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Autor Thema:   Steuer
F.Castle
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-20-2009 04:08 PM     Sehen Sie sich das Profil von F.Castle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
öhm... du fährt 6 stunden und 40 minuten vorm dienst los - und fliegst dann noch ?

Master Switch ON
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-21-2009 01:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von Master Switch ON an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ja! Geht natürlich nur aufgrund unserer Dienstplanstruktur. Nur Ketten.
Ich suche mir halt welche raus, bei denen der erste Tag nicht so "heftig" ist.
Ich sage nicht, dass das nicht anstrengend ist.
Ab i.d.R. benötige ich die eingeplante Stunde für den Stau und für das Self-briefing ja nicht. Dann wird nochmal ne Stunde geratzt.

Ich kenne Shuttler (nicht wenige) die sind noch länger unterwegs.

Erholsames Wochenende

Löwe
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-21-2009 01:48 AM     Sehen Sie sich das Profil von Löwe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Dipl-Busfahrer:
Zudem gibt es verschiedene Meinungen für die Spesensätze. Hier gilt die Meinung, man setzt den Spesensatz des Landes ab, in dem man den letzten Flug des Tages begann oder den, in dem man am längsten war am Tag.
DB

Also das mit dem "längsten Aufenthalt" ist definitiv falsch, geistert aber immer wieder in verschiedenen Beiträgen rum.
Um es noch mal klar zu machen:
Es gilt das Ausland, in dem man zuletzt vor 24 Uhr war. Also ein Dreiecksflug über Norwegen (Spesensatz 66 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit) und Polen (24 Euro) zurück nach Deutschland, Ankunft nach Mitternacht zuhause, macht leider die schönen Norwegen-Spesen zunichte, da das letzte Land Polen war, ganz egal, wie lange der Aufenthalt in Norwegen war. Bist Du aber nicht in Polen gelandet, sondern vielleicht in Schönefeld, weil das Wetter in Kattowitz oder so zu schlecht war, dann gelten die Norwegenspesensätze, weil das dann das letzte Ausland war, in dem Du dich vor Mitternacht aufgehalten hast!
Und für die Dauer der Abwesenheit (Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) gibt es keine festgelegten Pauschalzeiten. Das ist ja bei jedem individuell verschieden, je nachdem, wie weit weg von seinem Dienstort er wohnt. Du kannst aber mit Deinem eigenen Finanzamt eine Zeit aushandeln, die realistisch ist, dann brauchst Du in Zukunft darüber nicht mehr Buch zu führen, sondern kannst dann die Fahrzeiten zu Deinen Dienstzeiten dazu zählen und überschreitest dadurch vielleicht die nöchste Zeitgrenze (8-14-24 Stunden).
Bei allen Berechnungen muss das, was Dir der Arbeitgeber an Spesen / Aufwandsentschädigung s t e u e r f r e i ausbezahlt hat, abgezogen werden.
Hat er unsinnigerweise diese Beträge versteuert, sind die Pauschsätze ohne Abzug einzutragen.
Du bekommst vom Finanzamt nicht die Pauschalsätze ausbezahlt, sondern sie werden nur von Deinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, sodass Du dafür keine Steuer zahlst, wenn Du also z.B. einen persönlichen Steuersatz von 30 Prozent hast, bleiben von 24 Euro (Beispiel Polen oder auch Deutschland) etwa 7,20 Euro netto mehr bei Dir, bzw. Du bekommst sie mit der Jahressteuererklärung zurück.

Noch ein kurzes Beispiel:
Du fliegst abends in Deutschland los und landest nachweislich um 23:59 in Norwegen (Zeitpunkt Touchdown), rechnet man für diesen Tag die Norwegenspesen, war es 00:00 hast Du Pech gehabt, dann gilt nur Deutschland, weil Du das Ausland nicht v o r 24 uhr erreicht hast.

[Diese Nachricht wurde von Löwe am 02-21-2009 editiert.]

Eurokranich
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-21-2009 03:06 AM     Sehen Sie sich das Profil von Eurokranich an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hier für Interessierte ein Link für die Auslandspauschalsätze:
2005-2008: http://www.betriebsausgabe.de/blog/wp-content/uploads/2008/11/verpflegungsmehraufwendungen-ausland-ab-2005.pdf

2009: http://www.steuertipps.de/download/akademische/1230635005905/de_DE//auslandsdienstreise_pauschalen_2009.pdf

Dipl-Busfahrer
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-23-2009 05:40 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dipl-Busfahrer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ein Kollege sagte mir jetzt, ich könne Trinkgelder nicht nur für jede Übernachtung, sondern für jeden Diensttag in Höhe von 6 Euro geltend machen. Ist das richtig, habe hier bislang nur 3,50 Euro pro Übernachtung gelesen!

@Löwe: Das war sehr hilfreich und ausführlich! Vielen Dank dafür!

Master Switch ON
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-23-2009 09:14 AM     Sehen Sie sich das Profil von Master Switch ON an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich kenne auch nur das Urteil bzgl. der 3,50 €.

OFD Berlin: Verfügung vom 14.12.2000, S2345, 4/00, EN 162/2001

Gibts denn ein AZ zu den 6,-€?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Trinkgeld, egal in welcher Höhe, auch für ne Tagestour absetzen kann.
Gibst du das der Purserett?

Grüsse

Dipl-Busfahrer
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-24-2009 12:02 AM     Sehen Sie sich das Profil von Dipl-Busfahrer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Nein nicht der Purserette, vielleicht geb ichs ja dem Busfahrer, der mich vom Parkhaus zum Crewraum fährt oder der Dame von Burger King, bei der ich mir im Tournaraound nen Whopper hole ;-)!

Ist mir nur so gesagt worden, rechne ich weiterhin mit 3,50 Euro. Die Frage ist eben nur, tatsächlich nur bei Umläufen oder auch bei Tagestouren?!

Löwe
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-24-2009 11:40 AM     Sehen Sie sich das Profil von Löwe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vorsicht, soweit ich weiß, sind die Trinkgelder nicht gemeint, die man an der Bar oder im Restaurant liegen lässt, denn die sind bereits mit der Verpflegungspauschale abgegolten.
Gemeint sind sonstige Trinkgelder, wenn man z.B. einen Bademantel aufs Zimmer gebracht bekommt, oder dem Kofferträger einen oder 2 Euro in die Hand drückt, oder für die Putzfrau etwas auf dem nachttisch liegen lässt. Da es pauschal anerkannt wird, braucht man nicht anzugeben, für was es genau war, halt nur nie sagen, "das war für den Kellner im Restaurant" (falls mal einer danach fragen sollte)!

Dipl-Busfahrer
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-26-2009 11:44 PM     Sehen Sie sich das Profil von Dipl-Busfahrer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Und in welcher Höhe darf man das nun pauschal angeben?

Löwe
Experienced Board Captain
erstellt am: 02-27-2009 12:50 AM     Sehen Sie sich das Profil von Löwe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Mit 3,50 Euro / Nacht im Hotel bist Du dabei, da fragt das Finanzamt nicht mehr weiter nach.
Alles andere sind persönliche Verhandlungen mit Deinem Finanzamt, Du könntest z.B. ganz akribisch bei jedem Hotelaufenthalt ein Jahr lang alle gezahlten Trinkgelder auflisten (Grund, Höhe, an wen gezahlt etc ), dann zu Deinem Finanzamt gehen und anhand dieser Liste die Anerkennung eines höheren Betrages beantragen. Ob er dann das akzeptiert oder sich auf das Berliner Urteil (siehe Eintrag weiter oben) beruft, liegt dann beim Finanzbeamten.
Mach´s nicht zu kompliziert!

FlyingDutchman
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-31-2009 09:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von FlyingDutchman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Dipl-Busfahrer:
Und in welcher Höhe darf man das nun pauschal angeben?

Also ich setzte seit 8 Jahren immer wieder eine Pauschale in derselben Höhe an und bisher wurde noch nicht gemurrt: 460,00 Euro. Werder in NRW, noch in Bayern & BaWü wurde sich über die Höhe beschwert...

Nur meine Gedanken zu dem Thema!

LG zusammen!

Windsack
Experienced Board Captain
erstellt am: 03-31-2009 12:44 PM     Sehen Sie sich das Profil von Windsack an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Also mir hat ein Niedersächsisches Finanzamt gerade die 3,50 € nicht anerkannt. Hab natürlich Widerspruch eingelegt. Mal schaun was dabei heraus kommt.

Windsack

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