhöht oder verringert. |
fourstripes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() eine kleine Zusatzfrage wäre, wer im Falle einer Rückkehr zum gate für die Kosten aufkommt ? (Eskorte, Zeitverlust etc.) |
Steeple Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @HME: Grundsätzlich nicht verkehrt, finde ich. Wer nicht will, den kann man schlecht zwingen. Aber, Ausladen auf dem Taxyway? Und wenn der Pax nen Koffer an Bord hat? |
flaps20 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Das ist halt die Sache. Mit dem Koffer ist halt ärgerlich. Man muss zu einem Standplatz mit entsprechender Ausrüstung. Und das bringt dann halt einen richtigen Delay. Man merkt immer wieder, die Entscheidungen als Kapitän sind nicht immer einfach. Man befördert nunmal keine Fleischberge, sondern Menschen. |
Flying Fox Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Dann macht sich die Bahn aber auch täglich der Freiheitsberaubung schuldig. Was ist, wenn ich kurz nach der Abfahrt doch wieder aussteigen will, weil es ja ein "unsicherer ICE 3" ist? Die lachen mich doch aus! Wenn ich dann die Notbremse ziehe, um mich der Freiheitsberaubung zu widersetzen, bin ich am Ende der Depp. Also: Wer in ein Flugzeug einsteigt ist selbst schuld. Wenn die Tür zu ist, dann ist sie zu. |
fourstripes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() na, das kann ja noch spannend werden ... ![]()
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FO_Behind Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ich bin kein Jurist, aber man muß doch zwei Dinge unterscheiden: - Wer jemand anderen daran hindert, ein Flugzeug oder einen Zug zu verlassen, macht sich der Freiheitsberaubung schuldig. Dies gilt vor allem, wenn es durchaus möglich wäre, den Passagier abzusetzen - es ist eben ein Unterschied, ob man sich in Reiseflughöhe über dem Atlantik oder kurz nach dem Anlassen der Triebwerke vor dem Terminal befindet. - Das andere sind die entstandenen Kosten - ich vermute, dass die Fluglinie analog der Bahn durchaus den Passagier in Regress nehmen kann, wenn durch ein ungerechtfertigtes Verhalten (z.B. ICE-Angst oder eine vorher bekannte Flugangst) Kosten entstanden sind. Wer glaubt, dass "Tür ist zu, Tür bleibt zu" gilt, sollte sich mal in folgende Situation versetzen: Crewbusfahrer erweckt offensichtlich den Anschein, nicht "fit to drive" zu sein und rast mit 180 übers Vorfeld.. |
flyingBOB Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Es hängt immer von der jeweiligen Situation ab, so pauschal sagen kann man das nicht. Das Prinzip ist die Abwägbarkeit, unter dem Gesichtspunkt, dass die Sicherheit an oberster Stelle steht, und natürlich dann die wirtschaftlichen Aspekte. Sollte ein Fluggast Anzeichen für Gefährdung der Flugsicherheit darstellen, damn muss man ihn auf dem Boden rauslassen, statt später u.U. eine Diversion einzuleiten. |
MadAlex Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @HME, dein Nordatlantikszenario kann man so nicht stehen lassen. Wenn Halifax der nächste Airport auf dem NA ist, dann geht der Flug schon recht südlich. Wenn du also im Winter mit einer Kiste voll mit Karibikurlaubern da parkst, und dann feststellst, dass du auf den 2600m nicht mehr rauskommst, dann garantiere ich dir, dass der erste Patient nicht der letzte ist. Anders ausgedrückt, man kann nicht nur, man muss das Risiko für alle gegen die Chancen dieses einzelnen abwägen, was nie einfach ist. Ich bin mir aber ganz sicher, dass die Crews niemals eine Entscheidung treffen, die strafrechtlich relevant wäre, der Staatsanwalt kann also vor dem Ofen sitzen bleiben |
Aileron Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Also mit manchen Argumentationssträngen hier könnte ein Pax auch - ohne sich einer Entführung schuldig zu machen - verlangen nach Timbuktu geflogen zu werden, denn immerhin hat er ein Aufenthalts- und Bestimmungsrecht über sich selbst. Fliegt ihr ihn also dorthin? Siehste... Ich glaube nicht dass das Freiheitsberaubungs-Argument hier zieht, denn indem jemand das Flugzeug betritt ist das eine konkludente Zustimmung zu den Beförderungsbedingungen. Einfach gesagt: wenn ich mich nicht an die Spielregeln halten will, darf ich gar nicht erst einsteigen. Wenn ich aber einsteige, nehme ich die Regeln des Beförderungsvertrags an. Und da ist nun mal nicht vorgesehen dass man auf freier Strecke anhalten und aussteigen kann. Eher im Gegenteil: wer eine sog. Garantenstellung (so heißt das zumindest in der Medizin) hat, muss besonders Sorge für das Wohlergehen der ihm Anvertrauten tragen. Man wird also von einem Arzt eine bessere medizinische Versorgung erwarten als von einem Ersthelfer - und man darf es auch so erwarten weil man davon ausgehen kann dass der Arzt besser ausgebildet ist. Übertragen auf die Fliegerei heißt das: wenn der Pilot nicht einfach die Türen öffnet weil jemand aussteigen will, stellt er damit die Sicherheit aller Passagiere (auch die desjenigen, der aussteigen will) sicher und genau das darf man auch von ihm erwarten, dass er als Fachkundiger die jeweiligen Gefahren kennt und gemäß seiner Ausbildung und Funktion besonders dafür sorgt dass jeder in Sicherheit ist. Meine Interpretation ist also: wer durch das Betreten des Flugzeugs konkludent die dort geltenden Regeln anerkennt, kann zwar unterwegs seine Meinung ändern, darf dann aber nicht erwarten dass man seiner Forderung nachkommt. Die Crew kann aus Sicherheitsgründen nicht beliebig das tun, was irgendwer vielleicht will, sondern muss für die Sicherheit aller und sichere Flugdurchführung sorgen. Jemanden nicht mitten auf dem Taxiway aussteigen zu lassen ist keine Freiheitsberaubung, sondern nur Schaffung von Sicherheit. Alternativ kann man auch argumentieren dass jemand, der das Flugzeug außerhalb eines Gates verlassen und sich davon nicht durch gute Argumente abbringen lassen will, nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kraft ist und eine Gefahr für sich und andere darstellt. Dieses wiederum rechtfertigt im äußersten Notfall auch durchaus Maßnahmen, die die Sicherheit aller wieder herstellen sollen. Ich würde so einen Passagier wohl schlichtweg als "unruly pax" betrachten und mich dementsprechend verhalten - was ihn zu seinem Verhalten bringt spielt erstmal keine Rolle... |
fourstripes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ich muss sagen, das mir ailerons Beitrag bisher am schlüssigsten erscheint.
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HME Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, IPC: Über die Erstattung der Kosten mache ich mir PRIMÄR keine Sorgen, Diese Überlegung findet aber selbstverständlich, wenn auch drittrangig statt. Auch bei der Bahn gibt es die Notbremse für jedermann - auch heute noch. Aber Kostenpflichtig! Gepäck, ich habe schon ÖFTER selbst im Frachtraum Gepäck gesucht, herausgefischt und ausgeladen. Das ist nicht schwer und ist auch recht schnell erledigt. In der Regel ist das Personal jedoch vorhanden und die Aufgabe schnell gelöst, und wenn nicht dann eben nicht, und wenn der Slot weg ist, ist er eben weg. Ich hab gehört, es soll mehr als drei Slots am Tag geben. Eine Landung auf einem Airport der für das Flugzeug in vollem Umfang geeignet ist, stellt kein erhöhtes Risiko dar. Ich glaub das können alle Piloten mittlerweile sicher abwickeln. Einen Passagier aufgrund von unbequemen Äußerungen als "unruly" einzustufen ist zwar machbar. Ich halte davon aber gar nichts. Wie bereits bemerkt , wir befördern Menschen, jeder einzelne für sich ein Unikat mit allen Rechten. Wir sollten uns bemühen jeden einzelnen mit all seinen Problemen immer ernst zu nehmen. Das erwarte ich auch im Umgang mit mir. Next: Das abwägen und aufrechnen von Leben gegeneinander ist nicht statthaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil über den Abschuss von Flugzeugen schon deutlich gemacht. Wenn die sofortige Landung nicht möglich ist, z. B. große Entfernung zum nächsten Platz, dann geht es eben nicht. Gruß [Diese Nachricht wurde von HME am 08-13-2008 editiert.] |
Aileron Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Getränke und Unmut über mangelnde Verfügbarkeit derselben ist eine andere Sache. Solange du nicht vollkommen dehydriert bist und einfach nur "ein bisschen Durst" hast geht es dabei nicht um Leben und Tod, nicht um Gefahren und nicht um sicherheitsrelevante Aspekte. Wenn jemand partout auf dem Taxiway - oder in der Luft - aussteigen will aber schon. "Unmut" über irgendwas (fehlende Getränke oder Erklärungen, dass Aussteigen jetzt und hier gerade nicht drin ist) zu haben ist die eine Sache. Schließlich kann niemand zu Fröhlichkeit gezwungen werden, es steht jedem zu sich zu ärgern, wann und worüber er möchte. Ich ging jetzt von dem Fall aus dass der betreffende Pax sich den Erklärungen nicht fügt - wenn auch unter Protest - sondern konkret droht oder gar tatsächlich aktiv wird. Dann hat das nichts mehr damit zu tun dass er jede beliebige Meinung haben darf, sondern damit dass er durch sein (angedrohtes) Handeln zum Sicherheitsrisiko wird, und dann kann man ihn durchaus als unruly einstufen. Ich würde das nicht als "abwägen von Leben" sehen, sondern eher als "Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit". Ansonsten gibt es ja auch noch die Begriffe "Verbotsirrtum" und "Tatbestandsirrtum". Solange man nicht Dinge, die man hätte wissen können und müssen, geflissentlich ignorierte, kann man nicht belangt werden, auch wenn man sich falsch verhalten hat. Würde im aktuellen Beispiel heißen: wer aufgrund der ihm vorliegenden Fakten zu einer gut überlegten Entscheidung kommt, wird dafür nicht belangt, auch wenn sich später herausstellen sollte dass die Dinge doch anders lagen. Man konnte es aber nach sorgfältiger Abwägung aller Informationen nicht besser wissen und hat sich deswegen auch nicht strafbar gemacht, auch nicht wenn es faktisch doch eine Fehlentscheidung war. Also egal wie das Cockpit entscheidet, es wird für die Piloten auch dann straffrei bleiben wenn sie eine Fehlentscheidung getroffen haben - nur müssen sie sorgfältig alle verfügbaren Infos eingeholt und bewertet haben. [Diese Nachricht wurde von Aileron am 08-14-2008 editiert.] |
KRH270/12 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Moin, der Fall ist meiner Ansicht nach glasklar: zurück ans Gate Ein Pax der sich zunächst an Bord begibt dann aber, nach dem Abrollen, also quasi nach Flugantritt den Abbruch desselben verlangt und somit den Anweisungen der Besatzung nicht Folge leistet odere ihnen zuwiederhandelt gilt als 'unruly'. Befindet man sich bereits in der Luft ist es der Besatzung gestattet geeignete Massnahmen zu ergreifen um die Sicherheit zu gewährleiten. Ist man noch am Boden sieht die Sache allerdings etwas anders aus. Die heutige Gesetzeslage verbietet es einen Pax zu befördern der die Sicherheit des LFZ oder der Beatzung sowie die sichere Flugdurchführung gefährdet oder auch nur im Verdacht steht diese zu gefährden. Also MUSS der PIC den Gast von der Beförderung ausschliessen, Ermessensspielraum ist hierbei heutzutage kaum noch gegeben. Wenn man, wie oben beschrieben handelt, ist man immer auf der (auch juristisch) sicheren Seite. Die Pünktlichkeit des Fluges ist mir in so einem Fall nahezu egal. Gruss |
KCKY Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: "Pax von den grünen Männchen abholen lassen" Gehts noch??? |
Flaps full Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Dachte ich mir auch gerade! Ein Pax, der Flugangst bekommt, hat die meist erst akut, wenn die Türen zu sind und sich das Fliegerlein bewegt. Wenn du dann diesen Pax als "unruly" einstufst, wenn er sich an die FB´s wendet und darum bittet, auszusteigen, dann möchte ich bei dir kein Pax sein! Überlegs dir nochmal mit deiner Definition "unruly"! [Diese Nachricht wurde von Flaps full am 08-15-2008 editiert.] |
KRH270/12 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Moin, @KCKY aus der Aufgabenstellung: 'der Wunsch, den Flieger zu verlassen.' 'Die Stewardess versucht vergeblich, den Passagier zu beruhigen.' Als PIC muss ich davon ausgehen das der Pax ein Risiko für die Sicherheit darstellt wenn ich gegen seinen ausdrücklichen Wunsch starte und er/sie nicht zu beruhigen ist. Also KCKY es geht, und das sogar sehr einfach und rechtlich lupenrein. |
HME Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, unruly Pax mit threat level 1 ist natürlich eine ganz andere Sachlage, als ein Passagier der aus gesundheitlich Gründen aussteigen möchte. Gruß |
KRH270/12 Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Moin Flaps Full, also rechtlich gesehen gibt es verhaltensseitig zwei Arten von Paxen: 1. die 'Regelkonformen', die wie alle anderen auch von A nach B wollen 2. die unruly, die aus irgend einem Grund nicht das mitmachen wollen, was die Anderen (einschliesslich Besatzng) vorhaben. Falls jemand nach Flugantritt (Türen zu, Abrollen) sich nicht beruhigen lässt und aussteigen, den Flug also abrechen will, gehört er eindeutig der zweiten Gruppe an.
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hikoudo Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Guckst Du hier: http://www.amazon.de/Rechte-Fluggast-Luftverkehrs-Reiserecht-Verbraucherschutz/dp/3423056940/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1218803651&sr=1-1 Ich persönlich würde niemand gegen seinen erklärten Willen an Bord lassen. Das hat nix mit unruly zu tun. |
KCKY Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ KRH270/12 Schau Dir nochmal die Aufgabenstellung genau an. Da steht etwas von "schlechtem Wetter" und "unbehagen". Und dann mach Dir diesbezüglich auch mal Gedanken über die Begriffe Dienstleistung und Kundenservice... |
Radar Contact Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Jeder, der durch sein Verhalten oder sein Drängen zur Rückkehr des Fliegers beiträgt muß dies doch in vollem Wissen um die Konsequenzen tun. Und Hinweise auf "Abholen lassen" usw. sollte man im Kontext lesen. Wenn ich ans Gate zurückrolle um einen ängstlichen Gast raus zu lassen, dann tue ich das natürlich nur mit behördlicher Begleitung - nicht damit derjenige die Nacht in der Zelle statt über dem Atlantik verbringt, sondern weil ich mir und meinem Arbeitgeber das Recht vorbehalte den Vorgang unter Festhaltung der Personalien aktenkundig zu machen. Sonst zieht der doch nächste Woche wieder dieselbe Show ab... Und nein, das ist nicht weit hergeholt. [Diese Nachricht wurde von Radar Contact am 08-15-2008 editiert.] |
Aileron Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wenn es wirklich medizinische Probleme gibt oder jemand glasklar "Theater macht" ist es ja noch relativ einfach zu dem Ergebnis zu kommen dass man einen Pax besser nicht mitnimmt. Was aber wenn seine Willenserklärung, nicht mitfliegen zu wollen, auf banalen Allerweltsgründen beruht: "Habe es mir anders überlegt", "muss dringend telefonieren", "will mal etwas Verrücktes tun" etc.? Da muss man ja irgendwie einen Unterschied machen... Problem dürfte wohl auch sein dass die Zeitspanne für eine Entscheidungsfindung kurz ist. Solange man noch am Gate parkt - kein Problem; wenn man gestartet ist - schon ein Problem, aber dann kommt es nicht auf 1, 2 Minuten an, da bleibt Zeit einen Arzt auszurufen oder in Ruhe mit dem Pax zu sprechen. Blöd ist die mehr oder weniger kurze Zeit zwischen abrollen und Start... |
Cyberbird Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() kurz & knapp:
kannman unter den Transport-Bestimmungen bei der IATA nachlesen. oder auch sicher wo im BGB .. also- zurück an Gate, Pax dem Ground-Personal übergeben, Koffer raus. Kiste zu - neuen Slot abwarten ;-) |
HME Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo Cyperbird, genau so ist es. Wenn ich aus dem Zug aussteigen will und die Notbremse ziehe - muss ich Zahlen. Wenn ich zu dem Kaptiän sage - ich will in Halifax aussteigen - muss ich auch zahlen. Wenn er sagt, das kommt nicht in Frage begeht er den Straftatbestand der Nötigung. So einfach ist das - und wäre für mich in dem Fall auch sehr teuer. Unter Umständen Crewchange, Passagiere zur Hotelübernachtung, Ferryflüge, Ersatzflugzeug etc. Aber meinem Wunsch ist zu entsprechen - sonst NÖTIGUNG, FREIHEITSBERAUBUNG etc.. Natürlich kann ich nicht verlangen das er auf einem Flugzeugträger landet, klar - SICHERHEIT geht vor, aber Landen muss er, er darf mich nicht ohne Grund zwingen an Bord zu bleiben. Sollte der nächst geeignete Landeplatz genau so weit entfernt liegen wie die Destination-oder nur Geringfügig näher, dann ist es zuzumuten bis zur Destination an Bord bleiben zu müssen. Wobei das sehr schnell kritisch wird. Kommt dann auf den Staatsanwalt und den Richter an was als Geringfügig beurteilt wird. 30 Minuten können da schon die Zumutbarkeit überschreiten. Gruß [Diese Nachricht wurde von HME am 08-16-2008 editiert.] |
flyingBOB Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Rein rechtlich gibt es keinen unterschied ob sich das Flugzeug auf dem Boden oder in der Luft befindet. Bei geschlossenen Türen herrscht die Bordgewalt des Kommandanten. Natürlich fliesst es mit in die Verhältnismäßigkeit rein. Während dieser Zeit hat er sicherzustellen, dass 1. die Sicherheit des Luftfahrzeugs oder der Personen oder Sachen an Bord zu gewährleistet ist; 2. die Ordnung und Disziplin an Bord aufrecht zu erhalten ist. Innerdeutsch besitzt der Capt. sogar luftpolizeiliche Hoheitsgewalt. Für sie haftet die Bundesrepublik Deutschland. Außerhalb greift das Tokioter Abkommen, für die das Luftfahrtunternehmen haftbar gemacht werden kann, sollte unter Ausführung dieser Maßnahmen zivilrechtliche Verletzungen stattfinden. |
HME Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo flying BOB, das ist unstrittig und ich setze voraus, dass dieser Sachverhalt jedem PIC bekannt ist. Gruß |
Aileron Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Und wenn um den "Ich-will-halt-einfach-so-aussteigen"-Pax herum zuerst Unruhe, und dann "Tumulte" entstehen, weil die 150, 200 anderen Paxe es nicht wirklich witzig finden dass jemand aus nicht nachvollziehbaren Gründen aussteigen will und sie sich dadurch ein paar Stündchen verspäten werden? Anschlussflüge weg, Geschäftspartner verärgert oder sogar verloren, Meetings verpasst, Freundin/Frau versetzt... Wie ist das zu rechtfertigen (nicht moralisch, sondern juristisch)? |
HME Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo, GG Art 1, 2 und Persönlichkeitsrechte sind regelmäßig höher zu bewerten als wirtschaftliche Interessen. Der Ersatz eines Schadens bleibt unbenommen. Der Anspruchsteller wendet sich zunächst an den Vertragspartner, die Fluggesellschaft. Gruß [Diese Nachricht wurde von HME am 08-17-2008 editiert.] |
MadAlex Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Stellt sich dann aber auch die Frage, ob die einzelne Person, die die Rückkehr fordert, sich nicht auch der Nötigung gegenüber den anderen Passagieren schuldig macht, noch extremer bei der angesprochenen Forderung nach einer Zwischenlandung. |
flyingBOB Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Es fängt ja schon damit an, dass ein Passagier sich nicht setzen will bzw. sich nicht anschnallen möchte. Allein das ist schon ein Grund, jemanden nicht mitzunehmen. Das kann er auch jeder Zeit bis vor dem Start machen. Es liegt dann an der Crew, so eine Situation richtig zu handeln. Und das ist zu 99% auch immer machbar. Dem Rest sollte klar sein, dass eine Regressforderung in die Tausende Euros auf ihn zukommen könnten oder ein Eintrag in die Blacklist, so dass dies sein letzter Flug sein könnte. Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit, aber damit sollen sich die Gerichte auseinandersetzen, nicht die Crew, für die andere Prioritäten an erster Stelle liegen. |
Löwe Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Diese Diskussion ist ganz plötzlich wieder aktuell, denn NTV berichtet gerade im Videotext unter Berufung auf eine Zeitung namens ABC, dass im Spanair-Flugzeug Passagiere aussteigen wollten, nachdem die Maschine zwecks Reparatur zurück gerollt ist. Die Besatzung habe dies aber nicht gestattet. Bekannt wurde es wohl durch SMS, die ein Passagier an seine Frau geschickt hat. |
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