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Autor | Thema: Steuer |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Liebe Kollegengemeinde, das Jahr 2008 ist vorüber und in geraumer Zeit steht sie wieder an, die Steuererklärung für 2008! Für Antworten und Tipps bin ich - und wahrscheinlich auch viele andere - sehr dankbar! DB |
FLIEGE Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ich fang einfach mal an : -3,50 euro trinkgeld pro übernachtung. -einige kollegen haben schuhe mit "kerosinfesten" sohlen durchbekommen. -der gehörschutz ist natürlich absetzbar. to be continued... |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Wie kann ich das verstehen, 3,50 Euro Trinkgeld pro Übernachtung? |
FLIEGE Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() zu dm zeiten konnte man (soweit ich weiß) noch 7 dm pro übernachtung als trinkgeld (für´s hotelpersonal) absetzen, jetzt sind es eben sieben öre. natürlich kommt da bei entsprechend vielen übernachtungen eine hohe summe raus, die gerne angezweifelt wird. daher gebe ich immer eine realistische pauschale für´s trinkgeld an, z.b.100-150 euro, das wurde bis jetzt immer anstandslos akzeptiert. |
Master Switch ON Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ...Koffer, Reinigungspauschale für die Hemden/Uniform, Handykosten, Internetkosten, .... |
Stickshaker Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Bezüglich der Trinkgelder : Ich habe immer eine Aufstellung als Tabelle gemacht wann ich wo gewesen bin. Das ganze mit dem Hinweis : Trinkgelder pro Übernachtung pauschal 3,50€ lt. Aufstellung ( gem. Verfügung der OFD Berlin vom 14.12.2000 – St 174 – S 2354 – 4/00 – EN 162/2001). Ist in den letzten Jahren immer ohne Probleme akzeptiert worden. Desweiteren lassen sich alle Fahrten z.B. zum Fliegerarzt, eigene Anreise zu Recurrent Trainings etc., Fliegerarztkosten sofern nicht vom Arbeitgeber bezahlt komplett absetzen. Viele Grüße Stickshaker |
adri Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Am besten 2 Paar schwarze Schuhe kaufen, so kann eines fürs Fliegen abgesetzt werden, ebenso die folgenden Reparaturen. Jeder weiß, wie schnell die Sohle vom apron aufgefressen wird. Die notwendige Zweitbrille ist leider nicht absetzbar, obwohl gesetzlich gefordert. Dienstliche Fahrten mit dem Privatwagen, auch wenn die Firma die 30 Cent pro km erstattet. Das muß dann gegengerechnet werden. Und erst recht, wenn keine Erstattung erfolgt. Die ersten 90 Tage an der neuen Base volle Spesen für jeden Tag, gegengerechnet mit denjenigen, die man von der Firma bei dann stattgefundenen Einsätzen erhält. Kosten der Zweitwohnung an der Homebase, Heimfahrten 1x pro Woche oder Heimflug oder Mietwagen, was auch immer anfällt, Entfernung egal, muß nur schlüssig sein. Kosten des Steuerberaters oder des Computerprogramms. |
contrail Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() ..ich setze noch die Kosten für den Aerokurier und das Fliegermagazin ab. Ich meine zwar gelesen zu haben, daß das nicht zulässig sei, aber offensichtlich weiß mein Finanzamt davon nichts. |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Im Endeffekt kann man ja, falls man von der Firma den deutschen Spesensatz bezahlt bekommt, die Differenz zum ausländischen Spesensatz beim Finanzamt einfordern. Das ist natürlich aufwendiger, als einfach bei jeder Übernachtung 3,50 Euro Trinkgeld einzufordern. Hat jemand beides mal gemacht und weiss, was sich vom finanziellen her mehr lohnt? |
Stickshaker Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @Dipl-Busfahrer : Natürlich beides. Trinkgelder und Spesen sind ja zwei paar verschiedene Schuhe. Den Verpflegungskostenmehraufwand bzw. die Differenz zu den deutschen Spesen hast du ja zusätzlich zu den Trinkgeldern. |
adri Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Die Kosten des Computers, Druckers etc. und alle Folgekosten wie Druckertinte, Papier, anteilig Internetkosten, Telefonkosten vom Festnetz und pvt. Handy (Einzelverbindungsnachweis), sofern das nicht von der Firma übernommen wird und die Firma auf einer Internetverbindung besteht. Sofern ein Arbeitszimmer zuhause eingerichtet ist, das sich zwar per se nicht absetzen läßt, geht immer noch die Einrichtung: Schreibtisch, Stuhl, Lampe, Regale, Aktenschränke, Teppich, Büromaterial etc. Bewerbungskosten bei anderen Firmen, VC-Beitrag, Fachliteratur, Uniformreinigung und Wäscherei für die Blusen/Hemden plus die Fahrtkosten dorthin. Grundsätzlich kreativ denken, bei allen Ausgaben prüfen, ob sie irgendwie mit dem Job in Verbindung stehen. |
Flatlander Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Zinsen des Ausbildungsdarlehens. |
KJFK Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Dann ist es sehr clever, dass hier zu veröffentlichen ! |
Flatlander Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Warum sollte man Fachzeitschriften nicht absetzen können? Und wieso sollte das hier nicht diskutiert werden? Zum einen wird seine zustädnige Finanzbeamtin/er hier bestimmt nicht reingucken, und auch wenn... Versuchen, alles mögliche abzusetzen ist vollkommen legitim und nicht strafbar (so lange man keine falschen Angaben macht) |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @KJFK: Ich will ja nur wissen, was man legalerweise vom Finanzamt wiederbekommen kann. Was sollte also falsch daran sein, das hier zu veröffentlichen. Vollkommen daneben also dein Einwand... Freue mich auf weitere Tipps! |
Speedbrakes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo Dipl-Busfahrer! Hinterlasse mir doch bitte kurz deine E-Mailadresse. Vielleicht hilft dir ein pdf-File von Verdi. ein bisschen weiter. Gruß |
contrail Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo speedbrakes, kannst Du das .pdf nicht hier für alle einstellen? @KJFK: was ist schon dabei. Wenn die Zeitungsabos nicht absetzbar sind, werden sie halt nicht anerkannt. so what. Erst denken, dann zynische Kommentare abgeben. |
Speedbrakes Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hoffe es funktioniert... Steuertipps: http://www.fileuploadx.de/904912 Quelle: Dienstleistungsgewerkschaft Verdi |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Und was das "zurückholen" der Spesendifferenz angeht, die die Firma dir bezahlt und denen, die dir aufgrund von Auslandsaufenthalten zustehen, gibts da irgendwo eine Erklärung zu, weiss jemand wie das geht oder gibts im Raum FRA nen guten Steuerberater für Piloten? |
Perter Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() In Sachen Spesen habe ich mir bislang ziemlich viel Arbeit gemacht, aber ich finde, daß es sich lohnt. Vor allem wenn man manchmal eh Zeit wie Heu hat ![]() Also, ich rechne fürs Finanzamt die komplette Zeit, die ich quasi benötige, um einen Arbeitstag zu bestreiten. Für uns Piloten wird dabei gewährt: Von Verlassen des Hauses bis wieder Erreichen des Hauses nach Dienstschluß. Ich nehme dann einen pi mal Daumen Pauschalzeitraum für Hinfahrt zur Arbeitsstätte plus Zeitpuffer wegen evt Stau oder so plus die tatsächliche Dienstzeit von check-In bis Check-Out plus Heimfahrt. Diesen Zeitraum als Spesengeld umgerechnet verrechne ich mit dem von der Firma gezahlten Spesengeld (ist bei uns die reine Flugzeit). Am Ende kommt da bei mir eine ordentliche Differenz bei raus, allerdings wohne ich auch ein Stück weit weg vom Flughafen, so daß sich das vom zeitlich Aspekt her gesehen wirklich lohnt. Das Finanzamt akzeptiert diese Rechnung problemlos - übrigens auch mit den obligatorischen 3,50 Euro Trinkgeld Pauschalsatz pro Hotelübernachtung, der völlig legitim ist! Nachdem ich ihnen zwei jahre lang die kompletten Belege in Form von Dienstplänen und Spesenabrechnungen etc mitgeliefert habe, sagten sie daraufhin, daß sie auf weitere Belege verzichten, daß sie mir den ausgerechneten Betrag glauben (der auch mehr oder weniger sich stets in einem ähnlichen Rahmen hält). Nun, wow, okay, seitdem schicke ich keine Belege mehr. Aber es lohnt sich auf jeden Fall. |
Mevel7T Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Liebe Gemeinde, endlich mal wieder ein guter Thread...Danke schonmal an den Initiator. Kurze Frage: -bearbeite auch gerade meine Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr und wollte wissen, ob jemand Erfahrung bezgl folgendes Sachverhaltes hat: Bin zur Zeit in STR gebased, habe aber meinen Erstwohnsitz im Rheinland-sprich ich bin in STR nicht gemeldet und wohne bei nem Kollegen in STR quasi zur Untermiete. Jetzt möchte ich gerne die sogenannte Tagespauschale / Verpflegungspauschale beim Finanzamt geltend machen nebst meinen Heimfahrten nach Hause ins schöne Rheinland. Doppelte Haushaltsführung möchte ich nicht machen, da mein Kollege dann für den Obulus, den ich Ihm abdrücke, Steuern bezahlen müsste und ausserdem bleibt bei dem von mir angestrebten Verfahren mehr übrig. Hat einer von Euch Erfahrung mit dieser Art und Weise? Danke und noch nen schönen Sonntag, Eure Tante Mevel |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Aber wie man sich diese Spesen zurückholt ist nirgendwo beschrieben? Danke übrigens Speedbrakes für das eingestellt Material, sehr hilfreich! |
adri Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @ Tante Mevel Dein Konstrukt funktioniert nicht, denn Tagespauschale / Verpflegungspauschale setzt zwingend einen 2. Haushalt (also doppelte Haushaltsführung, die Du vermeiden willst) voraus. Wo willst Du sonst wohnen? Hotel, ok, bitte Belege. Die ließen sich ja auch gut absetzen. Kein Hotel? Dann im Straßengraben?? Unwahrscheinlich, daß das FA das schluckt. Ebenso kostenloses Wohnen, da käme dann der geldwerte Vorteil ins Spiel. Den Obulus an Deinen Kollegen kannst Du natürlich auch noch absetzen, der muß ihn aber versteuern. Und glaube mir, der Sachbearbeiter im FA prüft das nach, 100%. Im übrigen ist eine Meldung beim Einwohnermeldeamt keine Voraussetzung zur Anerkennung eines 2. Haushalts. Du kannst nur dann damit Schwierigkeiten bekommen, wenn die Gemeinde für Zweitwohnsitze eine Steuer erhebt, die Du dann ja nicht zahlen würdest. Aber da macht das FA keine Meldung, diesen Fall habe ich selbst erlebt. Also für die ersten 3 Monate Tages-/Verpflegungspauschale absetzen, dabei die bei Einsätzen in dieser Zeit gezahlten Spesen des AG verrechnen, bzw. wenn das hohe Sätze sind, dann die Tage einfach rauslassen. Ab dem ersten Tag kannst Du pro Woche eine Heimfahrt absetzen, auch das bringt was. |
Perter Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Dipl-Busfahrer, wie man sich die Spesen zurückholt? Du meinst, wie man sich die Differenz zu dem, was einem "eigentlich" ja zugestanden hätte, als vollen Betrag zurückholt? Hm, ich denke, wohl eher gar nicht. Ich wüßte nicht wer dir das bezahlen sollte wenn nicht der Arbeitgeber, das wird aber ein hartes Stück Überzeugungsarbeit... Soweit ich weiß geht eben nur der Weg über die Steuerminderung, also nur effektiv ein Prozentsatz von dieser Differenz. Und hier kannst du dann wie gesagt über die ausgerechnete Zeit etwas zurückholen, weil du sicher öfters mit dieser Rechnung in die nächste Stufe rutschst (6 Std, 14 Std, 24 Std) ganz abgesehen davon daß dir ja evt je nach dem der ausländiscche Satz zusteht falls du nur nach deutschem Satz bezahlt wurdest. Und hierbei kannst du zusätzlich diese 3,50 Übernachtungspauschale anrechnen, also nicht entweder oder. [Diese Nachricht wurde von Perter am 01-11-2009 editiert.] |
Mevel7T Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @Adri Lieber Adri, Habe mir fast sowas gedacht, da das FA bei sowas natürlich gerne immer etwas genauer hinschaut. Dennoch habe ich an Dich bzw. Euch noch 2 Fragen die sich aufgrund Deines Beitrages ergeben haben: 1-kann ich nur eine Heinfahrt pro Woche absetzen-sprich nur die einfache Fahrt nach STR plus der Kilometer, die ich zum Flughafen täglich fahren muss oder kann ich quasi Hin- und Rückfahrt zum Dienstort Stuttgart geltend machen ( aus dem Rheinland kommend )? 2- wenn ich Dich richtig verstanden haben, werden für die ersten 3 Monate die Verpflegungs- / Tagespauschalen vom FA anerkannt...ist das richtig? Vielen Dank für Deine bzw. Eure Antworten.. Lg, |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ja wenn ich jetzt den ganzen Tag in PMI hin, also 24 Stunden, krieg ich von der Firma nen gewissen Spesensatz. Der Spesensatz für 24 h PMI ist aber höher, die Differenz hole ich mir vom Finanzamt wieder. Gibt wohl viele die das machen, weiss aber nicht wie und vor allem wie ich das vor dem Finanzamt rechtfertige! |
adri Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @Tante Mevel 1. einmal pro Woche STR - Heimat und zurück. Das macht pro Entfernungskilometer € -.30. Ist Deine Heimat 300 km weg, dann kannst Du für die Heimfahrt 300 x -.30 = € 90 absetzen. 2. das FA geht theoretisch davon aus, daß man nach 3 Monaten umgezogen ist, sodaß dann die entsprechenden Pauschalen wegfallen können. Ist etwas Arbeit, aber lohnt sich. @Dipl-Busfahrer AG rechnet checkin bis checkout, macht bei 9 Std Deutschland nur als Beispiel ohne daß die Zahlen absolut richtig sein sollen € 9. |
Perter Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Ja, so wie adri es sagte und ich weiter oben auch schon erklärte, erkennt es das FA problemlos an. Vielleicht war ich nicht verständlich genug. Du rechtfertigst es vor dem FA indem du ja deine Einsatzpläne hast. Du kannst ja "beweisen", daß du 24 Std in PMI warst. Und du hast eine Abrechnung erhalten über die Spesen, kannst also auch beweisen daß du weniger bekommen hast als dir zustünde. Zu dieser Differenz, die du ausgerechnet hast, addierst du noch die 3,50 Pauschalgeld für die Hotelübernachtung. Und falls du dir die Mühe machen möchtest und deine gesamte Zeit ausrechnest, die du benötigst für einen Diensttag, kommst du sicher das ein oder andere mal in die nächste Bezahlungssttufe, die du ebenfalls geltend machen kannst. Das Finanzamt akzeptiert das, weil sie wissen wo du wohnst, wie lange man für die Strecke in etwa braucht braucht, daß du eine Stunde oder anderthalb vorher Check In hast und hinterher noch eine halbe Stunde Check Out plus Heimweg.Steht bei mir auch im Dienstplan und ist deswegen wichtig, weil ich nur für die Flugzeit Spesen bezahlt bekomme, die Check In und Out Zeiten machen da nochmal 2 Stunden aus, zusätzlich die Hin und Rückfahrt, das lohnt sich allemale!! Ich weiß ja nicht, ob du die Dienstzeit oder die Flugzeit bezahlt bekommst Vom AG. Aber das ist kein Problem für das FA, wenn du das ausrechnest und belegst, akzeptieren die das anstandslos. Das Programm (falls du mit einer CD arbeitest) will normalerweise jeden Tag einzeln eingegeben haben, aber das brauchst du nicht. Rechne dir den Gesamtbetrag aus, den du zuwenig erhalten hast und trage ihn als einen Betrag mit einem fiktiven Datum und einer fiktiven Strecke ein. Im Textfeld kannst du erklären was du gemacht hast bzw daß man deine Berechnung anhand der beigefügten Dokumente nachprüfen kann. Bei mir wurde jeweils der komplette Betrag anstandslos anerkannt, und der war nicht gerade klein. [Diese Nachricht wurde von Perter am 01-11-2009 editiert.] |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Und ist es richtig, dass ich immer den Spesensatz von dem Land nehmen kann, in dem ich mich am längsten aufgehalten habe bzw. von dem ich als letztes gestartet bin? Oder muss ich immer den deutschen Spesensatz zugrunde legen? |
FlyingDutchman Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Liebe Tante! Musst du die Lohnsteuer in Stuttgart City veranlagen oder wohnst du gar im Verantwortungsbereicht des Finanzamtes Esslingen?! In DEM Fall kann ich Dir versichern: Alles chic & sorgenfrei. Falls du Infos brauchst, melden. So, ab nach HRK, was ja nun wirklich niemand wirklich braucht! Flying D. |
Mevel7T Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() @FlyingDutchman Hallo, Du, da ich nicht in STR gemeldet bin, ist nach wie vor mein FA im Rheinland zuständig..aber auch dieses FA ist mehr als kooperativ bezgl. meiner jährlichen Angaben bzw. Forderungen...habe bis jetzt alles durchgekriegt...Ausbildung ( schon länger her ), diverse Type-ratings...im grossen und ganzen kann ich mich nicht wirklich beschweren. Aber, trotzdem Danke für den Tip.. Bis denne, |
Perter Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Dipl-Busfahrer es ist immer der Spesensatz des Landes, wo du als letztes warst, egal wie lange der Aufenthalt war. Hier Beispiele: Deine Base ist MUC. Geht dein Flug über Mitternacht, also ein Nachtflug, darfst du die Stunden in einem Satz zusammenrechnen, wenn der Dienstbeginn nach 16 oder 20 Uhr heute beginnt und am nächsten Tag vor 8 Uhr endet, sonst sind das zwei Spesentage. Das mit dem 16 Uhr mußt du confirmen, das weiß ich jetzt nicht so richtig auswendig. [Diese Nachricht wurde von Perter am 01-12-2009 editiert.] |
KJFK Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() quote: Mit Deinem Kommentar beweist Du mir nur, dass Du nicht weißt, was "zynisch" ist. Außerdem hast Du meinen Einwand nicht verstanden. Ich wollte damit lediglich sagen, dass wenn jemand seine Fliegerzeitschriften erfolgreich von der Steuer absetzt, obwohl dies explizit als nicht absetzbar eingestuft ist, es vielleicht überdenkenswert wäre, ob man dies hier postet. Ich gönne es ja jedem, aber durch einen Post hier erhöht man seine Chancen in der Zukunft nicht, sondern senkt sie. Gruß |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Und lieber Perter, gibt es für dieses Verfahren einen bestimmten Namen? Vielen lieben Dank für deine Hilfe in jedem Fall erstmal!
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MadAlex Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Man berechnet die Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer Fahr-/Einsatzwechseltätigkeit. Schon witzig, dass die Verdi Steuertips identisch auf der VC Homepage zu finden sind, nur ohne roten Balken. Da fragt man sich, wer wen kopiert hat. Zum Thema Fahrten sei noch zu erwähnen, dass die pauschale Anzahl der Fahrten, wie in den Tips zu finden, bei einigen Condorkollegen nach einer Steuerprüfung in der Zentrale zu erheblichen Problemen geführt hat. Besser also Verpflegungsmehraufwendungen + tatsächliche Fahrten + Trinkgelder. Außerdem natürlich Uniformreinigung, auch in der eigenen Waschmaschine. |
kerosin_oder_selters Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hallo Perter Vielen Dank für Deine Ausführungen! Ich sitze auch gerade an meiner Erklärung für 2008. 2007 habe ich bereits die Differenzen zwischen Block und Dienstzeit (aber noch ohne Fahrt) eingereicht, nur wusste ich nichts von den unterschiedlichen Sätzen im Ausland. Meine Suche nach den Sätzen für die "Verpflegungsmehraufwendungen" im Ausland war bisher erfolglos (habe alle HPs der Norddeutschen FA abgesucht)Hast Du einen Link oder eine Quelle, wo die Höhe der Sätze festgelegt sind? Gruß k_o_s Äh, sorry, habe wieder zu kompliziert gedacht/gesucht, einfach googlen reicht ja schon... habe es bei www.etp24.de im lexikon gefunden [Diese Nachricht wurde von kerosin_oder_selters am 01-13-2009 editiert.] |
PRO Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() versuch's mal damit: http://www.tinyurl.com/8vbh8t Ist für das Steuerjahr 2008 gültig. Für das neue Jahr habe ich noch nichts gesehen. Gruß PRO |
Space Cowboy Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hat mal jemand versucht in einem jahr laptop UND desktop-pc abzusetzen und das bündel dann wie gewohnt über drei jahre laufen zu lassen? |
Dipl-Busfahrer Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Da es gerade aktuell wird mit der Steuer nun nochmal die konkrete Frage was die Nachforderung der Spesen vom Finanzamt angeht. Die Meinungen einiger Kollegen gehen hier auseinander. Manche sagen, man könne pauschal 2 Stunden vor Abflug und 1,5 nach der Landung auf die Dienstzeit rechnen. Andere sagen, man sollte akribisch notieren, wann man das Haus verlässt und wann man dort wieder ankommt. Zudem gibt es verschiedene Meinungen für die Spesensätze. Hier gilt die Meinung, man setzt den Spesensatz des Landes ab, in dem man den letzten Flug des Tages begann oder den, in dem man am längsten war am Tag. Wie berechne ich das, wo ich am längsten war. werden die FLugzeiten subtrahiert? wenn ich morgens um fünf fliege, war ich also fünf Stunden in Deutschland. Um 14 Uhr komme ich in Spanien an, da war ich dann zehn Stunden in Spanien. Kann ich die komplette Flugzeit (10 Stunden) plus den Rest des Tages (10 Stunden) also mit dem spanischen Spesensatz berechnen?
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Master Switch ON Experienced Board Captain |
![]() ![]() ![]() ![]() Hi, ich mache es auch "akribisch". Zu den Spesen: Grüsse |
Dieses Thema ist 2 Seiten lang: 1 2 Alle Zeiten sind rein zufällig | nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag |
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